Forum: HF, Funk und Felder Hamsterkäufe Funkmodule für IoT ratsam?


von Oliver S. (phetty)


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Die neue Funkverordnung reglementiert vieles neu.
Sollte man daher noch schnell ESP, LoRa, NRF-Module in Fernost ordern 
und sich in der Bastelkiste horten oder muss man sich zukünftig nur noch 
bei den üblichen Kartellen von HomeMatic, ZWave usw versorgen?

von Martin K. (maart)


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Mach' mich nicht schwach :-(

Hast Du da eine Quelle für, was genau geregelt werden soll?

von Oliver S. (oliverso)


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Ganz ehrlich, erwartest du, daß die die neue Verordnung irgend etwas am 
Angebot auf Alibaba ändern wird? Die Anbieter kümmert ja nicht mal die 
alte...

Oliver

von Horst (Gast)


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Oliver S. schrieb:
> Ganz ehrlich, erwartest du, daß die die neue Verordnung irgend etwas am
> Angebot auf Alibaba ändern wird?

Nö, aber der Filter beim Zoll dürte etwas dichter werden.

Martin K. schrieb:
> Hast Du da eine Quelle für, was genau geregelt werden soll?

Die "Richtlinie über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der 
Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt"
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A32014L0053&from=EN
und die deutsche Umsetzung
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/116/1811625.pdf
sollen u.a. dafür sorgen, daß auf WLan-Geräten etc nur von Hersteller 
freigegebene Software aufgespielt werden kann.

von Gerd E. (robberknight)


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Dem TO geht es aber nicht um fertige Geräte, sondern explizit um 
"Module". Also nicht laienmontierbare Bauteile, die z.B. auf- oder 
eingelötet werden müssen. Laienmontierbar wäre z.B. steckbar.

Die müssen kein CE tragen und fallen auch nicht unter die Richtlinie, da 
ja der Inverkehrbringer des fertigen Geräts drum kümmern muss.

Daher sehe ich an dieser Front keine Veränderungen kommen.

Probleme könnte es z.B. mit Smartphones geben: Es könnten noch mehr 
Hersteller wegen dieser Richtlinie auf die Idee kommen, das Rooten der 
Geräte zu erschweren.

von HF-Schorsch (Gast)


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Die neue Richtlinie ist zum Teil einfach Technischer Quatsch aus der 
Bürowelt.

Wenn wer wirklich Unfug treiben will dan schaft er dass auch. Dem hift 
dann auch kein Gesetz dagen ihn aufzuhalten...

Für Funkamateure könnte es schwer werden Geräte fürn Afu Betrieb zu 
modifizeren. Obohl diese das Legal dürfen.

Beitrag #4997605 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Bernd Wiebus sein Geist (Gast)


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Horst schrieb:
> Die "Richtlinie über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der
> Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt"
> 
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A32014L0053&from=EN
> und die deutsche Umsetzung
> http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/116/1811625.pdf
> sollen u.a. dafür sorgen, daß auf WLan-Geräten etc nur von Hersteller
> freigegebene Software aufgespielt werden kann.

Das ist die rechtliche Seite. Die Folgen, die befürchtet werden: 
https://netzpolitik.org/2017/code-red-funkabschottung-rueckt-naeher-unklarheit-bleibt/

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