Seit 1996 schreibt DIN 18015-2 eine Ausschaltvorwarnung für Treppenhausautomaten vor. Gilt diese Vorschrift auch für Altanlagen, oder haben die Bestandsschutz?
Uhu U. schrieb: > Seit 1996 schreibt DIN 18015-2 eine Ausschaltvorwarnung für > Treppenhausautomaten vor. Gilt diese Vorschrift auch für Altanlagen, > oder haben die Bestandsschutz? Ausschaltvorwarnung? Ich habe bisher noch keine Treppenhausbeleuchtung gesehen, die vorher flackert oder herunter dimmt. Bin ja schon froh, wenn die Schalter beleuchtet sind, steht glaube ich auch in der Norm.
Diese Flackerdinger gibt es, sie vertragen sich bloß nicht mit allen Leuchtmitteln. Was aber schon seit Jahrzehnten existiert, sind Systeme, die die Beleuchtung der Lichttaster nach Betätigung ab- und eine gewisse Zeit vor Abschalten der Treppenbeleuchtung wieder einschalten.
Uhu U. schrieb: > Seit 1996 schreibt DIN 18015-2 eine Ausschaltvorwarnung für > Treppenhausautomaten vor. Sowas habe ich bisher noch in keinem Treppenhaus gesehen. In einem Neubau habe ich allerdings Bewegungsmelder gesehen, ist total nervig. Die ESLs gehen ~1s nach dem Klick an und ~1s nach nicht bewegen wieder aus. Man geht also immer ins Dunkle und um den Schlüssel ins Schloß stecken zu können, muß man vor der Tür tanzen.
Bei uns im Treppenhaus (Baubeginn 2011) gibt es das nicht. Da geht das Licht einfach aus. Die sind damals aber ziemlich auf den Vorschriften rumgeritten. Daher vermute ich, wenn es eine Vorgabe gäbe hätten sie das auch so umgesetzt.
Wir haben eine LED Beleuchtung im Treppenhaus und bevor das Licht dauerhaft aus geht, wird man vorgewarnt, indem das Licht 3x ganz kurz ausgeht... quasi kurz flackert. Ist schon praktisch, wenn man mit der Einkaufskiste nach oben läuft und nicht auf halber Treppe im Dunkeln stehen will. Da kann man beim ersten flackern schon mal den Lichtschalter drücken...
Peter D. schrieb: > Man geht also immer ins Dunkle und um den Schlüssel ins > Schloß stecken zu können, muß man vor der Tür tanzen. Da wäre es doch gut, wenn der Bewegungsmelder einen Wechsler drin hat, so daß man in der Dunkelphase eine Stereoanlage zuschalten kann. mfG Paul
Peter D. schrieb: > Sowas habe ich bisher noch in keinem Treppenhaus gesehen. Hatten wir sowohl in userem vorigen Mietshaus (Sanierung ca. 2000) als auch im jetzigen (2010 saniert). Die jetzige hat auch noch eine Einstellmöglichkeit für „Energiesparlampen“, also Kompaktleuchtstofflampen. Da wurde die Ausschaltpause so stark verkürzt, dass man es wirklich nur als kurzen Helligkeitsschwund merkt, damit die Lampen nicht neu zünden müssen. Seit die Kompaktleuchtstofflampen alle verschwunden sind (inzwischen ist fast nur noch LED-„Obst“ drin), konnte man wieder auf die Normaleinstellung zurück wechseln, jetzt ist es deutlich sichtbar. Sinnvoll ist es auf jeden Fall.
Jörg W. schrieb: > Sinnvoll ist es auf jeden Fall. Das denke ich auch. Meine eigentliche Frage ist aber, ob das bei einer Altanlage nachgerüstet werden muss, oder nicht.
Uhu U. schrieb: > Meine eigentliche Frage ist aber, ob das bei einer Altanlage > nachgerüstet werden muss, oder nicht. Die kann ich dir leider auch nicht beantworten. Wenn man sieht, wie viele Anlagen es nach wie vor nicht haben: vermutlich nicht, zumindest interessiert's kein Schwein. Naja, bis zu dem Moment, wo sich einer auf dem Weg zur Arbeit durch das plötzlich ausgehende Licht ein Bein bricht … durch den Arbeitsweg ist dann die Unfall-Versicherung im Spiel, und die könnten da genauer nachfragen als die normale Krankenversicherung.
Jörg W. schrieb: > durch den > Arbeitsweg ist dann die Unfall-Versicherung im Spiel, Theoretisch. Vorher wird allerdings jahrelang durch die Instanzen geklagt, um festzustellen, ob das Treppenhaus schon zum Arbeitsweg gehört.
Marc M. schrieb: > Wir haben eine LED Beleuchtung im Treppenhaus und bevor das Licht > dauerhaft aus geht, wird man vorgewarnt, indem das Licht 3x ganz kurz > ausgeht... quasi kurz flackert. Noch schöner wäre es, wenn die Treppenlichtautomaten dann auch re-triggerbar wären. D.h. wenn man durch Drücken des Tasters die Zeit neu starten kann bevor sie abgelaufen ist.
soul e. schrieb: > Noch schöner wäre es, wenn die Treppenlichtautomaten dann auch > re-triggerbar wären. D.h. wenn man durch Drücken des Tasters die Zeit > neu starten kann bevor sie abgelaufen ist. Bei all denen, die so eine Ausschaltwarnung haben, kann man das natürlich.
??? VOn so einer Vorwarnung hab ich noch nie was gesehen oder gehört. Sachen gibt's. Am besten noch einen Count Down wie an amerikanischen Ampeln? Was wäre die Welt ohne Treppenhausautomaten mit Ausschaltvorwarnung?
Uhu U. schrieb: > Seit 1996 schreibt DIN 18015-2 eine Ausschaltvorwarnung für > Treppenhausautomaten vor. Gilt diese Vorschrift auch für Altanlagen, > oder haben die Bestandsschutz? https://www.elektrikforen.de/threads/ausschaltvorwarnung-in-zeitschaltungen.18310/#post-140596
Jörg W. schrieb: > https://de.wikipedia.org/wiki/Treppenlicht-Zeitschalter > > 6. Absatz Das hatte ich auch schon gefunden. Leider steht da nichts über Altanlagen. Wieder zeigt sich, dass nicht öffentlich zugängliche DIN-Normen einfach nur eine Sauerei sind. Geheimgesetze waren aus gutem Grund verboten... Mit technischen Normen, die vom Staat für allgemeinverbindlich erklärt werden, haben sie angefangen, diese Regel zu brechen, dann kamen diese "public private partnership"-Verträge - dick wie ein Großstadt-Telefonbuch und in englisch verfasst -, mit denen öffentlche Infrastruktur an amerikanische Heuschrecken verhökert wurde und in denen ein Gerichtsstand in USA vereinbart ist. Und mit völkerrechtlich verbindlichen Verträgen wie TTIP, CETA, TTP geht es weiter...
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Uhu U. schrieb: > Wieder zeigt sich, dass nicht öffentlich zugängliche DIN-Normen einfach > nur eine Sauerei sind. Wir sind kaum mal einer Meinung -aber hier zu 100%. MfG Paul
Uhu U. schrieb: > Das hatte ich auch schon gefunden. Sieh dir doch mein zweites Zitat an: es ist eine Norm, aber diese hat eben erstmal keinen rechtsverbindlichen Charakter. Zum anderen (und das ist letztlich das, was ich oben mit dem gebrochenen Bein skizziert habe) muss natürlich der Eigentümer seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Wie er das tut, ist am Ende seine Sache, aber die Einhaltung der Norm wird man ihm wohl immer erst einmal als dem Stand der Technik entsprechend ergriffene Maßnahme zugute halten, wenn es hart auf hart kommt.
Jörg W. schrieb: > soul e. schrieb: >> Noch schöner wäre es, wenn die Treppenlichtautomaten dann auch >> re-triggerbar wären. D.h. wenn man durch Drücken des Tasters die Zeit >> neu starten kann bevor sie abgelaufen ist. > > Bei all denen, die so eine Ausschaltwarnung haben, kann man das > natürlich. Nope. Es gibt noch die nachgerüsteten Altanlagen, in denen zur Drahtersparnis die Lichttaster direkt die Lampen schalten, und der Treppenlichtautomat dann die Taster überbrückt. Dafür geeignete Automaten haben durchaus eine Vorwarnfunktion, nur kann man den Automaten ja nicht nachtriggern, da die Taster ja überbrückt sind solange das Licht an ist.
Trotzdem sind die Automaten nachtriggerbar ;), das war ja soul eyes Wunsch. Aber richtig, wenn es die Verkabelung nicht hergibt, dann kann's natürlich sein, dass es trotzdem nicht geht.
Uhu U. schrieb: > Besteht eine Nachrüstpflicht? Uhu, das hatten wir doch schon oben, siehe Elektriker-Forum: die zugehörige DIN ist eine Norm, kein Gesetz. Damit gibt es keine gesetztliche Pflicht, aber man tut natürlich meist gut daran, sich an Normen zu halten.
Uhu U. schrieb: > Tassilo H. schrieb: >> Es gibt noch die nachgerüsteten Altanlagen > > Besteht eine Nachrüstpflicht? k.A. Aber es soll vorkommen, daß nach 50 Jahren der originale Automat in den Ruhestand will und nicht mehr tut was er soll.
Jörg W. schrieb: > Uhu, das hatten wir doch schon oben Tassilo H.s Äußerung klang, als wüsste er das vielleicht...
Uhu U. schrieb: > Seit 1996 schreibt DIN 18015-2 eine Ausschaltvorwarnung für > Treppenhausautomaten vor. Gilt diese Vorschrift auch für Altanlagen, > oder haben die Bestandsschutz? Für mich ein klarer Fall von "Wir wollen mehr verkaufen"-Norm. Klar ist das nett, aber PIR/Mikrofon Deckung und ausreichende Nachlaufzeit ist auch gut. Bestandsschutz gilt. Den kann nur der Gesetzgeber aufhebeln. Ein Normenausschuss ist dazu zum Glück nicht mächtig genug.
Tassilo H. schrieb: > nur kann man den > Automaten ja nicht nachtriggern, da die Taster ja überbrückt sind > solange das Licht an ist. Was bei einem elektronischen Automaten allerdings kein Problem wäre. Uhu U. schrieb: > Besteht eine Nachrüstpflicht? Dieses ganze Bauzeugs ist Ländersache. Möglicherweise besteht eine gesetzliche Pflicht bei Neubauten und sogar eine Nachrüstpflicht für Altbauten. Nur nicht in jedem Bundesland. Man denke nur an die Rauchmelder.
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Sebastian L. schrieb: > Bestandsschutz gilt. Den kann nur der Gesetzgeber aufhebeln. Ein > Normenausschuss ist dazu zum Glück nicht mächtig genug. aber ein Versicherer kann dir den Versicherungsschutz versagen, wenn du nicht entsprechend dem Stand der Technik modernisierst und sich daraus Gefahren ableiten. Der Betreiber der Anlage/des Gebäudes haftet schlussendlich. Je nach Vertrag drängen deshalb die Verwalter auf umfassende Haftungssicherheit. Namaste
Jörg W. schrieb: > https://www.elektrikforen.de/threads/ausschaltvorwarnung-in-zeitschaltungen.18310/#post-140596 Das kann ich gut nachvollziehen, daß den normalen Mieter das Flackern eher stört und er einen Defekt vermutet. Daher hat sich das auch nicht durchgesetzen können. Und die Dimmfunktion hat sich mit dem Glühbirnenverbot eh erledigt, da nur noch sehr teure LEDs auch dimmbar sind.
Thomas E. schrieb: > Dieses ganze Bauzeugs ist Ländersache. OK, ich habe die Landesbauordnung nach dem Begriff "Ausschaltvorwarnung" und Fragmenten davon durchsucht - den gibt es dort nicht.
Hier stört das überhaupt keinen. Wenn man einmal weiß, wie oft und wann das blinkt, dann kann man gut einschätzen, ob man zwischendrin auf den Taster drücken muss oder nicht. Der Schalter hat auch noch ein Dauerlicht-Feature, welches man über den normalen Taster aktivieren kann. Ist zuweilen auch mal nützlich. Nicht alles, was neu ist, muss immer gleich Mist sein ;), auch wenn früher™ sowieso alles besser war …
Jörg W. schrieb: > Der Schalter hat auch noch ein Dauerlicht-Feature, welches man über > den normalen Taster aktivieren kann. Ist zuweilen auch mal nützlich. Die Existenz dieser Funktion behält man besser für sich - sonst kann man dann dauernd das Licht aus schalten, weil es irgend so ein Idiot zwar ein- aber nicht wieder aus geschaltet hat.
Ein 2-h-Timeout ist trotzdem noch drin. Bislang habe ich nur sehr selten erlebt, dass das mal jemand benutzen würde. Man muss aber einfach nur die Anleitung des Schalters durchlesen, da steht das alles drin. ;)
Jörg W. schrieb: > Man muss aber einfach nur die Anleitung des > Schalters durchlesen, da steht das alles drin. ;) Erfahrungsgemäß tun das die einschlägigen Kandidaten nicht. Die sind nur oraler Weitergabe fähig.
Uhu U. schrieb: > Jörg W. schrieb: >> Der Schalter hat auch noch ein Dauerlicht-Feature, welches man über >> den normalen Taster aktivieren kann. Ist zuweilen auch mal nützlich. > > Die Existenz dieser Funktion behält man besser für sich - sonst kann man > dann dauernd das Licht aus schalten, weil es irgend so ein Idiot zwar > ein- aber nicht wieder aus geschaltet hat. Eben deswegen sind die üblichen Treppenlichttimer nicht retriggerbar. Sonst kommt Dein Mieter auf die Idee, sich mit einem in den Taster geklemmten Streichholz Dauerlicht zu verschaffen. Bei den Dingern mit Vorwarnung wird wahrscheinlich ein Triggerfenster implementiert sein.
soul e. schrieb: > Bei den Dingern mit Vorwarnung wird wahrscheinlich ein Triggerfenster > implementiert sein. Nö, kannste beliebig oft draufdrücken. Bei einem vollflächigen Taster kannst du mit einem Streichholz nicht viel ausrichten. Da müsstest du schon einen Kohlensack an den Schalter lehnen. ;-)
soul e. schrieb: > Eben deswegen sind die üblichen Treppenlichttimer nicht retriggerbar. > Sonst kommt Dein Mieter auf die Idee, sich mit einem in den Taster > geklemmten Streichholz Dauerlicht zu verschaffen. Was soll da der Unterschied sein ob ich jetzt schon während der Laufzeit oder erst nach deren Ablauf mit einem festgeklemmten Taster "nachtriggere"? Das Licht bleibt so oder so dauernd an.
Dieter W. schrieb: > Was soll da der Unterschied sein ob ich jetzt schon während der Laufzeit > oder erst nach deren Ablauf mit einem festgeklemmten Taster > "nachtriggere"? Es muß zwischendurch einmal losgelassen worden sein, da die Biester normalerweise flankengetriggert sind. Das beugt Spielkindern vor. mfG Paul
Interessant. Bei uns ist die Billigvariante mit 3-adriger Strippe verbaut, bei der die Taster direkt die Lampen einschalten und der Automat übernimmt dann die Selbsthaltung. Da ist auch nichts mit zwischendrin nachtriggern, da ja der Schaltkontakt des Timers sowieso die Taster überbrückt. Sobald ein Taster hängt, bleibt das Licht immer an.
Das Multitalent von Eltako, hat eine Ausschaltvorwarnung, lässt sich Nachtriggern (pumpen) und eine Dauerlichtfunktion ist auch drin, die sich wie schon erwähnt wurde irgendwann selbst wieder zurück setzt, wenn kein Depp vom Kabelnetzbereiber meint dran rumdrehen zu müssen. Das Tollste ist aber, das der Automat zwei Eingänge hat, einen konventionellen und einen mit 8-230V UC. So kann man die Lichttaster der Sprechanlage einfach mit anschließen. Ich hab das schon so gelöst, das ich im Haus die Treppenlichtsteuerung über das Sprechanlagenkabel realisierte und die Taster mit LEDs ausgestattet hatte. Ich finde es toll, wenn der Gastgeber seinen Gästen das Treppenhauslicht direkt über das Türtelefon einschalten kann.
Jörg W. schrieb: > Uhu U. schrieb: >> Meine eigentliche Frage ist aber, ob das bei einer Altanlage >> nachgerüstet werden muss, oder nicht. > > Die kann ich dir leider auch nicht beantworten. > > Wenn man sieht, wie viele Anlagen es nach wie vor nicht haben: > vermutlich nicht, zumindest interessiert's kein Schwein. Naja, > bis zu dem Moment, wo sich einer auf dem Weg zur Arbeit durch > das plötzlich ausgehende Licht ein Bein bricht … durch den > Arbeitsweg ist dann die Unfall-Versicherung im Spiel, und die > könnten da genauer nachfragen als die normale Krankenversicherung. Bei "Altanlagen", meist 3-Leiterschaltung, ist keine Änderung notwendig. Werden alte 4-Leiterautomaten erneuert, kommen z. Bspl. Elpa 6 mit Ausschaltvorwarnung zum Einsatz. Sind Neuinstallationen vorgesehen, dann nur noch Zeitautomaten mit Ausschaltvorwarnung!
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