Zum 01.01.2017 tritt für den ÖD eine neue Entgeltordnung in kraft, und das auch für Ingenieure. Hat einer eine Idee wie das ablaufen wird? Wird man dann automatisch von z.B. EG 11 in EG 12 eingestuft?
Jan schrieb: > Zum 01.01.2017 tritt für den ÖD eine neue Entgeltordnung in kraft, und > das auch für Ingenieure. > > Hat einer eine Idee wie das ablaufen wird? Wird man dann automatisch > von z.B. EG 11 in EG 12 eingestuft? Wo genau ist denn der Zusammenhang zwischen TvÖD und ERA?
Jan schrieb: > Wird man dann automatisch > von z.B. EG 11 in EG 12 eingestuft? Vermutlich wird der neue Tarif den alten Tarif betraglich ersetzen. Die Tarifgruppe unterliegt anderen Auswahlkriterien. Dauer der Betriebszugehörigkeit oder nachgewiesene Qualifikation könnten so ein Kriterium.
Hans Christian Knäckebröt schrieb: > Nein, sicher nicht. Eher rassiern sie die Bac. und Dipl.(FH) nochmal!
Jan schrieb: > Hat einer eine Idee wie das ablaufen wird? Wird man dann automatisch > von z.B. EG 11 in EG 12 eingestuft? Bei uns (FhG) müssen alle Tätigkeitsdarstelungen überprüft und ggf. neu geschrieben werden. Automatisch wird keiner anders eingruppiert. Manuell sicher auch nicht. Cyblord -. schrieb: > Wo genau ist denn der Zusammenhang zwischen TvÖD und ERA? Auch außerhalb vom Era Schlaraffenland wird Entgeltgruppe mit EG abgekürzt.
Marx W. schrieb: > rassiern Was hat denn das mit der Rasse zu tun? Jan schrieb: > Wird man dann automatisch von z.B. EG 11 in EG 12 eingestuft? Wieso sollte sich die EG ändern, nur weil es eine neue Entgeltordnung gibt? Sofern sich an der Tätigkeit des Einzelnen nichts geändert hat, bleibt die EG-Einstufung auch bestehen.
Toni Tester schrieb: > Marx W. schrieb: >> rassiern > > Was hat denn das mit der Rasse zu tun? Er bezog sich auf das Deodorant.
Christian R. schrieb: > Auch außerhalb vom Era Schlaraffenland wird Entgeltgruppe mit EG > abgekürzt. im TVÖD aber nicht, da ist die Einteilung in E 1 bis E 15
Toni Tester schrieb: > Wieso sollte sich die EG ändern, nur weil es eine neue Entgeltordnung > gibt? Sofern sich an der Tätigkeit des Einzelnen nichts geändert hat, > bleibt die EG-Einstufung auch bestehen. Weil durch die Entgeltordnung den einzelnen EG Stufen inhaltlich neue Tätigkeitsmerkmale zugeordnet werden.
Jan schrieb: > Toni Tester schrieb: >> Wieso sollte sich die EG ändern, nur weil es eine neue Entgeltordnung >> gibt? Sofern sich an der Tätigkeit des Einzelnen nichts geändert hat, >> bleibt die EG-Einstufung auch bestehen. > > Weil durch die Entgeltordnung den einzelnen EG Stufen inhaltlich neue > Tätigkeitsmerkmale zugeordnet werden. Genau!
Jan schrieb: > Zum 01.01.2017 tritt für den ÖD eine neue Entgeltordnung in kraft, und > das auch für Ingenieure. > > Hat einer eine Idee wie das ablaufen wird? Wird man dann automatisch > von z.B. EG 11 in EG 12 eingestuft? Wer lesen kann ist klar im Vorteil: http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2016/ > TVöD VKA, nur relevant für E 9 im Januar 2017 > Entgeltordnung im Bereich TVöD VKA > die neue Entgeltordnung TVöD VKA wird zum 01.01.2017 in Kraft gesetzt > Neue Entgeltgruppen E 9a, E 9b und E 9c werden aus E 9 gebildet > stufengleiche Höhergruppierungen erfolgen zum 01.03.2017[/code]
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