Forum: Markt Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung


von Jemin K. (jkam)


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Hallo,

ich habe eine komplizierte Frage: es gibt ein Unternehmen, welches ein 
Produkt herstellt, was in dieser Form nicht von anderen Firmen 
hergestellt wird. Dieses Unternehmen hat nun einen Vertrag mit einem 
zweiten, amerikanischen Unternehmen (unser Wettbewerber), seine Produkte 
ausschließlich an dieses zu verkaufen. Wir möchten aber ebenfalls das 
überlegene Produkt vom ersten Unternehmen kaufen, um wettbewerbsfähig 
mit den Amis zu bleiben.
Existiert hier eine Möglichkeit sich an das Kartellamt zu wenden? Bringt 
das was? Es geht um mittelständische Unternehmen...

von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


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Nun, es gibt bei uns die Vertragsfreiheit. Wenn dieser Hersteller das 
Produkt nicht mehr an euch verkaufen möchte, sondern nur noch an die 
Amis, dann ist es halt so.

von Alex W. (a20q90)


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Du kannst dich an einen anderen Dienstleister wenden und ihn bitten das 
Produkt nach zubauen.

Um welches Produkt geht es denn?

von Jemin K. (jkam)


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Es geht um sehr spezialisierte MEMS Bauteile, die eben nur diese Firma 
herstellt. Sonst wäre es ja kein Problem woanders zu kaufen.

von (prx) A. K. (prx)


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Jemin K. schrieb:
> Existiert hier eine Möglichkeit sich an das Kartellamt zu wenden? Bringt
> das was? Es geht um mittelständische Unternehmen...

http://www.bundeskartellamt.de/DE/UeberUns/Kontakt/kontakt_node.html

von Oliver S. (oliverso)


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Warum schließt ein Zulieferer solch einen Exklusiv-Vertrag mit einem 
Kunden? Ohne gute Gründe macht das doch niemand.

Da wollten eure Verantwortlichen entweder nicht genug zahlen, oder haben 
verpennt, solch einen Vertrag vor den Amis abzuschließen.

Oliver

von Alex W. (a20q90)


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Sind die MEMS dafür gedacht z.B. Richtantennen auf einen Satellit zu 
fixieren während sich der Träger bewegt (z.B. Flugzeug)?

von Michael K. (Gast)


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Wenn das Produkt des Mitbewerbers dadurch überlegen ist und somit ein 
abrutschen in die Bedeutungslosigkeit droht solltet ihr einfach kräftig 
in die Werbung investieren.
Setzen sich doch ständig schlechte Produkte mit guter Werbung durch.

Im Ernst:
Werbung, Fachanwalt und Kontakt zu anderen MEMS Herstellern zwecks 
Eigenentwicklung.

Oder frag Herrn Gabriel, der entscheidet auch gern mal per 
Ministererlass.

von Lars R. (lrs)


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Ich bitte im Voraus um Entschuldigung dafür, dass ich dem TE nicht 
weiterhelfen kann und möchte das wirklich nicht als persönlichen Angriff 
verstanden wissen, aber...

Die Überschrift, die Frage, teilweise auch die Antworten und weitere 
Fälle in meinem Bekanntenkreis zeigen wohl, welches Denken in diesem 
Land weit verbreitet ist. Danke für die Erinnerung daran. Ggf. hat man 
als Mittelständler bis zu Jahrzehnte lang in die Entwicklung eines 
Produktes investiert und dann wird nach dem Kartellamt gerufen. Das 
erinnert mich nicht an Wettbewerber, sondern Massenabmahn-Anwälte.

Mein Beitrag ist Offtopic, aber das richtige (Unter-)Forum für eine 
juristische Beratung des TE ist das hier auch nicht.

von Jemin K. (jkam)


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Ja aber wir wollen es doch kaufen und nicht geschenkt! Gern auch teurer 
als die anderen. Es geht darum, dass wir plötzlich vom Markt 
abgeschnitten würden. Stellt Euch mal vor, es gäbe einen Akku, der 5-mal 
soviel Energie speichern könnte, wie vergleichbare Li-Akkus und der 
Hersteller schließt jetzt einen Exklusivvertrag mit Apple. In 0,nix gäbe 
es nur noch IPhones. Um so einen Fall geht es.

von Michael K. (Gast)


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Hast Du eine Vorstellung wie lange so ein Kartellverfahren dauert und 
was ihr an Geld in die Hand nehmen müsst um Verfahren zu führen ?
Bei der Kohle für einen Fachanwalt scheint es ja bereits eng zu werden.

Selbst wenn ihr nach Jahren Recht bekommt spielt das alles keine Rolle 
mehr und die USA als Markt ist dann sowieso verbrannte Erde.

Redet mit dem MEMS Hersteller ab welchem Auftragsvolumen die 
geschlossenen Verträge anfangen löchrig zu werden.
Das sind Kaufleute die kennen keine Freunde, keine Absprachen und keine 
Scham getroffene Vereinbarungen zu verwässern wenn es in der Kasse 
klingelt.

Parallel an Alternativen arbeiten oder brauchbare aber etwas schlechtere 
Geräte über den Preis verkaufen.

Müssen wir Dir hier dein Geschäft erklären und das die Welt kein schöner 
flauschiger Ort ist ?

von Walter S. (avatar)


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Jemin K. schrieb:
> Existiert hier eine Möglichkeit sich an das Kartellamt zu wenden? Bringt
> das was?

zum einen würden die in den USA sich einen feuchten Kehrricht um das 
deutsche Kartellamt scheren und zum anderen kann man sowieso keine Firma 
dazu zwingen euch etwas zu verkaufen.

Jemin K. schrieb:
> Stellt Euch mal vor, es gäbe einen Akku, der 5-mal
> soviel Energie speichern könnte, wie vergleichbare Li-Akkus und der
> Hersteller schließt jetzt einen Exklusivvertrag mit Apple.
> In 0,nix gäbe
> es nur noch IPhones.

ja und,
was wäre wenn Apple so einen Akku selber entwickelt?
Willst du sie dann zwingen den auch an andere zu verkaufen?

von Oliver S. (oliverso)


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Jemin K. schrieb:
> Stellt Euch mal vor, es gäbe einen Akku, der 5-mal
> soviel Energie speichern könnte, wie vergleichbare Li-Akkus und der
> Hersteller schließt jetzt einen Exklusivvertrag mit Apple. In 0,nix gäbe
> es nur noch IPhones. Um so einen Fall geht es.

Stell dir vor, das ist einfach so. Da hat eine Firma ein Produkt, 
eventuell noch per Patent abgesichert, und macht einfach damit, was sie 
will. Sowas aber auch.

Entwickelt eine Alternativlösung, gebt den Markt auf, investiert in 
Marketing, was auch immer. So entstehen Innovationen...

Die Aufgabe des Kartellamtes ist es nicht, bessere Produkte zu 
verhindern.

Oliver

von Torben K. (tokuhila)


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Klingt ein bisschen wie das 1&1-Geheule wegen dem Hybrid-DSL/LTE der 
Telekom.

Es gibt gute Gründe weshalb solche Verträge an der Tagesordnung sind. 
Wir möchten auch nicht, dass Zulieferer bestimmte Vorprodukte, die mit 
unserer Hilfe entwickelt wurden, an unsere Wettbewerber verkaufen.

Schnappt euch bisschen Kapital und sucht euch einen MEMS-Hersteller der 
mit euch sein Produkt bis zur wettbewerbsreife Weiterentwickelt und ihr 
habt evtl. noch ne Chance. Da ihr eh schon zu spät dran seid, am besten 
gleich besser machen.

von Jens M. (Gast)


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Jemin K. schrieb:
> Existiert hier eine Möglichkeit sich an das Kartellamt zu wenden? Bringt
> das was? Es geht um mittelständische Unternehmen...

Da musst du erst mal darlegen warum:
- das Missbrauch ist
- das es keine anderen Produkte auf dem Markt gibt
- und vor allem wo da der Markt ist (verm. ab 1 Mrd EUR Volumen).

Nur weil ein Unternehmen nicht zwei beliefern will ist das noch lange 
kein Missbrauch.

> was in dieser Form nicht von anderen Firmen hergestellt wird.
Nur weil ein Produkt überlegen ist hat das Kartellamt keinerlei 
Interesse (und auch keine Handhabe) dagegen vorzugehen. Im Gegenteil, 
wenn ihr aus dem Markt gedrückt werdet ist das unschön für euch, aber 
genau das was unter einer Marktfunktion verstanden wird.

Ihr müsst ihr den Ar.... schon selbst hochbekommen um was 
konkurrenzfähiges zu schaffen.

von Eddy C. (chrisi)


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Und das Pleitegehen willst Du dem (Nicht-)Lieferanten ebenso verbieten?

Darum sucht man sich bei der Fertigung von Produkten auch gerne eine 2nd 
Source, bzw. Alternativprodukt.

Produkte, welche nur aus einer Quelle zu beziehen sind, sind 
bekanntermaßen mit einem Risiko versehen. Das weiß man nicht nur im 
Elektronikumfeld.

von Jens M. (Gast)


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> Stellt Euch mal vor, es gäbe einen Akku, der 5-mal
> soviel Energie speichern könnte, wie vergleichbare Li-Akkus und der
> Hersteller schließt jetzt einen Exklusivvertrag mit Apple. In 0,nix gäbe
> es nur noch IPhones. Um so einen Fall geht es.

Es geht also um global Player so ab 500 Mrd. Marktkapitalisierung und 2 
Mrd Kunden. Da kann ich nur empfehlen die eigenen Anwälte zu fragen ;-).

In so einen Fall wird gern mal zwangslizensiert da Patente nicht dazu da 
sind ein Monopol in den nachgelagerten Industrien durchzusetzen. Apple 
hat das z.B. bei den GSM Patenten durchgefochten. In der eigenen aber 
sehr wohl (für max. 25 Jahre).

Herstellen müssen die das aber auch selber. Niemandem werden Kunden 
aufgezwungen (schon wg. der Haftung bei Forderungsausfall).

von Harald W. (wilhelms)


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Jemin K. schrieb:

> Stellt Euch mal vor, es gäbe einen Akku, der 5-mal
> soviel Energie speichern könnte, wie vergleichbare Li-Akkus und der
> Hersteller schließt jetzt einen Exklusivvertrag

Nun, eine ähnliche Situation hat es ja bei der Einführung der
Eneloop-Akkus gegeben. Anscheinend wurden dann aber nach kurzer
Zeit Lizenzen für andere Hersteller vergeben.

von Bernd G. (Gast)


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Vertragsfreiheit...

> Existiert hier eine Möglichkeit sich an das Kartellamt zu wenden?

Ist das jetzt das neue Mittelstandsgejammer? Der Ruf nach dem 
allerschärftsten Eingreifen des Staates, wenn man selbst nichts auf die 
Reihe bekommt? Neuer Sozialismus? Zwangsweise Zuteilung von 
Bilanzanteilen durch das Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik 
(MEE)?

von Michael K. (Gast)


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Die Betrachtungsweise ist ohnehin falsch.
Bei nur einem relevanten Mitbewerber gehört den beiden der Markt.
Da trifft man sich mal gepflegt zum Frühstück und unterhält sich ganz 
zwanglos so über dies und das in privater Atmosphäre.

Nein nein, keine Marktabsprachen, das wäre nämlich ein Fall fürs 
Kartellamt.

von Oliver S. (oliverso)


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Jens M. schrieb:
> In so einen Fall wird gern mal zwangslizensiert da Patente nicht dazu da
> sind ein Monopol in den nachgelagerten Industrien durchzusetzen.

Nicht mal dann. Das passiert nur bei Patenten, die der Nutzung von 
"Standards" im Wege stehen. Patente bzgl. Mobilfunk sind da solch ein 
Beispiel, aber Akku, Touchscreen oder Kamera des iPhones interessieren 
die Kartellbehörden keinen Pfifferling. Und wenn die 10-mal so gut wären 
wie die der Konkurrenz.

Oliver

von Timm R. (Firma: privatfrickler.de) (treinisch)


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Hallo Jemin,

schon verrückt, was sich hier teilweise für irre Antworten angesammelt 
haben. Bis hin zu Idiotismen wie

>Ist das jetzt das neue Mittelstandsgejammer?

Natürlich gehört die Wahrnehmung und Verteidigung eurer gesetzlich 
garantierten Rechte zum normalen operativen Betrieb und hat nichts mit 
Jammer zu tun.


Zum Kartellamt im Allgemeinen:
Ich habe letztes Jahr ein Verfahren vor der Vergabekammer des 
Bundeskartellamtes gegen die Bundesrepublik Deutschland gewonnen und 
muss sagen, dass war absolute Werbung für das Kartellamt.

Von Antragstellung bis Urteilsverkündung hat das Verfahren etwa 3 Wochen 
gedauert und es ging ab wie Schmidts Katze. Da kamen durchaus mal Faxe 
mit Frist bis zum nächsten Tag. Der Sachverhalt war extrem komplex, ich 
habe fast 100 Seiten an Schriftsätzen fabriziert und dennoch kannte die 
Kammer die Fakten und hat die Darstellungen nachvollziehen können. 
Rechtsberatung im Sinne von „sollten wir” wurde natürlich nicht gewährt, 
aber die Paragraphen und deren Auslegung wurden mir am Telefon 
freundlich und durchaus hilfreich erläutert, deswegen konnte ich das 
auch ohne Anwalt gut durchziehen.

Wie die Kosten für Deinen Verfahrenstyp sind, vermag ich nicht zu sagen, 
in meinem Fall waren es 2500 €, die ich vorstrecken musste und nach 
Abschluss dann wiederbekam, bei einem mittleren sechsstelligen 
Streitwert fand ich das eigentlich sehr preiswert, vor allem weil auch 
wirklich tolle Arbeit geleistet wurde.


Zu Deinem Fall:
Meines Erachtens hast Du nicht alle Fakten geschildert, die für eine 
optimale Antwort nötig sind.

Zum Beispiel: Wenn euer Konkurrent ein Distributor ist und es nur um den 
amerikanischen Markt geht, ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass 
marktbeherrschende Stellung gegeben ist.

In einem Beitrag wurde von Vertragsfreiheit gesprochen, das ist 
natürlich offensichtlich Nonsens, denn Du fragst Dich ja gerade, ob es 
in Deinem Fall eine Einschränkung der Vertragsfreiheit geben könnte. Bei 
Marktbeherrschender (oder uU sogar bei lediglich marktstarker) Stellung 
kann es einen Kontrahierungszwang geben.

Dafür müsstest Du erstmal abchecken, ob es sich um einen Markt handelt, 
wo die Marktgrenzen sind und ob der Markt tatsächlich von dem genannten 
Anbieter beherrscht wird, als Faustregel können 40 % Marktanteil gelten, 
da spielen aber noch viele andere Faktoren eine Rolle, so dass Du Dich 
nicht auf diese Zahl verlassen kannst.

Wenn Du bei gewissenhafter und neutraler Analyse zu dem Ergebnis kommst, 
dass o.g. Faktoren durchaus gegeben sein könnten, würde ich Dir folgende 
Vorgehensweise empfehlen:

Schreibe einen Brief, aus dem auch Deine Anschrift hervorgeht, mit ganz 
kurzen Eckpunkten zu Konkurrent, Anbieter, Marktgrenzen, 
Markbeherrschung an das Kartellamt und bitte um Auskunft hinsichtlich 
Zuständigkeit, möglicher Beratunsstellen und ggf. Ablauf der 
Antragstellung und Kosten.

Man wird Dir Antworten und Dich wahrscheinlich auf die relevanten 
Gesetze hinweisen, ferner wird man Dir mitteilen, wo Du Dich beraten 
lassen kannst, das könnte zum Beispiel eine zentrale Beratungsstelle der 
IHKen in Deinem Bundesland sein.

Oder man wird Dir mitteilen, welche Vorraussetzungen für ein Verfahren 
gegeben sein müssen und wie die Kosten aussehen. Bezahlt wird beim 
Kartellamt immer vorher.

Bisher waren die Menschen dort (schon mehrmals) sehr freundlich und 
schnell und haben mir wirklich gut weitergeholfen.

Vlg
 Timm

: Bearbeitet durch User
von Marcus H. (Firma: www.harerod.de) (lungfish) Benutzerseite


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Aha, Ihr seid also in eine klassische "no second source" Falle geraten.
Passiert, und als Ihr das Produkt ausgewählt habt, hattet Ihr sicher 
gute Gründe dafür.

Wie auch immer - magst Du anderen Entwicklern helfen, indem Du das 
Unternehmen nennst? Das hörst sich ja nach einem Paradebeispiel an, 
warum man als deutscher Entwickler zähneknirschend amerikanische 
Lieferanten wählt.

Abgesehen davon explodiert die Anzahl der MEMS Hersteller in der letzten 
Zeit - bist Du sicher, dass es da keine Alternative gibt?
Auch hier kann Dir das Forum vielleicht helfen, wenn Du die 
Aufgabenstellung preisgibst.

Wir waren wohl alle schonmal in der Situation, aber als kleiner 
Abnehmer, sind das nach meiner Erfahrung die energiesparendsten 
Lösungen.

von Lars R. (lrs)


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Timm R. schrieb:

> Zum Kartellamt im Allgemeinen:
> der Vergabekammer des
> Bundeskartellamtes

> gegen die Bundesrepublik Deutschland

> bis Urteilsverkündung hat das Verfahren etwa 3Wochen

> auch ohne Anwalt gut durchziehen.

> die ich vorstrecken musste und nach Abschluss dann wiederbekam

Das alles hat nichts mit beim Kartellamt verhandelten Fällen im 
Allgemeinen und wohl auch nichts mit dem Fall des TE zu tun, sondern im 
Speziellen mit Deinem Vergabe-Fall.

> wo Du Dich beraten
> lassen kannst, das könnte zum Beispiel eine zentrale Beratungsstelle der
> IHKen in Deinem Bundesland sein.

Die Beiträge sind hoch genug. Die brauchen keine weitere ABM.

von Lars R. (lrs)


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@ Jemin Kamara (TE):
Neben den bereits von Anderen angedeuteten möglichen Gründen (MIL, 
Vorentwicklung....) und der Möglichkeit, dass die Amis einfach den 
besseren Deal geliefert haben, fallen mir noch weitere mögliche Gründe 
ein:

a. Der Zulieferer möchte in D/EU selbst etwas auf Eurem Gebiet machen 
und ein Wettbewerber von Euch werden. Ggf. auch mit Hilfe der Amis. Eure 
Marge ist ja scheinbar groß genug, wenn Ihr NUN auch gern teurer 
einkaufen würdet.

b. Nicht der Zulieferer sondern Deine Firma ist der Monopolist, der 
bisher miese Deals durchgesetzt hat. "Mies" ist dabei relativ. Was man 
eben als gerechte Aufteilung der Wertschöpfung empfindet. Falls es sich 
nicht um ein Distributor-Geschäft handelt, so ist der Zulieferer nicht 
selten eher kleiner und verhandlungstechnisch eher schwächer.

Und falls es doch ein Distributor-Geschäft ist, so bieten die Amis 
vielleicht einfach nur den besseren Deal, ggf. bzgl. der weltweiten 
Präsenz und Service.

Letztlich konkurriert der Zulieferer-Entwickler beispielsweise auch mit 
Japan und möchte seine besonders fortschrittlichen Produkte (oder 
Produkte mit seinen Komponenten) möglichst schnell weltweit am Markt 
durchsetzen.


Mit Sicherheit gibt es vielversprechendere Ansätze als das Kartellamt, 
um den kritisierten Zulieferer unter Druck zu setzen. Aber wohin soll 
das am Ende führen? Dann liefert der eben defekte Teile...

Liefert Ihr nicht ordentlich und wir gehen zu Grunde, so ziehen wir Euch 
möglichst weit mit runter. Genau das strebst Du doch letztlich als Deine 
Verhandlungsposition an. Für meinen Geschmack ziemlich weit links, wie 
auch weiter oben schon festgestellt wurde. Es geht eben nicht um den 
Staat oder eine staatliche Organisation.

Um wen geht es denn nun? Um Bosch oder um irgend einen kleinen 
Mittelständler, den Ihr unter Druck setzen wollt?

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