Mein Vertrag läuft demnächst aus aber ich habe gute Karten in einer anderen Abteilung weiter zu arbeiten, nachdem ich jetzt die Abteilung wechsle, ist wieder eine Befristung möglich?
Quelle: https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/befristeter-arbeitsvertrag/2188756.html Zitat:
1 | Auch hier kommt es auf die Details an. Denn in Paragraf 14, Absatz 2 |
2 | TzBfG heißt es zwar: „Eine Befristung nach Satz 1 [d. h.: ohne Sachgrund] |
3 | ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein |
4 | befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.“ Dennoch |
5 | kann eine Befristung zulässig sein – wenn ein Sachgrund vorliegt. Diese |
6 | Regelung ermöglicht es beispielsweise einem Arbeitgeber, einen Mitarbeiter |
7 | erst ohne Grund befristet einzustellen und im Anschluss als |
8 | Elternzeitvertretung zu beschäftigen. |
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René F. schrieb: > Mein Vertrag läuft demnächst aus aber ich habe gute Karten in einer > anderen Abteilung weiter zu arbeiten, nachdem ich jetzt die Abteilung > wechsle, ist wieder eine Befristung möglich? Frage einen Anwalt Deines Vertrauens. Wer die Frage hier beantwortet begibt sich schnell in den Bereich der Rechtsberatung und die dürfen nur bestimmte Berufsgruppen durchführen.
René F. schrieb: > Mein Vertrag läuft demnächst aus aber ich habe gute Karten in > einer > anderen Abteilung weiter zu arbeiten, nachdem ich jetzt die Abteilung > wechsle, ist wieder eine Befristung möglich? Das dürfte allein schon deswegen nicht so ohne weiteres gehen, da sonst große Firmen die gesetzlichen Befristungsregelungen ja ganz einfach dadurch aushebeln könnten, in dem sie Mitarbeiter nach dem Drehtürprinzip durch ihre Abteilungen durchreichen. Befristungen mit Sachgrund sind meist eher bei Universitäten und Forschung üblich, weil die Projekte extern finanziert und zeitlich begrenzt sind. Von der Industrie kenne ich das nicht. Keine Rechtsberatung, eher so eine persönliche Empfehlung: Wenn die Damen und Herren nach 2 Jahren Befristung immer noch nicht genau wissen, ob du gut genug für ihr Hamsterrad bist, dann wissen es die Damen und Herren nach 10 weiteren Jahren noch immer nicht. Was in dem Fall auch daran liegen könnte, weil die Damen und Herren nen billigen Peter suchen mit dem man's machen kann. Dann wäre ein unbefristetes Hamsterrad in einer anderen tierlieben Familie besser für dich.
Suche dir einen neuen Arbeitgeber. Gebückte Haltung ist schädlich für die Gesundheit.
Alexander J. schrieb: > Bereich der > Rechtsberatung und die dürfen nur bestimmte Berufsgruppen durchführen. Die aber auch nicht viel verlässlicher sind. Freie Meinungsäußerung ist keine Rechtsberatung.
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