Hallo zusammen, ich überlege in Kleinserie Audio-Elektronik zu fertigen. Dabei werden zum Teil Vorstufen-Röhren verwendet, die mit selbstentwickeltem SMPS von 9V auf 200-350V gebracht werden. Dabei ist die Frage was ich neben einem Kleingewerbe benötige um die Geräte verkaufen zu dürfen. Welche Ausbildung? Darf ich auch mit so hohen Spannungen als nicht-ausgebildeter Elektrotechniker überhaupt etwas entwickeln und verkaufen? Was ist rechtlich notwendig? Wie sieht das mit der Haftung im Schadensfall aus, wenn aktuelle Sicherheitsstandards eingehalten werden? CE Zeichen? WEEE Nummer etc.? Ich wäre dankbar für ein paar Infos. Mir ist klar, dass es hier keine Rechtsberatung ist. Vielen Dank für eure Infos, Samuel
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elektroniker schrieb: > ich überlege in Kleinserie Audio-Elektronik zu fertigen. Dabei werden > zum Teil Vorstufen-Röhren verwendet, die mit selbstentwickeltem SMPS von > 9V auf 200-350V gebracht werden. Du bist schon ein spezieller Masochist, zudem riecht es nach Fehlkonstruktion. (Aber das ist bei diesem Röhren-Hifi-Schrott ja Qualitätskriterium) Zu deiner eigentlichen Frage: Die lokale IHK hilft dir da gerne weiter! ;) Da gibts unter anderem einen Gründerkurs für ein paar Euro, den du dir vorab reinziehen solltest. Desweiteren gilt für dich, wie du schon richtig erkannt hast, WEEE, CE (mit den einschlägigen EMV-Richtlinien), evtl. der Meisterzwang, wenn du selbst die Dinger fertigen willst.
elektroniker schrieb: > Wie sieht das mit der Haftung im > Schadensfall aus, wenn aktuelle Sicherheitsstandards eingehalten werden? Wenn die Vorschriften eingehalten werden, wird man dir nix können. Musste aber nachher mit deine Betriebshaftpflicht klären was die so alles abdecken. Wenn du nur handelst, dann dürften die Ansprüche der Kammern und Verbände gering sein. Entwicklung und Fertigung kann schon erhöhte Befähigungsnachweise als Grundlage bedeuten. CE kann man an ein Prüflabor geben und wenn die grünes Licht geben, wird man es schwer haben, dir Unfähigkeit oder Sorgfaltspflichtverletzung nachzuweisen. Klar, kann man sich anwaltlich beraten lassen, aber so was ist in der Regel nicht rechtsverbindlich. Wäre das Gesülz von denen nämlich immer so verbindlich, bräuchte ja keiner mehr vor Gericht gehen und da wird geltendes Recht halt auch mal ausgelegt. Die Realität ist bekanntlich nicht immer vorhersehbar.
Hallo zusammen, Kleinserie ist eher etwas hoch gegriffen. Es wird eher schon individuell gebaut nach Kundenwünschen, also das fertigen zu lassen wird nicht funktionieren. Es gibt ja manche Seiten die sowas dann als Bausatz anbieten. Machen die das um es rechtlich einfacher zu haben und im Endeffekt ist der, der den Bausatz gebaut hat dann in der Haftung? Gruß
Ja so ist es. Es ist schon möglich, unsaubere halb legale Geschäfte durchzuziehen. Wo kein Kläger ist, da ist kein Angeklagter. Du musst nur sicherstellen, dass der Kunde die Volle Verantwortung für alle Unrechtmäßigkeiten und eventuelle Schäden übernimmt. Es schadet auch nicht, auf konkrete GAU Szenarien hinzuweisen (Brand, tote Angestellte durch Stromschlag, betriebsausfall, usw.). Ich habe in vergangen Jahren einige Einzelschaltungen nach Kundenwunsch entwickelt um mein Hobby zu finanzieren. Manche Firmen machen das so mit. Andere Kunden ziehen sich enttäuscht zurück, wenn sie merken, dass die gewünschte Spezialkonstruktion entweder Halblegal oder 100 mal so teuer wird. Es wäre schon ein Wunder, wenn du genügend Bastelaufträge an Land ziehen kannst, um damit wenigstens den Lebensunterhalt für eine Person zu erwirtschaften.
Ich denk auch fuer die paar Prototypen, aeh Customfertigungen, lohnt sich der Aufwand nicht. Nur schon sich in EMV, Produktesicherheit, und was sonst noch alles in CE enthalten ist einzuarbeiten kostet viel Geld und Zeit. Da muessen nachher Stueckzahlen dahinter sein.
Cyborg schrieb: > Entwicklung und Fertigung kann schon erhöhte > Befähigungsnachweise als Grundlage bedeuten. Aalso ich kenn keinen Entwickler, der irgendeiner Kammer oder Verband einen "Befähigungsnachweis" vorlegen muisste. Anders bei "Prüfern", wie z.B. Baustatik oder neuerdings auch EMV-Labore, die u.U. eine Akreditierung durchlaufen müssen. Bei Fertigern ähnlich, lass die erforderlichen Prüfungen (elektrische Sicherheit der Anlagen, Arbeitsschutz) von einer anerkannten Fachkraft machen, das ist besser als sich selbst zum Prüfer ausbilden zu lassen nur um den eigenen Laden prüfen zu dürfen.
elektroniker schrieb: > Hallo zusammen, > > Kleinserie ist eher etwas hoch gegriffen. Es wird eher schon individuell > gebaut nach Kundenwünschen, also das fertigen zu lassen wird nicht > funktionieren. Geht es um private Einzelpersonen oder um Firmen? Was kostet das Produkt? Was kostet ca. das Prüflabor Audio, 380V (an diejenigen, die es vorgeschlagen haben) Kann es noch rentabel sein, wenn jeder Prototyp durch das Prüflabor geht? Muss das sein? Handelt es sich bei den Käufern um Firmen und wünschen diese überhaupt Laborprüfung? Falls ja, können sie es selbst organisieren? Falls denen zu teuer ist, weißt Du, woran Du bist. Vermutlich gibt es die Produkte wenigstens in einer ähnlichen Art und Weise bereits auf dem Markt, nur sicher in einer anderen Preisklasse. Ist das Gerät für sich allein Funktionsfähig? Dh, die Frage ist nicht, ob es allein einen Nutzen hat, sondern ob es allein die Funktion erfüllt, die es erfüllen soll. Falls nein, ist es vielleicht kein Gerät im Sinne der Prüfordnungen. Du bist nicht dafür verantwortlich, was der Kunde alles an Deine Platinen anschließt und betreibt. Er wird aber unbegeistert sein, wenn er wegen Deinen Platinen nicht durch das Prüflabor kommt oder gegen Vorschriften verstößt. Andererseits passiert das mit Chinaimporten täglich millionenfach. Letztlich geht es darum, für Dich eine Situation mit minimalen Kosten und minimaler Haftung herzustellen; dennoch unter der Annahme, dass Du weißt, was Du tust und entwickelst (EMV-gerechtes Design, ...) Je nach Szenario/Situation bleibt ggf. relevant, dass die 200+x V prinzipiell eine Gefahr für Leib und Leben sind. Einbausteckdosen werden im Baumarkt verkauft. Ist das vergleichbar?
BlaBla schrieb im Beitrag #4737677: > wie kann man nur so einen > Schwachsinn schreiben? Eine tiefersinnigere Beschreibung würde ja deinen Horizont überfordern. Schon mal so einen IHK-Kurs mitgemacht? Ich schon. Die Tätigkeit als Elektronikentwickler, sofern die mit Netzspannung zu tun hat, aber auch Niederspannungstechnik kann brandauslösend, EMV-störend usw. kann Gefahrgeneigt sein und ist damit nach der Gewerbeordnung §94 erst mal reglementiert. D.h.. Es wird geprüft, ob die Qualifikation, ob das Gewerbe ausgeübt werden kann, ausreicht. Das kann durchaus eine Ermessensentscheidung sein. Bei Elektroinstallation wird sicher der Elektromeister verlangt werden. Bei Kommunikationsgeräte wird der entsprechende Meistertitel (früher R+F-Technikermeister) wohl auf der Prüfliste stehen. Ein Applikationsentwickler, der nur Ardunio-Apps o.ä. entwickelt und vertreibt, wird dann eher als Softwareentwickler eingestuft und das ist ein nicht reglementiertes Gewerbe. Kommt eben immer darauf an was man beantragt. Bei Audiogeräten geht das wohl in Richtung R+F-Technikermeister, aber evtl. kann man das dem Gewerbeamt und dem ganzen Pack, was dahinter lauert, auch anders verkaufen. Oh D. schrieb: > Da muessen nachher Stueckzahlen dahinter sein. ...oder Liebhaberpreise für wirklich exklusive Technik. Das müsste dann aber wirklich etwas sein, worauf andere noch nicht gekommen sind. Nur so aus Spaß, da was zu bauen, wird sich am Markt kaum behaupten. Stefan U. schrieb: > Es ist schon möglich, unsaubere halb legale Geschäfte durchzuziehen. Das ist genau so quatsch wie ein bisschen schwanger. Ent- oder weder. > Wo > kein Kläger ist, da ist kein Angeklagter. Korrekt heißt der Spruch: Wo kein Kläger ist, da kein Richter. > Du musst nur sicherstellen, > dass der Kunde die Volle Verantwortung für alle Unrechtmäßigkeiten und > eventuelle Schäden übernimmt. Wirst du in der Realität nie hin bekommen, es sei denn du schließt die Haftung als GmbH möglichst aus. Trotzdem kann die Firma den Bach runter gehen, wenn du Mikrowellen verkaufst und nicht in der Anleitung bestimmungsgemäße verständliche Anweisungen machst. Das die Katze nicht in so ein Gerät zum trocknen gehört, muss da schon drin stehen. > Es schadet auch nicht, auf konkrete GAU > Szenarien hinzuweisen (Brand, tote Angestellte durch Stromschlag, > betriebsausfall, usw.). Eine Positivliste wird in der Regel reichen. Sind keine Tabakwaren. > Ich habe in vergangen Jahren einige Einzelschaltungen nach Kundenwunsch > entwickelt um mein Hobby zu finanzieren. Manche Firmen machen das so > mit. Wenn die sich was davon versprechen, ohne dich gleich durch zu füttern werden die da schon ihren Vorteil haben. Spricht für deine Kontakte und Ideen. Ob du überhaupt was drauf hast, weiß ich nicht, aber anhand deiner Posts, glaube ich eher, du übertreibst. > Andere Kunden ziehen sich enttäuscht zurück, wenn sie merken, dass die > gewünschte Spezialkonstruktion entweder Halblegal oder 100 mal so teuer > wird. Entweder ist es legal oder nicht. Dazwischen gibts nichts. In dieser Hinsicht gibt es im Worst-Case-Fall ein Urteil, dass entweder pro oder Kontra ausfällt. Man kann höchstens mal mit dem blauen Auge davon kommen. Der Preis wird eben durch Angebot und Nachfrage gebildet. Wenn ein Kunde das zu spät beachtet, ist er selbst schuld. Kreativität ist ja eine Kunstform und die kostet eben was extra. > Es wäre schon ein Wunder, wenn du genügend Bastelaufträge an Land ziehen > kannst, um damit wenigstens den Lebensunterhalt für eine Person zu > erwirtschaften. Oder konsequentes betriebswirtschaftliches Denken durchziehst. Das wichtigste ist Kapital. Dann kannst du auch UV-härtbaren Kleber verticken. ;-b
Cyborg schrieb: > Eine tiefersinnigere Beschreibung würde ja deinen Horizont überfordern. > Schon mal so einen IHK-Kurs mitgemacht? Ich schon. > Die Tätigkeit als Elektronikentwickler, sofern die mit Netzspannung > zu tun hat, aber auch Niederspannungstechnik kann brandauslösend, > EMV-störend usw. kann Gefahrgeneigt sein und ist damit nach der > Gewerbeordnung §94 erst mal reglementiert. D.h.. Es wird geprüft, > ob die Qualifikation, ob das Gewerbe ausgeübt werden kann, ausreicht. > Das kann durchaus eine Ermessensentscheidung sein. > Bei Elektroinstallation wird sicher der Elektromeister verlangt werden. > Bei Kommunikationsgeräte wird der entsprechende Meistertitel (früher > R+F-Technikermeister) wohl auf der Prüfliste stehen. > Ein Applikationsentwickler, der nur Ardunio-Apps o.ä. entwickelt und > vertreibt, wird dann eher als Softwareentwickler eingestuft und > das ist ein nicht reglementiertes Gewerbe. > Kommt eben immer darauf an was man beantragt. > Bei Audiogeräten geht das wohl in Richtung R+F-Technikermeister, aber > evtl. kann man das dem Gewerbeamt und dem ganzen Pack, was dahinter > lauert, auch anders verkaufen. Das Problem des OPs ist, dass er die Geräte offenbar individuell fertigen/anpassen möchte, und dann ist man sehr schnell bei einer handwerklichen Tätigkeit. Macht er das hingegen industriell, ist es egal, ober er eine passende Ausbildung besitzt. Wenn nicht für spezielle Bereiche (Medizin etc.) produziert wird, kann jeder Elektrogeräte entwickeln, bauen und vertreiben. Deswegen immer schön "industrielle Fertigung" in die Gewerbeanmeldung schreiben. Erstmal landet man dann bei der IHK (wo die Chance, eine weniger schlafmützige Niederlassung zu erwischen, deutlich höher ist, als beim Handwerk ;-) Und vor allem benötigt man dann keinen Meistertitel oder eine ähnliche Ausbildung. Die Vorschriften bzgl. CE und WEEE/RoHS muss man natürlich immer einhalten. > Oder konsequentes betriebswirtschaftliches Denken durchziehst. Ja, das wird leider oft unterschätzt. Ein guter Unternehmer ist vor allem anderen ein guter Kaufmann, erst danach ein guter Ingenieur etc.
genervt schrieb: > evtl. der Meisterzwang, wenn du selbst die Dinger fertigen willst. Wenn er diese Dinge industriell fertigen möchte bzw. Massenware dann sollte kein Meisterzwang notwendig sein. Irgendwie ist das nur für Einzelfertigungen möglich. Als ich damals mein Gewerbe angemeldet habe haben die mich als Software-Entwickler eingereiht. Ich arbeite aber nur mit Niederspannung - und seit 10 Jahren hat sich hier keiner aufgeregt. Das einzige Problem ist und bleibt das Finanzamt, habe da am Anfang nicht genug aufgepasst und wir haben dadurch sehr viel Geld verloren. Am Besten irgendeine Firma im Ausland anmelden und dort dann das Geld abfließen lassen (man sollte hier einen Steuerberater mit Erfahrung konsultieren). Krankenkasse ist ja auch so ein Thema, wenn man jung ist würde ich SOFORT in die Private KK wechseln, wenn man älter ist kann man ja wieder zurück in die gesetzliche wenn man's wirklich will (ich spare aktuell noch immer 4stellige Beträge im Jahr mit der Privaten und das nach 10 Jahren). Im Grunde haftet auch jeder Händler bei Ebay für den Schrott der dort verkauft wird, zum Schluss zählt aber nur der Rubel. Als Angestellter hatte man's eigentlich noch relativ gut dass einem der Staat von der Pelle gehalten wird, als Unternehmer hast du direkt mit diesem unfreundlichen, überheblichen, korrupten und misswirtschaftenden Scheissverein zu tun. Eine andere Sicht der Dinge hätte ich nur wenn die agierenden Leute beim Staat auch für ihre Entscheidungen die Haftung übernehmen müssten -- aber die Haftung wird lieber auf uns Steuerzahler abgewälzt.
Selbstständiger schrieb: > Ich arbeite aber nur mit Niederspannung Naja, "nur". Niederspannung ist bis 1000V Wechselspannung und 1500V Gleichspannung.
Das IHK-Problem ist doch nur herbeigeredet. Essentielle Fragen sind: Wird ein Gerät verkauft oder ein Bauteil oder ein Bausatz? Wird an gewerblich verkauft oder an privat? Falls Bauteil oder Bausatz: Welche Prüfungen fordert/wünscht der Kunde? Aus den Antworten resultiert die Haftungslage. Daran anschließend die Gesellschaftsform: Privathaftung mit/ohne Versicherungsschutz oder Kapitalgesellschaft. ... >> Du musst nur sicherstellen, >> dass der Kunde die Volle Verantwortung für alle Unrechtmäßigkeiten und >> eventuelle Schäden übernimmt. > Wirst du in der Realität nie hin bekommen, es sei denn du schließt > die Haftung als GmbH möglichst aus. ...oder findest eine GmbH, die das für Dich macht, oder.. oder ... oder. Mit anderen Worten: sehr wohl realistisch. Die Frage ist nur, ob dies als Geschäftsmodell tragbar ist, sprich: Ob der Kunde mitmacht.
Die meisten Punkte wurden ja schon genannt. WEEE ist letzendlich ein Kostenthema, rechne mit ca. 600 EUR im ersten und ca. 300 EUR in den Folgejahren. Du brauchst zwingend einen Dienstleister, selber mit der Stiftung ear verhandeln ist aussichtslos. Das Finanzamt hat mir bis jetzt wenig Stress gemacht. Überlege, ob du Vorsteuer geltend machen und dafür Umsatzsteuer abführen willst (lohnt sich, wenn du am Anfang Verluste machst oder wenn du viele gewerbliche Kunden hast) oder ob du lieber die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, dann hast du mit der MWSt faktisch nichts zu tun. Deine Einnahmen und Ausgaben musst du per EÜR erfassen und in der Steuererklärung angeben. Ich mache das mit Wiso, das ich für die Steuererklärung sowieso schon habe und das auch die USt-Voranmeldung gleich mit erledigt. Von der IHK habe ich seit der Gewerbeanmeldung vor einem Vierteljahr nicht sgehört. Mal sehen, wann die ums Eck kommen. Ich stimme den Vorrednern aber zu: am besten weiten Abstand von der HWK halten und alles als industriell deklarieren. Wenn die HWK meint, du müsstest einen Meister haben, hast du faktisch verloren. CE: bei Schutzkleinspannung ist das in der Praxis nur EMV, bei dir wird die Niederspannungsrichtlinie dazukommen. Suche dir ein kleines EMV-Labor und rechne mit rund 1000 EUR für EMV, wenn keine größeren Probleme hochkommen. Haftung: das sind zwei Themen. - Zum einen die Einhaltung der zugesicherten Eigenschaften wie "Verstärker macht Krach" und "Klirrfaktor unter 50%" usw. Da hilft es, ins Datenblatt/Bedienungsanleitung nur das zu schreiben, was du auch sicher zusagen kannst. - Zum anderen Produkthaftung, hier geht es um Gefährdung. Wenn sich jemand an deinem Gerät einen elektrischen Schlag holt, solltest du ganz genau nachweisen können, dass es bei der Auslieferung dem Stand der Technik entsprach, d.h. die Niederspannungsrichtlinie buchstabengetreu eingehalten wurde. Da gibt es wohl freiwillige Zertifizierungen, die aber sicher auch vierstellig kosten. Ein paar Erfahrungen habe ich hier zusammengeschrieben: https://kalassi.eu/blog/ Max
Mich stört, dass Threads mit solch essentiellen Fragen zugemüllt werden. Die wenigen hilfreichen/zieführenden Antworten gehen unter und das nächste Mal überlegt man sich, ob man überhaupt noch etwas dazu schreibt oder auch nur mitliest. Das Topic gibt es regelmäßig und regelmäßig wird es zugemüllt. Teils mit offtopic, teils mit Floskeln, teils mit Antworten auf nicht Gefragtes, teils mit Verallgemeinerungen die letztlich dem Fragestellenden auch nicht helfen.
Max G. schrieb: Klasse Beitrag, von mir auch virtuelle nicht angemeldete +1: Eine Anmerkung: > Haftung: das sind zwei Themen. > - Zum einen die Einhaltung der zugesicherten Eigenschaften wie > "Verstärker macht Krach" und "Klirrfaktor unter 50%" usw. Da hilft es, > ins Datenblatt/Bedienungsanleitung nur das zu schreiben, was du auch > sicher zusagen kannst. Seine potentielle Kundschaft will in der Regel nur schwurblige Klangbeschreibungen, technisch kann er recht bescheidene Werte angeben, denn den Klang kann man ja angeblich nicht messen und die Ohren sind besser als jedes Messgerät... ;) Diese Kundschaft gibt sogar Geld aus, um die bewegliche Netzzuleitung mit einem Massivleiter (ist ja nicht zulässig) auszuführen, man hört ja den Unterschied! In der "Szene" gibts einige die unter dem Radar von CE/WEEE/RoHS, Finanzamt ect. fliegen und die müssen in der Regel auch nichts fürchten, da die Geräte unter der Hand verkauft werden und wie gesagt: Schlechtes Design ist da Qualitätsmerkmal, wenn der Verstärker die Bandbreite eine Videosignals mit abdeckt und eien gewisse Schwingneigung hat, dann ist das cool!
EMV ist kein wirkliches Problem, nur sollte man weder Polizei- noch Flugfunk stören. Das kann man mit einem billigen Funkscanner nachprüfen, teure Messungen sind hier nicht erforderlich, die Konkurenz in China macht nichtmal das. Den Musikantenstadel sollte man auch nicht übermäßig stören, sonst rennen die Rentner mit Rollator noch zum Gilb...
Ui, so viel positives Feedback auf µC.net habe ich ja schon lange nicht erlebt :) EMV ist schon noch ein bisschen mehr als nur "keinen Funk stören". Wenn das Einstecken in die Steckdose dafür sorgt, dass das Radio nur noch Rauschen von sich gibt, ist das auch weder normkonform noch der Kundenakzeptanz dienlich. Abgesehen davon sollte man auch den Ehrgeiz haben, keinen Schrott zu entwickeln. Die EMV-Grenzwerte sind nun durchaus machbar, wenn man sich nicht völlig blöd anstellt. Der TO hat übrigens noch nicht verraten, wie er die 9V erzeugt - doch nicht per Steckernetzteil, oder? Das wäre m.E. nicht so recht audiophil, aber für die Einhaltung der Niederspannungsrichtlinie sehr hilfreich.
Hallo zusammen, danke für eure Antworten. Ich versuche mal etwas weiter zu präzisieren anhand der mir gestellten Fragen: - Kundenkreis sind Privatpersonen, ggf. auch Berufsmusiker - Gerät oder Bausatz hängt von der Rechtslage ab - Prüfungen erfordern die Kunden keine - die 9V kommen durch ein handelsübliches Trafo oder Schaltnetzteil (Fertigprodukt, nicht selbst hergestellt!), ich arbeite daher nicht direkt selber an 230V AC, intern sind es dann aber halt doch 200-350V für ECC83 Röhren. Mir schwebt anfangs vor, dass ganze als Kleingewerbe zu betreiben und nicht vollständig davon leben zu können. Es soll einfach ein Zusatzverdienst sein, mit etwas was ich seit Jahren für mich selbst mache. Wenn sich das bewährt würde ich ggf. mit Partnern eine industrielle Produktion anstreben. Bis dahin ist es aber eher als "Einzelfertigung" zu sehen. Gruß, Samuel
elektroniker schrieb: > - Kundenkreis sind Privatpersonen, ggf. auch Berufsmusiker Also Verkauf gegen Bar mit Quittung? Das kann auch jede Privatperson. Auf die Anzahl der Geschäftsvorfälle kommt es an. > - Gerät oder Bausatz hängt von der Rechtslage ab Fertiggerät erfordert für die Inverkehrbringung ein CE-Zeichen, was aber nur eine Konformitätserklärung ist. Die Gewährleistung und die Produkthaftung kommen noch dazu. Auf Bausätze greift das zwar nicht, aber nicht jeder bekommt so einen Bausatz auch zusammen gebaut und zum Laufen. Also kann es Ärger pur geben. Außerdem haftest du auch bei Weiterverkauf durch deinen Kunden. Dein Name ist dafür die Bürgschaft (wer bürgt, wird gewürgt). ;-b > - Prüfungen erfordern die Kunden keine Das ist auch kein Rechtsanspruch von Kunden, sondern es müssen Vorschriften und Normen (VDE, DIN EN ...) eingehalten werden. Das dürfte auf div. Ordnungsvorschriften zurück gehen. Verstöße gegen solche Vorschriften können Busgelder und Schadenersatz nach sich ziehen. Denk mal an den Akku vom neuen Samsung Galaxie 7. Wenn der dir die Bude abfackelt, wirds für die Verantwortlichen teuer. > - die 9V kommen durch ein handelsübliches Trafo oder Schaltnetzteil Auch dafür wird das CE-Zeichen verlangt.
elektroniker schrieb: > Bis dahin ist es aber eher als "Einzelfertigung" zu sehen. Ganz schlecht. Ich empfehle, das ganze als "Vertrieb von Musikelektronik" anzumelden. Das sollte solange kein Problem sein, wenn du nur wirklich kleine Stückzahlen umsetzt und du die gängigen Normen und Vorschriften (halbwegs) einhältst. Da du als Händler Inverkehrbringer bist, haftest du natürlich für deine Produkte, ob du sie nun selbst fertigst oder aus China beziehst. Ein zugekauftes, solides Netzteil mit CE zu verwenden ist sicher anfangs nicht verkehrt. WEEE ist natürlich Pflicht. Sobald du dir das leisten kannst, schadet es sicher nicht, ein Produkt mal in einem Prüflabor testen zu lassen. Vorher testest du selbst und dokumentierst dies. Wenn du sauber deine EÜR führst und deine Steuern bezahlst, dann kann dich das Finanzamt schon mal nicht wegen Steuerhinterziehung dran kriegen. Die IHK freut sich auch, wenn du regelmäßig deine Beiträge entrichtest und die Berufsgenossenschaft hat erst mal keinen Grund, bei einem "Händler" vorbei zuschauen. Sobald du aber Leute anstellst, weil du expandierst, solltest du das alles nochmal mit einem erfahrenen Berater diskutieren. Dein größtes Problem dürfte die Haftung sein, es darf halt nichts passieren, was man dir in die Schuhe schieben kann, da du nicht so einfach eine Haftpflichtversicherung bekommst. Wenn du als Händler eine abschließt und es kommt nachher raus, dass du selbst entwickelt und dabei gepfuscht hast, zahlt sie nicht. Oder halt eine GmbH, evtl. eine englische Ltd. Weiß' nur nicht, wie lange das noch geht, wegen Brexit...
Cyborg schrieb: >> - Prüfungen erfordern die Kunden keine > > Das ist auch kein Rechtsanspruch von Kunden, sondern es müssen > Vorschriften und Normen (VDE, DIN EN ...) eingehalten werden. > Das dürfte auf div. Ordnungsvorschriften zurück gehen. > Verstöße gegen solche Vorschriften können Busgelder und > Schadenersatz nach sich ziehen. Auf welcher Grundlage liefern Bestücker? Die übernehmen für die bestückten PCBs auch kein WEEE, oder?
Der Händler, der letzten Endes das Produkt in den Verkehr bringt!
2⁵ schrieb: > Der Händler, der letzten Endes das Produkt in den Verkehr bringt! Naja... Wer bringt wann was in Verkehr? Der TO möchte "individuell nach Kundenwunsch" "Einzelstücke" bauen und verkaufen. Falls er das PCB verkauft und den Kunden das Gehäuse separat kaufen lässt: Wo ist bzgl. der Inverkehrbringung der Unterschied zum Bestücker?
Ich bin von Fertiggeräten ausgegangen. Lt. https://www.mikrocontroller.net/articles/WEEE-Anmeldung ist wohl ein Bausatzvertrieb ohne WEEE möglich. Weiß nur nicht, ob es die EAR auch so sieht. Am Ende entscheidet dann ein Richter, und wie der das dann sieht...
Ein Bausatz bietet sicher die Möglichkeit, einige rechtliche Hürden zu nehmen. Trotzdem muss ein nach Anleitung fertig gebautes Gerät den Normen entsprechen. Wer schon mal Bausätze von Conrad aufgebaut hat, darf sich da ja erst mal einige Seiten rechtliches in der Anleitung zu Gemüte führen. Nur: Ob es dann Spaß macht, die ganzen Bausätze der Pfuscher zu korrigieren, sein mal dahingestellt. Am Ende rufen die alle an und man erstickt im Support. Die Frage ist halt, wie groß die Schnittmenge ist zwischen denen, die so ein Gerät gerne kaufen würden und jenen, die es auch selbst zusammen löten/bauen können und wollen.
2⁵ schrieb: > Ich bin von Fertiggeräten ausgegangen. Lt. > https://www.mikrocontroller.net/articles/WEEE-Anmeldung ist wohl ein > Bausatzvertrieb ohne WEEE möglich. Weiß nur nicht, ob es die EAR auch so > sieht. Am Ende entscheidet dann ein Richter, und wie der das dann > sieht... Wie ist denn nun die Rechtslage? Ein Bausatz ist meistens ungünstig. Wenn jeder selbst bestücken muss, ist das nicht mehr günstig. Bzgl. WEEE: Fertige und auch fast fertige PCBs sind kein Bausatz. Also angenommen, es sei kein Bausatz. Auf PCBs fällt typischweise WEEE an. Der Bestücker tritt wohl als OEM mit kundenindividueller Fertigung auf, so dass in dieser Beziehung (noch) keine Inverkehrbringung statt findet? Bzgl. Haftung: Fällt die Haftung an beispielsweise für Soundkarten, die als Zusatzplatine am Raspberry oder Arduino betrieben werden? Dh, die Soundkarte (oder Audio-Verarbeitungs-PCB) ist ohne den Raspberry/Arduino nicht lauffähig. Ist ein solches Zusatz-PCB im WEEE-Sinne (fast) immer b2b?
Lars R. schrieb: > Dh, die Soundkarte (oder Audio-Verarbeitungs-PCB) ist ohne den > Raspberry/Arduino nicht lauffähig. Und ein Raspberry/Ardouino ist ohne Netzteil nicht lauffähig. Wenn ich es mir recht überlege, ist verdammt viel ohne Netzteil nicht lauffähig. Glaubst du im Ernst, dass ein Computer Mainboard von der WEEE ausgenommen ist? Müsste ja eigentlich, nach deiner Argumentation. Anders argumentiert: Wenn du sein Sound-Platinchen an Endkunden verkaufst, bringst du es damit in den Verkehr... Eigentlich steht alle im obigen Link. Ich zitiere mal: Wichtig ist: Ein Gerät ist nur etwas, was eine eigenständige Funktion hat. Damit grenzt man Bauteile und auch Baugruppen ab. Wenn man also Baugruppen ohne eigenständige Funktion verkauft, braucht man sich auch nicht zu registrieren. Dahinter steht die Idee, dass es einen Profi braucht, der daraus ein Gerät erstellt, welches dann in den Verkehr gebracht wird. Wenn eine Baugruppe von jedem ohne Fachkenntnisse zu einem funktionierenden Ganzen zusammengefügt werden kann, dann gilt diese Ausnahme nicht. Beispiel: Ein Memorystick hat für sich keine Funktion, kann aber von jedem in einen Rechner gesteckt werden und erhält damit seine Funktion. Dieser wäre registrierungspflichtig. Genauso eine externe Festplatte. Eine interne Festplatte hingegen sollte von der Registrierungspflicht ausgeschlossen sein, weil es Fachkenntnisse benötigt, um sie einzubauen. Jedoch wird auch hier das Gesetz härter ausgelegt. In der FAQ der EAR findet man, dass auch eine interne Festplatte schon nicht mehr dem Anspruch genügt, nur von Fachpersonal installiert werden zu können. Dies wird noch dem ungeschulten Benutzer zugemutet und damit fällt die Festplatte auch unter die Registrierungspflicht. Gleiches gilt für eine Grafikkarte oder ein Mainboard.
Da also (fast) jeder Laie das Sound-Platinchen auf den RPi stecken kann, ist es also WEEE pflichtig!
Der Memory-Stick hat die Funktion des Memory-Sticks für sich allein durchaus. Eine Soundkarte hat dies nicht. Ich stimme Dir zu, dass ein Soundcard-Zusatz-PCB für den Raspberry typischerweise WEEE unterliegt. Meine offenen Fragen bleiben jedoch: 1. Der TO möchte Einzelanfertigungen verkaufen. In wie weit unterscheidet sich dies vom Bestücker? Bisher ist mein Eindruck, dass ich WEEE-technisch für die PCBs verantwortlich bin, die mir der Bestücker schickt. Auch für funktionsfähige PCBs. 2. Wie ist die Situation zur Haftung für ein Zusatz-PCB zum Arduino, wenn sich der Kunde den Arduino selbst kauft? Ist der Hersteller und Inverkehrbringer des Zusatz-PCB für die Konformität des Arduino verantwortlich? Ist der Inverkehrbringer des Zusatz-PCB für das Gesamtsystem verantwortlich? 3. Sollten solche Zusatz-PCBs hinsichtlich WEEE prinzipiell immer unter b2b fallen? Falls nein, welche b2c-Geräte-Klasse sollte das sein? Edit: Sicherlich sind das Fragen, die bereits mindestens 1000x gestellt wurden. Haben wir selbst dazu in Deutschland rechtsunsicherheit?
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Rechtssicherheit bekommst du auf zwei Arten: Du fragst bei ERA an und bekommst eine rechtsverbindliche Auskunft oder du siegt letztinstanzlich vor Gericht.
2⁵ schrieb: > Rechtssicherheit bekommst du auf zwei Arten: Du fragst bei ERA an und > bekommst eine rechtsverbindliche Auskunft oder du siegt letztinstanzlich > vor Gericht. Mit anderen Worten ausgedrückt verstehe ich Deine Antwort wie folgt: Es gibt auf meine obigen 3 Fragen keine öffentlich zugängliche Antwort, obwohl sich sicher Tausende dafür interessieren. Es herrscht Rechtsunsicherheit wie in Dritte-Welt-Staaten und alle Antworten jenseits von "Bastelsatz" und "funktionsfähiges Gerät" sind Floskeln oder private Ansichten ohne Aussagekraft. Vielleicht hat jemand anders wenigstens eine Idee dazu, warum ich selbst eine WEEE-Anmeldung für die funktionsfähigen PCBs habe, die mir der Bestücker schickt, während der TO sich für kundenspezifische Einzelanfertigungen bei der WEEE anmelden sollte.
Wenn du es wissen willst, dann rufe bei einem der einschlägigen Dienstleister an. Deutsche Recycling und Bitkom Service fallen mir spontan ein. Die können zwar auch keine rechtsverbindliche Auskunft geben, aber sie kennen die Problematik. Oder rufe bei deiner IHK an, auch die sollte jemanden haben, der sich auskennt. Das Telefon ist noch lange nicht tot...
Meine letzte Frage war eher motiviert von den Empfehlungen hier, der TO benötige für individuelle Anfertigungen auf jeden Fall WEEE. Rechtlich unverbindliche, ggf. sogar noch telefonische/mündliche Aussagen habe ich genug. Davon brauche ich keine weiteren. Die Schwierigkeit sehe ich inzwischen weniger bei WEEE als bei Verbraucherschutz, CE und der Haftung. Wenn man auf dem selben Markt mit Herstellern und Händlern konkurriert, die dieser Haftung nicht unterliegen, so hat man mittel- und langfristig eigentlich keine Chance. Außer vielleicht, man findet einen Weg, die Chancen etwas auszugleichen. Daran haben aber alle oben genannten Institutionen kein Interesse und bzgl. potentieller Hersteller von Kleinstserien kommt es offenbar nicht zur kritischen Masse.
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