Forum: PC Hard- und Software Was muss ich für ein legales Windows besitzen? Genügt der Key?


von Peter (Gast)


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Hallo,
ich habe mich zwecks kostenloser Win10 Update-Möglichkeit (ob ich davon 
wirklich gebrauch mache, ist noch offen) mal nach einem günstigen 
Windows 7 umgesehen.
Auf Amazon wird man auch schnell fündig. Dort werden Keys ab ca. 15€ 
angeboten.
Und auch anderswo bekommt man Keys zu ähnlichen Preisen.

Der Preis macht erstmal stutzig, andererseits verschenkt MS selbst ja 
quasi sein Win10... Linux hat sicherlich eine besseres 
Preis/Leistungs-Verhältnis (ca. "0", da kostenlos und garnicht so 
schlecht).
Und wegen der Gesetzteslage in DE evtl plausibel, zumal durchaus seriöse 
Händler mit vielen positiven Bewertungen dabei sind!
Mit 'ner Grauzone kann ich gut leben, solange es diverse Banken und ihre 
Tricks gibt, oder diverse WV-Vorstände. Nur schwarz sollte die Zone 
nicht sein! Ich habe immerhin noch ein Gewissen, sonst wäre ich nicht 
hier. :D

Ich habe schon versucht mir eine eindeutige Antwort zu ergooglen, 
allerdings ohne Erfolg. Jetzt bin ich also hier..

Also mal angenommen der Key selbst ist nicht zu beanstanden, was 
benötige ich, um letztlich kein illegales Betriebssystem zu betreiben?

1.) Genügt der Key?
2.) Braucht es den CoA-Aufkleber (dieses Hologramm-Kärtchen mit 
aufgedrucktem Key)?
3.) Braucht es die originale CD / Datenträger?
4.) Habe ich was vergessen?

Ich habe schon versucht darauf Antworten zu finden, bin aber noch 
verwirrter als vorher, da jeder dazu etwas anderes zu sagen hat..

Ich versuche das mal zusammenzufassen:

Für 1.) spricht, dass offenbar selbst MS, wenn man das OS dort direkt 
kauft, nur eine Email mit Key versendet. Das spricht dann auch gegen 2.) 
und 3.) .

Ich habe mir letztens ein gebrauchtes PC-Leergehäuse gekauft. Darauf war 
noch ein solcher CoA-Aufkleber vorhanden (...allerdings Vista...).
Wenn nun 2.) zuträfe, hätte ich ja auch ein Windows Vista quasi gratis 
dazu bekommen. - Das kann ich mir aber nicht vorstellen (auch wenn's 
wohl keinen stören wüde)!
Und was noch gegen 2.) spricht: Diese Aufkleber kleben so gut, dass man 
sie nicht unbeschadet vom PC-Gehäuse lösen kann. Wenn ich mir jetzt also 
ein neues Gehäuse zulege, und den Aufkleber nicht heile vom alten runter 
bekomme, kann es doch nicht sein, dass dadurch mein zuvor legales OS 
illegal wird...

Naja, und gegen 3.) spricht, dass man sich das OS direkt von MS und 
Partnern als ISO herunterladen kann.
...Bzw. der "Datenträger" eben nicht zwingend eine CD sein muss. Sprich, 
wenn ich mir ein ISO 'runterlade eben meine Festplatte oder der 
USB-Stick der Datenträger ist.


Das Verwirrende an der ganzen Geschichte ist, dass es 3 Positionen, mit 
3 Meinungen dazu gibt (abgesehen vom Gesetzgeber, der ja letztlich 
Grauzonen zulässt):
A) MS will natürlich möglichst viel dran verdienen. Also z.B. immer das 
Neueste verkaufen.
B) Der Händler will überhaupt etwas daran verdienen. Also besser alte 
Win7 billig verkaufen, als garnicht.
C) Der Käufer will möglichst günstig einkaufen, und nachts ruhig 
schlafen können.

zu A) Mit MS habe ich nicht gesprochen..

zu B) Ich habe mal bei einem Amazon-Händler (mit vielen positiven 
Bewertungen) nachgefragt. Und mir wurde versichert, dass lediglich der 
Key genügt für ein legales Windows.
Als Nachweis, im Fall der Fälle, dass ich den Key nicht irgendwo her 
genommen habe, würde dann die Rechnung dienen.

zu C) Hier scheien die Meinungen auseinander zu gehen. Manche sagen: 
"Wenn MS mein Windows aktiviert, dann passt das schon. Der CoA-Aufkleber 
ist genaus so viel wert, wie ein mit dem Key bedrucktes Blatt Papier."
...Und das wäre mir auch am liebsten, da es das ganze Kopfzerbrechen 
beseitigte..


Tja, was nun? Gibt's hier evtl. einen Anwalt, oder jemanden, der selbst 
schon bei Amazon, oder wo auch immer, lediglich einen Key bestellt hat, 
und mir und dem restlichen Internetz erzählen kann, wie oft schon der 
MS-Anwalt vor der Tür stand (oder der Key schon mal gesperrt wurde)?! :D

Gruß,
Peter

von Thomas (Gast)


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"kann es doch nicht sein, dass dadurch mein zuvor legales OS
illegal wird..."

So ist das von MS gewünscht, ist aber in D nicht zulässig..das ging 
damals vor gericht...

Ich meine es heißt immer nur mit Certifikataufkleber....ansonsten 
benötigt mal wohl den Ausdruck der email..dadurch das man es als email 
erhalten aht, bist Du dort ja registriert, das ersetzt dann wohl den 
Aufkleber..
Also entweder per email schicken lassen oder Aufkleber...Nummer ohne 
Aufkleber wird wohl nicht gehen...
Schlussendlich ist es in der Praxis natürlich wurscht, da wird nur der 
Key abgefragt

von Thomas Z. (thomas_z41)


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Das steht in den Lizenzbedingungen.
Z.B. für Windows 7 Ultimate: 
http://download.microsoft.com/Documents/UseTerms/Windows%207_Ultimate_German_b11a2f6d-9495-461d-8bc5-e97ca5857bf0.pdf

16.a
> Originaler Lizenznachweis („Proof of License“ oder „POL“). Wenn Sie die
> Software auf einer CD oder anderen Medien erworben haben, ist Ihr
> Lizenznachweis das originale COA Label (Certificate of Authenticity) von
> Microsoft mit dem beiliegenden originalen >Product Key sowie Ihr
> Kaufnachweis. Wenn Sie die Software online gekauft und heruntergeladen
> haben, ist Ihr Lizenznachweis der originale Product Key von Microsoft für
> die Software, den Sie beim Kauf erhalten haben, sowie Ihr Kaufnachweis von
> einem autorisierten elektronischen Lieferanten originaler Microsoft-
> Software. Ein Kaufnachweis unterliegt möglicherweise einer Überprüfung
> anhand der Aufzeichnungen Ihres Händlers.

von Peter (Gast)


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Danke schon mal für deine Antwort. Also mich nervt's, dass man entweder 
Anwalt sein muss, oder sich einfach garkeine Gedanken dazu machen 
darf... :D


"So ist das von MS gewünscht, ist aber in D nicht zulässig..das ging
damals vor gericht...

Ich meine es heißt immer nur mit Certifikataufkleber...."

Hmm, aber das passt dann doch nicht zusammen, oder?!

"ansonsten
benötigt mal wohl den Ausdruck der email..dadurch das man es als email
erhalten aht, bist Du dort ja registriert, das ersetzt dann wohl den
Aufkleber.."

Naja, ich bin bei Amazon registriert (man kann wohl auch woanders als 
bei MS direkt die Software kaufen), also wäre das dann ja ok.


Ich habe zwischendurch nochmal etwas gegooglet und hier etwas gefunden 
(Name etwas irreführend dieses thema betreffend): 
http://www.windows-7-forum.net/windows-7-allgemeines/11266-illegale-windows-7-tricks-2.html

Daraus ein Zitat eines Zitats eines Auszugs aus MSs Lizenzbestimmungen 
(gerade zu faul das direkt zu suchen, aber der Wortlaut wird schon 
stimmen):

"16. LIZENZNACHWEIS („Proof of License“ oder „POL“).
a. Originaler Lizenznachweis („Proof of License“ oder „POL“). Wenn Sie 
die Software auf einer CD oder anderen Medien erworben haben, ist Ihr 
Lizenznachweis das originale COA Label (Certificate of Authenticity) von 
Microsoft mit dem beiliegenden originalen Product Key sowie Ihr 
Kaufnachweis.
Wenn Sie die Software online gekauft und heruntergeladen haben, ist Ihr 
Lizenznachweis der originale Product Key von Microsoft für die Software, 
den Sie beim Kauf erhalten haben, sowie Ihr Kaufnachweis von einem 
autorisierten elektronischen Lieferanten originaler Microsoft-Software."

Der letzte Absatz ist der interessante: Danach sollte mir der Key und 
die Rechnung vom Amazonhändler genügen (...HOFFE ICH...).
..Bleibt nur die Frage, ob der Liferant auch ein "autorisierter 
elektronischer Lieferant originaler Microsoft-Software" ist.
Wenn er es nicht wäre, könnte er mir den Key doch garnicht erst 
verkaufen, oder (angenommen er sei kein Betrüger)?!

Dazu kommt, dass ich danach ja zB. wenn ich die originale CD verloren 
hätte, der Rest aber noch vorhanden wäre, mir nicht einfach ein ISO der 
CD runterladen dürfte, sondern mir ein komplettes, neues Windows kaufen 
müsste, und den alten Key wegschmeißen könnte.
Und außerdem, räumt MS selbst ein (sogar in den Lizenzbestimmungen), 
dass evtl. manche Punkte garnicht greifen, weil sie von lokalem Recht 
ausgehebelt werden.
Kein Wunder also, dass kein so richtig durchblickt...

Also klingt eigentlich alles so, als wär's ok. Aber ich bin immernoch 
ganz Ohr für andere Meinungen (oder Bestätigungen :D)...

von Peter (Gast)


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Ach, 'nen Tick zu langsam.. :D
Also greift nun der 2. Absatz in diesem Fall?!

von Tr (Gast)


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Keine Ahnung ob dir die Info hilft, ich habe meine Windows Version über 
MSDNAA bzw. Dreamspark von der Berufsschule bezogen. Da gab es dann auch 
nur den Key und den ISO Download (generische Win 7, ohne Wasserzeichen 
o.ä.)
Also ja, MS verteilt die Lizenzen definitiv auch rein elektronisch.

Wenn du einen echten Key bekommst und den problemlos aktivieren kannst 
sollte das doch alles in Ordnung gehen. Außerdem klebt nicht jeder die 
Keys auf die Rechner, z.B. Firmen ohne Volumenlizenz die nicht wollen 
dass sich jeder "seinen" Key abschreibt. Ich habe die auch nie 
aufgeklebt, sonst müsste ich ein Teil vom Gehäuse raussägen wenn ich 
aufrüste etc.

(IMHO gab es auch noch keine Abmahnung von MS gegen Privatkunden, nur 
gegen Händler die da tatsächlich Schindluder trieben. Dir kann es auch 
egal sein ob der Key noch irgendwo anders läuft, der Verkäufer hat da 
sein Nutzungsrecht abgegeben, das kannst du nicht prüfen.)

von Michael M. (do7tla)


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Auf der Sicheren Seite ist man wenn man den Original CoA Aufkleber hat.
Das Image kann man sich bei Microsoft herunterladen und dann Brennen.

von Peter (Gast)


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Also das, Tr, wäre natürlich meine Traumantwort.. :D

Ich habe mir nochmal kurz Gedanken über den "Lizenznachweis" gemacht.. 
Es gibt ja nur die 2, klar von einander abgegrenzten, Fälle.
Also zusammengefasst kann man doch sagen, wenn man sich die Software 
virtuell zulegt, haben die Leute recht, die Behaupten, dass der 
CoA-Sticker genau so viel wert ist, wie ein normaler Zettel mit dem Key 
drauf. Denn der CoA-Sticker ist ja nur nötig, oder überhaupt etwas wert, 
wenn man sich die Software im Laden/auf CD gekauft hat.
Sprich, es ist egal, ob der Sticker dabei ist, wenn man sich den Key 
z.B. auf Amazon kauft.
Wenn ich also die Wahl habe zwischen einem Händler mit vielen positiven 
Bewertungen, der den CoA-Sticker nicht mitliefert und einem 
unbewerteten/schlecht bewerteten, der den Sticker mitliefert (und evtl 
sagenhafte 4€ teurer ist :D), kann man ruhigen Gewissens den bewährten 
nehmen um sicher zu sein, dass mit dem Key alles stimmt.


PS (hätte ich fast übersehen):
"Auf der Sicheren Seite ist man wenn man den Original CoA Aufkleber hat.
Das Image kann man sich bei Microsoft herunterladen und dann Brennen."

So wie ich den Lizenznachweis verstehe, passen heruntergeladenes Image 
und CoA-Sticker nicht zusammen. Man braucht offenbar pro CoA-Sticker 
eine originale CD.
Klingt komisch, würde mich aber auch nicht wirklich wundern...
Und das ISO bei MS direkt runterladen geht auch nicht mit jedem Key 
(seit MS da mal was umgestellt hat).
Anders formuliert: Wenn man die CD verloren hat und sich ein ISO 
runterläd, kann man den CoA-Sticker auch gleich weg schmeißen. 
Vorausgesetzt man behält den Kaufnachweis und notiert sich seinen Key 
woanders..

Sehe ich das falsch?!

von ./. (Gast)


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M$ kann viel in seine (Lizenz-)Bedingungen hineinschreiben.
Umfassend wirksam wird es deswegen in D trotzdem nicht.

Also nicht darauf hereinfallen...

von Tr (Gast)


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Peter schrieb:
> Sehe ich das falsch?!

Ja, MS wird kaum jede CD individuell anfertigen, das wäre viel zu teuer.
Es gab mal eine Änderung mit dem Service Pack 1. Du kannst mit einem 
alten "SP0" Key keine SP1 Installation aktivieren. Da musst du die alte 
ISO nehmen und den SP1 selbst reinbasteln, oder auf dem aktivierten 
"SP0" System installieren wie gewohnt.
Macht bloß mehr Arbeit beim Aufsetzen, deswegen habe ich das auch nicht 
rückwärts probiert (SP1 Key auf alter ISO).

P.S. Wenn MS weiß welche Lizenz digital und welche mit COA ist, könnten 
sie dir eigentlich trotzdem den Download anbieten und dabei die 
frisierte ISO unterschieben.
Vermutlich geht das schief weil sich einige Leute (unwissentlich) einen 
Volumenlizenz-Key besorgen.

von Thomas (Gast)


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"Außerdem klebt nicht jeder die
Keys auf die Rechner"

Muss aber laut MS gemacht werden..

von Karl (Gast)


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Merkel sei Dank ist in D/EU nicht jeder Mumpitz seitens Mickisoft 
rechtens. Sie schreiben zwar auf ihrer Seite ganz genau, dass das 
Aufsplitten von Volumenlizenzen nicht rechtens ist, aber die 
Rechtsprechung sieht das anders:
http://www.zdnet.de/88213890/gebrauchtsoftware-bgh-erklaert-aufsplittung-von-volumenlizenzen-fuer-rechtens/

Folglich musst Du zum Erwerb einer Lizenz eben eine Lienz erwerben. Der 
Key ist nur ein technisches Detail ohne rechtliche Bedeutung (und bei 
Volumenlizenzen immer der selbe).

von TestX (Gast)


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@Thomas, Nein! Es reicht der Key im UEFi bei modernen Notebooks. Da gibt 
es keine Aufkleber oder CDs mehr!

@Peter
Man kann glück haben und den Aufkleber von einem Leasingeückläufer etc 
bekommen, dann ist alles ok.
Nur der Key alleine bringt im Zweifelsfall Probleme. Das funktioniert 
nur in Fällen wo der Key mit deiner Identität (Dreamspark, MSDN, etc) 
verknüpft wird...alles andere ist naja...unsicher

Am einfachsten ist es sich bei ebay ein defektes Notebook mit 
Lizenzaufkleber zu besorgen oder einfach eine Win10 Version direkt zu 
erwerben, denn die ist wenigstens auf neuer Hardware einsetzbar...

von Peter (Gast)


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"Ja, MS wird kaum jede CD individuell anfertigen, das wäre viel zu 
teuer."

So habe ich das auch nicht gemeint. Das wäre wirklich Wahnsinn.*

"P.S. Wenn MS weiß welche Lizenz digital und welche mit COA ist, könnten
sie dir eigentlich trotzdem den Download anbieten und dabei die
frisierte ISO unterschieben."

Ich bin mir nicht sicher, ob sie das wissen. Ich meine gelesen zu haben, 
dass der Download nicht mit OEM-Keys funktioniert, obwohl das in DE 
keinen Unterschied machen dürfte. Die beugen sich also nicht kampflos 
deutschem Recht...
MS trägt also mit dazu bei Verwirrung zu stiften. Darum sollten sie sich 
eigentlich nicht wundern, wenn Kunden fälschlicher Weise glauben alles 
richtig gemacht zu haben..


"Folglich musst Du zum Erwerb einer Lizenz eben eine Lienz erwerben."

Bleibt nur die Frage, was das genau bedeutet.*


"Man kann glück haben und den Aufkleber von einem Leasingeückläufer etc
bekommen, dann ist alles ok."

Das dachte ich eigentlich auch, bin mir inzwischen aber nicht mehr 
sicher. Nur weil etwas schön funkelt, bedeutet das noch nicht, dass es 
auch etwas wert ist.*


* Also ich persönlich beziehe mich jetzt lediglich auf den 
"Lizenznachweis". Und dabei gibt es ja offensichtlich 2 Möglichkeiten.
Gültige Lizenz bei:
a) Software erworben auf CD od. anderem Medium: CoA-Sticker + Medium + 
Key + Kaufbeleg
b) Software online gekauft u. heruntergeladen: Key + Kaufbeleg

Wenn man hiervon die Schnittmenge bildet, scheinen mir Key & Kaufbeleg 
wichtiger zu sein, als CoA-Sticker und Medium.
(Und - wer hat noch jeden Kaufbeleg aufbewahrt?! :D)

"Am einfachsten ist es sich bei ebay ein defektes Notebook mit
Lizenzaufkleber zu besorgen ..."

"CoA" steht soviel ich weiß nicht für Lizenzaufkleber, sondern für 
Echtheitszertifikat und stellt, wenn ich den Lizenznachweis richtig 
verstehe höchstens einen Teil erner gültigen Lizenz dar.

"... oder einfach eine Win10 Version direkt zu
erwerben, denn die ist wenigstens auf neuer Hardware einsetzbar..."

Win 10 und Win 7 haben die selben Systemanforderungen, nur dass es Win 7 
günstiger gibt, und man noch kostenlos an ein Win 10 kommt.

von karl (Gast)


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Peter schrieb:
> Bleibt nur die Frage, was das genau bedeutet.

Kauf bei einem Händler deines vertrauens eine Lizenz. Ich persönlich 
fand gut, dass einige Händler offen mit der diskrepanz zwischen 
microsoft und rechtsprechung umgehen.

Der kaufbeleg dient als Nachweis. der Key nicht. Den kannst du auch noch 
haben wenn du dein recht auf Nutzung der Software weiter verkauft hast.

Wer ein gebrauchtes Gehäuse kauft mit Sticker drauf hat keine Lizenz 
erworben sondern halt ein Gehäuse.

von michael_ (Gast)


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Und manche werden vielleicht dein Geschwafel auch noch glauben.

von Peter (Gast)


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@ michael_: Erklären, oder woanders trollen.


Nach allem, was ich weiß, kann ich jedenfalls @karl nur zustimmen!

"Kauf bei einem Händler deines vertrauens eine Lizenz."

Das ist ganicht so einfach bzw. nicht möglich, weil es eben kein 
Dokument gibt, das eine Lizenz darstellt. Damit meine ich z.B. einen 
Zettel mit den Worten "Lizenz" darauf. Ich kenne nur eben den Abschnitt 
über den "Lizenznachweis".


"Ich persönlich fand gut, dass einige Händler offen mit der diskrepanz 
zwischen microsoft und rechtsprechung umgehen."

Absolut! Das löst viele Knoten in den Hirnwindungen.


"Der kaufbeleg dient als Nachweis. der Key nicht. Den kannst du auch 
noch
haben wenn du dein recht auf Nutzung der Software weiter verkauft hast."

Jup. Der Kaufbeleg ist wichtig als Nachweis des legalen Erwerbs des 
Keys. Und der Key ist wichtig, weil man sonst nichts hat, das man 
irgendwo eingeben kann.... Klingt duch logisch.


"Wer ein gebrauchtes Gehäuse kauft mit Sticker drauf hat keine Lizenz
erworben sondern halt ein Gehäuse."

..Ein Gehäuse mit Werbe-Aufkleber :D
Der Lizenznachweis ist da doch recht deutlich: Kein Kaufbeleg -> kein 
Lizenznachweis!
Da fällt mir ein: Mir wurde mal ein alter PC geschenkt, inkl. Gehäuse 
versteht sich. Ich Dummerchen habe aber nicht an die Schenkungsurkunde 
gedacht (die wahrscheinlich auch noch noratiell beglaubigt werden 
müsste), naja war eh nur nen XP-Sticker drauf....



Was ich eigentlich noch loswerden wollte:
Ich habe nochmal einen vertrauenswürdigen Händler bei Amazon 
kontaktiert; den mit den meisten positiven Bewertungen (k.A. wie gerne 
hier Werbung gesehen wird - aber den kann man quasi nicht übersehen, 
wenn man danach sucht).
Damit wären die beiden vertrauenswürdigsten Händler abgehakt - Pech für 
jene, die nicht geantwortet haben..
Und er hat mir ebenfalls versichert, dass das alles so seine Richtigkeit 
hat, und man mit dem Erworbenen ein vollwertiges, legales Windows 
besitzt. Mir wurde sogar ein entsprechendes Gerichtsurteil als Nachweis 
angeboten.

Ich glaube, ich habe mir noch nie so viele Gedanken über ein Stück 
Software gemacht. So langsam reichts auch..

von Georg (Gast)


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karl schrieb:
> Der kaufbeleg dient als Nachweis. der Key nicht. Den kannst du auch noch
> haben wenn du dein recht auf Nutzung der Software weiter verkauft hast.

Den Kaufbeleg aber auch. Ein unlogische Argumentation.

Georg

von karl (Gast)


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Georg schrieb:
> Den Kaufbeleg aber auch. Ein unlogische Argumentation

Da hast Du wohl Recht. Wenn man den Sinn verstehen will, schaffen die 
meisten das auch.

Wenn du die Lizenz wieder verkaufst müsstest du einen Beleg an den 
Käufer ausstellen. Dadurch konnte der belegen dass er von dir eine 
Lizenz erworben hat.

von Jens B. (fernostler)


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Ich hab schon mehrere Windows 7 keys bei eBay gekauft (€10-30). Mit 
allen konnte man das neu installierte Win 7 OS online freischalten. Bei 
einem musste ich MS anrufen, und mir eine spezielle Nr. geben lassen, 
dann ging es auch.

Danach konnte man dann sofort auf Windows 10 upgraden.

Der Key ist auch nicht sprachgebunden. Man kann diverse Sprachen 
installieren. Man muss sich auch nach der Windows 7 Installation nicht 
besonders beeilen, das OS geht einen Monat ohne Key, allerdings gibt es 
ohne Key kein Windows 10.

von Peter (Gast)


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Kann es sein, dass Du Dein Jura-Studium im 47. Semester abgebrochen 
hast, weil Du bei der Komplexität Deines Denkvermögens zu schade für die 
Juristerei wärst, wie Dir Dein Anstaltsleiter kürzlich eröffnet hat?

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