Folgende Fragestellung: Ich bin als selbständiger Entwickler für (eigentlich Software für Kleincontroller) tätig und mache nebenbei Elektronik, die ich über ein angemeldetes Gewerbe vertreibe. Beim Finanzamt habe ich nur eine Steuernummer, mache aber zwei Berechungen, wegen der eventuellen Gewerbesteuerpflicht, die in meinem Falle nicht greift, weil der Elektrokram zu wenig ausmacht. Dazu habe ich Webseiten gemacht, was ich aber aus mehreren Gründen eingestellt habe. Nun gibt es eine kleine, aber wesentliche Veränderung: Ich habe zwei Themenbereiche, die in den Bereich Kunst gehen und die die Künstlersozialkasse auf den Plan gerufen haben. Zum Einen baue ich Videoinstallationen auf der Basis von Software auf und zum anderen habe ich begonnen, Art-Deko-Kunst mit Elektronik und Mechanik aufzubauen und zu verkaufen. Die Objekte sind mit LEDs und anderem bestückt, drehen und verformen sich und bringen Video ins Spiel. Nun ist es so, daß ich schonmal mit der KSK zu tun hatte, weil ich als Webdesigner für andere tätig war und dort einzahlen sollte, worum ich mich gedrückt habe. Desweiteren sollte ich als Auftraggeber meines eigenen Betriebes (also des Gewerbes Elektro) für die Webseite zahlen, die der Webdesigner gemacht hat. Das konnte ich abbiegen, weil ich angegeben habe, das alles selber gemacht zu haben. Nun bin ich aber bei denen in der Kartei! Ich wurde nun schon wieder angeschrieben, dass meine Tätigkeit der eines Künstlers und Designers entspricht und ich damit zahlungspflichtig bin. Das Dolle ist nun, daß ich keine Trennung zwischen den Künstlereinnahmen habe, sondern die Produkte einfach als Elektronik übers Gewerbe oder als Software über die Selbtständigkeit verkaufe und verkauft habe. Die wollen jetzt für die letzen Jahre Bescheide haben und nachkassieren! Jetzt besteht das Problem, daß die die kompletten Einnahmen veranschlagen wollen, um ihren Satz draufschlagen zu können, obwohl die SW und HW überwiegend aus Technikerleistung und Bau und weniger, aus Kunst besteht. Ich habe sie nur so angepriesen! Das Zweite Dolle ist, was ich aus einem Designerforum habe: Da ich nur in zweiter Linie ein Künstler bin, werde ich von dem eingezahlten Geld keinen Cent sehen. D.h. wenn ich mal alt bin, sind die nicht zahlungspflicht, weil ich aus einer anderen Kasse Geld bekomme. (Ich habe eine RV und KV privat). Das heisst: Die zocken Geld ab und ich kriege keine Leistung dafür! Kennt sich jemand damit aus? Ich möchte nicht gleich Hunderte für einen Anwalt ausgeben, um das abzuwehren. Wie wird das in solchen Fällen gehandhabt? Wie kommt man um den Mist herum?
Bester Rat in so einem komplexen Fall: Such dir einen Anwalt der sich damit auskennt. Pass auf das du nicht in weitere Fallen wie ElektroG, Meisterpflicht und CE läufst, wenn due Elektronik von Gewerbe an Privat verkaufst!
> Ich habe sie nur so angepriesen!
Das kommt davon, wenn man sich als Künstler ausgibt.
Kleinkontrolleur schrieb: > Die wollen jetzt für die letzen Jahre Bescheide haben und nachkassieren! > Jetzt besteht das Problem, daß die die kompletten Einnahmen > veranschlagen wollen, um ihren Satz draufschlagen zu können ... > Das Zweite Dolle ist, was ich aus einem Designerforum habe: Da ich nur > in zweiter Linie ein Künstler bin, werde ich von dem eingezahlten Geld > keinen Cent sehen. D.h. wenn ich mal alt bin, sind die nicht > zahlungspflicht, weil ich aus einer anderen Kasse Geld bekomme. (Ich > habe eine RV und KV privat). Typische Stimmungsmache gegen den Sozialstaat. Wenns kein Fake, geh zu deiner Krankenkasse/Rentenversicherungsträger und sag die sollen diese Doppeltversicherung mit der Künstlerkasse klären.
Kleinkontrolleur schrieb: > Da ich nur > in zweiter Linie ein Künstler bin, werde ich von dem eingezahlten Geld > keinen Cent sehen. D.h. wenn ich mal alt bin, sind die nicht > zahlungspflicht, weil ich aus einer anderen Kasse Geld bekomme. Dann würde ich mal klären, ob diese Behauptung auch wirklich zutrifft. Da würde ich mich lieber an einen Rentenexperten wenden und nicht an ein Forum das andere Schwerpunkte hat. Kleinkontrolleur schrieb: > was ich aus einem Designerforum habe: Und bei denen war nichts näheres zu erfahren? Hier steht doch so einiges darüber und wenn die Verhältnisse beim TO zutreffen und er das begründen kann, ist er doch fein raus aus der Zahlungspflicht. https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCnstlersozialversicherung
Der Wiki-Eintrag entspricht weitgehend dem der Webseite der KSK und bringt mich jetzt nicht wirklich weiter. Laut deren Angaben könnten maximal 5 Jahre nachgefordert werden und das mit einem Satz von bis zu 5%! Ich habe mal zusammengerechnet, dass ich Einnahmen in der Größenordnung von fast 70.000 hatte. Wären rund 3.500!
tjo, dumm gelaufen - wenn das so stimmt. Warum trifft den dann nicht die Ausnahme won Wikipedia auf dich zu? Ausnahmen Nebenberufliche Künstler, die ihr überwiegendes Einkommen aus einer anderweitigen Haupttätigkeit beziehen, sind ausgenommen. Die Künstlersozialversicherung nimmt keine Kunsthandwerker auf, auch wenn sie zweifellos eine gewisse gestalterische Leistung erbringen, etwa Goldschmiede oder Instrumentenbauer. Gleiches gilt nach einem letztinstanzlichen Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. Februar 2007 (Az.: B 3 KS 2/07 R) auch für Tätowierer. - Quelle besagter Wiki-Artikel Außerdem du hast doch schon Steuern & deine Sozialabgaben abgeführt, also kannst du die doch auch belegen oder? Wenn die das nicht anerkennen => Anwalt
Zahlst Du als Künstler in die KSK ein, d.h. bist Du veranschlagt??? KSK-Pflichtig ist man nur, wenn man überhaupt mehr, als rund 4000,- im Jahr verdient aber nicht noch eine andere Haupteinnahme hat, die einen voll renten-v-pflichtig macht. Das sollte bei Dir wohl nicht der Fall sein, daher kommt für Dich nur die Verwerterabgabe in Betracht. Diese wiederum schlägt aber auch nur zu, wenn Du mehr, als 3x im Jahr einen selbständigen Künstler honorierst UND die Summe mehr, als 450,- Euro beträgt. Wenn Du (der Geschäftsmann) Dir selber, (dem Künstler) aber offiziell kein Künstlerhonorar gezahlt hast, dann sollte das bei Dir eigentlich Null sein. Es sein denn, Du hättest als Künstler wiederum Teile anderer Künstler mitverwertet. "Herum" kommt man um die Geschichte, indem man den Fall einfach nicht entstehen lässt. Am Besten ist, man verkauft seine Kunst im Rahmen eines Gewerbes, als Dienstleistung. Musiker machen das so, indem sie ein Tonstudio gründen (unschuldig pfeiff) und bei sich selber die Musik kostenlos einkaufen und dem Kunden als Auftragskomposition verticken. Dann zahlt weder der Kunde noch man selber als Musiker. Der Grund ist der, dass Kunden nur Personen, nicht aber Firmen den AG-Anteil der KSK entrichten müssen. Daher haben heutzutage alle Sprecher und Radiojournalisten ein eigenes Tonstudio, auch wenn das praktisch nur aus einer kleinen schaumstoffgedämmten Ecke mit Mikro besteht, in der das Baby geparkt wird. (Hab ich selber gesehen!) Auch Filmemacher, Fernsehmoderatoren und sogar Kabarettisten haben (nicht nur, aber "auch") aus diesem Grund eine eigene Produktionsfirma. Entscheidend ist, dass dabei nicht etwa die Firma Kunst beim Künstler kauft, um sie zu verticken, sondern der Künstler kauft Dienstleistung bei der gewerbetreibenden Firma - obwohl es derselbe Vorgang ist. Kritisch wird die Sache, wenn der Künstler trotz der Ausgaben an das Gewerbe einen höheren Anteil verdient, als die anderen Einnahmen, bzw die zu gering sind, weil er dann hauptberuflicher Künstler ist und Abgaben zahlen muss. Daher müssen die Ausgaben an das Gewerbe auch immer schön hoch sein, selbst wenn man 200 Konzerte im Jahr gibt, wobei es auch für den Fall noch Möglichkeiten der Kostensenkung gibt.
Max schrieb: > Nebenberufliche Künstler, die ihr überwiegendes Einkommen aus einer > anderweitigen Haupttätigkeit beziehen, sind ausgenommen. Da gibt es eine Grenze. Die liegt niedriger, als die Pflichtversicherungsgrenze. Wie genau die zustande kommt, ist mir nicht bekannt. Das kann aber durchaus kritisch werden, wenn man mal in einem Jahr als Selbständiger, weniger Einkommen hat. > Die Künstlersozialversicherung nimmt keine Kunsthandwerker auf Das ist der große Kritikpunkt. Es wird zwar für die Leistung selbständiger Künstler bei den Firmen kassiert, viele dieser Leute aber nicht als Profiteure aufgenommen. Bei den Webdesignern gab es da mal einen Musterprozess. Soweit ich weiß, muss man für die zahlen, sie selber kommen aber nicht rein. Damit profitieren andere Künstler von Beiträgen, die nicht durch sie erwirtschaftet wurden. Bizarr! Wenn Ich z.B. ein neues Lied über das Tonstudio rausbringen würde, müsste ich für den etatmäßigen Anteil der Sängerin wie bei einem Honorar Abgaben zahlen, auch wenn die das hobbymässig macht. Daher trennen die meisten Studios, die mit mehr, als einer Person arbeiten ihre Aktivitäten In Studio und Verlag. Als kleinverdienender Einzelkünstler wiederum nimmt man irgendwelche Zahlungen nur dann als Honorar entgegen, wenn auf der anderen Seite auch Ausgaben entgegenstehen, Kosten vom Auftraggeber getragen werden oder an das Gewerbe gehen können. Das Thema ist ein absoluter Wiedergänger in allen Tonforen und Musikplattformen und ich zitiere mal, was ich an anderer Stelle dazu geschrieben hatte: Für den Kleinkünstler mit Gewerbe / Selbständigkeit gibt es zwei Extreme: 1) Die schlaue Lösung: Der Auftraggeber zahlt bei künstlerischen Leistungen inoffiziell Fahrtkosten, Übernachtungen, Essen und alles Drumherum und setzt es über Gemeinkosten ab. Es gibt maximal ein Minihonorar, der Rest ist Dienstleistung vom Gewerbe, das dem Auftraggeber eine Rechnung stellt, wie bei kompletten Geräten. Geräteherstellung, Verleih- und Installationen sind kunstfrei! Wer größere Honorare von Kunden bekommt, muss eben einen Teil offiziell ins Gewerbe verschieben oder (hier in die Software ?). 2) Die dumme Lösung: Das Gewerbe nimmt immer alles ein und zahlt für alles was annähernd "Kunst" ist, ein fettes Honorar mit z.B. offiziellen Fahrtkosten und Hotel. Alles, was man nämlich als Verwerter an Künstler zahlst, gilt als Leistung des Auftraggebers und wandert in die Berechnung des Verwerteranteils. Dabei gelten unverständlicherweise auch nebenberufliche und nichtversicherte Mitwirkende als Künstler. Zudem treibt es die Künstlereinnahmen hoch, die ebenfalls nochmals KSK-wirksam sind, wenn man selber Pflichtiger ist. Und bevor hier jetzt jemand jammert und mit Sozialgerechtigkeit anfängt: Es gibt für besonders gut verdienende Künstler die Möglichkeit, sich komplett befreien zu lassen, wovon gewisse Personen, die von ihrer Musik ein ganzes Dorf finanzieren könnten, auch Gebrauch gemacht haben und keinen Cent abgeben. Umgekehrt ist es so, dass Firmen, die Aufträge an nicht dort Versicherte vergeben, dennoch den AG-Anteil zahlen und somit die in der KSK befindlichen Künstler indirekt davon mitproftieren, während diejenigen, aufgrund deren Leistung der AG-Anteil überhaupt fällig wurde, nix davon sehen. Umgekehrt gibt es Leute, die sich durch die KSK auch Sozialleistungen sichern, indem sie die Künstlerschaft betonen und gleichzeitig als Freischaffender die Gewerbesteuern vermeiden. Dies soweit. Halte uns mal bitte auf dem Laufenden, wie sich das entwickelt. Mich interessiert z.B. ob Software so "künstlerisch" sein kann, dass sie KSK-Abgaben generieren kann. Theoretisch könnte dann ein Teil der Einnahmen als Selbständiger umgedeutet werden und bei typischen Stundensätzen kommt da was zusammen.
Lass den Kuenstler in der Aussage weg. Du bist Ingenieur, dessen Produkte als Kunst gesehen werden koennen. Erzaehlst was von Prototypen, Machbarkeistsstudien, zum Testen bei speziellen Umweltbedingungen, Lifstyle Gadgets, die jetzt halt nicht rumgetragen werden. Es gibt ja Koeche, die machen Eiskreationen, mit fluessigem Stickstoff. Das sind dann eher Physiker, die mit Lebensmitteln rumspielen.
Ordner schrieb: > Typische Stimmungsmache gegen den Sozialstaat. Nein, das ist nicht nur "typische Stimmungsmache", sondern entspricht leider tatsächlich der Vorgehensweise der KSK. Ich sitze mit meinen Unternehmen in einem Technologiezentrum, in dem die KSK tatsächlich meinte, sehr viele Unternehmen zur Zwangsabgabe verpflichten zu können, vorzugsweise natürlich diejenigen, bei denen nicht zu erwarten ist, jemals Gegenleistungen erbringen zu müssen. Aus diesem Grunde wurde dann auch eine Art Arbeitsgemeinschaft gegründet, in der dann gemeinsam die Erfahrungen mit der KSK diskutiert und juristischer Rat eingeholt wurden. An mir selbst bzw. meinen Unternehmen ging der Kelch glücklicherweise vorüber. Die Vorgehensweise der KSK bestand insbesondere darin, sich die Unternehmen herauszupicken, die ihre Webseiten selbst erstellt hatten, und das als abgabepflichtige künstlerische Leistung darzustellen. Denn auch viele kleinere Unternehmen sind Konzerne, die z.B. aus einem Einzelunternehmen oder einer GbR und einer nach außen sichtbaren GbmH/UG/Ltd. bestehen.
Andreas S. schrieb: > Die Vorgehensweise der KSK bestand > insbesondere darin, sich die Unternehmen herauszupicken, die ihre > Webseiten selbst erstellt hatten, und das als abgabepflichtige > künstlerische Leistung darzustellen. Das wird aber nicht funktioniert haben, nehme ich an, oder? Wobei irgendjemand muss es ja gemacht haben und wehe, es war kein Angestellter auf Geheiß, sondern der Sohnemann von irgendeinem, der ein paar Hunnis bekommen hat. Das mit den Webdesignern ist mir schon mehrfach aufgestoßen, wie ich auch oben schon schrieb, aber ich meine mich zu erinnern, dass die Gerichte sich darauf bezogen haben, dass das Publizieren der Seite (siehe "MS Publisher") wie eine Veröffentlichung eines Publizisten zu werten ist. Das Verrückte ist, dass man neben den "bildenden Künstlern" (was wegen "Künstlerkasse" Sinn macht) auch die schreibende Zunft, die rein wissenschaftlich arbeitet, mit erfasst. Das sind abgesehen von den Autoren die Nutzer der linken- und damit der gegenteiligen Gehirnhälfte. Noch kurioser ist, dass man sogar die "Handwerker" unter den Schreibenden, nämlich die Journalisten und obendrein sogar die Übersetzer mit reinnimmt, also reine Transporteure von Information und nicht etwa Generierende oder gar künstlerisch Generierende. Verrückt! Andere echte Künstler sind hingegen außen vor: Bildhauer und Maler sind oft nicht drin, aufführende Musiker und Arrangeure vielfach auch nicht. Die Tatowierer z.B. sind ein super Beispiel: Die designen mehr, als jeder Informatiker, der eine Webseite baut, aber sie dürfen nicht in die KSK. Ob es reicht, sich als Ingenieur zu werten, bin ich inzwischen nicht mehr sicher, dann wir Ingenieure publizieren ja auch - nebst Pflichtenheften, auch solche Beiträge wie hier im Forum. :D
Wäre ein Imker, wenn er auch Kunsthonig anbietet ein Fall für die Künstlersozialkasse oder für das Betrugsdezernat? Sollte uns das nicht zu denken geben? Ich denke -nicht! :) MfG Paul
Kleinkontrolleur schrieb: > Die zocken Geld ab und ich kriege keine Leistung dafür! Die Künstlersozialkasse ist eine super Einrichtung an der man teilnehen sollte, wenn man nur kann. Denn als Künstler bist du Selbständiger, aber zahlst nur den halben Anteil, den Arbeitnehmeranteil in die KSK ein. Den anderen Anteil holen sie sich von den Käufern deiner Leistungen. Leider steht die KSK für Leute die Kunst nur nebenbei machen nicht offen, der wesentliche Anteil der Einnnahemn muss aus Kunstprojekten stammen. Was wesentlich ist, weiss ich nicht, vor allem wenn verschiedene Jahre unterschiedliche Verteilung bringen, aber ich sag mal: Mehr als 50% deiner Einnahmen müssen aus Kunstprojekten stammen. Wenn die bisher alle deine Einnahmen als Kunst ansehen, super für dich, schlecht für deine Kundschaft wenn sie Künstlersozialabhabenpflichtig ist http://www.kuenstlersozialkasse.de/unternehmen-und-verwerter/faq-unternehmen-und-verwerter.html dann darf sie auf alle deine Gagen, Honorare, Tantiemen noch zusätzliche Abgaben zahlen. Also: Als Selbständiger: Klar gehst du in die KSK, wenn du darfst, und bekommst die ganzen Leistungen von denen, und zahlst nichts in andere Kassen ein.
Michael B. schrieb: > Denn als Künstler bist du Selbständiger, aber zahlst nur den halben > Anteil, den Arbeitnehmeranteil in die KSK ein. Den anderen Anteil holen > sie sich von den Käufern deiner Leistungen. Mensch, das IST doch das Problem: Ich darf nicht rein, auch wenn ich wollte, soll aber zahlen. Bei den Webseiten damals war es so: Kunde musste nachträglich zahlen. Ich war aber nie Mitglied. Und damit kommt das Problem: Die Kunden wollen sich nicht mit der Kasse befassen und kaufen vielleicht weniger. Solange ich als Gewerb die Sachen liefere, sind die fein raus. Ich hoffe jetzt nur, daß Ich selber auch fein raus bin, weil ich bei mir selber einkaufe, aber nichts bezahle. Ich habe eben mit der Tussi von der Kasse telefoniert und ich muss einen Bogen ausfüllen und bestätigen, daß ich nicht oder nur gelegentlich Künstlerleistung beziehe. Damit müsste es das gewesen sein. Blieb noch die andere Seite: Als Einzelperson zu liefern ist schlecht! Da darf ich nichts machen, was nach Kunst aussieht, weil sonst der AG wieder dran ist. Also müsste die Software erst an das Gewerbe fliessen und von dort zum Kunden. Dann bin ich die Kasse wohl los, habe aber das Problem, dass der Umsatz im Gewerbe zu mehr Steuern führt. Alles Sch....e in Deutschland!
Jürgen S. schrieb: > Andreas S. schrieb: >> Die Vorgehensweise der KSK bestand >> insbesondere darin, sich die Unternehmen herauszupicken, die ihre >> Webseiten selbst erstellt hatten, und das als abgabepflichtige >> künstlerische Leistung darzustellen. > > Das wird aber nicht funktioniert haben, nehme ich an, oder? Vermutlich kann man bei der Formulierung seines Widerspruches gegen die Festellung der KSK irgendwelche Formfehler, z.B. auf Grund ungeschickt gewählter Formulierungen, begehen und sich damit für Jahrzehnte reinreiten. Auch Versicherungsunternehmen wenden gerne solche Tricks an, z.B. indem sie bei gemeldeten Haftpflichtschäden kurz nachfragen: "Haben Sie den beschädigten Gegenstand etwa ohne die Genehmigung des Eigentümers angefasst?!?!" Wer dann reflexartig sagt: "Aber ich konnte doch davon ausgehen, dass ich den Gegenstand berühren durfte...", hat verloren. Ich hatte die o.a. Angelegenheit nicht weiter verfolgt, weil die KSK glücklicherweise nicht bei mir vorstellig wurde.
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