Forum: Ausbildung, Studium & Beruf TREI Schein: Befähigungen


von Seiboldus (Gast)


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Hallo miteinander,

ich habe demnächst vor den TREI Schein (Kurs) zu machen.
Jetzt habe ich bei meinen Recherchen nichts darüber gefunden, was man 
nun letztenendlich alles machen draf. (Außer Hausanschluss)
Auf der Seite der Innung ist nur von den abgefragten Themen* (siehe 
unten) zu lesen. Also ist meine Frage: Darf ich damit also neben 
Hausanschluss auch Arbeiten unter Spannung ausführen oder dergleichen?

*
1.
Rechtlicher Rahmen

Niederspannungsanschlussverordnung

NAV

Messzugangsverordnung

MessZV

2.

Allgemein anerkannte Regeln der Technik und Arbeitssicherheit

Messzugangsverordnung

MessZV

TRBS 1203 (Befähigte Person, Besondere Anforderungen, Elektrische 
Gefährdungen)

DGUV Vorschrift 3
(Elektrische Anlagen und Betriebsmittel)

DGUV Regel 103-011

Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und
Betriebsmitteln (bisher: BGR A3)
Anforderungen an die Werkstattausrüstung,
Ausrüstungsgegenstände, Mess und Prüfgeräte, Sicherheitseinrichtungen

DIN VDE 0100, insbesondere die Teile 410, 520, 540 und 704

Anwendungsregeln, insbesondere:
Anforderungen an Zählerplätze (VDE AR N 4101)

Anschlussschränke im Freien (VDE AR N 4102)

Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (VDE AR N 4105)

DIN VDE 0298, Teil 4

3.

Prüfen und Inbetriebnahme von elektrischen Anlagen

DIN VDE 0100 Teil 600 (Erstprüfungen)

DIN VDE 0105 Teil 100 (Betrieb von elektrischen Anlagen)

Erstellen von Prüfprotokollen für beide Normen (DIN VDE 0100 und 0105)

Plombierung

4.
Schaltanlagen und Verteiler

Überstrom und Kurzschlussschutz (Selektivität)

Projektierung und Bau von Schaltanlagen nach DIN EN 61 439
(VDE 0660 600)

Zählerplätze nach DIN VDE 0603

5.
Projektierung und Anmeldung elektrischer Anlagen

DIN VDE 0100 sowie die Planungsnormen

DIN 18012 (Hausanschlusseinrichtungen)

DIN 18013 (Nischen für Zählerplätze)

DIN 18014 (Fundamenterder)

DIN 18015 (Elektrische Anlagen in Wohngebäuden)

TAB und zugehörige Richtlinien der
Netzbetreiber, insbesondere
Erzeugungsanlagen und
Netzrückwirkungen

Bauordnung und Sonderbauverordnungen

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Seiboldus schrieb:
> ich habe demnächst vor den TREI Schein (Kurs) zu machen.
> Jetzt habe ich bei meinen Recherchen nichts darüber gefunden, was man
> nun letztenendlich alles machen draf. (Außer Hausanschluss)
> Auf der Seite der Innung ist nur von den abgefragten Themen* (siehe
> unten) zu lesen. Also ist meine Frage: Darf ich damit also neben
> Hausanschluss auch Arbeiten unter Spannung ausführen oder dergleichen?

Warum frägst du uns?

von Seiboldus (Gast)


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Habe mir gedacht, ich frage hier mal nach, weil es vielleicht einer 
wissen könnte.
Bei der Innung bekomme ich immer nur die Antwort, dass alles auf der 
Internetseite steht

von Elo (Gast)


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Welche Voraussetzungen von der ganzen Liste hast du dazu?
Den Lehrgang besuchen und dann die Prüfung dazu machen, was gibt es da 
für Fragen?
Ach den Lehrgang willst nicht sondern nur die Prüfung machen, oder geht 
es dir darum was man danach mit dem Schein machen darf?

Ohne Eintragung in das Verzeichnis beim VNB darfst du gar nichts an 
seinem Netz machen, auch nicht am Hausanschluß, außer den Zählerstand 
ablesen und Tür auf und wieder zu.

Als EFK stehen solche Fragen eigentlich nicht im Raum, Angestellte als 
Eli stellen solche Fragen auch eher nicht!

Na dann leg mal los was du bisher darfst und gemacht hast!

von Seiboldus (Gast)


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Elo schrieb:
> Den Lehrgang besuchen und dann die Prüfung dazu machen, was gibt es da
> für Fragen?
> Ach den Lehrgang willst nicht sondern nur die Prüfung machen, oder geht
> es dir darum was man danach mit dem Schein machen darf?

Den Lehrgang will ich auf jedenfall besuchen.
Mir geht es hauptsächlich darum, was ich danach mit dem Schein machen 
darf.
Selber bin ich Elektriker (Industriemeister <--- Schande über mich, weil 
kein Handwerksmeister)
Möchte mich eben nur gerne ersteinmal informieren, da mir keiner bis 
jetzt eine klare Antwort geben konnte und ich nichts eindeutiges 
gefunden habe.

P.s. das mit der Eintragung beim VNB wusste ich schon, trotzdem danke :)

von Sven L. (sven_rvbg)


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Die Matrix von Seite 7 ist für dich vielleicht interessant.

Der TREI-Schein ist Vorrausetzung für die Eintragung beim VNB, 
Elektromeister (Handwerk) haben diese Vorrausetzung schon mit der 
Meisterprüfung erfüllt, wenn das Ergebnis entsprechend gut ist.

von Seiboldus (Gast)


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Sven L. schrieb:
> Die Matrix von Seite 7 ist für dich vielleicht interessant.

Weis nicht genau was du damit meinst :)??

von Sven L. (sven_rvbg)


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von Marc (gierig) Benutzerseite


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Seiboldus schrieb:
> Also ist meine Frage: Darf ich damit also neben
> Hausanschluss auch Arbeiten unter Spannung ausführen oder dergleichen?

Seiboldus schrieb:
> Selber bin ich Elektriker (Industriemeister <--- Schande über mich, weil
> kein Handwerksmeister)

Als Elektriker und als Industriemeister wirst  du mit Sicherheit die 
guten alten 5 Sicherheitsregeln
verstanden und verinnerlicht haben.
https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCnf_Sicherheitsregeln

Da wird auch kein  TREI Schein dir die explizite Erlaubnis geben unter 
Spannung zu arbeiten.
Wohl war aber zu versuchen abzufragen wie der Umgang auszusehen hat für 
AuS Arbeiten um nicht als Stück kohle zu enden.

Die „Technische Regeln Elektro Installation“ Prüfung ist kein Zusatzwerk 
oder Ausbildung die besondere Befähigung vermittelt..
Ganz allgemein bedeutet dieser Schein nicht das du Irgendwas 
mehr/besser/weniger/schöner/erstmalig darfst.
Er ist nur eine der Voraussetzung um eingetragen zu werden ins 
Installation Verzeichnis des VNB (ggf. auch für Eintragungen in die 
Handwerksrolle der Kammer)
und ein Nachweis für den VNB/Kammer darüber das du befähigt/informiert 
bist diese Arbeiten auch im Sinne des VNB Fachgerecht durchzuführen.

Sobald du dann auf der VNB Liste stehst darf du die Arbeiten dann auch 
durchführen.
ine

von Seiboldus (Gast)


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Aaaah... OK.
Genau das wollte ich wissen.
Danke für die ausführliche Information. :D

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Beitrag #5266986 wurde von einem Moderator gelöscht.
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von Jörg (Gast)


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Ich bin gelernter Elektroinstallateur, im Handwerk die Gesellenprüfung 
und 2004 den Industriemeister gemacht. Jetzt überlege ich mich 
selbstständig zu machen. Benötige ich noch den TREI Schein ? Oder trägt 
mich der VNB so ein ?
Vielen Dank für Eure Antworten.

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