Hallo, darf ich einmal nach Erfahrungs- und Richtwerten bezüglich einer angemessenen Erfindervergütung fragen und worauf man bei einer solchen Vereinbarung achten muss? Viele von euch haben ja sicherlich mehr oder weniger wertvolle Arbeitnehmererfindungen gemeldet und mich würde brennend interessieren, was die Arbeitgeber dort für Zahlungen an euch leisten, bzw. welche Höhen von den Arbeitgebern angeboten wurden und ob und In welcher Weise dort Spiel für Verhandlungen besteht?
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Schau doch in deinen Arbeitsvertrag. Hast du unterschrieben, alle deine Ideen gehören dem Unternehmen? Oder hast du unterschrieben, alle Ideen, die du während der Arbeitszeit realisierst gehören dem Unternehmen? Verhandlungsspielraum? Steve Wozniak stellte fest, nach seinem Arbeitsvertrag gehörte alle seine Ideen HP. Trotzdem konnte er mit denen aushandeln, er darf seinen Computer, den er in seiner Freizeit entwickelte, selbst vermarkten.
ArbeitnehmerErfinder schrieb: > darf ich einmal nach Erfahrungs- und Richtwerten bezüglich einer > angemessenen Erfindervergütung fragen und worauf man bei einer solchen > Vereinbarung achten muss? guckst du da: http://patentanwaltskanzlei.de/leistungen/arbeitnehmererfindungen/verguetungsbeispiel/
Noch einer schrieb: > Steve Wozniak stellte fest, nach seinem Arbeitsvertrag gehörte alle > seine Ideen HP. Nein, das stimmt nicht ganz: "Ich glaube, ich habe etwas unterschrieben, womit ich mich einverstanden erklärt habe, dass HP auf alles was ich entwerfe, das Vorkaufsrecht hat." Also hat er dem HP-Managment Idee und prognostizierten Preis vorgestellt und siehe da " .. erhielt ich auch die schriftliche Bestätigung, das keine Abteilung interessiert war." zitiert nach ISBN 978-3-8266-9109-6 S. 70 Aber darum geht es wohl nicht > darf ich einmal nach Erfahrungs- und Richtwerten bezüglich einer > angemessenen Erfindervergütung fragen vor ca. 15 Jahren hab ich einmalig 500€ für eine mit einem Kollegen entwickelten Idee erhalten die zum Patent angemeldet wurde. Das Patent wurde m.W. nicht in der Firma eingesetzt. In einer anderen Firma gabs Punkte für Verbesserungen, die wohl einmal in Jahr in Besäufnis umgerubelt werden sollten. Lief unter dem Stichwort Prozessoptimierung nach Kanban.
Noch einer schrieb: > Schau doch in deinen Arbeitsvertrag. Kann er sich schenken. Das ist in Deutschland gesetzlich mit dem Arbeitnehmererfindergesetz geregelt und kann nicht durch den Arbeitsvertrag ausgehebelt werden. > Verhandlungsspielraum? Gibt es nicht. Das Arbeitnehmererfindergesetz regelt was gemeldet werden muss und welche Fristen es gibt. Es regelt auch, unter welchen Bedingungen der Erfinder eine angemessene Vergütung bekommt. Was "angemessen" ist steht natürlich mal wieder nicht drin. Das regeln notfalls die Gerichte. ArbeitnehmerErfinder schrieb: > darf ich einmal nach Erfahrungs- und Richtwerten bezüglich einer > angemessenen Erfindervergütung fragen und worauf man bei einer solchen > Vereinbarung achten muss? Mein jetziger Arbeitgeber arbeitet mit Standardvereinbarungen. Ihm wurden die individuellen Vereinbarungen zu aufwendig. Individuelle Vereinbarungen gibt es nur noch, wenn die Erfindung ein extremes Potential hat. Eine Erfindung erhält aufgrund einer Einschätzung ihres Wertes für unsere Produkte und ihres Potentials einen Multiplikator. Mit dem werden Basispauschalen multipliziert. Die sich ergebenden Pauschalen werden schrittweise gezahlt. Für eine normale, nicht weltbewegende Erfindung kommen Pauschalen von jeweils ein paar tausend Euro bei Anmeldung, ein paar tausend Euro bei Erteilung, ein paar tausend Euro bei Verlängerung und bei Zweitanmeldungen heraus. Damit hat es sich bei normalen Erfindungen. Wir rechnen nicht nach Stückzahlen, weil wir unsere Produkte nicht in großen Stückzahlen bauen. Bei Annahme der Pauschale für die Anmeldung und für die Erteilung stimmt man jeweils einem Standardvergütungsvertrag zu, der z.B. regelt, dass man alle zur Anmeldung notwendigen Unterschriften leisten wird, usw. Die Standardverträge enthalten eine Klausel, nach der eine Erfindung neu eingestuft werden muss, sollte sie sich als sehr erfolgreich herausstellen.
... das ArbeitnehmerERfindungsgesetz ist mir schon bekannt, nur wie angesprochen geht daraus keineswegs hervor, wieviel nun an Entlohnung angemessen ist. In dem Angebot meiner Firma wird etwas über 100 Euro geboten, wofür man aber gleichzeitig eine Abtretung aller Rechte des Arbeitnehmers gemäß den Paragraphen 13, 14, und 16 des o.g. Gesetzes leisten soll. Darüber hinaus wird eine jährliche Beteiligung an den gemachten Umsätzen angeboten, was ja eigentlich kein schlechter Ansatz ist, aber leider sehe ich darin ein Problem, denn das Patent wird mutmaßlich niemals in ein Produkt einfließen. Nichtsdestotrotz hat es aber ja, schlichtweg weil es existiert, einen sperrenden Charakter gegenüber Konkurrenzunternehmen, denen nun eben ein möglicher Lösungsweg verbaut ist. Um das einfach besser einordnen zu können, möchte ich gerne wissen, ob die Entlohnung für das Patent möglicherweise dennoch in einem üblichen Rahmen liegt, oder ob ich damit nicht insgeswamt über den Tisch gezogen werde...
ArbeitnehmerErfinder schrieb: > > Um das einfach besser einordnen zu können, möchte ich gerne wissen, ob > die Entlohnung für das Patent möglicherweise dennoch in einem üblichen > Rahmen liegt, oder ob ich damit nicht insgeswamt über den Tisch gezogen > werde... > In dem Angebot meiner Firma wird etwas über 100 Euro geboten, wofür man > aber gleichzeitig eine Abtretung aller Rechte des Arbeitnehmers gemäß > den Paragraphen 13, 14, und 16 des o.g. Gesetzes leisten soll. In "meiner" Firma umfasste die regelung aber nicht nur die Rechteabtretung sondern die Firma übernahm auch alle Kosten für die Patentanmeldung etc.. Das Patent kann ich zwar nicht finaziell verwerten, aber zumindest ideell. So ne Liste von Patentanmeldungen macht sich gut auf dem Bewerbungsbogen. Kosten für ne Patentanmeldung sollten für die Firma bei einigen Tausend Euro liegen - die muss man bei einer solchen regelung nicht selbst zahlen. > Darüber hinaus wird eine jährliche Beteiligung an den gemachten Umsätzen > angeboten, was ja eigentlich kein schlechter Ansatz ist, aber leider > sehe ich darin ein Problem, denn das Patent wird mutmaßlich niemals in > ein Produkt einfließen. Hatte die selbe Regelung, Nutzen im ersten Jahr wird anteilig ausgezahlt. Wobei man nachfragen sollte, ob "Nutzen" nur auf eigenen Produkte bezogen ist. Oder auch Lizenzeinahmen beinhalt, wenn ein Mitbewerber das Patent nutzt. > Nichtsdestotrotz hat es aber ja, schlichtweg > weil es existiert, einen sperrenden Charakter gegenüber > Konkurrenzunternehmen, denen nun eben ein möglicher Lösungsweg verbaut > ist. Nicht nur sperrend, es enssteht auch die Möglichkeit der Lizenzierung. Bei einer Patentanmeldung werden geringere Gebühren erhoben, wenn eine Lizenzierung nicht ausgeschlossen wird (PatG §23 (1) - https://dejure.org/gesetze/PatG/23.html ). Normalerweise wird dem Erfinder die Patentanmeldung zur Kenntnissnahme zugestellt - mal auf diesen Punkt achten.
Jetzt muß ich mal zu der Thematik ein paar vllt. sehr banale Fragen allgemeiner Natur stellen: hier in dem Fred geht es um echte Erfindungen, diese müssen sicherlich eine gewisse Schöpfungstiefe haben? Wo fängt diese an und wo hört der einfache Arbeistauftrag in der einfachen Arbeitsausführung bitte auf. Hier im Bereich Ausbildung + Studium und Beruf gibt es massenhaft Threads um meist ganz einfache Sachverhalte, die genauer betrachtet, in jeder Firma zum Tragen kommen. So z.B. das Gehalt und die Konditionen bei Start-Ups oder Klitschen bis zu Konzernen. Wenn man jetzt in einem Fachbetrieb oder auch Start-Up seinen AV bekommt, und dann merkt, dass die einen nicht nur dabei über den Tisch gezogen haben, mit lauter schönen Worten, sondern von der eigentlichen fachlichen Arbeit und dem Arbeitsablauf auch gar keinen Plan haben, man selber aber mit schon einiger Berufserfahrung weiß wie was zu tun ist, und was wie lange dauert oder kostet. Da sehe ich so viele Potentiale von AN-"Erfindungen", da müsste mancher normale Facharbeiter eine satte Protion Zuschläge (gedlmäßig) bekommen, weil die Frima eigentlich nichts kann und weiß, außer welchen geringen Lohn die zahlen wollen! Praktisch immer das Prinzip e.K. stellt sich Leute ein, um aus seiner Dumm- und Faulheit sich ein schönes Leben zu machen. Das Einzige was diese Herrschaften AG können sind AV und RE zusammenzuschustern. Also wo fängt eine Erfindung an und wo hört der normale Arbeitsablauf auf? Hoffe ich wurde so allgemein verstanden?
Als AN bist Du doch der Depp, mit Erfindungen. Da wirst Du mit einem Hungerlohn abgespeist. Besser ist es, als Selbständiger für Firmen zu arbeiten, dann gibt es niemanden, der Dir was streitig macht, weil nicht nachweisbar ist, wann Du die Idee genau gehabt hast. Wenn es etwas ist, was der aktuelle Kunde gebrauchen kann, wird er es kaufen ansonsten bist Du frei.
Selbständiger schrieb: > Als AN bist Du doch der Depp, mit Erfindungen. Da wirst Du mit einem > Hungerlohn abgespeist. Eben. Das dient eher als "virtuelle Verhandlungsmasse" bei Hochgruppierungen / Bewerbungen.
Noch einer schrieb: > Steve Wozniak ... seinen Computer, den er in seiner Freizeit entwickelte ... selbst Freizeit stimmt nach der Hörbuchfassung nur bedingt. Er ließ dort sprechen, dass er nach der normalen Arbeit nach Hause fuhr, schnell aß und dann zurückkehrte und wieder "einstempelte". Wobei es aber sein könnte, dass im Original damit nicht eine Arbeitszeiterfassung gemeint ist. Jedenfalls hat er für die beiden Computer HPs Büros und Equipment genutzt.
Selbständiger (Gast) > Als AN bist Du doch der Depp, mit Erfindungen. woher willst du das eigentlich wissen? > Da wirst Du mit einem Hungerlohn abgespeist. Abgespeist werden nur Depppen, und die haben meist keine Erfindungen außer Fantasien! > Besser ist es, als Selbständiger für Firmen zu arbeiten, dann gibt es > niemanden, der Dir was streitig macht, du erzählst einen Käse, und dann noch so was von gequirllt > weil nicht nachweisbar ist, wann Du die Idee genau gehabt hast. Als Selbständiger, der du ganz offensichtlich nicht wirklich bist, hast du ganz andere Problemchen, u.a. deine Kohle für deine Leistung auch zu bekommen. > Wenn es etwas ist, was der aktuelle Kunde gebrauchen kann, wird er es > kaufen ansonsten bist Du frei. ja frei von deiner Leistung ohne Vergütung
genervt > Eben. Das dient eher als "virtuelle Verhandlungsmasse" bei Hoch- > gruppierungen / Bewerbungen. In welcher Traumwelt seid Ihr beiden denn zu Hause? DFer eine hat schon eine Klitsche hinter sich und weiß nicht mehr wie es dort zuging, der Andere redet in der reinen Theorie!
Na, da ist mal wieder Niemand frustriert. Das kann ja heiter werden.
Mein Vater war Leiter der Farbfernsehentwicklung bei Blaupunkt. Er hatte in der Firma die meisten Patente. Der Zweitbeste hatte für seine Patente die dreifach Zeit weil länger dabei und deutlich älter. Nach seinem Tot 1975 gab es noch einmal posthum 100000DM für ein Patent, bei dem Blaupunkt in einem mehrjährigen Rechtsstreit gegen Grundig beweisen musste, das ein Ex- Mitarbeiter meines Vaters geistiges Eigentum entwendet hatte um illegal bei Grundig ein Patent anzumelden. Der Streitwert den Grundig bezahlen musste wegen der Patentverletzung war mehr als zweistellig im Millionenbereich. mfg Michael Einige Patente kann man noch finden Dipl. Ing Rolf Ohlhorst Es ging damals um signifikante Reduzierungen der Konvergenzregeler. Von 125 auf 100 danach auf 25
500-1000€ für die erfolgreiche Anmeldung. Bei Einsatz in Produkten dann auch ggfs. regelmäßige Zahlungen, da kenn ich aber keine konkreten Werte
Michael Ohlhorst schrieb: > 1975 gab es noch einmal posthum 100000DM für ein Patent Also quasi etwas mehr als der Dampfer kostete ;-)
Unsre Firma machts einfach: Es gibt nichts. Man könne ja klagen, wenn mal will. Immerhin muß man nix zahlen, obwohl das der Chef gerne hätte. SO! Schafft man ein Klima für Innovationen....
Ich erinnere mich an ein Gespräch mit meinem Prof, der den jährlichen Scheck seines frühren AGs (großer Konzern) mit der Vergütung in dem betreffendem Jahr einfach in den Müll entsorgt hatte. (Waren ein paar hundert Euros jedes Jahr an Vergütung - der Firma hat es wohl so 20 Mio gespart - er hat es aber mit Humor genommen - er hatte so auch ausgesorgt...)
Achim S. schrieb: > Noch einer schrieb: >> Steve Wozniak ... seinen Computer, den er in seiner Freizeit entwickelte ... > selbst Freizeit stimmt nach der Hörbuchfassung nur bedingt. > Er ließ dort sprechen, dass er nach der normalen Arbeit nach Hause fuhr, > schnell aß und dann zurückkehrte und wieder "einstempelte". Wobei es > aber sein könnte, dass im Original damit nicht eine Arbeitszeiterfassung > gemeint ist. > > Jedenfalls hat er für die beiden Computer HPs Büros und Equipment > genutzt. Ist nicht ganz falsche und stimmt auch nicht 100%. Habs im oben genannten Interview nachgelesen: Seinen ersten Computer, den Cream Soda (mit diskret aufgebauter 4 bit ALU) hat er noch vor der HP-Zeit gebaut. Sein erstes Teletype terminal wohl auch. Der Videospielprototype den dann Steve Jobs an Atari verkaufte entstand auch ohne HP -Beteiligung. Tipp am Rande: Filmschnippsel bei youtube: https://www.youtube.com/watch?v=xCAXmH2jZII Den Home Brew Computer Club Computer (direkter Vorgänger des Apple-I) entstand während seiner Zeit bei HP. Zumindest gibt er an dort die Schaltpläne die er im Club verteilte kopietr zu haben. Zu Apple I und II schreibt er das er die beiden in seiner Mietwohnung und nachts bei HP entwickelte. Wozniak wollte eigentlich bei HP bleiben und nebenher Hobbyisten-Computer bauehn und damit angeben. Er wurde mehr oder weniger von Mike Makule, dem ersten Invester bei Apple zur Kündigung gezwungen um bei Apple voll einzusteigen. Bauteile hat er wohl immer selbst besorgt und bezahlt, deshalb hat er auch immer versucht mit möglichst wenig Chips auszukommen.
Berufsrevolutionär schrieb: > Ist nicht ganz falsche und stimmt auch nicht 100% Naja, mit "beiden" waren auch nur Apple I und II gemeint. Und auch nicht Vollzeit oder gar Chip-Diebstahl. Berufsrevolutionär schrieb: > Tipp am Rande: Filmschnippsel bei youtube: Naja, die "Interpretation" der Breakout-Entwicklung lehnt sich recht frei an die Biografien der Steves und Nolans an.
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