Forum: Offtopic Verkauf/Vermietung selbstgebauter Elektronik


von Sven S. (sven_s530)


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Moin Moin alles zusammen.

Ich möchte aus verschiedenen Modulen wie z.B. einen RaspberryPI sensoren 
etc. ein Gerät zusammenbauen <12V mit gekauftem Netzteil.

Anschließend stelle ich dieses bei einem Kunden auf zur Datenerfassung.

Das Gerät bleibt mein Eigentum. Der Kunde zahlt lediglich für meine 
Dienstleistung der Datenerfassung und Auswertung.

Kann ich das einfach so machen oder was muss ich da alles beachten?

Würde mich freuen wenn mir jemand sagen könnte wie ich vorgehen muss.

Vielen Dank im Voraus

Gruß Schany

: Verschoben durch User
von Michael B. (laberkopp)


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Interessante Frage, ob damit das Gerät als "in Verkehr gebracht" 
bezeichnet wird, da du es ja zurücknimmt spielt WEEE keine Rolle, 
ausserdem ist der Einsatz immer in deiner Hand, also kein B2C.

CE mit EMV Störabstrahlung muss der Aufbau aber erfüllen, denn es
würde sonst ja jemand gestört werden. Ein nackter rPi erfüllt die
EMV Vorschriften nicht.

von v64g12 (Gast)


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Da das Gerät außerhalb der eigenen Firmengrenzen betrieben wird, ist es 
in Verkehr gebracht.

von 4toTakoe (Gast)


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Da das Thema ganz schnell zu Rechtssteitigkeiten führt, sollte im 
Idealfall ein Rechtsberater gefragt werden.

Ohne Rechtssicherheit würde ich mal hier meine Meinung bzw. persönliche 
Interpretation dazu äußern:

Sven S. schrieb:
> Anschließend stelle ich dieses bei einem Kunden auf zur Datenerfassung.

Solange du, und nur DU - auch kein Kollege, das Gerät anfasst, zählt es 
vermutlich nicht als "Inverkehrbringen" im sinne der EU-Richtlinien 
bezüglich CE-Konformität (welche dein gerät vermutlich nicht hat).

Sven S. schrieb:
> Der Kunde zahlt lediglich für meine Dienstleistung der Datenerfassung und 
Auswertung.

Also spielt dein Gerät nur für dich eine Rolle. Der Kunde will die Daten 
und nicht das Gerät nutzen, richtig?

Sven S. schrieb:
> Kann ich das einfach so machen oder was muss ich da alles beachten?

Klingt erstmal unproblematisch. Natürlich sollte dein gerät Sicher sein. 
Und es darf auf keinen Fall irgend einen Einfluss auf die Umgebung haben 
(EMV, Thermische Probleme,  etc.). Das zukauf-Netzteil wird vermutlich 
CE haben, dahingehend wird es da keine Probleme geben. Wenn deine 
Schaltung dahinter aber rumzickt, EMV-Stress macht oder durch die 
Messung die zu messenden Größen beeinflusst, hast du unter Umständen ein 
Problem. #Teufelandiewandmalend

Bin selber auf andere Meinungen gespannt, da das selbst bei uns 
firmenintern immer mal wieder heiß diskutiert wird.

von Mick (Gast)


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Nein, du musst da nichts weiteres beachten. CE Konformität muss der 
Verkäufer des Produkts gewährleisten. Du verkaufst ja nur deine 
Dienstleistung.

von Sven S. (sven_s530)


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Danke für Eure Antworten, ich habe sowas schon geahnt....

Was bedeutet das denn für mein Vorhaben?
Was muss ich machen und vor allem was kostet mich das?

Vielen Dank schon mal.

Gruß Schany

von Sven S. (sven_s530)


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Mick schrieb:
> Nein, du musst da nichts weiteres beachten. CE Konformität muss der
> Verkäufer des Produkts gewährleisten. Du verkaufst ja nur deine
> Dienstleistung.

Ja, aber ich baue, löte ja verschiedene Bauteile zu einem Gerät 
zusammen. Wie sieht das dann aus?

von Mick (Gast)


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Das kannst du alles machen. Du darfst das Produkt einfach nicht in 
Umlauf bringen. EMV "Verstösse" müssten dir zuerst nachgewiesen werden, 
damit du die Installation nicht mehr in Betrieb nehmen dürftest. Da du 
das Ganze nur in einem bestimmten Zeitraum nutzt, sehe ich da überhaupt 
keine Probleme.
Falls der Kunde durch dein Produkt zu Schaden kommt, haftest du 
persönlich (Haftpflichtversicherung)

von 4toTakoe (Gast)


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Mick schrieb:
> Nein, du musst da nichts weiteres beachten. CE Konformität muss der
> Verkäufer des Produkts gewährleisten. Du verkaufst ja nur deine
> Dienstleistung.

Nein, der Inverkehrbringer. Das kann der Händler, verkäufer, Hersteller, 
Lieferant etc. sein.

Sven S. schrieb:
> Ja, aber ich baue, löte ja verschiedene Bauteile zu einem Gerät
> zusammen. Wie sieht das dann aus?

Das ist egal. Selbst wenn alle deine Komponenten schon CE haben, 
müsstest du, für die komplette Baugruppe, eine separate CE-Konformität 
nachweisen (z.B. durch EMV-Messung für die EMV-Richtlinie).

Denn das Zusammenspiel der einzelnen CE-Konformen Bauteile, heißt noch 
lange nicht, dass die Baugruppe zuverlässig, sicher und EMV-Konform 
funktioniert.

von Heinz (Gast)


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> Da das Gerät außerhalb der eigenen Firmengrenzen betrieben wird, ist es
> in Verkehr gebracht.

das stimmt so nicht, Du verkaufst eine Dienstleistung, verkaufst / 
vermietest aber keine Geräte

Für selbstgebaute Geräte, die innerhalb der Firma bleiben (muss nicht im 
Gebäude sein, aber nur von Firmenmitarbeitern benutzt) bedarf es keiner 
Konformitätserklärung.

Das Gerät sollte aber nicht auf der Rechnung auftauchen, also z.B.
- 1 x Datenerfasung pauschal € xxxxx
wäre ok


aber nicht:
- 1 x Leihgebühr Gerät YYY
- 5 Stunden Ingenieur

Wichtig ist dann noch, das nur Du / deine Mitarbeiter das Gerät bedienen

von m.n. (Gast)


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Sven S. schrieb:
> Kann ich das einfach so machen oder was muss ich da alles beachten?

Den erzielten Gewinn mußt Du selbstverständlich versteuern.
Die übrigen Einwände, die hier vorgetragen werden, solltest Du einfach 
ignorieren. Wo kein Kläger, da kein Richter.

von Sven S. (sven_s530)


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Heinz schrieb:
>> Da das Gerät außerhalb der eigenen Firmengrenzen betrieben wird,
> ist es
>> in Verkehr gebracht.
>
> das stimmt so nicht, Du verkaufst eine Dienstleistung, verkaufst /
> vermietest aber keine Geräte
>
> Für selbstgebaute Geräte, die innerhalb der Firma bleiben (muss nicht im
> Gebäude sein, aber nur von Firmenmitarbeitern benutzt) bedarf es keiner
> Konformitätserklärung.
>
> Das Gerät sollte aber nicht auf der Rechnung auftauchen, also z.B.
> - 1 x Datenerfasung pauschal € xxxxx
> wäre ok
>
> aber nicht:
> - 1 x Leihgebühr Gerät YYY
> - 5 Stunden Ingenieur
>
> Wichtig ist dann noch, das nur Du / deine Mitarbeiter das Gerät bedienen

Also das mit der Rechnung ist klar. Ein Klempner schreibt ja auch nicht 
auf seine Rechnung:
1x Rohreinigung 1 Std. 50€
1x Werkzeug Benutzungsgebühr 5€

Zählt das tauschen von Batterien auch zum Bedienen?

Vielen Dank im Voraus.
Gruß Schany

von Cyborg (Gast)


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Sven S. schrieb:
> Zählt das tauschen von Batterien auch zum Bedienen?

Das kannst du in dein Angebot einpreisen. Wenn dein Kunde
das alles akzeptiert kräht sowieso kein Mensch danach.

von BastelIng (Gast)


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Seit Ihr sicher, dass für selbstkonstruierte Geräte bei Verwendung z.B. 
in der Fertigung der eigenen Firma keine Konformitätsbewertung und 
Erklärung nötig ist? Ich habe diesbezüglich anderes gelesen.

Dazu bitte bei der EMV aufpassen. Es geht schneller als Du denkst, dass 
ein ausgetrockneter oder abgerüttelter Netzteikondensator Deinem Kunden 
feinste Funkstörungen in seiner Produktionsanlagenkommunikation 
verursacht. Und wenn dann am Ende des Tages weniger Autos vom Band 
rollen - werden sie möglicherweise versuchen Dir in die Tasche zu 
greifen. Eine ordentliche CE - Erklärung schafft dabei zumindest erstmal 
eine etwas bessere Ausgangslage mit ruhigerem Schlaf.

von Sven S. (sven_s530)


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BastelIng schrieb:
> Eine ordentliche CE - Erklärung schafft dabei zumindest erstmal
> eine etwas bessere Ausgangslage mit ruhigerem Schlaf.

Was kostet mich denn sowas? Kann man das irgendwie beziffern.

Wie gesagt es handelt sich um eine Gerät das aus fertigen Bauteilen 
zusammengelötet wird mit eigener Leiterplatte einem RPI + Sonsoren + 
433MHZ Sende- und Empfangsmodul sowie einem Batteriefach. mit 3xAA 
Batterien. Einem fertig gekauftem Netzteil <12V.

Vielen Dank im Voraus

Gruß Schany

von Heinz (Gast)


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>Seit Ihr sicher, dass für selbstkonstruierte Geräte bei Verwendung z.B.
>in der Fertigung der eigenen Firma keine Konformitätsbewertung und
>Erklärung nötig ist? Ich habe diesbezüglich anderes gelesen

Das war zumindest die Aussage des Mitarbeiters der Bundesnetzagentur, 
der bei uns zu Besuch war
Wir hatten mit ihm über viele Themen diskutiert, das oben angesprochene 
war für ihn unstrittig

Es gab aber nebenbei andere lustige Themen, z.B. müsste man, von oben 
genanntem Fall ausgehend, eine Konformitätserklärung erstellen, wenn 
man:

- jemand einen PC und ein Interface als Datenlogger verleiht und 
installiert, selbst wenn es für beide Geräte eine Konformitätserklärung 
gibt.
Aussage, auf obigen Fall umgelegt, war: " allein das PC, Kabel und 
Interface konform sind, heisst noch lange nicht, das auch alles 3 
zusammen konform ist"

von Mi N. (msx)


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BastelIng schrieb:
> Dazu bitte bei der EMV aufpassen. Es geht schneller als Du denkst, dass
> ein ausgetrockneter oder abgerüttelter Netzteikondensator Deinem Kunden
> feinste Funkstörungen in seiner Produktionsanlagenkommunikation
> verursacht. Und wenn dann am Ende des Tages weniger Autos vom Band
> rollen - werden sie möglicherweise versuchen Dir in die Tasche zu
> greifen. Eine ordentliche CE - Erklärung schafft dabei zumindest erstmal
> eine etwas bessere Ausgangslage mit ruhigerem Schlaf.

Heute ist ja Freitag!
Ich rufe gleich einmal Herrn Kaiser an.

Sven S. schrieb:
> Wie gesagt es handelt sich um eine Gerät das aus fertigen Bauteilen
> zusammengelötet

Hast Du auch ein Zertifikat zum Löten? Wann ist Dein Lötkolben zum 
letzten Mal kalibriert worden?
Alles ganz entscheidene Fragen.

von Sven S. (sven_s530)


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Gute ich merke schon, das macht keinen Sinn.
War eine schöne Idee aber es hakt mal wieder an Deutschland/EU ......

Das heißt auf deutsch wenn man kein riesen Unternehmer ist und/oder Geld 
wie Heu hat, hat man keine Chance ein Gerät zu bauen und zu vertreiben.

Schade armes Deutschland.

Versteht mich nicht falsch, Sicherheit ist gut und wichtig! Aber man 
muss dann auch dem kleinen Mann die Möglichkeit geben dieses zu 
erfüllen.

von Mi N. (msx)


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Sven S. schrieb:
> Gute ich merke schon, das macht keinen Sinn.
> War eine schöne Idee aber es hakt mal wieder an Deutschland/EU ......

Wenn Du sowenig Vertrauen in Deine eigene Leistung hast, kann man Dir in 
der Tat nicht helfen ;-(

von Sven S. (sven_s530)


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Neja was heißt kein Vertrauen in meine eigene Leistung. Es geht einfach 
darum das man (ich) eine gute IDEE hab aber erst mal etliche 1000€ 
hinlegen muss bevor ich das Gerät überhaupt einem Kunden vorstellen 
kann.

von Hannes R. (antoschka)


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Sven S. schrieb:
> Das heißt auf deutsch wenn man kein riesen Unternehmer ist und/oder Geld
> wie Heu hat, hat man keine Chance ein Gerät zu bauen und zu vertreiben.

Die Richtlinien haben durchaus ihren Sinn, und helfen vor allem DIR, 
deine Kopf aus der Schlinge zu ziehen, wenn es zu Unfällen / 
Fehlfunktionen kommt. Außerdem steigert die Betrachtung der Normen und 
Richtlinien ungemein die Qualität des Produktes.

Sven S. schrieb:
> bevor ich das Gerät überhaupt einem Kunden vorstellen
> kann.

Was denn nun? Du meintest doch erst, dass der Kunde nichts mit dem gerät 
zu tun haben soll, sondern nur dessen Messdaten benötigt.

Sven S. schrieb:
> 433MHZ Sende- und Empfangsmodul sowie einem Batteriefach. mit 3xAA
> Batterien.

Aha, also auch noch Funk dabei. Haben die Module CE nach 
R&TTE-Richtlinie? Die meisten Bastler-Module nicht. Wer nunmal billig 
kauft, muss für sein Endprodukt bei der Zertifizierung drauflegen.

Prinzipiell bin ich bei diesem Argument dabei:

m.n. schrieb:
> Wo kein Kläger, da kein Richter.

Die Verantwortung dafür, trägt der "Inverkehrbringer" aber allein, was 
ihm unter Umständen teurer zu stehen komm, als der 
Zertifizierungsprozess.

von Mi N. (msx)


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Hannes R. schrieb:
> Sven S. schrieb:
>> 433MHZ Sende- und Empfangsmodul sowie einem Batteriefach. mit 3xAA
>> Batterien.
>
> Aha, also auch noch Funk dabei. Haben die Module CE nach
> R&TTE-Richtlinie? Die meisten Bastler-Module nicht.

Dann soll er sich ein Teil von einem seriösen Hersteller besorgen, wo 
Inhalt und Aufdruck auch übereinstimmen. Die Kosten dürften nicht weiter 
stören.

Hannes R. schrieb:
> Die Verantwortung dafür, trägt der "Inverkehrbringer" aber allein,

Bist Du gewerblich tätig und hast schon einmal ein Mainboard, ein 
PC-Gehäuse und ein Netzteil zusammengesteckt und in Betrieb genommen, 
oder bei einem fertigen PC eine Erweiterungkarte eingesteckt und dazu 
aus der Rückwand einen Blechsteg entfernt?
Dann bist Du sicherlich gleich ins EMV-Labor gerast, damit kein Flieger 
vom Himmel stürzt?
Brav!

Bist Du Privatmensch, dann kannst Du einen Sack Chinaschrott 
zusammenkaufen, 10 "Shields" übereinanderstapeln und auch noch mit 
Spannung versorgen.
Alles bestens!

von S. R. (svenska)


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4toTakoe schrieb:
> Das ist egal. Selbst wenn alle deine Komponenten schon CE haben,
> müsstest du, für die komplette Baugruppe, eine separate CE-Konformität
> nachweisen (z.B. durch EMV-Messung für die EMV-Richtlinie).

Ja, wenn er das Gerät in Verkehr bringen will. Will er aber nicht.

von Michael B. (laberkopp)


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Sven S. schrieb:
> Neja was heißt kein Vertrauen in meine eigene Leistung. Es geht
> einfach
> darum das man (ich) eine gute IDEE hab aber erst mal etliche 1000€
> hinlegen muss bevor ich das Gerät überhaupt einem Kunden vorstellen
> kann.

Musst du dank der aktuellen EU Gesetzeslage eben nicht.

Wenn du ÜBERZEUGT bist daß deine Geräte die Vorschriften einhalten, 
musst du (ausser bei Funktechnik) gar nichts prüfen (lassen).

Bloss wenn du unsicher bist, und dich absichern willst, musst du andere 
konsultieren, und genau so wie du bezahlt werden willst, wollen die auch 
bezahlt werden.

Dein Gejammer heisst also nur: Ich will einfach Geld verdienen aber 
andere sollen umsonst für mich arbeiten.

Wodurch kann man überzeugt sein, daß die eigene Technik die Vorschriften 
einhält ? Weil nichts drin ist was stären kann, beispielsweise eine 
Taschenlampe mit Batterie und Glühlampe würde ich nicht EMV testen 
lassen. Oder weil es ausreichend abgeschirmt ist. Eine (Weiss-)Blechdose 
ohne Kabel hindurch ist sicher dicht genug für Elektronik die nicht 
explizit auf Senden ausgelegt ist.
Schwierig wird es halt das Verhalten eine Platine einzuschätzen, die auf 
so hohen Frequenzen (Flankensteilheit) arbeitet daß schon kure Kabel zur 
Abstahlung führen, und dann diese kurzen Kabel dranzumachen die aussen 
liegen. Da wäre ich nicht mehr ÜBERZEUGT, sondern würde mich überzeugen. 
Beispielsweise darüber, daß ich nichts kaputt gemacht habe: Wenn der 
Originalhersteller meint, daß seine Platine EMV compliant ist muss ich 
nur überprüfen, ob ich mit meiner Verkabelung daran nichts kaputt 
gemacht habe. Also Platine mit Kabeln ein mal unter ein Messgerät 
halten, ist alles noch unter der Störabstrahlschwelle, wäre ich 
überzeugt. Wenn dann später jemand kommt, der meint, das eigene Gerät 
würde ihn doch stören, kann man zumindest belegen daß man sich Gedanken 
gemacht hat und sich überzeugt hat.

Sven S. schrieb:
> 433MHZ Sende- und Empfangsmodul

Kannste ohne Prüfung vergessen. Schon leicht unterschiedliche Montage 
führt zu deutlich anderer Abstahlung.

4toTakoe schrieb:
> Da das Thema ganz schnell zu Rechtssteitigkeiten führt, sollte im
> Idealfall ein Rechtsberater gefragt werden.

Vergiss es, der hat leider keine blasse Ahnung. Der weiss nur, wie er es 
anstellt, dfaß ER nicht haftbar ist für seine Aussagen, und fabiliert 
ansonstebn das blaue vom Himmel herunter.

von Lars R. (lrs)


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Irgendjemand muss die Verantwortung tragen und zur Rechenschaft gezogen 
werden können. Das sind ganz sicher nicht die Verkäufer der 
Einzelkomponenten.

Wenn Du eine Dienstleistung anbietest, ohne das die Geräte in das 
Eigentum des Kunden übergehen, so bist IMHO Du der Betreiber, der für 
seinen Eigenbau in der Verantwortung steht.

Verkaufst Du etwas selbst Gebautes an den Kunden, so bist Du der 
Inverkehrbringer.

von Gerd E. (robberknight)


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BastelIng schrieb:
> Seit Ihr sicher, dass für selbstkonstruierte Geräte bei Verwendung z.B.
> in der Fertigung der eigenen Firma keine Konformitätsbewertung und
> Erklärung nötig ist? Ich habe diesbezüglich anderes gelesen.

korrekt.

Gewerbliche Nutzung gilt auch als Inverkehrbringen und bedarf einer 
Konformitätserklärung.

Nur wenn ich das Gerät als Privatmann herstelle und alleine selber nutze 
brauche ich keine. Schon das Verleihen oder Verschenken an den Nachbarn, 
Freunde, Familie ist nach den Buchstaben des Gesetzes ein 
Inverkehrbringen.

von Michael B. (laberkopp)


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Gerd E. schrieb:
> Nur wenn ich das Gerät als Privatmann herstelle und alleine selber nutze
> brauche ich keine. Schon das Verleihen oder Verschenken an den Nachbarn,
> Freunde, Familie ist nach den Buchstaben des Gesetzes ein
> Inverkehrbringen.

Blödsinn, die ganze CE Vorschriften gelten NUR bei gewerblichem Handeln,
und daher niemals wenn du als Privatmann handelst.

von Gerd E. (robberknight)


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Michael B. schrieb:
> Gerd E. schrieb:
>> Nur wenn ich das Gerät als Privatmann herstelle und alleine selber nutze
>> brauche ich keine. Schon das Verleihen oder Verschenken an den Nachbarn,
>> Freunde, Familie ist nach den Buchstaben des Gesetzes ein
>> Inverkehrbringen.
>
> Blödsinn, die ganze CE Vorschriften gelten NUR bei gewerblichem Handeln,
> und daher niemals wenn du als Privatmann handelst.

Hier ist der zugehörige Gesetzestext:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32008R0765&from=DE
Kapitel 1, Artikel 2, 1.:

„Bereitstellung auf dem Markt“: jede entgeltliche oder unentgeltliche 
Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf 
dem Gemeinschaftsmarkt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit;

Ob sich das "im Rahmen einer Geschäftstätigkeit" nur auf "Verwendung" 
bezieht, oder wirklich auf "Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung" ist 
grammatikalisch leider nicht ganz eindeutig. Ich würde aber davon 
ausgehen daß es sich nur auf die Verwendung bezieht.

Hier der selbe Punkt nochmal auf Englisch:

‘making available on the market’ shall mean any supply of a product for 
distribution, consumption or use on the Community market in the course 
of a commercial activity, whether in return for payment or free of 
charge;

Leider an der Stelle auch nicht klarer.

von Michael B. (laberkopp)


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Gerd E. schrieb:
> Leider an der Stelle auch nicht klarer.

Doch, glasklar, man muss nur lesen wollen:

> in the course of a commercial activity

Das heisst übersetzt: gewerblich.

von Gerd E. (robberknight)


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Michael B. schrieb:
> Gerd E. schrieb:
>> Leider an der Stelle auch nicht klarer.
>
> Doch, glasklar, man muss nur lesen wollen:
>
>> in the course of a commercial activity
>
> Das heisst übersetzt: gewerblich.

genau.

Doch im englischen wie im deutschen Text ist grammatikalisch nicht 
eindeutig, ob sich das gewerblich nur auf "use" oder "distribution, 
consumption or use" bezieht.

von Patrick J. (ho-bit-hun-ter)


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Hi

So wie sich die Diskussion hier entwickelt hat, werde ich wohl bald in 
Einzelhaft büßen müssen, da ich vor vielen Jahren eine (gegebenen falls) 
EMV-Schleuder verschenkte.
Ok, in einer Keksdose verpackt, aber die hochfrequenten Dreieckimpulse, 
Welche zum Modulieren von farbigen LED benutzt werden, dürften sich wohl 
zumindest 'in der Nähe' erfassen lassen.

Vll. sollte ich einfach dafür Sorge tragen, daß keine 'Kläger' in die 
Nähe der besagten, boshaften Elektronik kommen.

Ach ja: ist eine RGB-Lampe, Die seit >10 Jahren feinsten Strom in Licht 
und wohl auch Wärme umwandelt. CD4093 in feinster Drahtverhau-Technik, 
sozusagen.

Oder komme ich noch Mal ungeschoren davon, da hiermit nur der 
Strom-Versorger Geld verdient?

MfG

von Mani W. (e-doc)


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Patrick J. schrieb:
> Ach ja: ist eine RGB-Lampe, Die seit >10 Jahren feinsten Strom in Licht
> und wohl auch Wärme umwandelt. CD4093 in feinster Drahtverhau-Technik,
> sozusagen.

Warum immer so eine Auswucherung eines Threads?

Wenn man (sollte man nicht) vergisst, einen Eingang auf Bezugspotential
zu legen, dann kann jeder CMOS zu einem Sender werden, ohne vielleicht 
die
Funktion der Schaltung zu beeinflussen - das ist möglich...

Unbenutzte Gatter zum Beispiel, was immer wieder vorkommt...

: Bearbeitet durch User
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