Forum: Offtopic BGV A3, Prüfplakette richtig kennzeichnen


von Nico.B (Gast)


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Hallo,
ich hatte heute eine Auseinandersetzung mit meinem Kollegen, es ging um 
das Thema Prüfplakette richtig kennzeichnen.

Wir haben im Unternähmen folgende Aufkleber in Nutzung:
https://www.pruefplaketten-versand.de/bilder/kategorie/detail/pruefplaketten-geprueft-nach-dguv-vorschrift-3-2016-11397.png

Seine Meinung zu richtigen Kennzeichnung wahr es muss der Nächste 
Prüftermin gekennzeichnet werden.

Meiner Meinung nach stimmt das nicht, man kennzeichnet die Prüfplakette 
mit dem Jahr und Monat wo dieses geprüft wurde.

Im Internet habe ich leider nichts zu dem Thema gefunden.

Was wisst oder meint ihr ist hier das richtige Vorgehen.

: Verschoben durch User
von Jonas L. (Firma: JL-Elektronik) (jonas1984) Benutzerseite


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Also soweit mir bekannt wird bei DGUV3 (ehemalige BGVA3) auf dem Gerät 
der Termin gekennzeichnet an dem die nächste Prüfung fällig ist.
So wird dies ja auch beim kalibrieren von Prüfmitteln gehandhabt.

von Joe F. (easylife)


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Nico.B schrieb:
> Im Internet habe ich leider nichts zu dem Thema gefunden.

Nicht?
Guck einfach mal dort, wo du auch die Prüfplakette gefunden hast.
Und da gibt es dann auch diese Plakette hier:

https://www.pruefplaketten-versand.de/bilder/kategorie/detail/pruefplaketten-auf-rolle-naechster-prueftermin-dguv-vorschrift-3-2016-15277.png

Fällt der Unterschied auf?

Eure Plakette zeigt das Datum an, an dem geprüft wurde.

Siehe auch:
http://www.industrieplaketten.de/pruefkennzeichen/Pruefplaketten-nach-DGUV/Pruefplaketten-DGUV-Vorschrift-3/

von Jonas L. (Firma: JL-Elektronik) (jonas1984) Benutzerseite


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Bitte entschuldige, ich habe mir die verlinkte Etikette nicht 
angeschaut. Hier ist natürlich klar das der Termin der Prüfung 
eingetragen wird.
Finde ich persönlich schlecht, da der Nutze ja nicht die vorgeschriebene 
prüfintervalle kennt und so gar nicht beurteilen kann ob er die Anlage 
noch nutzen darf.

von Joe F. (easylife)


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Jonas L. schrieb:
> Finde ich persönlich schlecht, da der Nutze ja nicht die vorgeschriebene
> prüfintervalle kennt und so gar nicht beurteilen kann ob er die Anlage
> noch nutzen darf.

Genau. Und wenn das "Unternähmen" dann die (falsch bestellte) Plakette 
auch noch zweckentfremdet, wird es besonders gut.
Im Zweifel guck jemand nach Ablauf des angegebenen Termins auf die 
Plakette, und denkt, oh, schön, ist ja gerade erst gerpüft worden.

von Nico.B (Gast)


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Genau das meine ich, bei dieser Prüfplakette wird immer das aktuelle 
Prüfdatum gekennzeichnet.

Mit der Aussage von mir "Im Internet habe ich leider nichts zu dem Thema 
gefunden."
wollte ich nur darauf hinweisen das ich keine Vorschrift gefunden habe 
wie man diese Prüfplakette richtig kennzeichnet.

Natürlich hast du recht mit:
https://www.pruefplaketten-versand.de/bilder/kategorie/detail/pruefplaketten-auf-rolle-naechster-prueftermin-dguv-vorschrift-3-2016-15277.png

Aber wir haben eben für die nächsten Jahre die anderen in Nutzung.

von Joe F. (easylife)


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Nico.B schrieb:
> Aber wir haben eben für die nächsten Jahre die anderen in Nutzung.

Wenn ihr kenntlich machen wollt, wann der nächste Prüftermin ansteht, 
gibt es nur eine richtige Lösung:
vorhandene Plaketten entsorgen, und die Richtige bestellen.

Oder Zusatzaufkleber "Nächster Prüftermin" besorgen.

: Bearbeitet durch User
von Andreas H. (ahz)


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Bei dem Aufkleber, den Du referenzierst trägst Du (afaik) den Termin der 
letzten Prüfung ein.
Der (evt. externe) Prüfer, der das Label ja auch anbringt, muss ja auch 
garnicht wissen wann der nächste Prüfungstermin wäre.
Das ergibt sich ja (in gewissen Grenzen) aus der Gefahrenabschätzung der 
Firma.

Andererseits gibt es auch Aufkleber, die explizit "nachster Prüftermin" 
aufgedruckt haben. Da hätte dann Dein Kollege recht.

Hth
Andreas

von Asko B. (dg2brs)


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Andreas H. schrieb:
> Andererseits gibt es auch Aufkleber, die explizit "nachster Prüftermin"
> aufgedruckt haben. Da hätte dann Dein Kollege recht.

Ich habe/kenne gar keine anderen.


Gruss Asko

von Michael P. (mpl)


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Es gibt:

Geprüft: xxx
und
nachste Prüfung: xxx

 Aufkleber... darf man halt nicht verwechseln

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