Hi! Ich habe bei "Turbado DE" bei Amazon ein Handy gekauft. Nach Erhalt des "Kundenbelegs" festgestellt, das keine Mehrwertsteuer ausgewiesen ist. Im "Kleingedruckten" des Anbieters (https://www.amazon.de/gp/aag/details/ref=aag_m_fi?marketplaceID=A1PA6795UKMFR9&isCBA=&seller=A3P61ONTD0I4PG&isAmazonFulfilled=0&asin=&orderID=#tax) steht dann "Wir richten uns ausschließlich an Privatkunden. Sie erhalten einen Kundenbeleg OHNE ausgewiesene Mehrwertsteuer. Für sämtliche Kundenbestellungen über Amazon ist der Vertragsparter die Turbado EU Ltd, es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Turbado EU Ltd, nachzulesen unter: www.turbado.de/agb". Auftreten tut der Verkaufer als "Turbado DE", wenn man z.b. ein Nexus 5X auswählt steht dazu "Lieferung innerhalb Deutschlands Verkauft von: Turbado DE ". Rechtmäßig, Grauzone oder einfach dreist? Wie funktioniert das Modell? Aus GB exportieren ex. Steuer und dann hier bei der Einfuhr/dem Verkauf nicht zahlen? Wie kann das legal sein? Eigenbeleg aus Betriebsausgabe sollte wohl trotzdem funktionieren, allerdings verliere ich den direkten MwSt-Abzug... Grüße Robert
Was ist dein Problem? Er weist keine Mwst. aus, du zahlst keine Mwst. Möchtest du einfach einen 19% höheren Preis bezahlen nur damit du die Mwst. dann ziehen kannst?
D. I. schrieb: > Was ist dein Problem? Er weist keine Mwst. aus, du zahlst keine Mwst. > > Möchtest du einfach einen 19% höheren Preis bezahlen nur damit du die > Mwst. dann ziehen kannst? Sein Problem ist, er will wissen wie das geht - durchaus nachvollziehbar denn Steuerhinterziehung ist einfach nur asozial und parasitär. Zu dem Problem: Verkauft eine Firma aus eine EU-Land an eine andere Firma aus einem anderen EU-Land, dann fällt da tatsächlich keine Mehrwertsteuer an (im Detail ist es komplizierter, nennt sich Reverse Charge und funktioniert so, dass die Steuer eigentlich anfällt aber gleich wieder gegengerechnet wird). Bei Verkäufen an eine Firma, die keine EU-VAT-ID hat oder an einen privaten Endverbraucher wäre die Steuer fällig (eventuell sogar die Mwst. des Herkunfstlandes, aber da bin ich mir nicht sicher). Mir scheint also, hier betreibt jemand unlauteren Wettbewerb und Steuerhinterziehung. Du kannst ja einem Wettbewerber mal einen Tipp geben, der kann gegen diese Klitsche vorgehen.
Satz K. schrieb: > eventuell sogar die > Mwst. des Herkunfstlandes, aber da bin ich mir nicht sicher Doch - Richtig! Liefere ich (als Gewerblicher) an einen Privatkunden aus dem EU-Ausland, habe ich die MWST meines Landes zu entrichten. War dies hier nicht der Fall, lag wohl ein Buchungsfehler vor... ;)
Satz K. schrieb: > Mir scheint also, hier betreibt jemand unlauteren Wettbewerb und > Steuerhinterziehung. Du kannst ja einem Wettbewerber mal einen Tipp > geben, der kann gegen diese Klitsche vorgehen. Anstatt die kleinen gegen sich anzustacheln, stachelt doch einfach mal gegen die großen. Da ist das Geld zu holen.
das muss kein fehler und auch keinunlateres geschäft sein. in einigen länder ist es nichterforderlich Mwst (Umsatzsteuer) auf der rchnung auszuweisen, so auch in der schweiz,... kräht dort kein Hahn danach. Haben wollen sie sie trotzdem. we also die Ltd.alles ordentlichbeim britischen FA abrechnet. kein problem. alles legal. Namaste
Detail am Rande: in Österreich gibt es auch die sogenannte Kleinunternehmerregelung.hat ein Unternehmen einen Jahresumsatz von max 30.000€ braucht keine Umsatzsteuer abgeführt werden. Das bedeutet aber auch das keine Vorsteuer zurück geholt werden kann.
Tja, irgendwo kommen dann wohl zwei Sachen zusammen: - Täuschung des Käufers - "Lieferung innerhalb Deutschlands - Verkauft von: Turbado DE" suggeriert halt im ersten Moment dass man bei einem deutschen Verkäufer kauft und entsprechend eine ordentliche Rechnung bekommt. - fehlende Ausweisung der Steuer - sei es der englischen oder der deutschen. Hintergrund: Ich hätte mir die Mehrwertsteuer ziehen können. Jetzt ist es simpel eine Betriebsausgabe. Ist natürlich ärgerlich, da mir so ein realer (wenn auch überschaubarer) wirtschaftlicher Schaden entsteht. Wenn ich ins Ausland verkaufe halte ich mich übrigens an genau eben jene Vorgaben - Privatkunden inkl. der deutschen MwSt., Firmenkunden nach Prüfung/Nachweis (Adresse, Webseite, UStId.) ohne. Wahrscheinlich liefert die englische Ltd. an die deutsche GmbH ex.Steuer und diese schickt weiter. Eigentlich müsste an dieser Stelle MwSt. aufgeschlagen und abgeführt werden. War nur neugierig, ob der Trick doch noch ein bisschen rafinierter ist. Wahrscheinlich lassen die einfach die GmbH pleite gehen wenn der deutsche Staat dahinter kommt...
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