Hallo, sind die Chancen auf einen Einstieg bei einem Konzern über eine Zeitarbeitsfirma wie Ferchau oder Bertrandt aufgrund des neuen Zeitarbeitgesetzes denn nicht gestiegen, oder gibt es noch andere Möglichekeiten die 18 Monats beschränkung zu umgehen außer ständig die Leiharbeiter auszutauschen.? Ich hätte jetzt gedacht, das die Konzerne dann vielleicht doch lieber fest anstellen, oder lieg ich da falsch.?
Joerg schrieb: > Hallo, > > sind die Chancen auf einen Einstieg bei einem Konzern über eine > Zeitarbeitsfirma wie Ferchau oder Bertrandt aufgrund des neuen > Zeitarbeitgesetzes denn nicht gestiegen, oder gibt es noch andere > Möglichekeiten die 18 Monats beschränkung zu umgehen außer ständig die > Leiharbeiter auszutauschen.? > Ich hätte jetzt gedacht, das die Konzerne dann vielleicht doch lieber > fest anstellen, oder lieg ich da falsch.? Du liegst falsch, es werden ständig die Leiharbeiter ausgetauscht. Es gibt doch von vornherein gar keinen Sinn, einen Leiharbeiter über 18 Monate zu beschäftigen. Denn das würde heißen, dass sich die Leitung der Abteilung verkalkuliert hat, die Beschäftigung eines Leiharbeiters sollte eine kurzfristige Sache sein. Außerdem wer geht denn überhaupt zu Ferchau, Bertrandt, etc.
Joerg schrieb: > oder gibt es noch andere > Möglichekeiten die 18 Monats beschränkung zu umgehen außer ständig die > Leiharbeiter auszutauschen.? Es wird eine Pause von drei Monaten gemacht(man wird gekündigt), danach wird einer wieder eingestellt für die nächsten 18 Monate. So macht aktuell Audi (Bandarbeiter)
> Bessere Übernahmechancen durch neues Zeitarbeitsgesetz? Aber klar doch. Die Zeitarbeit wurde doch extra für die Arbeitnehmer erfunden (1948 Manpower USA). Deutschland fand das, wie vieles aus Übersee, auch gut: Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz von 1972 (Regierung Brandt) wurde dann von Schröder bzw. Clement weiter verbessert. (2003 hatte Deutschland Schwierigkeiten mit der EU-Verschundungsgrenze.) Die Regierung Merkel wollte natürlich auch etwas tun, also ermöglichte sie 2011 endlich auch Menschen mit Behinderungen dieses tolle Beschäftigungsmodell. https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmer%C3%BCberlassung https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmer%C3%BCberlassungsgesetz
Joerg schrieb: > sind die Chancen auf einen Einstieg bei einem Konzern über eine > Zeitarbeitsfirma wie Ferchau oder Bertrandt aufgrund des neuen > Zeitarbeitgesetzes denn nicht gestiegen, oder gibt es noch andere > Möglichekeiten die 18 Monats beschränkung zu umgehen außer ständig die > Leiharbeiter auszutauschen.? Die Umgehungen stehen doch schon im Gesetzesentwurf: (1b) Der Verleiher darf denselben Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinander folgende Monate demselben Entleiher überlassen; der Entleiher darf denselben Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinander folgende Monate tätig werden lassen. Der Zeitraum vorheriger Überlassungen durch denselben oder einen anderen Verleiher an denselben Entleiher ist vollständig anzurechnen, wenn zwischen den Einsätzen jeweils nicht mehr als drei Monate liegen. In einem Tarifvertrag von Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche kann eine von Satz 1 abweichende Überlassungshöchstdauer festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines Tarifvertrages nach Satz 3 können abweichende tarifvertragliche Regelungen im Betrieb eines nicht tarifgebundenen Entleihers durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung übernommen werden. In einer auf Grund eines Tarifvertrages von Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche getroffenen Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann eine von Satz 1 abweichende Überlassungshöchstdauer festgelegt werden. Können auf Grund eines Tarifvertrages nach Satz 5 abweichende Regelungen in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung getroffen werden, kann auch in Betrieben eines nicht tarifgebundenen Entleihers bis zu einer Überlassungshöchstdauer von 24 Monaten davon Gebrauch gemacht werden, soweit nicht durch diesen Tarifvertrag eine von Satz 1 abweichende Überlassungshöchstdauer für Betriebs- oder Dienstvereinbarungen festgelegt ist. Unterfällt der Betrieb des nicht tarifgebundenen Entleihers bei Abschluss einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung nach Satz 4 oder Satz 6 den Geltungsbereichen mehrerer Tarifverträge, ist auf den für die Branche des Entleihers repräsentativen Tarifvertrag abzustellen. Die Kirchen und die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften können von Satz 1 abweichende Überlassungshöchstdauern in ihren Regelungen vorsehen. > Ich hätte jetzt gedacht, das die Konzerne dann vielleicht doch lieber > fest anstellen, oder lieg ich da falsch.? Betriebe die fest einstellen wollen stellen einfach fest ein. Die anderen lassen notfalls lieber eine Position unbesetzt.
Joerg schrieb: > Hallo, > > sind die Chancen auf einen Einstieg bei einem Konzern über eine > Zeitarbeitsfirma wie Ferchau oder Bertrandt aufgrund des neuen > Zeitarbeitgesetzes denn nicht gestiegen, oder gibt es noch andere > Möglichekeiten die 18 Monats beschränkung zu umgehen außer ständig die > Leiharbeiter auszutauschen.? Nein. > Ich hätte jetzt gedacht, das die Konzerne dann vielleicht doch lieber > fest anstellen, oder lieg ich da falsch.? Ja! Wer immer nur seinen Bauchnabel als Mittelpunkt der Erde sieht, der denkt nicht strategisch. Die Konzernbosse wollen nur eins : Maximale Boniausbeute! Das geht nur, wenn sie lange an der Spitze sind und Mega-Boni einsacken. Das eine (lange an der Spitze) und das andere (Mega-Boni) geht nur wenn die Firmen dauerhaft Gewinne machen. Jede Gefahr für den Jahresgewinn, ist auch eine direkte Gefahr für die Konzernbosse. Weil zum einen der Boni geringer wird, zum anderen ihr Job wakelt weil die Kapitaleigentümer die Bosse verstärkt in Frage stellen. Deshalb werden die Firmen in Krisenzeiten massive Ballast abwerfen. Und die Entwickler sind der erste Ballast der über Bord geht. Und am Iinfachsten wird man den Entwicklerballast los, wenn die Entwicklung über Werkvertragsdienstleister erfolgt. Aktuell wachsen die Werkvertragsdienstleister, gedünkt von de nAufträgen der Konzerne. Aber wenn nur eine klitzekleines dunkles Wölken am Gewinnhimmel sich zeigen würde, werden die Aufträge bei den Werksvertrasdienstleistern radikal zurückgefahren! Damit die Gewinne weiter hoch bleiben und der 'Boni sicher ist! Alles klar?
Hannes J. schrieb: > Betriebe die fest einstellen wollen stellen einfach fest ein. Die > anderen lassen notfalls lieber eine Position unbesetzt. Um dann Fremdfirmen zu beauftragen, die der gebenden Hand (meist ÖD-Bereich) dann einige nette "kick-backs" einbringen.
KeineChanceDem... schrieb: > Außerdem wer geht denn überhaupt zu Ferchau, Bertrandt, etc. Genügend! Oder haste schon vor den Arbeitsamt die Chefs von den Firmen die Arbeitslosen anbetteln sehen!
Joerg schrieb: > sind die Chancen auf einen Einstieg bei einem Konzern über eine > Zeitarbeitsfirma wie Ferchau oder Bertrandt aufgrund des neuen > Zeitarbeitgesetzes denn nicht gestiegen, Wer braucht denn 18 Monate, um einen Mitarbeiter zu beurteilen? Wenn eine Firma einen guten Mann haben will, sichern die sich den sofort und bauen ihn auf und holen ihn nicht vom Zeitarbeiter. In der Zeitarbeit bist Du die Nummer 2. Das macht nur, wer MUSS!
KeineChanceDem... schrieb: > Du liegst falsch, es werden ständig die Leiharbeiter ausgetauscht. Es > gibt doch von vornherein gar keinen Sinn, einen Leiharbeiter über 18 > Monate zu beschäftigen. Denn das würde heißen, dass sich die Leitung der > Abteilung verkalkuliert hat, die Beschäftigung eines Leiharbeiters > sollte eine kurzfristige Sache sein. Ich war mal fast 4 Jahre als Leih-Ing. bei einem Unternehmen, zum Glück bei mir um die Ecke und ganz gut bezahlt. Der Laden wird gerade verkauft, alle Externen sind abgemeldet, interne Mitarbeiter hauen ab. Manche Firmen schauen sich Zeitarbeiter 18Monate+ an, um diese dann zu übernehmen, eine Art verlängerte Probezeit, ohne das der Betriebsrat bei dazwischenspringt. Richtiger Ingenieur schrieb: > Wer braucht denn 18 Monate, um einen Mitarbeiter zu beurteilen? Wenn > eine Firma einen guten Mann haben will, sichern die sich den sofort und > bauen ihn auf und holen ihn nicht vom Zeitarbeiter. In der Zeitarbeit > bist Du die Nummer 2. Das macht nur, wer MUSS! Och, ob der Mann gut ist, merkt man nicht sofort. Daher stellen Firmen Mitarbeiter erstmal für 2 Jahre befristet ein. Zumindest ist man das nicht als Leiharbeiter Nummer 2. Das neue Gesetz trifft nur die, bei denen es keine Regelung gibt. Also fast niemanden! Was mir fehlt ist: Firmen müssen bei Stellenangeboten die Stellen als Zeitarbeit kennzeichnen. Firmen müssen den angewendeten Tarifvertrag dort angeben. Eine Reisekostenregelung muss im Tarifvertrag stehen.
immer an den alten FDP-Slogan denken: "Arbeit muss sich wieder lohnen"
▶ J-A von der H. schrieb: > immer an den alten FDP-Slogan denken: > > "Arbeit muss sich wieder lohnen" Und haste die Definition der F.D.P. bzgl. "Arbeit"?
Cha-woma M. schrieb: > ▶ J-A von der H. schrieb: >> immer an den alten FDP-Slogan denken: >> >> "Arbeit muss sich wieder lohnen" > > Und haste die Definition der F.D.P. bzgl. "Arbeit"? bzw. für WEN sich das wieder lohnen muss?
KeineChanceDem... schrieb: > Du liegst falsch, es werden ständig die Leiharbeiter ausgetauscht. Die müssen dann aber auch jedes mal wieder eingearbeitet werden.
Sekundärzementit schrieb: > KeineChanceDem... schrieb: > >> Du liegst falsch, es werden ständig die Leiharbeiter ausgetauscht. > > Die müssen dann aber auch jedes mal wieder eingearbeitet werden. Leihingenieure werden für gewöhnlich als Hilfsingenieure eingesetzt, die nur auf Zuruf arbeiten. So nach dem Motto: "Hey Leiher, hast Du auf dem Prüfstand endlich die Messreihe aufgenommen!?"
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