Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Kündigung während der Probezeit Was dann?


von Rabbi (Gast)


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Hallo Leute,

ich bin absolvent und arbeite seit 5 Monate als softwareentwickler über 
die Leihfirma Ferchau. Mein Chef hat mich heute darüber informiert, dass 
die Firma aus finanzielle Gründe alle Leiharbeitnehmer (also ich 
inklusiv) am nächsten mitte Mai kündigen werden. Aber meine Leihfirma 
hat mir bis jetzt noch nichts gesagt.
Fragen:

1-) was tut man wenn man gekündigt wird?

2-) Ich möchte wissen wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich 
ebenso von meiner Leihfirma gekündigt wird? Die wissen schon von meiner 
heutige Kündigung und haben momentan keine andere Projekt für mich.

3-) Inzwischen hatte ich vor den Antrags auf Einbürgerung zu stellen, da 
ich immer noch von meiner Leihfirma angestellt bin. Termin steht schon 
fest mit allen Unterlagen. Oder lohnt es sich nicht mehr?

4-) Könnte ich trotz der Kündigung ein Arbeitszeugnis vom Kunde 
verlangen oder vom Ferchau und wie sieht dann meine Berufschance ab 
jetzt aus? Wie erklärt man so eine Situation im nächsten 
Vorstellungsgespräch?

Ich danke euch für eure Zeit und freue mich euch zu lesen.

Lg Rabbi

von Martin S. (sirnails)


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Rabbi schrieb:
> Hallo Leute,
>
> ich bin absolvent und arbeite seit 5 Monate als softwareentwickler über
> die Leihfirma Ferchau. Mein Chef hat mich heute darüber informiert, dass
> die Firma aus finanzielle Gründe alle Leiharbeitnehmer (also ich
> inklusiv) am nächsten mitte Mai kündigen werden. Aber meine Leihfirma
> hat mir bis jetzt noch nichts gesagt.
> Fragen:
>
> 1-) was tut man wenn man gekündigt wird?

Erstmal nichts. Gekündigt wurde - wenn überhaupt - der Vertrag zwischen 
dem entleihenden, und dem leihenden Unternehmen. Du bist in dieser Sache 
"dritter", und damit primär nicht betroffen.

> 2-) Ich möchte wissen wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich
> ebenso von meiner Leihfirma gekündigt wird? Die wissen schon von meiner
> heutige Kündigung und haben momentan keine andere Projekt für mich.

Hoch.

Normalerweise darf dich die Leihbude nicht kündigen. Aber da Du in der 
Probezeit bist, wirst Du schlicht nicht übernommen. Dagegen gibt's keine 
Handhabe.

> 3-) Inzwischen hatte ich vor den Antrags auf Einbürgerung zu stellen, da
> ich immer noch von meiner Leihfirma angestellt bin. Termin steht schon
> fest mit allen Unterlagen. Oder lohnt es sich nicht mehr?

Kannst Du doch trotzdem stellen?!

Lasse Dir - falls Du von Ferchau gekündigt wirst - in jedem Falle ein 
wohlwollendes Arbeitszeugnis ausstellen, in dem - GANZ WICHTIG - steht, 
dass Du betriebsbedingt wegen Insolvenz / Liquiditätsproblemen gekündigt 
wurdest.

> 4-) Könnte ich trotz der Kündigung ein Arbeitszeugnis vom Kunde
> verlangen oder vom Ferchau und wie sieht dann meine Berufschance ab
> jetzt aus? Wie erklärt man so eine Situation im nächsten
> Vorstellungsgespräch?

Dein Arbeitgeber ist Ferchau. Dort bist Du nicht gekündigt. Also nein - 
vom jetzigen Entleiher kannst Du kein Zeugnis fordern.

von Oliver S. (oliverso)


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Martin S. schrieb:
> Also nein -
> vom jetzigen Entleiher kannst Du kein Zeugnis fordern.

Fragen kannst du aber trotzdem. Mehr als das die Nein sagen, kann nicht 
passieren.

Oliver

von Dr. A. Fissur (Gast)


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Martin S. schrieb:
> Dein Arbeitgeber ist Ferchau. Dort bist Du nicht gekündigt. Also nein -
> vom jetzigen Entleiher kannst Du kein Zeugnis fordern.

Klar, er kann ein Zwischenzeugnis von Ferchau fordern.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Rabbi schrieb:
> 1-) was tut man wenn man gekündigt wird?
Frag doch mal den Florian aus dem 
Beitrag "Re: Personaldienstleister", dem 
gehts auch so und der dürfte in deiner Nähe sein...

von Ordner (Gast)


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Rabbi schrieb:
> Hallo Leute,
>
> ich bin absolvent und arbeite seit 5 Monate als softwareentwickler über
> die Leihfirma Ferchau. Mein Chef hat mich heute darüber informiert, dass
> die Firma aus finanzielle Gründe alle Leiharbeitnehmer (also ich
> inklusiv) am nächsten mitte Mai kündigen werden. Aber meine Leihfirma
> hat mir bis jetzt noch nichts gesagt.

> 1-) was tut man wenn man gekündigt wird?

> 3-) Inzwischen hatte ich vor den Antrags auf Einbürgerung zu stellen, da
> ich immer noch von meiner Leihfirma angestellt bin. Termin steht schon
> fest mit allen Unterlagen. Oder lohnt es sich nicht mehr?


a) du bist nicht gekündigt! Gekündigt ist man erst wenn man den Erhalt 
der Kündigung quittiert.

b) zwecks Einbürgerung befragste mal lieber einen darauf spezialisierten 
Anwalt.

c) bleib locker, wer ne gute Ausbildung hat findet immer einen Job. Wenn 
nicht, schulste halt um.

von Axel L. (axel_5)


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Martin S. schrieb:
>> 2-) Ich möchte wissen wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich
>> ebenso von meiner Leihfirma gekündigt wird? Die wissen schon von meiner
>> heutige Kündigung und haben momentan keine andere Projekt für mich.
>
> Hoch.
>
> Normalerweise darf dich die Leihbude nicht kündigen. Aber da Du in der
> Probezeit bist, wirst Du schlicht nicht übernommen. Dagegen gibt's keine
> Handhabe.
>

Eine grossartige Gelegenheit verpasst, nichts zu schreiben. Oder anders 
geschrieben: wenn meine keine Ahnung hat, einfach mal Klappe halten.

Natürlich muss auch in der Probezeit ein Arbeitsverhältniss schriftlich 
gekündigt werden. Wenn das nicht geschieht, endet nach 6 Monaten 
automatisch die kündigungsschutzlose Zeit und der normale 
Kündigungsschutz greift, umgangssprachlich ist die Probezeit beendet.

Wenn der seit 5 Monaten schon da ist, ist das extrem wichtig. Es geht 
jetzt darum, nicht innerhalb der nächsten vier Wochen die Kündigung 
einzufangen.

Wobei man ehrlicherweise zugeben muss, dass dann lediglich die 
Kündigungsfrist länger ist und evtl. die Abfindung etwas höher ausfallen 
könnte.

Gruss
Axel

von Zitadelle (Gast)


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Lothar M. schrieb:
> Frag doch mal den Florian aus dem
> Beitrag "Re: Personaldienstleister", dem
> gehts auch so und der dürfte in deiner Nähe sein...

Erst mal können vor lachen...
Du hast diesen Thread doch erst gesperrt, verweist aber darauf, dort zu 
fragen. Ist das Dreistigkeit, ist das Schadenfreude, ist das Willkür?

Ich weiß es nicht...

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Zitadelle schrieb:
> Du hast diesen Thread doch erst gesperrt
Nicht von ungefähr.

> Ist das Dreistigkeit, ist das Schadenfreude, ist das Willkür?
> Ich weiß es nicht...
Denk mal weiter, du kommst schon noch drauf.
Als kleiner Tipp: Gäste können sich irgendwelche Namen heraussuchen (so 
wie du auch).
Sie können dann aber auch mit mehreren Namen in mehreren Threads 
herumtrollen und Leuten etwas vormachen...

: Bearbeitet durch Moderator
von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Rabbi schrieb:
> Fragen:
>
> 1-) was tut man wenn man gekündigt wird?
Meldung bei der Agentur für A., eigentlich schon jetzt, aber spätendens 
wenn du die schriftliche Kündigung erhalten hast.
Dann lass dich am letzten Tag deines Beschäftigungsverhältnis 
Krankschreiben.
>
> 2-) Ich möchte wissen wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich
> ebenso von meiner Leihfirma gekündigt wird? Die wissen schon von
 > meiner
> heutige Kündigung und haben momentan keine andere Projekt für mich.
Dann ist die Kündigung zu 99.9 schon auf den Weg zu dit!
> 3-) Inzwischen hatte ich vor den Antrags auf Einbürgerung zu stellen, > da
> ich immer noch von meiner Leihfirma angestellt bin. Termin steht
> schon
> fest mit allen Unterlagen. Oder lohnt es sich nicht mehr?
Deine Sache, was hat dein Pass mit der Kündigung zu tun?
>
> 4-) Könnte ich trotz der Kündigung ein Arbeitszeugnis vom Kunde
> verlangen oder vom Ferchau und wie sieht dann meine Berufschance ab
> jetzt aus? Wie erklärt man so eine Situation im nächsten
> Vorstellungsgespräch?
Steht im Arbeitszeugnis von Ferchau.
> Ich danke euch für eure Zeit und freue mich euch zu lesen.
>
> Lg Rabbi

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Rabbi schrieb:
> ich bin absolvent und arbeite seit 5 Monate als softwareentwickler über
> die Leihfirma Ferchau.

5 Monte erst?
Also auch kein Anspruch auf Alg1!
Deshalb tipp von mir:
Bewerben, Bewerben, Bewerben und am letzten Arbeitstag krankmelden und 
dann hoffentlich für 6 Wochen von der Krankenkasse Krankengeld bekommen.
Danach solltest du wieder einen Job haben.
Vllt. kommt was über Ferchau noch.
Was ich aber nicht glaube.

von MaWin (Gast)


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Lothar M. schrieb:

> Rabbi schrieb:
>> 1-) was tut man wenn man gekündigt wird?
> Frag doch mal den Florian aus dem
> Beitrag "Re: Personaldienstleister", dem
> gehts auch so und der dürfte in deiner Nähe sein...

löl

von MaWin (Gast)


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Rabbi schrieb:

> 1-) was tut man wenn man gekündigt wird?

Schnellst möglich beim Jobcenter melden, wenn man noch keinen Anspruch 
auf ALG I hat. Arbeitszeugnis fordern. Falls möglich ein vorläufiges 
Arbeitszeugnis, damit du direkt anfangen kannst dich zu bewerben. Das 
Arbeitszeugnis professionell gegenlesen und bewerten lassen. Wenn 
Scheiße drin, steht mit dem Arbeitgeber verhandeln, ob man Dinge ändern 
kann. Dann so schnell wie möglich Anfangen zu bewerben.

> 2-) Ich möchte wissen wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich
> ebenso von meiner Leihfirma gekündigt wird? Die wissen schon von meiner
> heutige Kündigung und haben momentan keine andere Projekt für mich.

...

> 3-) Inzwischen hatte ich vor den Antrags auf Einbürgerung zu stellen, da
> ich immer noch von meiner Leihfirma angestellt bin. Termin steht schon
> fest mit allen Unterlagen. Oder lohnt es sich nicht mehr?

Wo kommst du denn her?

> 4-) Könnte ich trotz der Kündigung ein Arbeitszeugnis vom Kunde
> verlangen oder vom Ferchau und wie sieht dann meine Berufschance ab
> jetzt aus? Wie erklärt man so eine Situation im nächsten
> Vorstellungsgespräch?

Du hast immer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Wichtig ist, dass in dem 
Zeugnis drin steht, warum die Kündigung erfolgt ist. Nämlich 
betriebsbedingt! Auf deine Jobchancen sollte sich eine Kündigung in der 
Probezeit aufgrund wirtschaftlicher Gründe auf Seiten des Unternehmens 
nicht negativ auswirken. Im Kontext von dieser Dienstleisterscheiße 
schon mal gar nicht.

von Sebastian S. (amateur)


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Du kannst, außer höflich fragen, nichts machen. Würde ich aber, 
bezüglich eines Zeugnisses machen. Kann oder will der nicht, kannst Du 
ja über die Verleihfirma ein Zwischenzeugnis beantragen.

Die Firma, bei der Du arbeitest ist nicht Dein Arbeitgeber. Klingt 
komisch, ist aber so.

Dein Arbeitgeber ist der Verleiher. Was der wiederum für Verträge, mit 
dem Zielarbeitgeber hat kann ich Dir nicht sagen. Ist aber auch 
unwichtig, da für Dich der Arbeitsvertrag mit der Leihbude maßgeblich 
ist. Dort sind nämlich Deine Regeln festgelegt. Also auch die 
Kündigungsmodalitäten.

Übrigens, da in den meisten Verträgen mit Leiharbeitsfirmen keine 
Einsatzorte festgelegt sind, wundere Dich also nicht, wenn Dir in den 
nächsten Tagen ein Zettel in Haus fliegt, auf dem steht, dass Du ab dem 
2.5. am anderen Ende der Republik, zur Arbeit antanzen sollst.

Mir ist nicht ganz klar, mit wem Du eine Probezeit vereinbart hast. Bei 
einer Probezeit können beide Seiten, ohne Angabe von Gründen, tschüss 
sagen. Auch gelten hierbei keinerlei Fristen.

Beitrag #4989229 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Ein Gast (Gast)


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Rabbi schrieb:
> 1-) was tut man wenn man gekündigt wird?

Die erste Frage ist die wichtigste: Du suchst dir einen gescheiten Job, 
bei dem du nicht verliehen wirst und gescheit bezahlt wirst. Vermiete 
dich entweder selbst (Selbstständig) oder such dir ne gute 
Festanstellung. Ingenieure sind kein Leihwagen wo jeder der an der 
Rezeption nach dem Schlüssel fragt mal ins Polster pupsen kann.

Du könntest auch den Chef beim Kunden fragen, ob er dir eine neue 
Herausforderung wüßte. Vielleicht sucht eine andere Abteilung gerade 
jemanden oder er kennt etwas bei anderen Firmen.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Le Renard schrieb im Beitrag #4989229:
> Na und? und wo ist das Problem, insofern sie Leute helfen oder Hilfe
> wirklich brauchen?
Weil du mit deinem Gehabe als multiple Persönlichkeit andere an der Nase 
herum in die Irre führst. Zudem spielst du ein Kasperletheater als 
angeblicher Ausländer. Warum kannst du nicht einfach sagen, was 
tatsächlich Sache ist? Bist du im realen Leben auch so?

Le Renard schrieb im Beitrag #4989229:
> Lg von Rabbi, Le Renard, Florian, Sasha etc.
Leider musste ich diesen Post löschen, weil du gegen eine recht simple 
Forenregel verstoßen hast: nur 1 Name pro Thread.

: Bearbeitet durch Moderator
von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Lothar M. schrieb:
> Le Renard schrieb im Beitrag #4989229:
>> Lg von Rabbi, Le Renard, Florian, Sasha etc.
> Leider musste ich diesen Post löschen, weil du gegen eine recht simple
> Forenregel verstoßen hast: nur 1 Name pro Thread.

Danke, manche haben es halt nicht verstanden!

von Axel L. (axel_5)


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Sebastian S. schrieb:
>
> Mir ist nicht ganz klar, mit wem Du eine Probezeit vereinbart hast. Bei
> einer Probezeit können beide Seiten, ohne Angabe von Gründen, tschüss
> sagen. Auch gelten hierbei keinerlei Fristen.

Informier Dich doch mal richtig, bevor du so einen Stuss schreibst.

Kündigungsfrist in der Probezeit ist zwei Wochen. Kannst Du im §622 BGB, 
Absatz 3 nachlesen.

Gruss
Axel

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Axel L. schrieb:
> Informier Dich doch mal richtig, bevor du so einen Stuss schreibst.
>
> Kündigungsfrist in der Probezeit ist zwei Wochen. Kannst Du im §622 BGB,
> Absatz 3 nachlesen.

Aber nur wenn nicht Vertraglich eine andere Fristung vereinbart ist.
Z.B. in einem Tarifvertrag!

von Martin S. (sirnails)


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Cha-woma M. schrieb:
> Axel L. schrieb:
>> Informier Dich doch mal richtig, bevor du so einen Stuss schreibst.
>>
>> Kündigungsfrist in der Probezeit ist zwei Wochen. Kannst Du im §622 BGB,
>> Absatz 3 nachlesen.
>
> Aber nur wenn nicht Vertraglich eine andere Fristung vereinbart ist.
> Z.B. in einem Tarifvertrag!

Es ist niemals möglich UNTER den gesetzlichen Mindestrahmen zu gehen. 
Selbst wenn ein Vertrag das vorsieht, so gilt diese Klausel 
ausschließlich dann, wenn sie zu Gunsten des MA geht. Sollte so eine 
Klausel für einen MA eine Benachteiligung gegenüber den gesetzlichen 
Mindestvorgaben ergeben, so kann sich dieser IMMER auf den zu grunde 
liegenden gesetzlichen Rahmen berufen.

Es gibt allerdings auch eine Ausnahme: Kirchliche Arbeitgeber. Hier gibt 
es seit knapp 100 Jahren eine Sonderstellung, die aber hier nicht 
Gegenstand ist.

von fpga (Gast)


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>Aber nur wenn nicht Vertraglich eine andere Fristung vereinbart ist.
>Z.B. in einem Tarifvertrag!

Auch die kann eine gesetzliche Mindestfrist nicht aushebeln, da 
ansonsten ungültig.

Gruß J

von Ordner (Gast)


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Axel L. schrieb:
> Informier Dich doch mal richtig, bevor du so einen Stuss schreibst.
>
> Kündigungsfrist in der Probezeit ist zwei Wochen. Kannst Du im §622 BGB,
> Absatz 3 nachlesen.

Aber auch in der Probezeit ist eine fristlose Kündigung möglich:
http://karrierebibel.de/fristlose-kuendigung/
Der mussen aber besondere Gründe vorausgehen, wie beispielsweise 
"Sexuelle Belästigung" oder "Verletzung von Betriebsgeheimnissen".

kann man auch im BGB, 4 Paragraphen weiter als Axels Referenz, 
nachlesen.

von Martin S. (sirnails)


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Axel L. schrieb:
> Martin S. schrieb:
>>> 2-) Ich möchte wissen wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich
>>> ebenso von meiner Leihfirma gekündigt wird? Die wissen schon von meiner
>>> heutige Kündigung und haben momentan keine andere Projekt für mich.
>>
>> Hoch.
>>
>> Normalerweise darf dich die Leihbude nicht kündigen. Aber da Du in der
>> Probezeit bist, wirst Du schlicht nicht übernommen. Dagegen gibt's keine
>> Handhabe.
>>
>
> Eine grossartige Gelegenheit verpasst, nichts zu schreiben. Oder anders
> geschrieben: wenn meine keine Ahnung hat, einfach mal Klappe halten.

Jau! Halte Dich doch einfach daran ;-)

> Natürlich muss auch in der Probezeit ein Arbeitsverhältniss schriftlich
> gekündigt werden. Wenn das nicht geschieht, endet nach 6 Monaten
> automatisch die kündigungsschutzlose Zeit und der normale
> Kündigungsschutz greift, umgangssprachlich ist die Probezeit beendet.

Häää? Was erzählst Du da? "Nicht übernommen werden" bedeutet, dass der 
Arbeitgeber von seinem Recht gebrauch macht, einen Mitarbeiter nach 
Abschluss der Probezeit nicht zu übernehmen. Natürlich ist dafür eine 
Kündigung notwendig - der Gesetzgeber sieht hier eine Frist von zwei 
Wochen vor.

Das ändert aber am prinzipiellen Sachverhalt rein gar nichts. Diese 
Kündigung ist für den AG eine Formalität. Der AN hat dagegen keinerlei 
rechtliche Handhabe.

Auch stimmt es nicht, dass die Abfindung dann höher ist, man aber nichts 
machen kann!

Es gibt in Deutschland keine Abfindungsregelung. Wenn der Arbeitnehmer 
die Kündigung anficht, so reicht er eine Kündigungsschutzklage beim 
Arbeitsgericht ein. Dann muss das Gericht klären, ob die 
Kündigungsgründe für die einseitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses 
angemessen sind. Falls nicht, so entscheidet das Gericht dagegen.

Das führt dann zur paradoxen Situation, dass man als Arbeitnehmer, so 
das Gericht die Kündigung für unwirksam befindet, weiter in einem 
Betrieb arbeiten (muss), den man verklagt, und damit viel Geld gekostet 
hat. Es wird für den AN aber auf für den AG eine sehr unangenehme 
Situation sein, sodass eigentlich klar ist, dass das keinen Zweck mehr 
hat.

Deshalb schließen die Parteien vor Gericht sehr häufig einen Vergleich: 
Der AG zahlt dem AN eine Abfindung, dafür nimmt der AN die Klage zurück. 
Sollte der AN vor Gericht verlieren, so hat er überhaupt keinen Anspruch 
auf eine Ausgleichsleistung, weil diese in Form von ALG gezahlt wird.

Eine Abfindung wird auch dann von Firmen angeboten, wenn sie

a) entweder einen Mitarbeiter loswerden wollen, aber wissen, dass die 
Kündigung juristisch keinen Bestand haben wird, oder
b) ein Sozialplan dies vorsieht.

Damit erkaufen sich die Firmen den Verzicht auf Rechtsmittel - in diesem 
Falle "Aufhebungsvertrag" genannt.

von Gerald B. (gerald_b)


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Martin S. schrieb:
> Eine Abfindung wird auch dann von Firmen angeboten, wenn sie

oder c: wenn sie z.B. einen Standort schließen wollen und das ganze 
"geräuschlos" über die Bühne gehen soll.
Manchmal legen sie dann auch eine Weiterbildung oder die Kostenübernahme 
für einen privaten Arbeitsvermittler drauf.

Alles kann, nichts muß... ;-)

von Bernte (Gast)


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Schau lieber mal hier im forum, da gibt es genug Jobangebote auf der 
Hauptseite
 unten rechts

Beitrag #4990250 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #4990255 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Sonja B. (stukihh)


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Dr. A. Fissur schrieb:
> Martin S. schrieb:
>> Dein Arbeitgeber ist Ferchau. Dort bist Du nicht gekündigt. Also nein -
>> vom jetzigen Entleiher kannst Du kein Zeugnis fordern.
>
> Klar, er kann ein Zwischenzeugnis von Ferchau fordern.

Na ja "fordern" kann er das Zwischenzeugnis nicht, er kann freundlich 
danach fragen. Die meisten Firmen sind bereit Zwischenzeugnisse 
auszustellen.

von Cyblord -. (cyblord)


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Sonja B. schrieb:
> Na ja "fordern" kann er das Zwischenzeugnis nicht, er kann freundlich
> danach fragen. Die meisten Firmen sind bereit Zwischenzeugnisse
> auszustellen.

Nach gängiger Rechtsprechung kann man ein ZZ bei bestimmten 
Gelegenheiten tatsächlich einfordern. Dazu reicht schon ein paar Jahre 
Zugehörigkeit ohne Zeugnis, oder eben eine Änderung der Position oder 
des Chefs.

von Martin S. (sirnails)


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Cyblord -. schrieb:
> Sonja B. schrieb:
> Na ja "fordern" kann er das Zwischenzeugnis nicht, er kann freundlich
> danach fragen. Die meisten Firmen sind bereit Zwischenzeugnisse
> auszustellen.
>
> Nach gängiger Rechtsprechung kann man ein ZZ bei bestimmten
> Gelegenheiten tatsächlich einfordern. Dazu reicht schon ein paar Jahre
> Zugehörigkeit ohne Zeugnis, oder eben eine Änderung der Position oder
> des Chefs.

Ja. Aber nur bei Ferchau!

Nicht von der Bude, die ihn ausgeliehen hat!

von Cyborg (Gast)


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Martin S. schrieb:
> Nicht von der Bude, die ihn ausgeliehen hat!

Richtig, aber der Verleiher kann. Der Verleiher muss dann sich
Informationen vom Kunden besorgen.

Sonja B. schrieb:
> Na ja "fordern" kann er das Zwischenzeugnis nicht, er kann freundlich
> danach fragen.

Gegen freundliches Fragen ist im Prinzip nichts einzuwenden, aber
wenn es dem Arbeitgeber nicht in den Kram passt und der blockt, dann...

https://de.wikipedia.org/wiki/Zwischenzeugnis

von fgdsfg6 (Gast)


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> Es ist niemals möglich UNTER den gesetzlichen Mindestrahmen zu gehen.
> Selbst wenn ein Vertrag das vorsieht, so gilt diese Klausel
> ausschließlich dann, wenn sie zu Gunsten des MA geht. Sollte so eine
> Klausel für einen MA eine Benachteiligung gegenüber den gesetzlichen
> Mindestvorgaben ergeben, so kann sich dieser IMMER auf den zu grunde
> liegenden gesetzlichen Rahmen berufen.
>

Achsooooo, IGM und Staat handeln also doch illegal:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/leiharbeit-in-deutschland-bis-zu-48-monate-in-der-metallindustrie-moeglich-a-1143881.html

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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fgdsfg6 schrieb:
>> Es ist niemals möglich UNTER den gesetzlichen Mindestrahmen zu gehen.
>> Selbst wenn ein Vertrag das vorsieht, so gilt diese Klausel
>> ausschließlich dann, wenn sie zu Gunsten des MA geht. Sollte so eine
>> Klausel für einen MA eine Benachteiligung gegenüber den gesetzlichen
>> Mindestvorgaben ergeben, so kann sich dieser IMMER auf den zu grunde
>> liegenden gesetzlichen Rahmen berufen.
>>
>
> Achsooooo, IGM und Staat handeln also doch illegal:
> 
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/leiharbeit-in-deutschland-bis-zu-48-monate-in-der-metallindustrie-moeglich-a-1143881.html
(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch 
Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen 
Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen 
zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre 
Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.

aus:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

Zum BZA-Tarif:
http://www.felser.de/blog/kuendigung-und-kuendigungsfrist-nach-mtv-dgbbza-bap/

von Martin S. (sirnails)


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fgdsfg6 schrieb:
>> Es ist niemals möglich UNTER den gesetzlichen Mindestrahmen zu
> gehen.
>> Selbst wenn ein Vertrag das vorsieht, so gilt diese Klausel
>> ausschließlich dann, wenn sie zu Gunsten des MA geht. Sollte so eine
>> Klausel für einen MA eine Benachteiligung gegenüber den gesetzlichen
>> Mindestvorgaben ergeben, so kann sich dieser IMMER auf den zu grunde
>> liegenden gesetzlichen Rahmen berufen.
>>
>
> Achsooooo, IGM und Staat handeln also doch illegal:
> http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/leiharbe...

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