Im Bewerbungsgespräch zu meiner jetzigen Stelle habe ich darauf hingewiesen, dass ich chronisch krank bin. Meine Arbeit wird dadurch nicht behindert, aber ich muss regelmäßig beim Arzt vorbeischauen (ca. einmal im Monat). Deshalb habe ich das von vorne herein angesprochen, damit es keine Missverständnisse gibt. Außerdem bin ich davon ausgegangen, dass diese Information vertraulich behandelt wird. Bei dem Gespräch waren der Geschäftsführer und der Personalchef anwesend. Die Stelle habe ich, wie gesagt, bekommen. Nun habe ich herausgefunden, dass der Geschäftsführer diversen meiner Kollegen von meiner Erkrankung erzählt hat. Ohne meine Einverständnis natürlich. Jetzt würde ich gerne wissen, ob mein Chef damit gegen irgendwelche Regeln oder Gesetze verstoßen hat oder ob Informationen über angestellte einfach so weitergegeben werden dürfen?
Wenn du nicht explizit darauf verwiesen hast, dass diese Information vertraulich ist, dann sehe ich da wenig Angriffspunkte. Du hast ja kein Artz-Patienten-Verhältnis mit deinem Chef. Wenn du willst, dass es privat bleibt musst du ihm das sagen oder eine NDA unterzeichnen lassen.
Ghd schrieb: > Wenn du nicht explizit darauf verwiesen hast, dass diese Information > vertraulich ist, dann sehe ich da wenig Angriffspunkte. Du hast ja kein > Artz-Patienten-Verhältnis mit deinem Chef. Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass der Arbeitgeber ebenfalls zu Datenschutz verpflichtet ist und deshalb nicht beliebig Informationen über diesen Weitergeben darf. Besonders, wenn diese sensibel sind. Wenn ich meinem Arbeitgeber, mitteile, dass sich mein Familienstand von ledig auf verheiratet geändert hat, darf er dann auch jedem im der Firma die Botschaft überbringen, dass ich geheiratet habe?
Knackwurst schrieb: > Wenn > ich meinem Arbeitgeber, mitteile, dass sich mein Familienstand von ledig > auf verheiratet geändert hat, darf er dann auch jedem im der Firma die > Botschaft überbringen, dass ich geheiratet habe? Zumindest, wenn sich dann Dein Name ändert, wird das üblicherweise übers Intranet jedem Mitarbeiter mitgeteilt.
Knackwurst schrieb: > Wenn > ich meinem Arbeitgeber, mitteile, dass sich mein Familienstand von ledig > auf verheiratet geändert hat, darf er dann auch jedem im der Firma die > Botschaft überbringen, dass ich geheiratet habe? Wozu solltest Du ihm das mitteilen? Ohne den Hinweis es für sich zu behalten sehe ich auch nicht, wo das Problem ist. Zu der Krankheit: Evtl. hat der Chef die Kollegen informiert damit sie Rücksicht nehmen (falls nötig)?!
Claus M. schrieb: > Wozu solltest Du ihm das mitteilen? Ohne den Hinweis es für sich zu > behalten sehe ich auch nicht, wo das Problem ist. Änderungen der Steuerklasse? Krankenkassenbeiträge? Keine Ahnung...
Knackwurst schrieb: > Claus M. schrieb: > >> Wozu solltest Du ihm das mitteilen? Ohne den Hinweis es für sich zu >> behalten sehe ich auch nicht, wo das Problem ist. > > Änderungen der Steuerklasse? Macht man beim Finanzamt. > Krankenkassenbeiträge? Ändert sich nichts dran. > Keine Ahnung... eben.
Erst mal glaube ich die Geschichte nicht. Zu sehr an den Haaren herbei gezogen. Zum anderen hat dein Chef das Hausrecht und kann praktisch so gut wie alles machen was er möchte so lange er nicht deine Grund- und Persönlichkeitsrechte verletzt. Man könnte die Erkrankung zu deiner Intimsphäre zählen, aber sicher bin ich mir da nicht. Dir steht es frei zu kündigen, vielleicht sogar fristlos, weil das Vertrauensverhältnis gestört ist, aber fristgerecht ist sicherer. In der Probezeit sind es ja nur 14 Tage. Ansonsten könnte eine Anzeige auf Grundlage des §186 STGB deinem Chef einen Schock versetzen, aber ob die Staatsgewalt da überhaupt ermitttelt, möchte ich bezweifeln. Wenn doch, könnte dir ein kleines Schmerzensgeld im Zivilprozess zugesprochen werden.
Ghd schrieb: > Wenn du nicht explizit darauf verwiesen hast, dass diese Information > vertraulich ist, dann sehe ich da wenig Angriffspunkte. Cyborg schrieb: > um anderen hat dein Chef das Hausrecht und kann praktisch so gut > wie alles machen was er möchte Stimmt nicht. Erst mal gilt das Bundesdatenschutzgesetz. Eine Weitergabe von sensiblen Persönlichkeitsdaten (insbesondere Krankheitsinformationen) an Dritte ohne expilizite Zustimmung des betroffenen ist verboten und stellt einen Verstoß gegen das bDSG dar. Das kann auch mal ziemlich teuer werden.
aGast schrieb: > sensiblen > Persönlichkeitsdaten Was sensible personenbezogene Daten sind, steht im BDSG? aGast schrieb: > Stimmt nicht Im Grundsatz schon, aber das ich meine Argumentation relativiert hatte, ist dir wohl entgangen? Außerdem muss der TO das beweisen können. Bei drei Gesprächspartnern schwierig. Ich hab da auch so einen Fall. Ziemlich unangenehmer Zeitgenosse mit dem ich ein vertragliches Verhältnis habe. Der brach gern öfters mal ein Streit vom Zaun. Rief wegen jedem Sch... an und belästigte mich. Neue Telefonnummer zugelegt und das wirkte gut zwölf Jahre. Dann plötzlich wieder ein Anruf, obwohl die Telefonnr. nicht öffentlich war. Nur ein paar Leute die zwischen uns standen wussten die Nummer. Einer von denen muss die raus gerückt haben. Ich habe die Nummer von dem Kerl gespeichert und wenn er wieder was will sehe ich das ja im Display. Auf Antwort kann der lange warten. Sollte Leute lässt man einfach verhungern, ist gesünder für mich.
Nun zum einen wäre da Wichtig was für eine Krankheit dies wäre. Danach kann besser Unterschieden werden ob es "geheim" bleiben soll oder andere auch die Info bekommen. Jedoch zu jeder Krankheit gibt es ja auch ggfs Einschränkungen die deine Kollegen schon Wissen sollten weil es sonst nachher mehr Probleme gibt da du dich dann zb für bestimmte Arbeiten drückst ect... Zudem kommen eh nachher Fragen/Gerüchte auf wenn du dauernd wegen Arzttermine Fehlst.. Daher ist so auch schon sinnvoll das die Kollegen darüber Bescheid wissen... Du kannst ja zb auch Bluter sein und wenn du dich mal Verletzt oder ein Unfall hast und die Kollegen nicht Bescheid wissen kann dies auch für dich Tödlich enden was durch die Information hätte vermieden werden können...
Cyborg schrieb: > Außerdem muss der TO das beweisen > können. Für sowas braucht es deshalb imme einer schriftlichen Einverständnisserklärung. Warum wohl gibt Dein Arzt deine Gesundheitsdaten nicht weiter ohne das du ein Schriftstück unterschrieben hast. Beim BDSG gilt prinzipiell das alles Verboten ist was nicht ausdrücklich erlaubt wird. urch die sog. Beweislastumkehr hat der Chef zu beweisen dass er zur Weitergabe ermächtigt war. Im Zweifelsfall fragt mal den betrieblichen Dartenschutzbeauftragten (falls er nicht der Schwager vom Chef ist, seinen Job ernst nimmt und auch die entsprechenden Schulungen hat) was er dazu meint. Kai A. schrieb: > Nun zum einen wäre da Wichtig was für eine Krankheit dies wäre. > Danach kann besser Unterschieden werden ob es "geheim" bleiben soll oder > andere auch die Info bekommen. Nach §9 BDSG ist es egal was es ist, es sind und bleiben besondere personenbezogene Daten. Die Art der Krankeit ist nicht weiterzugeben. Der Chef kann hier maximal sagen das der Kollege X aus persönlichen Gründen mal fehlen kann. Hier ist nicht jemand aus dem Chat gemeint: Mich wundert eigentlich nicht dass die Datenexhibitionismusgeneration keine Ahnung vom BDSG hat und ihre Daten Munter und Ahnungslos in der Welt verteilt. Ist ja auch Toll wenn der Chef dann auf Youtube sehen kann wie der krankgeschriebene Arbeitnehmer in Malle beim Wettsaufen teilnimmt. Wenn das dann konsequenzen hat ist das Gejammer groß. Hier gilt: "Gott liebt Idioten, denn er macht immer mehr davon."
So wie ich das sehe, habe ich meinem Chef diese Information im Rahmen seiner Funktion als mein Arbeitgeber mitgeteilt und nicht privat beim Mittagessen in der Kantine. Von daher glaube ich schon, dass derart sensible Informationen irgendeiner Form von Schutz unterliegen müssen. Was ich nun habe, ist scheiß egal. Das werde ich hier auch nicht mitteilen, weil ich dadurch identifizierbar werde und dann brauche ich mich auch nicht zu beschweren, dass mein Chef den Mund nicht halten kann. Ein Risiko für andere, im Rahmen meiner Tätigkeit, entsteht durch meine Erkrankung nicht. Auch sind keine besonderen Schutzmaßnahmen für mich notwendig. Es gibt keinen sachlichen Grund warum Kollegen irgendwelche Informationen über meinen Gesundheitszustand benötigen.
Knackwurst schrieb: > Es gibt keinen sachlichen Grund warum Kollegen irgendwelche > Informationen über meinen Gesundheitszustand benötigen. Für so was gibts ja schließlich den Notruf. Wäre ja noch schöner wenn man neben dem Beruf noch Medizin oder Notfallsanitäter erlernen müsste. Die Quatsch als Autofahrer reicht in den meisten Fällen für die Erstversorgung erst mal sowieso. Einen Autofahrer unter der Belegschaft wirds ja wohl geben, oder? Knackwurst schrieb: > Was ich nun habe, ist scheiß egal. Nicht ganz, denn wenn du eine Maschine bedienen musst und Blackouts haben könntest (kann auch den an sonst Gesunden passieren) dann wäre eine erhöhte Risikoabwägung schon begründet und berechtigt. Allerdings muss der Arbeitgeber das Gefahrenpotential offenbaren und der Bewerber lässt sich durch einen Betriebsarzt o.ä. die Arbeitsfähigkeit bestätigen. Mehr als geeignet/ungeeignet darf dann informell zwischen Arzt und Arbeitgeber nicht statt finden. Man muss also mit einem Arbeitgeber keine Krankengeschichte diskutieren und Kollegen brauchen die auch nicht wissen. Für die Zukunft weißt du das nun, nur hindert das deinen Chef nicht daran, es einen neuen Arbeitgeber mitzuteilen und diese stille Post endet ja nicht, sondern verfolgt dich ein Leben lang. Das Arbeitszeugnis machst nämlich möglich, nicht inhaltlich, aber bzgl. der Informationsquelle schon. Jetzt wäre mal die Gelegenheit gegeben mit deinem Chef ins Gespräch zu kommen und das Problem zu erörtern und Nägel mit Köpfen zu machen. Später ist das nämlich nicht mehr möglich. Deine rechtlichen Möglichkeiten habe ich ja schon erwähnt, aber drohen sollte man damit nicht. Es unterschwellig zu erwähnen wäre dagegen diplomatisch klüger.
Cyborg schrieb: > Nicht ganz, denn wenn du eine Maschine bedienen musst und Blackouts > haben könntest (kann auch den an sonst Gesunden passieren) dann wäre > eine erhöhte Risikoabwägung schon begründet und berechtigt. Das Bezog sich klar auf die Angaben, die ich in diesem Thread mache und nicht auf die Arbeitssituation.
Cyborg schrieb: > Ich habe die Nummer von dem Kerl gespeichert und wenn er wieder > was will sehe ich das ja im Display. Auf Antwort kann der lange > warten. Sollte Leute lässt man einfach verhungern, ist gesünder > für mich. Manche Router/Telefone haben eine Blacklist. Da kannst du verschiedene eingehende Nummern blocken. War bei mir sehr hilfreich, denn leider kenne ich auch solche Menschen ;)
aGast schrieb: > Erst mal gilt das Bundesdatenschutzgesetz. Eine Weitergabe von sensiblen > Persönlichkeitsdaten (insbesondere Krankheitsinformationen) an Dritte > ohne expilizite Zustimmung des betroffenen ist verboten und stellt einen > Verstoß gegen das bDSG dar. Im Prinzip ja, aber... Im Arbeitsvertrag MUSS ein Umgang mit personenbezogenen Daten geregelt sein, weil sonst die alltäglichen Dinge des Arbeitsverhältnisses nicht möglich wären - Gehaltsbrechnung versenden ohne Postanschrift oder E-Mail-Adresse geht nicht, Gehaltsüberweisung ohne Kontonummer geht nicht. usw. Folglich hat der Arbeitgeber (d)eine Genehmigung für den Umgang mit personenbezogenen Daten zu betrieblichen Zwecken und interne Weitergabe soweit betrieblich notwendig. Ob die Weitergabe der Information über die Krankheit nun betrieblich notwendig war oder nicht, das ist Bewertungs- und Auslegungssache. Wenn es nur Klatsch und Tratsch war, dann war es betrieblich nicht notwendig und damit ein Verstoß gegen die Zweckbindung, die das BDSG vorsieht. Wenn es hingegen tatsächlich sinnvoll war, z.B. um zu begründen, warum du irgendwelche Hilfsmittel bekommst und jemand anderes nicht, dann sieht's wieder anders aus. Auf die konkrete Frage kann es daher nur die Juristen-Antwort Nr.1 geben: Das kommt darauf an.
Knackwurst schrieb: > aber ich muss regelmäßig beim Arzt vorbeischauen (ca. > einmal im Monat). Der Durchschnittsdeutsche konsultiert jährlich etwa 17(!) mal einen Arzt. [1] Da liegt der TO deutlich darunter. Nur ein monatlicher Arztbesuch würde hier gar nicht weiter auffallen. Die Absonderungen des TO weisen einge Ungereimtheiten auf. Auch weitere Indizien machen misstrauisch. Deshalb: geschätzte Trollwahrscheinlichkeit > 90 Prozent. https://www.krankenkassen.de/gesundheit/gesundheit-aktuell/arztbesuche-krankheiten/
Mitleser schrieb: > Die Absonderungen des TO weisen einge Ungereimtheiten auf. > Auch weitere Indizien machen misstrauisch. Internetforenforensiker: Für alle die zwischen dem Flaschen sammeln und Bier trinken noch Zeit haben.
Ghd schrieb: > oder eine NDA unterzeichnen lassen. Wenn er sie nicht unterzeichnet, nimmst die Info dann wieder mit heim?
Knackwurst schrieb: > Internetforenforensiker: Für alle die zwischen dem Flaschen sammeln und > Bier trinken noch Zeit haben. Das mag für für ältere AN gelten. Jüngere (zB. Digital Natives) müssen nicht alles seriell abarbeiten, da sie meist multitaskfähig sind: Bier trinken, dabei im Netz unterwegs sein, und dort nebenbei Flaschen (Trolle) sammeln. ;-)
Cyborg schrieb: > Knackwurst schrieb: >> Es gibt keinen sachlichen Grund warum Kollegen irgendwelche >> Informationen über meinen Gesundheitszustand benötigen. > > Für so was gibts ja schließlich den Notruf. Wäre ja noch schöner > wenn man neben dem Beruf noch Medizin oder Notfallsanitäter erlernen > müsste. Die Quatsch als Autofahrer reicht in den meisten Fällen > für die Erstversorgung erst mal sowieso. Einen Autofahrer unter > der Belegschaft wirds ja wohl geben, oder? Genau wegen diesem schwachsinnigen denken sterben in D viel mehr Menschen an Infarkt als in den USA. Erste Hilfe rettet Leben, darum hat auch jeder ernstzunehmende Betrieb ausgebildete Ersthelfer. Den Führerschein-Kurs hat die Mehrheit nach 1 Jahr komplett vergessen.
Claus M. schrieb: > Erste Hilfe rettet Leben, darum hat > auch jeder ernstzunehmende Betrieb ausgebildete Ersthelfer. Jeder nicht ernstzunehmende Betrieb hat auch Ersthelfer zu haben. Da gibt es eine Rechtssgrundlage dazu.
aGast schrieb: > Jeder nicht ernstzunehmende Betrieb hat auch Ersthelfer zu haben. Genau. Bei uns war das der Chef. Er sagte oft: "Dir werd' ich helfen!" MfG Paul
Knackwurst schrieb: > Jetzt würde ich gerne wissen, ob mein Chef damit gegen irgendwelche > Regeln oder Gesetze verstoßen hat oder ob Informationen über angestellte > einfach so weitergegeben werden dürfen? Er darf das natürlich nicht, allerdings hättest du ihm auch nicht die Krankheit nennen müssen wenn nicht Einfluß auf die Arbeit. Dumm gelaufen.
Ike schrieb: > Er darf das natürlich nicht, allerdings hättest du ihm auch nicht die > Krankheit nennen müssen wenn nicht Einfluß auf die Arbeit. Dumm > gelaufen. Ja, ich würde sogar soweit gehen zu sagen: selber Schuld, warum hast du es überhaupt dem Chef erzählt, wenn es deine Arbeit angeblich in keiner Weise beeinträchtigt? Ein Arzttermin pro Monat ist doch nun wirklich nichts besonderes.
OFtmals ist es besser - wenn auch regelmäßige Arztbesuche der Kollegen vorher kommuniziert werden. Alternativ lassen sich sonst belibige Gerüchte allein aus den Fehlzeiten erzeugen. Und dass passiert dann ohne Chef und automatisch. Dann wird dann wegen Mobbing gejammert.
Arzttermine lassen sich auch nach Feierabend einplanen ohne das das der AG mit bekommt.
Cyborg schrieb: > Arzttermine lassen sich auch nach Feierabend einplanen ohne > das das der AG mit bekommt. Doch nicht für Kassenpatienten.
Cyborg schrieb: > Arzttermine lassen sich auch nach Feierabend einplanen ohne > das das der AG mit bekommt. Nicht jeder arbeitet beim Bäcker :)
Dirk D. schrieb: > Cyborg schrieb: >> Arzttermine lassen sich auch nach Feierabend einplanen ohne >> das das der AG mit bekommt. > > Nicht jeder arbeitet beim Bäcker :) ...aber viele inzwischen in Firmen mit Gleitzeit.
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