Hallo an alle, ich habe mal eine Frage zum Thema Bluetooth. Darf ich ein Gerät mit zertifizierte BLE Modul vertreiben, wenn ich es nicht bei der SIG gelistet habe, solange ich natürlich nicht das Bluetooth Logo verwende? Vielen Dank Gruß Uwe P.S. tolles Forum !!!
So lange du nicht behauptest dein Produkt sei "bluetooth-fahig/kompatibel" ist das ja reiner Zufall, dass es mit anderen BT Geräten zusammenarbeitet. So lange du keine Patente verletzt und die EMV-Richtlinien nicht verletzt dürfte es keine Möglichkeit geben dir ans Bein zu pinkeln...
Vielleicht hilft dieser Link: https://www.bluetooth.com/develop-with-bluetooth/qualification-listing/qualify-your-product
Nein, der Link hilft nicht, weil die SIG gerne ihre Mitgliedschaften usw. verkauft. Natürlich ist es sinnvoll sich noch mal mit einem Rechtsanwalt zu unterhalten, der das rechtlich korrekt erklären kann. Aber grundsätzlich ist es so, dass man ohne Lizenz die Marke in Schrift und Bild nicht verwenden darf, ein Verweis darauf, dass man mit BT kompatibel ist und BT Warenzeichen der SIG ist geht aber. Beim Einsatz von Modulen hat man mit den Patenten usw. keine Probleme, da der Hersteller der Module diese bereits lizenziert haben muss. Grundsätzlich gilt, dass man im Vorteil ist, wenn man mit der SIG keinen Vertrag hat, also nicht Mitglied ist, dann sind nämlich nur die gesetzlichen Regeln gültig und die sind viel freundlicher als das was die SIG in ihrem Vertrag stehen hat. Das entbindet einen natürlich nicht von den Pflichten für die CE-Konformität...
Guido Körber schrieb: > Natürlich ist es sinnvoll sich noch mal mit einem Rechtsanwalt zu > unterhalten, der das rechtlich korrekt erklären kann. Aber grundsätzlich > ist es so, dass man ohne Lizenz die Marke in Schrift und Bild nicht > verwenden darf, ein Verweis darauf, dass man mit BT kompatibel ist und > BT Warenzeichen der SIG ist geht aber. > > Beim Einsatz von Modulen hat man mit den Patenten usw. keine Probleme, > da der Hersteller der Module diese bereits lizenziert haben muss. Das bedeutet ich kann ein Bluetooth-Modul eines anderen Herstellers verbauen, wenn ich aber nicht möchte, dass auf der Verpackung Bluetooth steht, dann muss ich es auch nicht bei der BSIG angeben geschweige denn Mitglied sein? Ich kann aber sagen, dass es mit Bluetooth kompatibel ist? Das bedeutet auch, dass ich ein bluetoothfähiges Modul entwickeln kann ohne dass ich es bei der BSIG qualifizieren und deklarieren muss, wenn ich auf der Verpackung nicht draufschreibe, dass es Bluetooth nutzt?
Arsch N. schrieb: > Das bedeutet ich kann ein Bluetooth-Modul eines anderen Herstellers > verbauen, wenn ich aber nicht möchte, dass auf der Verpackung Bluetooth > steht, dann muss ich es auch nicht bei der BSIG angeben geschweige denn > Mitglied sein? Ich kann aber sagen, dass es mit Bluetooth kompatibel > ist? Ja, zumindest gibt das Marken- und Patentrecht dies prinzipiell her. Der Hersteller des Moduls hat in diesem Fall bereits die Lizenzierung der Patente und die Konformitätsprüfung erledigt. Die Marke "Bluetooth" darf man natürlich nur so verwenden, dass sie nicht Bestandteil des Produktnamens ist und klar gestellt wird, dass es sich um eine fremde Marke handelt (im Sinne von Scheibewischer geeignet Für Mercedes Modell xy). Die Bildmarke darf nicht verwendet werden. > Das bedeutet auch, dass ich ein bluetoothfähiges Modul entwickeln kann > ohne dass ich es bei der BSIG qualifizieren und deklarieren muss, wenn > ich auf der Verpackung nicht draufschreibe, dass es Bluetooth nutzt? Das wird schwieriger. Da ist dann zu klären in wie weit der Hersteller des Chips die Lizenzen mit der SIG abgefrühstückt hat. Wenn man einen eigenen Protokollstack schreibt wird das nicht funktionieren. Das Problem an der Stelle sind Patente auf Teile der Funktechnik. Alles wie gesagt ohne Gewehr, Flinte oder Pistole, ich bin kein Anwalt…
Guido Körber schrieb: > Wenn man einen > eigenen Protokollstack schreibt wird das nicht funktionieren. Das > Problem an der Stelle sind Patente auf Teile der Funktechnik. Wo siehst Du da ein Problem? Der Protokollstack würde die die patentierte und gekaufte Hardware ja nur nutzen, nicht neu Implementieren.
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