Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Student Nebengewerbe Festanstellung


von .Net Junior (Gast)


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Hallo liebe Gemeinde,

ich hoffe jemand von euch hat ähnliche Erfahrungen oder hatte das 
gleiche erlebt und kann seine Erfahrungen hier schildern.
Meine Situation:
Ich bin Student, aber bald fertig. Nach ein paar VGs habe ich nun einen 
Arbeitsvertrag vorliegen (als Software Consultant .NET) mit sagen wir 
mal ausreichendem Gehalt.
Mein Problem:
ich habe während meines Studiums ein Nebengewerbe angemeldet und habe 
mir durch IT-Dienstleistungen (Hauptsächlich das Erstellen von 
Webseiten) am WE bisschen Geld durch sehr (für mich) einfache Arbeit 
verdient. Es waren ca. 3-4k Gewinn pro Jahr in den letzten 3 Jahren. 
Daneben habe ich auch noch eine echte Werkstudentenstelle als .NET 
Entwickler (16-18 Stunden pro Woche).
Der neue Arbeitgeber hat im Vertrag folgendes stehen, oder so ähnlich 
(ich vermeide die exakte Wortwahl): "alle Aktivitäten im Bereich 
Softwareentwicklung, die auch außerhalb des Unternehmens und außerhalb 
der Arbeitszeiten durchgeführt werden, sind im Besitz des Unternehmens". 
D.h. alles was ich nebenher Softwaretechnisch erstelle, soll das 
Eigentum der Firma sein!?!
Wie komme ich da raus? Muss ich das angeben, was ich nebenher mache? Ich 
habe es nicht erwähnt, dass ich echte Rechnungen schreibe geschweige 
denn so etwas überhaupt mache und es als Nebengewerbe führe. Wäre es 
ratsam, der GF zu sagen, er sollte es aus dem Vertrag streichen? Oder 
soll ich das Nebeng. auf jemand anders schreiben und es dann undercover 
machen? Teilweise habe ich Kunden, die mich öfters mal engagieren.
Hoffe jemand hat evtl. ähnliches erlebt und kann mir einen guten 
Rat/Tipp geben.

Vielen Dank im Voraus

von ui (Gast)


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.Net Junior schrieb:
> (ich vermeide die exakte Wortwahl): "alle Aktivitäten im Bereich
> Softwareentwicklung, die auch außerhalb des Unternehmens und außerhalb
> der Arbeitszeiten durchgeführt werden, sind im Besitz des Unternehmens".

ist prinzipiell übers BGB abgedeckt. Es soll vermieden werden, dass du 
quasi Ideen vom AG raus trägst und selber damit Kohle machst.

Tja Pech, entweder du holst dir die Einverständnis deines AGs (den du ja 
sowieso über Nebentätigkeiten aufklären musst), oder du lässt den 
anderen Scheiss. Die 3-4k sind leicher im Unternehmen zu verdienen, wenn 
du dafür ein klein wenig mehr arbeitest.





P.S. heute ist noch gar nicht Freitag, warte doch noch bitte einen Tag.

von waflija (Gast)


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.Net Junior schrieb:
> Ich
> habe es nicht erwähnt, dass ich echte Rechnungen schreibe geschweige
> denn so etwas überhaupt mache und es als Nebengewerbe führe. Wäre es
> ratsam, der GF zu sagen, er sollte es aus dem Vertrag streichen? Oder
> soll ich das Nebeng. auf jemand anders schreiben und es dann undercover
> machen?

Das kann ein Kündigunggrund sein. Normalerweise steht irgendwo im 
Vertrag eine Klausel, dass du alle Nebentätigkeiten mit dem AG abstimmen 
musst. Das ist auch legal. Frag den Chef doch einfach ob das ok ist, 
oder hoffe das das Ganze nicht auffliegt. Wenn er ja sagt und dir 
schriftlich erlaubt weiter auf eigene Rechnung Webseiten zu bauen ist 
doch alles in Butter. Ich fürchte nur die "uns gehören deine Ideen" 
Klausel wird er in keinem Fall streichen.

Aufpassen musst du auch darauf, dass du deinem AG keine Konkurenz machst 
(z.B. gleicher Kundenbereich / ähnliche Dienstleistung) - Das wäre auch 
ein Grund für eine Kündigung.

von Cyblord -. (cyblord)


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waflija schrieb:
> Ich fürchte nur die "uns gehören deine Ideen"
> Klausel wird er in keinem Fall streichen.

Die gilt sowieso nicht. Völlig abstrus.

Nebentätigkeit muss beim AG gemeldet werden, ablehnen darf der aber nur 
aus wichtigem Grund, z.B. direkte Konkurrenz o.ä. Einfach so NICHT.

von Dragi (Gast)


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ui schrieb:
> ist prinzipiell übers BGB abgedeckt. Es soll vermieden werden, dass du
> quasi Ideen vom AG raus trägst und selber damit Kohle machst.

Gibt es dafür Belege bzw. kennst du den/die Paragraphen? Gibt es da ggf. 
schon Gerichtsurteile?

Wenn das wahr wäre, dürfte ich ja ein bestimmtes Hobby nicht mehr 
ausüben. Und das stünde dann m. E. dem Recht auf freie Selbstbestimmung 
entgegen.
Ich glaube kaum, das z.B. ein Konstrukteur seinem AG die Rechte an 
seinem in der Freizeit selbst entwickelten Modellflugzeug "schenken" 
muss...

Dann wären ja auch ggf. viele hier entwickelte und vorgestellte Platinen 
Eigentum irgendeines AG. Oder in diesem Fall: Alleine die Hilfe bei der 
Lösung eines Softwareproblems in diesem Forum ist "Softwareentwicklung". 
Damit wäre diese "Hilfe" dann sogar "strafbar" ;D

Das kann nicht sein. Obwohl, in DE ist sowas möglich...

von Cyborg (Gast)


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waflija schrieb:
> Das kann ein Kündigunggrund sein.

Was alles so als Kündigungsgrund kursiert, ist oft kurios.
Besser wäre es natürlich einen Anwalt für Arbeitsrecht um Rat
zu fragen. Der ist sicher billiger als nachher einen kostspieligen
Rechtsstreit zu führen.
Ich würde versuchen die Klausel zu streichen oder einen
finanziellen Ausgleich auszuhandeln. Alles andere
regelt ersatzweise sowieso wohl das Arbeitgebererfindungsgesetz
über das man denken kann, wie man will.
Die Beweislast würde ohnehin der Arbeitgeber tragen müssen.
Wenn die Software der Nebentätigkeit nichts gemein hat mit
der Software des Arbeitgebers sehe ich da keine Gefahr.
Ansonsten könnte ein Altlast aus einer früheren Tätigkeit
ja mal den TO zur Unzeit einholen, was mir ziemlich
unverhältnismäßig vor kommt.

von Anfänger (Gast)


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Eine unangemeldete Nebentätigkeit die im Geschäftsfeld des Arbeitgebers 
(Konzern) liegt hat bei Kollegen neulich dazu geführt das sie sich 
zwischen Abmahnung und Aufhebungsvertrag entscheiden durften.

von Cyborg (Gast)


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Dragi schrieb:
> Damit wäre diese "Hilfe" dann sogar "strafbar" ;D

Das wohl nicht, aber Schadenersatz könnte das schon bedeuten,
was im schlimmsten Fall in die Millionen gehen kann. Allerdings
wäre das in D schon außergewöhnlich.

von Cyblord -. (cyblord)


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Cyborg schrieb:
> Dragi schrieb:
>> Damit wäre diese "Hilfe" dann sogar "strafbar" ;D
>
> Das wohl nicht, aber Schadenersatz könnte das schon bedeuten,
> was im schlimmsten Fall in die Millionen gehen kann. Allerdings
> wäre das in D schon außergewöhnlich.

Die Klausel ist komplett unwirksam und sowieso nicht existent weil 
Troll, warum wird da überhaupt noch drüber diskutiert? Gut von Michi 
erwarte ich kein Wissen in solchen Dingen, aber dem Rest könnte da 
langsam ein Licht aufgehen.

von Jens P. (picler)


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.Net Junior schrieb:
> mal ausreichendem Gehalt.

> Der neue Arbeitgeber hat im Vertrag folgendes stehen, oder so ähnlich
> (ich vermeide die exakte Wortwahl): "alle Aktivitäten im Bereich
> Softwareentwicklung, die auch außerhalb des Unternehmens und außerhalb
> der Arbeitszeiten durchgeführt werden, sind im Besitz des Unternehmens".

Das passt schon mal nicht zusammen. Wenn irgend welche Klauseln dich 
derart einschränken, dann muss da eine entsprechende Kompensation durch 
den AG erfolgen. Die Klausel wäre bei 100k/a ok, aber so...

> Daneben habe ich auch noch eine echte Werkstudentenstelle als .NET
> Entwickler (16-18 Stunden pro Woche).

Die müsstest du natürlich kündigen.

Hast du den Vertrag schon unterschrieben? Wenn ja, hast du ein großes 
Problem. Wenn nicht, nachverhandeln, Streichung der Klauseln oder 
notfalls großzügige Kompensation vereinbaren oder wenn alles nix hilft, 
was neues suchen. Solche Arbeitsverträge sind Garant für Ärger zur 
Unzeit. Wenn ein AG derartige Besitzansprüche selbst für die Freizeit 
der AN stellt, kann man sich schon mal ausrechnen, wie der Job aussieht. 
Reguläre 50+ Wochenstunden und so. Suche dir was neues...

von Krazy-8 (Gast)


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ui schrieb:
> P.S. heute ist noch gar nicht Freitag, warte doch noch bitte einen Tag.

Solche Bemerkungen lassen, diese zeugt von mangelnder geistiger 
Fähigkeit und stellt somit den ganzen Kommentar in Frage!


An den TO:
Bespreche dein Vorhaben mit dem neuen Arbeitgeber. Wenn das Themengebiet 
deines Nebengewerbes und die Festanstellung sich nicht überschneiden, 
dann sehe ich kein Problem. Am Besten schriftlich im Arbeitsvertrag 
festhalten, um Problemen vorzubeugen.

von .NET Junior (Gast)


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Vielen Dank für eure Hilfe. :-) ich werde mich mit dem neuen AG in 
Verbindung setzen und es ihm erzählen, ggf. an jemanden aus der Familie 
abgeben das NG.
Was meine Werkstudentenstelle angeht... Da werde ich dann wohl kündigen, 
da die Perspektive nicht optimal ist, wenig Herausforderung, weniger 
Gehalt, aber für Studenten optimal

von sower (Gast)


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.NET Junior schrieb:
> aber für Studenten optimal

Dann vermittle den Job am besten an einen anderen Studenten, is gut fürs 
Karma ;)

von ui (Gast)


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Wie Cyborg schon schreibt, mit BGB hab ich mich wohl vertan -.-
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbnerfg/gesamt.pdf

Ist leider so. Inwieweit das jeden einzelnen von euch betrifft steht auf 
nem anderen Stern. In meinen Augen trifft das aber hauptsächlich 
"Erfindungen" mit denen Geld verdient wird.

von waflija (Gast)


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https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Nebentaetigkeit.html#tocitem2

Die lange Primärquelle steht drunter.

"Ei­ne Ne­bentätig­keit kann oh­ne wei­te­res, d.h. oh­ne dass es 
hier­zu auf ta­rif­li­che oder ver­trag­li­che Re­ge­lun­gen an­kommt, 
un­zulässig sein, wenn der Ar­beit­neh­mer durch die Ne­bentätig­keit so 
sehr be­an­sprucht wird, daß er sei­nen (Haupt-)Ar­beits­ver­trag nicht 
oder nicht aus­rei­chend erfüllen kann, weil er z.B. ständig zu müde 
ist."

-> Und as OHNE dass der Vertrag etwas dazu sagt. Wenn es explizit drin 
steht, dass Tätigkeiten gemeldet werden müssen -> Abschnitt "Sind 
ar­beits­ver­trag­lich Klau­seln wirk­sam, die Ne­bentätig­kei­ten 
be­schränken?"

Alles andere regelt u.a. das ArbNErfG (Ja das gibts :) )

lang: https://www.gesetze-im-internet.de/arbnerfg/inhalts_bersicht.html
kurz: http://www.abitz.de/De/Arbeitnehmererfindergesetz

von .NET Junior (Gast)


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Karmafee schrieb im Beitrag #4879792:
> Wo ist der Job denn? Hoffentlich München?

Ist ein kleines U. im Rhein-Main-Gebiet (östlich). Ich habe damals nach 
.NET Ausschau gehalten und mich initiativ beworben. Ging schnell und 
vorher hatte das U. keinen Studenten eingestellt, war quasi der erste.

Ich würde empfehlen einfach nach offenen Stellen (Festanstellungen) zu 
suchen und sich aber nicht explizit auf diese bewerben, sondern sich 
quasi initiativ als Student anbieten. Man kann auch nach kleinen U. in 
der Umgebung suchen und evtl. kurz durchklingeln, fragen ob Bedarf 
besteht und so sein Glück versuchen. Wer suchet der findet :-)

von .NET Junior (Gast)


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War zuletzt 12 Euro die Stunde. In diesem Jahr wäre denke ich eine 
Erhöhung drin, vielleicht auf 13

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