Der Bundesrat hat heute die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) gebilligt, die etwa Überlassungshöchstdauer oder Equal Pay in der Zeitarbeit neu regelt. Mit dieser Neuregelung müssen Leiharbeiter nach 18 Monaten fest in einen Betrieb übernommen werden, wenn sie weiterhin dort arbeiten sollen. Wie sieht dies mit unsere Ingenieurszuhälter aus?
Jan schrieb: > Wie sieht dies mit unsere Ingenieurszuhälter aus? Wenn die über AÜG verliehen werden ebenso. Nur was steht im Kleingedrucktem?
Ich fürchte, dass so manche Firma dumm genug ist um nach 18 Monaten einen entliehenen Ingenieur wegzuschicken und dafür den nächsten zu holen. Aber gegen Dummheit ist bekanntlich kein Kraut gewachsen; da nützen auch Gesetze nicht viel.
Matthis B. schrieb im Beitrag #4806186:
> Tri tra trollala....heute ist Black Friday und Troll-Day :)
Tut mir leid das der Bundesrat diesen Beschluss nicht paar Tage vorher
beschlossen hat. Beim nächsten mal werde ich mit Ratsmitgliedern Kontakt
aufnehmen, dass sie solche Entscheidungen bitte nicht am Freitag fällen.
Bevor dieser durchaus sinnvolle Thread abdriftet, hier mal ein Dokument dass die wichtigsten Neuerungen diskutiert: http://www.personalorder.de/magazin/main/docs/2_Gesetzentwurf2016_ChR.pdf
Jan schrieb: > Wie sieht dies mit unsere Ingenieurszuhälter aus? Du fliegst nach 18 Monaten halt raus. Dann suchen sie wieder Fachkräfte, und jammern, daß sie keine neuen Sklaven finden. Es muss Pflicht werden, daß ein flexibler Arbeitnehmer aus der Zeitarbeitsvermittlung ab dem ersteh Tag mindestens das bekommt, was der normalerweise im Betrieb fest Angestellte bekommen würde, und wegen seiner Flexibilität sogar etwas mehr. Aber so lange Politiker bloss am Arsch der Lobbyisten lecken, bleibt es natürlich beim Sklavenhaltertum.
> Re: Neue Vorschriften zu Leiharbeit auch für Personaldienstleister?
Alles Quatsch !
War 1 Jahr bei Siemens in Karlsruhe, dann ein Jahr bei KWU in Karlsruhe,
dann ein Jahr bei einer anderen Siemens-Tochter und so weiter.
Schon damals durfte kein Externer länger als ein Jahr bei Siemens
beschäftigt sein, da er nach diesem Jahr hätte auf Festeinstellung
klagen können und ich kenne Leute die haben das gemacht und gewonnen.
Und das ist 25 Jahr her.
Was jetzt der Quatsch soll ist mir Rätselhaft. Reine Augenwischerei!
Zocker_50 schrieb: >> Re: Neue Vorschriften zu Leiharbeit auch für > Personaldienstleister? > > Alles Quatsch ! > > War 1 Jahr bei Siemens in Karlsruhe, dann ein Jahr bei KWU in Karlsruhe, > dann ein Jahr bei einer anderen Siemens-Tochter und so weiter. Aber was ist bei größeren Projekten? willst du den Arbeiter dann kurz vor dem Abschluss des Projektes rauswerfen?
Michael B. schrieb: > Aber so lange Politiker bloss am Arsch der Lobbyisten lecken, bleibt es > natürlich beim Sklavenhaltertum. Solange diejenigen, die es betrifft, nichts unternehmen, wird sich nichts ändern.
Zocker_50 schrieb: > War 1 Jahr bei Siemens in Karlsruhe, dann ein Jahr bei KWU in Karlsruhe, > dann ein Jahr bei einer anderen Siemens-Tochter und so weiter. Das waren alles eigenständige Unternehmen (juristische Personen) und somit war und ist die Vorgehensweise rechtlich einwandfrei.
Ich hab das Gefühl, die Konzerne bereiten sich schon auf die Zeit nach der Zeitarbeit vor. Auch weils nicht so toll fürs Image ist. Immer mehr Teilbereiche werden in eigenständige GmbH's ausgegliedert, in denen keine Tariflöhne mehr gezahlt werden. Auch kann die GmbH nach belieben verkauft oder geschlossen werden. Letztendlich wird so doch auch indirekt der Kündigungsschutz aufgeweicht.
Zocker_50 schrieb: > War 1 Jahr bei Siemens in Karlsruhe, dann ein Jahr bei KWU in Karlsruhe, > dann ein Jahr bei einer anderen Siemens-Tochter und so weiter. Das waren alles eigenständige Unternehmen (juristische Personen) und somit war und ist die Vorgehensweise rechtlich einwandfrei. Ob die Höchstausleihdauer wie damals 12 Monate waren oder nun bald 18 Mon. sein werden, ist fast egal. Mit dem Hin- und Herschieben der Leihkräfte zwischen den (eigenständigen) Konzernunternehmen wird die Höchstdauer obsolet. Die einzig sinnvolle Lösung ist ein Einkommenszuschlag, z.B. 30% über dem eines vergleichbaren Festangestellten, um die Flexibilität zu vergüten.
Haltet Euch mal nicht zu fest an den 18 Monaten fest. Da gibt es auch eine Öffnungsklausel nach der durch einen Tarifvertrag von 18 Monaten abgewichen werden kann. Wenn jetzt im Tarifvertrag auch noch steht das es eine Öffnungsklausel für eine Betriebsvereinbarung gibt dann ist alles Möglich. Macht Euch mal keine Sorgen, die IG-Metall als verlängerter Arm des Arbeitgeberverbandes kriegt da schon was hin.
Matthis B. schrieb im Beitrag #4806295:
> Dann wäre Zeitarbeit auch attraktiver.
Ja genau, Hauptsache die Kohle fließt. Das ihr aber innerhalb von
wenigen Werktagen abgemeldet werden könnt das wird dann total verdrängt.
Danach kommt wieder der Jammer mit der Arbeitslosigkeit.
> > War 1 Jahr bei Siemens in Karlsruhe, dann ein Jahr bei KWU in Karlsruhe, > > dann ein Jahr bei einer anderen Siemens-Tochter und so weiter. > Aber was ist bei größeren Projekten? willst du den Arbeiter dann kurz > vor dem Abschluss des Projektes rauswerfen? War fünf Jahre am selben Schreibtisch, habe fünf Jahre lang Software-Endwigglung für redundante Systeme gemacht und war bei fünf Siemens- Töchtern. Was hat sich da geändert ? > Autor: Jo S. (joo) > Datum: 25.11.2016 20:53 > Die einzig sinnvolle Lösung ist ein Einkommenszuschlag, z.B. 30% über > dem eines vergleichbaren Festangestellten, um die Flexibilität zu > vergüten. Du wirst es kaum glauben aber in diese Richtung lief es, da ich keinen Zwängen wie ein festangestellter Mitarbeiter unterworfen war. Konnte jeden Tag 24 Stunden arbeiten und nachts nochmal 24 Stunden, da hatte der Siemens Betriebsrat keinen Einfluß drauf. Ach ja, hatte nach den 5 Jahren noch meinen Schreibtisch für 20,- DM beim Personalkauf erstanden, da das gute Stück mir ans Herz gewachsen war. Den habe ich immer noch.
Jan schrieb: > Wie sieht dies mit unsere Ingenieurszuhälter aus? Jan schrieb: > Tut mir leid das der Bundesrat diesen Beschluss nicht paar Tage vorher > beschlossen hat. Geh' erst mal zur Grundschule und lerne Deutsch. Zocker_50 schrieb: > Schon damals durfte kein Externer länger als ein Jahr bei Siemens > beschäftigt sein, da er nach diesem Jahr hätte auf Festeinstellung > klagen können und ich kenne Leute die haben das gemacht und gewonnen. Ja, wurden dann eingestellt und waren ein halbes Jahr danach wieder draußen - diese Regelung ist pure Theorie, habe ich im Betrieb so erlebt. Genauso wie bei Zeitverträgen, die nicht beliebig oft verlängert werden durften, z.B. bei Bosch - Gesetzliches Ende ausgeschöpft und ab da keine Anstellung mehr. Diese ganzen Regelungen waren gut gemeint, in der Realität erreichen sie genau das Gegenteil.
Für jede gesetzliche Regelung wird die Wirtschaft einen Ausweg entwickeln um sich ihre Pfründe zu bewahren. Nur wenn man die Gesetze des Marktes nutzt (Angebot und Nachfrage) wird man etwas positives bewirken können. Wer zu viel Geld verlangt, wird halt kalt abgelehnt.
Leiharbeit hat im Ingenieursbereich sehr viele Nachteile, für alle Beteiligten. Ich kann mir gut vorstellen, dass das weiterhin eine Randerscheinung bleibt, auch wenn es in den letzten Jahren vielleicht Wachstum auf niedrigem Niveau gab. Viel interessanter ist und bleibt der Trend, ganze Pakete, also Entwicklung und Fertigung auszulagern. Wieso sollte man nur die Ingenieursarbeit auslagern (was man mit Leiharbeit ja noch nicht einmal wirklich tut), wenn man gleichzeitig auch die Fertigungstiefe reduzieren kann? Im vielen Bereichen (Konsumelektronik siehe Apple, Halbleiterindustrie - Stichwort "Fabless") ist es ja sogar üblich, nur die Fertigung auszulagern und nur noch Entwicklung zu machen. Das heißt logischerweise nicht, dass es den Beschäftigten besser geht, nur weil die Fertigung mit ausgelagert wird und die Firmen damit keine Personaldienstleister mehr sind. Umgekehrt kann ein Dienstleister, der sich spezialisiert hat und nicht nur Leiharbeit anbietet, ein viel besserer Arbeitgeber sein. Cyborg schrieb: > Für jede gesetzliche Regelung wird die Wirtschaft einen Ausweg > entwickeln um sich ihre Pfründe zu bewahren. Natürlich werden die Unternehmen immer Wege suchen, ihre Gewinne zu optimieren. Daran kann man sich ewig aufregen, man kann aber auch ganz pragmatisch sein und die Seiten wechseln und selbst davon profitieren.
Die SPD führt also die Agenda Politik weiter fort. Danach jammert sie über die Wahlergebnisse. Unwählbar diese "soziale" Partei. Leiharbeit gehört verstaatlicht über die Arbeitsagentur. Die können sicher auch das was brunnell und ferchchau können. Dann würde der überlassene das ganze Geld bekommen und Unternehmen die die Leiharbeit zweckentfremden können leicht davon ausgeschlossen werden. Dazu sollte der Arbeitgeber die gesamte Arbeitslosenversicherung zahlen und die doppelte Rentenversicherung. Immerhin gibt es Zeiten zwischen den einzelnen Entleihstationen und auch Umzüge für den Entliehenen. Dann wäre die ANÜ eine passable Sache und alle könnten davon profitieren.
Mark B. schrieb: > Ich fürchte, dass so manche Firma dumm genug ist um nach 18 Monaten > einen entliehenen Ingenieur wegzuschicken und dafür den nächsten zu > holen. Aber gegen Dummheit ist bekanntlich kein Kraut gewachsen Die Dummheit wird aber irgendwann weh tun, bei der Jahresbilanz und Unternehmen lernen nur durch Schmerz.
Das neue Gesetz wird trotzdem nicht weit genug gehen, weil das für die Wirtschaft ja immer noch zu attraktiv ist, es zu missbrauchen. Das muss für die Wirtschaft zu Gunsten der MA teurer werden, dann werden wieder Dauerarbeitsplätze entstehen. In Niedersachsen sind die Arbeitgeberverbände sogar so dreist, dass sie eine Auflockerung der Arbeitszeitgesetze verlangen.
Cyborg schrieb: > Das muss für die Wirtschaft zu Gunsten der MA teurer werden, dann > werden wieder Dauerarbeitsplätze entstehen. Aber nicht in Deutschland.
Leiharbeiter müßten mehr verdienen als Festangestellte. Alleine aus Gründen der Planungssicherheit im Beruf. Im Ausland funktioniert es auch.
Claymore schrieb: > > Natürlich werden die Unternehmen immer Wege suchen, ihre Gewinne zu > optimieren. Daran kann man sich ewig aufregen, man kann aber auch ganz > pragmatisch sein und die Seiten wechseln und selbst davon profitieren. Jeder kann das aber nicht praktizieren, denn bei diesem Modell braucht es wenige Abzocker, dafür viele Gebeutelte. Selbst die Erde wird ausgeblutet, dass die Lebensfeindlichkeit für den Menschen auf ihr in den nächsten 500 Jahren drastisch zunehmen wird, Exitus für den Homo weit ich vor Ausgehen des Sonnenreaktors so sicher wie das Amen in der Kirche.
Echobeam schrieb: > Jeder kann das aber nicht praktizieren, denn bei diesem Modell braucht > es wenige Abzocker, dafür viele Gebeutelte. Nein, nicht zwingend. Vielleicht möchten die "Abzocker" gerne, dass die Leute das denken. Echobeam schrieb: > Selbst die Erde wird > ausgeblutet, dass die Lebensfeindlichkeit für den Menschen auf ihr in > den nächsten 500 Jahren drastisch zunehmen wird Da wäre ich mir nicht so sicher. Aktuell gibt es wirklich ernsthafte Bemühungen, etwas dagegen zu tun. Inzwischen weiß eigentlich auch jeder, dass sich das rentiert. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass die Wirtschaft schnell umschwenkt.
> Autor: MaWin (Gast) > Datum: 26.11.2016 10:34 Mal wieder ein Beitrag des Psychopathen der seinen Namen nicht kennt und stattdessen MaWin ins Namensfeld schreibt.
>Mal wieder ein Beitrag des Psychopathen der seinen Namen nicht kennt und >stattdessen MaWin ins Namensfeld schreibt. Glaubst du ernsthaft, dass das hier irgend jemanden interessiert?
Claymore schrieb: > Leiharbeit hat im Ingenieursbereich sehr viele Nachteile, für alle > Beteiligten. Ich kann mir gut vorstellen, dass das weiterhin eine > Randerscheinung bleibt, auch wenn es in den letzten Jahren vielleicht > Wachstum auf niedrigem Niveau gab. Von welcher Randerscheinung sprichst du? Leiharbeit ist im Ingenieursbereich heute der Normalfall, ganz besonders bei den jungen Ingenieuren.
> Autor: MaWin (Gast) > Datum: 26.11.2016 16:00 > Mal wieder ein Beitrag des Psychopathen Führst du wieder Selbstgespräche ?
Axel schrieb: > Leiharbeit ist im Ingenieursbereich heute der Normalfall, ganz besonders > bei den jungen Ingenieuren. Nein. Du vergisst zum Beispiel sämtliche Jungingenieure, die ein BA- bzw. DH-Studium machen und die in aller Regel übernommen werden. Das sind ne ganze Menge.
Mark B. schrieb: > Nein. Du vergisst zum Beispiel sämtliche Jungingenieure, die ein BA- > bzw. DH-Studium machen und die in aller Regel übernommen werden. Das > sind ne ganze Menge. hehe, bei VW ist es jetzt soweit, dass die Studierenden im Praxisverbund, wenn sie fertig sind, nicht von den Fachabteilungen übernommen werden und dann ans Band geschickt werden... Die Einstellzusage ist dann ein feuchten Händedruck wert...
Axel schrieb: > Von welcher Randerscheinung sprichst du? Leiharbeit ist im > Ingenieursbereich heute der Normalfall, ganz besonders bei den jungen > Ingenieuren. Nein, es ist die absolute Ausnahme. Selbst wenn ein erheblicher Anteil der Absolventen über Leiharbeit einsteigen würde (was nicht stimmt), würde das gar nichts heißen. Die Leute müssen da schließlich nicht lange bleiben. Überhaupt kenne ich nur einen einzigen Ingenieursbereich, in dem man überhaupt Leiharbeit findet: Die Entwicklung. Aber das ist nur ein winziger Bereich. Der Löwenanteil der Ingenieure findet man in anderen Jobs. Wenn man seinen Blick aber nur auf die Entwicklung fixiert, könnte man einen verzerrten Eindruck bekommen. Der Normalfall für junge Ingenieure wird immer mehr das duale Studium. Nils P. schrieb: > bei VW ist es jetzt soweit, dass die Studierenden im Praxisverbund, wenn > sie fertig sind, nicht von den Fachabteilungen übernommen werden und > dann ans Band geschickt werden... Die Einstellzusage ist dann ein > feuchten Händedruck wert... Das ist entweder frei erfunden oder ein Einzelfall. Oder kannst du gegenteiliges belegen?
Mark B. schrieb: > Ich fürchte, dass so manche Firma dumm genug ist um nach 18 Monaten > einen entliehenen Ingenieur wegzuschicken und dafür den nächsten zu > holen. Aber gegen Dummheit ist bekanntlich kein Kraut gewachsen; da > nützen auch Gesetze nicht viel. Wenn die einen wegschicken dann ist der Grund ein anderer. Was dann "offiziell" genannt wird, ist dann oft "politisch" zu sehen! Das Gesetz wurde von der Nahles gestrickt! Bekanntermaßen ist die die trickreichste unter den Tricksern von der SPD! Deshalb brauchen die Firmen wg. der 18 Monate nix zu befürchten!
Claymore schrieb: > Axel schrieb: >> Von welcher Randerscheinung sprichst du? Leiharbeit ist im >> Ingenieursbereich heute der Normalfall, ganz besonders bei den jungen >> Ingenieuren. > > Nein, es ist die absolute Ausnahme. Stimmt! AÜG`ler im Ing.-Bereich, einfach zu teuer! Da ist der Werkverträgler viel billiger und williger!
Cha-woma M. schrieb: > Stimmt! > AÜG`ler im Ing.-Bereich, einfach zu teuer! > Da ist der Werkverträgler viel billiger und williger! Wie gesagt, das einfachste ist es, gleich das ganze Produkt inklusive Fertigung an einen Zulieferer auszulagern. Darüber beschwert sich komischerweise keiner, obwohl bei den Zulieferern teilweise wesentlich schlechtere Arbeitsbedingungen als bei Leiharbeitsfirmen herrschen.
Cha-woma M. schrieb: > Stimmt! > AÜG`ler im Ing.-Bereich, einfach zu teuer! > Da ist der Werkverträgler viel billiger und williger! Da muss nur die Abgrenzung zur Zeitarbeit deutlich sein. Sonst könnte sich ein Werkvertragler nach 18 Monaten einklagen, weil seine Arbeit eigentlich Zeitarbeit war. Das gleiche gilt auch für Freiberufler, die klagen sich nicht ein, aber es könnten Ansprüche aus der Rentenversicherung auf das Unternehmen zukommen. Claymore schrieb: > Wie gesagt, das einfachste ist es, gleich das ganze Produkt inklusive > Fertigung an einen Zulieferer auszulagern. Darüber beschwert sich > komischerweise keiner, obwohl bei den Zulieferern teilweise wesentlich > schlechtere Arbeitsbedingungen als bei Leiharbeitsfirmen herrschen. Die haben dann aber einen festen Arbeitsplatz und sind nicht monatsweise angestellt, wenn auch teilweise zu schlechteren Gehalts-Bedingungen.
Nils P. schrieb: > Mark B. schrieb: >> Nein. Du vergisst zum Beispiel sämtliche Jungingenieure, die ein BA- >> bzw. DH-Studium machen und die in aller Regel übernommen werden. Das >> sind ne ganze Menge. > > hehe, > > bei VW ist es jetzt soweit, dass die Studierenden im Praxisverbund, wenn > sie fertig sind, nicht von den Fachabteilungen übernommen werden und > dann ans Band geschickt werden... Die Einstellzusage ist dann ein > feuchten Händedruck wert... Der Ausstieg ist für jeden dualen Studenten der BA vorgesehen. Nach Abschluß des Studiums endet der Ausbildungsvertrag! Ist halt auch wie bei den Auszubildenen der gewerblichen Ausbildung. Da Endet das Beschäftigungsverhältnis auch mit Abschluß der Ausbildung Die werden aber durch Tarifverträge geschützt! Denen geben sie dann min. 1 jahr volles VW-Facharbeitergehalt. Was dann locker 50000€/anno sind. Danach werden die in eine Weiterbildung (VZ) zum Meister oder Techniker geschickt. (Je nach Lust und Laune) Bezahlen tut das die Agentur für A. mit Beitragsmitteln! Auf der Parkbank (All-Inclusiv) können die Kücken-Konzerndrohnen nochmal 2 Jahre wie im VW-Lehrlings-Bullerbü "abhängen". Danach haben die immer noch den Anspruch auf 1 Jahr Alg1 mit ca. 1400€/mtl.! Klar, so dolle hat`s der BA(DH)-Student nicht! Der muß halt dann auch ans Band zu den Malochern (Igitigitigit!!!!). Aber auch für den gilt dann mit den Gehalt von einem Jahr ein Anspruch auf Alg1! Und da es sich ja um den gehätschelten Konzernnachwuchs handelt, wird für die sich schon eine Hochschule finden. Wo sie den Master machen können und mit Staatsknete vor der Knechtschaft des Bafögamtes verschont werden! Und auch hier hat der nach Abschluß des Studiums Anspruch 1 Jahr lang auf Alg.1! Echt MEGA-Hart das ganze!
Rick M. schrieb: > Da muss nur die Abgrenzung zur Zeitarbeit deutlich sein. > Sonst könnte sich ein Werkvertragler nach 18 Monaten einklagen, weil > seine Arbeit eigentlich Zeitarbeit war. Wo hat die Nahles da noch ein "Schlupfloch" offen gelassen?
Rick M. schrieb: > Claymore schrieb: >> Wie gesagt, das einfachste ist es, gleich das ganze Produkt inklusive >> Fertigung an einen Zulieferer auszulagern. Darüber beschwert sich >> komischerweise keiner, obwohl bei den Zulieferern teilweise wesentlich >> schlechtere Arbeitsbedingungen als bei Leiharbeitsfirmen herrschen. > > Die haben dann aber einen festen Arbeitsplatz und sind nicht monatsweise > angestellt, wenn auch teilweise zu schlechteren Gehalts-Bedingungen. Äh??????????????? Die Zuli`s entwickeln auf den Gelände bzw. mit der Infrastruktur der Automobilis! Und da die Zuli`s noch nie eine eigene Entwicklungsabteilung hatten, wurde die Entwicklungsdienstleister einfach zu den Zuli`s geschoben. Also: Vor 2010 war der Entwicklungs-Ing. per Werkvertrag beim Automotiv-Konzern. Dort wurden die Produkte entwickelt die dann von den Zuli`s gefertigt wurden. Heute ist der Entwicklungs-Ing. per Werkvertrag beim Zuli tätig, und entwickelt dort die Produkte für den Automotiv-Konzern. Der Clue dabei ist, der Zuli hat die Kosten zu tragen, und der Konzern kasssiert für "fast umsonst" die Entwicklungsergebnisse ein! Und: Hat der Zuli keine Aufträge, hat der DL. auch keine Aufträg! Folge-> Die Ing. werden gleich gekündigt, oder indirekt per Ü-Std.-Abbau und freiwilligen "Zwangsurlaub" Stillgelegt!
Rick M. schrieb: > Die haben dann aber einen festen Arbeitsplatz und sind nicht monatsweise > angestellt, wenn auch teilweise zu schlechteren Gehalts-Bedingungen. Auch Leiharbeiter werden erst einmal fest eingestellt. Dass die Jobsicherheit bei einem kleineren Zulieferer besser ist, würde ich mal sehr bezweifeln. Cha-woma M. schrieb: > Der Ausstieg ist für jeden dualen Studenten der BA vorgesehen. > Nach Abschluß des Studiums endet der Ausbildungsvertrag! Kein Unternehmen bildet Studenten aus, die man später nicht braucht. Das ist nicht so wie bei den Azubis, die man wenigstens als billige Arbeitskräfte nutzen kann. Der Betreuungsaufwand ist sehr viel höher. Cha-woma M. schrieb: > Der muß halt dann auch ans Band zu den Malochern (Igitigitigit!!!!). Unfug.
Cha-woma M. schrieb: > Was? Die wirklich völlig unfähigen beschäftigt man vielleicht als Sachbearbeiter auf unterster Ingenieurs-Tarifstufe. Aber kein Ingenieur wird ans Band gestellt. Oder verwechselst du das mit Fertigungsingenieuren? Der Name bedeutet nicht, dass die Leute am Band stehen.
Claymore schrieb: > Auch Leiharbeiter werden erst einmal fest eingestellt. Dass die > Jobsicherheit bei einem kleineren Zulieferer besser ist, würde ich mal > sehr bezweifeln. Als Leiharbeiter muss man idR. mobiler sein. Obwohl ich einige Leute von Bertrandt als Werkvertragler kannte, die auch mal hier und mal da Ihre Messungen durchführen dürften. Feste eigenständige Planung waren bei dem Chaos-Kunden nicht möglich. Als Leih-Ing. konnte man das gelassener sehen. Einen festangestellten Facharbeiter von VW oder beim Daimler Stuttgart mit einem Ingenieur bei einem Krauter zu vergleichen tut weh. Cha-woma M. schrieb: > Folge-> > Die Ing. werden gleich gekündigt, oder indirekt per Ü-Std.-Abbau und > freiwilligen "Zwangsurlaub" Stillgelegt! Es wird ein Aufhebungsvertrag angeboten, zu dem man nicht Nein sagen kann. Inhalt: Ich stimme einer Aufhebung zu, dafür bekomme ich 0,5 Monatsgehälter X Anzahl der Beschäftigungsjahre, sonst betriebliche Kündigung ohne Abfindung. Cha-woma M. schrieb: > Wo hat die Nahles da noch ein "Schlupfloch" offen gelassen? Da gibt es bestimmt welche.
Cha-woma M. schrieb: > Wir reden hier von VW! > Nur so "by the way"! Auch bei VW stehen keine Ingenieure am Band. Rick M. schrieb: > Als Leiharbeiter muss man idR. mobiler sein. Nicht zwingend. Es gibt auch "feste" Jobs mit viel Reisetätigkeit (z.B. in Konzernen mit Aufgaben in mehreren Standorten, die über 100km entfernt sind, oder als Vertriebler) und Leiharbeiter, die über Monate an einem Standort und immer heimatnah (<100km) eingesetzt werden.
Rick M. schrieb: > Es wird ein Aufhebungsvertrag angeboten, zu dem man nicht Nein sagen > kann. > Inhalt: Ich stimme einer Aufhebung zu, dafür bekomme ich 0,5 > Monatsgehälter X Anzahl der Beschäftigungsjahre, sonst betriebliche > Kündigung ohne Abfindung. Hmm, das Zeug was du rauchst, muß echt megageil sein!
Claymore schrieb: > Nicht zwingend. Es gibt auch "feste" Jobs mit viel Reisetätigkeit (z.B. > in Konzernen mit Aufgaben in mehreren Standorten, die über 100km > entfernt sind, oder als Vertriebler) und Leiharbeiter, die über Monate > an einem Standort und immer heimatnah (<100km) eingesetzt werden. Ja - die gibt es, bei denen werden aber Reisekosten + Unterbringung +Mehrverpflegungsaufwand zu 100% vor Steuern gezahlt, nicht nur daran beteiligt. Nach dem Einsatz droht auch nicht immer die Kündigung - Aufhebungsvertrag. Cha-woma M. schrieb: > Rick M. schrieb: >> Es wird ein Aufhebungsvertrag angeboten, zu dem man nicht Nein sagen >> kann. >> Inhalt: Ich stimme einer Aufhebung zu, dafür bekomme ich 0,5 >> Monatsgehälter X Anzahl der Beschäftigungsjahre, sonst betriebliche >> Kündigung ohne Abfindung. > > Hmm, das Zeug was du rauchst, muß echt megageil sein! Nö, bin Realist. Was würdest Du machen, ohne weiteren annehmbaren Einsatz? Klagen?
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Claymore schrieb: > Oder verwechselst du das mit > Fertigungsingenieuren? Der Name bedeutet nicht, dass die Leute am Band > stehen. Er bedeutet, daß sie ziemlich fertig sein müssen. :) MfG Paul
Rick M. schrieb: > Ja - die gibt es, bei denen werden aber Reisekosten + Unterbringung > +Mehrverpflegungsaufwand zu 100% vor Steuern gezahlt, nicht nur daran > beteiligt. Nicht unbedingt. Ein typischer Fall ist die Verlegung des Einsatzorts innerhalb des Konzerns zum entfernten Standort. Dann zählt die Anreise ganz normal als Pendler-Arbeitsweg und wird nicht vergütet.
Leiharbeit hat einen wesentlichen Vorteil: Man ist nicht Teil eines bizarren Beziehungsgeflechts eines verwachsenen Teams. Man kommt zur Arbeit, macht seine zugewiesenen Aufgaben und ist spätestens nach zwei Jahren weg. Nimmt an keinen Geburtstagen und sonstigen idiotischen Feiern teil, spendet nicht an neue Väter oder Mütter und hat sonst keine Verpflichtungen in der Beziehungskiste. So hat man den Kopf während und nach der Arbeit frei. Nachteil: Wenn was schief läuft, wird der Leiher verantwortlich gemacht und über Bord geworfen. Die Ergebnisse des Leihers werden als eigene ausgegeben und sich damit profiliert. Der Leiher hat größere Arbeitspakete in der gleichen Zeit als echte Team-Mitglieder. Aber insgesamt hält sich die Waage.
Cha-woma M. schrieb: > Äh??????????????? > > Die Zuli`s entwickeln auf den Gelände bzw. mit der Infrastruktur der > Automobilis! > Und da die Zuli`s noch nie eine eigene Entwicklungsabteilung hatten, > wurde die Entwicklungsdienstleister einfach zu den Zuli`s geschoben. > > Also: > > Vor 2010 war der Entwicklungs-Ing. per Werkvertrag beim > Automotiv-Konzern. > Dort wurden die Produkte entwickelt die dann von den Zuli`s gefertigt > wurden. > Heute ist der Entwicklungs-Ing. per Werkvertrag beim Zuli tätig, und > entwickelt dort die Produkte für den Automotiv-Konzern. > Der Clue dabei ist, der Zuli hat die Kosten zu tragen, und der Konzern > kasssiert für "fast umsonst" die Entwicklungsergebnisse ein! > Und: > Hat der Zuli keine Aufträge, hat der DL. auch keine Aufträg! > Folge-> > Die Ing. werden gleich gekündigt, oder indirekt per Ü-Std.-Abbau und > freiwilligen "Zwangsurlaub" Stillgelegt! Das ist die korrekte Beobachtung. Das aktuellste Beispiel ist doch Bosch, die haben doch vor einem Monat einen Dienstleister aufgekauft, weil sie eben gesehen haben, wo die Reise hingeht (jedoch sind sie wieder einmal spät dran, diese Entwicklung konnte man doch vor 5-6 Jahren beobachten) http://www.automobilwoche.de/article/20161013/NACHRICHTEN/161019957/softwareentwicklung-bosch-will-itk-engineering-uebernehmen Rick M. schrieb: > Claymore schrieb: >> Auch Leiharbeiter werden erst einmal fest eingestellt. Dass die >> Jobsicherheit bei einem kleineren Zulieferer besser ist, würde ich mal >> sehr bezweifeln. > > Als Leiharbeiter muss man idR. mobiler sein. > > Obwohl ich einige Leute von Bertrandt als Werkvertragler kannte, die > auch mal hier und mal da Ihre Messungen durchführen dürften. > Feste eigenständige Planung waren bei dem Chaos-Kunden nicht möglich. > Als Leih-Ing. konnte man das gelassener sehen. Auch das kann ich unterschreiben. Als Leihingenieur (per ANÜ) ist es deutlich entspannter, weil man soz. einfach seine Stunden abarbeitet. Per Werkvertrag hat man aber den ganzen Stress am Hals, v.a. weil der "Kunde" erstens nicht weiß, was er genau will bzw nicht genau definiert, zweitens er selber total chaotisch arbeitet und man damit selber nicht genau planen kann und drittens man oft auf die Infrastruktur des Kunden angewiesen ist (SW-Lizenzen, Build-Systeme oder einfach aus Datenschutz-Gründen direkt im Netzwerk des Kunden arbeitet). Bevor einer argumentiert, dass man vom Kunden eben ein "ausführliches" Lastenheft anfordert, bevor man den Auftrag annimmt, kann ich nur sagen: als Ingenieur, der das Gewerk abliefern soll, hat man relativ wenig Mitspracherecht. Der Dienstleister nimmt die Aufträge entgegen und hat meistens nicht genug erfahrene Mitarbeiter, welche ein Projekt richtig managen können (da ja die meistens nach ein paar Jahren Erfahrung abhauen). Claymore schrieb: > Cha-woma M. schrieb: >> Wir reden hier von VW! >> Nur so "by the way"! > > Auch bei VW stehen keine Ingenieure am Band. > > Rick M. schrieb: >> Als Leiharbeiter muss man idR. mobiler sein. > > Nicht zwingend. Es gibt auch "feste" Jobs mit viel Reisetätigkeit (z.B. > in Konzernen mit Aufgaben in mehreren Standorten, die über 100km > entfernt sind, oder als Vertriebler) und Leiharbeiter, die über Monate > an einem Standort und immer heimatnah (<100km) eingesetzt werden. Ich vermute mal, dass du noch nie in solch einer Situation warst. Bei festen Jobs mit viel Reisezeit, ist aber die Vergütung/Entschädigung deutlich besser, weil die sonst keiner machen möchte. Zusätzlich bekommt man auch einen Firmenwagen gestellt. Als Leihingenieur oder Werkverträgler muss man vieles erstmal selber bezahlen (oft mit dem eigenen Auto reisen) und später kann man einen Teil von der Steuer abziehen.
So siehts aus schrieb: > Ich vermute mal, dass du noch nie in solch einer Situation warst. Bei > festen Jobs mit viel Reisezeit, ist aber die Vergütung/Entschädigung > deutlich besser, weil die sonst keiner machen möchte. Zusätzlich bekommt > man auch einen Firmenwagen gestellt. Ich kenne Leute, die in der Situation waren. Der Arbeitsort wird einfach an einen Standort > 100km entfernt verlegt, weil man gerade wieder etwas umstrukturiert. Wenn man nicht umziehen will, pendelt man die Strecke. Dienstwagen gibt es dafür selbstverständlich nicht, genauso wenig zählt das als Arbeitszeit. Das Gehalt wird auch nicht besser - wieso auch? Allenfalls kann man heutzutage ein paar Tage Homeoffice verhandeln, je nach Chef wirkt sich das dann aber negativ in der Leistungsbeurteilung - und damit direkt im Gehalt - aus. Natürlich ist nicht jeder Job so. Aber das dürfte wesentlich weiter verbreitet sein als Leiharbeit unter Ingenieuren. Wenn man Karriere im Konzern machen will (Abteilungsleiter aufwärts), muss man sowieso 100% flexibel sein - inklusive längere Auslandsaufenthalte.
Claymore schrieb: > Wenn man Karriere im Konzern machen will (Abteilungsleiter aufwärts), > muss man sowieso 100% flexibel sein - inklusive längere > Auslandsaufenthalte. Zum Glück muss man das nicht wollen.
Claymore schrieb: > Der Arbeitsort wird einfach > an einen Standort > 100km entfernt verlegt, weil man gerade wieder etwas > umstrukturiert. So einfach ist das nun auch nicht, sofern ein Arbeitsort festgelegt ist, bzw. erste Einsatzstätte oder wie das jetzt steuertechnisch heisst. Claymore schrieb: > Natürlich ist nicht jeder Job so. Aber das dürfte wesentlich weiter > verbreitet sein als Leiharbeit unter Ingenieuren. Glaube ich nicht. kenne mehr Ingenieure die leihweise bundesweit unterwegs sind, als Angestellte, die 100km+ unfreiwillig versetzt werden. Claymore schrieb: > Wenn man Karriere im Konzern machen will (Abteilungsleiter aufwärts), > muss man sowieso 100% flexibel sein - inklusive längere > Auslandsaufenthalte. Da ist es auch mal üblich unter landesüblichen Bedingungen weltweit zu arbeiten, während der Arbeitsvertrag in Deutschland ruht. Aber wir kommen vom Thema ab.
Mark B. schrieb: > Zum Glück muss man das nicht wollen. Nein. Wobei ich auch schon Konzernmitarbeiter gesprochen habe, die auf kreative Weise zu längeren Auslandseinsätzen genötigt wurden. Um Karriere ging es da nicht einmal.
Rick M. schrieb: > So einfach ist das nun auch nicht, sofern ein Arbeitsort festgelegt ist, > bzw. erste Einsatzstätte oder wie das jetzt steuertechnisch heisst. So etwas kann man ganz schnell ändern. Neuere Arbeitsverträge lassen da alle Spielarten offen. Rick M. schrieb: > Glaube ich nicht. kenne mehr Ingenieure die leihweise bundesweit > unterwegs sind, als Angestellte, die 100km+ unfreiwillig versetzt > werden. Bei mir ist es umgekehrt. Leiharbeit kenne ich eigentlich nur in der Art, dass Projekte mindestens 1 Jahr laufen und der Einsatzradius auf ca. 100km begrenzt ist und man sogar bemüht um einen heimatnahen Einsatz ist. Rick M. schrieb: > Aber wir kommen vom Thema ab. Nicht wirklich. Wenn Leiharbeit heißen würde, dass es im Wesentlichen um kurzfristige Projekte geht - was soll dann das neue Gesetz überhaupt bringen? Das wurde doch genau deshalb erfunden, weil Leute dauerhaft in den Unternehmen beschäftigt werden und nicht ständig durchwechseln.
Claymore schrieb: > Bei mir ist es umgekehrt. Leiharbeit kenne ich eigentlich nur in der > Art, dass Projekte mindestens 1 Jahr laufen und der Einsatzradius auf > ca. 100km begrenzt ist und man sogar bemüht um einen heimatnahen Einsatz > ist. Das ist dann sehr positiv! In welcher Gegend ist das? Claymore schrieb: > Wenn Leiharbeit heißen würde, dass es im Wesentlichen um > kurzfristige Projekte geht - was soll dann das neue Gesetz überhaupt > bringen? Nicht viel. Claymore schrieb: > Das wurde doch genau deshalb erfunden, weil Leute dauerhaft in > den Unternehmen beschäftigt werden und nicht ständig durchwechseln. OK Unterscheidung: Hilfskräfte Facharbeiter Techniker/Ingenieure Letztere brauchen eine längere Einarbeitungszeit und werden oft für längere Projekte gebraucht und werden zu Dauerleihgaben. Ohne eine gesetzliche Grenze wird das zur Normalität. Die Ausnahmen im derzeitigen Gesetz muss man noch herausfinden. War in Unternehmen mit 50%+ externen Ingenieuren, konnte man gut an der E-Mail-Adresse erkennen Vorname.Nachname.ext@ oder .fer@ für Ferschau - .wwn@ für Euro-Engin-ring. etc.
Rick M. schrieb: > Cha-woma M. schrieb: >> Folge-> >> Die Ing. werden gleich gekündigt, oder indirekt per Ü-Std.-Abbau und >> freiwilligen "Zwangsurlaub" Stillgelegt! > > Es wird ein Aufhebungsvertrag angeboten, zu dem man nicht Nein sagen > kann. > Inhalt: Ich stimme einer Aufhebung zu, dafür bekomme ich 0,5 > Monatsgehälter X Anzahl der Beschäftigungsjahre, sonst betriebliche > Kündigung ohne Abfindung. Kommt drauf an was sich für einen mehr lohnt: + Volles ALG1 + paar Alibi-Wochen mehr im Lebenslauf + 3 Wochen Frist gegen Kündigung zu klagen - keine Abfindung - Selbstbeteiligung Rechtsschutzversicherung oder + Abfindung - Sofortige Arbeitslosigkeit - 12 Wochen weniger ALG1 - Abfindung wird mit ALG1 verrechnet - keine Klagemöglichkeit Bzgl. ALG1-Sperre oder Aufrechnung mit Abfindung: Je nach Streitwert einen Experten hinzuziehen! Im Zweifel stellt sich das Amt nämlich stur und man muss unmögliche Nachweise erbringen.
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Rainer Z. schrieb: > - 12 Wochen weniger ALG1 > - Abfindung wird mit ALG1 verrechnet Nein, es geht ohne 12 Wochen weniger ALG1, unter gewissen Voraussetzungen (ohne Gewähr) 1.) Die betriebliche Kündigung hättest du auch ohne Aufhebungsvertrag bekommen, das muss eindeutig hervorgehen. 2.) Die Abfindung darf max. 0,5 der letzten Monatsbrutto x Anzahl der Beschäftigungsjahre sein 3.) Kündigungsfristen werden eingehalten.
Jan schrieb: > Mit dieser Neuregelung müssen Leiharbeiter nach > 18 Monaten fest in einen Betrieb übernommen werden, wenn sie weiterhin > dort arbeiten sollen. Gilt das auch für Altverträge? Und gilt das auch für Ferchau und Kollegen? Ich kenne eine Reihe von Ingenieure, die über solche Firmen angestellt sind und als sogenannte "resident engineers" in Firmen eingestellt sind. D.h. sie werden von ihrer Firma beauftragt, in der anderen Firma, Projekte zumanagen und vorort zu unterstützen. Formell sind sie aber in Ferchau angestellt. Wer prüft, ob es sich um echte Leiharbeit handelt? Führt das Gesetz nicht dazu, das die Leiharbeiter jetzt nach 16 Monaten gekündigt werden, um sie loszuwerden? Ich gehe davon aus, dass Ferchau einfach die Leute nach einigen Montaten tauscht. Als ich noch in der Automotivebranche war, war ich damit konfrontiert: Conti hatte solche Regelungen, dass jemand nur 3M arbeiten durfte, danach raus mit dem Mann.
Robert K. schrieb: > Führt das Gesetz nicht dazu, das die Leiharbeiter jetzt nach 16 Monaten > gekündigt werden, um sie loszuwerden? Da stellt sich die Frage, immer wieder einen einarbeiten, dann wieder Leute haben, die nicht ins Team passen, etc. oder die guten fest einstellen oder zumindest einen 2 Jahresvertrag anbieten. Du kannst als Leihing. aber auch einen Festvertrag ablehnen und dann trotzdem dort leihweise weiter arbeiten. Robert K. schrieb: > Wer prüft, ob es sich um echte Leiharbeit handelt? Wo kein Kläger ist.... aber das Risiko für den Kunden, ist doch recht groß, jemanden einstellen zu müssen. Robert K. schrieb: > Als ich noch in der Automotivebranche war, war ich damit konfrontiert: > Conti hatte solche Regelungen, dass jemand nur 3M arbeiten durfte, > danach raus mit dem Mann. Waren das Ingenieure, dann wären die gerade eingearbeitet, oder eher Hiwis?
Es waren Ingenieure, die im Bereich Entwicklung und Test eingesetzt waren und die gegen ihren Willen das Projekt verlassen mussten, weil Hannover das so wollte. Obwohl die Entwicklungsleiter jemanden gerne behalten hätten, kam dann schnell ein anderer, weil man in der Zentrale panische Angst hatte, jemand einstellen zu müssen. Was eigentlich dazu gedacht war, die Leute, die gebraucht wurden, dauerhaft zu binden, entpuppte sich durch das Verhalten der BUs als boomerang.
Claymore schrieb: > Mark B. schrieb: >> Zum Glück muss man das nicht wollen. > > Nein. Wobei ich auch schon Konzernmitarbeiter gesprochen habe, die auf > kreative Weise zu längeren Auslandseinsätzen genötigt wurden. Um > Karriere ging es da nicht einmal. Konzern ist halt hauptsächlich international, gerade im Automotive ist Europa so gut wie abgehakt, da wird noch bis zum absehbaren Ende verwaltet und dann vollständig umgesiedelt. Europa ist dann nur noch ne Enklave.
Rick M. schrieb: > Das ist dann sehr positiv! > In welcher Gegend ist das? Süddeutschland natürlich. Ich denke es sollte sich herumgesprochen haben, dass fast alles nördlich des Mains aus Ingenieurssicht Provinz ist. Rick M. schrieb: > OK Unterscheidung: > Hilfskräfte > Facharbeiter > Techniker/Ingenieure > > Letztere brauchen eine längere Einarbeitungszeit und werden oft für > längere Projekte gebraucht und werden zu Dauerleihgaben. Selbst bei Facharbeitern ist es nicht unüblich, über viele Monate oder gar Jahre zu verleihen. Selbst wenn die Leiharbeit wirklich nur für Auftragsspitzen gedacht sind. Denn solche Spitzen können durchaus mal mehr als ein Jahr anhalten. Alternativ könnte und würde man in solchen Fällen befristet einstellen - aber das kann Begehrlichkeiten beim Betriebsrat und der Gewerkschaft wecken. Also lieber Leiharbeit. Was nicht heißt, dass Leute nicht übernommen werden, wenn sich die Auftragsspitze doch als echtes Wachstum entpuppt. Bei Ingenieuren machen Einsätze unter einen Jahr überhaupt keinen Sinn, wenn es sich nicht um absolute Experten handelt, die punktuell Spezialwissen einbringen. Rick M. schrieb: > Ohne eine gesetzliche Grenze wird das zur Normalität. > Die Ausnahmen im derzeitigen Gesetz muss man noch herausfinden. Das klingt so, als wäre Leiharbeit der natürliche Lauf der Dinge. Das ist aber Quatsch. Der natürliche Lauf ist, dass man das Kern-Know-How soweit wie möglich intern hält, unwichtiges Know-How als Gesamtpaket nach Außen vergibt und nur punktell für Randthemen, bei denen sich weder das eine noch das andere lohnt, auf Leiharbeit setzt. Oftmals wird Leiharbeit aber auch nur als Recruiting-Möglichkeit oder aufgrund politischer Spielchen (Gewerkschaft!) verwendet. Rick M. schrieb: > War in Unternehmen mit 50%+ externen Ingenieuren, konnte man gut an der > E-Mail-Adresse erkennen Vorname.Nachname.ext@ oder .fer@ für Ferschau - > .wwn@ für Euro-Engin-ring. etc. Solche Firmen mag es vereinzelt geben. Aber vermutlich hattest du den Blick nur auf die Entwicklung oder verwandten Themen. Es gibt aber weitaus bedeutsamere Beschäftigungsbereiche für Ingenieure.
Breaking jobless schrieb: > Konzern ist halt hauptsächlich international, gerade im Automotive ist > Europa so gut wie abgehakt, da wird noch bis zum absehbaren Ende > verwaltet und dann vollständig umgesiedelt. Europa ist dann nur noch ne > Enklave. Übertreibst Du nicht ein wenig? So um etwa fünf Größenordnungen? ;-)
Claymore schrieb: > Solche Firmen mag es vereinzelt geben. Aber vermutlich hattest du den > Blick nur auf die Entwicklung oder verwandten Themen. Es gibt aber > weitaus bedeutsamere Beschäftigungsbereiche für Ingenieure. Ja, es war Entwicklung. Claymore schrieb: > Selbst bei Facharbeitern ist es nicht unüblich, über viele Monate oder > gar Jahre zu verleihen. Selbst wenn die Leiharbeit wirklich nur für > Auftragsspitzen gedacht sind. Denn solche Spitzen können durchaus mal > mehr als ein Jahr anhalten. Klar gibt es das. Claymore schrieb: > Das klingt so, als wäre Leiharbeit der natürliche Lauf der Dinge. Das > ist aber Quatsch. Der natürliche Lauf ist, dass man das Kern-Know-How > soweit wie möglich intern hält, unwichtiges Know-How als Gesamtpaket > nach Außen vergibt und nur punktell für Randthemen, bei denen sich weder > das eine noch das andere lohnt, auf Leiharbeit setzt. Oftmals wird > Leiharbeit aber auch nur als Recruiting-Möglichkeit oder aufgrund > politischer Spielchen (Gewerkschaft!) verwendet. Leiharbeit ist wie sie ist. Dank eines EX-SPD Ministers und christlichen Gewerkschaften ist das ausgeufert. Das Kern-Know-How, das bleibt einem externen Ingenieur nicht völlig verschlossen. Für Randthemen braucht man ständig Ingenieure, das geht auch ohne Zeitarbeit. Die landen dann nicht unbedingt in oberen Gehaltsklassen, machen dafür stressarm ihren 35h/Woche Job. Leiharbeit - unkompliziert einen einstellen, jederzeit, selbst nach 6 Monaten "Probezeit" loswerden. Jetzt muss man sich halt nach spätestens 18 Monaten sich entscheiden, wenn es keine Schlupflöcher gibt, ob man die Leihkraft fest übernimmt, falls er will.
Rick M. schrieb: > Ja, es war Entwicklung. Eben. Wie ich schon sagte: Die Entwicklung ist nur ein winziger Beschäftigungsbereich für Ingenieure. Selbst wenn es dort 100% Leiharbeit gäbe, hat das für die Masse keine all zu große Aussagekraft. Auch wenn das Entwickler subjektiv anders wahrnehmen (leider viel zu oft aus Arroganz oder Unwissen über andere Beschäftigungsbereiche). Rick M. schrieb: > Dank eines EX-SPD Ministers und christlichen Gewerkschaften ist das > ausgeufert. Von ausufern kann wirklich keine Rede sein. Zumindest nicht im technischen Bereich. Rick M. schrieb: > Das Kern-Know-How, das bleibt einem externen Ingenieur nicht völlig > verschlossen. Das bringt dem Unternehmen aber nichts, wenn er ein paar Monate später schon wieder weg ist. Selbst die "ich-wechsel-alle-2-Jahre-Mentalität" ist in der Entwicklung schon kritisch. Rick M. schrieb: > Für Randthemen braucht man ständig Ingenieure, das geht > auch ohne Zeitarbeit. Natürlich geht das auch ohne, schließlich arbeitet man meistens auch ohne. Rick M. schrieb: > Die landen dann nicht unbedingt in oberen > Gehaltsklassen, machen dafür stressarm ihren 35h/Woche Job. Ein externer ist trotzdem immer noch billiger als ein Tarif-Ingenieur. Rick M. schrieb: > Jetzt muss man sich halt nach spätestens 18 Monaten sich entscheiden, > wenn es keine Schlupflöcher gibt, ob man die Leihkraft fest übernimmt, > falls er will. Was bei Ingenieuren auch kein großes Problem ist.
Mark B. schrieb: > Breaking jobless schrieb: >> Konzern ist halt hauptsächlich international, gerade im Automotive ist >> Europa so gut wie abgehakt, da wird noch bis zum absehbaren Ende >> verwaltet und dann vollständig umgesiedelt. Europa ist dann nur noch ne >> Enklave. > > Übertreibst Du nicht ein wenig? So um etwa fünf Größenordnungen? ;-) Vielleicht ein bisschen überspitzt formuliert, aber Europa hat doch abseits von Firmen kaum Kaukraft für deutsche Neuwagen. Zudem geht der Chinese auf Know-how-Kauf in Deutschland inkl. Patente. Dreimal darf man raten, ob diese "besetzten" (Zuliefer)firmen hier bleiben oder nach Asien abwandern und Konzerne spätestens dann folgen. Für Europa sehe ich wenig Hoffnung und noch weniger für die EU.
Breaking jobless schrieb: > gerade im Automotive ist > Europa so gut wie abgehakt, da wird noch bis zum absehbaren Ende > verwaltet und dann vollständig umgesiedelt Das war die medial verbreitete Stimmung Anfang der 80er Jahre, als die Japaner in Europa Verkaufsrekorde feierten. Wie ist die Lage gegenwärtig: Die Japsen interessieren kaum noch. Die deutschen - insbesondere die Premiumhersteller - machen Umsatz- und Gewinnrekorde. Denen geht es so gut wie nie zuvor, und zwar schon so lange, daß man es kaum noch fassen kann. Mit ihren verschobenen/verlagerten Gewinnen könnten sie locker Apple, Google und Co. aufkaufen und Apple-Audis, Google-Daimlers, etc. verhöckern. :)
Robert K. schrieb: > Gilt das auch für Altverträge? Nein, die Frist wird für alle Verträge ab den 01.04.2017 berechnet! Daniel sagt: 14. Oktober 2016 um 20:08 „Demnach darf eine Zeitarbeitnehmerin bzw. ein Zeitarbeitnehmer nicht länger als 18 Monate an den gleichen Kunden überlassen werden“ Ich bin schon seit 2,5 Jahren bei einem Unternehmen beschäftigt. Wenn das Gesetz am 01.01.17 kommt, beginnen die 18 Monate von vorne ? Oder werden die 2,5 Jahre dann schon angerechnet? Muss mein Dienstleister mir eine andere Stelle anbieten / suchen? Antworten Prokontex Personalberatung sagt: 25. Oktober 2016 um 15:05 Hallo Daniel, danke für Ihren Kommentar. Tatsächlich ist es so, dass das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) nun erst zum 01.04.2017 inkrafttreten wird. Ab dann beginnen auch die Fristen zu laufen.
aGast schrieb: > Macht Euch mal keine Sorgen, die IG-Metall als verlängerter Arm des > Arbeitgeberverbandes kriegt da schon was hin. Passend dazu das Sprachroh der Bessermenschen: http://www.zeit.de/wirtschaft/2016-05/leiharbeit-arbeitgeber-gesamtmetall-arbeitsmartkreform-koalition-einigung
Es wird sich gar nichts ändern. Habe heute mit meinem Cheffe gesprochen, der mich zu einem großen Optikkonzern geschickt hat und die sind frohen Mutes, dass sie auch die kommenden zehn Jahre so weiter machen können, wie bisher. Die Sektkorken haben schon geknallt!
Michael B. schrieb: > Es muss Pflicht werden, daß ein flexibler Arbeitnehmer aus der > Zeitarbeitsvermittlung ab dem ersteh Tag mindestens das bekommt, was der > normalerweise im Betrieb fest Angestellte bekommen würde, und wegen > seiner Flexibilität sogar etwas mehr. > Aber so lange Politiker bloss am Arsch der Lobbyisten lecken, bleibt es > natürlich beim Sklavenhaltertum. Noch besser könnte ich es nicht schreiben. Dieselben Politiker faseln dann einem rum was über Leistungsgesellschaft und Flexibilität. Es ist in ganz Europa der Fall dass Angestellten bei einem Sklavenhalter das Gleiche oder mehr bekommen als normale Angestellte. Nur nicht beim "Exportweltmeister". Wenn ich mir momentan die Presse oder die Gesellschaft anschaue so bin ich mir sicher dass Deutsche die Demokratie erfolgreich verschlafen haben und haben nun eine handfeste Wirtschaftsdiktatur vor ihre Nase.
Jan schrieb: > Der Bundesrat hat heute die Reform des > Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes > (AÜG) gebilligt, die etwa Überlassungshöchstdauer oder Equal Pay in der > Zeitarbeit neu regelt. Mit dieser Neuregelung müssen Leiharbeiter nach > 18 Monaten fest in einen Betrieb übernommen werden, wenn sie weiterhin > dort arbeiten sollen. > > Wie sieht dies mit unsere Ingenieurszuhälter aus? -> Die Höchstdauer kann durch eine willige Gewerkschaft in der (Tochter-)Geselschaft ausgehebelt werden. -> Equal Pay gibt es auch nicht sofort, sondern erst nach 9 (!) Monaten. Bei besonderen Tarifverträgen erst nach 15 Monaten. -> das neue Gesetz schaft recht viel unsicherheit für "echt" selbstständige Programmierer und Berater (Freelancer). Besonders wenn man vor Ort beim Kunden arbeitet. Bis lang ist nicht geklärt, ob man dann nicht auch auf einmal als ANÜ gilt und der Auftraggeber erhebliche Probleme bekommt. Wenn es nach mir geht hätte man den ganzen ANÜ Schei* einfach abschaffen können. Entweder Selbstständig oder Angestellt. Wofür gibt es den befristete Verträge? Im Prinzip sollte es doch klassisch so sein, dass mehr Risiko auch mehr Geld heißt. Durch ANÜ haben die Auftrageber das hohe Risiko auf den Arbeitnehmer geschoben und zahlen dafür sogar noch 20% weniger. Dass nenn ich mal ausnutzen des Machtgefälles.
Leiharbeiter sind Personen mit schlechten Schulnoten. Daher haben sie erst nach 9 Monaten das Anrecht auf gleichen Lohn wie die Stammmitarbeiter. Um die Leiharbeiter, die dann doch sehr gute Arbeit leisten, nicht durchgehend auszunutzen, wird die Leiharbeit auf 18 Monate verkürzt. Sie können dann übernommen werden, was meistens nicht geschieht.
Nein, Leiharbeiter ist oft auch einfach Menschen, die aussortiert wurden, z.B. wegen des Alters. Ingenieure über 50 landen oft nach Kündigung in der Leiharbeit.
Abradolf L. schrieb: > Taa-taa: > > http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/leiharbeit-in-deutschland-bis-zu-48-monate-in-der-metallindustrie-moeglich-a-1143881.html Folgendes Szenario: Du sitzt auf deinem bequemen Posten im Betriebsrat/im Gewerkschaftsbüro. Arbeiten tust du schon lange nicht mehr, das rumsitzen und ab und zu Reden schwingen ödet dich eher an. Die Geschäftsführung lädt dich deswegen sporadisch auf Reisen ein, bezahlt dir Kost, Logis und Puffbesuch. Denkst du du würdest deinen idealen lange treu bleiben?
Das sich so eine weichgespülte Gesetzesänderung durch setzt muss sich erst mal zeigen. Da kennen die im Personalbereich sicher noch reichlich Tricks um so was zu umgehen.
Cyborg schrieb: > Das sich so eine weichgespülte Gesetzesänderung durch setzt muss > sich erst mal zeigen. Da kennen die im Personalbereich sicher > noch reichlich Tricks um so was zu umgehen. z.B. "WErkvertrag", bei dem der Vertrag auf eine gewisse Zeit abgeschlossen wird. Pro Forma wird ein eigenes "Arbeitsbüro" für die Leiher eingerichtet.
Cyborg schrieb: > Das sich so eine weichgespülte Gesetzesänderung durch setzt muss > sich erst mal zeigen. Da kennen die im Personalbereich sicher > noch reichlich Tricks um so was zu umgehen. Die brauchen keine Tricks! Gesetz: Du MUSST nach 9 Monaten das gleiche Gehalt bekommen Du MUSST nach 18 Monaten übernommen werden oder gehst. es sei denn irgendwelche Tarifvereinbarungen sagen etwas anderes. und das werden die zu 99%. Das Gesetz ist so viel wert wie ein Wahlversprechen.
Bei einem Werkvertrag gilt Equal pay nicht. Das pro forma"Arbeitsbüro" für "Werkvertragler" ist mit dem neuem Gesetz viel gefährlicher geworden. Eine Anweisung darf der Werkvertragler vom Entleiher nicht bekommen. Meldet der Werkvertragler dies anonym dem Zoll, haben Verleiher und Entleiher gehörige Probleme, wenn Beweise vorhanden sind. Das Arbeitsbüro alleine ist kein alleiniges Merkmal für einen Werkvertrag.
Rick M. schrieb: > es sei denn irgendwelche Tarifvereinbarungen sagen etwas anderes. > und das werden die zu 99%. Das ist der eigentliche Witz! Mit wem wird denn da der Tarifvertrag geschlossen? Gilt der des Entleihers oder des Verleihers?
Robert K. schrieb: > Rick M. schrieb: >> es sei denn irgendwelche Tarifvereinbarungen sagen etwas anderes. >> und das werden die zu 99%. > > Das ist der eigentliche Witz! Mit wem wird denn da der Tarifvertrag > geschlossen? Gilt der des Entleihers oder des Verleihers? Es gilt der Tarifvertrag des Verleihers, z.B. BAP oder iGZ. Oder sogar eine Betriebsvereinbarung. Der Leiharbeiter muss dem per Arbeitsvertrag jedoch zugestimmt haben. (Unterschreiben oder Änderungskündigung.) Es gibt unterschiedliche Dienstleister/Verleiher. Beim Vorstellungsgespräch muss der Arbeitnehmer unbedingt danach fragen! Dienstleister A: Keine Lizenz für Leiharbeit. Nur Werkvertrag: Kein Equal pay, keine Branchenzuschläge. Meistens illegale Leiharbeit. Bei Zoll/Finanzbehörde anonym melden. Note 5. (Wenn illegal, dann Arbeitsverhältnis mit Entleiher entstanden: Note 1, wenn danach kein "Mobbing" durch Entleiher.) Dienstleister B: Lizenz für Leiharbeit. Keinem Tarifvertrag zugehörig. Equal pay am 1. Tag. Note 2+. Dienstleister C: Lizenz für Leiharbeit. Tarifvertrag BAP oder iGZ: Branchenzuschläge bis zum 18. Monat (6.Stufe). Kein Equal pay möglich, weil Tarifvertrag. Note 4. (Außer Metall-Elektro Branchenzuschläge sind die restlichen Branchenzuschläge eher gering.) Dienstleister C ist Standard bei Verleihern. Dienstleister D: Keine Lizenz für Leiharbeit. Kein Werkvertrag. Es wird automatisch ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Entleiher fingiert. Note 1. Dienstleister E: Lizenz für Leiharbeit. Betriebsvereinbarung mit Zusatz max. 48 Monate Verleih möglich, TV LeiZ bei IG Metall. Branchenzuschläge. Arbeitsangebot durch Entleiher nach 24 Monaten zwingend. Note 4-.
Da ich hier erwähnt werde Markus B. schrieb: > Dienstleister B: > Lizenz für Leiharbeit. Keinem Tarifvertrag zugehörig. > Equal pay am 1. Tag. Note 2+. Kenne keine Leihbude, die genau aus diesem Grund nicht irgendeinen Tarifvertrag hat. Markus B. schrieb: > Dienstleister C: > Lizenz für Leiharbeit. Tarifvertrag BAP oder iGZ: > Branchenzuschläge bis zum 18. Monat (6.Stufe). Kein Equal pay möglich, > weil Tarifvertrag. Note 4. > (Außer Metall-Elektro Branchenzuschläge sind die restlichen > Branchenzuschläge eher gering.) > Dienstleister C ist Standard bei Verleihern. Equal Pay nach x Monaten hat nichts damit zu tun, das es irgendeinen Tarifvertrag gibt, höchstens welchen. Markus B. schrieb: > Dienstleister E: > Lizenz für Leiharbeit. Betriebsvereinbarung mit Zusatz max. 48 Monate > Verleih möglich, TV LeiZ bei IG Metall. Branchenzuschläge. > Arbeitsangebot durch Entleiher nach 24 Monaten zwingend. Note 4-. Es geht sogar noch länger als 48 Monate, wenn sachlich begründet. Firmen wie Siemens können sich ebenfalls intern eigene Leute ausleihen. Markus B. schrieb: > Es gilt der Tarifvertrag des Verleihers, z.B. BAP oder iGZ. Oder sogar > eine Betriebsvereinbarung. Der Leiharbeiter muss dem per Arbeitsvertrag > jedoch zugestimmt haben. (Unterschreiben oder Änderungskündigung.) Was ist, wenn IGZ BAP tariflich vereinbaren 120 Monate Leute auszuleihen? Sollte gesetzeskonform sein.
> Markus B. schrieb: >> Dienstleister B: >> Lizenz für Leiharbeit. Keinem Tarifvertrag zugehörig. >> Equal pay am 1. Tag. Note 2+. > > Kenne keine Leihbude, die genau aus diesem Grund nicht irgendeinen > Tarifvertrag hat. Kleine unerfahrene Leihbuden. > > Markus B. schrieb: >> Dienstleister C: >> Lizenz für Leiharbeit. Tarifvertrag BAP oder iGZ: >> Branchenzuschläge bis zum 18. Monat (6.Stufe). Kein Equal pay möglich, >> weil Tarifvertrag. Note 4. >> (Außer Metall-Elektro Branchenzuschläge sind die restlichen >> Branchenzuschläge eher gering.) >> Dienstleister C ist Standard bei Verleihern. > > Equal Pay nach x Monaten hat nichts damit zu tun, das es irgendeinen > Tarifvertrag gibt, höchstens welchen. Ein Tarifvertrag kann Equal pay umgehen nach § 8 Abs 4 AÜG. Und das tun alle Tarifverträge mittels billigen Branchenzuschlägen bis zum 18. Verleihmonat. > Es geht sogar noch länger als 48 Monate, wenn sachlich begründet. > Firmen wie Siemens können sich ebenfalls intern eigene Leute ausleihen. Ich glaube, dass das Finanzamt spätestens bei der Steuererklärung Einwände erhebt. Bin mir aber nicht sicher. Am Ende sogar das Bundesarbeitsgericht. > > Was ist, wenn IGZ BAP tariflich vereinbaren 120 Monate Leute > auszuleihen? > Sollte gesetzeskonform sein. Nach § 1 sollte das auf den ersten Blick zulässig sein. Aber das Bundesarbeitsgericht wird Einspruch erheben, denn 18 Monate sind schon Mal ein Anhaltspunkt. Es heißt im Gesetz: man darf davon "abweichen", nicht verstoßen. 48 Monate ist noch "abweichen". Darüber hinaus ist es ein Verstoß. Man kann nicht einfach im Tarifvertrag 120 oder 360 Monate schreiben. Wird einkassiert.
Woher stammt die Zahl 48 (Monate)? "Für die steuerrechtliche Beurteilung der dauerhaften Zuordnung zu einer bestimmten Tätigkeitsstätte gilt insbesondere Folgendes (BMF vom 24.10.2014, BStBl I 2014, 1412, 1279, Rz. 20): Versetzung mit einer zeitlichen Befristung bis zu 48 Monaten – keine dauerhafte Zuordnung, damit keine neue »erste Tätigkeitsstätte«. Abordnung mit einer zeitlichen Befristung bis zu 48 Monaten, ggf. auch verbunden mit dem Ziel der Versetzung – keine dauerhafte Zuordnung, damit keine neue »erste Tätigkeitsstätte«." Von einer dauerhaften Zuordnung ist insbesondere auszugehen, wenn der ArbN - unbefristet, - für die Dauer des Dienstverhältnisses oder - über einen Zeitraum von 48 Monaten hinaus an einer solchen Tätigkeitsstätte tätig werden soll. Sollte im Tarifvertrag - AÜG mehr als 48 Monate stehen, ist es offiziell vorsätzliche Schwarzarbeit. Darauf steht Gefängnis (auf Bewährung) für die Tarifpartner äh... Sozialpartner.
Markus B. schrieb: > Woher stammt die Zahl 48 (Monate)? Quelle: https://www.igmetall.de/neue-leiharbeits-tarife-in-der-metallindustrie-25349.htm Betriebsräte können bessere Vereinbarungen aushandeln Der Tarifvertrag ermöglicht es Betriebsräten, noch bessere und passgenaue Vereinbarungen für Leiharbeiter auszuhandeln: mehr Geld, etwa gleiche Bezahlung wie Stammbeschäftigte ab dem ersten Tag. Oder eine maximale Quote von Leiharbeitern in der Belegschaft. Dafür können Betriebsräte in Ausnahmen freiwillig die Verleihdauer auf bis zu 48 Monate verlängern. nd letztlich ist es besser, wenn Leiharbeiter bis zu 48 Monate in einem Betrieb mit guten Bedingungen und gutem Geld bleiben, als nach 18 Monaten in einen anderen Betrieb versetzt zu werden, wo sie dann schlechtere Bedingungen haben - oder gar arbeitslos zu werden. Markus B. schrieb: > Versetzung mit einer zeitlichen Befristung bis zu 48 Monaten – keine > dauerhafte Zuordnung, damit keine neue »erste Tätigkeitsstätte«. Markus B. schrieb: > Von einer dauerhaften Zuordnung ist insbesondere auszugehen, wenn der > ArbN > > - unbefristet, > - für die Dauer des Dienstverhältnisses oder > - über einen Zeitraum von 48 Monaten hinaus > > an einer solchen Tätigkeitsstätte tätig werden soll. Bei Zeitarbeitsfirmen ist in der Regel die erste Tätigkeitsstätte die Adresse der Leihbude, obwohl man dort i.a. nie tätig ist. Eine neue erste Tätigkeitsstätte gibt es nur bei einem neuen Arbeitsvertrag im Bereich Zeitarbeit.
Die Frage "woher die Zahl 48 kommt", wollte ich durch die Vorgaben der Finanzbehörden beantworten. Das wusste die IG Metall. Daher deren maximale Verleihdauer von 48 Monaten. Mehr ist nicht möglich. Es kann sein, dass BAP iGZ nachziehen. Die örtliche Einrichtung der Zeitarbeitsfirma ist immer die erste Tätigkeitsstätte bzw. der Betrieb des Entleihers ist nie die erste Tätigkeitsstätte. FG Niedersachsen, Urt. v. 30.11.2016 - 9 K 130/16. "Mit Urteil vom 30.11.2016 hat das Finanzgericht Niedersachsen (FG) entschieden, dass ein Leiharbeiter, der „bis auf Weiteres“ im Betrieb eines Entleihers tätig ist, keine erste Tätigkeitsstätte hat. Somit muss er die Fahrtkosten nicht als Werbungskosten mit der Entfernungspauschale i.H.v. 0,30 € pro Entfernungskilometer geltend machen, sondern kann sie als Reisekosten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit, d.h. mit 0,30 € pro gefahrenem Kilometer, geltend machen." D.h. Hin-und Rückweg können abgerechnet werden in der Steuererklärung. "Bis auf weiteres" ist mit 18 Monaten bzw. 48 Monaten gleichzusetzen.
Markus B. schrieb: > D.h. Hin-und Rückweg können abgerechnet werden in der Steuererklärung. > "Bis auf weiteres" ist mit 18 Monaten bzw. 48 Monaten gleichzusetzen. Markus B. schrieb: > sondern kann sie > als Reisekosten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit, d.h. mit 0,30 € pro > gefahrenem Kilometer, geltend machen." Vorsicht! Bei Auswärtstätigkeit zählt die Kilometeranzahl von der ersten Tätigkeiststätte also Leihbude zum Kundenbetrieb (Einsatzort) Die Entfernung vom Heimatort zur Erste Einsatzstätte mit der einfachen Entfernungspauschale. Der Ursprung der 48 Monate ist wohl was für Steuerfachleute oder Rechtsverdreher. Falls man nach den 48 Monaten nur die Straßenseite und den Betrieb wechselt, geht das mit den bis zu 48 Monaten bei gleicher ersten Tätigkeitsstätte mit der Dauerauswärtstätigkeit weiter.
Rick M. schrieb: > Vorsicht! > Bei Auswärtstätigkeit zählt die Kilometeranzahl von der ersten > Tätigkeiststätte also Leihbude zum Kundenbetrieb (Einsatzort) Nö. Das Finanzamt hat die Strecke von der Wohnung zum Entleiherbetrieb -Hin und zurück- anerkannt. Man fährt ja nicht von der Wohnung zur Leihbude und von dort aus zum Entleiherbetrieb, sondern von der Wohnung direkt zum Entleiherbetrieb. > Die Entfernung vom Heimatort zur Erste Einsatzstätte mit der einfachen > Entfernungspauschale. Ja. Erste Tätigkeitsstätte ist die Leihbude. > Der Ursprung der 48 Monate ist wohl was für Steuerfachleute oder > Rechtsverdreher. Jo.
Markus B. schrieb: > Nö. Das Finanzamt hat die Strecke von der Wohnung zum Entleiherbetrieb > -Hin und zurück- anerkannt. > Man fährt ja nicht von der Wohnung zur Leihbude und von dort aus zum > Entleiherbetrieb, sondern von der Wohnung direkt zum Entleiherbetrieb. Glück gehabt! 30cent/Entfernungskilometer(hin+rückweg) gilt (meines Wissens) vom Heimatort bis zur Ersten Einsatzstätte, was normalerweise, außerhalb der Leiharbeit der tatsächliche Arbeitsort ist. 30cent/Fahrtstrecke gilt für Erste Einsatzstätte-tatsächlicher Arbeitsort gilt für Einsatzwechseltätigkeiten, Leiharbeit, Montage. Selbst wenn du 300km vom Heimatort bis zum Kunden fährst, deine erste Einsatzstätte aber nur 30km vom Kunden weg ist, könntest du nur 30km doppelt abrechnen - die anderen max. 170km nur einfach. Falls dein Finanzamt das anders sieht- Gratulation - Schnauze halten! Wobei bei der Montage man dort mit Firmenfahrzeugen fährt und vor Ort Hotel + Mehrverpflegungsaufwand bezahlt bekommt, was bei der Zeitarbeit eher unbekannt ist. Bestenfalls gibt es Pauschalen, die reichen für einen Zeltplatz unter einer Brücke eine BAB.
> Autor: Markus (Gast) > Datum: 18.04.2017 19:58 > Leiharbeiter sind Personen mit schlechten Schulnoten. Daher haben sie > erst nach 9 Monaten das Anrecht auf gleichen Lohn wie die > Stammmitarbeiter. > Um die Leiharbeiter, die dann doch sehr gute Arbeit leisten, nicht > durchgehend auszunutzen, wird die Leiharbeit auf 18 Monate verkürzt. Sie > können dann übernommen werden, was meistens nicht geschieht. Mensch redest du einen Mist !
Zocker_52 schrieb: >> Autor: Markus (Gast) >> Datum: 18.04.2017 19:58 > >> Leiharbeiter sind Personen mit schlechten Schulnoten. Daher haben sie >> erst nach 9 Monaten das Anrecht auf gleichen Lohn wie die >> Stammmitarbeiter. >> Um die Leiharbeiter, die dann doch sehr gute Arbeit leisten, nicht >> durchgehend auszunutzen, wird die Leiharbeit auf 18 Monate verkürzt. Sie >> können dann übernommen werden, was meistens nicht geschieht. > > Mensch redest du einen Mist ! Nicht kommentieren, d.h. aggressiv werden, sondern argumentieren. OK? Das wussten die Griechen vor 2000 Jahren doch auch. Zocker52, nehme jeden Satz auseinander. Zeigs uns. Jeder ist lernwillig. Gruß
> Autor: Markus Becker (markus3001) > Datum: 04.11.2017 20:58 > Jeder ist lernwillig. Da bin ich mir nicht so sicher. Selbst lernwillig bedeutet aber nicht lernfähig !
Zocker_52 schrieb: >> Autor: Markus Becker (markus3001) >> Datum: 04.11.2017 20:58 > >> Jeder ist lernwillig. > > Da bin ich mir nicht so sicher. > > Selbst lernwillig bedeutet aber nicht lernfähig ! Argumentiere Zocker52! Bewerte nicht schon wieder den Satz. Dafür gibt es auch das Internetzeitalter. Nutze die Chance. Also, nehme unsere Sätze auseinander. Und jetzt...
Rick M. schrieb: > Selbst wenn du 300km vom Heimatort bis zum Kunden fährst, deine erste > Einsatzstätte aber nur 30km vom Kunden weg ist, könntest du nur 30km > doppelt abrechnen - die anderen max. 170km nur einfach. > Falls dein Finanzamt das anders sieht- Gratulation - Schnauze halten! Nein. Jedes Finanzamt muss es machen. Da wird nichts abgezogen. Es werden volle 300 km in die Steuererklärung geschrieben ohne Wenn und Aber. Es sind Reisekosten. Wer nichts fordert, erhält auch nichts. https://www.lohnsteuerhilfe.net/fahrtkosten-fuer-leiharbeiter-finanzgericht-entscheidet-zugunsten-der-eine-million-zeitarbeitnehmer
Beitrag #5198308 wurde von einem Moderator gelöscht.
Markus B. schrieb: > Nein. Jedes Finanzamt muss es machen. Da wird nichts abgezogen. Es > werden volle 300 km in die Steuererklärung geschrieben ohne Wenn und > Aber. Es sind Reisekosten. Wer nichts fordert, erhält auch nichts. > https://www.lohnsteuerhilfe.net/fahrtkosten-fuer-leiharbeiter-finanzgericht-entscheidet-zugunsten-der-eine-million-zeitarbeitnehmer Danke für den Link
"Voraussetzung dafür, dass die Fahrtkosten für Leiharbeiter als
Dienstreisekosten abgesetzt werden können:
Der Zeitarbeitnehmer muss einen Vertrag haben, der eine bestimmte
Regelung enthält. Er muss mit einer jederzeitigen Umsetzung bzw.
Versetzung – bundesweit – einverstanden sein"
Das ist aber nicht generell der Fall. Wenn der Arbeitsplatz klar
definiert ist, entfällt das wieder. Der Verleiher zahlt zudem meistens
eine Auslöse, die schon inbegriffen ist, daher kann man das nur
gegenrechnen, um keine Steuer dafür zu zahlen, es aber nicht nochmals
absetzen.
Um das Thema zu umgehen:
Keine Zeitarbeit unterschreiben sondern selbständig tätig werden!
Dann entstehen Übernachtungskosten, Verpflegunsmehraufwände und
Fahrtkosten in realer Höhe. Bei vielen Freiberuflern sind das jährlich
>10.000 die abgesetzt werden, zzgl zum Geschäftswagen.
Silke K. schrieb: > Der Zeitarbeitnehmer muss einen Vertrag haben, der eine bestimmte > Regelung enthält. Er muss mit einer jederzeitigen Umsetzung bzw. > Versetzung – bundesweit – einverstanden sein" In den meisten Verträgen, die ich da kenne, steht drin, das man bereit ist auch an anderen Standorten eingesetzt zu werden, sprich bundesweit. > Das ist aber nicht generell der Fall. Ausnahmen gibt es immer! > Wenn der Arbeitsplatz klar definiert ist, entfällt das wieder. Der Arbeitsplatz ist in der Zeitarbeit nie klar definiert, wie auch? > Der Verleiher zahlt zudem meistens > eine Auslöse, die schon inbegriffen ist, daher kann man das nur > gegenrechnen, um keine Steuer dafür zu zahlen, es aber nicht nochmals > absetzen. Wenn ich was steuerfrei bekomme, kann ich das nicht mehr steuerlich absetzen, logisch. Die meisten Leihbuden (99%) zahlen aber nicht kostendeckend. Für 21,50€/Tag findet man kaum eine Unterkunft, von 15cent pro Entfernungskilometer ganz abgesehen. Dann kann man direkt nach der Erlaubnis für einen Nebenjob fragen.
Silke K. schrieb: > Um das Thema zu umgehen: > > Keine Zeitarbeit unterschreiben sondern selbständig tätig werden! Wenn man für ca. min. 60€ /Std. bezahlt wird. Rentenbeiträge/Krankenversicherung/Pflege komplett selbst bezahlen. Kein bezahlter Urlaub/Krankheitstage. Und das Thema ist" neue Vorschriften zu Leiharbeit"... Neuen Thread starten, bitte.
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