Hallo, wir haben im Unternehmen von einem Händler (kein eBay o.ä.) ein "Scheibchen" einer Office 2016 Pro Plus-Volumenlizenz gekauft und möchten dieses jetzt zur Nutzung einrichten. Da wir noch keine IT-Abteilung haben, die uns bei der Aktivierung zur Seite steht, müssen wir das jetzt selbst auf die Reihe bekommen. Vom Händler kommt keine sinnvolle Anleitung, deswegen möchte ich mal hier nachfragen, ob der eine oder die andere den Prozess schon hinter sich gebracht hat und mir da ein paar Hinweise geben kann. Nun bin ich mit meinen Informationen so weit, dass wir einen KMS-Server brauchen, der die Lizensierung der Clients übernimmt. Das teilt mir auch die Office-Installation in der Übersicht mit. Wäre kein Problem, einen Server haben wir hier, doch wie sieht das im Detail aus? Ich muss zugeben, als Elektrotechniker habe ich keine ausreichen tiefen Kenntnisse der IT, als dass ich dieses Problem auf die Schnelle (sicher und zuverlässig!) lösen könnte... Wäre schön, wenn jemand da ein paar Tipps auf Lager hätte. Freundliche Grüße, Stephan
Stephan S. schrieb: > Nun bin ich mit meinen Informationen so weit, dass wir einen KMS-Server > brauchen, der die Lizensierung der Clients übernimmt. Eigentlich nicht. Bislang zumindest haben sich Volumenlizenzen in der Handhabung nicht von Einzellizenzen unterschieden - mit dem Unterschied, daß der gleiche "Key" bei jeder einzelnen Installation verwendet wird. Man kann einen KMS verwenden, aber man muss nicht. Der KMS ist dann sinnvoll, wenn man nicht jeden Rechner, auf dem Office verwendet wird, selbst ins Internet lassen möchte. Kann natürlich sein, daß MS das bei Office 2016 noch eine Pirouette weitergedreht hat; wenn ich mir das Gehampel mit Einzellizenzen davon für die etwas abgespeckten Versionen ansehe, bei denen die "Product Key Card" nicht mehr den Key enthält, sondern nur einen Zugangscode für einen MS-Server, von dem man sich die Installationsdaten herunterladen darf und nach Registrierung mit noch einem Konto dann erst den eigentlichen Installationskey erhält ... dann kann ich mir vorstellen, daß MS jetzt auch Nutzern von Volumenlizenzen das Leben schwer macht.
Stephan S. schrieb: > wir haben im Unternehmen von einem Händler (kein eBay o.ä.) ein > "Scheibchen" einer Office 2016 Pro Plus-Volumenlizenz gekauft und > möchten dieses jetzt zur Nutzung einrichten. Was ist hier mit ein "Scheibchen" gemeint? Volumenlizenen vom MS dürfen nicht geteilt werden! Sie haben -wie Rufus schon schrieb- nur einen Key und wenn der außer von Euch auch noch von anderen benutzt wird, ist das illegal.
guest schrieb: > Stephan S. schrieb: >> wir haben im Unternehmen von einem Händler (kein eBay o.ä.) ein >> "Scheibchen" einer Office 2016 Pro Plus-Volumenlizenz gekauft und >> möchten dieses jetzt zur Nutzung einrichten. > > Was ist hier mit ein "Scheibchen" gemeint? > Volumenlizenen vom MS dürfen nicht geteilt werden! Sie haben -wie Rufus > schon schrieb- nur einen Key und wenn der außer von Euch auch noch von > anderen benutzt wird, ist das illegal. Bitte nimm den Finger runter , legal illegal: es gibt schon genug zu diesem Thema
Ich glaube bei der Konstellation hat er schlechte Karten. Entweder der Händler hat den Schaden, weil er nicht nochmal verkaufen kann oder er selber kann die Lizenz nicht melden. MS lehnt das in der Regel ab!
Hallo, ist schon etwas her, ich danke für eure Hinweise. Tatsächlich ist das Splitten solcher Volumenlizenzen legal, da gibt es nichts zu rütteln. Nach der Installation ging zunächst alles gut, konnte den Key eingeben, auch ohne KMS. Nur etwas später zeigt mir das System dann, die maximale Anzahl der Aktivierungen wäre schon überschritten... Jetzt erstmal wieder auf den Verkäufer warten, er meint, es sei Ersatz möglich. Meine Frage ist aber gelöst! Freundliche Grüße, Stephan
Stephan S. (plonk) schrieb: > Tatsächlich ist das Splitten solcher Volumenlizenzen legal, da gibt es > nichts zu rütteln. Hast Du dafür eine Quelle?
Kommt darauf an was du von dem Händler bekommen hast. Eine Volumenlizenz musst du bei MS eingeben und bekommst dann den Install Schlüssel und sogar Schlüssel für eine Downgradeberechtigung.
Stephan S. (plonk) schrieb: > Tatsächlich ist das Splitten solcher Volumenlizenzen legal, da gibt es > nichts zu rütteln. Eben nicht. Volumenlizenzen werden im Rahmen von Verträgen verkauft. Verträge können aber nicht einseitig ohne Zustimmung des Vertragspartners geändert werden. Richtig ist, daß in Ausnahmefällen Volumenlizenzen geteilt werden dürfen. Ein solcher Ausnahmefall tritt bspw. ein, wenn Firmen teilweise verkauft oder anderweitig aufgesplittet werden. Die Lizenzen gehen dann anteilig an die Teilfirmen. Der Verkauf von Volumenlizenzen im Endkundenhandel ist grundsätzlich illegal, außer MS hat dies ausdrücklich genehmigt. > Nur etwas später zeigt mir das System dann, die maximale Anzahl der > Aktivierungen wäre schon überschritten Dies ist ein klares Indiz dafür, daß hier einfach ein MAK-Schlüssel verkauft wurde, dessen maximale Aktivierungsgzahl erreicht wurde. Wäre die Volumelizenz legal verkauft worden, gäbe es auch einen entsprechenden Zugang zum VLSC, wo die Zahl der bisherigen Aktivierungen einsehbar ist. Sieh es ein, ihr wurdet beschissen. An eurer Stelle würde ich den Kaufpreis vollumfänglich zurückfordern und wenn sich der Händler sträubt, Strafanzeige erstatten.
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Hi, VLSC ist ein gutes Stichwort, ja prüf das da mal. Ansonsten zum KMS (Vorausgesetzt Du hast sauber lizensiert) : Der braucht eine gewisse kritische Grundmasse, ich glaube mich zu erinnern mindestens 25 Aktivierungswillige Clients, damit er aktiviert. War bei unseren 2 auch so, die mussten erstmal mit Aktivierungsanfragen gefüttert werden, damit der Rest dann von selbst läuft. Dann ist wichtig, damit Du nicht die ganze Welt aktivierst, schotte den KMS nach aussen ab, sodass er wirklich nur das betreffende Netz versorgen kann. Firewall etc. Dann muss der DNS der Firma/Einrichtung sogenannte Service-Records für den Zugriff auf KMS, bzw. als Hinweis auf den angebotenen KMS-Dienst enthalten. Vorzugsweise natürlich im Built-In DNS des Active Directory. Damit wissen die Clients dann Automagisch, dass sie einenen KMS fragen müssen und auch welchen. Mann kann eine Office-Installation mit ein paar Befehlen automatisieren, sodass sie sofort als KMS-Version aktiv wird und direkt weiß, wo sie hingehört. Musst mal die Befehle googlen, hab ich nicht im Kopf. Gruß und viel Spass damit.
Rufus Τ. F. schrieb: > Stephan S. (plonk) schrieb: >> Tatsächlich ist das Splitten solcher Volumenlizenzen legal, da gibt es >> nichts zu rütteln. > > Hast Du dafür eine Quelle? Siehe hier: http://www.silicon.de/41606752/bgh-aufteilung-von-volumenlizenzen-legal/ Sieht für mich ziemlich eindeutig aus, weitere Recherche mit Informationen neueren Datum bringen das gleiche Ergebnis.
Stephan S. schrieb: > Siehe hier: > http://www.silicon.de/41606752/bgh-aufteilung-von-... > Sieht für mich ziemlich eindeutig aus, weitere Recherche mit > Informationen neueren Datum bringen das gleiche Ergebnis. Schönes Beispiel dass "Recht haben" und "Recht bekommen" unterschiedliche Geschichten sind... Du hast also einen Lizenzschlüssel, der sich z.B. 100× verwenden lässt bekommen, mit der freundlichen Ermahnung des Gebraucht-Software-Händers, diese doch Bitte Bitte nur einmal zu verwenden. Genau denselben Schlüssel haben auch 99 andere Hansel bekommen. von den 99 muss nur ein einziger eine Zweitinstallation gemacht haben, um deinen Schlüssel zu entwerten (den letzten beißen die Hunde) Drei Optionen sehe ich: Du wendest dich an Microsoft. Die werden den Ursprungs-Schlüssel sperren. und vielleicht bekommst du einen Ersatz-Schlüssel. Ganz vielleicht ist das dann wieder ein 100er-Key, wovon du dann 99 weiterverkaufen kannst :) Oder Du wendest dich an den Verkäufer. Der wird solche Fälle ja dauernd haben. Wenn der dir einen Ersatzschlüssel schickt: Sofort verwenden, nicht lange warten. Sonst: sh. oben, du willst diesmal nicht der letzte sein. Oder Du schaust dich auf div. Raubkopierer-Seiten nach einem Crack um. Den darfst du dann (meines inzwischen möglicherweise veralteten) Wissens nach straffrei einsetzen, einen "Legale Lizenz!"-Schrieb zum Abheften hast du ja.
Εrnst B. schrieb: > Den darfst du dann (meines inzwischen möglicherweise veralteten) Wissens > nach straffrei einsetzen Das Umgehen eines Kopierschutzes (und nichts anderes ist ein Crack) ist behördlicherseits umstritten.
Εrnst B. schrieb: > Stephan S. schrieb: > >> Siehe hier: >> http://www.silicon.de/41606752/bgh-aufteilung-von-... >> Sieht für mich ziemlich eindeutig aus, weitere Recherche mit >> Informationen neueren Datum bringen das gleiche Ergebnis. > > Schönes Beispiel dass "Recht haben" und "Recht bekommen" > unterschiedliche Geschichten sind... Allerdings. So was kommt raus, wenn Richter entscheiden, die von den technischen Hintergründen wenig Ahnung haben. In punkto Volumelizenzen werden alle paar Jahre gegensätzliche Urteile gefällt. Diesmal solls wohl endgültig sein. Richtig interessant wird es, wenn eine nennenswerte Zahl von Usern ihre per MAK-Key aktivierten Lizenzen auf neue Hardware umziehen will, dies jedoch wegen abgelaufener Zähler nicht mehr funktioniert.
Rufus Τ. F. schrieb: > Das Umgehen eines Kopierschutzes (und nichts anderes ist ein Crack) ist > behördlicherseits umstritten. Bin kein Anwalt, aber §69c + d im UrhG liest sich für mich wie: "die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen eines Computerprogramms" sind erlaubt, wenn dies für eine "bestimmungsgemäße Benutzung des Computerprogramms" notwendig ist. Damit wäre der Crack legal, außer man deklariert das Anmelden an den MS-Lizenzserver als Teil der bestimmungsgemäßen Benutzung.
Εrnst B. schrieb: > außer man deklariert das Anmelden an den > MS-Lizenzserver als Teil der bestimmungsgemäßen Benutzung. Die Aktivierungsorgie ist ein integrales Feature von MS-Produkten. ;-) Manchmal kommt es mir so vor, als wären MS-Produkte nur Selbstzweck für Leute, die mit Ihrer Zeit nichts Produktives anzufangen wissen, oder warum versucht hier ernsthaft jemand seit geschlagenen zwei Wochen, sein Office zu aktivieren!?
Εrnst B. schrieb: > > Drei Optionen sehe ich: > > Du wendest dich an Microsoft. [...] Hab ich, die waren überhaupt nicht dafür zuständig. Dafür hat man ja den Admin (den wir nicht haben). > Oder > > Du wendest dich an den Verkäufer. Der wird solche Fälle ja dauernd > haben. > Wenn der dir einen Ersatzschlüssel schickt: Sofort verwenden, nicht > lange warten. Sonst: sh. oben, du willst diesmal nicht der letzte sein. Genau das hab ich gemacht und zwar gleich sofort. Die einzige Lösung hier... > Oder > > Du schaust dich auf div. Raubkopierer-Seiten nach einem Crack um.[...] Geht leider nicht, falls mal doch der Prüfer ins Haus kommt... MfG
Zeitverschwender schrieb: > Manchmal kommt es mir so vor, als wären MS-Produkte nur Selbstzweck > für Leute, die mit Ihrer Zeit nichts Produktives anzufangen wissen, > oder warum versucht hier ernsthaft jemand seit geschlagenen *zwei* > Wochen, sein Office zu aktivieren!? Das Uhrwerk läuft nur, wenn man hinsieht ;-) Natürlich bin ich da nicht rund um die Uhr dran gesessen... Es hat wohl so lange gedauert, gerade weil ich meine Zeit anderweitig produktiv einsetzen musste. Falls es dich tröstet: privat bin ich ja Linuxer... Aber wir haben festgestellt, dass es diese Mischung zwischen MS und OpenSource nicht bringt. Kostet nur noch mehr Zeit und Nerven. Habe ich probiert, keine Chance. Meine Dokumente kommen bei den chinesischen Kollegen als Rührei an. Da ist das MS-Zeug einfach zu unflexibel. Deswegen beuge ich mich und bringe das zum Laufen. MfG
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Stephan S. schrieb: > Kostet nur noch mehr Zeit und Nerven. Wäre es dann nicht einfacher, den verlangten Kotau gegenüber Redmond nicht klammheimlich per Zweitmarkt umgehen zu wollen, sondern die Produkte so zu beziehen, wie der Kaiser es verkündet hat? Wie war nochmal der Spruch? Wer (zu) billig kauft, kauft zweimal? ;-)
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Rufus Τ. F. schrieb: > Das Umgehen eines Kopierschutzes (und nichts anderes ist ein Crack) ist > behördlicherseits umstritten. Zumal der nette Versuch deutscher Richter, Microsoft Knüppel zwischen die Beine zu werfen, letztlich nur dazu führt, dass Microsoft sich neue Verfahren ausdenkt, für solche Knüppel keinen Raum mehr zu lassen. Waren Betriebssysteme einstmals separate Komponenten, die Richter zum Leidwesen von MS auch tatsächlich als getrennte Komponenten ansahen, so steckt dann eben heute der Lizenzschlüssel ausschliesslich in einem Schlüsselchip vom Rechner und schon eine an sich harmlose Reparatur des Rechners gerät zum Risiko. So lobenswert diese Bestrebungen des Rechtssystems sind - wer gewinnt dabei am Ende wirklich?
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Stephan S. schrieb: > falls mal doch der Prüfer ins Haus kommt... ...solltet ihr noch einiges mehr bereithalten als den Lizenzschlüssel: https://www.it-daily.net/analysen/12987-vorsicht-beim-kauf-aufgespaltener-volumenlizenzen-kommentar Zitat: "Ein wichtiger Punkt bei einer Auditierung sei der Beleg über die Erschöpfungsvoraussetzung – also u.a. woher die Software stammt, die Offenlegung der Rechtekette und ein Nachweis darüber, dass der Ersterwerber die bei sich installierte Software unbrauchbar gemacht hat und keine Programmkopie zurückbehält." Sind diese Belege nicht zu erbringen, könnt ihr euch das Geld sparen und gleich eine gecrackte Version einsetzen. Wie so ein Audit abläuft und was an Kosten auf euch zukommt, siehe hier: http://www.compliancemagazin.de/compliancefachbeitraege/management/dittrich--kollegen230813.html
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