Moin moin, ich gehe wohl einige Jahre ins Außereuropäische Ausland und bin gerade am ausrechnen der Finanzen. Beim Punkt Steuern bin ich aber unsicher. Ein Teil meines Gehaltes wir weiter in Deutschland ausgezahlt. Muss ich darauf Steuern zahlen, auf wenn ich >90% im Ausland arbeite? Wie läuft das mit Mieteinnahmen? Das sind dann ja eigentlich Kapitalerträge und werden folglich mit 25%+Soli besteuert oder? Aktuell gebe ich Mieteinnahmen in der Steuererklärung an, aber wenn ich nicht in D arbeite muss ich ja eigentlich keine Steuererklärung abgeben ? Hat jemand schon mal Erfahrung damit gemacht?
Fabian F. schrieb: > Wie läuft das mit Mieteinnahmen? Das sind dann ja eigentlich > Kapitalerträge und werden folglich mit 25%+Soli besteuert oder? Nein, wie kommst du denn darauf? Mieteinnahmen sind keine Kapitalerträge. > Aktuell > gebe ich Mieteinnahmen in der Steuererklärung an, aber wenn ich nicht in > D arbeite muss ich ja eigentlich keine Steuererklärung abgeben ? Doch, denn du erzielst ja immer noch ein Einkommen in Deutschland.
Wenn Du nicht in D unbeschränkt steuerpflichtig bist, bist Du beschränkt steuerpflichtig. Hört sich gut an, ist aber doof. Beschränkt steuerpflichtig bedeutet verkürzt gesagt Steuern auf alle in D erzielten Einkünfte (z.B. Mieten) ohne Freibeträge.
Das ist sehr stark abhängig davon, in welches Land du gehst. Am besten machst du einen Termin bei einem Steuerberater deiner Wahl, der sich gut mit Doppelbesteuerungsabkommen auskennt, und lässt dir mal alles erklären. Deine Frage klingt übrigens so, als würdest du für eine größere Firma im Ausland arbeiten. Dort ist es häufig so, dass die Firma eine Steuerberatungsgesellschaft für ihre Mitarbeiter engagiert, die sich dann um solche Dinge kümmen.
Fabian F. schrieb: > wenn ich >90% im Ausland arbeite Steuerberater fragen was für dieses Land nötig ist. https://de.wikipedia.org/wiki/Doppelbesteuerungsabkommen
Tuff tuff tuff wir fahren in den p.... äh wald. Erzielte Miteinnahmen von Deutschland ist auch Einkommen bzw. Ertrag in Deutschland. Evtl. hast Du Glück und musst deine Gesamteinnahmen nur in dem Land versteuern, wo Du dich hauptsächlich am längsten im versteuerten Jahr aufgehaltet hast - im Fall bei Doppelbesteuerungsabkommen wie schon erwähnt.
klausi schrieb: > Tuff tuff tuff wir fahren in den p.... äh wald. > > Erzielte Miteinnahmen von Deutschland ist auch Einkommen bzw. Ertrag in > Deutschland. > > Evtl. hast Du Glück und musst deine Gesamteinnahmen nur in dem Land > versteuern, wo Du dich hauptsächlich am längsten im versteuerten Jahr > aufgehaltet hast - im Fall bei Doppelbesteuerungsabkommen wie schon > erwähnt. Mieteinnamen kann man ja wohl weiterhin mit den Werbungskosten verrechnen nehme ich an? Dann wäre eine versteuerung in D an der Stelle Sinvoller. Wenns dann losgeht werde ich mir schon einen Steuerberater besorgen. Ich wollte nur mal ausrechnen, welches Budget wir dann +/- zur verfügung haben, aber es gibt erstaunlich wenig brauchbare Infos zu Steuern für beschränkt steuerpflichtige.
Fabian F. schrieb: > Wenns dann losgeht werde ich mir schon Das wäre etwas spät. Es sollte zu der Zeit losgehen, wo es für Dich steuerlich günstig ist. Noch > 180 Tage hier oder da könnten 30% Unterschied sein...
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