Hallo, ich habe vor etwa einem Monat bei einem IG Metall-Unternehmen im Raum Nürnberg einen Arbeitsvertrag unterzeichnet. Bei mir hat sich nun unerwartet ein völlig neue private Situation ergeben, so dass ich den Vertrag noch vor Arbeitsantritt wieder kündigen möchte. Die Stelle wäre mit einem Umzug verbunden gewesen. Mein Arbeitsvertrag verweist auf den gültigen ERA Rahmentarifvertrag Bayern, Region Nürnberg. Leider liegt mir dieser nicht vor; und da ich kein Gewerkschaftsmitglied bin, wollte mir diese auch keine Auskunft geben. Ich würde deshalb gerne wissen, ob der entsprechende Rahmentarifvertrag grundsätzlich eine ordentliche Kündigung noch vor Arbeitsantritt zulässt; oder die Kündigungsfrist erst frühestens mit dem Tag der vereinbarten Arbeitsaufnahme zu laufen beginnt? Zudem würde ich gerne wissen, ob innerhalb der Probezeit verkürzte Kündigungsfristen gelten. In meinem Vertrag wurde zwar eine Probezeit von sechs Monaten vereinbart, jedoch wurde keine verkürzte Kündigungsfrist genannt. Ich vermute, dass das ebenfalls im Rahmentarifvertrag geregelt ist und diese zwei Wochen beträgt. Vielen Dank vorab
In der Probezeit kannst du jederzeit kündigen. Warum sollte das vor Antritt anders sein?
Ich würde das mal so sehen: Vor Vertragsbeginn kannst du auch fristlos kündigen, z.B. wegen Irrtum, denn der Fristbeginn ist immer auf den 1. oder den 15. zu legen, wenn der Arbeitsvertrag schon angetreten wurde. War der Job noch nicht angetreten, entfaltet der Vertrag ja auch noch keine Bindung, da dort sicher auch ein Jobantrittsdatum vermerkt ist. Wenn die Firma da muckt, wäre das ziemlich doof, denn im Grundgesetz hat der Arbeitnehmer ja die freie Arbeitsplatzwahl. Ich weiß allerdings nicht, ob die Firma wegen Nichterfüllung Schadenersatz geltend machen kann. Beweisen müssten die das eh.
Probezeit schrieb: > In der Probezeit kannst du jederzeit kündigen. Warum sollte das vor > Antritt anders sein? Die Probezeit ist für den Arbeitnehmer nur eine Zitterzeit mit verkürzter Kündigungsfrist von zwei Wochen. Danach gelten dann vier Wochen. Ein Arbeitnehmer kann IMMER fristgerecht kündigen, Probezeit hin oder her. Nur der Arbeitgeber ist da nach der Probezeit gehemmt wenn ein Kündigungsschutz greift.
Inkognito schrieb: > Vertragsbeginn Mit der Unterschrift steht der Vertrag spielt keine Rolle wann dann die Teatigkeit aufgenommen werden soll. Zu jedem Zeitpunkt kann man ordentlich kuendigen ausser wenn im Vertrag selbst die Kündigung vor Antritt des Arbeitsverhältnisses vertraglich ausgeschlossen wurde, dann ginge das erst ab dem ersten Arbeitstag. >fristlos waere ausserordentlich. Daher fragt er: ... Mein Arbeitsvertrag verweist auf den gültigen ERA Rahmentarifvertrag Bayern, Region Nürnberg. Leider liegt mir dieser nicht vor ... Besorgen! Anwalt fragen. Mit dem Vertragspartner reden. https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2010/08/22/ist-eine-kundigung-des-arbeitsvertrages-vor-arbeitsbeginn-moglich/
https://www.das.de/de/rechtsportal/arbeitsrecht/arbeitssuche/kuendigung-vor-arbeitsantritt.aspx http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/bewerbung-einstellung/wenn-sie-vor-antritt-der-stelle-kuendigen-wollen/
Inkognito schrieb: > Die Probezeit ist für den Arbeitnehmer nur eine Zitterzeit mit > verkürzter > Kündigungsfrist von zwei Wochen. Ein Glück, dass es die Probezeit gibt, dann kann man schnell hinschmeißen, wenn man feststellt, dass man in einem Saftladen gelandet ist.
Hilfe schrieb: > Zudem würde ich gerne wissen, ob innerhalb der Probezeit verkürzte > Kündigungsfristen gelten. In meinem Vertrag wurde zwar eine Probezeit > von sechs Monaten vereinbart, jedoch wurde keine verkürzte > Kündigungsfrist genannt. Ich vermute, dass das ebenfalls im > Rahmentarifvertrag geregelt ist und diese zwei Wochen beträgt. In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen für beide Seiten. Das ist afaik gesetzlich geregelt. Kündigung noch vor Antritt ist in meiner Erinnerung eine schwierigere Sache. Muss man sich genau informieren. In einem Arbeitsvertrag den ich hatte war dies sogar explizit ausgeschlossen. Es gibt auch Varianten mit Strafzahlung für diesen Fall. Du kannst in jedem Fall direkt am ersten Tag hin, kündigen und bist nach 2 Wochen dann weg. Evtl. macht das Gespräch mit deinem zukünftigen Ex-Arbeitgeber Sinn. Kann mir vorstellen, dass er in diesem Fall auch Interesse hat, die Stelle schnell anderweitig zu besetzen.
Hilfe schrieb: > ich habe vor etwa einem Monat bei einem IG Metall-Unternehmen im Raum > Nürnberg einen Arbeitsvertrag unterzeichnet. Bei mir hat sich nun > unerwartet ein völlig neue private Situation ergeben, so dass ich den > Vertrag noch vor Arbeitsantritt wieder kündigen möchte. Alternativ kannst du um einen Auflösung aka Aufhebungssvertrag bitten: http://www.anwaltarbeitsrecht.com/thema/aufhebungsvertrag da sind Kündigungsfristen schnurz wenn beliebt.
Kaa schrieb: > In einem Arbeitsvertrag den ich > hatte war dies sogar explizit ausgeschlossen. Es gibt auch Varianten mit > Strafzahlung für diesen Fall. dito.
genervt schrieb: > Ein Glück, dass es die Probezeit gibt, dann kann man schnell > hinschmeißen, wenn man feststellt, dass man in einem Saftladen gelandet > ist. Bei normalen Arbeitsverträgen´kannst du auch nach der Probezeit fristgerecht kündigen. Macht überhaupt keinen Unterschied. Wäre auch noch schöner wenn man Arbeitnehmer an den Arbeitsplatz nageln könnte. Kaa schrieb: > Du kannst in jedem Fall direkt am ersten > Tag hin, kündigen und bist nach 2 Wochen dann weg. Aber nur, wenn der erste Tag der Erste des Monats ist. Wenn es der 2. oder 3. (wegen Feiertage/Wochenende) dann musst du die Kündigung auf den 15. datieren. Kaa schrieb: > Kann mir vorstellen, dass er in diesem Fall auch Interesse hat, die > Stelle schnell anderweitig zu besetzen. Wenn die Kündigung auf dem Tisch liegt, kann der Arbeitgeber ja die Neuvergabe einleiten, aber er könnte die Stelle auch doppelt vergeben. Da hat der Arbeitgeber kein Handlungshemmnis, weil die Jobvergabe nicht genehmigungspflichtig ist. Das kann der Arbeitgeber halten wie er will. Ob das auch ökonomisch ist, ist dann auch seine Sache. Berufsrevolutionär schrieb: > Alternativ kannst du um einen Auflösung aka Aufhebungssvertrag bitten: > da sind Kündigungsfristen schnurz wenn beliebt. Wozu soll das gut sein, wenn die Kündigung auf dem Tisch liegt? Aufhebungsverträge kommen in der Regel bei nahezu unkündbaren Altverträgen zum Einsatz. Ziel ist, dabei ne Menge Zaster zu sparen.
Hilfe schrieb: > Mein Arbeitsvertrag verweist auf den gültigen ERA Rahmentarifvertrag > Bayern, Region Nürnberg. Leider liegt mir dieser nicht vor; und da ich > kein Gewerkschaftsmitglied bin, wollte mir diese auch keine Auskunft > geben. Wenn der Arbeitgeber auf den ERA Rahmenvertrag verweist, muss er diesen auch zum Arbeitsvertrag mitliefern. Er muss quasi bei Unterschrift des Arbeitsvertrages vorliegen. Woher sollst du sonst wissen, was du unterschreibst. Das die Gewerkschaft dir nicht helfen will ist blöd, aber leider so. Die schließen zwar die Tarifverträge ab, kümmern sich aber nur um ihre Mitglieder. Ansonsten gilt, was im Arbeitsvertrag steht. Normalerweise gibt es da einen § zur Kündigung. Oftmals ist die Kündigung vor Arbeitsantritt ausgeschlossen. Die Arbeitgeber wollen damit erreichen, dass du nicht mehrere Verträge gleichzeitig abschließt und dann beim besten anfängst. Einfach den Vertrag lesen und gegebenenfalls mit dem (Ex-)Arbeitgeber das Gespräch suchen.
Die Tarifverträge sind eigentlich alle Online Abrufbar. Auch ohne Mitgliedschaft. Zumindest für BW. Sollte aber in BY nicht anders sein. Oder doch? Mal online geschaut? Bei mir wurde auch nur darauf verwiesen im AV. Es stehen die wichtigsten Dinge drin: Monatsgehalt, Urlaubstage, Wochenarbeitszeit. Noch nicht mal irgendwas zu LZ oder Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld. Solche Sachen muss man sich aus dem Tarifvertrag holen. Selber. Ist aber ein kleiner Preis für eine IGM Anstellung.
Inkognito schrieb: > Aber nur, wenn der erste Tag der Erste des Monats ist. Wenn es der > 2. oder 3. (wegen Feiertage/Wochenende) dann musst du die Kündigung > auf den 15. datieren. Wat?! Bis jetzt war nur Murks in deinen Beiträgen zu lesen! Angenommen, er hat eine 14-tägige Kündigungsfrist, kann er jederzeit (also nicht nur am 01. oder 15.) kündigen. Somit kann er am 03. zum 17. kündigen, wenn er das wollte... > War der Job noch nicht angetreten, entfaltet der Vertrag ja auch noch > keine Bindung, da dort sicher auch ein Jobantrittsdatum vermerkt ist. Das ist übrigens auch völliger Nonsense...
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