Hallo zusammen ! Ich möchte 6 LED-Fluter zu je 50 Watt unter einem Dach anbringen und zwar jeweils einen an jedem Giebel unter dem Dachüberstand und jeweils zwei an den Längsseiten unter der Traufe. Der Umfang des Hauses ist maximal 40 m. In Frage kommen folgende Leitungen: - Ölflex 440 P 3G0,75 (53g/m, 6,5mm) - NYM-J 3x1,5 (120g/m, 8,4mm) - NYY-J 3x1,5re (223g/m, 12mm) Irgendwo heißt es, für die feste Installation seien 1,5mm² Querschnitt vorgeschrieben. Das Ölflex ist aber für 500 V zugelassen, weshalb sollte ich es nicht verwenden, zumal ich ja vorsichtshalber eine 2-Ampere-Sicherung einbauen könnte. Das NYM-J darf nicht direkt in der Sonne liegen. Die Giebel zeigen nach Süden und nach Norden. Die Frage wäre, ob das reicht, wenn das Kabel direkt unter dem Dach geführt wird. Das NYY-J ist furchtbar schwer und auffällig. Meiner Ansicht nach besteht hier ein erheblich größeres Risiko, dass das Kabel "runter" kommt. Was meint Ihr zu dem Thema? Und welche Dosen und Klemmen würdet Ihr nehmen. Soll ich überhaupt Dosen nehmen? Denn wenn einmal Wasser in einer Dose ist, kommt es nie wieder raus. Die Fluter haben feindrähtige Leiter, an die ich Aderendhülsen crimpen kann. Danke für alle Tipps! Jürgen
:
Bearbeitet durch User
Jürgen S. schrieb: > Was meint Ihr zu dem Thema? Bei so laienhaften Fragen weiss man, warum feste Elektroinstallationen gesetzlich nur durch den Fachmann gemacht werden dürfen. Der würde wohl NYM in Schutzrohr verlegen.
Michael B. schrieb: > Der würde wohl NYM in Schutzrohr verlegen. Wozu ein Schutzrohr unter der Traufe, wenn dort keine direkte Sonneneinstrahlung hingelangen kann? (Bitte keine weiteren solch laienhaften Antworten.)
Der Fachmann hat bei uns haufenweise NYM offen an der Südfront des Hauses verlegt. Gut das ist schon einige Jahrzehnte her, trotzdem war auch damals schon bekannt daß man NYM nicht der Sonne aussetzen soll. Ich darf die Installation (den Pfusch) eigentlich nicht ändern, da ich ja nicht im Installateursverzeichnis stehe. Die Schildbürger sind überall. Jürgen S. schrieb: > Wozu ein Schutzrohr unter der Traufe, Warum kein Schutzrohr. Das bietet auch mechanischen Schutz und kostet als starres PVC Schutzrohr M20 weniger als 1€/m. Lässt sich auch viel besser befestigen als nur die NYM Leitung.
Der Andere schrieb: > Ich darf die Installation (den Pfusch) eigentlich nicht ändern, da ich > ja nicht im Installateursverzeichnis stehe. du musst nur im Installateursverzeichnis wenn du am Zähler oder davor arbeiten machst. Nach dem Zähler darf jeder Elektriker arbeiten.
Peter II schrieb: > Nach dem Zähler darf jeder Elektriker arbeiten. Muss dich enttäuschen, bin ich nicht. Habe 'nur' vor vielen Jahren ein Diplom in E-Technik gemacht.
Ich würde NYM 3x1,5 im Kabelkanal verlegen, bei jedem Strahler eine A-Box und zum Anschließen der Strahler H07RN-F 3x0,75 - 3x1,5 je nach dem was in die Einführung passt. Manche haben auch schon ein Anschlusskabel dran.
Der Andere schrieb: > Warum kein Schutzrohr. Weil sich Feuchtigkeit drinnen sammeln kann und weil PVC-Rohr wahrscheinlich weniger UV-beständig ist als das PUR des Ölflex. Und weil es einen ziemlichen Aufwand erfordert, 40m Schutzrohr sicher anzubringen. Wenn überhaupt, dann nur am Giebel der Südseite. Ich fände es vernünftig, wenn in der Hausinstallation 1,5mm² als Mindestquerschnitt vorgeschrieben ist. Der typische Anwendungfall ist ja der Anschluss von Steckdosen und Lampen, deren Strombedarf bei Verlegung der Kabel noch gar nicht bekannt ist. Wenn ich aber bestimmte Geräte anschließe, kann es sein, dass diese Vorschriften über 1,5mm² Mindestquerschnitt überhaupt nicht einschlägig sind. Die Vorschriften, die es Laien verbieten Elektroinstallationen vorzunehmen, betreffen nur die gewerbsmäßige Ausübung. Privat darfst Du in Deinem Haus machen was Du willst. Wenn was passiert, käme fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung in Frage. Die Tatsache, dass jemand ohne Elektroinstallateur oder Elektriker zu sein, an seiner Hausinstallation Änderungen vornimmt, ist für sich nicht fahrlässig.
Jürgen S. schrieb: > Die Tatsache, dass > jemand ohne Elektroinstallateur oder Elektriker zu sein, an seiner > Hausinstallation Änderungen vornimmt, ist für sich nicht fahrlässig. Dachte ich auch mal, aber schreiben die TABs der Versorger das nicht teilweise vor, bzw gab es da nicht eine Änderung bzgl. Nachweis der Kenntnisse etc. Es gab hier vor kurzem gerade ein Thread dazu, ich finde ihn jetzt nicht auf Anhieb. Egal, wenn ich sehe was da von "Fachleuten" (nicht allen!) an Pfusch gemacht wird, dann mach ichs lieber selbst.
--- schrieb: > bei jedem Strahler eine A-Box Welche möglichst kleine Abox IP65 für Kabel mit 5 bis 10 mm Durchmesser empfiehlst Du? Und welche Klemmen? Ich habe keinen Bock mehr auf Lüsterklemmen. Der Andere schrieb: > aber schreiben die TABs der Versorger das nicht teilweise vor, Da gibt es rechtliche Grenzen. Die können Dir auch nicht vorschreiben, was Du zum Frühstück isst. Solange Du eine vernünftige Hauptsicherung hast, die eine Beschädigung der Versorgungskabel des Energieversorgers verhindert, ist alles andere außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Energieversorgers.
Jürgen S. schrieb: > Da gibt es rechtliche Grenzen. Die können Dir auch nicht vorschreiben, > was Du zum Frühstück isst. Solange Du eine vernünftige Hauptsicherung > hast, die eine Beschädigung der Versorgungskabel des Energieversorgers > verhindert, ist alles andere außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des > Energieversorgers. Du hast ganz viel nicht verstanden.
SR schrieb: > Du hast ganz viel nicht verstanden. Wenn du mehr verstanden hast, dann kläre auf am besten mit Belegen/Quellen. Aber nur den dummen Spruch hinrotzen bringt niemand weiter und zeigt dich in ganz schlechtem Licht!
Einschlägig ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) Darin heißt es in § 20: "Der Netzbetreiber ist berechtigt, in Form von Technischen Anschlussbedingungen weitere technische Anforderungen an den Netzanschluss und andere Anlagenteile sowie an den Betrieb der Anlage einschließlich der Eigenanlage festzulegen, soweit dies aus Gründen der sicheren und störungsfreien Versorgung, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse des Verteilernetzes, notwendig ist." Der Netzbetreiber darf in TABs also nur "technische Anforderungen" festlegen und keine personellen Anforderungen. So jedenfalls würden das meiner Ansicht nach die Gerichte sehen. Für den Hausgebrauch heißt das: Solange Du nur Deine Bude abfackelst oder Dich und Deine Verwandtschaft umbringst und nicht die Hauptleitung kurzschließt, ist für den Netzbetreiber alles in Ordnung.
Jürgen S. schrieb: > Die Vorschriften, die es Laien verbieten Elektroinstallationen > vorzunehmen, betreffen nur die gewerbsmäßige Ausübung. Nope. Jürgen S. schrieb: > Darin heißt es in § 20: Lies halt auch den Rest.
Jürgen S. schrieb: > soweit dies aus Gründen der sicheren und störungsfreien Versorgung, > insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse des Verteilernetzes, > notwendig ist." Und das nur wenn du das Netz versaust z.b mit einem 15kw Drehstrommotor ;) Jürgen S. schrieb: > Und welche Klemmen? Ich habe keinen Bock mehr auf Lüsterklemmen Eine ganz elegante Lösung: Hutschiene mit Wago Reihenklemmen TopJob http://www.wago.de/produkte/produktkatalog/reihenklemmensysteme/reihenklemmen-topjob-s/uebersicht/index.jsp Als Kabeldurchführung empfehle ich Agro Stoofbuchsen http://www.agro.ch/catalogue/catalogue.do?oid=2605885A88BEB9089E72BFB278CBEBEE&act=showIO Ist nur ein bischen preislich teurer
Jürgen S. schrieb: > Welche möglichst kleine Abox IP65 für Kabel mit 5 bis 10 mm > Durchmesser empfiehlst Du? > > Und welche Klemmen? Ich habe keinen Bock mehr auf Lüsterklemmen. https://www.spelsberg.de/produkt/p/abox-m-025-l-verbindungsdose/an/80790701/cHash/2a84d37d1da16852f8cce60cfcd443d8/ Die gibts auch in weiß. http://www.wago.de/produkte/produktkatalog/verbindungsklemmen/installationsklemmen/compact-verbindungsklemmen-alle-leiterarten-serie-221/index.jsp
Der Andere schrieb: >> Nach dem Zähler darf jeder Elektriker arbeiten. > > Muss dich enttäuschen, bin ich nicht. Habe 'nur' vor vielen Jahren ein > Diplom in E-Technik gemacht. M.W. bist Du dann definitionsgemäß eine sog. "Elektrofachkraft".
--- schrieb: > https://www.spelsberg.de/produkt/p/abox-m-025-l-verbindungsdose/an/80790701/cHash/2a84d37d1da16852f8cce60cfcd443d8/ Leider: Dichtbereich 8 - 13,5 mm Ich brauche 6,5 mm - ? Besser 5 mm - ?
:
Bearbeitet durch User
--- schrieb: > NYM 3x1,5 im Kabelkanal verlegen, bei jedem Strahler eine > A-Box und zum Anschließen der Strahler Wäre evtl. variabler, da wir bis bisher noch nicht wissen, ob er alle Lampen zusammen oder jede einzeln anschließen/schalten möchte. Ich würde jedenfalls nicht alle an eine Sicherung/FI hängen, schon um im Störfall (Einbrecher) nicht ganz im Finstern zu stehen.
Ich werde die Lampen wohl in Gruppen (vielleicht 2 x 3) zusammenfassen, so dass ich möglichst wenig Kabel im Außenbereich verlegen muss. Um nochmal auf die wesentlichen Punkte zu kommen: 1. Es scheint kein Argument gegen Ölflex 440 P 3G0,75 zu geben. 2. Verbindungsdosen mit einem Dichtbereich von 5 - 10 mm für den Außenbereich fehlen mir noch. Danke für alle Tipps ! Jürgen
--- schrieb: > bei jedem Strahler eine A-Box Ich weiß jetzt, dass die Abox-i 025 AB-L für mich geeignet ist: - witterungsbeständig, weil aus Polycarbonat - mit Einführungsmembran für Kabel 2 - 16 mm (IP65) - mit Außenbefestigung (kein Risiko, dass Wasser von den Schrauben kommt) - Kabelverschraubung optional Ich werde nun folgendes Material verwenden: - Ölflex 440 P 3G0,75 - Spelsberg Abox-i 025 AB-L - Wago 221-412 bzw. 221-413
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.