Guten Tag! Auf den einschlägigen Seiten gibt es immer wieder Geräte aus China (o.ä.), die zwar ein Metallgehäuse haben, aber nur einen Euro-Stecker. Genügt es hier, das billige Kabel durch ein Schuko-Kabel zu ersetzen und die Erde aufs Gehäuse (bzw. alle leitenden Teile, die berührt werden können) anzuschließen, um das Gerät halbwegs sicher zu bekommen? Danke!
Ne genügt nicht. Muss auch nicht notwendig sein. wen du eine entsprechende Ausbildung hättest, so wüstest du das. deshalb Finger weg dat Eis ist dünner als du denkst. Namaste
Tuesday G. schrieb: > Auf den einschlägigen Seiten gibt es immer wieder Geräte aus China > (o.ä.), die zwar ein Metallgehäuse haben, aber nur einen Euro-Stecker. Dss nennt sich Schutzklasse II und hat mit China nix zu tun, sondern ist z.B. bei so gut wie allen Geräten der Unterhaltungselektronik gang und gäbe. Entscheidend ist die Qualität der netztrennenden Bauteile wie Schaltnetzteil oder Trafo. Es darf ein gewisser Leckstrom nicht überschritten werden, im Fall von SK II ist ein maximaler 'Berührstrom' von 250µA zulässig. https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzklasse_%28Elektrotechnik%29 Tuesday G. schrieb: > Genügt es hier, das billige Kabel durch ein Schuko-Kabel zu ersetzen und > die Erde aufs Gehäuse (bzw. alle leitenden Teile, die berührt werden > können) anzuschließen, um das Gerät halbwegs sicher zu bekommen? Nein, das ist sogar unzulässig - siehe den Wikipedia Beitrag.
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Matthias S. schrieb: > Tuesday G. schrieb: >> Genügt es hier, das billige Kabel durch ein Schuko-Kabel zu ersetzen und >> die Erde aufs Gehäuse (bzw. alle leitenden Teile, die berührt werden >> können) anzuschließen, um das Gerät halbwegs sicher zu bekommen? > > Nein, das ist sogar unzulässig - siehe den Wikipedia Beitrag. Warum schrieb der (in Wikipedia zitierte) VDE Schreiber dies? Welche Gefahr ginge von dem, mit dem Gehäuse verbundenen Schutzleiter aus?
Axel G. schrieb: > Welche Gefahr ginge von dem, mit dem Gehäuse verbundenen Schutzleiter > aus? Das aua dem SK II ein SK I Gerät wird.
Heinz V. schrieb: > Axel G. schrieb: >> Welche Gefahr ginge von dem, mit dem Gehäuse verbundenen Schutzleiter >> aus? > > Das aua dem SK II ein SK I Gerät wird. Das beantwortet aber nicht die Frage. Welche Gefahr ginge von dem, mit dem Gehäuse verbundenen Schutzleiter aus, würde mich auch Interessieren? Teilweise haben doch solche Geräte sogar noch einen extra Anschluß (Schraube, etc) für die Erdung bzw. Potentialausgleich, ist doch dann eigentlich das Selbe wie ein Schutzleiteranschluß (es dient halt nicht den Personenschutz, sondern der Funktion, ist aber genau so angeschlossen), oder?
Michael M. schrieb: > Teilweise haben doch solche Geräte sogar noch einen extra Anschluß > (Schraube, etc) für die Erdung bzw. Potentialausgleich Der ist lediglich dafür, um einen etwaigen angeschlossenen Plattenspieler mit Potenzialausgleich zu versehen, nicht als Erdung. Ein HiFi System aus verschiedenen Komponenten sollte sowieso nur an einer zentralen Stelle geerdet werden, meistens ist das dann das Mischpult oder die Endstufe. Michael M. schrieb: >> Das aua dem SK II ein SK I Gerät wird. > > Das beantwortet aber nicht die Frage. Doch. Die Klassifizierung der Schutzklasse gilt dann nicht mehr und es muss ein erneuter VDE Test durchgeführt werden. Das kannst du für dich zwar tun, ist aber im gewerblichen/kommerziellen Umfeld eine komplett neue Prüfung.
Deshalb schrieb ich Finger weg das Eis ist dünner als du denkst. es ist nicht nur eine Technische Frage, die ist es auch ,aber vor allem auch eine Juristische. Du darfst und kannst das schlicht nicht vorschriftsgerecht beurteilen, was du mit entsprechender Ausbildung wüstest. Namaste
Matthias S. schrieb: >> Das beantwortet aber nicht die Frage. > > Doch. Die Klassifizierung der Schutzklasse gilt dann nicht mehr und es > muss ein erneuter VDE Test durchgeführt werden. Das kannst du für dich > zwar tun, ist aber im gewerblichen/kommerziellen Umfeld eine komplett > neue Prüfung. Um die Gefährdung der Klassifizierung ging es mir nicht gerade :) Ich frage nochmal neu: Welche Gefahr für Leib und Leben oder für das Gerät könnte sich durch den Anschluss des Schutzleiters ergeben?
Das ist eine Frage der korrekten normgerechten Dimensionierung Ausführung Dokumentation und Zulassung. Und die kannst du als Nicht-Fachmann lediglich abschätzen, aber nicht erbringen, weshalb sich jede Beantwortung deiner Frage fachlich verbietet. z.B. könntest du den "Schutzleiter falsch dimensionieren, nicht fachgerecht mit dem Gehäuse verbinden, nicht alle Gehäuseteile fachgerecht elektrisch verbinden, das Gehäuse selbst könnte die Vorraussetzungen nicht erfüllen. So ein Zulassungsverfahren ist nicht von ungefähr Fachleuten vorbehalten, genau weil es mehr zu beachten gilt als einen grüngelben Draht. Die Gefahr ist das die Schutzmassnahme nicht oder unzureichend greift, oder das Gefahrenpotential sogar erhöht (z.B im Fehlerfall) wird. Das würde ich als Fachmann nicht anfassen, obwohl ich es sicher besser abschätzen kann als du. Wenn du es Geschäftlich umsetzen willst bereite dich auf ein Zulassungsverfahren vor und kalkuliere gut. Als Privatperson halte dich lieber an obigen Rat (Finger weg). Auch ohne Unfall weist du nicht was du anrichtest und hier kann es keiner Wissen. Namaste Namaste
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Axel G. schrieb: > Welche Gefahr für Leib und Leben oder für das Gerät könnte sich durch > den Anschluss des Schutzleiters ergeben? Normalerweise ergibt sich daraus keine Gefahr für Leib/Leben, es bleibt aber der technische Nachteil, wie o.a. z.B. bei Geräten der Unterhaltungselektronik, wie Brummschleifen auf Video- und Audiosignalen, während Vorteile so gut wie nicht vorhanden sind, wenn das Gerät schon mal SKII erfüllt hat. Ob du das für dich machen willst, bleibt dir überlassen, aber du darfst so ein Gerät nicht weitergeben, da es die aufgedruckte Schutzklasse nicht hat.
Winfried J. schrieb: > Das ist eine Frage der korrekten normgerechten Dimensionierung > Ausführung Dokumentation und Zulassung. Im geschäftlichen Verkehr ist es das sicherlich. Wie aber bereits erwähnt geht es mir um die tatsächliche, wirkliche, physikalische Seite, nicht um daraus abgeleitet Normen. > Und die kannst du als Nicht-Fachmann lediglich abschätzen, aber nicht > erbringen, weshalb sich jede Beantwortung deiner Frage fachlich > verbietet. Fragen zu beantworten verbietet sich nie. Wissen schützt sogar bei den Dummen. Aber um dich zu beruhigen :) Meine Qualifikation ist eher ziemlich weit oben angesiedelt. Dennoch frage ich gerne auch einmal grundsätzlich. Andere Menschen haben manchmal gute Ideen und ich bin nicht unfehlbar. Matthias S. schrieb: > Axel G. schrieb: >> Welche Gefahr für Leib und Leben oder für das Gerät könnte sich durch >> den Anschluss des Schutzleiters ergeben? > > Normalerweise ergibt sich daraus keine Gefahr für Leib/Leben, es bleibt > aber der technische Nachteil, wie o.a. z.B. bei Geräten der > Unterhaltungselektronik, wie Brummschleifen auf Video- und > Audiosignalen, während Vorteile so gut wie nicht vorhanden sind, wenn > das Gerät schon mal SKII erfüllt hat. So sehe ich das auch. Wo kommt diese SKII Sache eigentlich her? Kosten senken? Oder tatsächlich von dem Wunsch nach Masseschleifenverhinderung?
Sie wurde notwendig weil nicht alle Geräte die SK I erfüllen können z. B., solche ohne geschlossenes Metallgehäuse. Dort muss eine 2. geprüfte mechanisch geschütze "Schutzisolierung" vorhanden sei. Ein einfaches isolierendes Gehäuse erfüllt nicht die Anforderung bei Beschädigung wirksam zu schützen. Bei beiden Schutzklassen geht es ums Verhalten im einfachen Fehlerfall also um ein einfach redundantes Schutzsystem. Die Art deiner T.O. fragestellung ließ mich keine Tiefe vermuten.Aber wenn du so fragst ist es gern erläutert. Namaste
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Axel G. schrieb: > Kosten senken? Oder > tatsächlich von dem Wunsch nach Masseschleifenverhinderung? Spielt sicher auch mit rein - warum auch nicht. Sowohl der technische als auch der wirtschaftliche Aspekt ist legitim. SKII ist halt mehr Vertrauenssache als SKI. Man muss sich darauf verlassen können, das die netztrennenden Bauteile die Bedingungen erfüllen, und das ist eher ein politisches als ein technisches Problem.
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