Hallo, ich habe eine Frage: Ich möchte mir ein Amateurfunkgerät(2,0m/0,7m) in mein Auto (Oktavia 1Z Bj. 2011) einbauen. Seite 109 Betriebsanleitung: ŠKODA lässt den Betrieb von Mobiltelefonen und Funkanlagen mit fachgerecht installierter Außenantenne und einer maximalen Sendeleistung von bis zu 10 Watt zu. http://ws.skoda-auto.com/OwnersManualService/Data/de/Octavia_1Z/11-2012/Manual/Octavia/A5_Octavia_OwnersManual.pdf Sind diese 10W am Ausgang am Funkgerät, ERP oder EIRP? vy 73 (leider noch kein Rufzeichen da Prüfung erst am 07.06.2017)
Im Zweifelsfall EIRP, weil das das ist, was in die "Luft" geht und somit evtl. mit der Bordelektronik interferieren könnte. Die Leckverluste entlang der Leitung sollten nur einen Bruchteil betragen. Du solltest ferner drauf achten, dass der Transceiver ein "e-Mark" hat und diese Bescheinigung mitführen. 73!
Am Funkgerät, nehm ich mal an. Wir produzieren hier auch für die Automobilen. Hier hat noch niemand was von EIRP gehört, glaube ich ;) ...
1 | Über Möglichkeiten hinsichtlich Montage und Betrieb von Mobiltelefonen und |
2 | Funkanlagen mit einer Sendeleistung von mehr als 10 W informieren Sie sich bei |
3 | einem ŠKODA Vertragspartner. |
steht aber auch da. Fahr doch mal hin und frag deinen ŠKODA-Mann. StromTuner
Danke M.N. schrieb: > Du solltest ferner drauf achten, dass der Transceiver ein "e-Mark" hat > und diese Bescheinigung mitführen. Kann ich davon ausgehen dass die Transceiver von ICOM, Yaesu, Kenwood sowas haben?
Falk Branz schrieb: > Kann ich davon ausgehen dass die Transceiver von ICOM, Yaesu, Kenwood > sowas haben? zu 99,99% ja, wenn es ein halbwegs aktuelles Gerät ist. Ich habe mir 2003 den IC706mk2G geholt und der hatte das glaub ich noch nicht (brauchte es aber auch noch nicht, weil es noch nicht diese Regelung gab), aber 2005 der FT8900 hatte schon ein e-Mark.
Wenn du DARC Mitglied bist kannst du auf den Mitgliederwebseiten vom DARC einiges erfahren was du darfst. z.B. gibt es dort ein Papier aus der ersichtlich ist, das auch bei modernen Autos ein Funkgerät ohne CE Zeichen eingesetzt werden darf. Hier wird zwischen Fahrzeugen bis drei Rädern und ab 4 Rädern unterschieden. Bis 3 Räder gilt die CE Vorraussetzung bei Fahrzeugen ab Baujahr 2002 zwingend. bei vierrädrigen Fahrzeugen nicht. Auserdem gibt es im DARC Mitgliederbereich jede Menge Informationen zu den einzelnen Fahrzeugherstellern was für maximale Sendeleistungen unter welchen Vorraussetzungen erlaubt ist. die 10W gelten nur pauschal. beim Golf6 Bj 2012 ist es z.B. erlaubt auf 2m und 70cm mit 50 W zu senden, wenn die Antenne fest auf Dachmitteoder hinten mittig montiert ist. bei anderen Antennenstandorten eben nur 10 W. Ralph Berres
Ich lese das so, als das es sich um eine Leistung am Wattmeter handelt. Ist EIRP bzw. ERP nicht angegeben, ist es auch nicht gemeint. Dann sollte es auch klar sein, das es ungünstiger ist, auf irgendwas inneres zu strahlen, also eine kleinere Leistung als bereits störend gilt, bzw. auch der Empfang schlechter ist. Den Beitrag von Ralph Berres fand ich informativ.
Falk Branz schrieb: > und Funkanlagen mit fachgerecht installierter Außenantenne Man sollte etwas Wert auf das Wort "fachgerecht" legen. Ein Kollege hatte vor Jahren sein C-Netz-Handy im Peugeot NUR auf dem Beifahrersitz liegen. Folge war, daß öfter der Motor ausging. Ob heute alles besser ist?
oszi40 schrieb: > Ein Kollege > hatte vor Jahren sein C-Netz-Handy im Peugeot NUR auf dem Beifahrersitz > liegen. Das war damals aber auch Wildwest, wo sich um EMV niemand ernstlich geschert hat. Deswegen kamen die Richtlinien ja überhaupt erst.
M.N. schrieb: > Im Zweifelsfall EIRP, weil das das ist, was in die "Luft" geht und somit > evtl. mit der Bordelektronik interferieren könnte. Welch Unsinn. EIRP ist das Produkt aus Sendeleistung und Antennengewinn in der Richtung des maximalen Antennengewinns. Im Nahfeld, also da wo sich das Auto und die Bordelektronik befinden, hat die Feldstärke wenig mit dem Antennengewinn zu tun. Das Richtdiagramm gilt nur für das Fernfeld. Falk Branz schrieb: > ŠKODA lässt den Betrieb von Mobiltelefonen und Funkanlagen mit > fachgerecht > installierter Außenantenne und einer maximalen Sendeleistung von bis zu > 10 Watt zu. > http://ws.skoda-auto.com/OwnersManualService/Data/de/Octavia_1Z/11-2012/Manual/Octavia/A5_Octavia_OwnersManual.pdf Dann frage die Zulassungsbehörde, welche Leistung laut Typzulassung des Fahrzeuges genehmigt ist. Hoffentlich wissen die damit besser Bescheid, als mit Abgasmessungen bei Diesel-Fzg
Ralph B. schrieb: > Bis 3 Räder gilt die CE Vorraussetzung bei Fahrzeugen ab Baujahr 2002 > zwingend. Heißt das, dass sich jeder Funkamateur, der als Amateurfunker ein Selbstbau-Funkgerät in einem 3-rädrigen Fahrzeug betreiben möchte, zusätzlich zur Einhaltung der Vorgaben nahc $7 AFuG ein CE-Kennzeichen "ausdrucken" muss?
Wolfgang schrieb: > eißt das, dass sich jeder Funkamateur, der als Amateurfunker ein > Selbstbau-Funkgerät in einem 3-rädrigen Fahrzeug betreiben möchte, > zusätzlich zur Einhaltung der Vorgaben nahc $7 AFuG ein CE-Kennzeichen > "ausdrucken" muss? Ich würde sogar noch weiter gehen: wenn die Anwendbarkeit der RED (früher RTTE) bejaht ist, dann ist doch für Sendeanlagen keine Selbstdeklaration (Modul A) möglich, oder? Also würde ich von einer zwangsläufigeb Beiteiligung einer notofizierten Stelle ausgehen. D.h. es muss auch eine Nummer hinter die CE.(und viel Geld auf ein anderes Konto) Sehr ihr das auch so?
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