Hallo, ich hatte heute eine Auseinandersetzung mit meinem Kollegen, es ging um das Thema Prüfplakette richtig kennzeichnen. Wir haben im Unternähmen folgende Aufkleber in Nutzung: https://www.pruefplaketten-versand.de/bilder/kategorie/detail/pruefplaketten-geprueft-nach-dguv-vorschrift-3-2016-11397.png Seine Meinung zu richtigen Kennzeichnung wahr es muss der Nächste Prüftermin gekennzeichnet werden. Meiner Meinung nach stimmt das nicht, man kennzeichnet die Prüfplakette mit dem Jahr und Monat wo dieses geprüft wurde. Im Internet habe ich leider nichts zu dem Thema gefunden. Was wisst oder meint ihr ist hier das richtige Vorgehen.
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Also soweit mir bekannt wird bei DGUV3 (ehemalige BGVA3) auf dem Gerät der Termin gekennzeichnet an dem die nächste Prüfung fällig ist. So wird dies ja auch beim kalibrieren von Prüfmitteln gehandhabt.
Nico.B schrieb: > Im Internet habe ich leider nichts zu dem Thema gefunden. Nicht? Guck einfach mal dort, wo du auch die Prüfplakette gefunden hast. Und da gibt es dann auch diese Plakette hier: https://www.pruefplaketten-versand.de/bilder/kategorie/detail/pruefplaketten-auf-rolle-naechster-prueftermin-dguv-vorschrift-3-2016-15277.png Fällt der Unterschied auf? Eure Plakette zeigt das Datum an, an dem geprüft wurde. Siehe auch: http://www.industrieplaketten.de/pruefkennzeichen/Pruefplaketten-nach-DGUV/Pruefplaketten-DGUV-Vorschrift-3/
Bitte entschuldige, ich habe mir die verlinkte Etikette nicht angeschaut. Hier ist natürlich klar das der Termin der Prüfung eingetragen wird. Finde ich persönlich schlecht, da der Nutze ja nicht die vorgeschriebene prüfintervalle kennt und so gar nicht beurteilen kann ob er die Anlage noch nutzen darf.
Jonas L. schrieb: > Finde ich persönlich schlecht, da der Nutze ja nicht die vorgeschriebene > prüfintervalle kennt und so gar nicht beurteilen kann ob er die Anlage > noch nutzen darf. Genau. Und wenn das "Unternähmen" dann die (falsch bestellte) Plakette auch noch zweckentfremdet, wird es besonders gut. Im Zweifel guck jemand nach Ablauf des angegebenen Termins auf die Plakette, und denkt, oh, schön, ist ja gerade erst gerpüft worden.
Genau das meine ich, bei dieser Prüfplakette wird immer das aktuelle Prüfdatum gekennzeichnet. Mit der Aussage von mir "Im Internet habe ich leider nichts zu dem Thema gefunden." wollte ich nur darauf hinweisen das ich keine Vorschrift gefunden habe wie man diese Prüfplakette richtig kennzeichnet. Natürlich hast du recht mit: https://www.pruefplaketten-versand.de/bilder/kategorie/detail/pruefplaketten-auf-rolle-naechster-prueftermin-dguv-vorschrift-3-2016-15277.png Aber wir haben eben für die nächsten Jahre die anderen in Nutzung.
Nico.B schrieb: > Aber wir haben eben für die nächsten Jahre die anderen in Nutzung. Wenn ihr kenntlich machen wollt, wann der nächste Prüftermin ansteht, gibt es nur eine richtige Lösung: vorhandene Plaketten entsorgen, und die Richtige bestellen. Oder Zusatzaufkleber "Nächster Prüftermin" besorgen.
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Bei dem Aufkleber, den Du referenzierst trägst Du (afaik) den Termin der letzten Prüfung ein. Der (evt. externe) Prüfer, der das Label ja auch anbringt, muss ja auch garnicht wissen wann der nächste Prüfungstermin wäre. Das ergibt sich ja (in gewissen Grenzen) aus der Gefahrenabschätzung der Firma. Andererseits gibt es auch Aufkleber, die explizit "nachster Prüftermin" aufgedruckt haben. Da hätte dann Dein Kollege recht. Hth Andreas
Andreas H. schrieb: > Andererseits gibt es auch Aufkleber, die explizit "nachster Prüftermin" > aufgedruckt haben. Da hätte dann Dein Kollege recht. Ich habe/kenne gar keine anderen. Gruss Asko
Es gibt: Geprüft: xxx und nachste Prüfung: xxx Aufkleber... darf man halt nicht verwechseln
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