Hallo, ich habe eine komplizierte Frage: es gibt ein Unternehmen, welches ein Produkt herstellt, was in dieser Form nicht von anderen Firmen hergestellt wird. Dieses Unternehmen hat nun einen Vertrag mit einem zweiten, amerikanischen Unternehmen (unser Wettbewerber), seine Produkte ausschließlich an dieses zu verkaufen. Wir möchten aber ebenfalls das überlegene Produkt vom ersten Unternehmen kaufen, um wettbewerbsfähig mit den Amis zu bleiben. Existiert hier eine Möglichkeit sich an das Kartellamt zu wenden? Bringt das was? Es geht um mittelständische Unternehmen...
Nun, es gibt bei uns die Vertragsfreiheit. Wenn dieser Hersteller das Produkt nicht mehr an euch verkaufen möchte, sondern nur noch an die Amis, dann ist es halt so.
Du kannst dich an einen anderen Dienstleister wenden und ihn bitten das Produkt nach zubauen. Um welches Produkt geht es denn?
Es geht um sehr spezialisierte MEMS Bauteile, die eben nur diese Firma herstellt. Sonst wäre es ja kein Problem woanders zu kaufen.
Jemin K. schrieb: > Existiert hier eine Möglichkeit sich an das Kartellamt zu wenden? Bringt > das was? Es geht um mittelständische Unternehmen... http://www.bundeskartellamt.de/DE/UeberUns/Kontakt/kontakt_node.html
Warum schließt ein Zulieferer solch einen Exklusiv-Vertrag mit einem Kunden? Ohne gute Gründe macht das doch niemand. Da wollten eure Verantwortlichen entweder nicht genug zahlen, oder haben verpennt, solch einen Vertrag vor den Amis abzuschließen. Oliver
Sind die MEMS dafür gedacht z.B. Richtantennen auf einen Satellit zu fixieren während sich der Träger bewegt (z.B. Flugzeug)?
Wenn das Produkt des Mitbewerbers dadurch überlegen ist und somit ein abrutschen in die Bedeutungslosigkeit droht solltet ihr einfach kräftig in die Werbung investieren. Setzen sich doch ständig schlechte Produkte mit guter Werbung durch. Im Ernst: Werbung, Fachanwalt und Kontakt zu anderen MEMS Herstellern zwecks Eigenentwicklung. Oder frag Herrn Gabriel, der entscheidet auch gern mal per Ministererlass.
Ich bitte im Voraus um Entschuldigung dafür, dass ich dem TE nicht weiterhelfen kann und möchte das wirklich nicht als persönlichen Angriff verstanden wissen, aber... Die Überschrift, die Frage, teilweise auch die Antworten und weitere Fälle in meinem Bekanntenkreis zeigen wohl, welches Denken in diesem Land weit verbreitet ist. Danke für die Erinnerung daran. Ggf. hat man als Mittelständler bis zu Jahrzehnte lang in die Entwicklung eines Produktes investiert und dann wird nach dem Kartellamt gerufen. Das erinnert mich nicht an Wettbewerber, sondern Massenabmahn-Anwälte. Mein Beitrag ist Offtopic, aber das richtige (Unter-)Forum für eine juristische Beratung des TE ist das hier auch nicht.
Ja aber wir wollen es doch kaufen und nicht geschenkt! Gern auch teurer als die anderen. Es geht darum, dass wir plötzlich vom Markt abgeschnitten würden. Stellt Euch mal vor, es gäbe einen Akku, der 5-mal soviel Energie speichern könnte, wie vergleichbare Li-Akkus und der Hersteller schließt jetzt einen Exklusivvertrag mit Apple. In 0,nix gäbe es nur noch IPhones. Um so einen Fall geht es.
Hast Du eine Vorstellung wie lange so ein Kartellverfahren dauert und was ihr an Geld in die Hand nehmen müsst um Verfahren zu führen ? Bei der Kohle für einen Fachanwalt scheint es ja bereits eng zu werden. Selbst wenn ihr nach Jahren Recht bekommt spielt das alles keine Rolle mehr und die USA als Markt ist dann sowieso verbrannte Erde. Redet mit dem MEMS Hersteller ab welchem Auftragsvolumen die geschlossenen Verträge anfangen löchrig zu werden. Das sind Kaufleute die kennen keine Freunde, keine Absprachen und keine Scham getroffene Vereinbarungen zu verwässern wenn es in der Kasse klingelt. Parallel an Alternativen arbeiten oder brauchbare aber etwas schlechtere Geräte über den Preis verkaufen. Müssen wir Dir hier dein Geschäft erklären und das die Welt kein schöner flauschiger Ort ist ?
Jemin K. schrieb: > Existiert hier eine Möglichkeit sich an das Kartellamt zu wenden? Bringt > das was? zum einen würden die in den USA sich einen feuchten Kehrricht um das deutsche Kartellamt scheren und zum anderen kann man sowieso keine Firma dazu zwingen euch etwas zu verkaufen. Jemin K. schrieb: > Stellt Euch mal vor, es gäbe einen Akku, der 5-mal > soviel Energie speichern könnte, wie vergleichbare Li-Akkus und der > Hersteller schließt jetzt einen Exklusivvertrag mit Apple. > In 0,nix gäbe > es nur noch IPhones. ja und, was wäre wenn Apple so einen Akku selber entwickelt? Willst du sie dann zwingen den auch an andere zu verkaufen?
Jemin K. schrieb: > Stellt Euch mal vor, es gäbe einen Akku, der 5-mal > soviel Energie speichern könnte, wie vergleichbare Li-Akkus und der > Hersteller schließt jetzt einen Exklusivvertrag mit Apple. In 0,nix gäbe > es nur noch IPhones. Um so einen Fall geht es. Stell dir vor, das ist einfach so. Da hat eine Firma ein Produkt, eventuell noch per Patent abgesichert, und macht einfach damit, was sie will. Sowas aber auch. Entwickelt eine Alternativlösung, gebt den Markt auf, investiert in Marketing, was auch immer. So entstehen Innovationen... Die Aufgabe des Kartellamtes ist es nicht, bessere Produkte zu verhindern. Oliver
Klingt ein bisschen wie das 1&1-Geheule wegen dem Hybrid-DSL/LTE der Telekom. Es gibt gute Gründe weshalb solche Verträge an der Tagesordnung sind. Wir möchten auch nicht, dass Zulieferer bestimmte Vorprodukte, die mit unserer Hilfe entwickelt wurden, an unsere Wettbewerber verkaufen. Schnappt euch bisschen Kapital und sucht euch einen MEMS-Hersteller der mit euch sein Produkt bis zur wettbewerbsreife Weiterentwickelt und ihr habt evtl. noch ne Chance. Da ihr eh schon zu spät dran seid, am besten gleich besser machen.
Jemin K. schrieb: > Existiert hier eine Möglichkeit sich an das Kartellamt zu wenden? Bringt > das was? Es geht um mittelständische Unternehmen... Da musst du erst mal darlegen warum: - das Missbrauch ist - das es keine anderen Produkte auf dem Markt gibt - und vor allem wo da der Markt ist (verm. ab 1 Mrd EUR Volumen). Nur weil ein Unternehmen nicht zwei beliefern will ist das noch lange kein Missbrauch. > was in dieser Form nicht von anderen Firmen hergestellt wird. Nur weil ein Produkt überlegen ist hat das Kartellamt keinerlei Interesse (und auch keine Handhabe) dagegen vorzugehen. Im Gegenteil, wenn ihr aus dem Markt gedrückt werdet ist das unschön für euch, aber genau das was unter einer Marktfunktion verstanden wird. Ihr müsst ihr den Ar.... schon selbst hochbekommen um was konkurrenzfähiges zu schaffen.
Und das Pleitegehen willst Du dem (Nicht-)Lieferanten ebenso verbieten? Darum sucht man sich bei der Fertigung von Produkten auch gerne eine 2nd Source, bzw. Alternativprodukt. Produkte, welche nur aus einer Quelle zu beziehen sind, sind bekanntermaßen mit einem Risiko versehen. Das weiß man nicht nur im Elektronikumfeld.
> Stellt Euch mal vor, es gäbe einen Akku, der 5-mal > soviel Energie speichern könnte, wie vergleichbare Li-Akkus und der > Hersteller schließt jetzt einen Exklusivvertrag mit Apple. In 0,nix gäbe > es nur noch IPhones. Um so einen Fall geht es. Es geht also um global Player so ab 500 Mrd. Marktkapitalisierung und 2 Mrd Kunden. Da kann ich nur empfehlen die eigenen Anwälte zu fragen ;-). In so einen Fall wird gern mal zwangslizensiert da Patente nicht dazu da sind ein Monopol in den nachgelagerten Industrien durchzusetzen. Apple hat das z.B. bei den GSM Patenten durchgefochten. In der eigenen aber sehr wohl (für max. 25 Jahre). Herstellen müssen die das aber auch selber. Niemandem werden Kunden aufgezwungen (schon wg. der Haftung bei Forderungsausfall).
Jemin K. schrieb: > Stellt Euch mal vor, es gäbe einen Akku, der 5-mal > soviel Energie speichern könnte, wie vergleichbare Li-Akkus und der > Hersteller schließt jetzt einen Exklusivvertrag Nun, eine ähnliche Situation hat es ja bei der Einführung der Eneloop-Akkus gegeben. Anscheinend wurden dann aber nach kurzer Zeit Lizenzen für andere Hersteller vergeben.
Vertragsfreiheit...
> Existiert hier eine Möglichkeit sich an das Kartellamt zu wenden?
Ist das jetzt das neue Mittelstandsgejammer? Der Ruf nach dem
allerschärftsten Eingreifen des Staates, wenn man selbst nichts auf die
Reihe bekommt? Neuer Sozialismus? Zwangsweise Zuteilung von
Bilanzanteilen durch das Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik
(MEE)?
Die Betrachtungsweise ist ohnehin falsch. Bei nur einem relevanten Mitbewerber gehört den beiden der Markt. Da trifft man sich mal gepflegt zum Frühstück und unterhält sich ganz zwanglos so über dies und das in privater Atmosphäre. Nein nein, keine Marktabsprachen, das wäre nämlich ein Fall fürs Kartellamt.
Jens M. schrieb: > In so einen Fall wird gern mal zwangslizensiert da Patente nicht dazu da > sind ein Monopol in den nachgelagerten Industrien durchzusetzen. Nicht mal dann. Das passiert nur bei Patenten, die der Nutzung von "Standards" im Wege stehen. Patente bzgl. Mobilfunk sind da solch ein Beispiel, aber Akku, Touchscreen oder Kamera des iPhones interessieren die Kartellbehörden keinen Pfifferling. Und wenn die 10-mal so gut wären wie die der Konkurrenz. Oliver
Hallo Jemin,
schon verrückt, was sich hier teilweise für irre Antworten angesammelt
haben. Bis hin zu Idiotismen wie
>Ist das jetzt das neue Mittelstandsgejammer?
Natürlich gehört die Wahrnehmung und Verteidigung eurer gesetzlich
garantierten Rechte zum normalen operativen Betrieb und hat nichts mit
Jammer zu tun.
Zum Kartellamt im Allgemeinen:
Ich habe letztes Jahr ein Verfahren vor der Vergabekammer des
Bundeskartellamtes gegen die Bundesrepublik Deutschland gewonnen und
muss sagen, dass war absolute Werbung für das Kartellamt.
Von Antragstellung bis Urteilsverkündung hat das Verfahren etwa 3 Wochen
gedauert und es ging ab wie Schmidts Katze. Da kamen durchaus mal Faxe
mit Frist bis zum nächsten Tag. Der Sachverhalt war extrem komplex, ich
habe fast 100 Seiten an Schriftsätzen fabriziert und dennoch kannte die
Kammer die Fakten und hat die Darstellungen nachvollziehen können.
Rechtsberatung im Sinne von „sollten wir” wurde natürlich nicht gewährt,
aber die Paragraphen und deren Auslegung wurden mir am Telefon
freundlich und durchaus hilfreich erläutert, deswegen konnte ich das
auch ohne Anwalt gut durchziehen.
Wie die Kosten für Deinen Verfahrenstyp sind, vermag ich nicht zu sagen,
in meinem Fall waren es 2500 €, die ich vorstrecken musste und nach
Abschluss dann wiederbekam, bei einem mittleren sechsstelligen
Streitwert fand ich das eigentlich sehr preiswert, vor allem weil auch
wirklich tolle Arbeit geleistet wurde.
Zu Deinem Fall:
Meines Erachtens hast Du nicht alle Fakten geschildert, die für eine
optimale Antwort nötig sind.
Zum Beispiel: Wenn euer Konkurrent ein Distributor ist und es nur um den
amerikanischen Markt geht, ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass
marktbeherrschende Stellung gegeben ist.
In einem Beitrag wurde von Vertragsfreiheit gesprochen, das ist
natürlich offensichtlich Nonsens, denn Du fragst Dich ja gerade, ob es
in Deinem Fall eine Einschränkung der Vertragsfreiheit geben könnte. Bei
Marktbeherrschender (oder uU sogar bei lediglich marktstarker) Stellung
kann es einen Kontrahierungszwang geben.
Dafür müsstest Du erstmal abchecken, ob es sich um einen Markt handelt,
wo die Marktgrenzen sind und ob der Markt tatsächlich von dem genannten
Anbieter beherrscht wird, als Faustregel können 40 % Marktanteil gelten,
da spielen aber noch viele andere Faktoren eine Rolle, so dass Du Dich
nicht auf diese Zahl verlassen kannst.
Wenn Du bei gewissenhafter und neutraler Analyse zu dem Ergebnis kommst,
dass o.g. Faktoren durchaus gegeben sein könnten, würde ich Dir folgende
Vorgehensweise empfehlen:
Schreibe einen Brief, aus dem auch Deine Anschrift hervorgeht, mit ganz
kurzen Eckpunkten zu Konkurrent, Anbieter, Marktgrenzen,
Markbeherrschung an das Kartellamt und bitte um Auskunft hinsichtlich
Zuständigkeit, möglicher Beratunsstellen und ggf. Ablauf der
Antragstellung und Kosten.
Man wird Dir Antworten und Dich wahrscheinlich auf die relevanten
Gesetze hinweisen, ferner wird man Dir mitteilen, wo Du Dich beraten
lassen kannst, das könnte zum Beispiel eine zentrale Beratungsstelle der
IHKen in Deinem Bundesland sein.
Oder man wird Dir mitteilen, welche Vorraussetzungen für ein Verfahren
gegeben sein müssen und wie die Kosten aussehen. Bezahlt wird beim
Kartellamt immer vorher.
Bisher waren die Menschen dort (schon mehrmals) sehr freundlich und
schnell und haben mir wirklich gut weitergeholfen.
Vlg
Timm
:
Bearbeitet durch User
Aha, Ihr seid also in eine klassische "no second source" Falle geraten. Passiert, und als Ihr das Produkt ausgewählt habt, hattet Ihr sicher gute Gründe dafür. Wie auch immer - magst Du anderen Entwicklern helfen, indem Du das Unternehmen nennst? Das hörst sich ja nach einem Paradebeispiel an, warum man als deutscher Entwickler zähneknirschend amerikanische Lieferanten wählt. Abgesehen davon explodiert die Anzahl der MEMS Hersteller in der letzten Zeit - bist Du sicher, dass es da keine Alternative gibt? Auch hier kann Dir das Forum vielleicht helfen, wenn Du die Aufgabenstellung preisgibst. Wir waren wohl alle schonmal in der Situation, aber als kleiner Abnehmer, sind das nach meiner Erfahrung die energiesparendsten Lösungen.
Timm R. schrieb: > Zum Kartellamt im Allgemeinen: > der Vergabekammer des > Bundeskartellamtes > gegen die Bundesrepublik Deutschland > bis Urteilsverkündung hat das Verfahren etwa 3Wochen > auch ohne Anwalt gut durchziehen. > die ich vorstrecken musste und nach Abschluss dann wiederbekam Das alles hat nichts mit beim Kartellamt verhandelten Fällen im Allgemeinen und wohl auch nichts mit dem Fall des TE zu tun, sondern im Speziellen mit Deinem Vergabe-Fall. > wo Du Dich beraten > lassen kannst, das könnte zum Beispiel eine zentrale Beratungsstelle der > IHKen in Deinem Bundesland sein. Die Beiträge sind hoch genug. Die brauchen keine weitere ABM.
@ Jemin Kamara (TE): Neben den bereits von Anderen angedeuteten möglichen Gründen (MIL, Vorentwicklung....) und der Möglichkeit, dass die Amis einfach den besseren Deal geliefert haben, fallen mir noch weitere mögliche Gründe ein: a. Der Zulieferer möchte in D/EU selbst etwas auf Eurem Gebiet machen und ein Wettbewerber von Euch werden. Ggf. auch mit Hilfe der Amis. Eure Marge ist ja scheinbar groß genug, wenn Ihr NUN auch gern teurer einkaufen würdet. b. Nicht der Zulieferer sondern Deine Firma ist der Monopolist, der bisher miese Deals durchgesetzt hat. "Mies" ist dabei relativ. Was man eben als gerechte Aufteilung der Wertschöpfung empfindet. Falls es sich nicht um ein Distributor-Geschäft handelt, so ist der Zulieferer nicht selten eher kleiner und verhandlungstechnisch eher schwächer. Und falls es doch ein Distributor-Geschäft ist, so bieten die Amis vielleicht einfach nur den besseren Deal, ggf. bzgl. der weltweiten Präsenz und Service. Letztlich konkurriert der Zulieferer-Entwickler beispielsweise auch mit Japan und möchte seine besonders fortschrittlichen Produkte (oder Produkte mit seinen Komponenten) möglichst schnell weltweit am Markt durchsetzen. Mit Sicherheit gibt es vielversprechendere Ansätze als das Kartellamt, um den kritisierten Zulieferer unter Druck zu setzen. Aber wohin soll das am Ende führen? Dann liefert der eben defekte Teile... Liefert Ihr nicht ordentlich und wir gehen zu Grunde, so ziehen wir Euch möglichst weit mit runter. Genau das strebst Du doch letztlich als Deine Verhandlungsposition an. Für meinen Geschmack ziemlich weit links, wie auch weiter oben schon festgestellt wurde. Es geht eben nicht um den Staat oder eine staatliche Organisation. Um wen geht es denn nun? Um Bosch oder um irgend einen kleinen Mittelständler, den Ihr unter Druck setzen wollt?
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.