Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Patent Grant now final


von Grant (Gast)


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Wo im Espacenet sieht man wie weit der Patentgewährungsprozess 
fortgeschritten ist?

In einem "meiner" Anmeldungen sieht es wie folgt aus, letzter Eintrag:

PATENT GRANT NOW FINAL

Ist allerdigns bei einem früheren Arbeitgeber, daher kann ich nicht 
einfach bei dem PA anrufen...

Ist das Patent nun erteilt?

von Jack (Gast)


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Grant schrieb:
> Ist das Patent nun erteilt?

Entscheide selber:
https://webserv.epo.org/projects/d5413/rawdatapublic.nsf/0/C1257A980053A406C125809000368B3D/$File/legal_code_descriptions_20170204.xlsx
1
1     Authority  Event-code  Date Created  Influence  Description ENG         Last Update ENG  Description ORI                Last Update ORI
2
1113  DE         R020        20110617      +          PATENT GRANT NOW FINAL  20110617         PATENT RECHTSKRAEFTIG ERTEILT  20120320

von Grant (Gast)


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Haa!

Dann bin ich ja nun waschechter Erfinder!

Wie kann ich die Erfindung denn nun zu Geld machen?
Problem ist nämlich, dass ich garnicht mehr in der Firma arbeite, in der 
die Erfindung eingereicht wurde und von der Art der Erfindung ist es ein 
Verfahren, welches nun geschützt ist, aber in der laufenden Produktion 
in den nächsten Jahren sicherlich nicht zum Einsatz kommt.
Gleichzeitig ist es aber wohl auch ein Verfahren, welches es der 
Konkurrenz nun verbietet, ein derartiges Produkt zu entwickeln.

Es entsteht also nicht zwingend ein Umsatz, denoch besitzt das 
Schutzrecht ja Nun einen Wert, der die Position am Markt festigt.
Wie bestimmt sich denn nun die Erfindervergütung?

von Grant (Gast)


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Wie funktioniert eine Vergütung gemäß einer Lizenzanalogie, wenn ein 
Schutzrecht primär dafür genutzt wird, andere Marktteilnehmer aus dem 
Markt fern zu halten und wie sieht eine Vergütung aus, wenn der 
Arbeitgeber (aus Bosheit) es (irgendwann) unterlässt die Lizenzgebühren 
weiter zu bezahlen und das Patent dann vorzeitig ausläuft?

von Mike B. (mike_b97) Benutzerseite


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sorry, aber soweit ich das weiss gehört das Patent deinem ex-AG
Denn das hast du wohl innerhalb deiner Arbeitszeit bei ihm entworfen und 
eingereicht und er hat dir deine Arbeitszeit mit Lohn/Gehalt vergütet.

Und alles was du während deiner Arbeitszeit bei ihm machst gehört ihm.

deswegen heisst das ja auch nichtselbstständiges 
Beschäftigungsverhältnis... ;)

von butsu (Gast)


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Jupp, so ist es. Es gibt das Arbeitnehmererfindungsgesetz, das regelt 
das.

Was dir konkret zusteht ist nicht einfach zu bestimmen, es gibt da die 
"Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen im privaten 
Dienst". Hängt unter anderem von deinem Anteil an der Erfindung, von 
deiner Stellung im Betrieb, und vielen anderen Faktoren ab...

Auch für Sperrpatente gibt es da eine Reglung.

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_20071959_IIa4.htm

Viel Spass....

von Mike B. (mike_b97) Benutzerseite


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blöd nur wenn man sich da erst hinterher Gedanken drüber macht

dumm gelaufen dies

von Grant (Gast)


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Ne, nicht blöde, zumindest nicht von mir, sondern Folge des 
Arbeitnehmererfindungsgesetztes.
Dort steht klipp und klar geregelt, dass ich JEDE Erfindung meinem 
Arbeitgeber zu melden habe.
1
§5
2
(1) Der Arbeitnehmer, der eine Diensterfindung gemacht hat, ist verpflichtet, sie unverzüglich dem Arbeitgeber gesondert in Textform zu melden und hierbei kenntlich zu machen, daß es sich um die Meldung einer Erfindung handelt.


Der Arbeitgeber besitzt ferner die alleinige und uneingeschränklte 
Entscheidungsgewalt, ob er die Erfindung in seinem Betrieb Nutzen 
möchte. OB sie einen Mehrwert ergibt, kann der Arbeitgeber 4 Monate lang 
entscheiden, er hat also genügend Bedenkzeit.
1
§6
2
(1) Der Arbeitgeber kann eine Diensterfindung durch Erklärung gegenüber dem Arbeitnehmer in Anspruch nehmen.
3
(2) Die Inanspruchnahme gilt als erklärt, wenn der Arbeitgeber die Diensterfindung nicht bis zum Ablauf von vier Monaten nach Eingang der ordnungsgemäßen Meldung (§ 5 Abs. 2 Satz 1 und 3) gegenüber dem Arbeitnehmer durch Erklärung in Textform freigibt.

1
§9
2
(1) Der Arbeitnehmer hat gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf angemessene Vergütung, sobald der Arbeitgeber die Diensterfindung in Anspruch genommen hat.

Der Anspruch auf Zahlung entsteht also bereits in dem Moment, in welchem 
der Arbeitgeber eine Erfindung als für ihn wertvoll erachtet.

von Mike B. (mike_b97) Benutzerseite


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man hätte die Erfindung ja auch abends daheim im stillen Kämmerlein 
machen können
allerdings wären die Kosten des Patents dann sicherlich auch selbst zu 
tragen gewesen

von Jack (Gast)


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Mike B. schrieb:
> man hätte die Erfindung ja auch abends daheim im stillen
> Kämmerlein
> machen können

Du hast keine Ahnung vom Arbeitnehmererfindergesetz. Es spielt keine 
Rolle ob du die Erfindung in der Arbeitszeit oder im Stillen Kämmerlein 
gemacht hast.

Durch Lesen von
https://www.gesetze-im-internet.de/arbnerfg/BJNR007560957.html
hast du die Möglichkeit dich weiterzubilden. Ob du das machst ist dir 
überlassen.

> allerdings wären die Kosten des Patents dann sicherlich auch selbst zu
> tragen gewesen

Das ist dann dein kleinstes Problem. Wenn du deinen Arbeiter hintergehst 
und er es merkt ist er nicht glücklich.

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