Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Lizenz zum reparieren.


von Daniel (Gast)


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Hallo,

Ich habe E-Technik als Dipl.-Ing studiert und repariere in meiner 
Freizeit gerne Elektrogeräte (TV, Handy , Kaffeemaschinen usw)
Welche Ausbildung oder Seminar müsste ich absolvieren/besuchen um dies 
legal machen zu können inkl. Kleingewerbeanmeldung?

Danke für einen Tipp

Daniel

von Berliner (Gast)


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Wenn ich mir die Schrotthändler beim Flohmarkt in Berlin Treptower Park 
anschaue, ich bezweifle das dort irgendjemand irgendeine Lizenz hat. Die 
verticken dort so ziemlich alles (Elektronik, aber sicher auch geklaute 
Maschinen/Werkzeug von diversen Baustellen).

Da kann man schon froh sein wenn die überhaupt deutsch sprechen.

Sofern's nur Kleinkrams ist würd ich das überhaupt nicht melden, wenn's 
etwas größer ist einfach n Gewerbe anmelden und gut ist. Praktisch 
gesehen fragt da danach sowieso keiner nach was Du machst.
Ich entwickle Elektronik und hab nur ein Gewerbe für 
Software-Entwicklung angemeldet (die haben mich dort eingeordnet).

von Krazy-8 (Gast)


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OMG, also führst du die Reparaturen illegal durch und gibst das auch 
noch zu!?

Hochschulen, IHK, VHS ... bieten einige Kurse zur Selbständigkeit an, 
dort gibt es auch teilweise individuelle Beratung. Teils kostenlos oder 
kostengünstig. Fang am Bestem mal mit den Basics an.

von Michael B. (laberkopp)


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Daniel schrieb:
> Welche Ausbildung oder Seminar müsste ich absolvieren/besuchen um dies
> legal machen zu können inkl. Kleingewerbeanmeldung?

Ganz schlecht, Radio- und Fernseherreparatur gehört zum Elektrotechniker 
und ist nach wie vor ein gefahrgeneigter Meisterberuf, also 
blödsinnigerweise Meisterpflicht.

Du bist durch dein Diplom schon Elektrofachkraft, musst nun 3 Jahre 
Arbeit im gewünschten Beruf nachweisen können und kannst dann bei der 
Innung die Meisterprüfung ablegen.

Die Innung möchte auch noch einen normgerechten Arbeitsplatz sehen 
https://www.mikrocontroller.net/attachment/240634/Richtlinie_Werkstattausruestung_Elektrotechnikerhandwerk.pdf

Wenn du nicht bei Leuten zu Hause reparieren wirst, dann melde einen 
Handel an (Ankauf und Verkauf) und kaufe halt kaputte an (per eBay) und 
verkaufe heile wieder (ebenfalls per eBay oder in einem Geschäft).

Damit lässt sich wohl auch mehr Geld verdienen als mit Reparaturen, vor 
allem wenn es um Waschmaschinen und Smartphones geht, weil du ja nicht 
jeden Scheiss reparieren musst sondern dir die Schadenfälle aussuchen 
kannst.

: Bearbeitet durch User
von Berliner (Gast)


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Michael B. schrieb:
> Ganz schlecht, Radio- und Fernseherreparatur gehört zum Elektrotechniker
> und ist nach wie vor ein gefahrgeneigter Meisterberuf, also
> blödsinnigerweise Meisterpflicht.

Sicher? Das TV läuft doch überwiegend mit Kleinspannung? Die 
Kaffeemaschine sicherlich auch (sofern er dort nur die Elektronik 
anrührt, und so genau nimmt man's dann auch wieder nicht).

https://de.wikipedia.org/wiki/Kleinspannung

Darf im Bereich Kleinspannung nicht sowieso jeder offiziell ran?

Den Meister benötigt man doch erst für die Niederspannung (und höher)?

von Wessi (Gast)


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Berliner schrieb:
> Wenn ich mir die Schrotthändler beim Flohmarkt in Berlin Treptower Park
> anschaue, ich bezweifle das dort irgendjemand irgendeine Lizenz hat. Die
> verticken dort so ziemlich alles (Elektronik, aber sicher auch geklaute
> Maschinen/Werkzeug von diversen Baustellen).

Ist jetzt zwar ein wenig offtopic:

Man sollte in diesem Zusammenhang vielleicht erwähnen, dass Berliner 
Flohmärkte schon immer etwas "speziell" waren. Nach meiner Erinnerung
wurden beispielsweise Militaria-Stände kaum beanstandet.

Kurz nach dem Mauerfall erhielt man dort auch konkrete Tips zum Erwerb
von preisgünstigen Schiesseisen aus Beständen der Sowjetarmee. So konnte
man direkt vor den Toren von Russen-Kasernen eine 9mm-Makarow (incl. 
Ammu) für 50DM (ca. 25€) kaufen, Kalaschnikows waren ebenso prompt und 
günstig erhältlich.

von Cyborg (Gast)


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Berliner schrieb:
> Sicher? Das TV läuft doch überwiegend mit Kleinspannung? Die
> Kaffeemaschine sicherlich auch (sofern er dort nur die Elektronik
> anrührt, und so genau nimmt man's dann auch wieder nicht).

Indiz ist die Versorgungsquelle, also für Laien schlicht der
Netzstecker. Wie soll denn ein Laie im Gerät wissen wo die
Netzspannung endet und die Niedrigspannung anfängt? Selbst
Profis müssen da aufpassen. Daher für Nicht-Ausgebildete
vorsichtshalber Tabu.

> https://de.wikipedia.org/wiki/Kleinspannung
>
> Darf im Bereich Kleinspannung nicht sowieso jeder offiziell ran?

Eben genau nicht, weil der Bereich zu den gefahrgeneigten Berufen
gehört. Malern, Backen, Fliesenlegen, Kochen etc. dagegen darf dagegen
heutzutage jeder.

> Den Meister benötigt man doch erst für die Niederspannung (und höher)?

Da muss man wohl ohnehin differenzieren zwischen dem Handwerksmeister
(HWK) und dem Industriemeister(IHK). Nach meinen bescheidenen
Beobachtungen muss daher jeder Handyreparateur einen Meisterbrief
vorweisen, weil der Akku ja explodieren könnte, trotz der Niedrig-
spannung.
Die Prüfung von netzspannungsversorgten Elektrogeräten nach
Alt: BGV A3 können auch eingewiesene Personen übernehmen.
Allerdings glaube ich, man muss dann einen fachlich kompetenter
Einweiser vorhalten, wenn die Einweisung nicht durch eine 
Zertifizierungsstelle abgeprüft wurde. Das muss dann der Arbeitgeber
bezahlen, weil sich das wahrscheinlich wie die Hauptuntersuchung
jährlich wiederholt.

von Cyborg (Gast)


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Berliner schrieb:
> Die
> Kaffeemaschine sicherlich auch

Beispiel: Erforderliche Wärmeleistung:1000W
Bei Netzspannung 230V : 1000W/230V=4,35A
Bei Kleinspannung 24V : 1000W/24V=41,7A
Bei 12V wären dann schon ca.84A, also das Doppelte.
Wie schwer soll da denn der Kaffeekocher wegen dem Trafo werden?
Auch ein Schaltnetzteil wird da ganz schön massig ausfallen.

von F. F. (foldi)


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Michael B. schrieb:
> Die Innung möchte auch noch einen normgerechten Arbeitsplatz sehen
> 
https://www.mikrocontroller.net/attachment/240634/Richtlinie_Werkstattausruestung_Elektrotechnikerhandwerk.pdf

Ist ja witzig, dann habe ich also meinen Bastelplatz konform zum 
Prinzipschaltbild des Prüfplatzes aufgebaut. :-)

von Carsten S. (dg3ycs)


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Michael B. schrieb:
> Du bist durch dein Diplom schon Elektrofachkraft, musst nun 3 Jahre
> Arbeit im gewünschten Beruf nachweisen können und kannst dann bei der
> Innung die Meisterprüfung ablegen.

JA, die MEisterprüfung könnte er nach einer gewissen Zeitspanne 
machen...
Aber warum sollte er? Welchen Mehrwert hätte er davon?
Vom einem netten Papierstück zum an die Wand hängen natürlich mal 
abgesehen.

Studierte Elektrotechniker, egal ob Bachelor oder Dipl. Ing, egal ob FH 
oder Uni, sind -genau wie staatlich geprüften Techniker auch- bereits 
durch ihren eigenen Abschluss zum Eintrag in die Meisterrolle 
berechtigt.

Sie sind den Elektrotechnik-Meistern gleichgestellt!
(§7 Abs. 2 HWO)

Die einzige Einschränkung besteht bei den Elektroinstallateuren.
Sofern eine Eintragung in das "Installateursvereichnis der 
Netzbetreiber" gwünscht ist setzen die Netzbetreiber den 
"Sachkundenachweis TREI" vorraus.

Diesen kann man als Einzelprüfung erwerben. Die "aktuelle" 
Meisterprüfung für Elektroberufe beinhaltet diese Prüfung in praktisch 
identischer Form als eigenständiger Prüfungsbestandteil 
(Sicherheitsschein),

Alle "Elektromeister" die einen MEisterbrief nach der alten 
Prüfungsordnung erworben haben und müssen diesen Sachkundenachweis TREI 
ebenfalls separat erwerben wenn sie als Elektroinstallateur tätig werden 
wollen. (Z.B. ein Radio und Fernsehtechnikmeister der seinen Betrieb auf 
Elektroinstallationen erweitern will).
Selbes gilt für Inhaber eines MEistertitels von Artverwandten Berufen.
So müssen HEizungsinstallateure die ortsfeste Heizungsanlagen an das 
Stromnetz anschließen wollen ebenfalls diesen Sachkundenachweis 
erwerben.
Lediglich diejenigen die tatsächlich "Elektroinstallateurmeister" sind 
werden auch mit altem MEisterbrief ohne Prüfung eingetragen...

Für einen Installationsbetrieb ist das eine nahezu zwingende Bedingung, 
da ohne diesen Eintrag nur ein kleiner Bruchteil der üblichen Tätgkeiten 
eines Elektroinstallateurs ausgeübt werden kann.
(Und ja - dies erachte ich auch bei E-Technik Ings als völlig 
gerechtfertigte Einschränkung. ICh kenne nicht den Lehrplan jeder 
Vertiefung an jeder Hochschule, aber wenn ich daran denke das jemand mit 
meinem Wissenstand, aber weniger Verantwortungsgefühl, ohne jeden 
weiteren NAchweis plötzlich alle Arbeiten hinter, in und besonders VOR 
dem Hausanschlusskasten für dritte vornehmen dürfe.

Dies spielt aber nur bei Errichtung sowie Änderung von 230V und 400V 
Elektrosinstallationen eine Rolle.
Für Reparaturen sowie alles was mit beweglichen Geräten/Maschinen oder 
IuK Installationen (Antennen, Telefon, Internet usw.) zu tun hat ist das 
somit völlig Irrelevant.

Daher hat der TE mit seinem Studienabschluss einen ausreichenden 
Ausbildungsnachweis um sich in die Handwerksrolle eintragen zu lassen 
und einen Betrieb (als Kleingewerbe oder auch Hauptberuflich) zu 
eröffnen.

@TE
Um das noch einmal zusammenzufassen:
1.)
Für einen REPARATURBETRIEB im ELektrotechnikbereich musst du dich in die 
HAndwerksrolle eintragen lassen. Dies setzt einen Meistertitel oder 
einen gleichgestellten Abschluss vorraus.
Ein erfolgreicher Studienabschluss ist einem MEistertitel in dem Bereich 
gleichgestellt in dem der Studienschwerpunkt liegt. (Also 
Elektrotechnik)
Du kannst dich also bereits jetzt eintragen lassen...

2.)
Da es sich um ein Gewerbe handelt musst du natürlich einen Gewerbeschein 
beantragen. Aber das ist dir ja schon selber klar...

3.) Um arbeiten an Elektrogeräten eigenverantwortlich durchführen zu 
können muss man ELEKTROFACHKRAFT sein. Elektrofachkraft wird man nicht 
alleine durch Ausbildung, sondern es setzt zwar eine fundierte 
Ausbildung vorraus (durch Studium erfüllt...) erfordert aber ebenfalls 
die solide Kenntnis der aktuellen einschlägigen Normen und Vorschriften.
ELEKTROFACHKRAFT ist daher kein Status den man einmal erreicht hat und 
den man dann im Normalfall sein Leben lang behält sondern es ist ein 
laufender Prozess.
Da es hier, anders als für die Ausbildung alleine, aber kein "Spezielles 
Papier" für gibt muss man diesen Status vor Beginn der Tätigkeit auch 
niemanden explizit nachweisen.
Problematisch wird es halt wenn etwas passiert. Dann sollte man im 
Zweifelsfall schon in der LAge sein dem Staatsanwalt/Richter glaubhaft 
zu machen das man alles getan hat um auf dem Stand der Technik zu sein.
Also musst du noch die einschlägigen Vorschriften Lernen.
GEht im Selbststudium oder vielleicht gibt es auch den einen oder 
anderen Kurs...

4.) Du musst die Sicherheit der von dir reparierten Geräte 
sicherstellen.
JE nach GEräteart gibt es dazu unterschiedliche Vorgaben (Da sind wir 
bei den Vorschriften/Normen). DA dazu meist auch Messungen gehören 
solltest du auch Zugang zu einem geeigneten Messgerät haben, welches die 
geforderten Messungen zuverlässig ausführen kann. (Dazu gehört ggf. auch 
das dieses Messgerät regelmäßig durch ein akkreditiertes Prüflabor 
kalibriert wird)

5.) Da gerade bei solchen Dingen wie der REparatur von Elektrogerten 
auch mal etwas schiefgehen kann - oder vielleicht auch nur der Verdacht 
entstehen kann das etwas schiefgegangen ist- und ein möglicher Fehler 
hier sehr teuer werden kann wenn ein HAus abbrennt oder gar Menschen zu 
schaden kommen sollte eine entsprechende Gewerbehaftpflicht aus 
Selbstschutz vorhanden sein.

Ist also alles Machbar, aber halt auch etwas mehr als nur mal kurz für 
10 Euro einen Gewerbeschein beim Ordnungsamt holen...

Noch ein Wort zum Meisterzwang:
Der Meisterzwang besteht sofern regulär handwerkliche Tätigkeiten 
ausgeübt werden. Sofern die handwerklichen Tätigkeiten aber nur einen 
kleinen Teil der gewerblichen Tätigkeit ausmachen ist bis auf wenige 
Ausnahmen auch in den kritischen Berufen kein Meisterzwang vorhanden.
Das nennt sich "unerheblicher handwerklicher Nebenbetrieb"

Ein Beispiel für diese unerhebliche handwerkliche Tätigkeit ist z.B. der 
Funk. und Handyladenbetreiber, der hauptsächlich geräte Verkauft, aber 
hin und wieder auch mal ein Funkgerät, Autoradio oder ähnliches 
Repariert.

Oder ein Tankstellenbetreiber der kleinere Reparaturen an KFZ anbietet.

Um formal loslegen zu können braucht man hier tatsächlich nur den 
Gewerbeschein über ein Handelsgewerbe wo ganz hinten dann noch etwas wie 
service o.ä. mit Auftaucht. Halt so das man bei der IHK landet...

Die notwendige Fachkunde sowie geeignete Prüfmittel -sofern gefordert- 
muss man allerdings trotzdem besitzen. Der Unterschied ist nur das es 
vorher nicht von Amts wegen (bzw. der Kammer) geprüft wird, dafür im 
Schadensfall um so gründlicher.
Daher sollte man sich schon im eigenen Interesse darum kümmern...
Das man es den Gewerbeteibenden mit unerheblichen Nebenbetrieb überlässt 
dies eigenverantwortlich zu beurteilen bedeutet nämlich keinesfalls das 
für den die Regeln nicht gelten!

Gruß
Carsten

von Berufsrevolutionär (Gast)


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Berliner schrieb:
> Michael B. schrieb:
>> Ganz schlecht, Radio- und Fernseherreparatur gehört zum Elektrotechniker
>> und ist nach wie vor ein gefahrgeneigter Meisterberuf, also
>> blödsinnigerweise Meisterpflicht.
>
> Sicher? Das TV läuft doch überwiegend mit Kleinspannung?

Nur die neueren, die nicht ganz neuen haben statt LED-Backlight ein 
Kaltlichtröhre mit Inverter auf 110V und bei den ganz alten 
Röhrenfernseher aus dem vorigen Jahrhundert brutzeln schon mal ein paar 
kV an der Röhre.

Und so ein Netzteil das 220V auf Verträglich wandelt muss auch nicht 
berührungssicher im Gerät verbaut sein, weil ja eh nur der Fachmann das 
Gerät öffnen darf.

Und auch bei "Batterie"-geräten lauert u.U. der Tod in Form von 
Lithium-Akkus auf den ahnungslosen Laien. Es soll ja Experten geben die 
reißen diese mit behrzten Griff zur zange aus dem Gehäuse. Oder 
beschädigen ihn leicht und unbeabsichtigt und die Bombe geht nach der 5. 
Ladung am Ohr des Kunden hoch.

von Berliner (Gast)


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Cyborg schrieb:
> Berliner schrieb:
>> Die
>> Kaffeemaschine sicherlich auch
>
> Beispiel: Erforderliche Wärmeleistung:1000W
> Bei Netzspannung 230V : 1000W/230V=4,35A
> Bei Kleinspannung 24V : 1000W/24V=41,7A
> Bei 12V wären dann schon ca.84A, also das Doppelte.
> Wie schwer soll da denn der Kaffeekocher wegen dem Trafo werden?
> Auch ein Schaltnetzteil wird da ganz schön massig ausfallen.

Na ich meine dort eher das man sich nicht an die Leistungsschaltung 
macht sondern nur die Kontrollschaltung bearbeitet (aber das ist eh 
hinfällig siehe Ende des Beitrages)
Was was ist sieht man ja schon ziemlich eindeutig auf einer 
Leiterplatte.

Bezüglich des explodierenden Akkus, ist das nicht so das die Akkus zum 
Teil schon mit Schutzschaltungen kommen müssen?
Sprich selbst wenn das Handy den Akku überlastet / zu schnell zu viel 
Strom zieht dann dürfte da nichts passieren.

Bei den Notebook Batterien ist es ja so dass sobald eine Zelle defekt 
ist der komplette Akkusatz als defekt reguliert wird.

Frage mich ob diese Gesetze nur für deutsche Staatsbürger gelten oder 
auch für EU Ausländer (hinsichtlich der Freizügigkeit welche in der EU 
gewährleistet sein muss)

Habe da einen Beitrag gefunden (denke der klärt schon einiges):
----
kann das wer bestätigen?
Habe gerade mit der Handelskammer Telefoniert. Die Infos waren 
ernüchternt..
LCD Displays in Handys tasuchen darf ich, ist in etwa so, wie beim PC 
Hardware zu tauschen.
Löten jedoch, nicht. Dafür braucht es eine Ausbilung, nicht jedoch, wenn 
ich Handel mit TVs betreibe, jedoch muss der Umsatz aus dem Handel mehr 
als 50% sein (das ist Mist, weil ich mehr Geld mit Repararturen 
verdienen würde).
An Netzteilen dürfte iuch erst löten, wenn ich einen Beruf in diesem 
Bereich + 6 Jahre Berufserfahrung hätte, oder eben einen Meister. Auch 
könnt eich mir wen einstellen, der den Status hat.
Aber das ist alles Käse...
Wenn man dadurch im Monat saghen wir mal 1000€ verdient, macht man sogar 
Miese, wegen dem Angestellten..
So ein Mist, da findet man eine Möglichkeit Geld zu machen und es werden 
einen nur Steine in den Weg gelegt.
----

Dann sagt man halt das der Kunde nicht zuschauen darf bei der Reparatur 
und fertig :-) Da wurde nur getauscht.

von Jemand (Gast)


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Hallo

auch wenn da jetzt einiges an persönlicher Meinung und sicherlich nicht 
100%ig korrekter bzw. vollständiger Info verbreitet wurde:

Bei diesen Voraussetzungen brauchen sich die entsprechenden Innungen, 
das Arbeitsamt (bzw. die damit verbundenen zuständigen politischen 
Kreise und Interessengruppen) nicht wundern wenn sich nach ihren 
Vorstellungen immer noch zu wenig selbstständig machen.

Für wirklich jeden ->interessanten und herausfordernden<- Bereich 
braucht es noch immer den beschi... Meistertitel und die Absegnung der 
Innungen.

Nur für die sowieso überlaufenen "Malocherbereiche" ist tatsächlich der 
Meisterzwang vor einigen Jahren aufgehoben worden.

Aber was hat ein Meister in der E-Technik eigentlich vom reinen 
technischen Fachwissen (also nicht von der Betriebswirtschaft, Umgang 
mit Auszubildenen und ähnlichen) z.B. einen Anlagenelektroniker, 
Energieelektroniker oder gar einen Ingenieur voraus?

Ohne jetzt die Leistung eines Maler, Fliesenlegers, Maurers herunter zu 
setzen, um das richtig gut zu machen braucht tatsächlich einiges an 
Wissen und viel praktische Erfahrung, aber wenn es einmal erlernt und an 
trainiert ist kommt mir solche Arbeitsbereiche doch recht stupide, wenig 
abwechslungsreich und zumindest zum Teil körperlich sehr belastend vor.
(Seltene Ausnahmen -Auftragsarbeiten mit kreativen, künstlerischen 
Hintergrund, mal ausgenommen).

Schade das sich bei wirklich herausfordernden, abwechslungsreichen und 
wenig monotonen Bereichen (nicht nur in der E-Technik) sich immer noch 
sehr wenig geändert hat.

Und:
"Ganz schlecht, Radio- und Fernseherreparatur gehört zum 
Elektrotechniker
und ist nach wie vor ein gefahrgeneigter Meisterberuf, also
blödsinnigerweise Meisterpflicht."

Also als Fliesenleger, Maurer, Putzer (nein das ist nicht die 
Reinigungskraft ;-) ) usw. sind die Gefahren auch nicht weit weg, aber 
da reicht der Gesellenbrief aus...

Jemand

von Migel C. (migelchen)


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Hallo,

sicher kannst du ein Gewerbe darin anmelden, wobei eher gewisse 
wirtschaftliche Kompetenzen nachweisbar sein sollten, damit das nicht 
schiefgeht. ^^

Bezüglich der Meisterdebatte...
Hochschulabsolventen, SGT und Industriemeister können in ihren 
jeweiligen Fachgebieten ohne "Meiter" ein Handwerksbetrieb leiten...
Da diese Abschlüsse formell (nicht fachlich oder akademisch!) dem 
Meisterabschluss gleichgestellt sind.
Die Handwerkskammer entscheidet final in solchen Fällen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Meisterzwang

https://www.frankfurt-main.ihk.de/industrie_innovation_umwelt/industrie/abgrenzung_handwerk/

Als E-Technik-Hochsulabsolvent ein Elektrogerätereparatur-Geschäft zu 
führen, klingt für mich zwar einmal "mit Kanonen auf Spatzen schießen", 
andererseits aber durchaus machbar.
Da aber der wirtschaftliche Teil während des Studiums doch etwas mager 
ausfällt, sollte der TO diese Lücke durch einen Gründerkurs 
beispielsweise bei der IHK lieber nachholen.


Gruß
Migelchen

von Jemand (Gast)


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Nochmal ich ;-)

"Habe da einen Beitrag gefunden (denke der klärt schon einiges):
----
kann das wer bestätigen?
Habe gerade mit der Handelskammer Telefoniert. Die Infos waren
ernüchternt..
LCD Displays in Handys tasuchen darf ich, ist in etwa so, wie beim PC
Hardware zu tauschen.
Löten jedoch, nicht. Dafür braucht es eine Ausbilung, nicht jedoch, wenn
ich Handel mit TVs betreibe, jedoch muss der Umsatz aus dem Handel mehr
als 50% sein (das ist Mist, weil ich mehr Geld mit Repararturen
verdienen würde).
An Netzteilen dürfte iuch erst löten, wenn ich einen Beruf in diesem
Bereich + 6 Jahre Berufserfahrung hätte, oder eben einen Meister. Auch
könnt eich mir wen einstellen, der den Status hat.
Aber das ist alles Käse...
Wenn man dadurch im Monat saghen wir mal 1000€ verdient, macht man sogar
Miese, wegen dem Angestellten..
So ein Mist, da findet man eine Möglichkeit Geld zu machen und es werden
einen nur Steine in den Weg gelegt."

Danke - du hast es genau erkannt - nur nicht von seinen Pfründen 
loslassen, schön finanziell bluten lassen (Meisterausbildung),von der 
"Wir bestimmen" von "Unseren Gnaden" Einstellung nicht abweichen-
daran hat sich leider wenig geändert.

Ist ja auch nicht anders bei den Schornsteinfegern - theoretisch frei 
Wahl, aber im wichtigen Detail dann doch nicht wirklich.
Oder HU - bietet fast jede Werkstatt an - aber der Prüfingenieur muss 
trotzdem vorbeikommen, selbst Prüfen..., und unterschreiben.
(Standard HU am normalen Auto - also schauen an den richtigen Stellen 
und Bedienung von Prüfeinrichtungen und eventuell Bewertung der Daten 
wenn das nicht sowieso die Prüfeinrichtung selber macht... Herr lass 
Hirn regnen - dafür braucht es eigentlich kein langes und sehr 
anspruchsvolles Studium).

Oh mann wie mich dieser Themen Bereich aufregen kann ...

Jemand

von Hurra (Gast)


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Daniel schrieb:
> Ich habe E-Technik als Dipl.-Ing studiert und repariere in meiner
> Freizeit gerne Elektrogeräte (TV, Handy , Kaffeemaschinen usw)
> Welche Ausbildung oder Seminar müsste ich absolvieren/besuchen um dies
> legal machen zu können inkl. Kleingewerbeanmeldung?

Du musst zwingend Elektrofachkraft nach VDE sein, sonst darfst du nicht 
an 230V herumtun.

Das solltest du sein, wir hatten an der FH den entsprechenden Kurs 
inklusive Zertifikat. Wenn dem so ist, weißt du eh, was 
Sicherheitsmässig zu beachten ist.

Was die Gewerbliche Sache angeht: Ich gehe davon aus, dass du ein 
Gewerbe anmelden musst, eventuell wirst du auch irgeneiner Innung 
beitreten müssen.

Ich würde noch eine Gewerbehaftpflicht abschließen, aber das musst du 
selber wissen.

von Masl (Gast)


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Jemand schrieb:
> Danke - du hast es genau erkannt - nur nicht von seinen Pfründen
> loslassen, schön finanziell bluten lassen (Meisterausbildung),von der
> "Wir bestimmen" von "Unseren Gnaden" Einstellung nicht abweichen-
> daran hat sich leider wenig geändert.

Dann eben: weiter wie bisher Reparaturen für Freunde/Verwandte 
durchführen (vulgo: "Schwarzarbeit").
Dann kriegt das FA eben nix. Pech gehabt.

Solang du das nicht im großen Stil aufziehst und damit hausieren gehst 
kriegt das keiner mit.
Jeder 16-Jährige der PCs repariert/aufsetzt macht das genauso.

von Thorsten O. (Firma: mechapro GmbH) (ostermann) Benutzerseite


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Die Handwerkskammer wird dir immer sagen, was du alles nicht darfst. Du 
musst einfach die Tätigkeitsbeschreibung in deiner Gewerbeanmeldung so 
formulieren, dass die IHK zuständig ist. Also eher "Entwicklung und 
Vertrieb von XYZ". Da kann natürlich auch mal eine Reparatur anfallen, 
und gelötet wird in der Entwicklung ständig. ;)

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann

von Nikolaus (Gast)


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Ein großes Problem ist bei solchen Dingen auch immer die Innung.
So darf z. Bsp. eine Friseuse nicht bei Dir zu Hause Deine Haare 
schneiden, wenn sie nicht Meister ist und ihr Gewerbe nicht 
ordnungsgemäß überall angemeldet hat.
Da werden die ganz schnell sehr ungemütlich, weil ihnen ja auch die 
Beiträge entgehen.

Wie es in dem Fall ist, kann ich allerdings nicht sagen. Ich weiß nur, 
dass z. Bsp. auch PC Technik meisterpflichtig ist.

von Cyblord -. (cyblord)


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Nikolaus schrieb:
> Wie es in dem Fall ist, kann ich allerdings nicht sagen. Ich weiß nur,
> dass z. Bsp. auch PC Technik meisterpflichtig ist.

Soso, dann gibt es wohl in jeder ARLT Filiale einen PC-Technikmeister? 
Und bei K&M auch? Und beim Rest auch? Völliger Humbug!

Und wenn man sich anschaut wie in 1001 Handyläden, Displays usw. 
getauscht werden, wird das ganze noch abstruser. Das darf einfach jeder.

von Migel C. (migelchen)


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Nikolaus schrieb:
> Wie es in dem Fall ist, kann ich allerdings nicht sagen. Ich weiß nur,
> dass z. Bsp. auch PC Technik meisterpflichtig ist.

Wie bereits erwähnt, schließt der Meisterzwang die Hochschulabsolventen 
und SGT mit ihren jeweiligen Fachgebieten mit ein, da der Meister den 
beiden Abschlüssen formell gleichgestellt ist.
Das Gewerbe muss dann natürlich durch die Handwerkskammer freigeben 
werden.



Gruß
Migelchen

von Nikolaus (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Soso, dann gibt es wohl in jeder ARLT Filiale einen PC-Technikmeister?
> Und bei K&M auch? Und beim Rest auch? Völliger Humbug!

Bevor du so rumblökst, auch mal Nachdenken:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:
Anlage A zur Handwerksordnung: Handwerke mit Meisterpflicht
19. Informationstechniker

von Cyblord -. (cyblord)


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Nikolaus schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Soso, dann gibt es wohl in jeder ARLT Filiale einen PC-Technikmeister?
>> Und bei K&M auch? Und beim Rest auch? Völliger Humbug!
>
> Bevor du so rumblökst, auch mal Nachdenken:
>
> Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:
> Anlage A zur Handwerksordnung: Handwerke mit Meisterpflicht
> 19. Informationstechniker

Also ist deine Antwort auf meine Frage: JA?

von Nikolaus (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Also ist deine Antwort auf meine Frage: JA?

Das heißt nicht, dass es in jeder Filiale einen Meister geben muss.
Aber prinzipiell heißt das ja.
Ansonsten empfehle ich selbst die entsprechenden Informationen 
beizusuchen.

von Tommi (Gast)


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Ich bin der Meinung, dass sie da einem nichts ankönnen.
Als Ing. darfst du ja Geräte entwickeln und auf den Markt bringen mit 
beliebigen Spannungen, Strömen, Drücken, bewegten Massen, scharfen 
Klingen etc. (natürlich unter Beachtung der geltenden Regeln der 
Technik). Das hieße ja, du darfst die Waschmaschine bauen aber nicht 
reparieren.

Ergo: Einfach machen. Wie von anderen schon geschrieben die 
Tätigkeitsbeschreibung so formulieren, dass nicht vor der Anmeldung 
schon Fragen von den "Wettbewerbshütern" (Innungen) kommen.

von A.T. (Gast)


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Tommi schrieb:
> Ich bin der Meinung, dass sie da einem nichts ankönnen.
> Als Ing. darfst du ja Geräte entwickeln und auf den Markt bringen mit
> beliebigen Spannungen, Strömen, Drücken, bewegten Massen, scharfen
> Klingen etc. (natürlich unter Beachtung der geltenden Regeln der
> Technik). Das hieße ja, du darfst die Waschmaschine bauen aber nicht
> reparieren.

Ich habe es so verstanden: Ein Ing darf entwickeln aber nicht 
produzieren. So sinnlos diese Regelung auch ist. In D ist eben der 
Meister höher gestellt als der Ing.

von Cyborg (Gast)


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Bei bestimmten Firmenkonstrukten reicht, wenn EIN angestellter
Meister dem Unternehmen beisteht.

Masl schrieb:
> Freunde/Verwandte
> durchführen (vulgo: "Schwarzarbeit").

Wenn eine soziale Bindung vorhanden ist, ist das keine Schwarzarbeit.

Masl schrieb:
> Jeder 16-Jährige der PCs repariert/aufsetzt macht das genauso.

Ach ja? Da sind mir aber schon so einige 16-Jährige begegnet, die
nicht mal den Einschalter oder Reset-Knopf am PC gefunden hat, mal
von Eingriffen ins Gerät zu wagen, ganz abgesehen. Die, die das
können sind überschaubar.

Jemand schrieb:
> So ein Mist, da findet man eine Möglichkeit Geld zu machen und es werden
> einen nur Steine in den Weg gelegt."

Wegen der Gefahr, wohl aus gutem Grund.

Jemand schrieb:
> Also als Fliesenleger, Maurer, Putzer (nein das ist nicht die
> Reinigungskraft ;-) ) usw. sind die Gefahren auch nicht weit weg

Was soll denn daran gefährlich sein? Dank Baumarkt, kann das doch
jeder Depp.

Jemand schrieb:
> Aber was hat ein Meister in der E-Technik eigentlich vom reinen
> technischen Fachwissen (also nicht von der Betriebswirtschaft, Umgang
> mit Auszubildenen und ähnlichen) z.B. einen Anlagenelektroniker,
> Energieelektroniker oder gar einen Ingenieur voraus?

Vorbildung, Praxis, Berufserfahrung, denn das ist ein Voraussetzung,
für den Meisterkurs zugelassen zu werden. Einfach mal nur den Meister 
machen ist nicht. Ein Hochschulabsolvent ist erst mal nur ein 
Theoretiker
mit fast null Praxis. Ergo, sind die ganzen Anforderungen begründet und 
berechtigt.

Jemand schrieb:
> blödsinnigerweise Meisterpflicht

Der Meister ist ein typisch deutsche Ständekaste, die noch aus dem
Mittelalter stammt und ein Gütezeichen für Befähigung und Qualität
ist. Nur in wenigen anderen Ländern gibt es vergleichbares.
In Ländern wo es das nicht gibt, kann man dagegen nach Herzenslust 
installieren und reparieren auf Grundlage der dort geltenden Gesetze
und Vorschriften.

Jemand schrieb:
> Meistertitel und die Absegnung der
> Innungen.

Federführend sind da die Handwerkskammern, die für alle Handwerke
zuständig sind. Die Innungen vertreten nur selektiv jeweils ein
oder eine kleine Gruppe von Handwerksberufen gleicher Natur.

Berliner schrieb:
> Aber das ist alles Käse...
> Wenn man dadurch im Monat saghen wir mal 1000€ verdient, macht man sogar
> Miese, wegen dem Angestellten..

Wieso, glaubst du, nur seine Anwesenheit ist erforderlich?
Natürlich arbeitet der kräftig mit, schon um sich nicht zu
langweilen. Ich würde schon dafür  sorgen, das genug Geld
verdient würde. Alles eine Frage des Geschäftskonzepts.
Das muss nur richtig aufgezogen werden, so das du da noch
zwei Nullen an deine Zahlen anhängen könntest. Andere können
das doch auch.

> So ein Mist, da findet man eine Möglichkeit Geld zu machen und es werden
> einen nur Steine in den Weg gelegt.

Migel C. schrieb:
> Die Handwerkskammer entscheidet final in solchen Fällen.

Final entscheidet das Verwaltungsgericht, wenn man sein Recht
nachweisen kann.

von Masl (Gast)


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Cyborg schrieb:
> Masl schrieb:
>> Jeder 16-Jährige der PCs repariert/aufsetzt macht das genauso.
>
> Ach ja? Da sind mir aber schon so einige 16-Jährige begegnet, die
> nicht mal den Einschalter oder Reset-Knopf am PC gefunden hat, mal
> von Eingriffen ins Gerät zu wagen, ganz abgesehen

Das sind dann halt keine "16-Jährige die PCs reparieren" sondern nur 
"16-Jährige".

Was stimmt mit dir eigentlich nicht? Hauptsache Kontra geben, oder?

von Cyblord -. (cyblord)


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Masl schrieb:
> Was stimmt mit dir eigentlich nicht? Hauptsache Kontra geben, oder?

Er ist nichts und er kann nichts, darum haben alle anderen auch nichts 
drauf. Ist doch klar.

Abgesehen davon hat er deinen Satz wahrscheinlich nicht verstanden und 
so was wie "jeder 16 jährige kann PC reparieren" gelesen. Nulpe halt.

von S. B. (Gast)


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> Ich habe E-Technik als Dipl.-Ing studiert ...
Hast Du nur studiert oder auch abgeschlossen? Das ist nämlich ein 
Unterschied und damit würden viele Posts zur Makulatur, wenn kein 
Abschluß da wäre.

von S. B. (Gast)


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> https://www.frankfurt-main.ihk.de/industrie_innova...
Danke für den Link

Zitat aus dem Link:
"Diese Personengruppe wird mit dem Zulassungspflichtigen Handwerk 
eingetragen, dem der Studien- oder der Schulschwerpunkt ihrer Prüfung 
entspricht."

Kann also sehr schwierig werden mit der Anerkennung durch die IHK - 
hängt also ganz von der Fachrichtung im Hauptstudium ab - das ist der 
Haken!

von Cyborg (Gast)


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Masl schrieb:
> Hauptsache Kontra geben, oder?

Gehst du davon aus, dass nicht verdient zu haben?

Cyblord -. schrieb:
> Nulpe halt.

Du solltest mal lieber an deinen Umgangsformen arbeiten.

von Jemand (Gast)


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Hallo

"Der Meister ist ein typisch deutsche Ständekaste, die noch aus dem
Mittelalter stammt und ein Gütezeichen für Befähigung und Qualität
ist. Nur in wenigen anderen Ländern gibt es vergleichbares.
In Ländern wo es das nicht gibt, kann man dagegen nach Herzenslust
installieren und reparieren auf Grundlage der dort geltenden Gesetze
und Vorschriften."


Sehr schön geschrieben :-)

Aber sehe es doch mal so:
Man hört ja täglich in den Nachrichten das tagtäglich im Ausland 
hunderttausende von Menschen an fahrlässigen Elektroinstallationen und 
schlecht reparierten Geräten sterben da es "Normalsterbliche" ohne einen 
Titel aus dem Mittelalter und deren Interessengemeinschaft es nicht 
schaffen können Gesetze und Vorschriften ein zu halten.
Darum ist es auch in Großstädten wie Hong Kong, Mexiko Stadt, New York, 
Istanbul... so Menschen leer - alle den Elektrotod, an 
Kohlenmonoxydvergiftung (Gruß an die Schornsteinfermaf.. ähh Innung) 
usw. sterben-
hoffentlich werden die wenigstens richtig beerdigt, verbrannt oder was 
auch immer. Den Beerdigungsmeister gibt es dort sicherlich auch nicht.

Hinweis an Humorallergiker und Titelfanatiker:
Der Beitrag könnt Spuren von Ironie enthalten

Jemand

von F. F. (foldi)


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Jemand schrieb:
> Aber sehe es doch mal so:
> Man hört ja täglich in den Nachrichten das tagtäglich im Ausland

Nicht nur da.
Habe gerade noch nach der Arbeit bei einer Freundin eine Lampe nachsehen 
wollen. Gut, da war ein Schalter, den sie so wohl nicht kannte (das war 
das Bad ihrer Mutter)
Erst habe ich gesucht, wo das Kabel wohl angeschlossen ist und hatte 
eine Steckdose in der Nähe in Verdacht. Als ich diese Freundin bat die 
Sicherungen nach und nach auszuschalten, waren nach dem Abschalten immer 
noch 93,3 Volt auf der Steckdose. Das hat eine Firma gemacht und das ist 
nicht das erste Mal, dass ich so was in diesem Haus feststellte.

Der Meister hatte damals den Sinn eine qualitativ gleiche Ausbildung zu 
gewährleisten. Das ist heute durch den Gesellenbrief gegeben.
Gerade bei Hausinstallationen habe ich schon so viel Mist gesehen. Und 
wo wir bei Mist sind, die Steckdose ist nur wenige Zentimeter entfernt 
von dem Wasseranschluss für die Waschmaschine angebracht.

von John D. (Gast)


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F. F. schrieb:
> eine Steckdose in der Nähe in Verdacht. Als ich diese Freundin bat die
> Sicherungen nach und nach auszuschalten, waren nach dem Abschalten immer
> noch 93,3 Volt auf der Steckdose.

Mit einem hochohmigen Multimeter gemessen?

von F. F. (foldi)


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John D. schrieb:
> Mit einem hochohmigen Multimeter gemessen?

Gossen Metrahit und dann noch einmal mit einem Benning.

von Torsten S. (torstensc)


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F. F. schrieb:
> Und wo wir bei Mist sind, die Steckdose ist nur wenige Zentimeter
> entfernt von dem Wasseranschluss für die Waschmaschine angebracht.

Und wo ist da das Problem?

von Michael B. (laberkopp)


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F. F. schrieb:
> Als ich diese Freundin bat die
> Sicherungen nach und nach auszuschalten, waren nach dem Abschalten immer
> noch 93,3 Volt auf der Steckdose. Das hat eine Firma gemacht und das ist
> nicht das erste Mal

Tja, wer misst misst Mist.

Die 93V werden in Ordnung sein, kapazitive Kopplung durch parallel 
laufende Leitungen.

Du hättest mit einem Dospol messen müssen und wohl festgestellt, daß auf 
der Leitung keine belastbare Spannung liegt.

Nun jammerst du über den dummen dummen Elektriker, bist aber doch selbst 
der Ahnungsloseste.

von F. F. (foldi)


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Michael B. schrieb:
> Nun jammerst du über den dummen dummen Elektriker, bist aber doch selbst
> der Ahnungsloseste.

In dem Fall wirst du wohl recht gehabt haben. Ich Dummerchen.
Muss ich morgen noch mal mit nem Duspol messen.
Hat aber ehr was mit emotionaler Stimmung, als mit nicht messen können 
zu tun. Die Mutter der Freundin starb im letzten Sommer und ich  habe 
sehr an ihr gehangen.

Aber warum bläst du mich eigentlich so an?
Ich habe doch nur gesagt, dass es nicht nur im Ausland so was gibt und 
dass ich auch von Elektrikern hier schon einiges gesehen habe.
Überall gibt es so was.

: Bearbeitet durch User
von Cyborg (Gast)


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Michael B. schrieb:
> Die 93V werden in Ordnung sein, kapazitive Kopplung durch parallel
> laufende Leitungen.

Das glaubst du doch wohl selber nicht. Das deutet auf einen Null-
Unterbrechung hin. Vermutlich steckt ein Nagel, der das Problem
verursacht an der falschen Stelle einer Wand oder ein Draht ist
irgendwo lose.

Michael B. schrieb:
> Du hättest mit einem Dospol messen müssen und wohl festgestellt, daß auf
> der Leitung keine belastbare Spannung liegt.

Das Ding heißt Duspol.

von F. F. (foldi)


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Cyborg schrieb:
> Vermutlich steckt ein Nagel,

Das hatte ich zuerst auch gedacht. Morgen fahre ich noch mal hin und 
nehme den Duspol mit.

von Carsten S. (dg3ycs)


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S. B. schrieb:
>> https://www.frankfurt-main.ihk.de/industrie_innova...
> Danke für den Link
>
> Zitat aus dem Link:
> "Diese Personengruppe wird mit dem Zulassungspflichtigen Handwerk
> eingetragen, dem der Studien- oder der Schulschwerpunkt ihrer Prüfung
> entspricht."
>
> Kann also sehr schwierig werden mit der Anerkennung durch die IHK -
> hängt also ganz von der Fachrichtung im Hauptstudium ab - das ist der
> Haken!

Nee, Da wird -zumindest für Ingenieure und staatlich geprüfte Techniker- 
im Bereich Elektrotechnik überhaupt nichts schwierig!
ZWar prüft und entscheidet die Handwerkskammer (Und NICHT die IHK!)ob 
die notwendigen Vorraussetzungen vorliegen, aber dies nicht "aus dem 
Bauch" heraus, sondern auf Grundlage der bestehenden Gesetze und 
Verordnungen.
Die HAndwerkskammer ist, auch wenn es manchmal so dargestellt wird, eben 
KEIN beliebiger Verein, sondern eine Körperschaft des öffentlichen 
Rechts die hoheitliche Aufgaben ausübt. Somit sind die Mitarbeiter 
streng an die Vorgaben gebunden und die Entscheidungen sind gerichtlich 
überprüfbar.
Das Gesetz nach dem sich die Sachbearbeiter der HWK in diesem Fall zu 
richten haben ist die :
"Verordnung über die Anerkennung von Prüfungen für die Eintragung in die 
Handwerksrolle"
https://www.gesetze-im-internet.de/hwreintrv/BJNR193510005.html

Es gibt zwar bei vielen Entscheidungen einen Ermessensspielraum.
Und ja, in bestimmten Fällen ist es bei vielen HWK so das dieser 
Ermessensspielraum alles andere als Großzügig bei Ausnahmebewilligungen 
ausgenutzt wird.
Aber bei der Eintragung von Ingenieuren und Technikern in die 
Handwerksrolle handelt es sich gerade NICHT um eine Ausnahmebewilligung 
sondern um einen durch Bundesgesetz sehr genau definierten Regelfall.
Der Ermessensspielraum für die Entscheidung ob die einen Absolventen 
einer staatlichen (deutschland) Fachschule, Fachhochschule oder 
Universität im Bereich Elektrotechnik eintragen ist hier genau NULL.
Es besteht ein Rechtsanspruch.



Es gibt bereits seit Ende 2002 keine Trennung der Elektroberufe bei der 
der Meisterprüfung mehr.
Die strike Unterscheidung zwischen Elektroinstallateuren, Fernmeldern 
und Elektromechanikern ist komplett aufgehoben. Alle 
Elektrotechnikermeister machen heute dieselbe Meisterprüfung und sind 
damit im gesamten Bereich der Elektrotechnik ausübungsberechtigt.
ES gibt lediglich noch die Möglichkeit einen Prüfungsschwerpunkt zu 
wählen, wobei Prüfungsschwerpunkt zwar bedeutet das es sich besonders 
intensiv um den gewählten Bereich dreht, aber es gerade NICHT bewirkt 
das die anderen Bereiche nicht geprüft werden. Nur halt nicht so 
intensiv...

Rechtlich hat das nach bestandener Meisterprüfung über die Nennung des 
Prüfungsschwerpunktes auf dem Meisterbrief hinaus genau NULL 
Auswirkungen.
Egal welcher Schwerpunkt: Jeder darf alles!
(Die Wirkung bei evtl. Bewerbungen ist natürlich ein anderes Thema...)
Der Inhalt dieser MEisterprüfung ist im übrigen ebenfalls durch 
Bundesrecht vorgegeben. Diese Prüfung wird durch die 
"Elektrotechnikermeisterverordnung" geregelt welche durch das 
Bundesministerium für Wirtschaft erlassen wurde.
http://www.gesetze-im-internet.de/elektrotechmstrv/BJNR233100002.html

Daher ist es für einen Elektrotechnik Ingenieur völlig egal ob er 
Ernergietechnik, Automatisierungstechnik oder vielleicht 
NAchrichtentechnik als Schwerpunkt hatte.
Da er den Rechtsanspruch darauf hat dem Meister gleichgestellt zu sein 
dem sein Studienschwerpunkt am ehesten Entspricht und im Bereich 
Elektrotechnik genau EIN Meisterabschluss existiert ist man diesem 
gleichgestellt und ist damit (wie die Techniker auch) in der kompletten 
Breite der handwerklichen Tätigkeiten im Elektrotechnikbereich 
ausübungsberechtigt.

Das war zwar alles mal anders und wesentlich komplizierter, aber die 
Zeit geht weiter und in den 2000er Jahren hat sich mit der Novellierung 
der HWO in 2002 und der HwREintrV 2005 einiges geändert.

Und um es nochmals zu betonen - auch wenn es einigen nicht in den Kram 
passt- in der JETZIGEN Form wo eine bestandene Meisterprüfung gerade 
NICHT mehr der einzige Weg ist sondern es ganz regulär so ist das andere 
Fachspezifische Befähigungsnachweise wie Hochschulabschluss, 
Technikerabschluss oder sogar sehr langjährige einschlägige 
Berufstätigkeit ebenso einen Rechtsanspruch auf Ausübungsberechtigung 
bewirken völlig richtig.

Etwas anderes waren die Zeiten wo selbst Ingenieure mit Vertiefung 
Energietechnik, selbst wenn die vor ihrem Studium eine Ausbildung zum 
Elektroinstallateur gemacht, teilweise keine Eintragung in die 
HAndwerksrolle bewilligt bekommen haben.
Da lief etwas falsch und der Vorwurf des Pfründe Schützen war völlig 
berechtigt. Aber diese Zeiten sind vorbei.

Heute hingegen heisst es zwar noch "Meisterzwang", aber in der Realität 
ist es lediglich der Zwang nachzuweisen das man erweiterte Fachkentnisse 
in diesem Themenkomplex besitzt. Dafür gibt es dann verschiedene 
Optionen.

Und die Forderung das die erweiterten Fachkenntnisse nachgewiesen werden 
müssen in einem derart mit Risiken behafteten Berufsbild absolut 
gerechtfertigt. Das Risiko eines Personenschadens durch Brand oder 
elektrischen Schlag bei mangelhafter Arbeit ist nun einmal real 
vorhanden.

Und JA - es ist in der Tat zwar so, das in Ländern wo es keine solchen 
Vorgaben gibt nicht die halbe Bevölkerung durch entsprechende Unfälle 
umkommt. Aber die Zahl solcher Unfälle ist definitiv deutlich höher!
Deshalb haben viele andere Länder doch ein Regelwerk das gewisse 
Mindestanforderungen an den Ausübenden vorsieht. Es heisst halt nur 
nicht "Meisterpflicht"...

Sicher, weder MEisterbrief, Technikerzeugnis noch Bachelorurkunde sorgen 
für eine zuverlässige und Regelkonforme Ausführung von Elektroarbeiten.
Dafür ist einzig die Kenntniss der Regeln und Gesetze sowie die 
Persöhnliche Zuverlässigkeit des Ausführenden verantwortlich.

Und in einer perfekten Welt wo nur diejenigen solche Arbeiten ausführen 
würden die sicher über die erforderlichen Vorraussetzungen verfügen 
bräuchte man auch überhaupt keine Zugangsbeschränkungen.
Aber wir leben nicht in einer perfekten Welt und wenn es keine 
Beschränkungen gäbe würden sich mit Garantie auch Massenhaft Unfähige 
Leute auf dem Markt tummeln.
Diese erweiterten Wissensnachweise sind zumindest schon mal eine Hürde 
um die ganz Ahnungslosen auszusortieren. Zudem verbunden mit der 
Hoffnung das mit dem erweiterten Wissen auch das 
Verantwortungsbewusstsein und das Verständniss der Hintergründe 
einhergeht.

Das es leider dennoch genug "Pfuscher" gibt die diese Hürde gemeistert 
haben ist zwar traurig, aber sicher kein Grund diese Hürden ganz 
abzubauen.

Und JA - Ich glaube durchaus das es eine Menge Personen draussen gibt 
die keinen Meistertitel oder Studienabschluss haben und dennoch 
hervorragende Arbeit abliefern könnten. Teilweise bessere als so manch 
altgedienter...
Und das diese Personen durch diese Qualifikationshürde ausgeschlossen 
werden ist tatschlich schade.
Aber es gibt leider keine Ideale Lösung und man wird immer irgendwelche 
Kompromisse eingehen müssen. Und da ist es mir tausend mal lieber das 
einige etwas mehr Anstrengungen Unternehmen müssen als das plötzlich 
jeder Laie einen einen scheinbar ordentlichen Handwerksbetrieb aufmachen 
darf und an Elektroinstallationen oder Gasleitungen herumwerkeln darf.

Zumal es den Betroffenen ja freisteht entweder die Meisterprüfung 
abzulegen oder eine der Alternativen zu nutzen. So kann man z.b. in 
vielen Bundesländern die Prüfung zum staatlich geprüften Techniker auch 
als Externenprüfung ohne vorherigen Schulbesuch ablegen und hat dann 
alle Rechte.

Auch ist fpr die Meisterprüfung der (teure) Besuch der Meisterschule 
m.W. nicht zwingend. Wenn also jemand der Meinung ist das er alles 
notwendige weiß spricht doch nichts dagegen sich für eine der beiden 
Optionen anzumelden, die Prüfung zu schreiben und dann ganz normal den 
Eintrag in die Handwerksrolle zu beantragen.

Gruß
Carsten

von Old P. (Gast)


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Mann, mann...
Während hier wochenlang das Für & Wider durchgekaut wurde, hat Ali aus 
dem Kietz sein ganzes Wohnviertel repariert!

Old-Papa

von IchGlaubeEsNicht (Gast)


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>wie viel Platz die kleinen Imbisse und Restaurants vom
>Gehsteig für sich beanspruchen

Da du messerscharf erkannt hast, daß es sich um öffentliche Gehwege 
handelt, dürfte die gedankliche Weiterentwicklung dieses Feststellung, 
daß man den nicht mit Möbeln vollstellt eigentlich für fast jeden im 
Bereich des Denkbaren liegen.

von Old P. (Gast)


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Berliner schrieb im Beitrag #4881105:
>
> Der Ali verdient sein Leben aber auch zu mehr als 50% als Dönerverkäufer
> oder Handyverticker und braucht daher wie wir vorher schon gelesen haben
> keinen Meisterbrief und keine Ausbildung.

Nö, die Butzen, die gesehen habe, lebten wohl ausschließlich von der 
"Reparatur" irgendwelcher Haushalts- und Elektronikgeräte. Beim zusehen 
konnte einem das Nackenhaar hochgehen, doch irgendwie scheint ihre 
Kundschaft zufrieden zu sein.
Will sagen: Nicht lange palavern, einfach mal anfangen.
Wenn zu mir Leute mit irgendwelchen Defektgeräten kommen (früher viele, 
heute wenige), dann stell ich keinen Antrag beim Gewerbeamt, ich greife 
zum Schraubenzieher und schau nach ;-) Und wenn der Möppel wieder 
funktioniert, wird er zusammengebaut wie ich ihn vorfand. Ob das nun 
alles den EU-Richtlinien oder weis der Geier welchen Vorschriften noch 
entsprach, werde ich nicht eroieren. Natürlich bin ich bemüht das Ganze 
so zu machen, dass es nach gesundem Menschenverstand sicher ist. Besser 
machen werde ich das Ding nur bei grobem Pfusch (kommt heutzutage 
häufiger vor)
Und ja, danach kommt z.B. ne Pulle Roter oder auch mal ein bunter Schein 
rüber und... (empfehle Sie weiter...)
So wie ich den TS verstanden habe, will er das ja auch nur als 
Kleingewerbe zum Nebenverdienst durchziehen. Dann soll er doch zeigen 
was er kann.

Old-Papa

von Zocker69 (Gast)


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Michael B. schrieb:
> Radio- und Fernseherreparatur gehört zum Elektrotechniker

Wer repariert den heute noch Fernseher. Röhren gibt es doch auch kaum 
noch und an den gedruckten Schaltungen kann man auch nichts machen. Ich 
erinnere nur an die Folge "der Fernseher" von Ein Herz und eine Seele.

von Hans (Gast)


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Zocker69 schrieb:
> Wer repariert den heute noch Fernseher. Röhren gibt es doch auch kaum
> noch und an den gedruckten Schaltungen kann man auch nichts machen.

Man kann durchaus Elkos erneuern.

von F. F. (foldi)


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Viel mehr aber auch nicht.

von S. B. (Gast)


Lesenswert?

> Viel mehr aber auch nicht.
Deine Generation natürlich nicht mehr.

von Cyblord -. (cyblord)


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S. B. schrieb:
>> Viel mehr aber auch nicht.
> Deine Generation natürlich nicht mehr.

Du auch nicht.

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