Hallo, ich habe einen ganz ulkigen Fall: ich habe bei Ebay eine gebrauchte Ware gekauft, sagen wir ein Oszi. Der Verkäufer war Herr X. Allerdings habe ich per Paypal an Herrn Y gezahlt und auch die Ware erhalten. Leider hat sie jetzt den Geist aufgegeben, innerhalb der Gewährleistungsdauer. Als ich jetzt die Dokumente zu dem Fall durchgegangen bin, stellte sich heraus, dass der Zahlungsempfänger der Geschäftsführer (!!!!!) des Herstellers ist! Was zum Geier ist denn da los? Was würdet Ihr tun?
Je nun, das kann dir doch egal sein. Zunächst mal bei X reklamieren, und dann schauen, was passiert. Oliver
Du hast einen Kaufvertrag mit X. Wenn dieser Kaufvertrag unter Ausschluß der Sachmängelhaftung erfolgte (bei Privatverkauf) dann Pech. Mehr Details wären sinnvoll.
Nein, Artikel wurde als sachgerecht repariert und voll funktionsfähig verkauft. Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen. Der Defekt jetzt ist, dass die Reparatur wohl doch nicht so sachgerecht war. Wieder genau das gleiche Problem.
Jemin K. schrieb: > sagen wir ein Oszi. Der Verkäufer war Herr X. Jemin K. schrieb: > Allerdings habe > ich per Paypal an Herrn Y gezahlt.... Das ist praktisch die sog. Y-Ablenkung. So funktioniert ein Oszi nunmal. MfG Paul
Jaha, der XY-Modus. Habe jetzt den GF angerufen. Er sagt, Herr X sei sein Neffe, aber er habe das Geld erhalten. Ich lach mich kaputt! Mal sehen, was der Neffe sagt, wenn er aus dem Urlaub wiederkommt...
Jemin K. schrieb: > Habe jetzt den GF angerufen. Er sagt, Herr X sei > sein Neffe, aber er habe das Geld erhalten. Na ja, da werden in der GmbH Rückläufer als wertlos ausgebucht, unter der Hand repariert und über ebay (mit leichter Verschleierung) verscherbelt. Ist doch ein schönes steuerfreies Zubrot wenn´s klappt.
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