Es wird immer besser in diesem unserem Lande: https://www.elektropraktiker.de/nachricht/landgericht-hamburg-schafft-neue-abmahnfalle/ Ähnliche Beiträge auch auf Heise-Online, ich meine hier nur besser lesbar. Über manche lebensfremde Urteile kann man nur mit dem Kopf schütteln. Schönes Wochenende noch....
Wiedereinmal ein wunderbares Beispiel, wie Gerichte keine Ahnung von Technik haben. Alle Lizenzen aller Bilder aller Webseiten, auf die man verlinkt, und sei es nur als Quellenangabe oder in einem Forum, kontinuierlich prüfen zu müssen, ist ja wohl komplett absurd.
Grundlage ist ein Urteil des EuGH. Dieses ist, wenn man den konkreten Fall betrachtet, teilweise verständlich. Da hat jemand einen Link auf ein illegales Bild gesetzt und, nachdem das Bild gelöscht wurde und der Link ins Leere lief, einen neuen Link auf eine andere Stelle gesetzt. Man darf also davon ausgehen, dass hier ganz bewusst gehandelt wurde. Problematisch ist allerdings die Begründung, die offenbar allgemein genug gehalten ist, um auch auf weniger klare Fälle angewandt werden zu können. Im Fall vom LG Hamburg ist das Verfahren nicht durchgezogen worden und deshalb kein Urteil im eigentlichen Verfahren gesprochen worden. Es blieb bei einer einstweiligen Verfügung, da der Antragsgegner aufgab. In einstweiligen Verfügungen werden die Argumente nur sehr eingeschränkt betrachtet. Hauptsächlich inwieweit welcher Seite durch Verzögerung Schaden entsteht. Es ist daher offen, wie das LG Hamburg im eigentlichen Verfahren entschieden hätte - auch wenn dieses Gericht in der Vergangenheit für einige recht eigentümliche Urteile bekannt wurde. Erst recht ist offen, wie eine nächste Instanz entschieden hätte, denn das LG Hamburg ist schon gelegentlich korrigiert worden. Insofern ist der Fall vom LG Hamburg mehr eine Erinnerung daran, dass die Problematik in der Luft hängt und niemand wirklich weiss, wann man Links worauf setzen darf und wann nicht. Als rechtliche Begründung für Abmahnungen dürfte eher der EuGH herhalten als die einstweilige Verfügung des LG Hamburg.
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Hier das Urteil zum Selberlesen: https://www.spiritlegal.com/de/urteile/lg-hamburg-az-310-0-402-16-ev-beschluss-linkhaftung.html Und hier eine Diskussion: https://www.spiritlegal.com/de/aktuelles/details/landgericht-hamburg-bestaetigt-als-erstes-deutsches-gericht-wer-einen-link-auf-eine-seite-mit-geklauten-bildern-setzt-haftet-weg.html Den Satz, den ich die ganze Zeit gesucht habe, findet sich im zweiten Link: Hier schrieb Rechtsanwalt Peter Hense am 10.12.2016: " So wie ich es verstehe geht es immer um Links, die direkt zu einer Seite mit urheberrechtsverletzendem Inhalt führen, also einen "Deep Link" iSd Rechtsprechung, auch wenn diese Terminologie technisch unsauber ist. Ein Link auf die Hauptseiten "facebook.com" oder "youtube.com"' wäre demnach wohl unbedenklich, aber auch wenig "zielführend". "
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Diesen ganzen Link-Zinnober kann man doch umgehen, wenn man keinen Link einfügt, sondern einfach nur den URL hinschreibt. Dann muss der werte Leser zwar das Ding kopieren und dem Browser zu Fuß zu fressen geben, aber als Anbieter ist man aus dem Schneider. Und wenn die - deutschen Versionen der - Browser dann noch eine Funktion erhalten, mit der man einen URL im Text als Link öffnen kann, dann sind wir wieder bei der gewohnten Funktionalität und die bekloppten Juristen müssen sich einen anderen Schwachsinn ausdenken...
Auch wenn Google&Co durch ein Haftungsprivileg nicht direkt betroffen sind: Wenn als Konsequenz auf Kreuz- und Querverlinkung verzichtet wird, dann laufen die Scan- und Bewertungsverfahren der Suchmaschinen ins Leere. Letztlich nimmt dann durch fehlende Binnenverlinkung die Bedeutung europäischer Seiten und Inhalte gegenüber anderen Regionen ab.
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Links ohne http:// hinzuschreiben ändert nicht viel. Immerhin wird in beiden Fällen ein Inhalt zugänglich gemacht. Genau darauf aber zielt das Urteil des EuGH ab, und im Schlepptau der Beschluss des LG Hamburg. Ob das per direktem Klick erfolgt, oder per Markierung und Klick - das wird nicht viel helfen. Andererseits liesse sich aber das Haftungsprivileg der Suchmaschinen nutzen, um Links zu setzen. Indem man Links nicht direkt setzt, sondern über geeignete eingeschränkte Suche z.B. per lmgtfy_com. Die hiesige Forensoftware sieht das zwar nicht so gerne, aber wenns denn sein muss...
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A. K. schrieb: > Links ohne http:// hinzuschreiben ändert nicht viel. Immerhin wird in > beiden Fällen ein Inhalt zugänglich gemacht. Häh? Wenn da kein Link ist, ist da kein Link. Nur Text verlinkt nirgendwohin und macht keine Inhalte zugänglich. Erstaunlich, wie weit sich die Gedankenpolizei der Rechteverweser schon in die Gehirne gebohrt hat.
Viel schöner ist doch die Anfrage von Heise ans LG Hamburg: https://www.heise.de/newsticker/meldung/LG-Hamburg-will-Rechtmaessigkeit-seiner-Online-Inhalte-nicht-rechtsverbindlich-erklaeren-3568292.html
Timm T. schrieb: > Erstaunlich, wie weit sich die Gedankenpolizei der Rechteverweser schon > in die Gehirne gebohrt hat. Erstaunlich, wie weit sich manche von abstrahiertem Begriffsverständnis entfernt haben. Ein Link ist ein Verweis auf einen Inhalt an Stelle des Inhalts selbst. Wenn nicht eigens weiter eingeschränkt, dann ist diese Bedeutung unabhängig von der Form der Präsentation des Verweises, also ob der Verweis unmittelbar von der Maschine ausgewertet wird oder nicht. Ein Unterschied bestünde dann, wenn dem Link automatisch gefolgt wird.
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Noch schöner ist die Antwort des LG Hamburg: Man "geht davon aus", dass das alles rechtmäßig ist. Dann brauche ich doch nur in mein Impressum schreiben, dass ich davon ausgehe, dass alle gesetzten Links rechtsmäßig sind, oder? Das Internet war mal schön. Dann haben es die Rechtsverdreher und die Werbewirtschaft als Geldquelle entdeckt. Scheisse, hätten die Nerds nur den Daus nie verraten, wie man so einen Brauser öffnet.
A. K. schrieb: > Ein Link ist ein Verweis auf einen Inhalt an Stelle des > Inhalts selbst. Richtig. Eine reine Zeichenfolge ohne a href ist aber kein Verweis. Sondern nur eine Zeichenfolge. Und damit ist diese Zeichenfolge kein Link. Wenn man Deiner Argumentation folgen würde, könnten wir das Internet ganz dichtmachen, weil beliebige Zeichenfolgen zufällig irgendwelchen beliebigen oder bewusst angelegten Adressen auf dubiosen Webseiten entsprechen könnten. Oder wären dann in Bilder gemalte Buchstaben auch Links? Oder gesprochene Zeichenfolgen? Und nur im Internet, oder auch im RL?
Timm T. schrieb: > Noch schöner ist die Antwort des LG Hamburg: Man "geht davon aus", dass > das alles rechtmäßig ist. Was im Sinn von Heises Anfrage wohl auch ausreichen wird, um Links auf deren Seite setzen zu dürfen, ohne abgemahnt zu werden. Selbst wenn sich mal ein nicht lizenziertes Bild dort finden sollte (soweit ich mich erinnere kam das in einem anderen spektakulären Abmahnungsfall ans Licht). Da die Aussage eines Gerichtshof vertrauenswürdig wirkt und der Verlinkende dann ebenfalls davon ausgehen kann. Umgekehrt wird das bei Verlinkung auf Seiten eines übel beleumundeten Schmutz- und Schundblattes nicht unbedingt funktionieren.
Timm T. schrieb: > Oder wären dann in Bilder gemalte Buchstaben auch Links? Im dem Sinn, dass ein illegal platziertes Bild damit zugänglich gemacht wird, würde ich das durchaus als Verweis betrachten. Weshalb ich mich auch nicht darauf verlassen würde, dass im Urteil des EuGH vom deutlich eingeschränkteren Begriff des Hyperlinks die Rede ist. Im Gegenteil: Wenn du auf einen illegal platzierten Inhalt auf derart umständliche Art verweist, suggerierst du geradezu, dass du dir der illegalen Natur des Inhalts bewusst bist und verschärfst die Sache eher. Dann hinge es davon ab, inwieweit juristisches Haarespalten gerade angesagt ist.
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Timm T. schrieb: > Wenn man Deiner Argumentation folgen würde, könnten wir das Internet > ganz dichtmachen, weil beliebige Zeichenfolgen zufällig irgendwelchen > beliebigen oder bewusst angelegten Adressen auf dubiosen Webseiten > entsprechen könnten. Wenn du der Haarspaltereien nicht unzugänglichen Profession der Juristerei mit gleicher Münze begegnest, dann pass auf, dass du dir damit selbst kein Bein stellst. Die haben darin mehr Übung als du. ;-) Soll heissen: Der Kontext ist nicht gänzlich unwichtig. Also was dein Text bedeutet. Juristen können nämlich auch denken, und das sogar ausgesprochen logisch. Und werden deshalb vielleicht auch erkennen, wann sie verarscht werden sollen und wann es Zufall ist.
A. K. schrieb: > Da die Aussage eines Gerichtshof vertrauenswürdig wirkt und der > Verlinkende dann ebenfalls davon ausgehen kann. Ja ne is klar, gerade beim LG Hamburg... > Umgekehrt wird das bei Verlinkung auf Seiten eines übel beleumundeten > Schmutz- und Schundblattes nicht unbedingt funktionieren. Wer definiert denn, was ein übel beleumdetes Usw. ist? Ist Youtube jetzt vertrauenswürdig, weil es da süsse Katzenvideos gibt? Oder ist es über beleumdet, weil da RT seine Propagandavideos hochlädt? Nach dem Urteil müssten hier sämtliche Links zu YT-Nixieuhren usw. aus dem Forum fliegen, weil in irgendeinem Video ja ein Bild von einer Nixieuhr sein könnte, das von einer anderen Seite geklaut wurde. Es müssten auch alle Links zu privaten Bastelprojekten rausfliegen, weil gar nicht nachzuprüfen ist, ob da nicht jemand in seinem Projekt eine "illegale" Kopie eines Datenblattes hat. Ein Bekannter hat eine Kopie eines Bildes aus irgendeinem Kalender auf seiner Seite. Dafür wurde er jetzt vom Urheber abgemahnt. Ok, ich hab ihn schon vor Jahren darauf hingewiesen, dass er das nicht tun sollte, aber er fand das Bild so hübsch. Nun hat er den Salat. Aber: Sein Bruder verlinkt von seiner Firmenseite auf die Seite mit dem Bild. Nach diesem Urteil kann sein Bruder nun abgemahnt werden, weil er illegale Inhalte zugänglich macht. Merkst Du eigentlich, was eine konsequente Umsetzung des Urteils bedeuten würde? Das Internet in Deutschland wäre tot.
A. K. schrieb: > Juristen können nämlich auch denken, und das sogar > ausgesprochen logisch. Entschuldigung, aber das Problem sind weniger die Juristen, sondern vor allem die Abmahnanwälte, die sich jetzt auf diesen Spruch stützen können. Und denen geht es nicht um Logik, sondern nur um Geld.
[Zitat] "Das LG Hamburg erklärte, der Beklagte habe durch seinen Link das beanstandete Bild anderen Nutzern zugänglich gemacht. Deshalb sei es ihm zuzumuten, vor der Linksetzung Nachforschungen anzustellen, ob der Inhalt der verlinkten Website frei von Rechtsverletzungen ist." [/Zitat] Scheiße, ist das geil.... endlich haben wir Google an den Eiern! * LOL *
Magnus M. schrieb: > Scheiße, ist das geil.... endlich haben wir Google an den Eiern! Das läuft dann so wie beim "Leistungsschutzrecht". An Google prallt das ab, und die Kleinen haben den Ärger damit.
Timm T. schrieb: > Wer definiert denn, was ein übel beleumdetes Usw. ist? Trenne dich von der Vorstellung, dass es einen deterministischen Algorithmus gibt, der in jeder Lebenslage ein klares Ergebnis liefert, was erlaubt ist und was nicht. Das ist auch dort nicht unbedingt eindeutig, wo sich die Rechtslage längst stabilisiert hat. Erst recht nicht hier, wo das noch nicht annähernd der Fall ist. Tatsächlich sind wir gerade mitten im juristischen Limbo. Niemand weiss, was in diesem Zusammenhang erlaubt ist und was nicht. Der EuGH hat mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet und dem LG Hamburg ist zu verdanken, diese Unsicherheit geradezu auf den Punkt gebracht zu haben. Es ist absehbar, dass der EuGH sich nach vielen vielen Jahren durch alle Instanzen erneut diesem Thema wird widmen müssen. Es sei denn, das Recht wird eindeutig formuliert, aber die geradezu vorsätzlich eingebaut wirkende Unsicherheit mancher Gesetze legt dies nicht nahe. Bis dahin bleibt das Leben interessant. > Merkst Du eigentlich, was eine konsequente Umsetzung des Urteils > bedeuten würde? Das Internet in Deutschland wäre tot. Natürlich sehe ich das. Weshalb es wahrscheinlich zukünftig anders lautende Urteile geben wird und sich eine leidlich sinnvolle Rechtsinterpretation durchsetzt. Bei leidigen Thema der Abmahnungen hat es mindestens ein Jahrzehnt gedauert, bis die Gerichte allmählich gemerkt haben, was sie für über die Jahre oft für einen Stuss durchgewunken haben. Zumal die Politik mit mehreren Anläufen unholfen oder vielleicht auch vorsätzlich schlecht gemachter Gesetze keine wirkliche Hilfe war. Deshalb ist auch schade, dass der Prozess vor dem LG Hamburg abgebrochen wurde. Im Sinne der Rechtssicherheit wäre es besser, wenn er mindestens bis zum OLG gelaufen wäre, besser noch zum BGH. Zumindest wäre dann klarer, ob das das Internet mit europäischem Recht verträglich ist. Recht entwickelt sich. Das ist nicht immer schön anzusehen. Nicht hier, und auch nicht beim leidigen Thema offener WLANs.
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Magnus M. schrieb: > Scheiße, ist das geil.... endlich haben wir Google an den Eiern! Suchmaschinen sind privilegiert. Google haftet nur, wenn sie nach Aufforderung nicht löschen oder blockieren.
Timm T. schrieb: > Entschuldigung, aber das Problem sind weniger die Juristen, sondern vor > allem die Abmahnanwälte, die sich jetzt auf diesen Spruch stützen > können. Und denen geht es nicht um Logik, sondern nur um Geld. Anwälte sich auch Juristen. Und auch die Abmahnanwälte verwenden dazu Logik. Mir gefällt sie so wenig wie dir. Nochmal: Der Beschluss des LG Hamburg entstand im Rahmen einer einstweiligen Verfügung und reicht eigentlich nur Formulierungen des EuGH durch, ohne dass es dabei einen vollständigen Prozess gegeben hätte. Der schwarze Peter liegt damit beim EuGH, die Sache kocht aber jetzt erst so richtig hoch. Einstweiligen Verfügungen sind zunächst keine Urteile in der Sache.
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A. K. schrieb: > Bis dahin > bleibt das Leben interessant. Das ist eine interessante Umschreibung für: Du kannst mit dem Geld Deinem Kind das Studium finanzieren - oder Du kannst es einem Abmahnanwalt in den Hintern schieben. Für beides reicht es leider nicht. Heißt für mich, da ich es lieber meinem Kind als einem Rechtsverdreher gönne, dass ich auf meiner Webseite sämtliche Links auf Webseiten meiner Kunden entfernen werde. Und das auch auf der Webseite meines Bekannten - nein, nicht dem mit dem Bild, das war ich nicht - tun werde. Und schon ist das Internet ein Stück weiter kaputt. Denn für "lassen wir es einfach mal drauf ankommen" habe ich definitiv weder genug Restlebenszeit noch genug umzuverteilendes Einkommen.
So ein Mist unterstützt nur die Ausleger von Leimruten bei der Arbeit. Resultat wird sein: Keiner traut sich mehr, zum Beweis oder zur Widerlegung von Irgendetwas einen Link einzufügen. :( MfG Paul
Paul B. schrieb: > So ein Mist unterstützt nur die Ausleger von Leimruten bei der Arbeit. > Resultat wird sein: Keiner traut sich mehr, zum Beweis oder zur > Widerlegung von Irgendetwas einen Link einzufügen. Oder (hoffentlich): Viele kümmert es einen Scheissdreck und sie machen weiter. Und ein paar Prozesse später ist die Verfügung des LG Hamburg dort, wo schon manche anderen Urteile dieses Gerichtshofes gelandet sind. Auf dem Müllhaufen der Rechtsgeschichte.
A. K. schrieb: > Oder (hoffentlich): Viele kümmert es einen Scheissdreck und sie machen > weiter. Und ein paar Prozesse später ist die Verfügung des LG Hamburg > dort, wo schon manche anderen Urteile dieses Gerichtshofes gelandet > sind. Auf dem Müllhaufen der Rechtsgeschichte. Nein. Dazu läßt sich damit zu viel Geld verdienen. MfG Paul
Timm T. schrieb: > Häh? Wenn da kein Link ist, ist da kein Link. Nur Text verlinkt > nirgendwohin und macht keine Inhalte zugänglich. Erzähl das mal einem Richter. Du hast Glück wenn er Dir keinen Vogel zeigt.
Kommentar eines Anwalts, der sich öfter zum Internet-Recht äussert: http://www.internet-law.de/2016/12/es-ist-wieder-riskant-links-zu-setzen.html
Ist bekannt, wie teuer es für den Linksetzer gewesen wäre, wenn er die im Urteil erwähnte Unterlassungserklärung abgegeben hätte?
Gemäss Aussage der klagenden Kanzlei war das Verfahren vor dem LG Hamburg übrigens bewusst als Musterverfahren angestrengt worden, um nach dem EuGH Urteil Rechtsklarheit zu schaffen.
Timm T. schrieb: > Das Internet in Deutschland wäre tot. Nicht ganz. Nur der halbkommerzielle Teil. Vollständig werbe- und verkaufsfreie Privatseiten sind aussen vor. Gefährdet sind wohl massgeblich Blogger, kleine News-Aggregatoren und Gerüchteküchen, die gerne auf Quellen aller Art verlinken und ihre Seiten mit Werbung aufhübschen. Möglicherweise auch Vereine. Die traditionellen Nachrichtenmedien trinken meist aus etablierten Quellen und verlinken ohnehin schon kontrollierter. Weshalb ich auch skeptisch bin, ob die Politik darauf reagieren wird. Denn das passt Politikern doch eigentlich ganz gut und es ist zudem Wasser auf die Mühlen von Springer&Co, die ja doch nicht gänzlich ohne Einfluss sind. Foren wie dieses sind nicht betroffen, denn die haben ein Haftungprivileg bei Inhalten, die nicht vom Betreiber selbst sondern von den Forenteilnehmern stammen. Da reicht es wie bei Suchmaschinen aus, auf Anforderung zu löschen. Die Teilnehmer wiederum treten gewöhnlich ohne kommerzielles Interesse auf.
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A. K. schrieb: > Gefährdet sind wohl > massgeblich Blogger, kleine News-Aggregatoren und Gerüchteküchen, die > gerne auf Quellen aller Art verlinken und ihre Seiten mit Werbung > aufhübschen. Sämtliche Handwerksbetriebe, Kleinunternehmen, Selbständige, die sich auf einer Internetseite präsentieren und dabei auch andere verlinken. Und nein, dazu müssen sie keinen Onlineshop haben. Es reicht, wenn der potentielle Kunde über die Webseite Kontakt aufnehmen kann. Und dazu ist sie ja mindestens da. Natürlich auch der Private, sobald auf der Webseite nur ein Fitzel Werbung auftaucht, mit der er die Seite finanzieren könnte. A. K. schrieb: > Foren wie dieses sind nicht betroffen Da lehnst Du Dich ja mächtig weit aus dem Fenster, das zu behaupten.
Timm T. schrieb: > Sämtliche Handwerksbetriebe, Kleinunternehmen, Selbständige, die sich > auf einer Internetseite präsentieren und dabei auch andere verlinken. Die müssen etwas darauf achten, worauf sie verlinken. Solche Seiten sind eher statisch, da scheint das machbar. > Da lehnst Du Dich ja mächtig weit aus dem Fenster, das zu behaupten. Nicht wirklich. §10 TMG: https://dejure.org/gesetze/TMG/10.html Ist zudem nicht auf meinem Mist gewachsen. Ich habe bloss die oben verlinkte Kommentarsammlung der klagenden Kanzlei gelesen. Links sind eine feine Sache - man müsste sie nur nutzen ;-).
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A. K. schrieb: > Die müssen etwas darauf achten, worauf sie verlinken. Solche Seiten sind > eher statisch, da scheint das machbar. Obiges Beispiel ist real. Niemand KANN absolut sicherstellen, dass er nicht auf "illegales" Material verlinkt. Es ist schlichtweg nicht möglich.
Timm T. schrieb: > Obiges Beispiel ist real. Niemand KANN absolut sicherstellen, dass er > nicht auf "illegales" Material verlinkt. Es ist schlichtweg nicht > möglich. Und ein Gericht wird das im Falle eines Falles auch zu würdigen wissen. Das Problem besteht darin, dass niemand weiss, welcher Aufwand getrieben werden muss, um auf der sicheren Seite zu sein. In diesem Musterverfahren wollte man sich dieser Frage wohl nähern. Pech gehabt.
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Nochmal etwas Grundlagen zu einstweiligen Verfügungen: Diese werden meist ausschliesslich auf Grundlage der Argumentation des Antragstellers beschlossen. Der Antragsgegner erfährt davon erst nach dem Beschluss. Argumente des Antragsgegners werden also nicht betrachtet, es sei denn, er hat sie bereits vorher vorsorglich bei Gericht hinterlegt. Er kann sich nachträglich wehren, das ändert aber erst einmal nichts. Wenn also das Gericht den Antrag nicht für bescheuert hält und der Begründung insoweit folgen kann, dass ein Abwarten des Ergebnisses der Verhandlung dem Antragsteller bleibenden Schaden zufügen würde, dann wird es dem wahrscheinlich folgen und entsprechend beschliessen. Ob der Antragsgegner bei der Verlinkung darauf geachtet hatte war also nicht Bestandteil des Falls vor dem LG Hamburg. Das wär es erst bei einer Verhandlung gewesen.
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A. K. schrieb: > Und ein Gericht wird das im Falle eines Falles auch zu würdigen wissen. Schön, dass Du offenbar soviel freie Zeit und zuviel Geld hast, Dich mit Abmahnanwälten rumzuschlagen und das vor Gericht auszufechten, weil irgendwelche bescheuerten Richter realitätsferne Sprüche ablassen. Andere haben besseres zu tun, als diese Sozialschmarotzer durchzufüttern.
Timm T. schrieb: > Andere haben besseres zu tun, als diese Sozialschmarotzer > durchzufüttern. Meinst du damit die Luxemburger Richter, die Hamburger Richter, oder die Anwälte? Wenn du die Anwälte meinst: Um dies verhindern muss man einen Prozess durchziehen und gewinnen. Man muss also Zeit investieren, um es zu verhindern. Dies ist hier nicht geschehen. Was hier vermutlich passiert ist, der Reihe nach: - Es hat eine Abmahnung gegeben, einen Link zu entfernen. - Der Abgemahnte hat dagegen Widerspruch eingelegt. - Der Abmahnende erwirkte eine einstweilige Verfügung. - Der Abgemahnte zog seinen Widerspruch zurück. Es war also der Abgemahnte, der offenbar Besseres zu tun hatte, als den Prozess vollständig auszufechten. Seine Chancen bei einer Verhandlung zu bewerten obliegt ihm, das werde ich deshalb nicht kritisieren. Die Kosten für die einstweilige Verfügung hat er ohnehin schon zusätzlich an der Backe, bei einer verlorenen Verhandlung wären die Kosten der Verhandlung nochmal oben drauf gekommen. Abmahnwesen und Prozessordnung sind so wie sie sind. Weder habe ich das erfunden, noch verteidige ich es, noch schlage ich mich derzeit mit Abmahnanwälten rum. Ich beschreibe es nur. Weshalb betrachtest du also mich als Gegner? Weil ich in der Lage bin, sachlich zu denken statt mich in Gefühlen zu suhlen? Um das Abmahnwesen zu ändern bin ich der falsche Adressat.
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Vielleicht sollten alle Kulturgüter in dunkle Verließe gesteckt werden. Dann kann sich die Menschheit nicht daran erfreuen und die Abmahnanwälte werden dann endlich glücklich werden und die Copyrightverträge werden dann endlich ihren Zweck erfüllen. Aus kanadischer Hinsicht enttäuscht es mich, daß mir unzählige deutschsprachige Kulturgüter wegen geopolitischen Sperren im Internet unzugänglich sind. In eine global verbundenen Welt hat das keinen Sinn, finde ich. In D gibt es zig Millionen legitimer Gebraucher solcher Werke. Die paar hundert tausend Ausländer dürften für rein privaten Gebrauch kaum signifikant ins Gewicht fallen. Es enttäuscht mich, daß jemand in D sich on-line einen interessanten TV beitrag ansehen kann, aber über der Grenze z.B in CH oder Ö oder Kanada geht das übers Internet ohne Proxies nicht. Warum kann das gesetzlich nicht besser geregelt werden? Warum müssen immer illegale Methoden in Betracht gezogen werden? Es geht ja nicht um das Geld solange die Gebühren fair sind. Aber Material kategorisch unzugänglich machen um verträgliche Klausen zu honorieren verfehlt den Größeren Zweck. Wenn Kulturgüter nicht gut zugänglich sind, dann haben sie sowieso keinen Sinn. Der Copyright Schutz wird oft mißbraucht und in den Dreck gezogen. Naja, was solls. Ich kann ja sowieso nicht viel dagegen machen. Irgendwie finde ich die Digitalisierung in dieser Hinsicht ganz hemmend. Grüße, A (quite) Grumpy Old Man
Gerhard O. schrieb: > Material kategorisch unzugänglich machen um verträgliche Klausen zu > honorieren verfehlt den Größeren Zweck. Wobei im hier betrachteten Fall die kostenlose Veröffentlichung des Bildes zulässig war. Es fehlte nur der von der Creative-Commons-Lizenz geforderte Hinweis auf Fotograf und Bildbearbeitung. Soviel sollte man bei Übernahme fremden Materials fairerweise schon erwarten dürfen.
A. K. schrieb: > Gerhard O. schrieb: >> Material kategorisch unzugänglich machen um verträgliche Klausen zu >> honorieren verfehlt den Größeren Zweck. > > Wobei im hier betrachteten Fall die kostenlose Veröffentlichung des > Bildes zulässig war. Es fehlte nur der von der Creative-Commons-Lizenz > geforderte Hinweis auf Fotograf und Bildbearbeitung. Soviel sollte man > bei Übernahme fremden Materials fairerweise schon erwarten dürfen. Da gebe ich Dir recht, trotzdem, anstatt Abnahnung könnte man nicht zuerst besser freundlich errinnern die notwendige Unterlassungen zu korrigieren? Ich finde, zuerst zu schießen und dann diskutieren ist irgendwie die falsche Reihenfolge.
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Gerhard O. schrieb: > Ich finde, zuerst zu schießen und dann diskutieren ist > irgendwie die falsche Reihenfolge. Yep, da kommen wir der Sache näher. Abmahnung als Geschäftsmodell, das ist das Problem.
A. K. schrieb: > Gerhard O. schrieb: >> Ich finde, zuerst zu schießen und dann diskutieren ist >> irgendwie die falsche Reihenfolge. > > Yep, da kommen wir der Sache näher. Abmahnung als Geschäftsmodell, das > ist das Problem. Leider!
Gerhard O. schrieb: > Es enttäuscht mich, daß jemand in D sich > on-line einen interessanten TV beitrag ansehen kann, aber über der > Grenze z.B in CH oder Ö oder Kanada geht das übers Internet ohne Proxies > nicht. Da hatte ich letztens eine interessante Diskussion mit dem Zweifelhaften Deutschen Fernsehen. Auf meine Frage, warum der Südtiroler, der keine GEZ zahlt, ZDF über Satellit problemlos empfangen kann, ich aber im Hotel in Italien keinen Livestream bekomme, weil Geoblocking, haben sie dann nicht mehr geantwortet.
Timm T. schrieb: > Gerhard O. schrieb: >> Es enttäuscht mich, daß jemand in D sich >> on-line einen interessanten TV beitrag ansehen kann, aber über der >> Grenze z.B in CH oder Ö oder Kanada geht das übers Internet ohne Proxies >> nicht. > > Da hatte ich letztens eine interessante Diskussion mit dem Zweifelhaften > Deutschen Fernsehen. Auf meine Frage, warum der Südtiroler, der keine > GEZ zahlt, ZDF über Satellit problemlos empfangen kann, ich aber im > Hotel in Italien keinen Livestream bekomme, weil Geoblocking, haben sie > dann nicht mehr geantwortet. Die nehmen uns eben nicht ernst - Wir sind eben kleine Fische die man noch ungestraft ignorieren kann. Traurig, aber wahr. Da würde ich mich an Deiner Stelle auch ärgern.
Timm T. schrieb: > GEZ zahlt, ZDF über Satellit problemlos empfangen kann, ich aber im > Hotel in Italien keinen Livestream bekomme, weil Geoblocking, haben sie > dann nicht mehr geantwortet. Rechte und Kosten von eingekauftem Material beziehen sich auf ein vertraglich vereinbartes Zielpublikum. Wenn das Schweizer Fernsehen eine Serie oder Rechte an einer Sportübertragung einkauft und in Deutsch ausstrahlt, dann zahlt es dafür weniger, als wenn ein deutscher Sender das tut. Grund: Unter den Deutschsprachigen gibt es vergleichsweise wenig Schweizer. Müssten die Schweizer für das gesamte weltweite daran möglicherweise interessierte Publikum zahlen, dann müssten sie Spielfilme und US-Serien in Mundart synchronisieren (Big Bang Theory auf Schwyzerdütsch?). Die wären sonst schlicht nicht finanzierbar. Somit sind die Sender effektiv verpflichtet, die Ausbreitung zu begrenzen. Möglichst ohne dabei das Kind mit den Bade auszuschütten. Bei IP-TV ist ein gangbarer Weg wahlweise Geoblocking oder individuelle Registrierung des Zugangs. Bei Satelliten kommt neben der natürlichen Begrenzung des Satellitensignals eine Zwangsverschlüsselung in Betracht. Folge: Da Schweizer und Österreicher sich nicht leisten können, die potentiell interessierte bundesdeutsche Kundschaft mitzuversorgen, sind deren Sat-Signale verschlüsselt, DVB-T ebenfalls. Deutschland ist demgegenüber etwas grosszügiger ausgelegt, da CH/Ö numerisch vergleichsweise nicht allzu sehr ins Gewicht fällt und eine derart rigide Begrenzung offenbar nicht erforderlich ist. Weshalb Sat-Empfang bundesdeutscher Sender nicht zwangsverschlüsselt sein muss. Der Rest dürfte mit Blick darauf implementiert sein, was zumutbar möglich ist, ohne zu viele Leute vor den Kopf zu stossen. Und was man halt früher so konnte und daher nicht so gerne einfach abschaltet. Sat gibts schon länger, da will man die Urlauber in Spanien nicht vom gewohnten TV abschneiden. IP-TV ist frischer, da muss man mit der darin im Prinzip möglichen weltweiten Ausbreitung überhaupt nicht erst anfangen. Speziell internationale Sportveranstaltungen wie WM oder Olympia haben zudem die Besonderheit, dass Bilder dominieren, der Ton aber von minderer Bedeutung ist. Weshalb es gerade bei solchen Sendungen ganz besonders um Rechtezirkus und dessen Konsequenzen geht. Ein WM Endspiel tut es notfalls auch mit japanischem Kommentar.
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PS: Ein konsequent individualisierter Zugang, wie er bei verschlüsseltem Sat-Signal aber auch bei IP-TV mit Login möglich ist, birgt für öffentlich rechtliche Sender ein erhebliches Risiko. Denn wenn nur noch auf diese Art ein Zugang möglich sein sollte, dann bricht letztlich die Grundlage der bestehenden Finanzierung weg (Reizwort GEZ). Weshalb die ein sehr existentielles Interesse daran haben, das Material traditionell broadcast-mässig im D-Raum zu verbreiten. Aber aus den erwähnten Rechtegründen darüber hinaus nur begrenzt dürfen. Das ist in einer zunehmend globalisierten Welt naturgemäss ein Eiertanz.
Uhu U. schrieb: > Diesen ganzen Link-Zinnober kann man doch umgehen, wenn man keinen Link > einfügt, sondern einfach nur den URL hinschreibt. Dann muss der werte > Leser zwar das Ding kopieren und dem Browser zu Fuß zu fressen geben, > aber als Anbieter ist man aus dem Schneider. Sehr traurig. Ich meien wo geht es hin mit dieser Welt und Gesellschaft. Hier kann man wahrscheinlich selbst mit Anwalt nicht zwischen Recht und Unrecht entscheiden.
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