Hallo zusammen, ich habe meine Bachelorarbeit in einem Unternehmen geschrieben und (wie das bei uns an der Fakultät gängige Praxis ist) später angemeldet.Habe erst angemgeldet, als ich absehen konnte, dass es kein Totalausfall wird. Das Unternehmen stellt mir jetzt natürlich ein Arbeitszeugnis über einen längeren Zeitraum, als die in der Studienordnung erlaubten 4 Monate aus. Was soll ich jetzt machen? Nachfragen ob ein Zeitraum von maximal 4 Monaten im Zeugnis möglich ist, oder das Zeugnis im Anschluss einfach untern Tisch fallen lassen, oder darauf setzten, dass es sich eh niemand so genau anschaut?
Student schrieb: > Das Unternehmen stellt mir jetzt natürlich ein Arbeitszeugnis über einen > längeren Zeitraum, als die in der Studienordnung erlaubten 4 Monate aus. > Was soll ich jetzt machen? Das Zeugnis bekommt die HS doch sowieso nicht zu sehen. Es ist heutzutage übrigens eher so, dass Unternehmen die Zeit begrenzen, damit sie nicht in die Mindestlohndebatte kommen...
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Weshalb sollten dein Prof bzw Prüfungsausschuss dein Arbeitszeugnis sehen? Sind das Zeugnis bzw. der Arbeitsvertrag einzureichen?
Alexander schrieb: > Weshalb sollten dein Prof bzw Prüfungsausschuss dein Arbeitszeugnis > sehen? > Sind das Zeugnis bzw. der Arbeitsvertrag einzureichen? Das Zeugnis ist nicht einzureichen und normalerweise bekommt das auch keiner von der Hochschule zu sehen. Aber wenn das mal einem in die Hände fällt und da steht, dass ich für die Bachelorarbeit 5 Monate angestellt war, aber maximal 4 brauchen darf, könnte ich nachträglich noch richtig Probleme bekommen. Vllt. bin ich auch etwas zu paranoid was das angeht...
Wen sollte es stören, dass dir das Unternehmen einen Monat Einleben/Kantine finden/Kollegen kennenlernen/Netzwerkzugänge besorgen bezahlt hat?
Cha-woma M. schrieb: > Student schrieb: > Hallo zusammen, > > Und wo liegt jetzt das Problem? Er hat gar keins, weiß es nur noch nicht!
Student schrieb: > Was soll ich jetzt machen? > ... das Zeugnis ... einfach untern Tisch fallen lassen, oder > darauf setzen... Beide Lösungen sind gleich gut! ;-)
Student schrieb: > Nachfragen ob ein Zeitraum von maximal 4 Monaten im Zeugnis möglich ist, > oder das Zeugnis im Anschluss einfach untern Tisch fallen lassen, oder > darauf setzten, dass es sich eh niemand so genau anschaut? Die Wahrheit auf den Tisch legen: Du hast halt einfach länger dort deine Arbeit geschrieben. Na und? - Hab ich damals auch auf eigenen Wunsch so gemacht weil mir da Thema Spaß gemacht hat: Freiwillig verlängert um noch ein paar zusätzliche Ergebnisse zu erhalten. (War aber von der Uni her egal) - Wir machen teils ähnliches, wo wir den Studenten einräumen, sich ein paar Wochen mit dem Thema VORHER vertraut zu machen, den Betreuer kennen zu lernen und einfach ein wenig reinzuschnuppern. DANN können die Studenten entweder die Arbeit weitermachen oder aufhören (falls das Thema doch nix ist etc.). Würde mir persönlich da keine großen Gedanken machen. Wenn jemand frägt, dann hast du dich halt erstmal ins Projekt und in die Firma eingearbeitet.
Student schrieb: > Vllt. bin ich auch etwas zu paranoid was das angeht... Ruf von dem Handy deiner Mitbewohners bei der Uni an und schildere das "Problem".
Student schrieb: > Was soll ich jetzt machen? Paß bloß auf, wenn die das rauskriegen! Die werden Dich die nächsten 27 Jahre auf dem Rücken eines indischen Elephanten festbinden, Dir nonstop Modern Talking vorspielen, und außerdem mußt Du holländische Automatenkroketten essen. Bei guter Führung und Master in nur zwei Monaten kannst Du davon aber die letzten 10 Jahre als Gleisschwelle unter der transsibirischen Eisenbahn ableisten. All das nur, um jedem Studenten zu zeigen: "Sieh her! DAS passiert DIR auch, wenn Du die Bachelorarbeit in 4 Monaten schreibst!" Fragen gibt's...
Um himmels Wilhelm! Wer außerhalb der universitären Mauern kennt denn die Studienordnung? Vor allem das Kleingedruckte. Wenn das, was in Deinem Zeugnis steht halbwegs stimmt, ist doch alles in Ordnung! Natürlich darfst Du auch Deine Bleistifte in Ost-/Westrichtung ausrichten, aber wundere Dich nicht, wenn dann jemand moniert: Die müssen noch nach Länge sortiert werden.
Student schrieb: > Das Unternehmen stellt mir jetzt natürlich ein Arbeitszeugnis über einen > längeren Zeitraum, als die in der Studienordnung erlaubten 4 Monate aus. > Was soll ich jetzt machen? > Nachfragen ob ein Zeitraum von maximal 4 Monaten im Zeugnis möglich ist, > oder das Zeugnis im Anschluss einfach untern Tisch fallen lassen, oder > darauf setzten, dass es sich eh niemand so genau anschaut? Du hast angemeldet und pünktlich abgegeben? Ist ok. Nur das zählt. Die Zeit vorher interessiert nicht. Du hast da halt gearbeitet und "irgendwas" gemacht und gelernt. Du hast z.B. Messgeräte und Werkzeuge kennengelernt und geübt, oder an irgendeinem anderen Projekt geholfen, wenn Dich einer danach fragt. Aber vermutlich wird keiner fragen. Wenn es Deine Paranoia beruhigt, denk dir aus, was Du dort noch sinnvoll gemacht haben könntest. ;O)
Hallo zusammen, danke für die ganzen Antworten =) Ja ich seh schon, da ist mir der gesunde Menschenverstand etwas abgekommen.
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