Hallo Zusammen, ich kenne die Vorschriften in Deutschland von hier zu genüge. Wenn jemand an der Elektrik im Haus etwas verändern will, muss das ein geprüfter Elektriker sein. Nun will mein Vermieter im Haus das Kochfeld selber tauschen (380V). Das Ganze in der Schweiz. Ist das zulässig? Ich meine Nein. (Er ist Renter, Swiss-Air Pilot). Grüsse, René
> > Nun will mein Vermieter im Haus das Kochfeld selber tauschen (380V). Das > Ganze in der Schweiz. Ist das zulässig? Ich meine Nein. Kommt bestimmt noch auf den Kanton an... > (Er ist Renter, Swiss-Air Pilot). Dann muss eine -verdammt gute- Checkliste vorliegen! Ausserdem ist er schon lange pensioniert: seit wann gibt es die Swissair nicht mehr? If you think something is foolproof, hand it over to an airline pilot.
Kirche. Dorf. Erste in letzterem stehen lassen, bitte. Ich würde mich freuen vom Vermieter einen neuen Herd zu bekommen, aber bis das passiert steht das Haus nicht mehr. Also nerv den nicht zu sehr, sonst geht es dir evtl. auch bald so. Wenn du dir ernsthaft Sorgen machst, prüfe die Arbeiten selbst oder beauftrage einen Elektriker mit einer Prüfung ("kribbelt manchmal, könnense da mal schauen?").
René H. schrieb: > Dass das Haus abfackelt und wir sind drin? > > Grüsse, > René zum einen sind Rauchwarnmelder ne gute Idee, zum anderem hab ich schon übleres gesehen wie einen selbst angeschlossenen Herd und da ist auch nix abgefackelt. Das schnlimmste was er meiner Meinung nach schaffen kann, ist das der Herd beim falschen anschließen kaputt geht oder er einen Stromschlag bekommt. Muss er am Ende selbst mit sich ausmachen können.
Sven L. schrieb: > René H. schrieb: >> Dass das Haus abfackelt und wir sind drin? >> >> Grüsse, >> René > > zum einen sind Rauchwarnmelder ne gute Idee, zum anderem hab ich schon > übleres gesehen wie einen selbst angeschlossenen Herd und da ist auch > nix abgefackelt. > > Das schlimmste was er meiner Meinung nach schaffen kann, ist das der > Herd beim falschen anschließen kaputt geht oder er einen Stromschlag > bekommt. > > Muss er am Ende selbst mit sich ausmachen können. Naja, der wird getauscht, weil der letzte sich mit einem Knall und blauer Stichflamme verabschiedet hat (inkl. SämtlichervSicherungen). Hätte wer den Kopf über dem Topf gehabt, könnte er jetzt als Two-Face durchgehen. Muss nicht sein. ;) Ist es nun legal? Grüsse, René
René H. schrieb: > Nun will mein Vermieter im Haus das Kochfeld selber tauschen (380V). Das > Ganze in der Schweiz. Ist das zulässig? Ich meine Nein. 230V darf jeder, als Firma muss man entsprechend versichert sein. 380V erfordert eine Qualifikation. Soweit ich weiss, kannst du die aber mit anderen Berufen auch machen. Auch hier: Schlussendlich ein Versicherungsthema. Die Ausnahme gibt es natürlich immer: Wenn die Geräte an einer Steckdose angeschlossen ist, darf er es machen. z.B. bei Waschmaschinen oder Geschirrspülern kann das der Falls sein. Das Kochfeld wird normalerweise direkt angeschlossen, da mechanisch normalerweise nicht genügen Platz ist für ein Stecker... Wie es aber Juristisch genau aussieht, kann ich dir auch nicht sagen, ich vermute ja mal, dass es die Küche vom Vermieter ist, und er wird sich ja kaum anzeigen dafür ;-) mfg Andreas
Naja eine Elektrofachkraft wird er wohl nicht sein. Er wird wahrscheinlich auch nicht prüfen können, ob der Anschluss okay ist oder nicht. Aber er kann grundsätzlich mit seinem Eigentum ja machen was er will, solange er damit keine anderen in Gefahr bringt. Grundsätzlich dürfte ja ein Laie nicht einmal eine Lampe installieren, aber das trauen sich die meisten trotzdem zu. Über die genaue Gesetzes und Vorschriftenlage in der Schweiz kann ich dir auch nix sagen.
> Wie es aber Juristisch genau aussieht, kann ich dir auch nicht sagen, > ich vermute ja mal, dass es die Küche vom Vermieter ist, und er wird > sich ja kaum anzeigen dafür Bei tödlichen Stromunfällen im Privathaushalt ermittelt (zumindest in Deutschland) meist sofort die Kripo. Denn nach deren Statistiken liegt hier meist überdurchschnittlich oft ein Tötungsdelikt vor.
In der Schweiz sehen wir das nicht so eng. Einen Herz anzuschliessen sind vier draehte. Der einzig Wichtige ist der Gelb-Gruene, die anderen sind permutierbar. Alle muessen richtig angezogen werden. Das war's dann auch.
Hallo Bis jetzt ab ich noch keine 'richtige' Antwort gelesen. Hier ein Artikel dazu: http://www.beobachter.ch/wohnen/bauen-renovieren/artikel/elektroinstallation_so-trifft-sie-nicht-der-schlag/ Nein darf er nicht! (400V wahrscheinlich kein FI, nicht selbst bewohnt) Aber was willst du dagegen tun? gruss martin
martin schrieb: > Hallo > Bis jetzt ab ich noch keine 'richtige' Antwort gelesen. > Hier ein Artikel dazu: > > http://www.beobachter.ch/wohnen/bauen-renovieren/a... > > Nein darf er nicht! (400V wahrscheinlich kein FI, nicht selbst bewohnt) > > Aber was willst du dagegen tun? > > gruss martin Danke Dir Martin, das hilft. Ich kann intervenieren und dabei sein. Ich bin Elektrotechnik Ing. und kann es halbwegs beurteilen. Ich lasse aber bewusst von sowas die Finger, dafür gibt es Ausgebildete Elektriker die wissen was sie machen. Vor paar Jahren ist mir unter dem Küchenlavabo die Steckdose weggeschmolzen. Die 3. Phase war nicht gesichert (ist sie noch immer nicht). Grüsse, René
Lass den mal machen. Schau halt, dass es anständig geerdet ist. Dann kann eh nicht mehr passieren, als dass die Sicherung rausfliegt oder sich der Herd mit magischem Qualm selbst zerstört. BTW, wenn mir ein Mieter wegen sowas wirklich dumm kommen würde, könnte es passieren, dass plötzlich Eigenbedarf vorhanden ist.
Rote T. schrieb: > BTW, wenn mir ein Mieter wegen sowas wirklich dumm kommen würde, könnte > es passieren, dass plötzlich Eigenbedarf vorhanden ist. Ein Umzug ist mir lieber als abzufackeln. Nicht bei der Miete ;). Grüsse, René BTW: ich komme ihm nicht dumm, ich will nur, dass es ordentlich gemacht wird. Schlussendlich bin ich am Ende als Mieter noch in der Beweispflicht wenn da etwas abgsfackelt wird.
OK, wenn die Miete ohnehin schon schweizmässig abgehoben ist, ist es was anderes ;-). Dachte eher an einen alten Herrn, der das Haus zu einem fairen Preis vermietet und dementsprechend auch wenig dafür ausgeben will.
Beitrag #4995685 wurde von einem Moderator gelöscht.
Rote T. schrieb: > OK, wenn die Miete ohnehin schon schweizmässig abgehoben ist, ist es was > anderes ;-). Ist sie ;) Grüsse, René Rote T. schrieb: > OK, wenn die Miete ohnehin schon schweizmässig abgehoben ist, ist es was > anderes ;-). Die Miete ist mehr als das. Von den Reichen lernt man sparen heisst es doch.
René H. schrieb: > Ich > bin Elektrotechnik Ing. und kann es halbwegs beurteilen. > > Ich lasse aber bewusst von sowas die Finger, dafür gibt es Ausgebildete > Elektriker die wissen was sie machen. Wohl eine schweizer Hochschule besucht? Studium absolviert in Ingenieurswissenschaften und kannst keine 5 Drähte an einen Herd anschließen? Oder beurteilen, ob jemand das richtig macht? Lüsterklemme mit paar Drähten? Naja... Und Rechtsbeistand und juristische Auskünfte würde ich mir vielleicht bei 'nem Anwalt für Mietrecht suchen und nicht in einem anonymen Internetforum eines anderen Landes...
Defusekid schrieb: > Und Rechtsbeistand und juristische Auskünfte würde ich mir vielleicht > bei 'nem Anwalt für Mietrecht suchen und nicht in einem anonymen > Internetforum eines anderen Landes... Gesunden Menschenverstand einschalten ist meistens schlauer, als Vertretern der Nichtproduktiven Kaste mit glänzendem Namensschild die Fränkli aufs Konto fliessen zu lassen. Meine Erfahrungen mit Elektrikern in der CH ist keine gute. Da wollte mir schon mal einer erklären, dass die Hamburger Schaltung völlig ok wäre. Ich habe dann das Ding selber deaktiviert (obwohl ich es nach 'deutscher' Gesetzgebung nicht dürfte). Wenn man dann für Schludereien noch mal eben mehr als einen Ingenieursstundenlohn ("Natürli muess I d' Aafahrt iirächne und telefoniert hämmer ja au no") abdrückt, verstehe ich, dass jeder einigermassen versierte Vermieter das selbermacht. Bei grade mal zwei Phasen mehr muss man nicht rumpienzen. Wenn der Vermieter übrigens was erneuern lässt, hast du versicherungstechnisch keinen Stress. Du willst natürlich am Herd keine gewischt kriegen. Frag doch den Vermieter nett, ob du dabei sein darfst, wenn er das einbaut, du möchtest ja auch was "lernen".
Defusekid schrieb: > Wohl eine schweizer Hochschule besucht? Studium absolviert in > Ingenieurswissenschaften und kannst keine 5 Drähte an einen Herd > anschließen? Oder beurteilen, ob jemand das richtig macht? Lüsterklemme > mit paar Drähten? > Naja... Für jemanden mit einer Leseschwäche reisst Du den Mund ganz schön weit auf. René H. schrieb: > Danke Dir Martin, das hilft. Ich kann intervenieren und dabei sein. Ich > bin Elektrotechnik Ing. und kann es halbwegs beurteilen. > > Ich lasse aber bewusst von sowas die Finger, dafür gibt es Ausgebildete > Elektriker die wissen was sie machen. Etwas können und etwas legal dürfen sind zwei Welten. Grüsse, René
René H. schrieb: > Das Ganze in der Schweiz. Ist das zulässig? Ich meine Nein. Richtig. "Grundsätzlich dürfen Laien nur Installationen in selbstbewohnten Wohnhäusern und Nebenräumen vornehmen, und die Spannung darf nicht mehr als 230 Volt betragen. Der betreffende Stromkreis muss mit einer Sicherung geschützt sein, und es darf sich nur um einen einphasigen Stromkreis handeln"
Einen simplen Phasenprüfer hinterher ans Gehäuse halten hat mir noch nie geschadet (aber schon einige vorzeitige Friedhofsbesuche erspart).
oszi40 schrieb: > Einen simplen Phasenprüfer hinterher ans Gehäuse halten hat mir noch nie > geschadet (aber schon einige vorzeitige Friedhofsbesuche erspart). Da hast Du natürlich recht. Mir geht es lediglich um das, dass ich keine Bastelei will. Wenn ich mit 5V rumbastle ist es etwas anderes wie wenn ich mit 3 Phasen Strom hantiere. Da habe ich schlicht (und ich denke berechtigt) Respekt vor. Wie gesagt, etwas können und etwas dürfen sind zwei Dinge. Ich kann jemanden die Knie brechen, dürfen aber nicht. Grüsse, René
Michael B. schrieb: > René H. schrieb: >> Das Ganze in der Schweiz. Ist das zulässig? Ich meine Nein. > > Richtig. > > "Grundsätzlich dürfen Laien nur Installationen in selbstbewohnten > Wohnhäusern und Nebenräumen vornehmen, und die Spannung darf nicht mehr > als 230 Volt betragen. Der betreffende Stromkreis muss mit einer > Sicherung geschützt sein, und es darf sich nur um einen einphasigen > Stromkreis handeln" Danke Dir Michael, damit ist es geklärt. Grüsse, René
Michael B. schrieb: > "Grundsätzlich dürfen Laien nur Installationen in selbstbewohnten > Wohnhäusern und Nebenräumen vornehmen, und die Spannung darf nicht mehr > als 230 Volt betragen. Der betreffende Stromkreis muss mit einer > Sicherung geschützt sein, und es darf sich nur um einen einphasigen > Stromkreis handeln" Hi Wo nimmt Du dieses Wissen her? Da wird doch schon wieder nur irgendwoher interprettiert! Schon die Aussage "nicht mehr als 230V" lässt mich auf eine herbeigeredete Deutung schließen. Wir haben im Haushalt [BR]nirgends[/BR] mehr als 230V Nennspannung gegen Erde/Neutralleiter. Frag den Vermieter einfach während der Installation warum er welchen Draht wo anschließt. Dass er als Pilot keine Ahnung haben kann würde ich nicht pauschal unterschreiben. Dass manche Elektroingineure vom praktischen keine Ahnung haben dagegen schon. MfG
Hallo Da ich aus der Schweiz bin und ich mich genau auch schon mit der Sache beschäftigt habe, kann ich euch folgendes erzählen: Das was oben schon beschrieben wurde, mit dem einphasigen Strom und selber machen, stimmt.Dies ist erlaubt nach einem FI selber änderungen an Installation zu machen.Wichtig ist dabei dass es ein FI sein muss,ein LS genügt nicht.Auch sind nur Änderungen erlaubt , Neuinstallationen und sowiso das Einbauen von neuen FI ist nur durch ausgewiesene Fachkräfte zulässig. Es muss auch nachgewiesen werden können dass der Erdleiter mit mindestens 0.5 A getestet worden ist. Nun zum austausch des Kochfeldes: Zum austausch benötig man mindestens die Zulassung NIV 15.Diese wird durch das Starkstrominspektorat nach erfolgreicher Prüfung ausgestellt. NIV nennt sich glaub NiederspannungInstallationsVerordnung 15 (Jahr 2015). Pikant ist aber die geltende Rechtslage:Wenn jemand ohne diese Prüfung einen Austausch macht und daraus Schäden an Personen oder Sachwerten ensteht, ist dieser selbst für sein Handeln haftbar.Auch wenn dies wärend der Arbeitszeit ist.Es gibt abgeschlossene Rechtsfälle mit Verurteilung aufgrund eines tödlichen Stromschlages. Ich weiss dies, da ich als Schreiner gerne Küchengeräte anschliessen wollte und dies aber aus den genannten Gründen nicht darf.Zur dieser NIV 15 Prüfung sind nur wenige Berufsgruppen zugelassen.Schreiner leider nicht.Die Kosten für den obligatorischen Lernkurs belaufen sich auf 2000 Franken plus die Prüfungsgebühr von 770 Franken. Gruss
Laie Person, die weder eine Elektrofachkraft noch eine elektrotechnisch instruierte Person ist. Laien dürfen nur in selbstbewohnten Wohn- und Nebenräumen und am 1-phasigen Netz Installationen ausführen, sofern dieses zusätzlich mit einem FI-Schutzschalter abgesichert ist und die Installationen anschliessend durch einen Sicherheitsberater überprüft werden. Instruierte Person Als «instruiert» gilt eine Person, wenn sie für eine konkrete Aufgabe von einer Elektrofachkraft instruiert oder angelernt wurde und über die damit zusammenhängenden Gefahren, Schutzeinrichtungen und Schutzmassnahmen Bescheid weiss. Elektromonteur Ein Elektromonteur hat die entsprechende Berufslehre absolviert und das entsprechende Eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) erlangt. Inhaber einer eingeschränkten Installationsbewilligung (NIV Art. 12) Das eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) kann eingeschränkte Installationsbewilligungen erteilen: a) für innerbetriebliche Installationsarbeiten (NIV Art. 13) Installationsbewilligung für Betriebe, die zur Ausführung von Installationsarbeiten Betriebselektriker einsetzen Laien dürfen keine elektrischen Installationen erstellen. Ausnahmen für selbstbewohnte Räume regelt die Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen, NIV. Sie regelt auch die Installationstätigkeiten und legt fest, wer wofür verantwortlich ist. b) für Installationsarbeiten an besonderen Anlagen (NIV Art. 14) Bewilligung für Installationsarbeiten an Anlagen, die spezielle Kenntnisse erfordern (z.B. Hebe- und Förderanlagen, Alarmanlagen, Leuchtschriften, Schiffe) c) für das Anschliessen von elektrischen Erzeugnissen (NIV Art. 15) Bewilligung für das Anschliessen von Küchen- und Waschgeräten, Umwälzpumpen von Heizungsanlagen und dergleichen Sicherheitsberater/Inhaber einer Kontrollbewilligung Fachkundige Person, welche die Berufsprüfung (BP) als Sicherheitsberater (früher Elektrokontrolleur/Chefmonteur) bestanden hat (NIV Art. 27). Auf www.esti.admin.ch wird eine Liste der erteilten Kontrollbewilligungen geführt. Fachkundiger Leiter/Inhaber einer allgemeinen Installationsbewilligung Als «fachkundig» gilt, wer die höhere Fachprüfung (HFP, Meisterprüfung) bestanden hat. Auf www.esti.admin.ch ist eine Liste der erteilten Installationsbewilligungen zu finden.
Wichtig (Aussage ElectroSuisse): Als nicht Elektromonteur aber doch elektrisch gelernte Berufung (z.B: Automatiker/Mechatroniker) darf man eine Elektroinstallation Erstellen aber nicht in Betrieb nehmen. dies geschieht durch ein Elektromonteur oder eine Person mit eingeschränkter Installationsbewilligung. Eingeschränkte Installationsbewilligung: Kann nach 2 Jahren beantragt werden falls man ein elektrische Berufung gelernt hat. Jedoch muss jährlich eine 1-Tages Schulung der ElectroSuisse besucht werden.
Es ist egal welchen Status Du hast. Wenn es an einer von dir verbrochenen Installation jemanden zerbröselt bist Du als Installateur immer dran. Als Fachkraft, weil du wissen Hattest müssen wie es korrekt gemacht wird und als Laie weil du es eigentlich nicht ausführen durftest. Die Fehlerwahrscheinlichkeit dürfte bei einem Herd in beiden Fällen ähnlich hoch sein. Fordere daher einfach ein Prüfprotokoll an. Bei uns in D heißt das Monstrum E-Check. Richte dich aber auch darauf ein, dass die Kosten zu den direkt umlagefähigen Nebenkosten zählen. Nur so am Rande: ich habe auch mal Energieanlagenelektroniker gelernt. Während meiner Ausbildung wurde auch Installationstechnik gelehrt und dennoch dürfte ich kraft geltender Auslegung der Normen heute noch nicht mal mehr eine Steckdose anschließen obwohl ich am Arbeitsplatz große Maschinen elektrisch warte und repariere... Und ja, es gibt auch Kollegen, denen würde ich die Fähigkeit eine Steckdose anzuschließen nicht ohne Gegenkontrolle zutrauen... MfG
Armin X. schrieb: > Es ist egal welchen Status Du hast. Wenn es an einer von dir > verbrochenen Installation jemanden zerbröselt bist Du als Installateur > immer dran. > Als Fachkraft, weil du wissen Hattest müssen wie es korrekt gemacht wird > und als Laie weil du es eigentlich nicht ausführen durftest. Es spielt doch keine Rolle ob ich es kann oder wer schuld ist wenn etwas passiert. Der TE hat gefragt ob er es darf und nein er darf es nicht! Ist GESETZLICH so geregelt. Punkt! Ich darf auch nicht ohne Führerschein mit einem Auto herum fahren
Kommt er in den Knast wenn er es trotzdem macht? Oder hat der TE dann "nur" das Recht einen E-Check einzufordern? Oder ist es dann nicht einfach so, dass er mit seinem Vermögen für mögliche Schäden beim TE haftet? MfG
Höchststrafe: vier Wochen lang keinen Pudding kochen... Die NDR zwar den Lieblingspudding
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