Moin Moin alles zusammen. Ich möchte aus verschiedenen Modulen wie z.B. einen RaspberryPI sensoren etc. ein Gerät zusammenbauen <12V mit gekauftem Netzteil. Anschließend stelle ich dieses bei einem Kunden auf zur Datenerfassung. Das Gerät bleibt mein Eigentum. Der Kunde zahlt lediglich für meine Dienstleistung der Datenerfassung und Auswertung. Kann ich das einfach so machen oder was muss ich da alles beachten? Würde mich freuen wenn mir jemand sagen könnte wie ich vorgehen muss. Vielen Dank im Voraus Gruß Schany
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Interessante Frage, ob damit das Gerät als "in Verkehr gebracht" bezeichnet wird, da du es ja zurücknimmt spielt WEEE keine Rolle, ausserdem ist der Einsatz immer in deiner Hand, also kein B2C. CE mit EMV Störabstrahlung muss der Aufbau aber erfüllen, denn es würde sonst ja jemand gestört werden. Ein nackter rPi erfüllt die EMV Vorschriften nicht.
Da das Gerät außerhalb der eigenen Firmengrenzen betrieben wird, ist es in Verkehr gebracht.
Da das Thema ganz schnell zu Rechtssteitigkeiten führt, sollte im Idealfall ein Rechtsberater gefragt werden. Ohne Rechtssicherheit würde ich mal hier meine Meinung bzw. persönliche Interpretation dazu äußern: Sven S. schrieb: > Anschließend stelle ich dieses bei einem Kunden auf zur Datenerfassung. Solange du, und nur DU - auch kein Kollege, das Gerät anfasst, zählt es vermutlich nicht als "Inverkehrbringen" im sinne der EU-Richtlinien bezüglich CE-Konformität (welche dein gerät vermutlich nicht hat). Sven S. schrieb: > Der Kunde zahlt lediglich für meine Dienstleistung der Datenerfassung und Auswertung. Also spielt dein Gerät nur für dich eine Rolle. Der Kunde will die Daten und nicht das Gerät nutzen, richtig? Sven S. schrieb: > Kann ich das einfach so machen oder was muss ich da alles beachten? Klingt erstmal unproblematisch. Natürlich sollte dein gerät Sicher sein. Und es darf auf keinen Fall irgend einen Einfluss auf die Umgebung haben (EMV, Thermische Probleme, etc.). Das zukauf-Netzteil wird vermutlich CE haben, dahingehend wird es da keine Probleme geben. Wenn deine Schaltung dahinter aber rumzickt, EMV-Stress macht oder durch die Messung die zu messenden Größen beeinflusst, hast du unter Umständen ein Problem. #Teufelandiewandmalend Bin selber auf andere Meinungen gespannt, da das selbst bei uns firmenintern immer mal wieder heiß diskutiert wird.
Nein, du musst da nichts weiteres beachten. CE Konformität muss der Verkäufer des Produkts gewährleisten. Du verkaufst ja nur deine Dienstleistung.
Danke für Eure Antworten, ich habe sowas schon geahnt.... Was bedeutet das denn für mein Vorhaben? Was muss ich machen und vor allem was kostet mich das? Vielen Dank schon mal. Gruß Schany
Mick schrieb: > Nein, du musst da nichts weiteres beachten. CE Konformität muss der > Verkäufer des Produkts gewährleisten. Du verkaufst ja nur deine > Dienstleistung. Ja, aber ich baue, löte ja verschiedene Bauteile zu einem Gerät zusammen. Wie sieht das dann aus?
Das kannst du alles machen. Du darfst das Produkt einfach nicht in Umlauf bringen. EMV "Verstösse" müssten dir zuerst nachgewiesen werden, damit du die Installation nicht mehr in Betrieb nehmen dürftest. Da du das Ganze nur in einem bestimmten Zeitraum nutzt, sehe ich da überhaupt keine Probleme. Falls der Kunde durch dein Produkt zu Schaden kommt, haftest du persönlich (Haftpflichtversicherung)
Mick schrieb: > Nein, du musst da nichts weiteres beachten. CE Konformität muss der > Verkäufer des Produkts gewährleisten. Du verkaufst ja nur deine > Dienstleistung. Nein, der Inverkehrbringer. Das kann der Händler, verkäufer, Hersteller, Lieferant etc. sein. Sven S. schrieb: > Ja, aber ich baue, löte ja verschiedene Bauteile zu einem Gerät > zusammen. Wie sieht das dann aus? Das ist egal. Selbst wenn alle deine Komponenten schon CE haben, müsstest du, für die komplette Baugruppe, eine separate CE-Konformität nachweisen (z.B. durch EMV-Messung für die EMV-Richtlinie). Denn das Zusammenspiel der einzelnen CE-Konformen Bauteile, heißt noch lange nicht, dass die Baugruppe zuverlässig, sicher und EMV-Konform funktioniert.
> Da das Gerät außerhalb der eigenen Firmengrenzen betrieben wird, ist es > in Verkehr gebracht. das stimmt so nicht, Du verkaufst eine Dienstleistung, verkaufst / vermietest aber keine Geräte Für selbstgebaute Geräte, die innerhalb der Firma bleiben (muss nicht im Gebäude sein, aber nur von Firmenmitarbeitern benutzt) bedarf es keiner Konformitätserklärung. Das Gerät sollte aber nicht auf der Rechnung auftauchen, also z.B. - 1 x Datenerfasung pauschal € xxxxx wäre ok aber nicht: - 1 x Leihgebühr Gerät YYY - 5 Stunden Ingenieur Wichtig ist dann noch, das nur Du / deine Mitarbeiter das Gerät bedienen
Sven S. schrieb: > Kann ich das einfach so machen oder was muss ich da alles beachten? Den erzielten Gewinn mußt Du selbstverständlich versteuern. Die übrigen Einwände, die hier vorgetragen werden, solltest Du einfach ignorieren. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Heinz schrieb: >> Da das Gerät außerhalb der eigenen Firmengrenzen betrieben wird, > ist es >> in Verkehr gebracht. > > das stimmt so nicht, Du verkaufst eine Dienstleistung, verkaufst / > vermietest aber keine Geräte > > Für selbstgebaute Geräte, die innerhalb der Firma bleiben (muss nicht im > Gebäude sein, aber nur von Firmenmitarbeitern benutzt) bedarf es keiner > Konformitätserklärung. > > Das Gerät sollte aber nicht auf der Rechnung auftauchen, also z.B. > - 1 x Datenerfasung pauschal € xxxxx > wäre ok > > aber nicht: > - 1 x Leihgebühr Gerät YYY > - 5 Stunden Ingenieur > > Wichtig ist dann noch, das nur Du / deine Mitarbeiter das Gerät bedienen Also das mit der Rechnung ist klar. Ein Klempner schreibt ja auch nicht auf seine Rechnung: 1x Rohreinigung 1 Std. 50€ 1x Werkzeug Benutzungsgebühr 5€ Zählt das tauschen von Batterien auch zum Bedienen? Vielen Dank im Voraus. Gruß Schany
Sven S. schrieb: > Zählt das tauschen von Batterien auch zum Bedienen? Das kannst du in dein Angebot einpreisen. Wenn dein Kunde das alles akzeptiert kräht sowieso kein Mensch danach.
Seit Ihr sicher, dass für selbstkonstruierte Geräte bei Verwendung z.B. in der Fertigung der eigenen Firma keine Konformitätsbewertung und Erklärung nötig ist? Ich habe diesbezüglich anderes gelesen. Dazu bitte bei der EMV aufpassen. Es geht schneller als Du denkst, dass ein ausgetrockneter oder abgerüttelter Netzteikondensator Deinem Kunden feinste Funkstörungen in seiner Produktionsanlagenkommunikation verursacht. Und wenn dann am Ende des Tages weniger Autos vom Band rollen - werden sie möglicherweise versuchen Dir in die Tasche zu greifen. Eine ordentliche CE - Erklärung schafft dabei zumindest erstmal eine etwas bessere Ausgangslage mit ruhigerem Schlaf.
BastelIng schrieb: > Eine ordentliche CE - Erklärung schafft dabei zumindest erstmal > eine etwas bessere Ausgangslage mit ruhigerem Schlaf. Was kostet mich denn sowas? Kann man das irgendwie beziffern. Wie gesagt es handelt sich um eine Gerät das aus fertigen Bauteilen zusammengelötet wird mit eigener Leiterplatte einem RPI + Sonsoren + 433MHZ Sende- und Empfangsmodul sowie einem Batteriefach. mit 3xAA Batterien. Einem fertig gekauftem Netzteil <12V. Vielen Dank im Voraus Gruß Schany
>Seit Ihr sicher, dass für selbstkonstruierte Geräte bei Verwendung z.B. >in der Fertigung der eigenen Firma keine Konformitätsbewertung und >Erklärung nötig ist? Ich habe diesbezüglich anderes gelesen Das war zumindest die Aussage des Mitarbeiters der Bundesnetzagentur, der bei uns zu Besuch war Wir hatten mit ihm über viele Themen diskutiert, das oben angesprochene war für ihn unstrittig Es gab aber nebenbei andere lustige Themen, z.B. müsste man, von oben genanntem Fall ausgehend, eine Konformitätserklärung erstellen, wenn man: - jemand einen PC und ein Interface als Datenlogger verleiht und installiert, selbst wenn es für beide Geräte eine Konformitätserklärung gibt. Aussage, auf obigen Fall umgelegt, war: " allein das PC, Kabel und Interface konform sind, heisst noch lange nicht, das auch alles 3 zusammen konform ist"
BastelIng schrieb: > Dazu bitte bei der EMV aufpassen. Es geht schneller als Du denkst, dass > ein ausgetrockneter oder abgerüttelter Netzteikondensator Deinem Kunden > feinste Funkstörungen in seiner Produktionsanlagenkommunikation > verursacht. Und wenn dann am Ende des Tages weniger Autos vom Band > rollen - werden sie möglicherweise versuchen Dir in die Tasche zu > greifen. Eine ordentliche CE - Erklärung schafft dabei zumindest erstmal > eine etwas bessere Ausgangslage mit ruhigerem Schlaf. Heute ist ja Freitag! Ich rufe gleich einmal Herrn Kaiser an. Sven S. schrieb: > Wie gesagt es handelt sich um eine Gerät das aus fertigen Bauteilen > zusammengelötet Hast Du auch ein Zertifikat zum Löten? Wann ist Dein Lötkolben zum letzten Mal kalibriert worden? Alles ganz entscheidene Fragen.
Gute ich merke schon, das macht keinen Sinn. War eine schöne Idee aber es hakt mal wieder an Deutschland/EU ...... Das heißt auf deutsch wenn man kein riesen Unternehmer ist und/oder Geld wie Heu hat, hat man keine Chance ein Gerät zu bauen und zu vertreiben. Schade armes Deutschland. Versteht mich nicht falsch, Sicherheit ist gut und wichtig! Aber man muss dann auch dem kleinen Mann die Möglichkeit geben dieses zu erfüllen.
Sven S. schrieb: > Gute ich merke schon, das macht keinen Sinn. > War eine schöne Idee aber es hakt mal wieder an Deutschland/EU ...... Wenn Du sowenig Vertrauen in Deine eigene Leistung hast, kann man Dir in der Tat nicht helfen ;-(
Neja was heißt kein Vertrauen in meine eigene Leistung. Es geht einfach darum das man (ich) eine gute IDEE hab aber erst mal etliche 1000€ hinlegen muss bevor ich das Gerät überhaupt einem Kunden vorstellen kann.
Sven S. schrieb: > Das heißt auf deutsch wenn man kein riesen Unternehmer ist und/oder Geld > wie Heu hat, hat man keine Chance ein Gerät zu bauen und zu vertreiben. Die Richtlinien haben durchaus ihren Sinn, und helfen vor allem DIR, deine Kopf aus der Schlinge zu ziehen, wenn es zu Unfällen / Fehlfunktionen kommt. Außerdem steigert die Betrachtung der Normen und Richtlinien ungemein die Qualität des Produktes. Sven S. schrieb: > bevor ich das Gerät überhaupt einem Kunden vorstellen > kann. Was denn nun? Du meintest doch erst, dass der Kunde nichts mit dem gerät zu tun haben soll, sondern nur dessen Messdaten benötigt. Sven S. schrieb: > 433MHZ Sende- und Empfangsmodul sowie einem Batteriefach. mit 3xAA > Batterien. Aha, also auch noch Funk dabei. Haben die Module CE nach R&TTE-Richtlinie? Die meisten Bastler-Module nicht. Wer nunmal billig kauft, muss für sein Endprodukt bei der Zertifizierung drauflegen. Prinzipiell bin ich bei diesem Argument dabei: m.n. schrieb: > Wo kein Kläger, da kein Richter. Die Verantwortung dafür, trägt der "Inverkehrbringer" aber allein, was ihm unter Umständen teurer zu stehen komm, als der Zertifizierungsprozess.
Hannes R. schrieb: > Sven S. schrieb: >> 433MHZ Sende- und Empfangsmodul sowie einem Batteriefach. mit 3xAA >> Batterien. > > Aha, also auch noch Funk dabei. Haben die Module CE nach > R&TTE-Richtlinie? Die meisten Bastler-Module nicht. Dann soll er sich ein Teil von einem seriösen Hersteller besorgen, wo Inhalt und Aufdruck auch übereinstimmen. Die Kosten dürften nicht weiter stören. Hannes R. schrieb: > Die Verantwortung dafür, trägt der "Inverkehrbringer" aber allein, Bist Du gewerblich tätig und hast schon einmal ein Mainboard, ein PC-Gehäuse und ein Netzteil zusammengesteckt und in Betrieb genommen, oder bei einem fertigen PC eine Erweiterungkarte eingesteckt und dazu aus der Rückwand einen Blechsteg entfernt? Dann bist Du sicherlich gleich ins EMV-Labor gerast, damit kein Flieger vom Himmel stürzt? Brav! Bist Du Privatmensch, dann kannst Du einen Sack Chinaschrott zusammenkaufen, 10 "Shields" übereinanderstapeln und auch noch mit Spannung versorgen. Alles bestens!
4toTakoe schrieb: > Das ist egal. Selbst wenn alle deine Komponenten schon CE haben, > müsstest du, für die komplette Baugruppe, eine separate CE-Konformität > nachweisen (z.B. durch EMV-Messung für die EMV-Richtlinie). Ja, wenn er das Gerät in Verkehr bringen will. Will er aber nicht.
Sven S. schrieb: > Neja was heißt kein Vertrauen in meine eigene Leistung. Es geht > einfach > darum das man (ich) eine gute IDEE hab aber erst mal etliche 1000€ > hinlegen muss bevor ich das Gerät überhaupt einem Kunden vorstellen > kann. Musst du dank der aktuellen EU Gesetzeslage eben nicht. Wenn du ÜBERZEUGT bist daß deine Geräte die Vorschriften einhalten, musst du (ausser bei Funktechnik) gar nichts prüfen (lassen). Bloss wenn du unsicher bist, und dich absichern willst, musst du andere konsultieren, und genau so wie du bezahlt werden willst, wollen die auch bezahlt werden. Dein Gejammer heisst also nur: Ich will einfach Geld verdienen aber andere sollen umsonst für mich arbeiten. Wodurch kann man überzeugt sein, daß die eigene Technik die Vorschriften einhält ? Weil nichts drin ist was stären kann, beispielsweise eine Taschenlampe mit Batterie und Glühlampe würde ich nicht EMV testen lassen. Oder weil es ausreichend abgeschirmt ist. Eine (Weiss-)Blechdose ohne Kabel hindurch ist sicher dicht genug für Elektronik die nicht explizit auf Senden ausgelegt ist. Schwierig wird es halt das Verhalten eine Platine einzuschätzen, die auf so hohen Frequenzen (Flankensteilheit) arbeitet daß schon kure Kabel zur Abstahlung führen, und dann diese kurzen Kabel dranzumachen die aussen liegen. Da wäre ich nicht mehr ÜBERZEUGT, sondern würde mich überzeugen. Beispielsweise darüber, daß ich nichts kaputt gemacht habe: Wenn der Originalhersteller meint, daß seine Platine EMV compliant ist muss ich nur überprüfen, ob ich mit meiner Verkabelung daran nichts kaputt gemacht habe. Also Platine mit Kabeln ein mal unter ein Messgerät halten, ist alles noch unter der Störabstrahlschwelle, wäre ich überzeugt. Wenn dann später jemand kommt, der meint, das eigene Gerät würde ihn doch stören, kann man zumindest belegen daß man sich Gedanken gemacht hat und sich überzeugt hat. Sven S. schrieb: > 433MHZ Sende- und Empfangsmodul Kannste ohne Prüfung vergessen. Schon leicht unterschiedliche Montage führt zu deutlich anderer Abstahlung. 4toTakoe schrieb: > Da das Thema ganz schnell zu Rechtssteitigkeiten führt, sollte im > Idealfall ein Rechtsberater gefragt werden. Vergiss es, der hat leider keine blasse Ahnung. Der weiss nur, wie er es anstellt, dfaß ER nicht haftbar ist für seine Aussagen, und fabiliert ansonstebn das blaue vom Himmel herunter.
Irgendjemand muss die Verantwortung tragen und zur Rechenschaft gezogen werden können. Das sind ganz sicher nicht die Verkäufer der Einzelkomponenten. Wenn Du eine Dienstleistung anbietest, ohne das die Geräte in das Eigentum des Kunden übergehen, so bist IMHO Du der Betreiber, der für seinen Eigenbau in der Verantwortung steht. Verkaufst Du etwas selbst Gebautes an den Kunden, so bist Du der Inverkehrbringer.
BastelIng schrieb: > Seit Ihr sicher, dass für selbstkonstruierte Geräte bei Verwendung z.B. > in der Fertigung der eigenen Firma keine Konformitätsbewertung und > Erklärung nötig ist? Ich habe diesbezüglich anderes gelesen. korrekt. Gewerbliche Nutzung gilt auch als Inverkehrbringen und bedarf einer Konformitätserklärung. Nur wenn ich das Gerät als Privatmann herstelle und alleine selber nutze brauche ich keine. Schon das Verleihen oder Verschenken an den Nachbarn, Freunde, Familie ist nach den Buchstaben des Gesetzes ein Inverkehrbringen.
Gerd E. schrieb: > Nur wenn ich das Gerät als Privatmann herstelle und alleine selber nutze > brauche ich keine. Schon das Verleihen oder Verschenken an den Nachbarn, > Freunde, Familie ist nach den Buchstaben des Gesetzes ein > Inverkehrbringen. Blödsinn, die ganze CE Vorschriften gelten NUR bei gewerblichem Handeln, und daher niemals wenn du als Privatmann handelst.
Michael B. schrieb: > Gerd E. schrieb: >> Nur wenn ich das Gerät als Privatmann herstelle und alleine selber nutze >> brauche ich keine. Schon das Verleihen oder Verschenken an den Nachbarn, >> Freunde, Familie ist nach den Buchstaben des Gesetzes ein >> Inverkehrbringen. > > Blödsinn, die ganze CE Vorschriften gelten NUR bei gewerblichem Handeln, > und daher niemals wenn du als Privatmann handelst. Hier ist der zugehörige Gesetzestext: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32008R0765&from=DE Kapitel 1, Artikel 2, 1.: „Bereitstellung auf dem Markt“: jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Gemeinschaftsmarkt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit; Ob sich das "im Rahmen einer Geschäftstätigkeit" nur auf "Verwendung" bezieht, oder wirklich auf "Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung" ist grammatikalisch leider nicht ganz eindeutig. Ich würde aber davon ausgehen daß es sich nur auf die Verwendung bezieht. Hier der selbe Punkt nochmal auf Englisch: ‘making available on the market’ shall mean any supply of a product for distribution, consumption or use on the Community market in the course of a commercial activity, whether in return for payment or free of charge; Leider an der Stelle auch nicht klarer.
Gerd E. schrieb: > Leider an der Stelle auch nicht klarer. Doch, glasklar, man muss nur lesen wollen: > in the course of a commercial activity Das heisst übersetzt: gewerblich.
Michael B. schrieb: > Gerd E. schrieb: >> Leider an der Stelle auch nicht klarer. > > Doch, glasklar, man muss nur lesen wollen: > >> in the course of a commercial activity > > Das heisst übersetzt: gewerblich. genau. Doch im englischen wie im deutschen Text ist grammatikalisch nicht eindeutig, ob sich das gewerblich nur auf "use" oder "distribution, consumption or use" bezieht.
Hi So wie sich die Diskussion hier entwickelt hat, werde ich wohl bald in Einzelhaft büßen müssen, da ich vor vielen Jahren eine (gegebenen falls) EMV-Schleuder verschenkte. Ok, in einer Keksdose verpackt, aber die hochfrequenten Dreieckimpulse, Welche zum Modulieren von farbigen LED benutzt werden, dürften sich wohl zumindest 'in der Nähe' erfassen lassen. Vll. sollte ich einfach dafür Sorge tragen, daß keine 'Kläger' in die Nähe der besagten, boshaften Elektronik kommen. Ach ja: ist eine RGB-Lampe, Die seit >10 Jahren feinsten Strom in Licht und wohl auch Wärme umwandelt. CD4093 in feinster Drahtverhau-Technik, sozusagen. Oder komme ich noch Mal ungeschoren davon, da hiermit nur der Strom-Versorger Geld verdient? MfG
Patrick J. schrieb: > Ach ja: ist eine RGB-Lampe, Die seit >10 Jahren feinsten Strom in Licht > und wohl auch Wärme umwandelt. CD4093 in feinster Drahtverhau-Technik, > sozusagen. Warum immer so eine Auswucherung eines Threads? Wenn man (sollte man nicht) vergisst, einen Eingang auf Bezugspotential zu legen, dann kann jeder CMOS zu einem Sender werden, ohne vielleicht die Funktion der Schaltung zu beeinflussen - das ist möglich... Unbenutzte Gatter zum Beispiel, was immer wieder vorkommt...
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