Viele von uns stehen ab und an vor der Situation, einen Arbeitsvertrag vorgelegt zu bekommen und Passagen davon zu verhandeln. Mit diesem Thread möchte ich gerne Erfahrungen bündeln und *Links sammeln*, die für Arbeitnehmer in einer solchen Situation hilfreich sein können. Ich bitte um konstruktive Beiträge und Verzicht auf Angeberei und Geflame. Viele Grüße DiPi
Glaube ich ganz hilfsreich http://karrierebibel.de/arbeitsvertrag-checkliste/ Der Tuefel steck eh im Detail.
Seit jeher wird oftmals eine lustige Klausel in den Arbeitsvertrag gestrickt a la "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten". Abgesehen davon, dass ich diese Klausel eine Frechheit finde, ist fast jede dahingehende Formulierung eines etwaigen Arbeitgebers nicht rechtens und eigentlich immer anfechtbar. Kleine Übersicht: http://karrierebibel.de/ueberstunden/
Di P. schrieb: > Viele von uns stehen ab und an vor der Situation, einen Arbeitsvertrag > vorgelegt zu bekommen und Passagen davon zu verhandeln. Ich nicht. Ich lege vielen von euch ab und an einene Arbeitsvertrag vor, den ihr unterschreiben dürft oder auch nicht. Verhandeln kannst du gleich vergessen. > > Mit diesem Thread möchte ich gerne Erfahrungen bündeln und *Links > sammeln*, die für Arbeitnehmer in einer solchen Situation hilfreich sein > können. So was zum Beispiel? https://de.wikipedia.org/wiki/Schriftschnitt Mach dich doch mal schlau, warum man nicht sinnlos fett schreiben sollte. Dann klappt es auch mit der Bewerbung. > > Ich bitte um konstruktive Beiträge und Verzicht auf Angeberei und > Geflame. Warum kommt dann von dir nichts Konstruktives? Man sollte keine Ansprüche an andere stellen, die man selbst nicht erfüllt. > > Viele Grüße > DiPi Schon der Name ist ein Grund, deine Bewerbung ungelesen in Ablage P einzusortieren.
Personaler schrieb: > Verhandeln kannst du > gleich vergessen. Hab ich es nicht immer gepredigt? Sklaven haben eben nichts zu melden. ;-b Personaler schrieb: > Schon der Name ist ein Grund, deine Bewerbung ungelesen in Ablage P > einzusortieren. Eure Majestät hat wohl keinen Bock heute? Mit ein Grund warum Bewerbungen möglichst nur marginal aussagekräftig sein sollten. Man weiß nicht, was für Bedingungsfeindlichkeiten diese ...äh Zeitgenossen noch so auf dem Kasten haben. Wenn da erst mal die Rosinenpickerei beginnt....
Vergiss es! Außer Du willst mit einem Rechtsanwalt da antanzen. Du solltest auch eine Kleinigkeit nicht vergessen: Es gibt praktisch immer eine Probezeit, in der Du jederzeit Tschüss sagen kannst. Darüber hinaus gibt es noch den Begriff: Ordentliche Kündigung. Wenn Du nicht zufällig der einzige Bewerber weit und breit bist, so bekommst Du sowieso, bei Sonderwünschen, die Antwort: "Das ist unser Standartvertrag". So wie ein vorgelegter Standartvertrag, ein in sich geschlossenes Rechtsgebilde ist, ist es auch aus Sicht der Firma nicht ganz einfach, hieran etwas zu ändern. So müsste der geänderte Vertrag dem Firmenjuristen erneut vorgelegt werden. Ich bezweifle aber, dass sich eine Firma - ohne große Not - die Laus: "Unterschiedliche Verträge", in den Pelz setzen lassen wird. So etwas schafft, unterhalb der Chefetage, nur Unruhe. Also viel Spaß beim Verhandeln!
Also ich habe die Klausel, die mich zu möglicher Gartenarbeit beim Chef bei Auftragsflaute verpflichtet hätte abgelehnt.
Di P. schrieb: > Viele von uns stehen ab und an vor der Situation, einen > Arbeitsvertrag > vorgelegt zu bekommen und Passagen davon zu verhandeln. Nein. Man bittet um Änderungen. Entweder weil im Vorstellungsgespräch etwas anderes vereinbart wurde, und es sicher nur ein Versehen ist dass das nicht im Vertrag steht, oder weil eine Klausel so (ungewöhnlich) ist, dass man mit ihr absolut nicht leben möchte. Ansonsten, der dir gerade vorliegende Arbeitsvertrag gefällt dir nicht? Dann unterschreibe ihn nicht. Problem erledigt. > Mit diesem Thread möchte ich gerne Erfahrungen bündeln und Links > sammeln, die für Arbeitnehmer in einer solchen Situation hilfreich sein > können. Nein. Dir geht es nicht um uns andere. Bestenfalls möchtest für dich, und nur für dich, den ganz heißen Tipp und denkst du könntest uns mit deinen unsinnigen Formulierungen ködern.
Amateur schrieb: > Es gibt praktisch immer eine Probezeit, in der Du jederzeit Tschüss > sagen kannst. Die Probezeit hat für AN kaum Wirkung, da ja nur die verkürzte Kündigungsfrist eingehalten werden muss und jederzeit, auch nach der Probezeit kündigen dürfen. Für AG sieht die Kündigungsmöglichkeit bei einem wirkenden Kündigungsschutz nach der Probezeit schon anders aus. Amateur schrieb: > Standartvertrag Ob sich das noch mal rum spricht, dass man Standard mit "d" am Ende schreibt? Amateur schrieb: > ist es auch aus Sicht der Firma nicht ganz einfach, > hieran etwas zu ändern. So müsste der geänderte Vertrag dem > Firmenjuristen erneut vorgelegt werden. Das ist für eine Firma kein "muss", sondern allenfalls ein "kann". Wer in der Position Verträge abschließt, sollte die auch verstehen können. Amateur schrieb: > So etwas > schafft, unterhalb der Chefetage, nur Unruhe. Gewöhnlich werden Verträge in der Belegschaft kaum diskutiert, weil sich ja dann so mancher schämen müsste warum er die und die Bedingung akzeptiert hat. Fängt doch schon bei der Gehaltshöhe an.
Personaler schrieb: > Ich nicht. Ich lege vielen von euch ab und an einene Arbeitsvertrag vor, > den ihr unterschreiben dürft oder auch nicht. Verhandeln kannst du > gleich vergessen. Danke - das ist genau so konstruktiv, wie ich es von Personalern erwarte. Den Rest dieser Off-Topic-Diskussion erspare ich uns allen. Amateur schrieb: > Ich bezweifle aber, dass sich eine Firma - ohne große Not - die Laus: > "Unterschiedliche Verträge", in den Pelz setzen lassen wird. Da ist sicher etwas dran, gerade in größeren Firmen - insb. mit Tarif. Im AT-Bereich kann das allerdings schon anders aussehen. Jay schrieb: > Nein. Dir geht es nicht um uns andere. Bestenfalls möchtest für dich, > und nur für dich, den ganz heißen Tipp und denkst du könntest uns mit > deinen unsinnigen Formulierungen ködern. Nicht immer von sich auf andere schließen. Schon jetzt kann dieser Thread anderen (stillen) Lesern helfen, die beiden o.g. Links zu finden - und wieder mal zu sehen, was sich hier im Forum für Leute rumtreiben. ON TOPIC: Mich würden u.A. Varianten interessieren, wie variable Gehaltsbestandteile im Vertrag festgehalten werden, und wie es der Erfahrung nach damit gehalten wird, ob der im Gespräch genannte Betrag "all in" ist, oder der fixe Anteil des Gehalts - noch ohne die variablen Anteile. Noch eine kleine Bitte an alle mitlesenden Personaler: Bitte beim Thema bleiben oder den geistigen Erguss woanders abladen. Danke :)
Hallo, neben Sachen, wie "Überstunden sind bereits im Gehalt vergolten" hatte ich auch Sachen kennenlernen dürfen, dass Gehaltserhöhungen oftmals schon vorgeplant sind (sofern kein Tarifvertrag), aber als "Prämien" deklariert sind, welche gezahlt werden können. So etwas sollte man gleich ansprechen und, wenn möglich, dem tollen Personaler ausreden. Personaler schrieb: > Ich nicht. Ich lege vielen von euch ab und an einene Arbeitsvertrag vor, > den ihr unterschreiben dürft oder auch nicht. Verhandeln kannst du > gleich vergessen. Weil du ja auch nie eine Arbeitsvertrag unterschrieben musstest... schlechter Aufschneider. ;)
Leistungszulage ist auch so ein Ding, daß zwar bezahlt wird, aber die Bedingung oder den Umständen, wann der Betrag nicht mehr bezahlt wird, ist nicht immer klar. An Leistung scheint das im übertragenen Sinne nicht gebunden zu sein, sondern eher ein Schlupfloch Gehälter zu kürzen, wann immer die Firma es will. Man sollte auch den Arbeitsort, sofern möglich, im Arbeitsvertrag festlegen, nicht das man in eine Niederlassung versetzt werden kann. Für einen Kundendienstler kann man das Gebiet eingrenzen. Problem sind dann noch dienstliche Fahrten, die dann als Arbeitszeit abgerechnet werden sollen/müssen. Dabei muss man unter angeordneten und selbstständigen Zeiten unterschieden werden. Die Zeiterfassung sollte auch ein Thema sein, daß geregelt werden muss.
Di P. schrieb: > Viele von uns stehen ab und an vor der Situation, einen *Arbeitsvertrag* > vorgelegt zu bekommen und Passagen davon zu verhandeln. Ach echt? Wo und was den? Ich habe meine Verhandlungen vorher im Vortellungsgespräch abgeschlossen. Wenn ich den Vertrag in Händen halte war/ist nichts mehr zu verhandeln. Ich habe nur überprüft ob die vorher vereinbarten Punkte stimmen, wie z.b. Arbeitszeit, Urlaubstage, ggf Gleitzeitregelung, Überstundenhandhabung, Arbeitsort etc pp Wenn etwas unklar ist kann man natürlioch nachfragen, aber nachverhandeln ? Nein.Da nochmal nachzukarten bringt (meines) Erachens nichts. Außerdem sind die Vertäge meist Standardverträge des Unternehmens, die im Grundsatz bis auf ein paar individuelle Eckdaten gleich sind. Und wie auch? Ich hab zwar damals dieses und jenes gesagt, aber ich meinte das nicht so sondern doch lieber so? Damit disqualifiziert man soch doch selber.... Blue
Blue schrieb: > Wenn etwas unklar ist kann man natürlioch nachfragen, aber > nachverhandeln ? Nein.Da nochmal nachzukarten bringt (meines) Erachens > nichts. Also akzeptieren, wenn ZB: die Arbeitsortregelung doch etwas großzügiger für den Arbeitgeber ausgelegt ist?
Di P. schrieb: > Viele von uns stehen ab und an vor der Situation, einen > Arbeitsvertrag > vorgelegt zu bekommen und Passagen davon zu verhandeln. Mach's anders. Formulier deinen Arbeitsvertrag nach einer Standardvorlage und lass den Arbeitgeber die Passagen hineinverhandeln die er unbedingt will. Funktioniert aber nur bei inhabergeführten Unternehmen.
Gottlieb Samson schrieb: > Mach's anders. Formulier deinen Arbeitsvertrag nach einer > Standardvorlage und lass den Arbeitgeber die Passagen hineinverhandeln > die er unbedingt will. > Funktioniert aber nur bei inhabergeführten Unternehmen. Interessante Idee. Man muss dort aber schon sehr begehrt sein, um so etwas durchzusetzen.
Da es den einen richtigen Arbeitsvertrag nicht gibt, braucht man doch schon, um sicher zu sein einen Anwalt. Es gibt ja nicht nur Dinge, die im Arbeeitsvertrag stehen und unbequem werden können, sondern auch Dinge, die nicht drinstehen und unangenehm werden können. Kein Arbeitsort angegeben Keine Funktion, Aufgabenbereich definiert (...)
Ich mal wieder schrieb: > > Also akzeptieren, wenn ZB: die Arbeitsortregelung doch etwas großzügiger > für den Arbeitgeber ausgelegt ist? Was verstehst du unter großzüger?? Wenn in denem Arbeitsvertrag etwas anderes steht als man vereinbart hat könnte man vielleicht mal nachfragen. und wenn dr dann die Anwort nicht paßt, wer zwing dich den Vertrag zu unterschreiben? z.B. bei ir im Arbeitsvertrag steh drin, mein Arbeitsort ist am Frimensitz blablablub und meine maximales Reisevolumen liegt bei 20% meiner jährlichen Arbeitszeit. Start und Ziel meiner Reisen sind der Firmensitz. Dann wird noch auf eine interne Reiseverordnung verwiesen. So und entweder dir gefällt das oder nicht. Ändern wird der Passus im Vertrag keiner. Blue
Psst schrieb: > Es gibt ja nicht nur Dinge, die im Arbeeitsvertrag stehen und unbequem > werden können, sondern auch Dinge, die nicht drinstehen und unangenehm > werden können. > Kein Arbeitsort angegeben > Keine Funktion, Aufgabenbereich definiert > (...) Das ist ein guter Punkt. Bei mir im ersten Arbeitsvertrag nach meiner Ausbildung stand damals beispielsweise nicht genau drin, wie meine Arbeitszeit geregelt ist. Lediglich 40h Woche und mindestens 8h am Tag so (nicht Werk- oder Arbeitstag --> einfach nur Tag). Genauso fehlten die Geschäftszeiten. Und wenn ich dann mal morgens um 5 gerufen wurde und abends um 18 Uhbr noch in einer BEsprechung saß, wurde einem im Endeffekt nichts zusätzlich angerechnet, da die oben genannten Punkte in Verbindung mit dem Absatz "die Überstunden sind im Gehalt bereits vergolten" alles ausschlossen. Keine Stunden abbummeln und ebenso keine zusätzliche Bezahlung für die Mehrstunden. Wenn man so etwas mal erlebt hat, weiß man ganz genau, worauf man zu achten hat. Solche Arbeitsverträge werden oft von unerfahrenen Frischfachkräften Junggesellen Absolventen durchaus auch unterschrieben, weil halt die entsprechende Erfahrung fehlt.
Migelchen schrieb: > Solche Arbeitsverträge werden oft von unerfahrenen > Frischfachkräften Junggesellen Absolventen durchaus auch > unterschrieben, weil halt die entsprechende Erfahrung fehlt. ...oder wenn einem selten ein Vertrag angeboten wird, aber man unbedingt einen Job benötigt.
Inkognito schrieb: > ...oder wenn einem selten ein Vertrag angeboten wird, aber > man unbedingt einen Job benötigt. Ja, das kommt auch vor. Ich muss zu meiner Schande zugeben, dass ich aufgrund der Zusage der Übernahme samt "gutem" Arbeitsvertrag (mein naives junges Ich...) und meiner Faulheit zu der Zeit, mich nicht mehr beworben hatte. Man war halt so unerfahren, dass man den auch nur fix überflogen und darauf mal eben fix unterschrieben hatte. Das sind halt so Dinge, die sollten einem im aller schlimmsten Falle einmal eiziges mal passieren, wenn überhaupt. Aber man hat ja aus seinen Fehlern gelernt beziehungsweise macht heutzutage andere... :D
Migelchen schrieb: > Keine Stunden abbummeln und ebenso keine zusätzliche Bezahlung für die > Mehrstunden. > > Wenn man so etwas mal erlebt hat, weiß man ganz genau, worauf man zu > achten hat. Solche Arbeitsverträge werden oft von unerfahrenen > Frischfachkräften Junggesellen Absolventen durchaus auch > unterschrieben, weil halt die entsprechende Erfahrung fehlt. Und was willst du da machen? Die Regelung bzgl. der Überstunden ist eh nicht rechtskräftig. Migelchen schrieb: > Lediglich 40h Woche und mindestens 8h am Tag so (nicht Werk- oder > Arbeitstag --> einfach nur Tag). Bei 40 h pro Woche schließt es sich aber aus, dass mehr als 5 Tage gearbeitet wird. Das Sonntagsarbeit i.A. Verboten ist bleiben also nur noch Werktage übrig. Die haben einen gesucht, der für wenig Geld viel arbeitet. Wenn du denen gesagt hättest ich will 35h-Woche und Überstunden ausbezahlt/abgebummelt, dann hätten sie dir gesagt, da ist die Tür. Mit verhandeln hat das nichts zutun. Du hättest auch nach der Probezeit einfach 40 h arbeiten können. Überstunden nur nach schriftlicher Anweisung. Und: Migelchen schrieb: > Und wenn ich dann mal morgens um 5 gerufen wurde und abends um 18 Uhr Ist eh nicht in Übereinstimmung mit dem Arbeitszeitgesetz zu bringen. Da hat sich dein AG also ganz klar strafbar gemacht.
Karl schrieb:
...
Danke, aber diese Informationen brauchst du mir heute nicht mehr geben.
;)
Das ist bei mir schon einige Jahre her und heute ist man auch schlauer.
Aber sie helfen vielleicht einigen frischen Arbeitskräften, die diesen
Thread lesen. :)
Karl schrieb: > Migelchen schrieb: >> Und wenn ich dann mal morgens um 5 gerufen wurde und abends um 18 Uhr > > Ist eh nicht in Übereinstimmung mit dem Arbeitszeitgesetz zu bringen. Da > hat sich dein AG also ganz klar strafbar gemacht. Wenn er dazwischen 11 Stunden frei hatte und nicht mehr als 10 Stunden, exklusive Stunden gearbeitet hat? 5-7Uhr - 11 Stunden frei - ab 18 Uhr weiter.
Psst schrieb: > Wenn er dazwischen 11 Stunden frei hatte und nicht mehr als 10 Stunden, > exklusive Stunden gearbeitet hat? > 5-7Uhr - 11 Stunden frei - ab 18 Uhr weiter. Nein, leider nicht. Das waren solche Tage, an denen mal wieder gefühlt die ganze Firma brannte und irgendwelche Messstände wieder misshandelt wurden, sodass die Endprüfung stand. Dann kommen noch andere Abteilungsleiter und Chef dazu, Termine für wichtige Themen auf 17:30 oder sonst wann zusetzen. Nach solchen Tagen hatte man dann auch keine Energie für irgendetwas mehr. -.-
Migelchen schrieb: > Danke, aber diese Informationen brauchst du mir heute nicht mehr geben. > ;) > Das ist bei mir schon einige Jahre her und heute ist man auch schlauer. > > Aber sie helfen vielleicht einigen frischen Arbeitskräften, die diesen > Thread lesen. :) Ich wollte damit im Prinzip auch nur zeigen, dass einem auch ein Arbeitsvertrag nicht weiter hilft, wenn die Firma macht was sie will. Wenn das Unternehmen sich noch nicht mal an Gesetze hält, was soll man da erwarten? Mittelfristig gehen dann die guten Leute weg und der Rest macht Dienst nach Vorschrift (des Chefs). Wenn man nur geringqualifiziertes Personal braucht, kann das über Jahre gut laufen, wenn man auf die Arbeitnehmer angewiesen ist, schaufelt man sich sein eigenes Grab.
Psst schrieb: > Wenn er dazwischen 11 Stunden frei hatte und nicht mehr als 10 Stunden, > exklusive Stunden gearbeitet hat? > 5-7Uhr - 11 Stunden frei - ab 18 Uhr weiter. Das ist nur die halbe Wahrheit. Geteilter Dienst ist vertraglich gesondert zu vereinbaren.
Karl schrieb: > Wenn das Unternehmen sich noch nicht mal an Gesetze hält, was soll man > da erwarten? Mittelfristig gehen dann die guten Leute weg und der Rest > macht Dienst nach Vorschrift (des Chefs). Damit triffst du den Nagel auch genau auf den Kopf. Man hatte dort beispielsweise auch gemerkt, dass die Leute, die noch bleiben wollten, gerade so das Nötigste getan hatten, wenn überhaupt. Wenn Probleme auftraten, war die Motivation nicht da, diese schnell zu lösen, sondern erstmal in aller ruhe zu dokumentieren und bei Gelegenheit der Schicht danach beiläufig mitzuteilen, dass da etwas war. Unsereins hatte eher die motivation, sich weiterzubilden und war dann gegangen. Und nach einem die Flut, sozusagen. Es ist zwar immer schade für einige Arbeitskollegen, aber bei solchen Geschichten sollte man sich slebst am nächsten stehen. :/
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