Hier im Haus wurde kürzlich ein Elektrocheck durchgeführt. Dabei wurde bemängelt, dass der Hausanschluss auf zwei Phasen mit 63 A abgesichert ist, auf der dritten nur mit 50 A. Offenbar ist das schon seit Jahrzehnten so, also offenbar kein Problem. Frage: warum ist das ein Mangel, dem abgeholfen werden muss?
Vorweg: Ich selber führe auch E-Check durch. Normalerweise ist der Hausanschlusskasten verplombt, und nicht durchsichtig. Was also hat der E-Checker da verloren? Sollte er die Plombe entfernt haben, so muss er das Zuständige Stromversorger Benachrichtigen, dass der wieder verplombt. War die Plombe schon weg, ist das ein Mangel. Laut den Stromversorger, sollte jedem 63 A im Haus zur Verfügung stehen. Deine 50 A Sicherung ist in meinen Augen kein Mangel. Ich würde so was unter Bemerkung / Empfehlung schreiben. Hat dein Haus, den E-Check bestanden? Würde mich schon interessieren, was er noch als Mangel aufgeschrieben hat. Messprotokoll?
Ich liste mal die weiteren Mängel auf: 1. KG: Schleuse-Heizungsvorraum: Wandleuchte. Die Glasabdeckung bzw. die Wandleuchte muss durch eine feuchtraum-geeignete Wandleuchte, zweckmäßiger Weise als LED - Version ersetzt werden. 2. KG: Heizungsraum hinten, oben: offene Leitungsenden, unsachgemäß Die Leitungen müssen in eine Verteilerdose eingebracht werden. 3. KG: Heizungsraum vorne, oben: offene Leitungsenden, unsachgemäß Die Leitungen müssen in eine Verteilerdose eingebracht werden. 4. KG: Heizungsvorraum: Heizungs-Notschalter Kontrollleuchte defekt Die Kontrollleuchte des Heizungs-Notschalters ist defekt und muss erneuert werden. 5. KG: HM-Abstellraum b. Hzg.-Raum: Wandleuchte Glasabdeckung fehlt Die Glasabdeckung bzw. die Wandleuchte muss durch eine feuchtraum- geeignete Wandleuchte, zweckmäßiger Weise als LED - Version ersetzt werden. 6. TG: 5 Stück Leuchtstofflampen: kein Feuchtraumschutz mehr vorhanden Der Rest sind Hinweise und Empfehlungen, z.T. über Dinge, die mit Elektrik rein gar nichts zu tun haben. Die Punkte 2 und 3 sind echte Klopper: da sind zwei Kabel verbunden und die Enden einfach mit Isolierband verpappt. Punkt 5 ist in einem knochentrockenen Raum im Keller 1 und 6 sind auf jeden Fall Mängel. (Die Leuchtstoffröhren wurden durch dünnere ersetzt, der Feuchtigkeitsschutz ist unwirksam.) Darüber, ob der E-Check bestanden ist, oder nicht, steht im Prüfbericht nichts.
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Uhu U. schrieb: > Punkt 5 ist in einem knochentrockenen Raum im Keller Das kann sich schnell ändern, Stichwort Überschwemmung. (ich halte jetzt die geringere Absicherung von 50A auch für kein Problem, aber vielleicht sind ja die 63A illegalerweise hochgerüstet worden ?)
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Michael B. schrieb: > Das kann sich schnell ändern, Stichwort Überschwemmung. Dagegen würde aber die Feuchtraum-Installation auch nicht helfen... > (ich halte jetzt die geringere Absicherung von 50A auch für kein > Problem, aber vielleicht sind ja die 63A illegalerweise hochgerüstet > worden ?) Die 63 A sind hier die übliche Absicherung solcher Häuser. (Wäre das anders, hätte der E-Checker das bemängeln müssn - hat er aber nicht.)
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Michael B. schrieb: >> Punkt 5 ist in einem knochentrockenen Raum im Keller > > Das kann sich schnell ändern, Stichwort Überschwemmung. Jau, deshalb muss jetzt auch in allen Wohnungen an der Oder im ersten Stock Feuchtraummaterial verlegt werden.:-)
Was ist denn heutzutage noch tatsächlich ein Feuchtraum im Wohnhaus? -Badezimmer kann man als Feuchtraum durchgehen lassen -Küche schon nicht mehr -Kellerräume ja auch eher nicht - wenn irgendwo ne feuchte Ecke auftaucht, kommen ja schon die Leute in Vollschutz, um den höchstbedohlichen Schimmel zu entfernen (am gefährlichsten ist der den man noch gar nicht sieht :-) Als Kindererinnerung kenne ich noch die Waschküche samt kohlegeheiztem Waschkessel - das war ein Feuchtraum :-), Sichtweite unter 50cm. Trotz vorhandener Waschmaschine wurde einmal im Monat tatsächlich Kochwäsche gemacht.
H.Joachim S. schrieb: > -Badezimmer kann man als Feuchtraum durchgehen lassen Imho nicht, Feuchtraum ist nur wo Wasser drin stehen kann.
H.Joachim S. schrieb: > Was ist denn heutzutage noch tatsächlich ein Feuchtraum im Wohnhaus? > -Badezimmer kann man als Feuchtraum durchgehen lassen > -Küche schon nicht mehr > -Kellerräume ja auch eher nicht - wenn irgendwo ne feuchte Ecke Küche und Bad normalerweise nicht, da nur Räume unter der Erdoberfläche.
Uhu U. schrieb: > Die Punkte 2 und 3 sind echte Klopper: da sind zwei Kabel verbunden und > die Enden einfach mit Isolierband verpappt. Im Prinzip egal, so lange nicht Kinder daran kommen... Eine Verteilerdose für Aufputz lässt sich leicht darüber montieren, ein Loch in der Rückwand und weg ist die Gefahr... Natürlich würde ich das auch als Mangel beurteilen, allerdings nur ein leichter wie etwas Rost am Auspuff...
Mani W. schrieb: > Natürlich würde ich das auch als Mangel beurteilen, allerdings nur > ein leichter wie etwas Rost am Auspuff... Rost amAuspuff ist ein Mangel ? Ich habe meinen Endtopf mit Draht festgebunden, kein Mangel, der Endtopf ist doch fest. TÜV Nord
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Andreas B. schrieb: > Rost amAuspuff ist ein Mangel ? Nur ein LEICHTER, weil irgendwas muss ja bemängelt werden... > > Ich habe meinen Endtopf mit Draht festgebunden, kein Mangel, der Endtopf > ist doch fest. TÜV Nord Wahrscheinlich hast Du Haushaltsdraht verwendet, also ge/gn 1,5 mit Cu-Seele, die haben viel Wert, das geht locker durch:-)
Hubert M. schrieb: > Vorweg: Ich selber führe auch E-Check durch. Normalerweise ist der > Hausanschlusskasten verplombt, und nicht durchsichtig. Durchsichtige Hausanschlusskästen sind nicht unüblich, allerdings hab ich die bisher in EFH oder kleineren MFH gesehen. Die waren aber aber auch mit 63A abgesichert.
Hi Uhu U. schrieb: > 5. KG: HM-Abstellraum b. Hzg.-Raum: Wandleuchte Glasabdeckung fehlt > Die Glasabdeckung bzw. die Wandleuchte muss durch eine feuchtraum- > geeignete Wandleuchte, zweckmäßiger Weise als LED - Version ersetzt > werden. Warum sollte hier LED zweckmäßig sein? Läuft dort das Licht so lange, daß ich dort ein sparsames Leuchtmittel brauche? Nebenbei: Die Schiffsamatur in meinem Heizungsraum ist zur Hälfte in der Decke verschwunden (dort wurde wohl Mal die Decke begradigt, Altbau) und Glas ist auch nur am Leuchtmittel vorhanden - ne ganz normale Glühbirne. Für die anzusetzende Jahresbrenndauer wohl aber nicht die schlechteste Wahl ;) So viel Geld kann ich durch Austausch gar nicht sparen oder ich muß die neue Lampe dann wirklich Tag und Nacht durchleuchten lassen, daß ich irgend wann zumindest theoretisch ins Plus komme ...
Patrick J. schrieb: > Läuft dort das Licht so lange, daß ich dort ein sparsames Leuchtmittel > brauche? Nein, natürlich nicht, aber money, money makes the world go round und vernünftiges Denken ist eben nicht jedermanns sache. In der TG ist auch noch sowas: da laufen die Versorgungskabel von einer offenen Kabelbühne im Keller durch ein Brandschott rein, hängen dort ca. 1,5 m in einem dicken, mit Kabelbindern zusammengerafften Bündel, um dann durch ein weiteres Brandschott im zentralen Kabelschacht des Hauses zu verschwinden. Der E-Checker empfielt nun:
1 | Die Leitungen sollten in einen brandsicheren Kanal eingebracht bzw. |
2 | brandsicher ummantelt werden, da bei einem Brand in der TG die kompletten |
3 | Leitungen der Wohnungen zerstört werden könnten und ein Brand sich im |
4 | Versorgungs Schacht hocharbeiten könnte. |
Nun habe ich einfach mal gerechnet: - Wie oft kommen Garagenbrände vor? Schätzen wir mal grob, alle 1000 Betriebsjahre und - an den Kabeln entsteht ein Schaden von 100.000 € Der Schaden hat also einen Erwartungswert von 100 €. Wenn die brandsichere Verwahrung des Kabelbündels weniger als 100 € kostet, hat die Eigentümergemeinschaft gut investiert - und wenn sie den Schaden selbst bezahlen müsste, statt der Gebäudeversicherung. Nun ist aber diese brandsichere Verwahrung garantiert nicht für 100 € zu haben und die Gebäudeversicherung ist vorgeschrieben. M.a.W: Der gute Rat des E-Checkers ist eine schlechter...
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Uhu U. schrieb: > Die Leitungen sollten in einen brandsicheren Kanal eingebracht bzw. > brandsicher ummantelt werden, da bei einem Brand in der TG die > kompletten > Leitungen der Wohnungen zerstört werden könnten und ein Brand sich im > Versorgungs Schacht hocharbeiten könnte. Humbug! Die Brandabschottung verhindert das. Und das ist auch der Sinn der Brennabschottung. Voraussetzung ist natürlich die Brandabschottung ist Fachgerecht ausgeführt. (Firmen die darauf Spezialisiert sind, machen neben dem Brandschott ein Schildchen ran, mit Einbaudatum und verwendetes Produkt)
Uhu U. schrieb: > Nun habe ich einfach mal gerechnet: > - Wie oft kommen Garagenbrände vor? Schätzen wir mal grob, alle 1000 > Betriebsjahre Wenn in allen Garagen die Verkabelung so freizügig wäre, dann käme ein Brand wohl eher alle 10 Betriebsjahre vor -> Der Schaden hat also einen Erwartungswert von 10000 €.
Markus M. schrieb: > Wenn in allen Garagen die Verkabelung so freizügig wäre, dann käme ein > Brand wohl eher alle 10 Betriebsjahre vor -> Der Schaden hat also einen > Erwartungswert von 10000 €. Das ist jetzt aber nicht sehr logisch, denn von den Kabeln geht keine Brandgefahr aus. Sie sind lediglich selbst gefährdet, wenn in der TG ein Brand ausbrechen würde. An der Wahrscheinlichkeit für den Schaddensfall ändern sie also nichts. > dann käme ein Brand wohl eher alle 10 Betriebsjahre vor Die Garage und die Kabel sind übrigens 45 Jahre alt...
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H.Joachim S. schrieb: > -Badezimmer kann man als Feuchtraum durchgehen lassen Nope, ist keiner. Gelten aber verschärfte Bedingungen die Elektrik. Uhu U. schrieb: > 1. KG: Schleuse-Heizungsvorraum: Wandleuchte. Die Glasabdeckung bzw. > die Wandleuchte muss durch eine feuchtraum-geeignete Wandleuchte, > zweckmäßiger Weise als LED - Version ersetzt werden. Fraglich, ob der Raum überhaupt ein Feuchtraum ist. Aber kaputte Abdeckung sollte schon ersetzt werden. > 4. KG: Heizungsvorraum: Heizungs-Notschalter Kontrollleuchte defekt > Die Kontrollleuchte des Heizungs-Notschalters ist defekt und muss > erneuert werden. Fraglich, ob Schalter überhaupt erforderlich, ist erst ab 50kW Heizleistung vorgeschrieben. Aber wenn sollte die Lampe schon gehen. > 5. KG: HM-Abstellraum b. Hzg.-Raum: Wandleuchte Glasabdeckung fehlt > Die Glasabdeckung bzw. die Wandleuchte muss durch eine feuchtraum- > geeignete Wandleuchte, zweckmäßiger Weise als LED - Version ersetzt > werden. Siehe 1. > 6. TG: 5 Stück Leuchtstofflampen: kein Feuchtraumschutz mehr vorhanden Siehe 1. Allerdings setze ich auch in trockenen Räumen gern Feuchtraummaterial ein, weil es einen guten Staubschutz bietet.
Die TG mit ihren Leuchtstofflampen würde ich schon als Feuchtraum bezeichnen - das Dach ist stellenweise nicht ganz dicht... Kann man die Vorschriften, nach denen die Prüfnug angeblich vorgenommen wurde - VDE 0105 und DGUV-Vorschrift 3 - irgendwo einsehen, oder zumindest eine Beschreibung, was dort drin steht?
Uhu U. schrieb: > Kann man die Vorschriften, nach denen die Prüfnug angeblich vorgenommen > wurde - VDE 0105 und DGUV-Vorschrift 3 - irgendwo einsehen Gegen Geldeinwurf beim Beuth-Verlag, oder in einer gut sortierten Uni-Bibliothek.
https://de.wikipedia.org/wiki/Feuchtraum Mag etwas plump erscheinen, auf eine Frage mit einem Wikipedia-Link zu antworten, aber ... das wesentliche steht da halt drin.
Kann gut sein, daß es das gibt, aber da kommt man ohne den Beuth-Verlag nicht 'ran. Ich habe keinen Zugriff auf das Material, ich brauch's nicht für meine Arbeit.
Die Elektriker scheinen nach der Faustregel "alles unterhalb EG ist Feuchtraum" zu arbeiten, aber auch nicht immer...
Uhu U. schrieb: > Die TG mit ihren Leuchtstofflampen würde ich schon als Feuchtraum > bezeichnen - das Dach ist stellenweise nicht ganz dicht... Praktisch eine Trief-Garage MfG Paul
Paul B. schrieb: > Praktisch eine /Trief-Garage/ Ja, so etwas würde ich eindeutig als Feuchtraum bezeichnen: http://06.live-radsport.ch/images/09101714646-cancun-mexiko---rio-secreto---eine-trpofsteinhoehle-durch-die-man-schwimmen-kann-hier-die-gruppe-mit-florencio-ramos-angel-vicioso-und-paco-mancebo.jpg
Harald W. schrieb: > Ja, so etwas würde ich eindeutig als Feuchtraum bezeichnen: > http://06.live-radsport.ch/images/09101714646-cancun-mexiko---rio-secreto---eine-trpofsteinhoehle-durch-die-man-schwimmen-kann-hier-die-gruppe-mit-florencio-ramos-angel-vicioso-und-paco-mancebo.jpg Genau so habe ich mir das auch gedacht. Den Humor-Befreiten aber steht das Wasser schon wieder Oberkante Unterlippe. Nur keine Wellen machen... :) MfG Paul
Ich dachte, Schmelzsicherungen haben unterschiedliche Durchmesser, damit man keine falschen Werte bestücken kann. Ist das zwischen 50A und 63A nicht so?
Christoph K. schrieb: > Ich dachte, Schmelzsicherungen haben unterschiedliche Durchmesser, damit > man keine falschen Werte bestücken kann. Ist das zwischen 50A und 63A > nicht so? Vielleicht sind es NH-Sicherungen? http://img.directindustry.de/images_di/photo-g/63110-8359867.jpg MfG Paul
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Christoph K. schrieb: > Schmelzsicherungen haben unterschiedliche Durchmesser, damit > man keine falschen Werte bestücken kann. Ist das zwischen 50A und 63A > nicht so? Du kannst keine 63A Rundsicherung in einen 50A Einsatz schrauben, Du kannst aber 50A in einen 63A Einsatz schrauben. Dürften aber NH Sicherungen sein.
hallo uhu, siehe Anhang, das sollte in etwa zudem Errichtungszeitraum passen Namaste sorry, für die Bilder, Ich hatte sie meines Wissens senkrecht aufgenommen, vielleicht kann das ein Mod drehen.
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Christoph K. schrieb: > Ist das zwischen 50A und 63A nicht so? Das ist die Panzersicherung - da sind NH-Trenner üblich und der Kasten ist plombiert.
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Winfried J. schrieb: > siehe Anhang Damit zählt also der ganze Keller außer dem Heizungsraum dazu. Vielen Dank!
Gibt es sowas wie Sci-Hub https://sci-hub.ac/ für technische Vorschriften, wie das ganze DIN / EN - Zeug usw.?
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