Hallo, ich habe hier ein Gerät welches IP67 ist. Es geht speziell in meiner Frage jetzt um den Wasserschutz. IPX7 bedeutet ja zeitweiliges Eintauchen in Wasser. Ist es vorgeschrieben in die Betriebsanleitung diese Bedingungen zu erwähnen? Das es sinnvoll ist da der Anwender diese Bedingung ja sonst nicht weiß ist mir klar, aber ist es vorgeschrieben? Habe mal beim Samsung S5 in der Betriebsanleitung geschaut, dort wurde ganz genau beschrieben wie der Test statt fand. "Tests mit diesem Gerät in einer kontrollierten Umgebung haben ergeben, dass es in bestimmten Situationen gegen Wasser und Staub beständig ist und dadurch die Anforderungen für die IP67-Klassifizierung (siehe internationale Norm IEC 60529) erfüllt. Diese Klassifizierung bezieht sich auf den Schutz, den Gehäuse bieten [IP-Code]. Die Testbedingungen für die Prüfung waren wie folgt: 15 bis 35 °C, 86 bis 106 kPa, 1 m für eine Dauer von 30 Minuten. Trotz dieser Klassifizierung ist das Gerät nicht in allen Situationen wasserdicht." Muss es so genau sein? Reicht Druck und Zeit aus oder darf ich diese Angabe ganz weglassen?
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IP67 ist lt. Norm definiert als 1m für 30min. Warum sollte es angegeben werden müssen? Bei IP68 müssen die genauen Bedingungen vereinbart werden, stehen aber oft auch nicht in der Bedienungsanleitung/Datenblatt.
butsu schrieb: > IP67 ist lt. Norm definiert als 1m für 30min. Warum sollte es angegeben > werden müssen? Ah ok, das habe ich so nicht gewusst. Dachte IPX8 ist eben komplett dicht und bei IPX7 gebe ich eine Dauer an. Was aber wiederum auch unlogisch ist im Nachhinein, den es gibt einen Unterschied zwischen Tiefsee und kleiner Bach vor dem Haus. Wir haben hier ein Kamera welche wir für 20m (2bar) Dichtheit testen und zulassen aber in die Betriebsanleitung schreiben wir IP67. Allerdings wird in der Montage nur für 2 Minuten das Teil mit diesem Druck getestet, was in der Praxis nicht vor kommt. Meist ist es eher in drucklosen Wasser aber wenn es mal in diesen Druck kommt, wird es länger als zwei Minuten dem Druck ausgesetzt sein. Deswegen will ich es längere Zeit dem Druck aussetzen und dann war die Frage ob man das als Zusatzvermerk in die BA schreiben muss. Wenn ich es theoretisch 2 bar aussetze und das für 30 Minuten wäre es IP68 wenn ich es richtig verstehe,
Christian M. schrieb: > Wenn ich es theoretisch 2 bar aussetze und das für 30 Minuten wäre es > IP68 wenn ich es richtig verstehe, korrekt. Wobei IP68 formal "dauerhaft untergetaucht" bedeutet, ohne dass die Zeit in der Norm vorgegeben ist. Da IP67 aber "zeitweise untergetaucht" bedeutet, und 30min vorgegeben sind, könnte man schließen, dass 30min nicht dauerhaft ist...
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