Nabend, wahrscheinlich ist es eine eher übeflüssige Frage oder aber es stellt sie keiner, weil ich im Netz nichts dazu gefunden habe, aber ich hab ne Fahrradlampe, in der ist eine 4,8V Glühbirne, diese Leuchtet aber bei der angegebenen Spannung sehr schwach und stark gelb, also so, als ob die Batterien schwach wären, hab dann einfach mal etwas schwache (1,36V) 1,5V AA Batterien benutzt und schon sieht das Ganze deutlich besser aus, denke bei 6V dürfte es perfekt sein. Die Frage ist nun, wie lange wird sie so überleben? Es ist ein ultra-billig Licht, das ich einfach mal im T.P. mitgenommen habe, original soll die Glühbirne mit zwei C Zellen, also 3V betrieben werden, da muss man ja schon im Dunkeln sein, um überhaupt sehen zu können, dass die Lampe leuchtet xD Weil mich die normal-preisigen LED-Fahrradleuchten nicht befriedigen und ich sicher keine 130€ ausgeben will, gehe ich zurück zu Glühbirnen, das kalte Licht der LED, wenn man beide Strahlen über einander hält, sind zwar heller, aber bei dem "gelben" Licht erkenne ich einfach deutlich mehr und da ich keine vier Stunden lang mit dem Fahrrad durchs Dunkel fahre, ist mir der Stromverbrauch egal, ein 6V Akku der eine Stunde hält reicht mir dicke.
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Nimm 4 NiMH-Zellen = 4.8V, dann kommt es genau hin. Wenn du 6V nimmst, kannst du dich nicht beschweren wenn sie schnell kaputt geht. Wenn es heller werden soll, mußt du eine mit mehr Leistung nehmen.
Birne schrieb: > ich hab ne > Fahrradlampe, in der ist eine 4,8V Glühbirne, diese Leuchtet aber bei > der angegebenen Spannung sehr schwach und stark gelb, also so, als ob > die Batterien schwach wären, Dann entspricht sie höchstwahrscheinlich nicht der StVZO und ist ohnehin nicht zugelassen. Auch dies: Günter Lenz schrieb: > Nimm 4 NiMH-Zellen = 4.8V, dann kommt es genau hin. wäre dann nicht zulässig: ======================================================================== == § 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern (1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt oder einer Batterie mit einer Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder einem wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle ausgerüstet sein. Abweichend von Absatz 9 müssen Scheinwerfer und Schlussleuchte nicht zusammen einschaltbar sein. (2) An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein. (3) Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für weißes Licht ausgerüstet sein. Der Lichtkegel muss mindestens so geneigt sein, dass seine Mitte in 5 m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer. Der Scheinwerfer muss am Fahrrad so angebracht sein, dass er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann. Fahrräder müssen mit mindestens einem nach vorn wirkenden weißen Rückstrahler ausgerüstet sein. (4) Fahrräder müssen an der Rückseite mit 1. einer Schlussleuchte für rotes Licht, deren niedrigster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht weniger als 250 mm über der Fahrbahn befindet, 2. mindestens einem roten Rückstrahler, dessen höchster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht höher als 600 mm über der Fahrbahn befindet, und 3. einem mit dem Buchstaben „Z“ gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler ausgerüstet sein. Die Schlussleuchte sowie einer der Rückstrahler dürfen in einem Gerät vereinigt sein. Beiwagen von Fahrrädern müssen mit einem Rückstrahler entsprechend Nummer 2 ausgerüstet sein. (5) Fahrräder dürfen an der Rückseite mit einer zusätzlichen, auch im Stand wirkenden Schlussleuchte für rotes Licht ausgerüstet sein. Diese Schlussleuchte muss unabhängig von den übrigen Beleuchtungseinrichtungen einschaltbar sein. (6) Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein; nach der Seite wirkende gelbe Rückstrahler an den Pedalen sind zulässig. (7) Die Längsseiten müssen nach jeder Seite mit 1. mindestens zwei um 180 Grad versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder 2. ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades kenntlich gemacht sein. Zusätzlich zu der Mindestausrüstung mit einer der Absicherungsarten dürfen Sicherungsmittel aus der anderen Absicherungsart angebracht sein. Werden mehr als zwei Speichenrückstrahler an einem Rad angebracht, so sind sie am Radumfang gleichmäßig zu verteilen. (8) Zusätzliche nach der Seite wirkende gelbe rückstrahlende Mittel sind zulässig. (9) Der Scheinwerfer und die Schlussleuchte nach Absatz 4 dürfen nur zusammen einschaltbar sein. Eine Schaltung, die selbsttätig bei geringer Geschwindigkeit von Lichtmaschinenbetrieb auf Batteriebetrieb umschaltet (Standbeleuchtung), ist zulässig; in diesem Fall darf auch die Schlussleuchte allein leuchten. (10) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Glühlampen verwendet werden. (11) Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes: 1. für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt zu werden; 2. der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlussleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen; 3. Scheinwerfer und Schlussleuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar zu sein; 4. anstelle des Scheinwerfers nach Absatz 1 darf auch ein Scheinwerfer mit niedrigerer Nennspannung als 6 V und anstelle der Schlussleuchte nach Absatz 4 Nummer 1 darf auch eine Schlussleuchte nach Absatz 5 mitgeführt werden. (12) Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit. ======================================================================== == P.S.: Dass das Herumfahren mit diesem Scheinwerfer Geld kosten kann, ergibt sich aus dem §69a: (4) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein anderes Straßenfahrzeug als ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger oder wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Kombination solcher Fahrzeuge unter Verstoß gegen eine der folgenden Vorschriften in Betrieb nimmt: . . . 8. des § 67 Absatz 1 Satz 1 oder 3, Absatz 2 Satz 1, 3 oder 4, Absatz 3, 4 Satz 1 oder 3, Absatz 5 Satz 2, Absatz 6 Halbsatz 1, Absatz 7 Satz 1 oder 3, Absatz 9 Satz 1, Absatz 10 oder 11 Nummer 2 Halbsatz 2 über lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern oder ihren Beiwagen. . . .
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Hp M. schrieb: > deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt Krass. Was hat das in einem Gesetzestext verloren? Wie ist jetzt der Zusammenhang zwischen einer Glühbirne mir 3W/6V und einer LED mit 3W/6V? Warum reicht einer LED mit 1W/2V nicht, obwohl die schon heller ist als das 3W Birnchen?
@Günther Ja, so hatte ich es erst, vier 1,2V Akkus, aber volle, d.h. sogar mehr als 4,8V, aber dann ist es viel zu schwach. @Hp M. Den Gesetzestext kenn ich schon, da halte ich mich auch dran, hab keine Lust wegen dem Fahrrad meinen Führerschein zu riskieren, obwohl ich ein MTB aufgebaut habe, habe ich trotzdem Reflektoren und ne Klingel dran, nix blinkendes usw. Im Straßenverkehr ist es meist hell genug, da gehts mehr darum gesehen zu werden, ich bin oft von der Straße weg unterwegs, wo es richtig dunkel ist und dafür brauch ich ein gutes Licht. Hab gesehen, dass es zugelassene Lichter mit 50 Lux gibt bzw. welche, die eine Umschaltung zwischen 10 und 50 Lux, aber das kostet mehr, als der Aufbau meines Fahrrad mit XT Vollausstattung, daher will ich mir lieber selbst eines bauen. In dem billig Ding sind recht und links zwei Löcher, wo 5mm LED reinpassen, das soll das "City-Licht" werden und in der Mitte eben das "Offroad-Licht". Dachte eh erst statt der Glühbirne ne starke LED zu nehmen, aber wie geschrieben, sehe ich beim LED-Licht deutlich schlechter, zu schlecht. @MaaWinn Freiheit mein Freund, das ist die pure Freiheit, jeder Aspekt unseres Lebens ist gesetzlich geregelt, eigenständiges Denken und entscheiden wird so überflüssig und jeder Vollpfosten kann z.B. einen Führerschein machen bzw. am Verkehr teilnehmen, diese Überregelung bestätigt so mach eine Verschwörungstheorie, jedenfalls die Tatsache, dass ein System, dessen einziger Sinn es ist aus echten Werten buntes Papier und Zahlen auf Computern zu generieren keine eigenständigen, wirklich intellektuellen Menschen gebrauchen kann, sondern nur Pseudos, die irgendwelche Schriftsteller zittieren und blind behorchen können, aber nicht entscheiden, dass es Sinn macht in einer Gegend mit vielen Fußgängern eher langsamer zu fahren und sich dann über Blitzer-Abzocke beschweren, wäre das anders, gäbe es weit aus weniger Regelungen.
Birne schrieb: > Hab gesehen, dass es zugelassene Lichter mit 50 Lux gibt bzw. > welche, die eine Umschaltung zwischen 10 und 50 Lux, aber das kostet > mehr, als der Aufbau meines Fahrrad mit XT Vollausstattung, daher will > ich mir lieber selbst eines bauen. Was ist das für ien Unfug. In jedem Baumarkt gibt es komplette 6V 3W halogenfrontstrahler für 10 - 15 Euro. Die kann man auch mit Akkus oder Batterien betreiben wenn man will. Und die machen hell und sind zugelassen. Beispiel nach 2 Sekunden Internetsuche: https://www.fahrradgigant.de/fahrradersatzteile/marwi-4225-halogen-sw-m-schalter.html?gclid=CIKntPnvndACFUo6GwodDMcLQw
Hp M. schrieb: > Günter Lenz schrieb: >> Nimm 4 NiMH-Zellen = 4.8V, dann kommt es genau hin. > > wäre dann nicht zulässig: ... und dann zückte der Polizist sein Multimeter. Birne wurde in Handschellen abgeführt und sein Fahrrad wurde stillgelegt. Gruß Jobst
Falls du auf LED umsteigen willst, diese Lampe hier kann ich sehr empfehlen: StVZO 1 Watt LED Fahrrad Scheinwerfer Klassik Fahrradlampe, Fahrradlicht schwarz http://www.ebay.de/itm/251875950956?_trksid=p2057872.m2749.l2649&ssPageName=STRK%3AMEBIDX%3AIT
Birne schrieb: > Fahrradlampe, in der ist eine 4,8V Glühbirne, Birne schrieb: > original soll die Glühbirne mit zwei C Zellen, also 3V betrieben werden Kaum. Birne schrieb: > 1,5V AA Batterien benutzt und schon sieht das Ganze deutlich besser aus Wie viele denn, 4 Stück ? Du hast ggf. eine Fahrradlampe ohne Dynamoanschluss. Da sind mit 4.8V angegebene Glühbirnen normal, die brennen dann bei 6V noch nicht durch, leuchten bei 4.8V noch mit Nennhelligkeit, und gehen bei leeren Batterien mit 0.9V dann quasi aus. Siehe Taschenlampenbirnchen. Vielleicht gehören da 2 3V Lithium-Batterien rein ?
Birne schrieb: > aber ich hab ne > Fahrradlampe, in der ist eine 4,8V Glühbirne, diese Leuchtet aber bei > der angegebenen Spannung sehr schwach und stark gelb dann wird es wohl keine Halogenbirne sein, sondern ne ganz normale. Versuche doch mal eine Halogenbirne, die gibt es übrigens auch mit unterschiedlichen Spannungen zu kaufen. 4,8V Typen 6V Typen und auch 7,2V gibts da. Die 7,2V hatte ich mal sogar die starke Version mit 6W eingebaut, die war wirklich gut hell. Nur nicht so lange, denn da war bald die Kunststofffassung am Reflektor weggeschmolzen. Bei einer LED Beleuchtung sollte man schon schauen, daß das Licht nicht kaltweiss ist. Ein warmweisses Licht mit hohem CRI-Wert ist deutlich angenehmer und man sieht damit auch mehr.
Gugscht schrieb: > betreiben? Jobst M. schrieb: > Hp M. schrieb: >> Günter Lenz schrieb: >>> Nimm 4 NiMH-Zellen = 4.8V, dann kommt es genau hin. >> >> wäre dann nicht zulässig: > > ... und dann zückte der Polizist sein Multimeter. > > Birne wurde in Handschellen abgeführt und sein Fahrrad wurde > stillgelegt. > > Gruß > > Jobst Spätestens, wenn Du auf die Fresse gefallen bist durch einen Unfall und der RTW dich ins Krhs gebracht hat, dann redest Du anders, falls Du überhaupt noch reden kannst. Der Unfallgegner behauptet das er dich nicht gesehen hat und die Polizei hat das Rad sicher gestellt... Äh, ich bin versichert? Du Narr.
Michael B. schrieb: > Kaum Wenn ich das so schreibe, dann ist das so, habe auch geschrieben, dass das ein billig Ding von T.P. ist, hat mit Rücklicht im Set 6€ gekostet und das wird seinen Grund haben, meist sind es Fehlkonstruktionen, kein Unternehmen kann diese verkaufen, nagut, außer VW ;P Michael B. schrieb: > Da sind mit 4.8V angegebene Glühbirnen normal, die brennen dann bei 6V > noch nicht durch, leuchten bei 4.8V noch mit Nennhelligkeit, und gehen > bei leeren Batterien mit 0.9V dann quasi aus. Siehe > Taschenlampenbirnchen. Danke, das beantwortet meine ursprüngliche Frage, Glühbirnen haben ja eine größere Toleranz, als LED, die Frage ist halt wie hoch. @Gugscht Danke, das hilft mir weiter. Der Gedanke, dass das Gehäuse sich bei Halogen irgendwann anfängt zu verformen oder mir gar noch beim Fahren Flammen ins Gesicht schlagen, kam mir recht schnell ;))) LED war ja die ursprüngliche Idee, hab aber zu wenig Ahnung davon und kenne das Licht einfach nicht, eben nur das kalte und das ist nix, kannst du mir bei den gegebenen Informationen bestimmte LED epfehlen?
Ich dachte, die Vorschrift für Fahrradlampen sei seit einiger Zeit geändert. Ein Prüfzeichen ist anscheinend nicht mehr erforderlich. Mir fällt jedenfalls auf, dass ich seit diesem Winter auf dem Radweg ständig von breit streuenden LED-Scheinwerfern geblendet werde. Aber das muss wohl alles sein im Rahmen des "Abbaus von Handelshemmnissen".
Das wird wohl einfach nicht kontrolliert, blinkende Rücklichter sind eigentlich auch nicht erlaubt, eig soll garnichts an einem Fahrrad blinken, aber das ist so verbreitet, dass man es als "normal" bezeichnen kann. Oder Mountainbikes ohne irgendetwas dran, was vorgeschrieben ist, es wird einfach garnicht mehr kontrolliert. Aber solche Radfahrer sind dann auch selbst schuld, wenn sie irgendwann die Räder rechts und links von sich haben, weil ein Autofahrer sie nicht gesehen hat. Mir aber egal, das Wichtigste ist gesehen werden, daher machen auch die vielen vorgeschriebenen Reflektoren Sinn, dann kommt selbst was zu sehen, da machen die Vorschriften nicht ganz so viel Sinn, wie es Gesetzestext dazu gibt, wenn man die Xenon-Blender bedenkt, kann man bei Fahrrädern ruhig mal die Werte offen lassen und sich mehr auf das ordentliche Anbringen und Ausrichten der Leuchten beschränken, evtl. sogar auch Fern- und Nahlicht-Umschaltung wie bei Kfz.
Birne schrieb: > es wird einfach garnicht mehr kontrolliert http://www.borkenerzeitung.de/lokales/borken_artikel,-38-Radler-ohne-Licht-unterwegs-_arid,658095.html http://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-Heidelberg-Fahrrad-Kontrollen-in-Bergheim-und-der-Weststadt-_arid,233705.html http://www.swp.de/goeppingen/lokales/polizeibericht/zum-zweiten-mal-ohne-licht-13879456.html http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/104233/3480204 dein Geschwätz ist also für'n Arsch.
Birne schrieb: > Das wird wohl einfach nicht kontrolliert, blinkende Rücklichter sind > eigentlich auch nicht erlaubt, eig soll garnichts an einem Fahrrad > blinken, aber das ist so verbreitet, dass man es als "normal" bezeichnen > kann. Ganz im ernst, ob man nun Licht am Rad hat oder nicht ist meiner Beobachtung nach mittlerweile eh egal. Ich fahre mit sämtlichen vorgeschriebenen Leuchten und Reflektoren, trage Warnweste, einen reflektierenden Helmüberzug sowie reflektierende und leuchtende Armbänder und trotzdem habe ich jede Woche mindestens zwei Situationen in denen ich beinahe unter die Räder komme obwohl ich schon defensiv fahre. Ursache sind meistens riskante Überholmanöver an unübersichtlichen Stellen, Nehmen der Vorfahrt und Nicht-Einhaltung von Sicherheitsabständen (seitlich oder hinten). Das Ganze dann gerne auch noch kombiniert mit Handynutzung am Steuer. Da könnte man herumfahren wie ein Weihnachtsbaum und würde trotzdem überfahren.
Der Gesetzestext ist ja nett, die haben sich Muehe gegeben. Ich hab allerdings lieber zuviel Licht als uebersehen zu werden, oder in den Graben zu fahren.
Michael B. schrieb: > Birne schrieb: >> es wird einfach garnicht mehr kontrolliert > ... > dein Geschwätz ist also für'n Arsch. Ja, es gibt halt Leute, die leben in der Realität und welche, die leben in der unbelegten, wenn nicht gar fiktiven Realität der Medien. Ich bin täglich viel im Verkehr unterwegs, aber Polizeikontrollen an Fahrrädern habe ich in 32 Jahren Lebenszeit nicht gesehen und da geht es mir an meinem Arsch vorbei, um mal zu versuchen durch das gleiche Niveau Syphatie zu gewinnen, was in irgendwelchen werbeabhängigen Magazinen geschrieben steht.
Oh D. schrieb: > Der Gesetzestext ist ja nett, die haben sich Muehe gegeben. Ich hab > allerdings lieber zuviel Licht als uebersehen zu werden, oder in den > Graben zu fahren. Dicken Daumen! So sehe ich das auch. Ist halt wie die meisten Gesetze fern der Realität.
Daniel H. schrieb: > Ursache sind meistens riskante Überholmanöver an unübersichtlichen > Stellen, Nehmen der Vorfahrt und Nicht-Einhaltung von > Sicherheitsabständen (seitlich oder hinten). Das Ganze dann gerne auch > noch kombiniert mit Handynutzung Du beschreibst da gerade das Fehlverhalten vieler Radfahrer gegenüber Autofahrern, so wie ich es tagtäglich erlebe?
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Harald W. schrieb: > Du beschreibst da gerade das Fehlverhalten vieler Radfahrer > gegenüber Autofahrern, so wie ich es tagtäglich erlebe? Nein, das Fehlverhalten von Autofahrern, ich dachte das könnte man aus dem Kontext erkennen.
Im Gesetzestext stehen die 3W/6V drin, weil das genau die antike Dynamotechnik ist und man eigentlich nichts ändern wollte, aber "muss mit Dynamo funktionieren" ist im Gesetz nicht mehr zeitgemäß. Damit entsprechen so ziemlich alle LED-Fahrradbeleuchtungen nicht der StVO. Demgegenüber steht die Wirklichkeit, in der Polizisten darauf achten, ob ein Radfahrer mit Licht fährt oder nicht. Denen geht es nicht darum, ob die Lampe nun StVO-zertifiziert ist oder nicht (solange sie nicht blendet), sondern darum, ob sie benutzt wird oder nicht. Das ist nämlich das Wichtige.
Daniel H. schrieb: > Harald W. schrieb: >> Du beschreibst da gerade das Fehlverhalten vieler Radfahrer >> gegenüber Autofahrern, so wie ich es tagtäglich erlebe? > > Nein, das Fehlverhalten von Autofahrern, ich dachte das könnte man aus > dem Kontext erkennen. Nun, das Fehlverhalten von Fahrradfahrern im Strassenverkehr ist aber deutlich häufiger als das von Autofahrern. Das gilt speziell für das Fahren ohne oder mit ungenügendem Licht, um im Kontext zu bleiben. Manchmal kann man in dieser trüben Jahreszeit das Leben des Radfahrers nur durch eine Vollbremsung retten.
Harald W. schrieb: > Nun, das Fehlverhalten von Fahrradfahrern im Strassenverkehr ist > aber deutlich häufiger als das von Autofahrern. Das gilt speziell > für das Fahren ohne oder mit ungenügendem Licht, um im Kontext zu > bleiben. Manchmal kann man in dieser trüben Jahreszeit das Leben > des Radfahrers nur durch eine Vollbremsung retten. Das mag sein. Ändert aber nichts daran, dass der Fahrradfahrer in jedem Fall den Kürzeren zieht. Im von mir beschriebenen Fall hätte eben nur der Autofahrer schuld, im von dir beschriebenen Fall der Fahrradfahrer. Im letzteren Fall hätte ich da auch kein Mitleid, als Radfahrer rege ich mich ja selber über diese Vollpfosten auf. Z.B. ohne Licht und Klingel von hinten angerast kommen und sich dann noch lautstark beschweren wenn man nicht schnell genug Platz macht.
Birne schrieb: > Die Frage ist nun, wie lange wird sie so überleben? Als ich noch Halogenbirnen im Fahrradscheinwerfer hatte, hielten die Birnen 500 km Nachtfahrt, dann war Licht aus. Sich über so ein Gelump auch nur Gedanken zu machen, lohnt sich angesichts der LED-Lampen heute schlicht nicht mehr.
S. R. schrieb: > Im Gesetzestext stehen die 3W/6V drin, weil das genau die antike > Dynamotechnik ist und man eigentlich nichts ändern wollte, aber "muss > mit Dynamo funktionieren" ist im Gesetz nicht mehr zeitgemäß. Damit > entsprechen so ziemlich alle LED-Fahrradbeleuchtungen nicht der StVO. Das ist - sorry - Blödsinn. Man muss doch gar nicht raten, mutmaßen oder spekulieren, was in Gestzen denn so drinstehen könnte - die sind online einsehbar! Und da findet sich (unter http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html ) der §67 StVZO, der schon seit einiger Zeit mit dem Satz beginnt: [quote] Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt oder einer Batterie mit einer Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder einem wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle ausgerüstet sein. [/quote] War übrigens oben auch schon mal zitiert. Also : Batteriesatz mit 4x1,5V ist zulässig und Akkus (ohne im Gestz vorgegebene Nennspannung!) auch. Also wäre auch ein 4,6V-Akkupack zulässig. Zu den Scheinwerfern steht auch nur drin, dass sie zugelassen sein müssen - und zugelassene LED-Scheinwerfer gibt es massenweise. Wo ist das Problem?? Ihr verwurstet hier gerade ein rechtliches Problem, das es gar nicht mehr gibt.
http://www.adfc.de/technik/fahrradteile-und-zubehoer/beleuchtung/beleuchtungsvorschriften/hintergrund-vorgeschriebenes-pruefzeichen-fuer-lichtanlagen Das Prüfzeichen war also zumindest 2013 noch gefordert. Und der Verkauf irgendwelcher Billigprodukte ohne das Zeichen ist sogar eine Ordnungswidrigkeit. Im oben zitierten Gesetzestext steht auch immer noch, dass der Lichtkegel nach 5m halb so hoch sein muss, also nach 10m den Boden erreicht hat. Damit sind die schlimmsten Blender mit ihrem hoch oben am Lenker angebrachten Gießkannen-LED-Scheinwerfer auch noch bevorzugt. Eine maximale oder minimale vorgeschriebene Montagehöhe habe ich noch nicht entdeckt.
Christoph K. schrieb: > Damit sind die schlimmsten Blender mit ihrem hoch oben am > Lenker angebrachten Gießkannen-LED-Scheinwerfer auch noch bevorzugt. Das scheint mir das kleinste Problem zu sein. Viel schlimmer ist, dass sehr viele Radfahrer einfach zu doof oder zu nachlässig sind, ihr Licht auch nur halbwegs vernünftig einzustellen. Mittlerweile sind die fast so schlimm, wie rücksichtslose Autofahrer. Das hätte ich mir im Zeitalter der Glühfunzeln nicht träumen lassen...
Hallo, zu den hellen China-Dingern: Das Problem mit dem Blenden ist einfach nur eine Einstellungssache des Winkels. Ich selbst habe mir eine China 8000 Lumen Lampe montiert und diese funktioniert tadellos. Ein sehr robustes & unverwüstliches Alu-Gehäuse mit 5 Stück Hochleistungs-LEDs. Ich kann die Lampe wärend der Fahrt im Winkel verstellen und so zwischen "Fernlicht" und "Nahlicht" umschalten. :-) Allerdings wäre es grob fahrlässig solch eine Lampe im "Fernlichtmodus" zu betreiben, wenn noch andere Verkehrsteilnehmer in Reichweite sind (ein No-Go für den Stadtverkehr). Das Ding ist heller als ein Autoscheinwerfer und wenn man das einschaltet, geht buchstäblich die Sonne auf. XD Da ich jedoch weite Strecken im stockfinsteren Wald unterwegs bin, hat sich diese Lampe bestens bewährt, denn die erleuchtet wirklich über weite Strecken Flora und Fauna. Macht sich besonders gut, wenn einen aus dem Gebüsch gefühlte 100 Augenpaare reflektierend anstarren. :-) ^^ Nur einmal hat sich zurecht ein Jogger beschwehrt. Der taumelte schon in 40m Entfernung total orientierungslos an den Wegrand, weil mein Licht ihn komplett blind gemacht hat. Hab mich dann bei ihm entschuldigt und das angepasst. Man muss halt wirklich aufpassen und sollte sich verantwortungsbewusst verhalten! Grüße!
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Jonny O. schrieb: > Da ich jedoch weite Strecken im stockfinsteren Wald unterwegs bin, hat > sich diese Lampe bestens bewährt, denn die erleuchtet wirklich über > weite Strecken Flora und Fauna. Das mache ich auch oft, kann aber sowas superhelles dabei nicht brauchen, weil ich dann außerhalb des Scheinwerferkegels überhaupt nichts mehr sehe.
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