Forum: Offtopic Sind Treppenhausautomaten mit Ausschaltvorwarnung unbedingt Pflicht?


von Uhu U. (uhu)


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Seit 1996 schreibt DIN 18015-2 eine Ausschaltvorwarnung für 
Treppenhausautomaten vor. Gilt diese Vorschrift auch für Altanlagen, 
oder haben die Bestandsschutz?

von Rick M. (rick-nrw)


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Uhu U. schrieb:
> Seit 1996 schreibt DIN 18015-2 eine Ausschaltvorwarnung für
> Treppenhausautomaten vor. Gilt diese Vorschrift auch für Altanlagen,
> oder haben die Bestandsschutz?

Ausschaltvorwarnung?
Ich habe bisher noch keine Treppenhausbeleuchtung gesehen, die vorher 
flackert oder herunter dimmt.
Bin ja schon froh, wenn die Schalter beleuchtet sind, steht glaube ich 
auch in der Norm.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Diese Flackerdinger gibt es, sie vertragen sich bloß nicht mit allen 
Leuchtmitteln.

Was aber schon seit Jahrzehnten existiert, sind Systeme, die die 
Beleuchtung der Lichttaster nach Betätigung ab- und eine gewisse Zeit 
vor Abschalten der Treppenbeleuchtung wieder einschalten.

von Peter D. (peda)


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Uhu U. schrieb:
> Seit 1996 schreibt DIN 18015-2 eine Ausschaltvorwarnung für
> Treppenhausautomaten vor.

Sowas habe ich bisher noch in keinem Treppenhaus gesehen.

In einem Neubau habe ich allerdings Bewegungsmelder gesehen, ist total 
nervig. Die ESLs gehen ~1s nach dem Klick an und ~1s nach nicht bewegen 
wieder aus. Man geht also immer ins Dunkle und um den Schlüssel ins 
Schloß stecken zu können, muß man vor der Tür tanzen.

von Le X. (lex_91)


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Bei uns im Treppenhaus (Baubeginn 2011) gibt es das nicht.
Da geht das Licht einfach aus.

Die sind damals aber ziemlich auf den Vorschriften rumgeritten.
Daher vermute ich, wenn es eine Vorgabe gäbe hätten sie das auch so 
umgesetzt.

von Marc M. (bench)


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Wir haben eine LED Beleuchtung im Treppenhaus und bevor das Licht 
dauerhaft aus geht, wird man vorgewarnt, indem das Licht 3x ganz kurz 
ausgeht... quasi kurz flackert. Ist schon praktisch, wenn man mit der 
Einkaufskiste nach oben läuft und nicht auf halber Treppe im Dunkeln 
stehen will. Da kann man beim ersten flackern schon mal den 
Lichtschalter drücken...

von Paul B. (paul_baumann)


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Peter D. schrieb:
> Man geht also immer ins Dunkle und um den Schlüssel ins
> Schloß stecken zu können, muß man vor der Tür tanzen.

Da wäre es doch gut, wenn der Bewegungsmelder einen Wechsler drin hat, 
so daß man in der Dunkelphase eine Stereoanlage zuschalten kann.

mfG Paul

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Peter D. schrieb:
> Sowas habe ich bisher noch in keinem Treppenhaus gesehen.

Hatten wir sowohl in userem vorigen Mietshaus (Sanierung ca. 2000)
als auch im jetzigen (2010 saniert).

Die jetzige hat auch noch eine Einstellmöglichkeit für
„Energiesparlampen“, also Kompaktleuchtstofflampen.  Da wurde die
Ausschaltpause so stark verkürzt, dass man es wirklich nur als
kurzen Helligkeitsschwund merkt, damit die Lampen nicht neu zünden
müssen.  Seit die Kompaktleuchtstofflampen alle verschwunden sind
(inzwischen ist fast nur noch LED-„Obst“ drin), konnte man wieder auf
die Normaleinstellung zurück wechseln, jetzt ist es deutlich sichtbar.

Sinnvoll ist es auf jeden Fall.

von Uhu U. (uhu)


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Jörg W. schrieb:
> Sinnvoll ist es auf jeden Fall.

Das denke ich auch. Meine eigentliche Frage ist aber, ob das bei einer 
Altanlage nachgerüstet werden muss, oder nicht.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Uhu U. schrieb:
> Meine eigentliche Frage ist aber, ob das bei einer Altanlage
> nachgerüstet werden muss, oder nicht.

Die kann ich dir leider auch nicht beantworten.

Wenn man sieht, wie viele Anlagen es nach wie vor nicht haben:
vermutlich nicht, zumindest interessiert's kein Schwein.  Naja,
bis zu dem Moment, wo sich einer auf dem Weg zur Arbeit durch
das plötzlich ausgehende Licht ein Bein bricht … durch den
Arbeitsweg ist dann die Unfall-Versicherung im Spiel, und die
könnten da genauer nachfragen als die normale Krankenversicherung.

von Thomas E. (thomase)


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Jörg W. schrieb:
> durch den
> Arbeitsweg ist dann die Unfall-Versicherung im Spiel,

Theoretisch. Vorher wird allerdings jahrelang durch die Instanzen 
geklagt, um festzustellen, ob das Treppenhaus schon zum Arbeitsweg 
gehört.

von Soul E. (Gast)


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Marc M. schrieb:

> Wir haben eine LED Beleuchtung im Treppenhaus und bevor das Licht
> dauerhaft aus geht, wird man vorgewarnt, indem das Licht 3x ganz kurz
> ausgeht... quasi kurz flackert.

Noch schöner wäre es, wenn die Treppenlichtautomaten dann auch 
re-triggerbar wären. D.h. wenn man durch Drücken des Tasters die Zeit 
neu starten kann bevor sie abgelaufen ist.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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soul e. schrieb:
> Noch schöner wäre es, wenn die Treppenlichtautomaten dann auch
> re-triggerbar wären. D.h. wenn man durch Drücken des Tasters die Zeit
> neu starten kann bevor sie abgelaufen ist.

Bei all denen, die so eine Ausschaltwarnung haben, kann man das
natürlich.

von Falk B. (falk)


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???
VOn so einer Vorwarnung hab ich noch nie was gesehen oder gehört. Sachen 
gibt's. Am besten noch einen Count Down wie an amerikanischen Ampeln?
Was wäre die Welt ohne Treppenhausautomaten mit Ausschaltvorwarnung?

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Uhu U. schrieb:
> Seit 1996 schreibt DIN 18015-2 eine Ausschaltvorwarnung für
> Treppenhausautomaten vor. Gilt diese Vorschrift auch für Altanlagen,
> oder haben die Bestandsschutz?

https://www.elektrikforen.de/threads/ausschaltvorwarnung-in-zeitschaltungen.18310/#post-140596

von Uhu U. (uhu)


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Jörg W. schrieb:
> https://de.wikipedia.org/wiki/Treppenlicht-Zeitschalter
>
> 6. Absatz

Das hatte ich auch schon gefunden. Leider steht da nichts über 
Altanlagen.

Wieder zeigt sich, dass nicht öffentlich zugängliche DIN-Normen einfach 
nur eine Sauerei sind.

Geheimgesetze waren aus gutem Grund verboten...

Mit technischen Normen, die vom Staat für allgemeinverbindlich erklärt 
werden, haben sie angefangen, diese Regel zu brechen, dann kamen diese 
"public private partnership"-Verträge - dick wie ein 
Großstadt-Telefonbuch und in englisch verfasst -, mit denen öffentlche 
Infrastruktur an amerikanische Heuschrecken verhökert wurde und in denen 
ein Gerichtsstand in USA vereinbart ist. Und mit völkerrechtlich 
verbindlichen Verträgen wie TTIP, CETA, TTP geht es weiter...

: Bearbeitet durch User
von Paul B. (paul_baumann)


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Uhu U. schrieb:
> Wieder zeigt sich, dass nicht öffentlich zugängliche DIN-Normen einfach
> nur eine Sauerei sind.

Wir sind kaum mal einer Meinung -aber hier zu 100%.

MfG Paul

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Uhu U. schrieb:
> Das hatte ich auch schon gefunden.

Sieh dir doch mein zweites Zitat an: es ist eine Norm, aber diese
hat eben erstmal keinen rechtsverbindlichen Charakter.  Zum anderen
(und das ist letztlich das, was ich oben mit dem gebrochenen Bein
skizziert habe) muss natürlich der Eigentümer seiner
Verkehrssicherungspflicht nachkommen.  Wie er das tut, ist am Ende
seine Sache, aber die Einhaltung der Norm wird man ihm wohl immer
erst einmal als dem Stand der Technik entsprechend ergriffene
Maßnahme zugute halten, wenn es hart auf hart kommt.

von Le X. (lex_91)


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Uhu U. schrieb:
> TTIP

Zumindest das wird sich jetzt erstmal zeigen müssen ;-)

von Tassilo H. (tassilo_h)


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Jörg W. schrieb:
> soul e. schrieb:
>> Noch schöner wäre es, wenn die Treppenlichtautomaten dann auch
>> re-triggerbar wären. D.h. wenn man durch Drücken des Tasters die Zeit
>> neu starten kann bevor sie abgelaufen ist.
>
> Bei all denen, die so eine Ausschaltwarnung haben, kann man das
> natürlich.

Nope. Es gibt noch die nachgerüsteten Altanlagen, in denen zur 
Drahtersparnis die Lichttaster direkt die Lampen schalten, und der 
Treppenlichtautomat dann die Taster überbrückt. Dafür geeignete 
Automaten haben durchaus eine Vorwarnfunktion, nur kann man den 
Automaten ja nicht nachtriggern, da die Taster ja überbrückt sind 
solange das Licht an ist.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Trotzdem sind die Automaten nachtriggerbar ;), das war ja soul eyes
Wunsch.

Aber richtig, wenn es die Verkabelung nicht hergibt, dann kann's
natürlich sein, dass es trotzdem nicht geht.

von Uhu U. (uhu)


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Tassilo H. schrieb:
> Es gibt noch die nachgerüsteten Altanlagen

Besteht eine Nachrüstpflicht?

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Uhu U. schrieb:

> Besteht eine Nachrüstpflicht?

Uhu, das hatten wir doch schon oben, siehe Elektriker-Forum: die
zugehörige DIN ist eine Norm, kein Gesetz.  Damit gibt es keine
gesetztliche Pflicht, aber man tut natürlich meist gut daran, sich
an Normen zu halten.

von Tassilo H. (tassilo_h)


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Uhu U. schrieb:
> Tassilo H. schrieb:
>> Es gibt noch die nachgerüsteten Altanlagen
>
> Besteht eine Nachrüstpflicht?

k.A. Aber es soll vorkommen, daß nach 50 Jahren der originale Automat in 
den Ruhestand will und nicht mehr tut was er soll.

von Uhu U. (uhu)


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Jörg W. schrieb:
> Uhu, das hatten wir doch schon oben

Tassilo H.s Äußerung klang, als wüsste er das vielleicht...

von Sebastian L. (sebastian_l72)


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Uhu U. schrieb:
> Seit 1996 schreibt DIN 18015-2 eine Ausschaltvorwarnung für
> Treppenhausautomaten vor. Gilt diese Vorschrift auch für Altanlagen,
> oder haben die Bestandsschutz?

Für mich ein klarer Fall von "Wir wollen mehr verkaufen"-Norm.

Klar ist das nett, aber PIR/Mikrofon Deckung und ausreichende 
Nachlaufzeit ist auch gut.

Bestandsschutz gilt. Den kann nur der Gesetzgeber aufhebeln. Ein 
Normenausschuss ist dazu zum Glück nicht mächtig genug.

von Thomas E. (thomase)


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Tassilo H. schrieb:
> nur kann man den
> Automaten ja nicht nachtriggern, da die Taster ja überbrückt sind
> solange das Licht an ist.

Was bei einem elektronischen Automaten allerdings kein Problem wäre.

Uhu U. schrieb:
> Besteht eine Nachrüstpflicht?

Dieses ganze Bauzeugs ist Ländersache.
Möglicherweise besteht eine gesetzliche Pflicht bei Neubauten und sogar 
eine Nachrüstpflicht für Altbauten. Nur nicht in jedem Bundesland. Man 
denke nur an die Rauchmelder.

: Bearbeitet durch User
von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Sebastian L. schrieb:
> Bestandsschutz gilt. Den kann nur der Gesetzgeber aufhebeln. Ein
> Normenausschuss ist dazu zum Glück nicht mächtig genug.


aber ein Versicherer kann dir den Versicherungsschutz versagen, wenn du 
nicht entsprechend dem Stand der Technik modernisierst und sich daraus 
Gefahren ableiten. Der Betreiber der Anlage/des Gebäudes haftet 
schlussendlich.
Je nach Vertrag drängen deshalb die Verwalter auf umfassende 
Haftungssicherheit.

Namaste

von Peter D. (peda)


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Jörg W. schrieb:
> 
https://www.elektrikforen.de/threads/ausschaltvorwarnung-in-zeitschaltungen.18310/#post-140596

Das kann ich gut nachvollziehen, daß den normalen Mieter das Flackern 
eher stört und er einen Defekt vermutet. Daher hat sich das auch nicht 
durchgesetzen können.
Und die Dimmfunktion hat sich mit dem Glühbirnenverbot eh erledigt, da 
nur noch sehr teure LEDs auch dimmbar sind.

von Uhu U. (uhu)


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Thomas E. schrieb:
> Dieses ganze Bauzeugs ist Ländersache.

OK, ich habe die Landesbauordnung nach dem Begriff "Ausschaltvorwarnung" 
und Fragmenten davon durchsucht - den gibt es dort nicht.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Hier stört das überhaupt keinen.  Wenn man einmal weiß, wie oft und
wann das blinkt, dann kann man gut einschätzen, ob man zwischendrin
auf den Taster drücken muss oder nicht.

Der Schalter hat auch noch ein Dauerlicht-Feature, welches man über
den normalen Taster aktivieren kann.  Ist zuweilen auch mal nützlich.

Nicht alles, was neu ist, muss immer gleich Mist sein ;), auch wenn
früher™ sowieso alles besser war …

von Uhu U. (uhu)


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Jörg W. schrieb:
> Der Schalter hat auch noch ein Dauerlicht-Feature, welches man über
> den normalen Taster aktivieren kann.  Ist zuweilen auch mal nützlich.

Die Existenz dieser Funktion behält man besser für sich - sonst kann man 
dann dauernd das Licht aus schalten, weil es irgend so ein Idiot zwar 
ein- aber nicht wieder aus geschaltet hat.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Ein 2-h-Timeout ist trotzdem noch drin.

Bislang habe ich nur sehr selten erlebt, dass das mal jemand
benutzen würde.  Man muss aber einfach nur die Anleitung des
Schalters durchlesen, da steht das alles drin. ;)

von Uhu U. (uhu)


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Jörg W. schrieb:
> Man muss aber einfach nur die Anleitung des
> Schalters durchlesen, da steht das alles drin. ;)

Erfahrungsgemäß tun das die einschlägigen Kandidaten nicht. Die sind nur 
oraler Weitergabe fähig.

von Soul E. (Gast)


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Uhu U. schrieb:
> Jörg W. schrieb:
>> Der Schalter hat auch noch ein Dauerlicht-Feature, welches man über
>> den normalen Taster aktivieren kann.  Ist zuweilen auch mal nützlich.
>
> Die Existenz dieser Funktion behält man besser für sich - sonst kann man
> dann dauernd das Licht aus schalten, weil es irgend so ein Idiot zwar
> ein- aber nicht wieder aus geschaltet hat.

Eben deswegen sind die üblichen Treppenlichttimer nicht retriggerbar. 
Sonst kommt Dein Mieter auf die Idee, sich mit einem in den Taster 
geklemmten Streichholz Dauerlicht zu verschaffen.

Bei den Dingern mit Vorwarnung wird wahrscheinlich ein Triggerfenster 
implementiert sein.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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soul e. schrieb:
> Bei den Dingern mit Vorwarnung wird wahrscheinlich ein Triggerfenster
> implementiert sein.

Nö, kannste beliebig oft draufdrücken.

Bei einem vollflächigen Taster kannst du mit einem Streichholz nicht
viel ausrichten.  Da müsstest du schon einen Kohlensack an den
Schalter lehnen. ;-)

von Dieter W. (dds5)


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soul e. schrieb:
> Eben deswegen sind die üblichen Treppenlichttimer nicht retriggerbar.
> Sonst kommt Dein Mieter auf die Idee, sich mit einem in den Taster
> geklemmten Streichholz Dauerlicht zu verschaffen.

Was soll da der Unterschied sein ob ich jetzt schon während der Laufzeit 
oder erst nach deren Ablauf mit einem festgeklemmten Taster 
"nachtriggere"?
Das Licht bleibt so oder so dauernd an.

von Paul B. (paul_baumann)


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Dieter W. schrieb:
> Was soll da der Unterschied sein ob ich jetzt schon während der Laufzeit
> oder erst nach deren Ablauf mit einem festgeklemmten Taster
> "nachtriggere"?

Es muß zwischendurch einmal losgelassen worden sein, da die Biester 
normalerweise flankengetriggert sind. Das beugt Spielkindern vor.

mfG Paul

von Dieter W. (dds5)


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Interessant.

Bei uns ist die Billigvariante mit 3-adriger Strippe verbaut, bei der 
die Taster direkt die Lampen einschalten und der Automat übernimmt dann 
die Selbsthaltung.
Da ist auch nichts mit zwischendrin nachtriggern, da ja der 
Schaltkontakt des Timers sowieso die Taster überbrückt.
Sobald ein Taster hängt, bleibt das Licht immer an.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Das Multitalent von Eltako, hat eine Ausschaltvorwarnung, lässt sich 
Nachtriggern (pumpen) und eine Dauerlichtfunktion ist auch drin, die 
sich wie schon erwähnt wurde irgendwann selbst wieder zurück setzt, wenn 
kein Depp vom Kabelnetzbereiber meint dran rumdrehen zu müssen.

Das Tollste ist aber, das der Automat zwei Eingänge hat, einen 
konventionellen und einen mit 8-230V UC. So kann man die Lichttaster der 
Sprechanlage einfach mit anschließen. Ich hab das schon so gelöst, das 
ich im Haus die Treppenlichtsteuerung über das Sprechanlagenkabel 
realisierte und die Taster mit LEDs ausgestattet hatte. Ich finde es 
toll, wenn der Gastgeber seinen Gästen das Treppenhauslicht direkt über 
das Türtelefon einschalten kann.

von Eppelein V. (eppelein)


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Jörg W. schrieb:
> Uhu U. schrieb:
>> Meine eigentliche Frage ist aber, ob das bei einer Altanlage
>> nachgerüstet werden muss, oder nicht.
>
> Die kann ich dir leider auch nicht beantworten.
>
> Wenn man sieht, wie viele Anlagen es nach wie vor nicht haben:
> vermutlich nicht, zumindest interessiert's kein Schwein.  Naja,
> bis zu dem Moment, wo sich einer auf dem Weg zur Arbeit durch
> das plötzlich ausgehende Licht ein Bein bricht … durch den
> Arbeitsweg ist dann die Unfall-Versicherung im Spiel, und die
> könnten da genauer nachfragen als die normale Krankenversicherung.

Bei "Altanlagen", meist 3-Leiterschaltung, ist keine Änderung notwendig.

Werden alte 4-Leiterautomaten erneuert, kommen z. Bspl. Elpa 6 mit 
Ausschaltvorwarnung zum Einsatz.

Sind Neuinstallationen vorgesehen, dann nur noch Zeitautomaten mit 
Ausschaltvorwarnung!

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