Hallo Leute, kennt sich von euch jemand mit CE "Zeichen" gut aus? Ich habe aktuell eine Frage. Nehmen wir mal an, ich würde "Geschnitten Brot" verkaufen - also eine Kombination aus zwei Geräten ineinander verbaut. Also z.B. ein Leuchtmittel eingebaut in einer Lampe. Die Lampe selbst wird gekauft, das Leuchtmittel genauso. Beide Waren sind CE-Gekennzeichnet. Ich sehe es momentan so, dass ich mir einfach mal die CE-Konfirmitätserklärung beider Hersteller holen kann, die zusammenhefte und in einer eigenen CE-Konfirumitätserklärung sagen kann: Dieses Gerät ist sicher, da es von den beiden Herstellern bereits getestet wurde. Mein Statement ist also, dass wenn zwei Geräte CE Konform sind, dann ein Gerät aus den beiden Geräten zusammen ebenfalls CE konform ist.
Wenn sie bestimmungsgemäß mit einander verschaltet sind, dann gilt das. Zumindest bis zum Beweis des Gegenteils. Ein Fernseher mit CE verschaltet mit einem bestimmungsgemäßen HDMI-Kabel mit einem SAT-Receiver mit CE darf ja auch ohne weitere Prüfung in Betrieb genommen werden.
nur weil 2 Teile CE sind heisst es nicht das das Produkt daraus auch CE ist. Wenn CE sogar für China Export steht dann wird daraus nie ein: Produkt das allen geltenden europäischen Vorschriften entspricht und den vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen wurde. PS. Lampe und Leuchtmittel Ein Leuchtmittel kann 100W haben und zugelassen sein, aber nicht in einer Lampe mit max. 40W Kennzeichnung.
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Joachim B. schrieb: > PS. Lampe und Leuchtmittel > > Ein Leuchtmittel kann 100W haben und zugelassen sein, aber nicht in > einer Lampe mit max. 40W Kennzeichnung. Eine Lampe ist das Teil, das in eine Leuchte geschraubt, gesteckt, gelötet... wird und dort Licht erzeugt. Ein Leuchtmittel ist ein erfundenes Wort des Handels.
Route 6. schrieb: > Joachim B. schrieb: >> PS. Lampe und Leuchtmittel >> Ein Leuchtmittel kann 100W haben und zugelassen sein, aber nicht in >> einer Lampe mit max. 40W Kennzeichnung. > > Ein Leuchtmittel ist ein erfundenes Wort des Handels. > Eine Lampe ist das Teil, das in eine Leuchte geschraubt, gesteckt, > gelötet... wird und dort Licht erzeugt. erklärs dem TO ich habe mich nur angepasst damit er besser versteht sollte man nicht andere Worte einbringen :) Dimitri R. schrieb: > Also z.B. ein > Leuchtmittel eingebaut in einer Lampe.
Route 6. schrieb: > Eine Lampe ist das Teil, das in eine Leuchte geschraubt, gesteckt, > gelötet... wird und dort Licht erzeugt. Was ist dann eine "Stehlampe", eine "Schreibtischlampe" oder eine "Nachttischlampe"?
Route 6. schrieb: > Ein Leuchtmittel ist ein erfundenes Wort des Handels. Der Begriff Leuchtmittel bezeichnet immer nur die lichterzeugenden Komponente(n) von Leuchten.
Bei der Konformitätsaussage ist auch immer ein Verwendungszweck angegeben. Ist Produkt A dafür ausgelegt mit Produkt B verwendet zu werden, steht das auch da. Bei einer Lampe kann z.B. stehen, dass sie für Beleuchtungszwecke eingesetzt werden kann/darf. Klingt erstmal lächerlich, aber damit ist die Nutzung einer Infrarotbirne zur Wärmeerzeugung in der Lampe ausgeschlossen.
Rufus Τ. F. schrieb: > Was ist dann eine "Stehlampe", eine "Schreibtischlampe" oder eine > "Nachttischlampe"? Das sind umgangssprachliche Ausdrücke. Und so eine Frage von einem Moderator in einem Elektronikforum. Ich dachte immer, die Moderatoren wären die großen Leuchten und keine kleinen Lichter.
Es ist ganz klar ce+ce!=ce. Bestes Beispiel ist die EMV-Produktnorm fuer Netzteile. Die EMV Grenzwerte muessen nur fuer Ohmsche Lasten gemessen werden. Solltest Du jetzt ein Produkt Netzteil und Schaltung als ein Produkt inverkehrbringen, dannmuss die Kombination der fuer Dein Produkt anwendbaren Produktnorm entsprechen.
Rufus Τ. F. schrieb: > Was ist dann eine "Stehlampe", eine "Schreibtischlampe" oder eine > "Nachttischlampe"? Diese primitiven volkstümlichen Bezeichnungen stehen für "ortsveränderliche Leuchten für allgemeine Zwecke".
Hallo, Thomas E. schrieb: > Rufus Τ. F. schrieb: >> Was ist dann eine "Stehlampe", eine "Schreibtischlampe" oder eine >> "Nachttischlampe"? > > Das sind umgangssprachliche Ausdrücke. Das ist, mit Verlaub, schlicht Unsinn. Nicht jedes Wort, dass nicht fachsprachlich ist, ist deswegen gleich Umgangssprachlich. Die genannten Begriffe, ebenso wie der Begriff „Lampe" selbst bedeuten standardsprachlich (also nicht umgangssprachlich): Als Träger einer künstlichen Lichtquelle (besonders von Glühbirnen) dienendes, je nach Zweck sehr unterschiedlich gestaltetes, hängendes, stehendes oder auch frei bewegliches Gerät. Da wir uns hier weder in einem Gesetzestext, noch in einem Erlass, einer Verordnung oder einer gesetzlich vorgeschriebenen technischen Dokumentation und auch nicht in einer Prüfung oder Prüfungsarbeit befinden ist also selbstverständlich die standardsprachliche Verwendung nicht zu beanstanden. Es bleibt der Intelligenz des Lesers überlassen zu erkennen, ob die fachsprachliche oder standardsprachliche Verwendung gemeint ist. Vlg Timm
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CE + CE != CE Man kann ein geprueftes Schaltnetzteil so anschliessen, dass es abstrahlt, auch wenn es im Test nicht abgestrahlt hat. Bei einem Netzteil wird der korrekte Anschluss vorausgesetzt. Ist nicht Teil der Pruefung. Wenn ich ein Netzteil in einem Geraet einbaue, so muss das Kabel dahin doppelt geschirmt sein, einfach ein Stueck Litze, oder Einzeldraehte genuegen nicht. Soviel zu den Isolationsvorschriften.
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