Forum: Offtopic Geschäftsmodell rechtmäßig? Verkauf von Ware bei Amazon DE, Lieferung aus GB -> keine MwSt?


von Robert B. (robertb)


Lesenswert?

Hi!

Ich habe bei "Turbado DE" bei Amazon ein Handy gekauft. Nach Erhalt des 
"Kundenbelegs" festgestellt, das keine Mehrwertsteuer ausgewiesen ist. 
Im "Kleingedruckten" des Anbieters 
(https://www.amazon.de/gp/aag/details/ref=aag_m_fi?marketplaceID=A1PA6795UKMFR9&isCBA=&seller=A3P61ONTD0I4PG&isAmazonFulfilled=0&asin=&orderID=#tax) 
steht dann "Wir richten uns ausschließlich an Privatkunden. Sie erhalten 
einen Kundenbeleg OHNE ausgewiesene Mehrwertsteuer.

Für sämtliche Kundenbestellungen über Amazon ist der Vertragsparter die 
Turbado EU Ltd, es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der 
Turbado EU Ltd, nachzulesen unter: www.turbado.de/agb".

Auftreten tut der Verkaufer als "Turbado DE", wenn man z.b. ein Nexus 5X 
auswählt steht dazu
"Lieferung innerhalb Deutschlands
Verkauft von: Turbado DE ".

Rechtmäßig, Grauzone oder einfach dreist?

Wie funktioniert das Modell? Aus GB exportieren ex. Steuer und dann hier 
bei der Einfuhr/dem Verkauf nicht zahlen? Wie kann das legal sein?

Eigenbeleg aus Betriebsausgabe sollte wohl trotzdem funktionieren, 
allerdings verliere ich den direkten MwSt-Abzug...

Grüße
Robert

von D. I. (Gast)


Lesenswert?

Was ist dein Problem? Er weist keine Mwst. aus, du zahlst keine Mwst.

Möchtest du einfach einen 19% höheren Preis bezahlen nur damit du die 
Mwst. dann ziehen kannst?

von Satz K. (satz_k)


Lesenswert?

D. I. schrieb:
> Was ist dein Problem? Er weist keine Mwst. aus, du zahlst keine Mwst.
>
> Möchtest du einfach einen 19% höheren Preis bezahlen nur damit du die
> Mwst. dann ziehen kannst?

Sein Problem ist, er will wissen wie das geht - durchaus nachvollziehbar 
denn Steuerhinterziehung ist einfach nur asozial und parasitär.

Zu dem Problem: Verkauft eine Firma aus eine EU-Land an eine andere 
Firma aus einem anderen EU-Land, dann fällt da tatsächlich keine 
Mehrwertsteuer an (im Detail ist es komplizierter, nennt sich Reverse 
Charge und funktioniert so, dass die Steuer eigentlich anfällt aber 
gleich wieder gegengerechnet wird).

Bei Verkäufen an eine Firma, die keine EU-VAT-ID hat oder an einen 
privaten Endverbraucher wäre die Steuer fällig (eventuell sogar die 
Mwst. des Herkunfstlandes, aber da bin ich mir nicht sicher).

Mir scheint also, hier betreibt jemand unlauteren Wettbewerb und 
Steuerhinterziehung. Du kannst ja einem Wettbewerber mal einen Tipp 
geben, der kann gegen diese Klitsche vorgehen.

von S. B. (stilbluete)


Lesenswert?

Satz K. schrieb:
> eventuell sogar die
> Mwst. des Herkunfstlandes, aber da bin ich mir nicht sicher

Doch - Richtig!

Liefere ich (als Gewerblicher) an einen Privatkunden aus dem EU-Ausland, 
habe ich die MWST meines Landes zu entrichten. War dies hier nicht der 
Fall, lag wohl ein Buchungsfehler vor... ;)

von Reginald L. (Firma: HEGRO GmbH) (reggie)


Lesenswert?

Satz K. schrieb:
> Mir scheint also, hier betreibt jemand unlauteren Wettbewerb und
> Steuerhinterziehung. Du kannst ja einem Wettbewerber mal einen Tipp
> geben, der kann gegen diese Klitsche vorgehen.
Anstatt die kleinen gegen sich anzustacheln, stachelt doch einfach mal 
gegen die großen. Da ist das Geld zu holen.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


Lesenswert?

das muss kein fehler und auch keinunlateres geschäft sein.

in einigen länder ist es nichterforderlich Mwst (Umsatzsteuer) auf der 
rchnung auszuweisen, so auch in der schweiz,... kräht dort kein Hahn 
danach.

Haben wollen sie sie trotzdem. we also die Ltd.alles ordentlichbeim 
britischen FA abrechnet. kein problem. alles legal.

Namaste

von Markus B. (mbo_ap)


Lesenswert?

Detail am Rande: in Österreich gibt es auch die sogenannte 
Kleinunternehmerregelung.hat ein Unternehmen einen Jahresumsatz von max 
30.000€ braucht keine Umsatzsteuer abgeführt werden. Das bedeutet aber 
auch das keine Vorsteuer zurück geholt werden kann.

von Robert B. (robertb)


Lesenswert?

Tja, irgendwo kommen dann wohl zwei Sachen zusammen:

- Täuschung des Käufers - "Lieferung innerhalb Deutschlands - Verkauft 
von: Turbado DE" suggeriert halt im ersten Moment dass man bei einem 
deutschen Verkäufer kauft und entsprechend eine ordentliche Rechnung 
bekommt.

- fehlende Ausweisung der Steuer - sei es der englischen oder der 
deutschen.

Hintergrund: Ich hätte mir die Mehrwertsteuer ziehen können. Jetzt ist 
es simpel eine Betriebsausgabe. Ist natürlich ärgerlich, da mir so ein 
realer (wenn auch überschaubarer) wirtschaftlicher Schaden entsteht. 
Wenn ich ins Ausland verkaufe halte ich mich übrigens an genau eben jene 
Vorgaben - Privatkunden inkl. der deutschen MwSt., Firmenkunden nach 
Prüfung/Nachweis (Adresse, Webseite, UStId.) ohne.

Wahrscheinlich liefert die englische Ltd. an die deutsche GmbH ex.Steuer 
und diese schickt weiter. Eigentlich müsste an dieser Stelle MwSt. 
aufgeschlagen und abgeführt werden. War nur neugierig, ob der Trick doch 
noch ein bisschen rafinierter ist. Wahrscheinlich lassen die einfach die 
GmbH pleite gehen wenn der deutsche Staat dahinter kommt...

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.