Hallo, jedes Mal wenn ich irgendwo ein Formular ausfüllen muss (z.B. bei Versicherungen, Banken) stelle ich mir die Frage, was ich als Berufs angeben soll. Ich habe einen Bachelor of Engineering - Abschluss und bin bei einem Automobilzulieferer Software-Projektleiter (mit Entwicklertätigkeit). Was soll ich in dem Feld "Beruf" denn angeben? - "Bachelor of Engineering" -> Das ist ja der Abschluss aber sagt nichts über meinen Beruf/Tätigkeit aus - Software-Projektleiter -> Das sagt nichts über die Ausbildung aus. --> Als "Diplom-Ingenieur" hat man es da (finde ich) leichter, denn das war ein Begriff, der als Beruf immer verwendet wird. Wie geht es euch bei so etwas?
Elektroingenieur gebe ich als B.Eng. an. Bei dir dann wohl Informatiker oder Softwareentwickler.
Moin, Das kommt darauf an was du studiert hast ;) .... Da es ein B.Eng. ist würde ich mal auf Ingenieurswissenschaften tippen, also ist die Berufsbezeichnung auch Ingenieur. Dipl-Ing. war/ist auch nur der akademische Grad, aber nicht die Berufsbezeichnung. Es war dadurch eindeutiger was man ist, jetzt leider nicht mehr so direkt. Da ich eine B.Eng. in Elektrotechnik habe, darf ich mich auch Elektroingenieur nennen :) http://www.ingbw.de/fileadmin/pdf/Merblatt-Gesetze/M002_Ingenieurgesetz.pdf
Naja deine Stelle sollte ja wohl eine Stellenbezeichnung (vermutlich in deiner Stellenbeschreibung vermerkt) haben. Falls keine Stellenbeschreibung vorliegt, hast du wohl ein Grundsätzliches Problem. Ansonsten nimmst du einfach was auf der Beschreibung steht.
Also mein Abschluss als Geologe (Mikrocontroller sind für mich nur Hobby) berechtigt mich die Berufsbezeichnung Ingenieur zuführen. Das gilt für dich bestimmt auch.
Tobi schrieb: > Moin, > > Das kommt darauf an was du studiert hast ;) .... Da es ein B.Eng. ist > würde ich mal auf Ingenieurswissenschaften tippen, also ist die > Berufsbezeichnung auch Ingenieur. Dipl-Ing. war/ist auch nur der > akademische Grad, aber nicht die Berufsbezeichnung. Es war dadurch > eindeutiger was man ist, jetzt leider nicht mehr so direkt. > Da ich eine B.Eng. in Elektrotechnik habe, darf ich mich auch > Elektroingenieur nennen :) > > http://www.ingbw.de/fileadmin/pdf/Merblatt-Gesetze/M002_Ingenieurgesetz.pdf tobi, das stimmt so leider nicht ganz. Du darfst den Ingenierustitel nur verwenden, wenn das so in deinem Abschluss auch vermerkt ist. Nicht jeder B.Eng., B.sc oder was auch immer der Elektrotechnik oder andere Ing. Fächer studiert hat darf dies mit erlangen seines Abschluss.
Michael S. schrieb: > Du darfst den Ingenierustitel nur > verwenden, wenn das so in deinem Abschluss auch vermerkt ist. Nicht > jeder B.Eng., B.sc oder was auch immer der Elektrotechnik oder andere > Ing. Fächer studiert hat darf dies mit erlangen seines Abschluss. Was ist mit Ingenieurstitel gemeint? "Dipl.-Ing", "Ingenieur" oder noch was anderes?
Bachelor schrieb: > --> Als "Diplom-Ingenieur" hat man es da (finde ich) leichter, denn das > war ein Begriff, der als Beruf immer verwendet wird. > > Wie geht es euch bei so etwas? Schau in deinen Arbeitsvertrag, das was da steht ist dein Beruf! Alles was du von der Hochschule an Titeln bekommst, ist dein Akademischer Grad. Also eine Doktor rer.pol. hat den akadeischen des Doktor in Staatswissenschaften. Der kann aber jetzt als Steuerberater sein oder Kalligraph tätig sein. Das ist seine berufliche Tätigkeit! Ein Ing. der Instandhaltung macht ist Instandhaltungsingenieur. Ein Ing. im Service ist Serviceing.! Aber das beste ist immer in den Arbeitsvertrag gucken!
Cha-woma M. schrieb: >> Wie geht es euch bei so etwas? > > Schau in deinen Arbeitsvertrag, das was da steht ist dein Beruf! > Alles was du von der Hochschule an Titeln bekommst, ist dein > Akademischer Grad. > > Also eine Doktor rer.pol. hat den akadeischen des Doktor in > Staatswissenschaften. > Der kann aber jetzt als Steuerberater sein oder Kalligraph tätig sein. > Das ist seine berufliche Tätigkeit! > > Ein Ing. der Instandhaltung macht ist Instandhaltungsingenieur. > Ein Ing. im Service ist Serviceing.! Quatch, im Arbeitsvertrag steht die Tätigkeit! Der Beruf ist was man gelehrnt hat und die Berufsbezeichnung die man auf Grund seiner Ausbildung führen darf, d. h. entsprechend des Ingenieurgesetztes darf man sich dann Ingenieur nennen oder aber auch nicht. Für Architekten, Rechtsanwälte, zugelassene Ärzte gibt's mut unter etwas komplizierte Regelwerk insb. da hier die Anerkennungen/ZUlassungen durch entsprechende Kammern beachtet werden müssen.
Was machst du dir da so ein Kopf drum? Gib einfach "Ingenieur" oder "Entwicklungsingenieur" an. Mehr hat die nicht zu interessieren.
Mein Rat: Schreib einfach drauf, was auf deiner Visitenkarte oder oben auf deiner Stellenbeschreibung deiner Firma steht. Ein Organigramm ist hier auch mal hilfreich.
> Bachelor schrieb: > > Was soll ich in dem Feld "Beruf" denn angeben? Versuch es mal mit drei kreutzen. Bachelor of Engineering, was soll das denn sein ?
Wer Kreuz mit tz schreibt, sollte ma schnell zurück in seinen keller gehen..
Michael S. schrieb: > Du darfst den Ingenierustitel nur verwenden, wenn das so in deinem > Abschluss auch vermerkt ist. Nicht jeder B.Eng., B.sc oder was auch > immer der Elektrotechnik oder andere Ing. Fächer studiert hat darf dies > mit erlangen seines Abschluss. Steht wo? Als Ingenieur darf sich selbstverständlich jeder bezeichnen, der eine Ing.-Wissenschaft studiert hat mit Abschluss. Der B.Eng. ist ein akademischer Grad, der nach einem Ing.-Wissenschaftlichen Studium verliehen wird.
Peter Frankenfeld, die Älteren werden ihn evtl. noch kennen, soll als Berufsangabe immer Zitronenfalter angegeben haben. Soweit ich weiß wurde er deswegen niemals angeklagt oder gar verurteilt. Ich frage mich immer mehr, gibt es eigentlich irgendeine Situation, bei der Ings nicht vor Angst einnässen?
> Autor: Ing (Gast) > Datum: 16.04.2016 04:14 > Als Ingenieur darf sich selbstverständlich jeder bezeichnen, der eine > Ing.-Wissenschaft studiert hat mit Abschluss. Quatsch. Ingenieur darf sich jeder Trottel nennen. Er darf nur keinen akademischen Abschluß anhängen den er nicht hatt.
>Ingenieur darf sich jeder Trottel nennen.
Bist du wieder auf deiner Spam-Tour unterwegs, nachdem dir deine Pfleger
aufgrund von guter Führung wieder Zugang zum Internet gewährt haben?
Zocker_50 schrieb: > Ingenieur darf sich jeder Trottel nennen. Er darf nur keinen > akademischen Abschluß anhängen den er nicht hatt. Es gibt in Deutschland 16 Ingenieur-Gesetze die das Gegenteil behaupten.
> Autor: Hannes Jaeger (pnuebergang) > Datum: 16.04.2016 10:03 > Es gibt in Deutschland 16 Ingenieur-Gesetze die das Gegenteil behaupten. Da hast du gelogen.
Zocker_50 schrieb: > Da hast du gelogen. Troll woanders. Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass ich mir die Mühe mache Zitate anzuführen, nur damit du dir dann einen Abrubbeln kannst weil ich meine Zeit verschwende?
Ich glaube es kommt darauf an, was man unter "Trottel" versteht. Der Begriff an sich wird natürlich in keinem Ingenieurgesetz verwendet - aber im übetragenen Sinne... .
> Autor: Hannes Jaeger (pnuebergang) > Datum: 16.04.2016 11:27 > Troll woanders. Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass ich mir die Mühe > mache Zitate anzuführen, nur damit du dir dann einen Abrubbeln kannst > weil ich meine Zeit verschwende? Was bist du denn für ein seltsamer Heiliger ? Warst du heute schon auf der Toilette ?
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