Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Unternehmen weigert sich Anreisekosten zum Vorstellungsgespräch zu übernehmen.


von Tungsten (Gast)


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Ich hatte vor kurzem ein Vorstellungsgespräch. Das Unternehmen hat die 
Übernahme der Anreisekosten in der Einladung nicht ausgeschlossen. Also 
müsste die Regelung zur Übernahme der Kosten entsprechend §670 BGB 
gelten.

Das Unternehmen weigert sich jedoch mit dem Hinweis, man würde generell 
kein Anreisekosten erststatten.

Wie gehe ich da jezt am Besten weiter vor? Einen Anwalt einzuschalten 
ist absolut übertrieben, aber ich würde, wenn es sonst Möglichkeiten 
gibt, diese gerne nutzen.

von Ich (Gast)


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Tungsten schrieb:
> Wie gehe ich da jezt am Besten weiter vor?

Hast Du die Stelle bekommen?

Um welchen Betrag handelt es sich?
Flug 1.Klasse, Bahn 2.Klasse, Taxianreise 200km, Übernachtung 
5-Sterne-Hotel, ....?

von Dussel (Gast)


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Ohne Garantie: Mit ausreichender Fristsetzung (ab zwei Wochen) mahnen, 
dabei auf die Beweisbarkeit achten und danach Mahnverfahren 
starten/beantragen.

von Mike (Gast)


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Ich schrieb:
> Hast Du die Stelle bekommen?

100%-ig nicht, ansonsten würde er die Frage nicht stellen.


Tungsten schrieb:
> Wie gehe ich da jezt am Besten weiter vor?
Abhaken und unter Erfahrung verbuchen

von abc (Gast)


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Tungsten schrieb:
> Wie gehe ich da jezt am Besten weiter vor? Einen Anwalt einzuschalten
> ist absolut übertrieben, aber ich würde, wenn es sonst Möglichkeiten
> gibt, diese gerne nutzen.

Wenn du mit dem Unternehmen nie wieder was zu tun haben willst:

Fristsetzung per Einschreiben. Zusätzlicher Hinweis auf die 
Rechtssituation.

Für solche Fratzen hat man eine Rechtsschutzversicherung.. die kostet 
heutzutage - mit großem Versicherungsumfang - auch nicht mehr viel.

Käme hier ein Mahnverfahren in betracht? Das kann man ja selbst einfach 
beantragen.

von Tungsten (Gast)


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Ich schrieb:

> Hast Du die Stelle bekommen?

Natürlich nicht. Sonst würde ich mich wegen den paar Euro nicht 
anscheißen. Aber als noch Student, der kurz vor seinem Abschluss steht 
habe ich es nicht so dicke.

> Um welchen Betrag handelt es sich?

Zwischen 20€ und 30€. Den genauen Betrag will ich nicht nennen, 
schließlich können die auch googlen.

>Flug 1.Klasse, Bahn 2.Klasse, Taxianreise 200km, Übernachtung
5-Sterne-Hotel, ....?

Mit der Bahn 2. Klasse. Ich habe die billigste Ticket-Option gewählt.

von abc (Gast)


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Mike schrieb:
> Abhaken und unter Erfahrung verbuchen

Eben nicht. Da man im Recht ist, sollte man darauf bestehen.

von Tungsten (Gast)


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abc schrieb:

> Für solche Fratzen hat man eine Rechtsschutzversicherung.. die kostet
> heutzutage - mit großem Versicherungsumfang - auch nicht mehr viel.

Habe ich sogar. Nur beträgt die Selbstbeteiligung erstmal 150€.

von Advocatus Diaboli (Gast)


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Tungsten schrieb:
> Einen Anwalt einzuschalten
> ist absolut übertrieben, aber ich würde, wenn es sonst Möglichkeiten
> gibt, diese gerne nutzen.

Nutzt die Möglichkeit eines Anwaltrabatts bei Doppelklage und pack eine 
Rechtsstreit wegen Altersdiskriminierung oder anderen vorgeschobenen 
Nichteinstellungsgründen dazu.

https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz

von Mike (Gast)


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abc schrieb:
> Da man im Recht ist, sollte man darauf bestehen.

Generell gebe ich dir da Recht aber für so einen Betrag die Firma mahnen 
und dann ggf ein Mahnverfahren einleiten...
Tut mir leid, aber das ist lächerlich hoch 10.

von Dumdi D. (dumdidum)


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Hast Du woanders inzwischen/immer noch einen Job? Falls nein ist Dein 
Thema hier ein totaler Nebenschauplatz.

von Lurchi (Gast)


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Ich habe selbst schon mal so einen Fall gehabt.

Ein einfaches Schreiben (kein Einschreiben oder Mahnung etc.) mit 
Hinweis auf den BGB-Paragraphen (und natürlich Kopien aller Belege wie 
Fahrscheine etc.) hat gereicht.

von abc (Gast)


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Mike schrieb:
> Generell gebe ich dir da Recht aber für so einen Betrag die Firma mahnen
> und dann ggf ein Mahnverfahren einleiten...

Wieso? Mahnkosten darf man doch glaub ich auf die Forderung aufschlagen 
:-)

Wenn man Brücken abbrennt, dann sollen sie gefälligst auch hell 
leuchten.

von N. N. (clancy688)


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abc schrieb:
> Wenn man Brücken abbrennt, dann sollen sie gefälligst auch hell
> leuchten.

Might as well be hung for a sheep as a lamb. :)

von Nomad (Gast)


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ich hatte auch mal so einen Fall. Die Fh Reutlingen wollte auch nicht 
zahlen :-)
dann höfflich auf die Gesetzeslage verwiesen und nach oben eskaliert, 
und oh Wunder es ging dann auf einmal doch

von Advocatus Diaboli (Gast)


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Nomad schrieb:
> Die Fh Reutlingen wollte auch nicht
> zahlen :-)
> dann höfflich auf die Gesetzeslage verwiesen und nach oben eskaliert,
> und oh Wunder es ging dann auf einmal doch

Aehm für einen Hilfsassi-Job an der Hochschule an der man inmatrikuliert 
ist?! Werd ich mir merken, den Tipp.

von Sultan (Gast)


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Mike schrieb:
> abc schrieb:
>> Da man im Recht ist, sollte man darauf bestehen.
>
> Generell gebe ich dir da Recht aber für so einen Betrag die Firma mahnen
> und dann ggf ein Mahnverfahren einleiten...
> Tut mir leid, aber das ist lächerlich hoch 10.

Du gehörst offenbar zu den Leuten mit denen man es 'machen' kann.

von Lurchi (Gast)


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Aber Kinder! Hetzt doch die Leute nicht unnötig auf.
Da Ihr die Folgen nicht zu tragen braucht, ist es für Euch nur ein Spaß, 
die Leute in aufwendige und anstrengende Unternehmungen zu treiben.

Bei Brücken die man abbrennt, weiss man nie ob man sie nicht nochmal 
braucht. Ein höfliches sachliches Schreiben hinterlässt einen besseren 
Eindruck als unnötige Eskalation. Man weiß nie, ob, wie und wann das 
wieder zum Vorschein kommt.

Wie gesagt: Ein einfaches Schreiben kann schon reichen. Das 
Schlüsselwort "auffordern" nicht vergessen. Eine Bitte ist nicht 
relevant. Und eine Frist setzen. Höflich aber bestimmt.

Und auch: Auf das Wesentliche beschränken und keine Erklärungen über die 
eigene Ungehaltenheit oder die Irrtümer oder gar Unvernunft des 
Gegenüber abgeben. Die wissen haargenau, was Sache (die Gesetzeslage) 
ist. Das sie sich erst einmal quer stellen ist nichts als Taktik. Ist 
alles "Geschäft" - nichts "persönliches". :-) Ich frage mich sogar 
manchmal, ob das in einigen Fällen nicht schlicht ein Test ist, wie sie 
mit einem umspringen können.

von Mike (Gast)


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Sultan schrieb:
> Du gehörst offenbar zu den Leuten mit denen man es 'machen' kann.

Mit Sicherheit nicht, aber man lernt mit der Zeit, ob es sich lohnt für 
Dinge wirklich einzusetzen oder nicht.
Ein Schreiben, wie es Lurchi gerade geschrieben hat, kann ich noch 
nachvollziehen, aber wie gesagt, direkt mahnen oder gar einen Anwalt 
einschalten für lächerliche 20 - 30 € ist doch etwas daneben.

von Sultan (Gast)


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Mike schrieb:
> Sultan schrieb:
>> Du gehörst offenbar zu den Leuten mit denen man es 'machen' kann.
>
> Mit Sicherheit nicht, aber man lernt mit der Zeit, ob es sich lohnt für
> Dinge wirklich einzusetzen oder nicht.

Es lohnt sich für sein Recht zu kämpfen. Immer.

> Ein Schreiben, wie es Lurchi gerade geschrieben hat, kann ich noch
> nachvollziehen, aber wie gesagt, direkt mahnen oder gar einen Anwalt
> einschalten für lächerliche 20 - 30 € ist doch etwas daneben.

Das ist reine Schonrederei.

Der erste Ansatz ist ein freundliches nachdrückliches Schreiben in der 
Art von Lurchi mit Fristsetzung.

So geht ist bei Zahlungsverzug weiter:

Mahnbescheid, bei Widerspruch Anwalt
Vollstreckungsbescheid, bei Widerspruch Anwalt
Gerichtsvollzieher
...
...

von 1st-Class-Traveller (Gast)


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Da hat wahrscheinlich wieder ein Mitarbeiter von dem Sauladen vergessen, 
bei der Einladung die Ausschlussklausel darunter zusetzen.
Die stehen damit rechtlich auf verlorenem Posten und müssen die Kohle 
rausrücken.
Bezeichnend aber, dass sie selbst wegen der knapp 30 Euro so einen 
Aufriss machen und ihren Fehler nicht eingestehen wollen.
Zeigt aber schön die ungeschminkte Firmenkultur der hier ansässigen 
Firmen und den ach so schlimmen Fachkräftemangel. Die Firmen haben 
einzig alleine chronischen Geldmangel, dann noch Geiz bis zum Fatalismus 
hin und ab und zu noch ne Portz-SUV-Geschäftsführung, die vor lauter 
Gier den Hals nicht voll genug bekommt.

von Stefan D. (reverse)


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Mach ein Beitrag bei Kununu auf , sonst lass es sein, der Aufwand lohnt 
sich nicht. Das ganze rumgeeier mit dem Anwalt etc.. wird dich mehr als 
3 Stunden deiner Lebenszeit kosten, geh lieber für 3 Stunden kellnern, 
eine Hecke schneiden oder heute konntest sogar Schnee schippen und schon 
hast dein Geld wieder drinnen.

: Bearbeitet durch User
von Tungsten (Gast)


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1st-Class-Traveller schrieb:

> Bezeichnend aber, dass sie selbst wegen der knapp 30 Euro so einen
> Aufriss machen und ihren Fehler nicht eingestehen wollen.

Vielleicht haben die die Sorge, dass alle Dämme brechen, wenn sie mir 
meine Auslagen erstatten.

> Zeigt aber schön die ungeschminkte Firmenkultur

Ja. Darum habe ich eigentlich auch kein Bedürfnis mehr dort zu arbeiten. 
Die Erstattung der Anreisekosten ist nicht nur eine Frage der 
finanziellen Entlastung des Bewerbers, sondern auch eine Frage von 
menschlicher Anerkennung.

von ich (Gast)


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Wegen eines Streitwertes um 30€ macht kein Anwalt einen Finger krumm. Da 
hatte ich schon ganz andere Fälle wo es um wesentlich mehr ging.

von Sultan (Gast)


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ich schrieb:
> Wegen eines Streitwertes um 30€ macht kein Anwalt einen Finger krumm.

Bist du ein Duckmäuser, der sich Sachen einredet, damit er nicht 
aufrecht gehen muss?

von Volle (Gast)


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Der Fachkräftemangel ist auch in der Personalabteilung sichtbar
Die haben zwar genug Personal aber halt zu wenig Fachkräfte.

Eine vernünftige Firma vermeidet Mahnungen bei berechtigten Forderungen.

Und für eine gute Personalabteilung sind diese Kosten und der Umgang 
damit Alltag.

von tex (Gast)


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Zunächst einmal ist den Unternehmen in vielen Dingen die Rechtslage gar 
nicht klar. Das trifft besonders auf Bewerbungen und auch auf das 
Arbeitsrecht im Allgemeinen zu. Das hat damit zu tun, das solche 
Anfragen in der Regel von der Sekretärin bearbeitet werden und die ist 
in Punkto Arbeitsrecht selten geschult.
Alleine die zahllosen Stellenausschreibungen der Regionalzeitungen 
verraten, dass es hier gewaltigen Aufklärungsbedarf gibt.
Ein freundlicher Brief mit dem Verweis auf die geltende Rechtslage, 
(Kopie beifügen und Kosten für Port mit anmelden) zu Händen der 
Geschäftsleitung sollte da ausreichend sein.
Ein Unternehmen dass die Rechte der Arbeitnehmer nicht kennt oder 
willentlich ignoriert ist generell aber keine gute Adresse und man 
sollte hier nicht zu devot ans Werk gehen, denn vermutlich sucht man die 
Nähe solcher Unternehmen nicht bewusst.
Ob ein Anwalt angemessen ist, muss man selber entscheiden. Immerhin 
wirft man erst einmal dem schlechten Geld gutes hinterher. Die Idee der 
Doppelklage wird Anwälten vom Format eines Herrn Ch.....tt aus 
Hamburg/Kiel sicherlich gefallen, aber da eine solche Klage wenig 
Aussicht auf Erfolg hat, sollte man das besser lassen.

von Marc H. (marchorby)


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Zocker_50 schrieb im Beitrag #4557902:
> Zuckerle würde in dem Fall Götz von Berlichingen zitieren.

Wer ist Zuckerle?

von Berater (Gast)


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Normalerweise schicken dir die Firmen a priori schon vor dem 
Vorstellungsgespräch ein Formular, um die Reisekosten abzurechnen.

Wenn sie es nicht tun, dann ist das schon mal ein erster Hinweis darauf, 
dass man es mit einer Provinzklitsche zu tun hat und betreten auf eigene 
Gefahr.

von Marc H. (marchorby)


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Das geht ja noch!

Wenn die Firmen mal so dreist werden und den Bewerber über einen 
Dienstleister anschreiben lassen und zum VG einzuladen, dann kann der 
Bewerber zwar Reisekostenerstattung verlangen, aber die Firma behaupten 
das die Einladung vom Dienstleister abgerechnet wird. Dumm nur wenn der 
DL eine Googlemail-Adresse hat und nicht mehr kontaktierbar ist...

von dav (Gast)


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Berater schrieb:
> Normalerweise schicken dir die Firmen a priori schon vor dem
> Vorstellungsgespräch ein Formular, um die Reisekosten abzurechnen.

Ich hatte mal ein Vorstellungsgespräch in einem großen Konzern, dort 
sagte mir der Abteilungsleiter folgendes:

Wenn ein Unternehmen die Fahrtkosten nicht übernimmt, sollte man erst 
gar nicht hingehen. Das gehöre zum guten Ton.

Manche Unternehmen (R&S) zahlen neben den reinen Fahrtkosten auch von 
sich aus noch etwas Verpflegung.

von Ich (Gast)


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Tungsten schrieb:
>> Um welchen Betrag handelt es sich?
>
> Zwischen 20€ und 30€. Den genauen Betrag will ich nicht nennen,
> schließlich können die auch googlen.

OK, 20€-30€.
Schreib es ab!

Setze die Firma auf deine schwarze Liste und bewerbe dich in Zukunft 
nicht mehr bei denen.

Sei froh, das die Geizkragen dich nicht genommen haben, sonst dürftest 
Du wohl dein Büromaterial von zuhause mitbringen.

Wünsche Dir trotzdem einen schönen Abend!

von Don (Gast)


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Tungsten schrieb:

> Zwischen 20€ und 30€.

Wirklich dein Ernst?
Nee, nicht wirklich, oder?
Mir ist schon klar, warum du den Job nicht bekommen hast.

von N. N. (clancy688)


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Don schrieb:
> Mir ist schon klar, warum du den Job nicht bekommen hast.

Weil er gewissenhaft mit Geld umgeht und seine Rechte und Pflichten 
kennt, und die Firma beides wohl eher nicht?

von Jens P. (picler)


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Lurchi schrieb:
> Bei Brücken die man abbrennt, weiss man nie ob man sie nicht nochmal
> braucht.

Es gibt aber Fälle, bei denen kann das Feuer nicht groß genug sein. 
Dementsprechend viel verbrannte Erde...

Meist ist es so, dass man bei solchen Unternehmen nie mehr arbeiten 
möchte. Dann "lieber stehend sterben als kniend leben". Ok, das Zitat 
stammt von den Onkelz, trifft es aber perfekt.

von Dussel (Gast)


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Mike schrieb:
> Ein Schreiben, wie es Lurchi gerade geschrieben hat, kann ich noch
> nachvollziehen, aber wie gesagt, direkt mahnen […] für lächerliche
> 20 - 30 € ist doch etwas daneben.
Was meinst du, wie Mahnen funktioniert? Das ist nur ein Schreiben. 
Daneben ist nur das Verhalten der Firma, sonst nichts.
Wo wohnst du denn? Je nachdem komme ich mir mal 20-30€ abholen. Es wäre 
doch lächerlich, mir die nicht zu geben…

von Thomas Roll (Gast)


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Mann jetzt macht euch doch nicht in die Hose wegen 20-30€. Hake es ab - 
auch wenn du vermutlich im Recht bist - und setze es bei deiner ersten 
Steuererklärung als Werbekosten an.

von Brief (Gast)


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Lurchi schrieb:
> Wie gesagt: Ein einfaches Schreiben kann schon reichen. Das
> Schlüsselwort "auffordern" nicht vergessen. Eine Bitte ist nicht
> relevant. Und eine Frist setzen. Höflich aber bestimmt.
>
> Und auch: Auf das Wesentliche beschränken und keine Erklärungen über die
> eigene Ungehaltenheit oder die Irrtümer oder gar Unvernunft des
> Gegenüber abgeben. Die wissen haargenau, was Sache (die Gesetzeslage)
> ist. Das sie sich erst einmal quer stellen ist nichts als Taktik. Ist
> alles "Geschäft" - nichts "persönliches". :-) Ich frage mich sogar
> manchmal, ob das in einigen Fällen nicht schlicht ein Test ist, wie sie
> mit einem umspringen können.

Schreib doch einfach so einen mehr oder weniger formlosen Brief. Den ~1€ 
kannst du ja noch investieren.
Wenn das nichts hilft kannst du es dann ja immernoch auf sich beruhen 
lassen.

von nemesis... (Gast)


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Dussel schrieb:
> Mike schrieb:
>> Ein Schreiben, wie es Lurchi gerade geschrieben hat, kann ich noch
>> nachvollziehen, aber wie gesagt, direkt mahnen […] für lächerliche
>> 20 - 30 € ist doch etwas daneben.
> Was meinst du, wie Mahnen funktioniert? Das ist nur ein Schreiben.
> Daneben ist nur das Verhalten der Firma, sonst nichts.
> Wo wohnst du denn? Je nachdem komme ich mir mal 20-30€ abholen. Es wäre
> doch lächerlich, mir die nicht zu geben…

Wenn es über ein Mahngericht geht, wird das dem Unternehmen gerichtlich
als niedergelegtes amtliches Schriftstück zugestellt. Diesem kann
innerhalb von 14-Tagen widersprochen werden, womit dann das gerichtliche 
Verfahren bzw. eine Verhandlung eingeleitet wird. Wenn die Forderung
durch schriftliche Einladung unbestreitbar ist, hat die Firma keine
Chance, nicht mal wenn es ein Mega-Konzern wäre.
Wird dem Mahnschreiben nicht widersprochen, wird die Forderung 
rechtskräftig betitelt und kann vom Gerichtsvollzieher
sofort vollstreckt werden inkl. aller Gebühren und Verzugszinsen.
Man braucht also dann die Firma gar nicht mehr anschreiben, sondern
der zuständige Gerichtsvollzieher zieht die Sache durch. Die haben
sogar schon bei Behörden gepfändet.

von Egon (Gast)


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Schreib mir deine Bankverbindung, ich überweise dir die 20,-- EUR

von Simulanten-Simulator (Gast)


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Egon schrieb:
> Schreib mir deine Bankverbindung, ich überweise dir die 20,-- EUR

Das wäre hochanständig und überaus großzügig von Dir -wenn es denn 
ernstgemeint wäre. Dazu müsstest Du angemeldet sein, denn wie sollte der 
TO
die Bankverbindung sonst mitteilen.

Ich vermute aber, wie so oft, einen makabren "Scherz" auf Kosten von 
Jemanden, der ohnehin auf jeden Pfennig angewiesen ist. Hoffentlich tue 
ich Dir Unrecht mit dieser Vermutung.

von Dussel (Gast)


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Simulanten-Simulator schrieb:
> Ich vermute aber, wie so oft, einen makabren "Scherz" auf Kosten von
> Jemanden, der ohnehin auf jeden Pfennig angewiesen ist.
Ich bin davon ausgegangen, dass er mich meint. Ich bin nicht darauf 
angewiesen, aber 20€ sind zwei gute Mittagessen. Wenn das für jemanden 
lächerlich wenig ist, so dass er darauf verzichten kann, nehme ich es.

nemesis... schrieb:
> Wenn es über ein Mahngericht geht, wird das dem Unternehmen gerichtlich
> als niedergelegtes amtliches Schriftstück zugestellt.
Dazu muss der Schuldner meines Wissens aber erst nachweisbar im Verzug 
sein. Das passiert erst mit der Mahnung. Nach Verstreichen der Frist 
kann man dann den Mahnantrag stellen.

von Lurchi (Gast)


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Einige von Euch faseln, vermutlich einfach nur gedankenlos, 
irgendwelchen Stuß von verbrannten Brücken und "stehend sterben". Ich 
weiß nicht, was Euch sonst treiben könnte, als schlicht die Lust an der 
Zerstörung. Einfach mal jemanden aufhetzen und anschliessend dreckig 
kichern. Die Folgen muss man ja nicht tragen. Was soll das? Das wäre 
einfach bösartig. Sonst nichts.

Es geht darum, einen Betrag zu erhalten, der dem TO, nach allem was wir 
wissen, ohne Zweifel zusteht. Nicht darum, etwa die Ehre oder ein 
Prinzip zu verteidigen oder es vorzuschieben oder es tatsächlich als 
Motivation her zu nehmen. Das ist doch absurd; ein Wahnsinn.

Das solche Sachen immer noch so passieren, ist unangenehm. Man kann sich 
mal darüber ärgern, wenn nichts im Fernsehen kommt. Aber sinnvoll ist 
das wegen der Gesundheit nicht. Und auch nicht nötig.

von HR-Abteilung (Gast)


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Schreib den Brief und sei dir sicher, dass die dich bei allen 
befreundeten HR-Abteilung zur Vormerkung einmelden werden.
Also nicht wundern, wenn deine Aussichten am Arbeitsmarkt drastisch 
sinken.

von Simulanten-Simulator (Gast)


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Heiner schrieb im Beitrag #4558285:
> PS: Hol dir die 20€ leg was drauf und geh in den Puff.

Es ist dort nicht Sinn der Sache, etwas draufzulegen, sondern sich 
selbst.

von Lurchi (Gast)


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HR-Abteilung schrieb:
> Schreib den Brief und sei dir sicher, dass die dich bei allen
> befreundeten HR-Abteilung zur Vormerkung einmelden werden.
> Also nicht wundern, wenn deine Aussichten am Arbeitsmarkt drastisch
> sinken.

Was soll das nun schon wieder? Wirklich eine miese Art den Leuten Angst 
zu machen. Schon die Wahl des Nicknames.

Es ist sicher richtig, dass manche Firmen sich solche Vorgänge 
gegenseitig mitteilen. Ein Kartell aber von Firmen die Fahrtkosten 
verweigern (für andere ist das ja nicht interessant) gibt es sicher 
nicht. Auch keins von Firmen die "aufmüpfige" Arbeitnehmer auf Listen 
setzen.

Also, falls das im Einzelfall so zutrifft, haben dann vielleicht so 
zwischen 1 und 5 Firmen den Namen. Das sind die aus denen sich die 
"Human Resource"-Leute persönlich kennen.

In dem Fall, den ich selbst kenne, hat die Firma augenscheinlich dennoch 
ernsthaft die Bewerbung erwogen, denn die Absage kam erst Wochen nach 
dem schon das Geld eingegangen war.

Mag also sein, dass sich jemand auf den Schlips getreten fühlt, aber das 
sind dann eher diejenigen die Brücken abbrennen oder stehend sterben und 
sich in Gemeinschaft mit solchen sehen. Die sollen dann mal ruhig 
alleine sterben.

von Pit (Gast)


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Tungsten, bitte auf der bekannten info@ einmal kurz melden. Der besagte 
GF ist nicht mehr im Unternehmen tätig. Wir regeln das 
selbstverständlich wie zugesagt.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Tungsten schrieb:

> Die Erstattung der Anreisekosten ist nicht nur eine Frage der
> finanziellen Entlastung des Bewerbers, sondern auch eine Frage von
> menschlicher Anerkennung.

Nene das hat nichts mit Anerkennung als Mensch zu tun sondern nur mit 
geschäftlicher Professionalität.

Wem ich Kosten verursache den stell ich glatt, egal welcher 
Fussballmanschaft er hinter her rennt.

MfG,

von Wolfgang (Gast)


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Thomas Roll schrieb:
> Hake es ab -
> auch wenn du vermutlich im Recht bist - und setze es bei deiner ersten
> Steuererklärung als Werbekosten an.

Du hast irgendwie nicht verstanden, wo der Unterschied zwischen 
Kostenerstattung und steuerlich anerkannten Werbungskosten liegt.

von Kritiker (Gast)


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Tungsten schrieb:

> Zwischen 20€ und 30€. Den genauen Betrag will ich nicht nennen,
> schließlich können die auch googlen.

Wer wegen 20,- eine Pfennigfuchserei betreibt, der kann nicht rechnen 
und den den würde ich auch nicht einstellen. Statt hier umzumaulen, 
solltest Du lieber was arbeiten gehen, ist effektiver

Das nächte mal suchst Du Dir die Firma eben besser aus.

Einen Aufwand würde ich erst ab 100,- treiben.

Ansonsten jeden Monat eine email oder einen offenen Brief an die 
Geschäftsleitung. Das nervt die dann - ein wenig.

Richtig ärgern kannst Du Die, wenn Du hier den Namen der Firma nennst. 
Dann stehen die als Knauserer dar. Wird aber die, die es nötig haben, 
einen Job zu suchen, nicht davon abhalten, sich zu bewerben. 
Wahrscheinlich will die Firma genau so einen habn.

Den Namen hier zu nennen, kann aber auch Dir Ärger machen, weil die 
Firma dann auch Deinen Namen nennen wird, indem sie Dir hier anworten 
und damit  dann Du als Kleingeist darstehst.

Suchs Dir aus.

Wenn Du Dich wirklich an denen rächen willst, dann warte ein paar Jahre, 
frage unter falschem Namen nach deren Produkte und lass mal einen 
Vertreter antanzen. Wenn der dann angereist ist, fragst Du, wie es mit 
der Erstattung der Bewerbungskosten ist.

von Kritiker (Gast)


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Oder finde raus, wo der Boss wohnt und klingle mal bei ihm privat und 
frage seine Frau, ob sie Dir die Kosten erstattet. Wenn Du genug 
aussiehst, kannst Du mit der Alten ein bischen Spass haben und dem Typen 
dann ein Foto schicken.

von Thomas Roll (Gast)


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Wolfgang schrieb:
> Thomas Roll schrieb:
>> Hake es ab -
>> auch wenn du vermutlich im Recht bist - und setze es bei deiner ersten
>> Steuererklärung als Werbekosten an.
>
> Du hast irgendwie nicht verstanden, wo der Unterschied zwischen
> Kostenerstattung und steuerlich anerkannten Werbungskosten liegt.

Dann schiess mal los. Du hast 2 Möglichkeiten: entweder die Firma 
erstattet dem Bewerber die Reisekosten, insofern sie es nicht 
ausschliessen. Wenn sie nicht erstattet werden, kannst du es als 
Werbungskosten ansetzen. Was soll daran jetzt nicht verstanden sein?

von Klaus (Gast)


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@ Kritiker

Wer will denn jemanden ärgern, nerven oder sich rächen? Niemand - ausser 
Dir.

Und wo geht es hier um "Pfennigfuchserei" - also die übertriebene 
Sparsamkeit oder Kleinlichkeit? Und nach wessen Maßstäben wird das 
entschieden?

Wozu und mit welchem Recht diese Herabsetzungen des TO?


Meine Güte. Das wird in den letzten Monaten hier immer ärger und ärger 
mit dem Herumgefasel. Seitenlange Threads mit völlig sinnlosen 
Vorschlägen, Bewertungen, nach denen niemand gefragt hat und Hetzerei, 
Diversifikation und Dummheiten.

von Maik (Gast)


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kannst Dues beweisen, das es Dir erst zugesagt wurde??
nein?
Thema durch..
Haben sie gesagt sie übernehmen es? nein? Thema durch?
haben sie gesagt das sie es evtl übernehmen? Ja? thema durch
so oder so, sind die im recht..fertig..gibt nichts

von Maik (Gast)


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"Richtig ärgern kannst Du Die, wenn Du hier den Namen der Firma nennst."
freie Meinungsäusserung?!
Solange er die firma nicht schlecht macht oder unwahrheiten 
verbreitet...arschlecken!

wir sind hier nicht in der türkei und kein schwuler erdogan ist bei uns 
an der macht

von michael_ (Gast)


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Wir wissen ja nicht, aus welchen Grunde er sich bewirbt.
Als fertiger Absolvent ist das sicher viel Geld, aber soviel auch nicht.
Wenn man das nicht vorher schriftlich hat, ist es immer unsicher.
Das nächste mal sich das vorher schriftlich bestätigen lassen. Wenn 
nicht, zuhause bleiben.
Hängt man am Arbeitsamt, dann beantragt man das da vorher und alles ist 
gut.

von Tungsten (Gast)


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HR-Abteilung schrieb:

> Schreib den Brief und sei dir sicher, dass die dich bei allen
> befreundeten HR-Abteilung zur Vormerkung einmelden werden.
> Also nicht wundern, wenn deine Aussichten am Arbeitsmarkt drastisch
> sinken.

1. Klingt ziemlich paranoid.

2. Viel zu aufwendig die alle zu informieren.

3. Datenschutzrechtlich sehr bedenklich, wenn nicht sogar strafbar.

4. Wir reden hier von einer 40-Mann Klitsche. Deren "befreundete" Frimen 
sind auch nur Klitschen und bei den ein, zwei Großkunden, würden die 
sich auf die Knochen blamieren, wenn die denen erzählen, dass sie zu 
geizig oder zu pleite sind, einem Bewerber irgendwas unter 30€ zu 
erstatten.

5. Es gibt durchaus auch Firmen die Leute schätzen, die für ihre 
persönlichen Belange eintreten.

von Tungsten (Gast)


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Maik schrieb:

> "Richtig ärgern kannst Du Die, wenn Du hier den Namen der Firma nennst."
> freie Meinungsäusserung?!
> Solange er die firma nicht schlecht macht oder unwahrheiten
> verbreitet...arschlecken!

Öffentliches anprangern ist immer problematisch. Ich finde es zwar 
schäbig, wie die sich verhalten, aber es ist ja jetzt auch nicht so, als 
ob die Giftmüll auf dem Kinderspielplatz verbuddeln würden. Außerdem, 
wer würde die dann daran hindern meinen Namen plus Adresse hier zu 
posten?

von Wily (Gast)


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Tungsten schrieb:
> Maik schrieb:
>
>> "Richtig ärgern kannst Du Die, wenn Du hier den Namen der Firma nennst."
>> freie Meinungsäusserung?!
>> Solange er die firma nicht schlecht macht oder unwahrheiten
>> verbreitet...arschlecken!
>
> Öffentliches anprangern ist immer problematisch. Ich finde es zwar
> schäbig, wie die sich verhalten, aber es ist ja jetzt auch nicht so, als
> ob die Giftmüll auf dem Kinderspielplatz verbuddeln würden. Außerdem,
> wer würde die dann daran hindern meinen Namen plus Adresse hier zu
> posten?

M. W. haben natürliche Personen haben ganz andere Persönlichkeitsrechte 
als jurisitische Personen.

von Kritiker (Gast)


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Tungsten schrieb:
> Außerdem,
> wer würde die dann daran hindern meinen Namen plus Adresse hier zu
> posten?

Kommt drauf an, was sie damit in Zusammenhang bringen.

Nur der Name allein bringt nix. Es muss ja auch ein belastendes Fakt 
her.

Ich z.B. habe heute bei einer Firma den Herrn Stegmüller getroffen. So, 
was ist jetzt daran schlecht?

Wenn ich behaupte, ich hätte ihn mit einer Ziege erwischt, wäre es 
erfunden.

Wenn ich aber behaupte, er hat sich bei mir beschwert, daß ich mein 
Mittagessen nicht selber gezahlt habe, sondern geschnorrt habe, dann 
wäre das ziemlich blöde oder?

Also raus mit dem Namen der Firma.

von Maik (Gast)


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"Also raus mit dem Namen der Firma."
die eigentliche Frage ist doch, wozu ist das wichtig!!
Ich wollte nur dazu stellung nehmen, als einer meinte das er das nicht 
dürfe..
Für den Sachverhalt hier ist es doch völlig wurscht um welche Firma es 
sich handelt...
Was ändert es wenn es Siemens oder Aldi wäre?!

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Tungsten schrieb:
> Ich hatte vor kurzem ein Vorstellungsgespräch. Das Unternehmen hat die
> Übernahme der Anreisekosten in der Einladung nicht ausgeschlossen. Also
> müsste die Regelung zur Übernahme der Kosten entsprechend §670 BGB
> gelten.

Da gibt es einige im Netz dazu:
http://arbeitgeber.monster.de/hr/personal-tipps/personalmanagement/arbeitsrecht/regelungen-zur-kostenuebernahme-67090.aspx

http://karrierebibel.de/vorstellungsgesprach-fahrtkostenerstattung/

1)Das ein Unternehmen die Kosten nicht übernimmt ist völlig legitim, es 
muss das nur ausdrücklich kundtun - aber das muss nicht in der Einladung 
formuliert sein. Vielleicht steht es ja irgendwo im Tiefgescrollten bei 
der Stellenanzeige.

2)Es muss der AG sein der die Einladung ausspricht. Beim GF trifft das 
sicher zu, bei einem "normalen" Mitarbeiter ohne Personalverantwortung 
wohl eher nicht.

3)Es muss eine Einladung zum persönlichen Kennenlernen sein. Auch wenn 
es in den Links nicht so steht interpretiere ich mal das um eine konkret 
zu besetzende Stelle/Auftrag geht. Eine reine Präsentation was die Firma 
so treibt, zählt wohl eher nich darunter.

4)Absolventenstatus könnte auch ein Streitpunkt werden. Da es wohl erst 
mit Abschluß zu einer Einstellung gekommen wäre kann man das Ganze als 
Firmenvorstellung für Studenten abtun, da ein Einstellungstermin seitens 
des Berwerber nich verbindlich genannt werden kann.

Diese Punkte sollen Dich nicht davon abhalten nachzufragen. Bevor man 
aber mehr Zeit/Geld in die Forderung investiert sollte man schauen wie 
"wasserdicht" die eigene Argumentation ist. 100 Prozent wasserdicht wäre 
nur wenn die Kostenübernahme vor den Gespräch schriftlich erklärt worden 
wäre. Aber eine solche Erklärung kannst Du nicht vorweisen. Also bleiben 
bestenfalls "99,99% Dichtheit".

MfG,

von ich mal wieder (Gast)


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Es gibt bei kununu die Möglichkeit unter Bewerber seine Meinung kund zu 
tun.
Da könnte man dann reinschreiben, das man es klasse finde würde, wenn 
das Thema Fahrtkostenerstattunng eindeutiger kommuniziert würde.

von Zocker_50 (Gast)


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> Re: Unternehmen weigert sich Anreisekosten zum Vorstellungsgespräch zu
> übernehmen.

Das Problem sind nicht die Reisekosten sondern der Umstand das man 
Kosten jeglicher Art scheut. Am besten arbeitet man umsonst, noch besser 
man bringt Geld mit.

Eine Firma die nicht mal die Anreisekosten zum Vorstellungsgespräch 
bezahlt kannst du in der Pfeiffe rauchen.

von nemesis... (Gast)


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ich mal wieder schrieb:
> Es gibt bei kununu die Möglichkeit unter Bewerber seine Meinung kund zu
> tun.
> Da könnte man dann reinschreiben, das man es klasse finde würde, wenn
> das Thema Fahrtkostenerstattunng eindeutiger kommuniziert würde.

Auch Firmen lesen da, was so über die geschrieben steht und wenn denen
das nicht passt, sorgen die schon dafür, dass Negativposts wieder
verschwinden. Alles schon da gewesen.

Zocker_50 schrieb:
> Das Problem sind nicht die Reisekosten sondern der Umstand das man
> Kosten jeglicher Art scheut. Am besten arbeitet man umsonst, noch besser
> man bringt Geld mit.

Gespartes Geld ist wie verdientes Geld. Man kann sich mehr dafür kaufen.
Warum sollte eine Firma Geld verschwenden? Wenn ein Anspruch berechtigt
ist, dann ist der Anspruch auch zu befriedigen. Kann ja auch nicht jeder
kommen und eine Bestellung nicht zu bezahlen, bloß weil er glaubt, es
sich sparen zu können. Da wird derjenige schnell Probleme bekommen.
Zocker, was dich angeht, muss du dir doch wohl keine Gedanken machen.
Nach deinen Geschichten bist du doch in IBN hoch geschätzt und sehr
gut bezahlt, oder bist du schon in Rente?.

> Eine Firma die nicht mal die Anreisekosten zum Vorstellungsgespräch
> bezahlt kannst du in der Pfeiffe rauchen.

Da gibts noch ganz andere Kriterien, die viel schwerer wiegen.
Z.B. wenn auf eine Bewerbung gar nicht reagiert wird. Auf Angebote
von Waren oder Dienstleistungen braucht man nicht zu antworten, weil
solche Angebote keine Seele haben. Beim Bewerber sieht das ganz
anders aus und wenn die Bemühung nicht mal durch eine angemessene
Reaktion gewürdigt wird, dann wundert die Fachkräftemangellüge auch
nicht wirklich. Dann ist die Sozialkompetenz der Firmen noch niedriger
als der aktuelle Zinssatz.

von Don (Gast)


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Lu R. schrieb:
> Weil er gewissenhaft mit Geld umgeht und seine Rechte und Pflichten
> kennt, und die Firma beides wohl eher nicht?

Ganz genau. Jemanden, der schon im Vorstellungsgespräch gleich auf 
Kosternerstattung zu sprechen kommt und nur seine Rechte kennt werde ich 
natürlich nicht einstellen.

von Advocatus Diaboli (Gast)


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Don schrieb:

> Jemanden, der schon im Vorstellungsgespräch gleich auf
> Kosternerstattung zu sprechen kommt und nur seine Rechte kennt werde ich
> natürlich nicht einstellen.

Klar, aber nur wenn deutlich wird, das "Verlust der Stütze" einziger 
Grund ist den Vorstellungstermin wahrzunehmen ist - das trifft aber bei 
Studenten nie zu.

von Ich malk wieder (Gast)


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Zocker_50 schrieb:
> Eine Firma die nicht mal die Anreisekosten zum Vorstellungsgespräch
> bezahlt kannst du in der Pfeiffe rauchen.

Besonders, wenn es sich nur um paar Euro handelt.

nemesis... schrieb:
> ich mal wieder schrieb:
>> Es gibt bei kununu die Möglichkeit unter Bewerber seine Meinung kund zu
>> tun.
>> Da könnte man dann reinschreiben, das man es klasse finde würde, wenn
>> das Thema Fahrtkostenerstattunng eindeutiger kommuniziert würde.
>
> Auch Firmen lesen da, was so über die geschrieben steht und wenn denen
> das nicht passt, sorgen die schon dafür, dass Negativposts wieder
> verschwinden. Alles schon da gewesen.

Och, mein Negativpost über eine Firma steht schon seit Jahren drin.
Einfach sachlich schreiben, nicht beleidigend werden.

von klausi (Gast)


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Zocker_50 schrieb:
> Eine Firma die nicht mal die Anreisekosten zum Vorstellungsgespräch
> bezahlt kannst du in der Pfeiffe rauchen.

Kann ich nur bestätigen.

Beispiel:
Bewarb mich als Student und baldiger Absolvent damals um eine Stelle in 
der CH und bekam die Chance auf ein Vorstellungsgespräch.

Jung und dumm fuhr ich dorthin mit dem Zug über Nacht und der Chef 
sagte, er holt mich vom Bhf ab. Das machte er auch,   sagte aber dann 
Fahrtkosten können sie nicht zahlen,  aber ich werde auf ein Mittagessen 
eingeladen. Hatte dann das Gespräch usw. und fuhr am selben Tag wieder 
heim..

Hatte die Zusage dann. Im Endeffekt war es tatsächlich eine SW Klitsche, 
ohne richtige Lohnerhöhungen. Arbeitete insges. 2 J. dort, kündigte 
dann, weil ich was besseres fand.

Fazit: das hat sich bestätigt.

Nur: gibt es auch gute Firmen, die keine Anreisekosten zahlen?

von N. N. (clancy688)


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Don schrieb:
> Ganz genau. Jemanden, der schon im Vorstellungsgespräch gleich auf
> Kosternerstattung zu sprechen kommt und nur seine Rechte kennt werde ich
> natürlich nicht einstellen.

Ach das ist also der Fachkräftemangel... zu wenige Absolventen die sich 
bereitwillig ausnutzen lassen. Jetzt macht alles einen Sinn.

von Mephisto (Gast)


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klausi schrieb:
> Nur: gibt es auch gute Firmen, die keine Anreisekosten zahlen?

Ja und Nein.

Praktisches Beispiel: Ich habe mich für mehrere Praktikumsstellen bei 
ein und dem selben Automobilzuliefererkonzern (Was für ein Wort :D) 
beworben.

Beim ersten bekam ich vorab ein Formular (30ct pro km, obwohl meine 
tatsächlichen Kosten darunter lagen), beim zweiten nichts.
Ich muss dazu sagen, ich habe aber auch nicht nachgefragt.

Ja, ich gönne mir den Luxus mal 20€ an anderer Stelle zu sparen, denn 
Bildung ist und bleibt die beste Investition.
Wenn es eine "Klitsche" war, warum wolltest du dann genau dort arbeiten?
Für mich hört sich das ja eher so an, als wurdest du abgelehnt und 
möchtest sie jetzt im Zorn bluten sehen.

Das ist aber völlig unangebracht. Manchmal passt es eben nicht, so ist 
das Leben. Ich könnte meine Ex auch abschlachten, weil sie mich 
verlassen wollte, aber im Keller einsperren war dann doch besser, das 
ist nicht ganz unangebracht :D

Mal ehrlich, egal wie deine Lebenssituation ist:
Hättest du hier eine E-Tech Frage gestellt, würden dir schon die Leute 
mit ihren Stundenlöhnen loslegen. Tatsächlich ist alles, jeder Gedanke 
daran, eigentlich nur verschwendete Zeit. Der verbrauchte Traffic, die 
Stromkosten. Rechnest du ihnen auch die Stromkosten an, die du zum 
Erstellen der Mahnung hattest?

Jemandem etwas zu "beweisen" zeigt eigentlich nur Geltungsdrang. Wenn 
die 20€ Überlebensnotwendig wären, hättest du keinen PC.

Generell schadet es nie, die Emotionen aus dem Spiel zu halten, 
besonders beim Beruf.
Fakt ist nämlich: Alles was du tust um die 20€ zu bekommen kostet dich 
nur wertvolle Zeit bzw. Geld (Porto), die unnütz verschwendet werden.
Fakt ist auch: Du weißt nie, ob das nicht zurück kommt. Stell dir vor, 
der Chef feuert den Personaler wegen deiner Mahnung (Ja, mit 
großkotziger Mahngebühr und Gerichtsvollzieher), der wechselt dann aber 
zum Großkonzern wo du anfangen möchtest. Natürlich merkt der sich deinen 
Namen und deine Fratze.

Zack, hast du dir "aus Prinzip" unnötig Probleme geschaffen.
Auch was den Sultan angeht. MMn sind das "Aus Prinzip" alles bloß 
unkontrollierte Emotionen, denn die Formulierung legt schon nahe, dass 
es eigentlich unangebracht ist, da es um nichts geht.

von Ich mal wieder (Gast)


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Hatte auch mal eine Einladung bei einer Leihbude zum 
Vorstellunsggespräch.

"Aufgrund der Vielzahl der Bewerbungen übernehmen wir keine Fahrtkosten 
zum Vorstellungstermin."

Ich habe dann nett geantwortet:
"Aufgrund der Vielzahl meiner Vorstellunsggespräche, nehme ich nur 
ernstgemeinte Termine wahr.

MfG

Ich mal wieder

von genervt (Gast)


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Ich mal wieder schrieb:
> Ich habe dann nett geantwortet:
> "Aufgrund der Vielzahl meiner Vorstellunsggespräche, nehme ich nur
> ernstgemeinte Termine wahr.

Das ist auch die einzige Antwort, die in dem Fall aungemessen ist.

Und man sollte den Firmen, die keine Fahrtkosten übernehmen dankbar, 
wenn sie es im Vornerein ausschließen. Daran erkennt man nämlich recht 
zuverlässig, woran man ist.

von Paul B. (paul_baumann)


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Ich mal wieder schrieb:
> Ich habe dann nett geantwortet:
> "Aufgrund der Vielzahl meiner Vorstellunsggespräche, nehme ich nur
> ernstgemeinte Termine wahr.

Du passt in die Welt! Richtige Antwort zu richtiger Zeit.


MfG Paul

von Dussel (Gast)


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Hat eigentlich schonmal jemand ein Unternehmen zu sich eingeladen?
"Aufgrund Ihrer interessanten Stellenausschreibung würde ich Sie gerne 
kennenlernen und lade sie zu eine Kennenlerngespräch [oder wie man es 
nennen möchte] ein. Aufgrund der Vielzahl an Stellenangeboten können 
Fahrt- und Arbeitskosten leider nicht übernommen werden."

Entsprechend könnte man auch eine Antwort bei Ablehnung der 
Kostenübernahme formulieren.
:-)

von Kein VDI-Mitglied (Gast)


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genervt schrieb:

>
> Das ist auch die einzige Antwort, die in dem Fall aungemessen ist.
>
> Und man sollte den Firmen, die keine Fahrtkosten übernehmen dankbar,
> wenn sie es im Vornerein ausschließen. Daran erkennt man nämlich recht
> zuverlässig, woran man ist.

Jo, chronisch pleite, was gefühlt auf die Hälfte der KMUs zutrifft, 
soviele verweigern nämlich geschätzt die Übernahme schon im Vorfeld, 
jedenfalls bei Berufsanfängern. Die öffentliche Hand als AG macht ja 
auch fleißig mit.

von Philipp L. (philipp_l89)


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Dussel schrieb:
> Hat eigentlich schonmal jemand ein Unternehmen zu sich eingeladen?
> "Aufgrund Ihrer interessanten Stellenausschreibung würde ich Sie gerne
> kennenlernen und lade sie zu eine Kennenlerngespräch [oder wie man es
> nennen möchte] ein. Aufgrund der Vielzahl an Stellenangeboten können
> Fahrt- und Arbeitskosten leider nicht übernommen werden."
>
> Entsprechend könnte man auch eine Antwort bei Ablehnung der
> Kostenübernahme formulieren.
> :-)

Also ich finde die Idee gut: gleichzeitig könnte man das gesamte 
Gespräch mit ein bisschen Kuchen oder Kecksen auflockern, Musik im 
Hintergrund laufen lassen und der Wautzi liegt neben dem Sofa...aus 
Personaler-Sicht eigentlich perfekt. ;-) Also ich werde es bei nächsten 
mal versuchen... :D Oder hätte einer Zeit und Interesse dass schon mal 
bei Ferchau, Brunel etc. zumindest vorzuschlagen und zu schauen wie sie 
reagieren! :D

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Tungsten schrieb:
> Ich hatte vor kurzem ein Vorstellungsgespräch. Das Unternehmen hat die
> Übernahme der Anreisekosten in der Einladung nicht ausgeschlossen. Also
> müsste die Regelung zur Übernahme der Kosten entsprechend §670 BGB
> gelten.
>
> Das Unternehmen weigert sich jedoch mit dem Hinweis, man würde generell
> kein Anreisekosten erststatten.
>
> Wie gehe ich da jezt am Besten weiter vor? Einen Anwalt einzuschalten
> ist absolut übertrieben, aber ich würde, wenn es sonst Möglichkeiten
> gibt, diese gerne nutzen.

Kosten Nutzen Abwägung!
Eigentlich wurde alles gesagt von den Vorpostern gesagt!

von klausi (Gast)


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Mephisto schrieb:
> Wenn es eine "Klitsche" war, warum wolltest du dann genau dort arbeiten?
> Für mich hört sich das ja eher so an, als wurdest du abgelehnt und
> möchtest sie jetzt im Zorn bluten sehen.

Blödsinn. Nochmal: im Endeffekt war es eine ziemliche Klitsche, die 
wenig Lohn zahlt.

Als eifriger und naiver Student freute ich mich schon über die Stelle 
mal was neues.
Die Firma machte äußerlich damals noch einen recht guten Eindruck.

Nur es wurde immer schlimmer von Monat zu Monat mit Chaos und 
Inbetriebnahme der SW.

Hätte ich damals schon eben auf so kleine Anzeichen geachtet, dass keine 
Anfahrtskosten (aus dem Ausland! ) gezahlt werden, und gewusst hätte, 
dass das schon etwas über die Firma aussagt, hätte ich die Stelle 
wahrscheinlich nicht angenommen sondern mich weiter beworben!

Grüße
klausi

von Tungsten (Gast)


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Fpga K. schrieb:

> 2)Es muss der AG sein der die Einladung ausspricht. Beim GF trifft das
> sicher zu, bei einem "normalen" Mitarbeiter ohne Personalverantwortung
> wohl eher nicht.

Wie bitte? Mal was von Erfüllungsehilfen gehört?

> 4)Absolventenstatus könnte auch ein Streitpunkt werden. Da es wohl erst
> mit Abschluß zu einer Einstellung gekommen wäre kann man das Ganze als
> Firmenvorstellung für Studenten abtun, da ein Einstellungstermin seitens
> des Berwerber nich verbindlich genannt werden kann.

Was ist das denn für ein absurder Quatsch?

von Tungsten (Gast)


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Mephisto schrieb:

> Ja, ich gönne mir den Luxus mal 20€ an anderer Stelle zu sparen, denn
> Bildung ist und bleibt die beste Investition.

Was hat ein Vorstellungsgespräch mit Bildung zu tun?

> Wenn es eine "Klitsche" war, warum wolltest du dann genau dort arbeiten?

Warum sollte ich nicht bei einer Klitsche arbeiten wollen? Solange, 
Kollegen, Aufgaben und Bezahlung in Ordnung sind ist mir doch egal, wie 
groß das Unternehmen ist.

> Für mich hört sich das ja eher so an, als wurdest du abgelehnt und
> möchtest sie jetzt im Zorn bluten sehen.

Weil ich das Geld für zwei Fahrten mit dem Regionalexpress 2. Klasse 
wiederhaben will, was mir gesetzlich auch zusteht?

Ich sehe das so: Ich habe in diese Gespräche Zeit und Geld investiert 
und am Ende ist außer Spesen nicht gewesen. Da kann ich mir zumindest 
die Spesen erstatten lassen, wenn ich Anspruch darauf habe.

von Rick M. (rick-nrw)


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Tungsten schrieb:
> Ich sehe das so: Ich habe in diese Gespräche Zeit und Geld investiert
> und am Ende ist außer Spesen nicht gewesen. Da kann ich mir zumindest
> die Spesen erstatten lassen, wenn ich Anspruch darauf habe.

Wieviel Zeit, Arbeit und Geld (Porto, Einschreiben+Rückschein, Anwalt, 
...) musst Du investieren, um die 20-30 Euro zu bekommen, die Dir 
"zustehen"?

von Mephisto (Gast)


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klausi schrieb:
> Blödsinn. Nochmal: im Endeffekt war es eine ziemliche Klitsche, die
> wenig Lohn zahlt.
>
> Nur es wurde immer schlimmer von Monat zu Monat mit Chaos und
> Inbetriebnahme der SW.
>
> Hätte ich damals schon eben auf so kleine Anzeichen geachtet, dass keine
> Anfahrtskosten (aus dem Ausland! ) gezahlt werden, und gewusst hätte,
> dass das schon etwas über die Firma aussagt, hätte ich die Stelle
> wahrscheinlich nicht angenommen sondern mich weiter beworben!
>

Einerseits meinte ich den OP und nicht dich und andererseits hast du 
natürlich recht. Das dumme ist nur, dass man nie wirklich sieht wie es 
"innen" läuft.

So muss ein geiziger Chef nicht unbedingt zum Untergang der Firma führen 
(so hört es sich ja an).

Hinterher ist man immer schlauer, aber das vorher zu erkennen halte ich 
für unmöglich bzw. kann man natürlich machen, führt aber auch zu einer 
höheren Fehlerquelle.

Tungsten schrieb:
> Was hat ein Vorstellungsgespräch mit Bildung zu tun?

Bildung, Ausbildung, Zukunft, das meint doch alles das gleiche. Und ja: 
Ohne Berufserfahrung kann man den ersten Job durchaus als eine Weiter-, 
Fort- oder Ausbildung sehen. Zumal das Sprichwort sinnbildlich für 
Zukunft steht, aber das ist dir wohl klar.

Tungsten schrieb:
> Warum sollte ich nicht bei einer Klitsche arbeiten wollen? Solange,
> Kollegen, Aufgaben und Bezahlung in Ordnung sind ist mir doch egal, wie
> groß das Unternehmen ist.

Dann ist es aber eher ein kleines Unternehmen bzw. ein familiärer 
Betrieb aber eine Klitsche ist mMn. einfach abwertend. Zumal man da 
nicht erwarten kann dass eine HR und Buchhaltung mit Kostenstelle hängt 
der man dann Formular 52 B in die Hand drückt und die die Auszahlung 
veranlassen.

Tungsten schrieb:
> Weil ich das Geld für zwei Fahrten mit dem Regionalexpress 2. Klasse
> wiederhaben will, was mir gesetzlich auch zusteht?

Dir steht es auch zu ein gedrucktes Exemplar der GPL zu bekommen und 
dennoch benutzt du die Programme ohne dass du die Lizenz daheim 
rumfliegen hast. Außerdem hätte es noch den Interregio gegeben :D

Tungsten schrieb:
> Ich sehe das so: Ich habe in diese Gespräche Zeit und Geld investiert
> und am Ende ist außer Spesen nicht gewesen. Da kann ich mir zumindest
> die Spesen erstatten lassen, wenn ich Anspruch darauf habe.
Hat das Unternehmen auch mit dem gleichen Resultat.
Wie oft investiert man in etwas das nichts ist ohne direkt 150€ zu 
Löhnen nur weil man im Recht ist und jemand abgestraft gehört.

Bei dir möchte ich nicht der Kellner sein, der dir dein Steak rare statt 
medium-rare bringt. Der landet wohl auf den Elektrischen Stuhl zwecks 
versuchten Mordes durch Keime.

von Sultan (Gast)


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> Bei dir möchte ich nicht der Kellner sein, der dir dein Steak rare statt
> medium-rare bringt. Der landet wohl auf den Elektrischen Stuhl zwecks
> versuchten Mordes durch Keime.

Ein Kellner, der dieses Verbrechens überführt wurde, verdient die Milde 
nicht, die du vorschlägst.

von nemesis... (Gast)


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Rick M. schrieb:

> Wieviel Zeit, Arbeit und Geld (Porto, Einschreiben+Rückschein, Anwalt,
> ...) musst Du investieren, um die 20-30 Euro zu bekommen, die Dir
> "zustehen"?
Die Auslagen braucht der TO nur vorzustrecken. Wer im Rechtsstreit
unterliegt hat die Auslagen zu tragen. Im Mahnverfahren geht das
ganz easy. Einen Anwalt braucht man vor dem Mahn-/Amtsgericht nicht.
Erst vor dem Landgericht gilt Anwaltszwang, aber auch ein
Mindeststreitwert, damit eine Klage zugelassen wird.

von Rick M. (rick-nrw)


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nemesis... schrieb:
> Rick M. schrieb:
>
>> Wieviel Zeit, Arbeit und Geld (Porto, Einschreiben+Rückschein, Anwalt,
>> ...) musst Du investieren, um die 20-30 Euro zu bekommen, die Dir
>> "zustehen"?
> Die Auslagen braucht der TO nur vorzustrecken. Wer im Rechtsstreit
> unterliegt hat die Auslagen zu tragen. Im Mahnverfahren geht das
> ganz easy. Einen Anwalt braucht man vor dem Mahn-/Amtsgericht nicht.

Dann sind wird nur noch beim Punkt Zeit+Arbeit investieren, für 20-30€.

Ja, der TO ist im Recht!

Aber, wie schon erwähnt wurde, man sieht sich immer zweimal im Leben.

Dann bekommt der TO eventuell eine Abmahnung, weil er sein Smartphone am 
Arbeitsplatz aufgeladen hat (Diebstahl von Energie), .... da hat der 
Arbeitgeber (Chef) auch ein Recht zu.

von nemesis... (Gast)


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Rick M. schrieb:

> Dann sind wird nur noch beim Punkt Zeit+Arbeit investieren, für 20-30€.

Das muss jeder für sich entscheiden. Wenn man im Onlinehandel um
diesen Betrag geprellt wurde, werden auch die wenigsten den Rechtsweg 
beschreiten. Ist wohl eher die Frage, ob man sich den Luxus auf
zustehende Leistung zu verzichten, leisten kann und will.

> Ja, der TO ist im Recht!

Und er kann es beweisen.

> Aber, wie schon erwähnt wurde, man sieht sich immer zweimal im Leben.

Ein Arbeitgeber der auf solche Nebensächlichkeiten achtet, ist es
sowieso nicht wert an meiner Arbeitsleistung zu partizipieren.
Ein Bewerber wird sich dagegen ein Leben lang an den Geiz eines 
Unternehmens erinnern. Der Arbeitgeber dagegen wird da kaum Wellen 
schlagen.

> Dann bekommt der TO eventuell eine Abmahnung, weil er sein Smartphone am
> Arbeitsplatz aufgeladen hat (Diebstahl von Energie), .... da hat der
> Arbeitgeber (Chef) auch ein Recht zu.

Dann soll er nicht vergessen, dass die Kaffeemaschine auch seinen
Strom und Wasser kostet. Wenn der Arbeitgeber solche Zicken macht
braucht er sich über nachlassende Produktivität oder Schwund aller
Art nicht wundern, mal vom hohen Krankenstand ganz abgesehen.

von Advocatus Diaboli (Gast)


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Tungsten schrieb:

>> 2)Es muss der AG sein der die Einladung ausspricht. Beim GF trifft das
>> sicher zu, bei einem "normalen" Mitarbeiter ohne Personalverantwortung
>> wohl eher nicht.
>
> Wie bitte? Mal was von Erfüllungsehilfen gehört?
>
>> 4)Absolventenstatus könnte auch ein Streitpunkt werden. Da es wohl erst
>> mit Abschluß zu einer Einstellung gekommen wäre kann man das Ganze als
>> Firmenvorstellung für Studenten abtun, da ein Einstellungstermin seitens
>> des Berwerber nich verbindlich genannt werden kann.
>
> Was ist das denn für ein absurder Quatsch?

Schau, Du beziehst Dich auf §670 BGB. Da steht Auftrag und Auftraggeber:
https://dejure.org/gesetze/BGB/670.html

Also musst du nachweisen das es einen solchen Auftrag gegeben hat und 
vom Auftraggeber die Rückerstattung der Auslagen verlangen und nicht von 
seinem Gehilfen.

Wenn der Richter den Sachverhalt prüfen muss und die Firma behauptet es 
war eine unverbindliche Vorstellung und das damit begründet das der 
Kandidat die zwingende Einstellungsbedingung "Abschluss" zum Zeitpunkt 
des Gesprächs nicht erfüllt dann hast Du die schlechteren Karten bis du 
dem Richter schlüssig das Gegenteil nachweisen kannst.

Und wie verlinkt:
"Zudem scheidet ein Erstattungsanspruch aus, wenn der Bewerber aus ihm 
erkennbaren Gründen für die fragliche Stelle nicht in Betracht kommt"

Ein nicht vorhandener Abschluss kann für den Richter ein solcher 
"erkennbarer Grund" sein. Das Du den Abschluss rechtzeitig schaffst ist 
für den Richter eine Milchmädchenrechnung.

von Tungsten (Gast)


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Anscheinend hat mein Hinweis auf die Rechtslage doch etwas bewrikt. Das 
Unternehmen ist nun bereit die Reisekosten zu erstatten. Allerdings 
wollen die die Belege (Fahrkarten) im Original. Ich habe so ein bischen 
die Sorge, dass die "verloren" gehen könnten. Was mache ich da am 
Besten?

von D. I. (Gast)


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Tungsten schrieb:
> Anscheinend hat mein Hinweis auf die Rechtslage doch etwas bewrikt. Das
> Unternehmen ist nun bereit die Reisekosten zu erstatten. Allerdings
> wollen die die Belege (Fahrkarten) im Original. Ich habe so ein bischen
> die Sorge, dass die "verloren" gehen könnten. Was mache ich da am
> Besten?

Zuhause einscannen  kopieren  abfotografieren / unter Zeugen 
verschicken.

von ich mal wieder (Gast)


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Tungsten schrieb:
> Was mache ich da am Besten?

D. I. schrieb:
> Zuhause einscannen  kopieren  abfotografieren / unter Zeugen
> verschicken.

Aber bitte mit Einschreiben mit Rückschein!

Die Portokosten werden dann wohl NICHT ersetzt.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Tungsten schrieb:
> Was mache ich da am
> Besten?

Kopien erstellen!
Und  Originale ggf per Einschreiben zusenden.

von D. I. (Gast)


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Heiner schrieb im Beitrag #4561647:
> jetzt kriegste die Quittung und darfst für das Verschicken per
> Einschreiben auch blechen :)

Einschreiben für 2,50€ vs. 30€...

von Rick M. (rick-nrw)


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D. I. schrieb:
> Heiner schrieb:
>> jetzt kriegste die Quittung und darfst für das Verschicken per
>> Einschreiben auch blechen :)
>
> Einschreiben für 2,50€ vs. 30€..

Das Einschreiben mit Rückschein ist teurer.

Einschreiben Rückschein: 5,50€
Besser Einschreiben eigenhändig Rückschein: 8,05€
Quelle: 
https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/G_g/Gesamtpreisliste/leistungen-und-preise-01-2016.pdf

vs. max. 30€

Hey - das lohnt sich, dann noch mit dem Auto zur Post, Parkgebühren, 
Knöllchen.
Wenn man das 1x pro Woche macht, reicht es für ne Currywurst - ohne 
Pommes.

von D. I. (Gast)


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Rick M. schrieb:
> vs. max. 30€
>
> Hey - das lohnt sich, dann noch mit dem Auto zur Post, Parkgebühren,
> Knöllchen.
> Wenn man das 1x pro Woche macht, reicht es für ne Currywurst - ohne
> Pommes.

Hier liegt die Post aufm Heimweg ohne Parkgebühr :P

von Niemand (Gast)


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Rick McGlenn meinte

> Das Einschreiben mit Rückschein ist teurer.

> Einschreiben Rückschein: 5,50€
> Besser Einschreiben eigenhändig Rückschein: 8,05€
> Quelle:
> https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/image...
> Vs. max. 30€
dich in der Buchhaltung oder in der Kakulation wäre der Untergang jeder 
Firma!
Ein Brief einfach kostet 0,70 Euro plus zusätzlich Einschreiben Einwurf, 
das reicht nämlich völlig aus, also noch mal + 2,15 €, macht in Summe 
2,85 € und lässt sich Online verfolgen und damit ausreichend nachweisen.
Dann aber rummosern ... es würde sich nicht lohnen!
Wenn ihr eure Arbeit genauso ausführt, wie Ihr Euch hier anstellt ... na 
dann gute Nacht! ;-)

An den TO , schick denen das Ganze per EMail, oder lass dir die 
Zusendekosten auch noch bestätigen!
Wenn erst im Nachgang so reagiert wird, ist abzusehen, dass dort das 
Chaos regiert, aber noch nicht alles verloren ist.
Eben ein Saftladen ohne Rückgrad und Moral.

D. I. (groteske) verschätzte
> Einschreiben für 2,50€ vs. 30€...
Wieder mal nach unten abgerundet? Klappt das auch real auf deiner 
Poststelle so?

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