Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Schutzart IP67 Angabe der Zeit und Tiefe


von Christian M. (krusti)


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Hallo,

ich habe hier ein Gerät welches IP67 ist. Es geht speziell in meiner 
Frage jetzt um den Wasserschutz. IPX7 bedeutet ja zeitweiliges 
Eintauchen in Wasser. Ist es vorgeschrieben in die Betriebsanleitung 
diese Bedingungen zu erwähnen? Das es sinnvoll ist da der Anwender diese 
Bedingung ja sonst nicht weiß ist mir klar, aber ist es vorgeschrieben?

Habe mal beim Samsung S5 in der Betriebsanleitung geschaut, dort wurde 
ganz genau beschrieben wie der Test statt fand.

"Tests mit diesem Gerät in einer kontrollierten Umgebung haben ergeben, 
dass es in bestimmten Situationen gegen Wasser und Staub beständig ist 
und dadurch die Anforderungen für die IP67-Klassifizierung (siehe 
internationale Norm IEC 60529) erfüllt. Diese Klassifizierung bezieht 
sich auf den Schutz, den Gehäuse bieten [IP-Code]. Die Testbedingungen 
für die Prüfung waren wie folgt: 15 bis 35 °C, 86 bis 106 kPa, 1 m für 
eine Dauer von 30 Minuten. Trotz dieser Klassifizierung ist das Gerät 
nicht in allen Situationen wasserdicht."

Muss es so genau sein? Reicht Druck und Zeit aus oder darf ich diese 
Angabe ganz weglassen?

: Bearbeitet durch User
von butsu (Gast)


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IP67 ist lt. Norm definiert als 1m für 30min. Warum sollte es angegeben 
werden müssen?

Bei IP68 müssen die genauen Bedingungen vereinbart werden, stehen aber 
oft auch nicht in der Bedienungsanleitung/Datenblatt.

von Christian M. (krusti)


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butsu schrieb:
> IP67 ist lt. Norm definiert als 1m für 30min. Warum sollte es angegeben
> werden müssen?

Ah ok, das habe ich so nicht gewusst. Dachte IPX8 ist eben komplett 
dicht und bei IPX7 gebe ich eine Dauer an. Was aber wiederum auch 
unlogisch ist im Nachhinein, den es gibt einen Unterschied zwischen 
Tiefsee und kleiner Bach vor dem Haus.

Wir haben hier ein Kamera welche wir für 20m (2bar) Dichtheit testen und 
zulassen aber in die Betriebsanleitung schreiben wir IP67.
Allerdings wird in der Montage nur für 2 Minuten das Teil mit diesem 
Druck getestet, was in der Praxis nicht vor kommt. Meist ist es eher in 
drucklosen Wasser aber wenn es mal in diesen Druck kommt, wird es länger 
als zwei Minuten dem Druck ausgesetzt sein. Deswegen will ich es längere 
Zeit dem Druck aussetzen und dann war die Frage ob man das als 
Zusatzvermerk in die BA schreiben muss.
Wenn ich es theoretisch 2 bar aussetze und das für 30 Minuten wäre es 
IP68 wenn ich es richtig verstehe,

von butsu (Gast)


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Christian M. schrieb:
> Wenn ich es theoretisch 2 bar aussetze und das für 30 Minuten wäre es
> IP68 wenn ich es richtig verstehe,

korrekt. Wobei IP68 formal "dauerhaft untergetaucht" bedeutet, ohne dass 
die Zeit in der Norm vorgegeben ist. Da IP67 aber "zeitweise 
untergetaucht" bedeutet, und 30min vorgegeben sind, könnte man 
schließen, dass 30min nicht dauerhaft ist...

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