Forum: Haus & Smart Home Kochfeld tauschen Schweiz


von René H. (Gast)


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Hallo Zusammen,

ich kenne die Vorschriften in Deutschland von hier zu genüge. Wenn 
jemand an der Elektrik im Haus etwas verändern will, muss das ein 
geprüfter Elektriker sein.

Nun will mein Vermieter im Haus das Kochfeld selber tauschen (380V). Das 
Ganze in der Schweiz. Ist das zulässig? Ich meine Nein.

(Er ist Renter, Swiss-Air Pilot).

Grüsse,
René

von Sven L. (sven_rvbg)


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Vor was hast Du Angst?

von Mozzer v.D (Gast)


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>
> Nun will mein Vermieter im Haus das Kochfeld selber tauschen (380V). Das
> Ganze in der Schweiz. Ist das zulässig? Ich meine Nein.

Kommt bestimmt noch auf den Kanton an...

> (Er ist Renter, Swiss-Air Pilot).

Dann muss eine -verdammt gute- Checkliste vorliegen!
Ausserdem ist er schon lange pensioniert: seit wann gibt es die Swissair 
nicht mehr?

If you think something is foolproof, hand it over to an airline pilot.

von Bla (Gast)


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Kirche. Dorf. Erste in letzterem stehen lassen, bitte.
Ich würde mich freuen vom Vermieter einen neuen Herd zu bekommen, aber 
bis das passiert steht das Haus nicht mehr. Also nerv den nicht zu sehr, 
sonst geht es dir evtl. auch bald so.
Wenn du dir ernsthaft Sorgen machst, prüfe die Arbeiten selbst oder 
beauftrage einen Elektriker mit einer Prüfung ("kribbelt manchmal, 
könnense da mal schauen?").

von René H. (Gast)


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Sven L. schrieb:
> Vor was hast Du Angst?

Dass das Haus abfackelt und wir sind drin?

Grüsse,
René

von Sven L. (sven_rvbg)


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René H. schrieb:
> Dass das Haus abfackelt und wir sind drin?
>
> Grüsse,
> René

zum einen sind Rauchwarnmelder ne gute Idee, zum anderem hab ich schon 
übleres gesehen wie einen selbst angeschlossenen Herd und da ist auch 
nix abgefackelt.

Das schnlimmste was er meiner Meinung nach schaffen kann, ist das der 
Herd beim falschen anschließen kaputt geht oder er einen Stromschlag 
bekommt.

Muss er am Ende selbst mit sich ausmachen können.

von René H. (Gast)


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Sven L. schrieb:
> René H. schrieb:
>> Dass das Haus abfackelt und wir sind drin?
>>
>> Grüsse,
>> René
>
> zum einen sind Rauchwarnmelder ne gute Idee, zum anderem hab ich schon
> übleres gesehen wie einen selbst angeschlossenen Herd und da ist auch
> nix abgefackelt.
>
> Das schlimmste was er meiner Meinung nach schaffen kann, ist das der
> Herd beim falschen anschließen kaputt geht oder er einen Stromschlag
> bekommt.
>
> Muss er am Ende selbst mit sich ausmachen können.

Naja, der wird getauscht, weil der letzte sich mit einem Knall und 
blauer Stichflamme verabschiedet hat (inkl. SämtlichervSicherungen).

Hätte wer den Kopf über dem Topf gehabt, könnte er jetzt als Two-Face 
durchgehen. Muss nicht sein. ;)

Ist es nun legal?

Grüsse,
René

von Andreas B. (andreasb)


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René H. schrieb:
> Nun will mein Vermieter im Haus das Kochfeld selber tauschen (380V). Das
> Ganze in der Schweiz. Ist das zulässig? Ich meine Nein.

230V darf jeder, als Firma muss man entsprechend versichert sein.

380V erfordert eine Qualifikation. Soweit ich weiss, kannst du die aber 
mit anderen Berufen auch machen. Auch hier: Schlussendlich ein 
Versicherungsthema.

Die Ausnahme gibt es natürlich immer:
Wenn die Geräte an einer Steckdose angeschlossen ist, darf er es machen.
z.B. bei Waschmaschinen oder Geschirrspülern kann das der Falls sein.

Das Kochfeld wird normalerweise direkt angeschlossen, da mechanisch 
normalerweise nicht genügen Platz ist für ein Stecker...


Wie es aber Juristisch genau aussieht, kann ich dir auch nicht sagen, 
ich vermute ja mal, dass es die Küche vom Vermieter ist, und er wird 
sich ja kaum anzeigen dafür ;-)


mfg Andreas

von Sven L. (sven_rvbg)


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Naja eine Elektrofachkraft wird er wohl nicht sein.

Er wird wahrscheinlich auch nicht prüfen können, ob der Anschluss okay 
ist oder nicht.

Aber er kann grundsätzlich mit seinem Eigentum ja machen was er will, 
solange er damit keine anderen in Gefahr bringt.

Grundsätzlich dürfte ja ein Laie nicht einmal eine Lampe installieren, 
aber das trauen sich die meisten trotzdem zu.

Über die genaue Gesetzes und Vorschriftenlage in der Schweiz kann ich 
dir auch nix sagen.

von Mieter (Gast)


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> Wie es aber Juristisch genau aussieht, kann ich dir auch nicht sagen,
> ich vermute ja mal, dass es die Küche vom Vermieter ist, und er wird
> sich ja kaum anzeigen dafür

Bei tödlichen Stromunfällen im Privathaushalt ermittelt (zumindest in
Deutschland) meist sofort die Kripo. Denn nach deren Statistiken liegt
hier meist überdurchschnittlich oft ein Tötungsdelikt vor.

von Schattentroll (Gast)


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In der Schweiz sehen wir das nicht so eng. Einen Herz anzuschliessen 
sind vier draehte. Der einzig Wichtige ist der Gelb-Gruene, die anderen 
sind permutierbar. Alle muessen richtig angezogen werden. Das war's dann 
auch.

von martin (Gast)


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Hallo
Bis jetzt ab ich noch keine 'richtige' Antwort gelesen.
Hier ein Artikel dazu:

http://www.beobachter.ch/wohnen/bauen-renovieren/artikel/elektroinstallation_so-trifft-sie-nicht-der-schlag/

Nein darf er nicht! (400V wahrscheinlich kein FI, nicht selbst bewohnt)

Aber was willst du dagegen tun?

gruss martin

von René H. (Gast)


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martin schrieb:
> Hallo
> Bis jetzt ab ich noch keine 'richtige' Antwort gelesen.
> Hier ein Artikel dazu:
>
> http://www.beobachter.ch/wohnen/bauen-renovieren/a...
>
> Nein darf er nicht! (400V wahrscheinlich kein FI, nicht selbst bewohnt)
>
> Aber was willst du dagegen tun?
>
> gruss martin

Danke Dir Martin, das hilft. Ich kann intervenieren und dabei sein. Ich 
bin Elektrotechnik Ing. und kann es halbwegs beurteilen.

Ich lasse aber bewusst von sowas die Finger, dafür gibt es Ausgebildete 
Elektriker die wissen was sie machen.

Vor paar Jahren ist mir unter dem Küchenlavabo die Steckdose 
weggeschmolzen. Die 3. Phase war nicht gesichert (ist sie noch immer 
nicht).


Grüsse,
René

von 🍅🍅 🍅. (tomate)


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Lass den mal machen. Schau halt, dass es anständig geerdet ist. Dann 
kann eh nicht mehr passieren, als dass die Sicherung rausfliegt oder 
sich der Herd mit magischem Qualm selbst zerstört.

BTW, wenn mir ein Mieter wegen sowas wirklich dumm kommen würde, könnte 
es passieren, dass plötzlich Eigenbedarf vorhanden ist.

von René H. (Gast)


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Rote T. schrieb:
> BTW, wenn mir ein Mieter wegen sowas wirklich dumm kommen würde, könnte
> es passieren, dass plötzlich Eigenbedarf vorhanden ist.

Ein Umzug ist mir lieber als abzufackeln. Nicht bei der Miete ;).

Grüsse,
René

BTW: ich komme ihm nicht dumm, ich will nur, dass es ordentlich gemacht 
wird. Schlussendlich bin ich am Ende als Mieter noch in der 
Beweispflicht wenn da etwas abgsfackelt wird.

von 🍅🍅 🍅. (tomate)


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OK, wenn die Miete ohnehin schon schweizmässig abgehoben ist, ist es was 
anderes ;-). Dachte eher an einen alten Herrn, der das Haus zu einem 
fairen Preis vermietet und dementsprechend auch wenig dafür ausgeben 
will.

Beitrag #4995685 wurde von einem Moderator gelöscht.
von René H. (Gast)


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Rote T. schrieb:
> OK, wenn die Miete ohnehin schon schweizmässig abgehoben ist, ist es was
> anderes ;-).

Ist sie ;)

Grüsse,
René

Rote T. schrieb:
> OK, wenn die Miete ohnehin schon schweizmässig abgehoben ist, ist es was
> anderes ;-).

Die Miete ist mehr als das. Von den Reichen lernt man sparen heisst es 
doch.

von Defusekid (Gast)


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René H. schrieb:
> Ich
> bin Elektrotechnik Ing. und kann es halbwegs beurteilen.
>
> Ich lasse aber bewusst von sowas die Finger, dafür gibt es Ausgebildete
> Elektriker die wissen was sie machen.

Wohl eine schweizer Hochschule besucht? Studium absolviert in 
Ingenieurswissenschaften und kannst keine 5 Drähte an einen Herd 
anschließen? Oder beurteilen, ob jemand das richtig macht? Lüsterklemme 
mit paar Drähten?
Naja...

Und Rechtsbeistand und juristische Auskünfte würde ich mir vielleicht 
bei 'nem Anwalt für Mietrecht suchen und nicht in einem anonymen 
Internetforum eines anderen Landes...

von Strubi (Gast)


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Defusekid schrieb:
> Und Rechtsbeistand und juristische Auskünfte würde ich mir vielleicht
> bei 'nem Anwalt für Mietrecht suchen und nicht in einem anonymen
> Internetforum eines anderen Landes...

Gesunden Menschenverstand einschalten ist meistens schlauer, als 
Vertretern der Nichtproduktiven Kaste mit glänzendem Namensschild die 
Fränkli aufs Konto fliessen zu lassen.

Meine Erfahrungen mit Elektrikern in der CH ist keine gute. Da wollte 
mir schon mal einer erklären, dass die Hamburger Schaltung völlig ok 
wäre. Ich habe dann das Ding selber deaktiviert (obwohl ich es nach 
'deutscher' Gesetzgebung nicht dürfte). Wenn man dann für Schludereien 
noch mal eben mehr als einen Ingenieursstundenlohn ("Natürli muess I d' 
Aafahrt iirächne und telefoniert hämmer ja au no") abdrückt, verstehe 
ich, dass jeder einigermassen versierte Vermieter das selbermacht. Bei 
grade mal zwei Phasen mehr muss man nicht rumpienzen.

Wenn der Vermieter übrigens was erneuern lässt, hast du 
versicherungstechnisch keinen Stress. Du willst natürlich am Herd keine 
gewischt kriegen. Frag doch den Vermieter nett, ob du dabei sein darfst, 
wenn er das einbaut, du möchtest ja auch was "lernen".

von René H. (Gast)


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Defusekid schrieb:
> Wohl eine schweizer Hochschule besucht? Studium absolviert in
> Ingenieurswissenschaften und kannst keine 5 Drähte an einen Herd
> anschließen? Oder beurteilen, ob jemand das richtig macht? Lüsterklemme
> mit paar Drähten?
> Naja...

Für jemanden mit einer Leseschwäche reisst Du den Mund ganz schön weit 
auf.

René H. schrieb:
> Danke Dir Martin, das hilft. Ich kann intervenieren und dabei sein. Ich
> bin Elektrotechnik Ing. und kann es halbwegs beurteilen.
>
> Ich lasse aber bewusst von sowas die Finger, dafür gibt es Ausgebildete
> Elektriker die wissen was sie machen.

Etwas können und etwas legal dürfen sind zwei Welten.

Grüsse,
René

von Michael B. (laberkopp)


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René H. schrieb:
> Das Ganze in der Schweiz. Ist das zulässig? Ich meine Nein.

Richtig.

"Grundsätzlich dürfen Laien nur Installationen in selbstbewohnten 
Wohnhäusern und Nebenräumen vornehmen, und die Spannung darf nicht mehr 
als 230 Volt betragen. Der betreffende Stromkreis muss mit einer 
Sicherung geschützt sein, und es darf sich nur um einen einphasigen 
Stromkreis handeln"

von oszi40 (Gast)


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Einen simplen Phasenprüfer hinterher ans Gehäuse halten hat mir noch nie 
geschadet (aber schon einige vorzeitige Friedhofsbesuche erspart).

von René H. (Gast)


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oszi40 schrieb:
> Einen simplen Phasenprüfer hinterher ans Gehäuse halten hat mir noch nie
> geschadet (aber schon einige vorzeitige Friedhofsbesuche erspart).

Da hast Du natürlich recht. Mir geht es lediglich um das, dass ich keine 
Bastelei will.

Wenn ich mit 5V rumbastle ist es etwas anderes wie wenn ich mit 3 Phasen 
Strom hantiere. Da habe ich schlicht (und ich denke berechtigt) Respekt 
vor.

Wie gesagt, etwas können und etwas dürfen sind zwei Dinge.

Ich kann jemanden die Knie brechen, dürfen aber nicht.

Grüsse,
René

von René H. (Gast)


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Michael B. schrieb:
> René H. schrieb:
>> Das Ganze in der Schweiz. Ist das zulässig? Ich meine Nein.
>
> Richtig.
>
> "Grundsätzlich dürfen Laien nur Installationen in selbstbewohnten
> Wohnhäusern und Nebenräumen vornehmen, und die Spannung darf nicht mehr
> als 230 Volt betragen. Der betreffende Stromkreis muss mit einer
> Sicherung geschützt sein, und es darf sich nur um einen einphasigen
> Stromkreis handeln"

Danke Dir Michael, damit ist es geklärt.

Grüsse,
René

von Armin X. (werweiswas)


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Michael B. schrieb:
> "Grundsätzlich dürfen Laien nur Installationen in selbstbewohnten
> Wohnhäusern und Nebenräumen vornehmen, und die Spannung darf nicht mehr
> als 230 Volt betragen. Der betreffende Stromkreis muss mit einer
> Sicherung geschützt sein, und es darf sich nur um einen einphasigen
> Stromkreis handeln"

Hi

Wo nimmt Du dieses Wissen her?
Da wird doch schon wieder nur irgendwoher interprettiert!
Schon die Aussage "nicht mehr als 230V" lässt mich auf eine 
herbeigeredete Deutung schließen. Wir haben im Haushalt 
[BR]nirgends[/BR] mehr als 230V Nennspannung gegen Erde/Neutralleiter.

Frag den Vermieter einfach während der Installation warum er welchen 
Draht wo anschließt.
Dass er als Pilot keine Ahnung haben kann würde ich nicht pauschal 
unterschreiben. Dass manche Elektroingineure vom praktischen keine 
Ahnung haben dagegen schon.

MfG

von Thomas G. (thomas_g18)


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Hallo

Da ich aus der Schweiz bin und ich mich genau auch schon mit der Sache 
beschäftigt habe, kann ich euch folgendes erzählen:
Das was oben schon beschrieben wurde, mit dem einphasigen Strom und 
selber machen, stimmt.Dies ist erlaubt nach einem FI selber änderungen 
an Installation zu machen.Wichtig ist dabei dass es ein FI sein muss,ein 
LS genügt nicht.Auch sind nur Änderungen erlaubt , Neuinstallationen und 
sowiso das Einbauen von neuen FI ist nur durch ausgewiesene Fachkräfte 
zulässig.
Es muss auch nachgewiesen werden können dass der Erdleiter mit 
mindestens 0.5 A getestet worden ist.
Nun zum austausch des Kochfeldes:
Zum austausch benötig man mindestens die Zulassung NIV 15.Diese wird 
durch das Starkstrominspektorat nach erfolgreicher Prüfung ausgestellt.
NIV nennt sich glaub NiederspannungInstallationsVerordnung 15 (Jahr 
2015).
Pikant ist aber die geltende Rechtslage:Wenn jemand ohne diese Prüfung 
einen Austausch macht und daraus Schäden an Personen oder Sachwerten 
ensteht, ist dieser selbst für sein Handeln haftbar.Auch wenn dies 
wärend der Arbeitszeit ist.Es gibt abgeschlossene Rechtsfälle mit 
Verurteilung aufgrund eines tödlichen Stromschlages.
Ich weiss dies, da ich als Schreiner gerne Küchengeräte anschliessen 
wollte und dies aber aus den genannten Gründen nicht darf.Zur dieser NIV 
15 Prüfung sind nur wenige Berufsgruppen zugelassen.Schreiner leider 
nicht.Die Kosten für den obligatorischen Lernkurs belaufen sich auf 2000 
Franken plus die Prüfungsgebühr von 770 Franken.
Gruss

von schweizer (Gast)


Angehängte Dateien:

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Laie
Person, die weder eine Elektrofachkraft noch eine elektrotechnisch 
instruierte Person ist. Laien dürfen nur in
selbstbewohnten Wohn- und Nebenräumen und
am 1-phasigen Netz Installationen ausführen, sofern
dieses zusätzlich mit einem FI-Schutzschalter abgesichert ist und die 
Installationen anschliessend durch einen
Sicherheitsberater überprüft werden.

Instruierte Person
Als «instruiert» gilt eine Person, wenn sie für eine konkrete Aufgabe 
von einer Elektrofachkraft instruiert oder angelernt wurde und über die 
damit zusammenhängenden
Gefahren, Schutzeinrichtungen und Schutzmassnahmen
Bescheid weiss.
Elektromonteur
Ein Elektromonteur hat die entsprechende Berufslehre
absolviert und das entsprechende Eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) 
erlangt.

Inhaber einer eingeschränkten
Installationsbewilligung (NIV Art. 12)
Das eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) kann
eingeschränkte Installationsbewilligungen erteilen:
a) für innerbetriebliche Installationsarbeiten (NIV Art. 13)
Installationsbewilligung für Betriebe, die zur Ausführung
von Installationsarbeiten Betriebselektriker einsetzen
Laien dürfen keine elektrischen Installationen erstellen. Ausnahmen
für selbstbewohnte Räume regelt die
Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen, NIV. Sie 
regelt auch die Installationstätigkeiten
und legt fest, wer wofür verantwortlich ist.
b) für Installationsarbeiten an besonderen Anlagen
(NIV Art. 14)
Bewilligung für Installationsarbeiten an Anlagen, die
spezielle Kenntnisse erfordern (z.B. Hebe- und Förderanlagen, 
Alarmanlagen, Leuchtschriften, Schiffe)
c) für das Anschliessen von elektrischen Erzeugnissen
(NIV Art. 15)
Bewilligung für das Anschliessen von Küchen- und
Waschgeräten, Umwälzpumpen von Heizungsanlagen
und dergleichen

Sicherheitsberater/Inhaber
einer Kontrollbewilligung
Fachkundige Person, welche die Berufsprüfung (BP) als
Sicherheitsberater (früher Elektrokontrolleur/Chefmonteur) bestanden hat 
(NIV Art. 27).
Auf www.esti.admin.ch wird eine Liste der erteilten
Kontrollbewilligungen geführt.

Fachkundiger Leiter/Inhaber
einer allgemeinen Installationsbewilligung
Als «fachkundig» gilt, wer die höhere Fachprüfung
(HFP, Meisterprüfung) bestanden hat.
Auf www.esti.admin.ch ist eine Liste der erteilten
Installationsbewilligungen zu finden.

von schweizer (Gast)


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Wichtig (Aussage ElectroSuisse):

Als nicht Elektromonteur aber doch elektrisch gelernte Berufung (z.B: 
Automatiker/Mechatroniker) darf man eine Elektroinstallation Erstellen 
aber nicht in Betrieb nehmen. dies geschieht durch ein Elektromonteur 
oder eine Person mit eingeschränkter Installationsbewilligung.

Eingeschränkte Installationsbewilligung:
Kann nach 2 Jahren beantragt werden falls man ein elektrische Berufung 
gelernt hat. Jedoch muss jährlich eine 1-Tages Schulung der 
ElectroSuisse besucht werden.

von Armin X. (werweiswas)


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Es ist egal welchen Status Du hast. Wenn es an einer von dir 
verbrochenen Installation jemanden zerbröselt bist Du als Installateur 
immer dran.
Als Fachkraft, weil du wissen Hattest müssen wie es korrekt gemacht wird 
und als Laie weil du es eigentlich nicht ausführen durftest.
Die Fehlerwahrscheinlichkeit dürfte bei einem Herd in beiden Fällen 
ähnlich hoch sein.
Fordere daher einfach ein Prüfprotokoll an. Bei uns in D heißt das 
Monstrum E-Check. Richte dich aber auch darauf ein, dass die Kosten zu 
den direkt umlagefähigen Nebenkosten zählen.

Nur so am Rande: ich habe auch mal Energieanlagenelektroniker gelernt. 
Während meiner Ausbildung wurde auch Installationstechnik gelehrt und 
dennoch dürfte ich kraft geltender Auslegung der Normen heute noch nicht 
mal mehr eine Steckdose anschließen obwohl ich am Arbeitsplatz große 
Maschinen elektrisch warte und repariere...
 Und ja, es gibt auch Kollegen, denen würde ich die Fähigkeit eine 
Steckdose anzuschließen nicht ohne Gegenkontrolle zutrauen...

MfG

von Schweizer (Gast)


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Armin X. schrieb:
> Es ist egal welchen Status Du hast. Wenn es an einer von dir
> verbrochenen Installation jemanden zerbröselt bist Du als Installateur
> immer dran.
> Als Fachkraft, weil du wissen Hattest müssen wie es korrekt gemacht wird
> und als Laie weil du es eigentlich nicht ausführen durftest.

Es spielt doch keine Rolle ob ich es kann oder wer schuld ist wenn etwas 
passiert.

Der TE hat gefragt ob er es darf und nein er darf es nicht! Ist 
GESETZLICH so geregelt. Punkt!

Ich darf auch nicht ohne Führerschein mit einem Auto herum fahren

von Armin X. (werweiswas)


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Kommt er in den Knast wenn er es trotzdem macht?
Oder hat der TE dann "nur" das Recht einen E-Check einzufordern?
Oder ist es dann nicht einfach so, dass er mit seinem Vermögen für 
mögliche Schäden beim TE haftet?

MfG

von Eieiei (Gast)


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Höchststrafe: vier Wochen lang keinen Pudding kochen... Die NDR zwar den 
Lieblingspudding

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