Muss ein Mustergerät bei einer Serienproduktion aufbewahrt werden?
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Müssen musst du gar nichts. Es ist aber ungemein hilfreich, das Gerät aus der Typmusterprüfung in Zweifelsfällen zur Hand zu haben. Was habt ihr alle früher ohne Internet gemacht?
s.h.v. schrieb: > Muss ein Mustergerät bei einer Serienproduktion aufbewahrt werden? Wenn Du nach ISO9xxx arbeitest, musst Du es so machen, wie es in den Dokumenten aufgeschrieben ist.
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>Wenn Du nach ISO9xxx arbeitest, musst Du es so machen, wie es in den >Dokumenten aufgeschrieben ist. die Dokumente darfst aber selber schreiben.
Auf keinen Fall aufbewahren ! das Mustergerät sollte in jedem Fall bei einem Internet-Auktionshaus versteigert werden... Sollte irgendwann, irgendjemand darauf bestehen das Mustergerät sehen zu wollen dann einfach den Link zum Käufer angeben. So spart man sich auch lästige Besuche von irgendwelchen Leuten und auch das Absaugen der Fußmatte im Eingangsbereich des Entwicklungscontainers. Tja - Kosten minimieren = Extra Sprit für den GF-Porsche ! Frohes Fest ! P.S.: die Alufolie der Schoko-Hohlkörper muß man auch nicht aufheben...
s.h.v. schrieb: > Muss ein Mustergerät bei einer Serienproduktion aufbewahrt werden? Wozu, wenn eh schon die Serienproduktion läuft? Für die Ausstellung im Entwicklungslabor? Wozu ist diese Frage gut? Weihnachtsbeschäftigung? Magic 8-Ball schrieb: > "Concentrate and ask again" Besser kann man es nicht ausdrücken!
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s.h.v. schrieb: > Muss ein Mustergerät bei einer Serienproduktion aufbewahrt werden? unbedingt, über das freuen sich immer MA beim Ausscheiden aus der Fa.
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Das ist grundsätzlich eine Frage der Randbedingungen (Ortsumstände...): EMV-Muster müssen im Rahmen der erstellten CE-Konformitätserklärung aufbewahrt werden, weil man im Streitfall nachweisen muss, dass am Muster richtig gemessen wurde. Sicherheitskritische Geräte (IEC 61508 etc...) müssen zwingend archiviert werden weil die Muster Teil des Zulassungsprozesses sind. Normale Ware kann, muss aber nicht, meist ist eh kein Platz für sowas.
Wolfgang R. schrieb: > EMV-Muster müssen im Rahmen der erstellten CE-Konformitätserklärung > aufbewahrt werden Wo steht das denn?
Lothar M. schrieb: > Wo steht das denn? Spätestens wenn die Konkurrenz die Prüfergebnisse anzweifelt, ist man gut beraten, wenn man zum Prüfbericht des zugelassenene Labors auch den originalen Prüfling für eine Nachprüfung vorweisen kann. Ist vielleicht nicht zwingend, erleichtert aber die Diskussionen ungemein.
Mmmm, alle bemühen sich ´was mehr oder weniger sinnvolles beizutragen, doch der Thread-Opener hat gar nix mehr geschrieben... Das ist ja d(t)rollig! Räumt wahrscheinlich gerade die ganzen Mustergeräte (ganz dolles Zeugs !) in den neu eingerichteten Mustergeräteraum ein. Auf jeden Fall ist das eine ganz flüssige Sache, nämlich überflüssig... Aber das ist nur meine persönliche Meinung. Aber manchmal liegt man ja auch richtig damit. z.b. hatte ich in diesem Jahr beschlossen Weihnachtsmärkte zu meiden... Mögen die unschuldigen gestorbenen ihren Frieden finden ! Die Angehörigen werden es wohl kaum können.
Michael S. schrieb: > z.b. hatte ich in diesem Jahr beschlossen Weihnachtsmärkte zu meiden... > > Mögen die unschuldigen gestorbenen ihren Frieden finden ! > Die Angehörigen werden es wohl kaum können. Dem ist nichts mehr hinzu zu fügen...
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