Warum?
Wenn solches Spielzeug mich ausspionieren kann, dann gehört das
verboten, Punkt!
Ja, sowas können Handys, Computer, Camcorder usw. auch, diese sind aber
kein unverdächtiges Kinderspielzeug.
Old-Papa
Selten so einen Dummfug gelesen und der ist bestimmt auch noch stolz
darauf. So weltfremd können nur Juristen sein.
Es ist aktives Handeln der Eltern nötig, damit die Puppe ins Internet
kommt. Von getarnter Sendeanlage kann also keine Rede sein.
Natürlich kann sich auch jemand in der Nachbarwohnung mit der Puppe
verbinden, wenn man den Code 0000 nicht geändert hat. Aber das trifft ja
auf alle BT-Geräte zu, die müßte man dann alle verbieten.
BT-Lautsprecher wären dann ja auch getarnte Sendeanlagen, da ein Jurist
vermuten könnte, sie hätten kein Mikrofon.
Sie tauchen aber auch als Freisprecheinrichtung unter den BT-Geräten
auf, d.h. sie können mithören und z.B. auf Sprache reagieren.
Peter D. schrieb:> und der ist bestimmt auch noch stolz darauf.
Schon vor abschluss des Studiums die erste richtige Abmahnung mit
weitreichenden Konsequenzen. Was will man als Jurist mehr?
Old P. schrieb:> Wenn solches Spielzeug mich ausspionieren kann, dann gehört das> verboten, Punkt!
Warum gehört das verboten?
Ich kann auf mich selbst aufpassen und brauche dazu keine
hegemoniewütige Behörde, die meint, sie müsse jeden beschützen, indem
sie mit hanebüchenen Argumenten etwas verbietet.
Bin gespannt, wieviele Gerichtsinstanzen es dauert, bis sie zumindest in
dieser Sache Ruhe geben.
Thomas E. schrieb:> Warum gehört das verboten?
Es ist nicht eigens verboten und wurde auch nicht eigens verboten,
sondern es ist einer illegalen Abhörwanze ausreichend ähnlich.
> Bin gespannt, wieviele Gerichtsinstanzen es dauert, bis sie zumindest in> dieser Sache Ruhe geben.
Bei solchen Versuchen muss man dann natürlich aufpassen, dass man dann
nicht umgekehrt Abhorwanzen legalisiert, bloss weil sie wie Puppen
aussehen.
In diesem Fall könnte allerdings ein technisches Detail wichtig gewesen
sein: eine nicht zuverlässige Anzeige, ob mitgehört wird.
Thomas E. schrieb:> Ich kann auf mich selbst aufpassen
Dann brauchst du so einen Mist aber auch nicht.
Wenn du dein Kind überwachen willst, stellst du ein Babyphone hin.
Das ist klipp und klar als solches erkennbar, der Zweck ist eindeutig.
Warum sollte man ein Babyphone als Puppe tarnen müssen?
Jörg W. schrieb:> Warum sollte man ein Babyphone als Puppe tarnen müssen?
Heise gemäss ist das eigentlich kein Babyphon, sondern im Zusammenspiel
mit einem Smartphone eine Art Siri: `"Cayla" umfasst ein Mikrofon, das
Fragen der Kinder aufnimmt. Die werden dann ins Internet gesendet, um
eine Antwort der Puppe zu ermöglichen.´
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Versteckte-Spionage-Spielzeug-Puppe-Cayla-laut-Netzagentur-verboten-3629872.html
Der Unterschied:
`Jedes bluetoothfähige Gerät in Reichweite von etwa zehn Metern kann
eine Verbindung zu ihr aufbauen und Lautsprecher und Mikrofon nutzen. In
einem Versuch hatte ich auch über mehrere Wände hindurch auf die Puppe
Zugriff. Es fehlt an eingebauten Sicherungen“´
https://netzpolitik.org/2017/schnueffelpuppe-my-friend-cayla-in-deutschland-verboten/Thomas E. schrieb:> Ich kann auf mich selbst aufpassen und brauche dazu keine> hegemoniewütige Behörde, die meint, sie müsse jeden beschützen, indem> sie mit hanebüchenen Argumenten etwas verbietet.
Ich finde es richtig, dass versteckte und unkontrolliert abhörbare
Wanzen verboten sind. Auch wenn sie wie Puppen aussehen.
Paul B. schrieb:> aber Schadenersatz gibt es dafür dann nicht
Da musst du dich schon an den Inverkehrbringer halten (Hersteller,
Verkäufer, Importeur): schließlich hat er dir ein Gerät verkauft,
welches sich als gesetzeswidrig herausgestellt hat. Dafür kannst
du schlecht den Staat haftbar machen.
Jörg W. schrieb:> Da musst du dich schon an den Inverkehrbringer halten (Hersteller,> Verkäufer, Importeur): schließlich hat er dir ein Gerät verkauft,> welches sich als gesetzeswidrig herausgestellt hat. Dafür kannst> du schlecht den Staat haftbar machen.
Es gibt Fernsehgeräte, die ähnliche Fähigkeiten aufweisen. Vielleicht
werden die auch ersatzlos eingezogen?!
:(
Edith sagt: Da isser ja, der Hühnerschwänger:
http://www.netz-trends.de/id/3841/Smart-TV-Spracherkennung-Samsung-Fernseher-hoert-heimlich-mit/
MfG Paul
Paul B. schrieb:> Es gibt Fernsehgeräte, die ähnliche Fähigkeiten aufweisen.
Nun komm doch nicht von einem zum nächsten.
Bei der letzten Novellierung des TKG ist im Bezug auf Besitz von
Funksendeanlagen ziemlich viel liberalisiert worden; du darfst
heutzutage nahezu alles besitzen und auch vertreiben, auch, wenn
du es selbst (mangels Frequenzzuteilung) nicht benutzen darfst.
§90 TKG legt nur eine prominente Ausnahme davon fest, bei der
eben selbst der Besitz strafbar ist, und das ist das, was man
landläufig eine „Wanze“ nennen würde:
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__90.html
Wie A. K. oben schon schrieb: man kann diese Entscheidung erstmal
absurd finden, aber was ganz bestimmt nicht gewollt ist ist, dass
dann jedermann diese Regelung umgehen kann, indem er es halt lediglich
als „Kinderspielzeug“ definieren müsste.
Edit: wenn du denkst, dass dieser Samsung genauso verboten gehört,
müsstest du dieses der BNetzA passend mitteilen.
Na, da wird ja kräftig übertrieben:
" Cayla muss sterben." steht hier:
http://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/bundesnetzagentur-puppe-cayla-100.html
Es reicht, die verbotene Funktion zu entfernen. Technisch versierte
werden den Transceiver ausbauen, andere werden die Batterie entfernen
und das Batteriefach zukleben. Mit der lieben Puppe kann dann weiter
gespielt werden.
Man muss nicht alles glauben, was so sensationsgeil publiziert wird.
grüsse, John
Paul B. schrieb:> Die Puppe soll vernichtet werden -aber Schadenersatz gibt es dafür dann> nicht:
Vor einigen Jahren durften wir Funktelefone mit CT vernichten und durch
Dect ersetzen. Schadensersatz gabs dafür auch nicht.
Timm T. schrieb:> Schadensersatz gabs dafür auch nicht.
Für die Dinger hätteste aber auch nur noch einen Euro bekommen, denn
wirtschaftlich waren die zu dem Zeitpunkt schon lange abgeschrieben. ;-)
Hier dreht sich's ja zumindest noch um Neuware.
Edit: sei froh, dass bei den Dingern keiner auf die Idee gekommen ist,
sie nach §70 TKG zu analysieren. :-)) Die Dinger waren ja in Punkto
Datensicherheit grottig.
Timm T. schrieb:> Vor einigen Jahren durften wir Funktelefone mit CT vernichten und durch> Dect ersetzen. Schadensersatz gabs dafür auch nicht.
Da leihe ich mir mal von Jörg einen Satz aus:
Jörg W. schrieb:> Nun komm doch nicht von einem zum nächsten.
Ich ahne schon, wo das hinführt und schreibe dazu nicht mehr.
MfG Paul
A. K. schrieb:> Ich finde es richtig, dass versteckte und unkontrolliert abhörbare> Wanzen verboten sind. Auch wenn sie wie Puppen aussehen.
Ein Kind hat natürlich die Kompetenz zu erkennen, dass das niedliche
babyblaue Ei im Regal es ganz legal, unversteckt und kontrolliert
abhört.
Ja, ich finde diese Puppen auch creepy. Aber wo bitte ist der
Unterschied zwischen Puppen und Babyfonen, wenn Eltern ihre Kinder damit
abhören wollen? Oder Handys oder GPS-Trackern, wenn Eltern ihre Kinder
verfolgen wollen?
Das Problem ist doch nicht die Puppe, das Problem ist die Inkompetenz
der Eltern, mit dieser Technik verantwortungsbewusst umzugehen.
(Sagt jemand, der gerade seinen Echo Dot ausprobiert.)
Jörg W. schrieb:> Für die Dinger hätteste aber auch nur noch einen Euro bekommen, denn> wirtschaftlich waren die zu dem Zeitpunkt schon lange abgeschrieben.
Der ideelle Wert war unersetzlich. Das Teil reichte - unmodifiziert -
locker von der Wohnung bis in den 500m entfernten Garten bei richtiger
Aufstellung. Durch den Maschendrahtzaun. Das schafft kein Dect-Gerät.
;-)
Timm T. schrieb:> Aber wo bitte ist der Unterschied zwischen Puppen und Babyfonen
Dass man einem Babyphone seinen Verwendungszweck eben sofort ansieht.
Timm T. schrieb:> Das Teil reichte - unmodifiziert - locker von der Wohnung bis in den> 500m entfernten Garten bei richtiger Aufstellung.
OK, aber da hättest du auch 'ne CB-Funke nehmen können: kann man
genauso abhören, und reicht noch weiter. ;-)
Johannes B. schrieb:> " Cayla muss sterben." steht hier:> http://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/bundesnetzagentur-puppe-cayla-100.html
"Es ist in Deutschland verboten, Geräte zu besitzen, die geeignet sind,
Spionageaufnahmen zu machen."
Na dann, holt mal eure Smartphones raus und den großen Hammer aus dem
Keller.
Manmanman, wer läßt bloß solche Sprüche ab. Angesichts der gestrigen
Farce zur Befragung von Merkel vor dem NSA Aussschuss ist das eh alles
Pillepalle.
Jörg W. schrieb:> OK, aber da hättest du auch 'ne CB-Funke nehmen können: kann man> genauso abhören, und reicht noch weiter.
Aber welche Telefonnummer hat meine CB-Funke? Es ging ja um die
Erreichbarkeit.
Jörg W. schrieb:> Dass man einem Babyphone seinen Verwendungszweck eben sofort ansieht.
Ein Kind sieht einem Babyfon seinen Verwendungszweck an?
Timm T. schrieb:> Das Problem ist doch nicht die Puppe, das Problem ist die Inkompetenz> der Eltern, mit dieser Technik verantwortungsbewusst umzugehen.
Was die Eltern mit ihren Kids anstellen - oder umgekehrt - ist eine
Sache. Aber wenn diese Wanze auch vom Nachbarn angezapft werden kann,
oder von der Strasse aus, dann geht es nicht allein um die Familie.
Scherz am Rande: Nicht immer werden es die bösen Eltern sein, die ihre
Kids abhören. Ich wäre keineswegs überrascht, wenn es öfter mal
umgekehrt liefe. Es ist auch schon vorgekommen, dass eine wohlmeinende
Schule das Notebook eines Kids anzapfte, um in bester Absicht die
Familie zu vernichten.
Was Kompetenz angeht will ich einen bekannten Spruch aus einem anderen
Bereich umwidmen: Jeder ist inkompetent, fast überall. So finde ich gut,
dass Lebensmittelhersteller nicht mit BTX würzen dürfen, obwohl
resultierende Probleme doch eigentlich nur auf die Inkompetenz der
Käufer zurückzuführen ist, Inhaltsstoffe und tolerierbare Menge zu
verstehen.
M.a.W: Andere als inkompetent hinzustellen ist einfach. Aber es gibt
genug Bereiche, in denen man selber inkompetent ist.
A. K. schrieb:> Aber wenn diese Wanze auch vom Nachbarn angezapft werden kann,> oder von der Strasse aus, dann geht es nicht allein um die Familie.
Das ging bei Babyfons auch schon. Ist also nichts Neues.
Paul B. schrieb:> Die Puppe soll vernichtet werden -aber Schadenersatz gibt es dafür dann> nicht:> http://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/bundesnetzagentur-puppe-cayla-100.html>> Das finde ich zum Kotzen.>> MfG Paul
Selber schuld, wenn man sowas kauft.
Wenn ich Falschgeld in der Kasse finde, muss ich auch selber den Schaden
tragen. Man hat als Bürger in allen Lebenslagen eine Mitwirkungspflicht.
Also, erst Kopf einschalten und dann kaufen (oder eben nicht)
Old-Papa
Old P. schrieb:> Wenn ich Falschgeld in der Kasse finde, muss ich auch selber den Schaden> tragen. Man hat als Bürger in allen Lebenslagen eine Mitwirkungspflicht.> Also, erst Kopf einschalten und dann kaufen (oder eben nicht)Beitrag "Re: Puppe koennte "vebotene Sendeanlage" sein"
A. K. schrieb:> Es ist auch schon vorgekommen, dass eine wohlmeinende> Schule das Notebook eines Kids anzapfte,
Inzwischen fordern das die Eltern. Echt, hat mir ein Lehrer erzählt:
Eine Mutter keift ihn an, was ihr Kind denn da alles auf dem Smartfon
hätte und wieso er das nicht kontrollieren würde.
Den Kram gab es übrigens für 10 Jahren schonmal.
http://www.law-blog.de/343/spionierende-teddybaren-sind-verboten-aus-fur-die-teddycam/
Kaj schrieb:> Die Initiative geht auf den Jura-Studenten Stefan Hessel von der> Universität des Saarlandes zurück.
Im Saarland muß es ganz besondere Lebensumstände geben. Erdstrahlen oder
was auch immer...
Es gab da mal einen Dachdecker, mit Namen Erich H., der machte mit
ebenso weltfremden Ansichten als Staatsratsvorsitzender der DDR von sich
reden :-)
Timm T. schrieb:> Ein Kind sieht einem Babyfon seinen Verwendungszweck an?
Bei der "Amtlichen Maßnahme" geht es doch gar nicht um das Kind oder die
Eltern die dem Kind die Puppe gekauft haben...
Hier werden zwei unterschiedliche Dinge vermengt!
Die Frage des Schutz des Kindes und der eigenen Privatsphäre ist
tatschlich erst einmal Sache der Eltern. Diese können als Betreiber ja
auch Bewusst die Verbindung zum Internet unterbrechen und sollten um die
Eigenschaft als Abhöranlage wissen.
Ich finde zwar auch das es "echt unvernünftig" ist sich selbst so eine
Abhöranlage ins Haus zu holen, aber DAS ist etwas was jeder für sich
selbst entscheiden muss... (Bzw. bei Kleinkindern die Eltern)
Das wäre noch kein "vernünftiger" Grund für ein Verbot und wenn man nur
diesen Fall als Argumentation hätte, dann wre es tatschlich ein
Hirnloses durchsetzen von Vorschriften nur der Vorschrift wegen...
ABER...
Man muss sich mal überlegen was mit dem §90 TKG bezweckt werden soll:
§90 TKG (Gemeinhin "Wanzenparagraph")
>(1) Es ist verboten, Sendeanlagen oder sonstige Telekommunikationsanlagen> zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, einzuführen oder sonst in den> Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen> anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen> Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände oder auf Grund> ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind,> das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt> abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen
Durch das Verbot getarnter Sendeanlagen sollen ja nicht die Betreiber
geschützt werden sondern DRITTE die von einer Sendefunktion des
"angeblichen" Gegenstandes nichts wissen und das für einen harmlosen
Gegenstand halten.
Das kann im "harmlosesten" Fall einfach mal die Nachbarin sein die zu
Besuch kommt und der Mutter des Kindes beim nachbarlichen Kaffeetratsch
von ihrer neuesten "Liebeseaffäre" erzählt von der keiner was wissen
darf.
Das Kind ist im Kindergarten und die Puppe liegt "harmlos" auf der
Couch.
Egal wie FAchkundig man ist, ohne die Kentniss dieses speziellen
Produktes kann man die Sendefunktion nicht erkennen und daher keine
Vorsorge treffen!
Die Frau hat daher keine Anhaltspunkte das evtl. Dritte Mithören könnte
und geht davon aus das man "unter sich" ist. Entsprechend Frei erzählt
sie!
Das ganze Gespräch wird dabei ohne Wissen der Erzählerin aufgenommen und
an die Firma übertragen die wer weiß was mit den Daten machen KÖNNTE
(und vielleicht auch macht). Oder dem Überneugierigen und TEchnisch
Hochbegabten Hausbewohner vom Stockwerk drüber gelingt es ebenfalls das
GEspräch mitzuschneiden und er nutzt das dann um die Frau entweder zu
erpressen oder aber da er die noch nie leiden konnte stellt der das dann
einfach irgendwo ins netzt und verschickt eine Email an die anderen
Hausbewohner (inkl. dem Ehemann) mit dem Link!
Das die Sendefunkton der Puppe durchgehend aktiviert ist dürfte dieses
"fahrlässige" Abhören Unbeteiligter (bzw. das abhören lassen) ohne deren
Wissen gar nicht mal so selten sein. (Zumindest in der FOrm das die
Firma die Daten erhält und verwenden KÖNNTE).
Und das muss nicht mal auf die eigenen vier Wände beschränkt sein.
Praktisch überall wo Kinder ihr Spielzeug mit hinnehmen (und auch mal
vergessen/liegenlassen) kann das passieren.
Beim Arzt, der die Puppe dann im Sprechzimmer liegen lässt bis die
Eltern das vergessen bemerkt haben oder die Sprechstundenhilfe die
erreicht und die Puppe wieder abholen. Dito in der Bank, der
Anwaltskanzlei, im Bus oder einfach nur beim Besuch bei Freunden oder
Verwanten.
Und das sind nur die Möglichkeiten wo es sich um ein Unbeabsichtiges
Abhören ohne jeden Hintergedanken handelt.
Dazu kommen noch die Fälle wo jemand die Puppe gezielt dazu nutzt um
andere Auszuspionieren. Halt in dem er diese in voller absicht irgendwo
plaziert wo die als Spielzeug keinen Verdacht erregt wenn er zu den
nötigen Räumen zugang hat.
Oder noch schlimmer wo jemand die Puppe (ggf. nach Manipulation) einem
Kind schenkt (bzw. dessen Eltern unter einem Vorwand für das Kind gibt)
ohne über die Sendemöglichkeit zu Informieren. Halt entweder damit das
Kind als Wanzenplazierer fungiert.
Wenn in einem solchen Fall dann gar nicht die Absicht besteht die Eltern
abzuhören sondern mittels Sende und Empfangsfunktion sich als "Puppe"
Auszugeben, das Vertrauen des Kindes zu erschleichen zu so zu bestimmten
HAndlungen zu bewegen möchte man über die Folgen gar nicht weiter
nachdenken. Da die Eltern aber das konkrete Produkt nicht kennen halten
die diese Puppe einfach für eine Puppe und ein harmloses Geschenkt vom
"lieben Onkel NAchbarn" zum Geburtstag/ersten Kindergartentag usw...
DA diese Sendeanlage nicht als solche zu erkennen ist hat selbst der
Umsichtigste schützer seiner eigenen Privatsphäre keine Möglichkeit sein
Verhalten entsprechend Anzupassen wie er es bei einer offensichtlichen
Sendeanlage sofort tun würde.
Bei einem Babyfon oder Funkkamera, prinzipiell auch bei einem Handy o.ä.
ist aber bekannt das es eine Sendeanlage ist. Jemand der Wert auf seine
Privatsphäre legt und um die Gefahren weiß hat kein Problem das zu
erkennen und kann sein Verhalten entsprechend anpassen (oder zumindest
sicherstellen das die Anlage nicht auf Senden geschaltet ist bzw. das
Telefon nicht übertrgt)
Zwar gibt es immer noch genug Leute die Selbst bei einem Babyfon nicht
zu übersehender hell blinkenden Sendeanzeige immer noch absolut Sorglos
sind und sich so verhalten als wenn niemand mithören könnte, aber das
ist dann deren eigenes Problem. Denn wenn sie es WOLLTEN, dann KÖNNTEN
sie ihr Verhalten ja ändern. Die Sendeanlage ist offen zu erkennen...
(Was bei der Puppe gerade nicht ist)
Und DAS (Der Schutz von DRITTEN) ist der wahre Grund für die
entsprechende Gesetzliche Regelung und das nun daraus abgeleitete Verbot
dieses Produktes.
Der Punkt mit der Sicherheit der eigenen Daten sowie der Sicherheit des
Kindes allgemein ist ein weiterer, aber rechtlich davon unabhängiger,
Aspekt. Ein Aspekt aber, der es "vernunftbegabten" Eltern schon vor dem
Verbot alleine durch den GMV hätte verbieten müssen seinem Kind dieses
Produkt zu kaufen...
Im übrigen bin ich durchaus der MEinung das man diese Einstufung auch
auf alle anderen "Haushaltsüblichen" Dinge auslegen muss die durchgehend
die Mikrofone eingeschaltet haben und alles was im Raum gesprochen wird
ins Internet Streamen. Da gehört entweder ein sehr deutlicher -nicht
einfach entfernbarer- Hinweis angebracht so das auch zufällige Besucher
darauf aufmerksam werden, oder es gehört ebenfalls verboten.
Allerdings ist bei denen das Risiko für Dritte schon einmal deutlich
geringer da diese ja nicht "portabel" sind und somit nur in den Räumen
der Besitzer stehen. Ein gewolltes oder ungewolltes Liegenlassen des
Betriebsbereiten Samsung TV mit Sprachsteuerung im Arztsprechzimmer
durch den vorherigen Patienten ist nicht sehr wahrscheinlich...
Gruß
Carsten
P.S.Wer jetzt argumentiert das man ein Handy auch einfach so umrüsten
kann das es ohne es auch bei genauer Betrachtung zu erkennen zu geben
alles Aufnimmt oder direkt übertrgt und das man die ja auch verbieten
müsste und so lange das nicht erfollt ist wäre es ungerecht diese Puppe
zu verbieten, der hat zwar mit der Möglichkeit der Manipulation eines
Mobiltelefons recht, aber liegt mit der Schlussfolgerung absolut falsch!
Denn ein Mobiltelefon das derart Manipuliert ist stellt schon lange
einen nach §90 TKG verbotenen Gegenstand dar.
Gerald B. schrieb:> Im Saarland muß es ganz besondere Lebensumstände geben.
Welche Lebensumstände gibt es denn in Deinem Bundesland? Gänzlich
unbesondere?
Meine Tochter wollte auch so eine haben. Ich habe dazu vor dem Kauf
Bewertungen gelesen und die waren nicht so toll. Die Puppe gab es, Gott
sei Dank, dann nicht.
Timm T. schrieb:> Ah ja, die Nachbarin erkennt eine Eule mit Leuchtaugen natürlich> zuverlässig als Babyfon:> http://www.urbia.de/produkte-testen/von-eltern-get...
Es gibt bestimmt noch viele andere Fälle die gegen 90 TKG verstoßen.
Die Eule hat halt noch keiner juristisch untersucht.
Was ich viel interessanter Finde: auf Heise wird eine Barby-Puppe als
unbedenklich eingestuft weil das Kind vorher einen Knopf drücken muss.
An vielen Geräten mit Mikrofon oder Kamera gibt es Feedback, z.B. eine
leuchtende LED um eine Aufnahme anzuzeigen.
Das ist doch alles nur Software. Wie ist das ein brauchbares Indiz?
Aus § 90 TKG: `Es ist verboten, Sendeanlagen oder sonstige
Telekommunikationsanlagen zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben,
einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu
verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen
oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und
auf Grund dieser Umstände oder auf Grund ihrer Funktionsweise in
besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich
gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das
Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen.´
Damit sind die Smartphones und Siris dieser Welt gerettet, ebenso die
Mikrofone und Kameras in Notebooks. Weder täuschen sie einen anderen
Gegenstand vor noch sind sie eigens dazu bestimmt, unbemerkte Wanzen zu
sein, auch wenn dies technisch betrachtet mit ihnen möglich ist.
Vielmehr handelt es sich dabei explizit um Geräte zur Kommunikation mit
anderen.
Wobei man auch die adressierte Altersgruppe berücksichtigen sollte.
Smartphones und Notebooks adressieren Kids und Erwachsene ab einem
gewissen Mindestalter. Cayla hingegen adressiert gezielt eine
Altergruppe unterhalb davon.
Der Hersteller wehrt sich nun mit der Argumentation, diese Geräte seien
nicht dazu bestimmt, die Worte unbemerkt an andere zu senden. Kann man
aber bei einem Kind des adressierten Alters davon ausgehen, dass es sich
darüber im Klaren ist (es also BEMERKT), mit einem Server im Sonstwo zu
sprechen?
Die Interpretation der Behörde lässt sich deshalb m.E. vertreten. Aber
darüber werden sich nun zweifellos die Juristen streiten.
A. K. schrieb:> Damit sind die Smartphones und Siris dieser Welt gerettet, ebenso die> Mikrofone und Kameras in Notebooks.
Die Tatsache, daß sich die Mehrzahl der User bereitwillig verkappte
Wanzen wie Siri, Cortana, Alexa usw. ins Haus holt, führt jegliche
Diskussionen oder Bemühungen um Datenschutz ad absurdum. Die Leute
müssen nicht mal gezwungen werden. Solange sie nur ein neues Spielzeug
in die Hand bekommen, sind sie richtig heiß drauf, ihre
Daten/Privatsphäre ins Web zu posaunen. Aber auf eine neugierige Puppe
schimpfen, welche Bigotterie...
A. K. schrieb:> Nur geht es hier im Thread nicht um das Datenschutzgesetz, sondern> um das Telekommunikationsgesetz.
Natürlich. Und welchen Zweck hat dieser Passus...
A. K. schrieb:> Aus § 90 TKG: `Es ist verboten, Sendeanlagen oder sonstige> Telekommunikationsanlagen zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben,> einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu> verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen> oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und> auf Grund dieser Umstände oder auf Grund ihrer Funktionsweise in> besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich> gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das> Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen.´
...wenn nicht Datenschutz??
Icke ®. schrieb:> ...wenn nicht Datenschutz??
Dein Ansatz wäre also: "Vielen Leute ist es egal, wo ihre Daten landen.
Folglich gibt es keinen Grund, jene Leute rechtlich zu schützen, denen
es nicht egal ist, oder die mangels Reife nicht selbst in der Lage
sind, das zu beurteilen."
Sorry, aber diese Ansicht kann ich nicht teilen.
Die Puppe ist ein ganz normales BT-Gerät, wie z.B. ein BT-Lautsprecher
oder eine BT-Kaffemaschiene oder BT-Zahnbürste.
Sie kann nicht selbständig ins Internet, sondern muß eingeschaltet
werden und dann zeitnah mit einem Smartphone verbunden werden.
Sie wird diese Verbindung mit einem akustischen Signal anzeigen und auch
diese blinkende blaue LED haben. Und wenn das per Firmwarehack
abschaltbar sein sollte, dann wird das auch bei anderen BT-Geräten
möglich sein.
Ich sehe da keinen Unterschied, ob mich eine Puppe oder eine Zahnbürste
unbemerkt belauschen können soll.
Der Spionagevorwurf ist daher völlig aus der Luft gegriffen, bzw. man
müßte dann auch sämtliche anderen BT- oder WLAN-Geräte mit der
Möglichkeit zur Spracheingabe aus dem Verkehr ziehen.
Die Gefahr, daß mich jemand praktisch über ein BT-Gerät unbemerkt
belauschen könnte, halte ich für geringer, als direkt über das Mikro im
Smartphone oder Notebook.
Beim BT-Gerät muß mich ein Nachbar belauschen wollen, beim Notebook kann
das jeder auf der Welt sein.
Icke ®. schrieb:> Die Tatsache, daß sich die Mehrzahl der User bereitwillig verkappte> Wanzen wie Siri, Cortana, Alexa usw. ins Haus holt, führt jegliche> Diskussionen oder Bemühungen um Datenschutz ad absurdum.
Nein, die Tatsache, dass manchen der Datenschutz egal ist, bedeutet
nicht, dass er für andere ein wichtiges und BERECHTIGTES Anliegen sei.
Icke ®. schrieb:> Die Leute> müssen nicht mal gezwungen werden. Solange sie nur ein neues Spielzeug> in die Hand bekommen, sind sie richtig heiß drauf, ihre> Daten/Privatsphäre ins Web zu posaunen. Aber auf eine neugierige Puppe> schimpfen, welche Bigotterie...
Mit Bigotterie hat das nichts zu tun, es gibt unterschiedliche Meinungen
und Haltungen zu den Themen. Die einen sehen die Gefahren nicht und
wollen die Puppe haben, andere kritisieren die Funktionen mit ihren
Gefahren. Wieder andere verstehn nicht einmal was das eine mit dem
anderen zu tun hat. So unterschiedlich sind die Menschen nun mal.
grüsse, John
Peter D. schrieb:> Sie wird diese Verbindung mit einem akustischen Signal anzeigen und auch> diese blinkende blaue LED haben.
Was bei einigen Android-Geräten sowieso schon nicht funktioniert, und
zudem von der App abgeschaltet werden kann (ohne Hack).
Ich bin auch nicht sicher, inwieweit das bei der Zielgruppe einer Puppe
als Argument greift, denn das Kind müsste den Charakter der
Kommunikation verstehen, damit die ihr im Sinn von §90 "bekannt" ist.
> Der Spionagevorwurf ist daher völlig aus der Luft gegriffen, bzw. man> müßte dann auch sämtliche anderen BT- oder WLAN-Geräte mit der> Möglichkeit zur Spracheingabe aus dem Verkehr ziehen.
§90 TKG zielt explizit auf "getarnte" Geräte ab. Und die Kommunikation
beschränkt sich nicht auf jene zwischen Puppe und App, sondern so wie
ich das verstehe leitet die App die Kommunikations direkt ins Internet
weiter.
> Beim BT-Gerät muß mich ein Nachbar belauschen wollen, beim Notebook kann> das jeder auf der Welt sein.
Das Notebook ist keine getarnte Wanze, sondern eine offizielle.
Bitte beachten: Die Behörde hat das nicht angeordnet, weil dort jemand
einen Moralischen gekriegt hat, sondern weil deren Ansicht nach die
Puppe gemäss TKG gesetzeswidrig ist. Das ist schlicht und einfach die
Aufgabe dieser Behörde.
Wenn nun jemand einen Moralischen kriegt ;-) und das für überzogen hält,
dann müsste man das Gesetz anpassen, um Geräte wie die Puppe zuzulassen
- falls die nun ins Spiel kommenden Richter das ähnlich sehen wie die
Behörde.
Peter D. schrieb:> Der Spionagevorwurf ist daher völlig aus der Luft gegriffen, ...
ganz im Gegenteil, deine Zahnbürste mit Mikrophon macht sich eindeutig
der Sionage verdächtig.
Ich hab zwar noch keine Zahnbürste mit Mikrophon gesehen, aber nachdem
ich einmal einen gekannt habe, der mit seiner Zahnbürste gesprochen hat,
wundert mich nichts mehr.
Lautsprecher mit eingebautem Mikrophon sind aber schon sehr kritisch zu
betrachten.
JOhn
A. K. schrieb:> Dein Ansatz wäre also: "Vielen Leute ist es egal, wo ihre Daten landen.> Folglich gibt es keinen Grund, jene Leute rechtlich zu schützen, denen> es nicht egal ist, oder die mangels Reife nicht selbst in der Lage> sind, das zu beurteilen.">> Sorry, aber diese Ansicht kann ich nicht teilen.
Nein, keineswegs. Dinge wie diese Puppe sind nur eine Folge der
allgemein drastisch gesunkenen Hemmschwelle, private Daten öffentlich
zugänglich zu machen. Gäbe es diese breite Akzeptanz nicht, kämen solche
Produkte gar nicht erst auf den Markt. Ich bezweifle auch, daß sich
technisch wenig bewanderte User bewußt sind, welche Gefahren für die
Privatsphäre von laut TKG unbedenklichen Geräten ausgeht, wie bspw.
Smartphones oder Smart-TVs. Wer schützt die vor ihrer Naivität?
Johannes B. schrieb:> deine Zahnbürste mit Mikrophon macht sich eindeutig> der Sionage verdächtig.
Ja was meinst du denn weshalb Bluetooth so heisst???
> aber nachdem> ich einmal einen gekannt habe, der mit seiner Zahnbürste gesprochen hat,> wundert mich nichts mehr.
Bei Mädels und Haarbürsten soll das angeblich öfter vorkommen. Und zwar
schon lange vor Bluetooth.
Wanze verboten? Skype erlaubt? Babyfon erlaubt? Puppe ohne Einbauten
erlaubt? Teddy mit Babyfon im Bauch erlaubt?
Ich denke mal die entsprechenden Gesetze kann man getrost in der Pfeife
rauchen. Eine Pumpgun schützt besser als solche Gesetze.
Gruß,
Holm
Holm T. schrieb:> Eine Pumpgun schützt besser als solche Gesetze.
In Anbetracht der Tatsache, dass Kinder nachweislich dann meist
gefährlicher sind, würde ich die Pumpgun lieber Terroristen überlassen
als der Zielgruppe von Cayla. ;-)
Holm T. schrieb:> Ich denke mal die entsprechenden Gesetze kann man getrost in der Pfeife> rauchen. Eine Pumpgun schützt besser als solche Gesetze.
Die Ironie ist dir missglückt. Ironie sollte lustig oder zumindest
unterhaltsam sein und nicht langweilig und am Thema vorbei.
John
Holm T. schrieb:> Ich denke mal die entsprechenden Gesetze kann man getrost in der Pfeife> rauchen.
Das Problem hast Du doch mit anderen Gesetzen die den Bereich neue
Medien betreffen auch. Die stammen halt aus einer Zeit, als niemand sich
die heutigen Möglichkeiten vorstellen konnte.
Icke ®. schrieb:> Dinge wie diese Puppe sind nur eine Folge der> allgemein drastisch gesunkenen Hemmschwelle, private Daten öffentlich> zugänglich zu machen.
Nope, nicht die Hemmschwelle ist gesunken, die Möglichkeiten sind
gestiegen.
Früher haben die Leute Telegramme und Postkarten geschrieben, die konnte
jeder Briefträger oder Verteiler oder der Nachbar, der die Post
entgegennahm mitlesen.
Es wurde über Telefonleitungen gesprochen, die man mit zwei Krokoklemmen
anzapfen konnte, und der Witz "es knackt in der Leitung, der Staat hört
mit" war zumindest im Osten bekannt. Telefone, Fernschreiber und
Faxgeräte waren zumindest im normalen Privat- und Firmengebrauch in
keiner Weise verschlüsselt.
Leute haben ihre Heimadresse auf Urlaubskoffer geschrieben zwecks
besserer Zustellung bei Verlust. Und an Gewinnspielen, die einzig den
Zweck hatten Adressen für Werbung zu sammeln wurde genauso teilgenommen.
Mein Opa hatte die Eigenheit, sich am Telefon nicht mit Namen, sondern
mit der Nummer zu melden. Darüber hat jeder andere in der Verwandschaft
den Kopf geschüttelt.
Timm T. schrieb:> Es wurde über Telefonleitungen gesprochen, die man mit zwei Krokoklemmen> anzapfen konnte,
und heute bekommt man gefakte 110 Rufnummern von Betrüger über Clip und
die Polizei und die Bundesnetzagentur bleiben untätig, dabei weiss der
Provider der dir daheim dieses Gespräch durchstellt das es ein Fake sein
muss weil dich die echte Polizei niemals mit 110er Nummer anruft.
Es wäre technisch ein leichtes die Telefonverbindung nicht herzustellen
denn in der VST wird ja wohl per SW aussortiert werden können und so
diesen Betrügern eine Möglichkeit zu verbauen.
Timm T. schrieb:> Das Problem hast Du doch mit anderen Gesetzen die den Bereich neue> Medien betreffen auch. Die stammen halt aus einer Zeit, als niemand sich> die heutigen Möglichkeiten vorstellen konnte.
Das TKG stammt in der letzten Neufassung von 2004, die letzte Änderung
ist erst ein paar Wochen alt.
Timm T. schrieb:> Früher haben die Leute Telegramme und Postkarten geschrieben, die konnte> jeder Briefträger oder Verteiler oder der Nachbar, der die Post> entgegennahm mitlesen.
Was die nicht mitlesen sollten, hat man eben in einen Umschlag gesteckt.
> Es wurde über Telefonleitungen gesprochen, die man mit zwei Krokoklemmen> anzapfen konnte
Immerhin bedurfte dies eines physischen Zugangs zur Leitung, der nicht
jedem einfach so möglich war. Freiwillig hätte sich außerdem niemand
abhören lassen. Stell dir als Analogon zu Alexa vor, der Quelleversand
hätte seinen Kunden angeboten, in deren Wohnung ein Mikrofon
aufzustellen und per Standleitung mit dem Bestellcenter zu verbinden.
Und auf die Worte "Schatz, das rote Kleid gefällt mir" ein Paket
losgeschickt. Nicht ohne ein Versprechen abzugeben, daß jegliche andere
Unterhaltung im Raum selbstverständlich vertraulich bleibt, obwohl sie
trotzdem mitgehört wird. Wieviele Leute hätten sich drauf eingelassen?
> Leute haben ihre Heimadresse auf Urlaubskoffer geschrieben zwecks> besserer Zustellung bei Verlust.
Dafür gab es schon damals verschließbare Adressanhänger, damit nicht
jeder im Vorbeigehen mitlesen konnte.
> Und an Gewinnspielen, die einzig den> Zweck hatten Adressen für Werbung zu sammeln wurde genauso teilgenommen.
Die Leute hätten aber für ein Werbegeschenk nicht den Vertreter ihre
Schränke, Fotoalben und persönlichen Dokumente durchsuchen lassen oder
gar zugestimmt, daß der Kopien macht und nach eigenem Gutdünken
weiterverwendet oder veröffentlicht. Genausowenig wie sie ihre
Urlaubsbilder an die nächste Litfaßsäule geklebt hätten. Sie haben auch
nicht alle 5 Minuten zum CB-Funkgerät gegriffen und durchgesagt, daß sie
jetzt Essen, Kacken oder auf Arbeit gehen.
Icke ®. schrieb:> Immerhin bedurfte dies eines physischen Zugangs zur Leitung, der nicht> jedem einfach so möglich war. Freiwillig hätte sich außerdem niemand> abhören lassen.
Um Abhören braucht man die technische Möglichkeit und die fallbezogenen
Ressourcen. Die Möglichkeit gab es damals wie heute - war damals sogar
einfacher, auf die einzelne Leitung bezogen, denn POTS von der Leitung
zu zapfen ist technisch viel einfacher als VoIP aus VDSL oder DOCSIS zu
fischen, wenn man nicht Staat oder Telco ist. Die Kosten aber waren der
Grund, weshalb man es nur in besonderen Fällen tat. Das war nämlich pro
Fall sauteuer. Es brauchte Mensch und Material.
Icke ®. schrieb:> Die Leute hätten aber für ein Werbegeschenk nicht den Vertreter ihre> Schränke, Fotoalben und persönlichen Dokumente durchsuchen lassen oder> gar zugestimmt, daß der Kopien macht und nach eigenem Gutdünken> weiterverwendet oder veröffentlicht.
Ähm sorry, die Leute haben ihre Filme zum Entwickeln gegeben, OBWOHL sie
genau wussten, dass die Bilder vom Staat kontrolliert wurden. Ich kenne
den Fall eines Bekannten, der einen Sonnenuntergang an der Ostsee als
Bilderserie aufgenommen hat, der hat den Film erst sehr viel später
wiederbekommen, als klar war, dass er es nicht auf das vorbeihuschende
Grenzboot abgesehen hat.
Icke ®. schrieb:> Was die nicht mitlesen sollten, hat man eben in einen Umschlag gesteckt.
Und genauso kannst Du heute Emails verschlüsseln, wenn Du das willst. Wo
ist das Problem?
Timm T. schrieb:> Und genauso kannst Du heute Emails verschlüsseln, wenn Du das willst.
Was heute oft schon routinemässig zumindest beim Transport geschieht.
Der Transport vom Privatkunden von und zum Provider ist heute eigentlich
immer verschlüsselt, ebenso der Transport zwischen den Providern. Das
ist zwar keine wirklich hohe Hürde, aber das war der Briefumschlag auch
nicht.
Paul B. schrieb:> Es gibt Fernsehgeräte, die ähnliche Fähigkeiten aufweisen. Vielleicht> werden die auch ersatzlos eingezogen?!
Mein Laptop hat auch eine Kamera und ein Mikrofon, worauf Software
zugreifen kann...
Lothar M. schrieb:> Mein Laptop hat auch eine Kamera und ein Mikrofon, worauf Software> zugreifen kann...
Gegen ungetarnte bekannte Wanzen hat der §90 TKG keine Einwände.
Lothar M. schrieb:> Paul B. schrieb:>> Es gibt Fernsehgeräte, die ähnliche Fähigkeiten aufweisen. Vielleicht>> werden die auch ersatzlos eingezogen?!> Mein Laptop hat auch eine Kamera und ein Mikrofon, worauf Software> zugreifen kann...
Ja, eben.
Nur: Solche Hinweise kommen hier ziemlich schlecht an, wie ich gestern
ahnte und dann auch sehen konnte. Da werden dann völlig absurde
Vergleiche
(Falschgeld bla..) an den Haaren herbeigezogen.
Die eigentliche Aussage -nämlich, dass es völlig Brust ist, ob der Spion
in Puppengestalt oder als Hirschgeweih über dem Sofa auftaucht, die wird
in den Skat gedrückt.
MfG Paul
Icke ®. schrieb:> Immerhin bedurfte dies eines physischen Zugangs zur Leitung, der nicht> jedem einfach so möglich war. Freiwillig hätte sich außerdem niemand> abhören lassen.
Nur hat das verdammt wenig genutzt - nicht nur in der DDR wurde
systematisch abgehört, auch im Westen. Die CIA hatte in den
Fernmeldeknoten geheime Räumlichkeiten und die Deutsche Bundespost
leistete bereitwilligst "Amtshilfe". Die war zwar illegal, aber Justizia
guckte durch die Finger...
Bei der Kontrolle von Postsendungen war es übrigens nicht viel anders.
Nur schob man das Verschwinden von Briefen und Paketen und die
Durchsuchungsspuren einfach auf die "Grenzer der Ostzone"...
Uhu U. schrieb:> Nur hat das verdammt wenig genutzt - nicht nur in der DDR wurde> systematisch abgehört, auch im Westen.
Früher hat man es aber einfacher bemerkt: Es stand plötzlich ein Schrank
mehr im Zimmer als vorher.
MfG Paul
Paul B. schrieb:> Uhu U. schrieb:>> Nur hat das verdammt wenig genutzt - nicht nur in der DDR wurde>> systematisch abgehört, auch im Westen.>> Früher hat man es aber einfacher bemerkt: Es stand plötzlich ein Schrank> mehr im Zimmer als vorher.>> MfG Paul
...und das Licht flackerte im Takt mit. Das war dann die russische
Version ;-)
Timm T. schrieb:> Ähm sorry, die Leute haben ihre Filme zum Entwickeln gegeben, OBWOHL sie> genau wussten, dass die Bilder vom Staat kontrolliert wurden.
Was hätten sie denn sonst tun sollen? Jeder Haushalt seine eigene
Dunkelkammer anschaffen?
Überwacht und abgehört wurde und wird zu jeder Zeit. Aber darum geht es
gar nicht. Es geht darum, daß die Menschen heute freiwillig ihre
Privatsphäre aufgeben und Institutionen wie Facebook, Google und Co
Nutzungsrechte an ihren Daten einräumen. Im Falle von Handy-Apps oft
sogar völlig unbekannten Leuten. Und das mittlerweile nicht mehr aus
purer Unkenntnis, denn es wird oft genug gewarnt und empfohlen, die AGB
zu lesen und zu prüfen, welche Rechte sich die App bzw. der Anbieter
genehmigt. Aber inzwischen interessiert das kein Schwein mehr. Den
Leuten ist es vollkommen egal, wer mitliest oder mithört und was mit den
Informationen angestellt wird. Snowden und Assange opferten umsonst ihr
Leben, weil es dem Mob eigentlich scheißegal ist, daß er bespitzelt
wird.
Icke ®. schrieb:> Aber inzwischen interessiert das kein Schwein mehr.
Das stimmt so nicht ganz.
Was stimmt ist, dass viele nicht begreifen (koennen oder wollen) was
diese Datensammelei fuer Auswirkungen hab kann. Das ist das erste
Problem, das Konzerne wie Google, Apple, und Co. auch ganz bewusst
ausnutzen.
Und selbst wenn es einige begreifen, bleiben sie in einem betaeubten
Zustand zurueck. "Man kann ja eh nichts machen."
Und damit haben sie leider recht.
Beispiele: Google und Facebook
Jede Seite die einen Facebook-Likebutton hat oder Googleanalytics
verwendet sammelt Daten ueber die Besucher. Ja, da kann man teilweise
mit entsprechenden Browserplugins etwas abhilfe schaffe, aber eine echte
Loesung ist das auch nicht.
Das zweite Problem ist das "Design" der ganzen Systeme.
Es gibt immer nur "ganz oder gar nicht", "friss oder stirb".
Webseiten die ohne JavaScript nicht funktionieren, Apps die nicht
funktionieren wenn sie nicht alle berechtigungen bekommen, Software die
du nicht nutzen kannst, wenn dir die AGB/Eula nicht gefallen.
Alles oder nichts.
Ich hab noch keinen Dienst/Software gesehen, bei der es hiess:
"Hey es gibt ne neue Version. Wenn dir die neuen AGB/Eula nicht gefaellt
darfst du die alte Version mit den alten AGB/Eula aber weiter benutzen."
"Diese Seite benutzt Cookies. Ach, das moechtest du nicht?
Tja, dann darfst du diese Seite auch nicht nutzen!"
Ist aber ein Dienst wie Facebook oder WhatsApp erstmal zu einem gewissen
Grad verbreitet, dann ensteht ein Gruppenzwang. Und gerade das ist ein
ernsthaftes Problem, gerade bei der juengeren Generation.
"Aber alle meine Freunde sind da."
Ich kenne Uni-Lerngruppen, die sich ausschleisslich ueber
Facebookgruppen organisieren. Willst du die Infos haben, musst du dich
halt bei Facebook anmelden, oder du hast halt pech.
Der soziale Druck ist einfach extrem hoch. Und auch hier bin ich mir
sicher, dass die Systeme ganz bewusst so entworfen wurden, damit genau
soetwas passiert.
Es gibt Studien die belegen, dass die kritische Masse bei 10% - 20%
liegt, um eine Aenderung bewirken zu koennen.
Auf die Lerngruppe bezogen:
Angenommen in der Lerngruppe sind 100 Leute. Dann muesste man 10 bis 20
Leute dazu bringen, aus diesem ultrabequemen Facebookgefuege
auszubrechen, damit der Rest der Gruppe auch bereit waere etwas zu
aendern.
Facebook gibt aktuell an, fast 2 milliarden Nutzer zu haben. Man muesste
also 200 bis 400 millionen Nutzer dazu bringen, Facebook zu verlassen um
irgendetwas (bezogen auf Facebook) aendern zu koennen.
Die USA haben (laut Wiki, stand Dezember 2015) ca. 322,7 millionen
Einwohner. Nur um mal zu verdeutlichen, was das heisst.
Und das allseits beliebte "Na, dann nutz ich das einfach nicht" ist auch
keine Loesung, denn es loest nichts. Das Problem ist immernoch
vorhanden, man macht nur die Augen zu, nach dem Motte:
"Was ich nicht sehe, das exisitert auch nicht."
Das Problem ist nicht, dass die Leute es nicht begreifen. Das Problem
ist, dass die ganzen Dienste so entworfen wurden, dass sie ein normaler
Nutzer gar nicht verstehen kann. Denn das soll er nicht.
Schon mal die "Datenschutzbestimmungen" von Google, Facebook oder
Microsoft durchgelesen? Das ist einfach alles viel zu viel, zu
umfangreich, zu lang, und zu unverstaendlich geschrieben. Mit dem Ziel,
dass es der normale Nutzer nicht versteht.
Das einzige was wir als betroffene wirklich machen koennen ist,
versuchen die Dinge zu verstehen um dann einen Weg zu finden, wie wir
den Spiess umdrehen koennen. Das ist alles was uns bleibt.
Wann wird sich die Bundesnetzagentur mit Amazon anlegen? Dass ein
Funklautsprecher eine Sendeanlage beinhaltet ist genau so wenig
offensichtlich wie bei dieser Puppe.
Kaj G. schrieb:> Schon mal die "Datenschutzbestimmungen" von Google, Facebook oder> Microsoft durchgelesen? Das ist einfach alles viel zu viel, zu> umfangreich, zu lang, und zu unverstaendlich geschrieben.
Ich finde es immer wieder putzig, wenn ich von Paypal eine Mail bekomme,
in der steht, dass sie die AGB mal wieder geändert haben. Mit einem Link
auf die neuen AGB.
Ohne jede Information, was sie geändert haben.
Georg W. schrieb:> Wann wird sich die Bundesnetzagentur mit Amazon anlegen?
Sobald der Sprecher der Tagesschau-Nachrichten per Amazon-Echo
millionenfach Bestellungen von "Mein Kampf" auslöst. ;-)
S. R. schrieb:> Ohne jede Information, was sie geändert haben.
In meinem letzten Update steht: `Was sich am 27. April 2017 ändert wird,
finden Sie als Zusammenfassung auf ...´, und verweist auf eine
blitzsaubere Seite über die anstehenden Änderungen.
Kaj G. schrieb:> Facebook zu verlassen um> irgendetwas (bezogen auf Facebook) aendern zu koennen
Und dann? Wohin gehst Du mit denen?
Ich hab mir auch schon wegen meiner Kritik an Facebook Antiamerikanismus
verwerfen lassen dürfen, seis drum. Nur, was wäre denn die Alternative?
Von meinen ungefähr 100 Kontakten im Telefonbuch sind 3 bei Telegram.
Wieviele bei Whatsapp sind weiss ich nicht, aber ich schätze mal es
werden über die Hälfte sein.
Da braucht Telegram aber noch etwas bis zur kritischen Masse.
A. K. schrieb:> Sobald der Sprecher der Tagesschau-Nachrichten per Amazon-Echo> millionenfach Bestellungen von "Mein Kampf" auslöst. ;-)
Ist doch jetzt legal als kommentierte Ausgabe zu haben, bei Amazon UK
war es schon immer zu haben ohne dass jemand nachhaltig dagegen
vorgegangen wäre. Der Nachlass vom "Gröfaz" ging ja an den Freistaat
Bayern, er hätte schon die Mittel gehabt um Druck auszuüben. Es scheint
mir in beiden Fällen mehr am wollen als am können zu liegen.
Georg W. schrieb:>>> Wann wird sich die Bundesnetzagentur mit Amazon anlegen?>> Sobald der Sprecher der Tagesschau-Nachrichten per Amazon-Echo>> millionenfach Bestellungen von "Mein Kampf" auslöst. ;-)> Ist doch jetzt legal als kommentierte Ausgabe zu haben,
Es ging mir nicht um legal vs. illegal, sondern welches Werk, plötzlich
millionenfach bestellt, ein paar Leute munter machen würde. Malleus
maleficarum täte es wohl auch.
A. K. schrieb:> plötzlich> millionenfach bestellt, ein paar Leute munter machen würde.
Meinst du die Leute würden es dieses Mal lesen? Das Buch war damals in
praktisch jedem Haushalt vorhanden. 1984 wurde bei uns in der Schule
ausführlich behandelt, davon ist auch bei zu vielen zu wenig hängen
geblieben. Die Sprachaufzeichnung wird immer unwichtiger, die Masse der
Daten aus Smartphone, Hausautomation und nach Hause telefonierenden
Fahrzeugen erlaubt mindestens genau so tiefe Einblicke in unser
Privatleben.
Georg W. schrieb:> Meinst du die Leute würden es dieses Mal lesen?
Malleus maleficarum sicherlich nicht im Original. Ansonsten geb ich es
auf, da ist wohl nichts zu machen. ;-)
Kaj G. schrieb:> Der Golem-Artikel wurde um eine Stellungnahme des Herstellers> aktualisiert:
1
> Mittlerweile hat sich der Hersteller zu Wort gemeldet. [...]
2
> "My Friend Cayla verstößt in keiner Weise gegen
3
> Paragraph 90 TKG. Paragraph 90 TKG verlangt,
4
> [...] dass dieser Zweck
5
> sogar der einzige Zweck des Gerätes ist [...]"
A. K. schrieb:> Aus § 90 TKG: `Es ist verboten, Sendeanlagen oder sonstige> Telekommunikationsanlagen zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben,> einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu> verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen> oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und> auf Grund dieser Umstände oder auf Grund ihrer Funktionsweise in> besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich> gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das> Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen.´
Nach mehrmaligem Durchlesen - ist schon ganz schön verwirrend - lese ich
das Gesetz jetzt folgendermaßen:
"Es ist verboten [...] zu besitzen [...], die
A) ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen [...] und auf
Grund dieser Umstände [...] geeignet und dazu bestimmt sind, [...]
abzuhören.
B) ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen [...] und auf
Grund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu
bestimmt sind, [...] abzuhören.
Das "dazu bestimmt" ist also der Knackpunkt, und ich sehe den Hersteller
im Recht, obwohl mir ein Verbot der Puppe deutlich lieber wäre.
Egal wie, die Richter werden sowieso nach ihrem Gutdünken, bzw. der
politischen Großwetterlage, urteilen.
Alter F. schrieb:> Das "dazu bestimmt" ist also der Knackpunkt, und ich sehe den Hersteller> im Recht,
Die Puppe ist dazu bestimmt, den Ton aufzuzeichnen und im Zusammenspiel
mit der Handy-App an Server des Herstellers zu senden. Das ist letztlich
die angepriesene Besonderheit und das Verkaufsargument dieser Puppe,
zusammen mit den Antworten.
Was im Sinne des §90 zulässig ist, wenn ebendies bemerkt wird. Wovon
man aber m.E. bei der Zielgruppe nicht ausgehen kann. Da sehe ich den
Knackpunkt, d.h. es könnte als Aufblasfrau im Schlafzimmer legal, aber
als Puppe im Kinderzimmer illegal sein.
> Egal wie, die Richter werden sowieso nach ihrem Gutdünken, bzw. der> politischen Großwetterlage, urteilen.
Bin ich hier versehentlich bei Twitter gelanden? Bei Trump? ;-)
A. K. schrieb:> Was im Sinne des §90 zulässig ist, wenn ebendies bemerkt wird. Wovon> man aber m.E. bei der Zielgruppe nicht ausgehen kann.
Deshalb gab es schon vor Jahrzehnten das "Radio-Radio", damit auch Leute
mit einfachstem Gemüt wahrnehmen konnten, daß das ein Radio ist.
http://www.gclasen.de/radio/radio.jpg
Die von Dir genannte Zielgruppe d.h. kleine Mädchen, kann sich auch
andere technische Details und/oder Konstruktionen von Spielzeugen nicht
erklären. Na und?
MfG Paul
A. K. schrieb:> Was im Sinne des §90 zulässig ist, wenn ebendies bemerkt wird. Wovon> man aber m.E. bei der Zielgruppe nicht ausgehen kann.
Beim §90 bedarf es zumindest implizizit ja auch eines Täters, d.h. eines
Abhörenden. Wenn dies die Eltern sind, dann müsste ja der Zweck der
Puppe eine Art getarntes Babyphon sein. Das Weiterleiten an einen Server
stellt ja kein Abhören von Seiten der Eltern da, höchstens die Beihilfe
dazu.
Ist der Hersteller der Abhörende, dann müsste man doch unterstellen,
dass die Puppe zum Zwecke des Sammelns von Sprachdaten auf den Markt
gebracht wurde. Was wohl schwierig ist, naheliegender wäre, dass die
Absicht des Herstellers im Verkauf der Puppe liegt.
> d.h. es könnte als Aufblasfrau im Schlafzimmer legal, aber> [...] im Kinderzimmer illegal sein.
"Cayla, wie war ich"
> Bin ich hier versehentlich bei Twitter gelanden? Bei Trump? ;-)
Bitte keine persönlichen Angriffe! ;-)
Alter F. schrieb:> Was wohl schwierig ist, naheliegender wäre, dass die> Absicht des Herstellers im Verkauf der Puppe liegt.
<grins> Du merkst aber schon, dass dieser vierfache Axel mit
Mittelpunktslandung auf ausnahmslos jedes kommerzielle Produkt
anwendbar wäre? Und es demgemäss keinerlei kommerzielle Produkte geben
könnte, die §90 verletzen.
Hi,
Alter F. schrieb:> Beim §90 bedarf es zumindest implizizit ja auch eines Täters,
Naja, kann man mit viel Augenzudrücken so stehen lassen
> d.h. eines Abhörenden.
NEIN, den DAS Hingegen ist FALSCH.
"Täter" im Sinne des §90 TKG sind:
1. Hersteller
2. Inverkehrbringer und Weiterverkäufer
3. Besitzer
von getarnten Sendeanlagen die geeignet sind den Inhalt vertraulicher
Gesprche unbemerkt an Dritte zu übermitteln.
Im §90 TKG geht es ALLEINE um das Gerät und nicht um das was damit
gemacht wird. Selbst wenn ich eine Funktionsfähige Wanze als Sammler
rein aus Sammelinteresse ohne jeden Hintergedanken erwerbe und ganz
offen gekennzeichnet in einer Vitrine ausstelle mache ich mich Strafbar!
Selbst wenn diese Virtrine Teil einer anerkannten Museumsaustellung ist!
Die Tätigkeit des Abhörens ist an ganz anderer Stelle geregelt!
Einmal generell -unabhängig vom Hilfsmittel- im § 201 STGB
(Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes)
Je nach Hilfsmittel können dann noch weitere Tatbestände dazukommen.
Bei einer Wanze die mittels Funkübertragung arbeitet käme z.B.ZUSÄTZLICH
noch der §55 TKG in Verbindung mit §149TKG in Betracht (Schwarzsenden)
Je nachdem "WIE" und "WO" das mit dem Platzieren der Wanze abläuft
könnte vielleicht auch noch der §123StGB zur Anwendung kommen.
Und so geht es munter weiter.
Für den §90TKG ist aber wie schon geschrieben nur Entscheident ob es
sich um ein Objekt handelt das technisch der Beschreibung entspricht.
Trifft dies zu ist die Herstellung, Verkauf und Besitz Verboten!
(Mit ein paar explizit genannten Ausnahmen)
Daher:
Sofern sich die Rechtsauffassung der Bundesnetzagentur bestätigt:
Besitz der Puppe mit Funktionsfähiger Sendeelektronik
-> Bereits Verstoss gegen §90 TKG
Wird die Puppe dann durch jemand technisch versierten tatsächlich dazu
eingesetzt dritte unbemerkt abzuhören:
-> Zusätzlich zum Verstoss gegen §90 TKG kommt dann noch Verstoss gegen
§201 StGB hinzu!
Timm T. schrieb:> Ah ja, die Nachbarin erkennt eine Eule mit Leuchtaugen natürlich> zuverlässig als Babyfon:> http://www.urbia.de/produkte-testen/von-eltern-getestet-das-babyphon-bm2300-von-vtech
Es gib sicherlich genügend "Nachbarn" die diese Eule nicht als
Funksender mit Mikrofon erkennen würden.
Aber JEDER der WERT DARAUF LEGT und genauer Hinschaut kann problemlos
zumindest fundiert vermuten was das ist!
DAs Mikro ist offen für jedermann mit minimalen technischen Verständnis
als solches zu erkennen. Auf dem Gehäuse sind mehrere Aufdrucke die im
Allgemeinen im Consumerbereich als Pictogramme für Sendefunktion und
Mikrofon verwendet werden.
UND GANZ WICHTIG: Es sieht nicht auf dem ersten Blick wie etwas VÖLLIG
ANDERES für jedermann ganz alltägliches aus ohne dabei irgendeinen
Hinweis auf eine Zweitfunktion zu geben.
Die Form ist immer noch so "Speziell" das man darauf aufmerksam wird...
Bei der Beurteilung was getarnt und was offensichtlich ist, da ist ja
nicht der Maßstab das der Dümmste (oder zumindest technisch
unerfahrenste) das ganz sicher auf Anhieb erkennt sondern ob es für
einen "Normalbegabten" mit durch Interesse geringfügig verbesserten
Allgemeinwissen ohne intensive Begutachtung möglich ist das zu erkennen.
Also ob dieser "Normalbegabte" durch die Ümhüllung des Senders so stark
über die Eigenschaft getäuscht wird das praktisch niemand auch nur auf
die Idee kommt darin einen Sender zu vermuten...
Da ich mir sicher bin das bei der genannten Eule selbst meine (technisch
völlig unbegabte) Mutter zumindest ahnen würde das es ein Babyphon ist
wenn es bei uns auf dem Wohnzimmertisch stehen würde, ist es sicher
"WEIT WEG" von "getarnt"!
Im Gegensatz dazu kann ich mir gut vorstellen das selbst wenn ich die
besagte Puppe tatsächlich in der Hand gehalten hätte ich nicht einmal
bemerkt hätte das die jedes Wort an den Hersteller übermittelt...
Und das als jemand mit viel Spezialwissen. Elektronik allgemein sowie
gerade Funk- und Microcontrollertechnik im Speziellen!
Da wäre mir wohl auch erst ein Licht aufgegangen wenn jemand tatsächlich
mit der Puppe gesprochen hätte. Aber so lange die Puppe nichts von sich
gibt...
Gruß
Carstn
und der Smart TV am Netzwerk?
der ist getarnt
der sagt auch nicht wenn das Micro eingeschaltet wird, da leuchtet kein
Lämpchen
Ich verstehe diese Juristenargumentation nicht, Puppe nein, Smart TV ja?
Joachim B. schrieb:> und der Smart TV am Netzwerk?>> der ist getarnt> der sagt auch nicht wenn das Micro eingeschaltet wird, da leuchtet kein> Lämpchen>> Ich verstehe diese Juristenargumentation nicht, Puppe nein, Smart TV ja?
Oh, oh....
Dafür habe ich gestern schon Eine auf den Wanst gekriegt.
:)
MfG Paul
Joachim B. schrieb:> Ich verstehe diese Juristenargumentation nicht, Puppe nein, Smart TV ja?
Wie ich Paul schon schrieb: wenn du denkst, dass er den Straftatbestand
nach §90 TKG erfüllt, dann melde das Ding bei der BNetzA.
Ihr habt beide nicht begriffen, dass auch bei Cayla die BNetzA nicht
von sich aus aktiv geworden ist, sondern ihr einer eine für sie
schlüssige Argumentation geliefert hat. Ab dem Moment sind sie dann
in der Pflicht, und falls sie dieser Argumentation folgen, ist es
natürlich die logische Schlussfolgerung, dass sie ein Verbot dafür
aussprechen müssen.
Natürlich könnten sie auch zufällig auf irgend'ne Glotze aufmerksam
werden, aber sie müssen das nicht von sich aus, denn sie sind nicht
verpflichtet, sich selbst jedes einzelne Gerät anzusehen. Wenn sie
diese Verpflichtung hätten, könnten den Laden keiner mehr bezahlen
(und der wird ja für diesen Teil schließlich mit unseren Steuergeldern
bezahlt).
Joachim B. schrieb:> Ich verstehe diese Juristenargumentation nicht, Puppe nein, Smart TV ja?
Das Gesetz sagt "... geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht
öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt
abzuhören".
Solange die Aufnahme nur von einem Server in der Wolke verwurstet wird,
hört das niemand ab. Wenn aber diese Aufnahme gespeichert wird und dann
irgendwo (vom Kunden? vom Server-Admin?) abgespielt werden kann, dann
wäre die BNetzA bestimmt daran interessiert.
Clemens L. schrieb:> Das Gesetz sagt "... geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht> öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt> abzuhören".
ach und ein Smart TV ist dazu nicht geeignet?
Kennt jemand den Source der Firmware?
Kann man Bestimmung nicht per SW ändern? -> rooten
> Solange die Aufnahme nur von einem Server in der Wolke verwurstet wird,> hört das niemand ab. Wenn aber diese Aufnahme gespeichert wird und dann> irgendwo (vom Kunden? vom Server-Admin?) abgespielt werden kann, dann> wäre die BNetzA bestimmt daran interessiert.
ach was die BNetzA interessiert sich nicht die Bohne für
Kundenmeldungen, so meine eigenen Erfahrungen beim Stromanbieterwechsel,
es gab Unregelmäßigkeiten, Antwort der BNetzA "das ist privatrechtlich,
ich muss selber vor Gericht" Interesse = 0
Gefakte 110er Telefonnummern im Clip? Antwort der Polizei: "melden sie
das der BNetzA"
.....o.W.
Clemens L. schrieb:> Solange die Aufnahme nur von einem Server in der Wolke verwurstet wird,> hört das niemand ab.
Um mal anhand dieser sehr wörtlichen Interpretation des Begriffs
"abhören" die Analogie bei Telefongesprächen zu bilden: Demgemäss dürfte
jeder unbegrenzt alle deutschen Telefongespräche aufzeichnen und müsste
sich erst bremsen, wenn er sie auch mit eigenen Ohren anhören will?
Da bei Cayla eine automatische Auswertung mindestens für die Antwort
erfolgt, wäre also demgemäss auch eine automatische und unbegrenzte
Auswertung aller deutschen Telefongespräche z.B. zu kommerziellen oder
behördlichen Zwecken problemlos zulässig, solange es nur automatisch
erfolgt, also von "niemand".
Sorry, aber ich denke nicht, dass es Sinn ergibt, spitzfindiger sein zu
wollen, als Juristen sowieso schon sind. Man mag Urteile manchmal für
weltfremd halten, aber die meisten Juristen leben nicht völlig hinter
dem Mond. ;-)
Joachim B. schrieb:> ach was die BNetzA interessiert sich nicht die Bohne für Kundenmeldungen
Was denn nun? Wenn sie sich dafür interessieren (wie bei Cayla), wird
gejammert. Dann stellst du die Forderung, sie sollten doch von sich
aus aktiv werden (was einfach nicht ihre Aufgabe ist), um anschließend
mit Beispielen aus einem völlig anderen Gebiet zu argumentieren, sie
würden sowieso nicht aktiv werden?
Mach bitte einfach dafür einen eigenen Thread auf, damit dieser bei
Cayla und der Relevanz bezüglich §90 TKG bleiben kann.
Jörg W. schrieb:> Dann stellst du die Forderung, sie sollten doch von sich> aus aktiv werden (was einfach nicht ihre Aufgabe ist)
wo habe ich das geschrieben?
Ich meinte das die Polizei ein Interesse haben müsste das weniger
Straftaten möglich sind wenn seit 3 Jahren das Spiel mit den gefakten
110er Nummern erfolgt. Warum meinen 2 Polizisten ICH soll das melden?
Die Meldung die ich machte bei der Netzagentur wurde ja auch abgeblockt
und damit Betrug am Kunden weiter ermöglicht.
Joachim B. schrieb:> Jörg W. schrieb:>> Dann stellst du die Forderung, sie sollten doch von sich>> aus aktiv werden (was einfach nicht ihre Aufgabe ist)>> wo habe ich das geschrieben?
Da, impliziert:
Beitrag "Re: Puppe koennte "vebotene Sendeanlage" sein"
„Die Juristen[argumentation]“, ok, wenn nicht auf die BNetzA bezogen,
dann auf irgendwelche nicht näher bezeichnete „Juristen“.
Für den Rest: bitte eigene Threads öffnen.
Zitat von der Herstellerseite der Puppe:
Die kostenlose App auf Android oder iOS Tablet oder Smartphone
herunterladen und Cayla via Bluetooth verbinden. Es gibt verschiedene
Sicherheitsstufen um den Zugriff aufs Internet kindersicher zu machen.
Durch die aktuellste speech-to-text technology versteht Cayla fast alles
was man sagt.
Ende Zitat
Ich verstehe das so, daß die Puppe nur in Verbindung mit einem
Smartphone
"betriebsfähig" und in der Lage ist, "von außen" angesprochen zu werden.
Der Knackpunkt ist wohl, daß das über Bluetooth und damit drahlos, d.h.
per Funk geschieht, was bei anderen Lauschern drahtgebunden passiert.
MfG Paul
Paul B. schrieb:> Der Knackpunkt ist wohl, daß das über Bluetooth und damit drahlos, d.h.> per Funk geschieht, was bei anderen Lauschern drahtgebunden passiert.
... Sendeanlagen oder sonstige Telekommunikationsanlagen ...
A. K. schrieb:> Demgemäss dürfte jeder unbegrenzt alle deutschen Telefongespräche> aufzeichnen und müsste sich erst bremsen, wenn er sie auch mit eigenen> Ohren anhören will?
Wenn sie aufgezeichnet (gespeichert) sind, dann kann man sie auch
abhören ("geeignet" laut Gesetz).
Die Frage ist eher, ob sich jedermann, der sich vorm Haus oder in der
Nachbarwohnung rumtreibt und die App (oder eine Modifikation davon) auf
seinem smarten Gerät drauf hat, bidirektional per BT in die
Kommunikation einklinken kann. Z.B. könnte so jemand über die Puppe dem
Kind die fatale Anweisungen geben, die Tür zu öffnen, oder das Haus zu
verlassen...
Solche Möglichkeiten scheinen mir relevanter, als nur "Delikates" oder
sehr persönliches der Eltern zu belauschen.
Michael S. schrieb:> Z.B. könnte so jemand über die Puppe dem> Kind die fatale Anweisungen geben, die Tür zu öffnen, oder das Haus zu> verlassen...
Du vergißt, daß das BT-Gerät erstmal von jemandem eingeschaltet werden
muß und der Zugangscode bekannt sein muß.
Nochmal, die Puppe ist ein BT-Gerät und hat damit genau die gleichen
Verbindungseigenschaften und Lücken, wie jedes andere BT-Gerät.
Etwas zu verbieten, nur weil es ein BT-Gerät ist, ist daher Quatsch.
Vermutlich könnte man die App sogar dazu bringen, die Fragen zu
beantworten, die man einem BT-Lautsprecher stellt.
Peter D. schrieb:> Du vergißt, daß das BT-Gerät erstmal von jemandem eingeschaltet werden> muß und der Zugangscode bekannt sein muß.
"Um sich mit diesem zu verbinden, ist keine Authenfizierung
erforderlich. Deshalb kann jedes bluetooth-fähige Gerät, das mindestens
Bluetooth 3.0 unterstützt und sich in Reichweite der Puppe befindet,
eine Verbindung zur Puppe aufbauen und Mikrofon und Lautsprecher
nutzen."
http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20170013
Das ist übrigens die Originalschrift, aufgrund der die Behörde reagiert
hat.
Carsten S. schrieb:> Alter F. schrieb:>> d.h. eines Abhörenden.> NEIN, den DAS Hingegen ist FALSCH.
Ich hatte mich unglücklich ausgedrückt, ist aber auch nicht einfach~
Wenn es heißt "die dazu bestimmt sind", also zum Abhören, dann muss ja
auch ein Abhörender vorgesehen sein, sonst kann es ja nicht zum Abhören
bestimmt sein. In diesem Fall könnte man sich den Hersteller selbst
vorstellen oder eben den Kunden.
Ist es der Kunde, dann müsste die Puppe, um illegal zu sein, dazu
bestimmt sein von Eltern oder Dritten zum Abhören eingesetzt zu werden.
Ist der Hersteller der Abhörende, dann müsste die Puppe, um gegen das
Gesetz zu verstoßen, dazu bestimmt sein, Kunden oder Beschenkte, d.h.
Dritte abzuhören. Die Puppe ist sicherlich 'auf Grund ihrer
Funktionsweise in besonderer Weise dazu geeignet'.
Mit diesem Satz seh ich die Sache doch wieder anders, "dazu bestimmt
ist" zielt vielleicht nicht auf den Hauptzweck, sondern auf einen
Zweck ab. Man könnte so argumentieren: Wenn die Puppe nicht dazu
bestimmt wäre, abzuhören, dann dürfte es keine Verbindung zum Server
geben.
Bleibt noch der Passus "unbemerkt". Man könnte argumentieren, dass es
nicht Ziel der "Tarnung" als Puppe ist, das Abhören unbemerkt
durchzuführen, die Puppe ist also nicht dazu bestimmt, unbemerkt
abzuhören (auch wenn sie es tut).
Gleiches gilt für ein Babyfon, es ist dazu bestimmt, das Kind abzuhören.
Für das Kind geschieht das unbemerkt, aber findet das Abhören bewusst
unbemerkt statt? Klar, da ein normales Babyfon nicht getarnt ist, fällt
es sowieso nicht unter den §90.
A. K. schrieb:> Alter F. schrieb:>> Was wohl schwierig ist, naheliegender wäre, dass die>> Absicht des Herstellers im Verkauf der Puppe liegt.> <grins> Du merkst aber schon, dass dieser vierfache Axel mit> Mittelpunktslandung auf ausnahmslos jedes kommerzielle Produkt> anwendbar wäre? Und es demgemäss keinerlei kommerzielle Produkte geben> könnte, die §90 verletzen.
Nicht immer, z.B. könnte jemand USB-Sticks mit verstecktem Mikrofon in
Umlauf bringen, um Gespräche mitzuschneiden und an einen Server des
Herstellers zu senden (für was auch immer). Der Kunde weiß nichts davon,
dem Hersteller geht es also nicht um den Verkauf selbst, sondern um das
Abhören.
A. K. schrieb:> Cayla scheint eine Neigung zu Product Placement zu besitzen
Unter der Vorraussetzung würde ich meine Aussage revidieren, dass man
davon ausgehen muss, dass die Absicht des Herstellers im Verkauf der
Puppe liegt. Das Abhören wird gezielt dazu genutzt Werbeeinnahmen zu
generieren.