Forum: Offtopic Betrugsmasche - nur wie funktioniert sie genau?


von H. C. (sunshine)


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Hallo

mir ist was eigenartiges passiert. Ich habe bei Ebay eine Drohne 
verkauft. Nun wurde sie ersteigert und das Geld auf mein Konto gebucht. 
Es stammt von einem Konto aus Finnland. Der Absender ist die "The 
Currency Cloud LTD".

Der Käufer meinte, dass er das Geld über Azimo gesendet hat.
Ich wollte dann bei Azimo anrufen und mich zwecks der Zahlung versichern 
bzw. nachfragen, ob sie das Geld wieder zurückbuchen können. So hab ich 
unter https://azimo.com im Impressum ne Nummer in England und eine in 
Deutschland gefunden. Unter beiden Nummern war niemand erreichbar bzw, 
war die Nummer nicht mal auf Azimo angemeldet.
Ich habe dann Azimo per Mail angeschrieben und die meinten, dass die 
Überweisung nichts mit ihnen zu tun hat und es sich um einen Betrüger 
handeln muss.

Daraufhin hab ich dem Käufer mitgeteilt, dass ich diese komische 
Auslandszahlung nicht akzeptiere und er solle das Geld doch direkt von 
seinem Konto überweisen. Er möchte nun, dass ich ihm das Geld auf ein 
anderes Konto - nun plötzlich sogar auf ein deutsches Konto zurückbuchen 
soll.

Könnt ihr euch vorstellen, wie der Betrug laufen soll?
Alles am ganzen Mailverlauf ist total spanisch, zudem hat er nur eine 
Bewertung bei Ebay. Aber kann das Geld auf meinem Konto überhaupt 
zurückgenommen werden? Was wenn er gar nicht der Eigentümer ist und er 
die Zahlung wie auch immer "geklaut/manipuliert" hat und die Polizei an 
den ursprünglichen Eigentümer zurückgibt?
Wie würdet ihr reagieren?

von (prx) A. K. (prx)


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H. C. schrieb:
> Er möchte nun, dass ich ihm das Geld auf ein
> anderes Konto - nun plötzlich sogar auf ein deutsches Konto zurückbuchen
> soll.

Sieh das mal umgekehrt: Jemand klaut Geld von dir, das landet aber nicht 
bei ihm, sondern bei einem Dritten. Und der überweist es dann dem Gauner 
auf dessen Konto.

Daumenregel im Zahlungsverkehr: Rückweg gleich Hinweg, sonst kann das 
bös ins Auge gehen.

von Ralf L. (ladesystemtech)


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Sei erst einmal froh, dass Du das Geld schon mal hast. Alles andere ist 
erst einmal nicht so wichtig. Es gibt doch immer wieder neue Tricks.

von (prx) A. K. (prx)


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Ralf L. schrieb:
> Sei erst einmal froh, dass Du das Geld schon mal hast. Alles andere ist
> erst einmal nicht so wichtig.

Doch, ist es. Wenn er nun die Ware versendet, kann es am Ende drauf 
rauslaufen, dass er Geld und Ware los ist. Man kann Ebay-Accounts wie 
auch Zahlungsverkehr-Accounts klauen.

Eine der möglichen Adressen für korrekte Vorgehensweise ist Ebay.

: Bearbeitet durch User
von H. C. (sunshine)


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Genau das ist ja nun mein Problem. Der Käufer möchte natürlich, dass ich 
die Ware versende. Ich hab aber dann die Befürchtung, dass mir das Geld 
wieder abgebucht wird und ich Ware und Geld verliere.
Das Geld auf sein per Mail angegebenes Konto, werd ich bestimmt nicht 
überweisen. Aber soll ich es auf das Finnische Konto buchen von dem es 
kommt, oder übergeb ich alles komplett der Polizei?

von Michael B. (laberkopp)


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H. C. schrieb:
> Könnt ihr euch vorstellen, wie der Betrug laufen soll?

Kein Betrug, du tust dem (modernen, er hat das Handy erfunden) Finnen 
unrecht.

The Currency Cloud ist ein Finanzdienstleister, der ähnlich wie PayPal 
Geldtransfers ins Ausland billiger macht als die abzockerischen Banken 
bzw. Western Union, aber mit denselben Problemen der Geldwäsche zu leben 
hat wie Western Union.

Azimo schaltet der Currency Cloud ein handybedienbares Frontend vor und 
bedient sich damit dieses Geldtrandsfersystems bei Auslandstransfers.

Das Geld wurde auf dein Konto überwiesen, du hast es nicht per 
Lastschrift eingezogen, also kann es nicht zurückgebucht werden, das 
Geld ist bei dir und gehört dir, nur du kannst es weiterversenden, z.B. 
zurück an Currency Cloud (die damit nichts anfangen können weil ihre 
Transaktion gelaufen ist, sie müssten es an Azimo zurücksenden und die 
wiederum müssten es dem Buchungsvorgang zuordnen können, was eventuell 
alles schon nicht mehr geht weil Datenschutz das Löschen von Datensätzen 
verlangt).
Daher muss er ein Konto finden, auf das du zurücküberweisen kannst, er 
hat das deutsche Konto genannt.

Die einzige Möglichkeit, wie das Geld von dir zurückverlangt werden kann 
ist, wenn es Geld aus einer kriminellen Handlung ist, hier Geldwäsche. 
Da das beim Bezahlen eine eBay-Artikels nicht zu erwarten ist, bist du 
aber nicht verpflichtet dich zu versichern daß du kein Hehler bzw. 
Geldwascher bist, es sei denn der Betrag liegt über 10000 EUR.


Du bist irritiert, weil Azimo selbst schreibt, daß sie Currency Cloud 
nicht verwenden. Ich befürchte, hier weiss der Sachbearbeiter nicht, was 
seine Firma macht.

von Jens G. (jensig)


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Currency Cloud - klingt nach einem Sickerloch für Currency ...
Wie kommt man auf solch einen Namen ... (auch wenn Cloud "in" ist)

von A. S. (Gast)


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Ein Trick geht so:

a) Verbrecher V ersteigert Deine Drohne für 99.99€.
Sofort bietet er unter einem Fake-Account einen HPxy für 99.99€ an.

b) Käufer K ersteigert den HPxy.
Als Bankkonto nennt V ihm Deines.

c) K überweist 99.99€ an Dich und freut sich auf den HPxy.
Du bekommst Dein Geld und versendest die Drohne an V.

d) Du streitest mit K um Geld und HPxy.
V fliegt Drohne.

von Leonard G. (leonardg)


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Interessant, scheint aber nur dann zu funktionieren wenn man nicht bei 
ebay angeschwärzt wird. Warte ab und frage bei ebay nach was sie dir 
raten könnten.

: Bearbeitet durch User
von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Deswegen schaue ich beim Geldeingang jedes Mal genau nach woher das Geld 
kam. Dadurch würde der Schwindel bei mir auffliegen bevor irgendwas 
verschickt wird und hätte eine üble Anzeige für V (dessen Adresse ich ja 
habe weil ich die Drohne ja verschicken müßte) zur Folge. Da kommen dann 
mindestens zwei Polizei-Dronen und dann möchte ich sehen wie er sich 
rausredet.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Michael B. schrieb:
> The Currency Cloud ist ein Finanzdienstleister, der ähnlich wie PayPal
> Geldtransfers ins Ausland billiger macht als die abzockerischen Banken

Finnland ist ein EU-Mitglied, da ist so etwas nicht nötig, und Finnland 
ist in der Euro-Zone, damit ist eine Überweisung zwischen Finn- und 
Deutschland für Normalsterbliche kostenfrei. Einer der wenigen Punkte, 
bei denen den Banken die Möglichkeit der "Abzocke" genommen wurde.

H. C. schrieb:
> Nun wurde sie ersteigert und das Geld auf mein Konto gebucht. Es stammt
> von einem Konto aus Finnland.

Das Geld ist also auf Deinem Girokonto. Warum sollte das zurückgebucht 
werden können? Das ist eine Überweisung, irrelevant, von welchem 
Geldinstitut sie ausgeführt wurde.

Eine Rückbuchung einer Überweisung ist ohne weiteres nicht möglich. Das 
gibt es nur bei Geldtransfer in der Gegenrichtung, d.h. durch 
Lastschrift oder ähnliches.

Anders sähe es aus, wenn das Geld nicht auf Deinem Girokonto, sondern 
auf Deinem PayPal- oder Was-auch-immer-Konto liegen würde, oder mit 
Deiner Kreditkarte verrechnet würde.

Zur Sicherheit: Frag' Deine Bank, ob so eine Überweisung auf Dein Konto 
überhaupt zurückgebucht werden könnte.

Frag' zur Belustigung mal nach, was Du tun müsstest, um von Dir 
irgendwohin überwiesenes Geld wiederzubekommen.

von Christian B. (luckyfu)


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Rufus Τ. F. schrieb:
> Frag' zur Belustigung mal nach, was Du tun müsstest, um von Dir
> irgendwohin überwiesenes Geld wiederzubekommen.

Das ist (laut Aussage des für mich zuständigen Mitarbeiters meiner Bank) 
nur so lange möglich, solange es noch nicht final auf dem Konto des 
Empfängers angekommen ist. Beispielsweise: Man macht eine Überweisung. 
Geld ist sofort weg, logisch. Aber es kann bis zu 3 Tagen dauern, bis 
das Geld beim Empfänger als guthaben auftaucht. Bis dahin kann man das 
Geld zurückbuchen lassen, danach nicht mehr.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Rufus Τ. F. schrieb:
> Eine Rückbuchung einer Überweisung ist ohne weiteres nicht möglich.

Man kann sie natürlich einfach aktiv selbst rückgängig machen.

Das Gegenkonto bekommt man bei ordentlichen Banken im Kontoauszug
angezeigt oder zumindest in den elektronisch abrufbaren MT-940-Daten,
ansonsten sollte es einem die Bank zumindest auf Anfrage nennen können.

Da, wie du schon sagst, Inner-EU-Buchungen in der Regel hierzulande
kostenfrei sind, bezahlt man für eine derartige Rückbuchung auch
nichts extra.

Inwiefern das Ganze natürlich wirklich sinnvoll ist, ist eine andere
Frage.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Jörg W. schrieb:
> Man kann sie natürlich einfach aktiv selbst rückgängig machen.

Nur in einem sehr kurzen Zeitrahmen, wie im Beitrag vor Deinem steht.

Oder worauf beziehst Du Dich da?

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Rufus Τ. F. schrieb:
> Oder worauf beziehst Du Dich da?

Dass es jedem freisteht, das Geld einfach dahin zurück zu überweisen,
von wo es gekommen ist.

von Cyblord -. (cyblord)


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H. C. schrieb:
> Hallo
>
> mir ist was eigenartiges passiert. Ich habe bei Ebay eine Drohne
> verkauft. Nun wurde sie ersteigert und das Geld auf mein Konto gebucht.
> Es stammt von einem Konto aus Finnland. Der Absender ist die "The
> Currency Cloud LTD".

Wo ist das Problem? Das Geld wurde auf dein Konto überwiesen. Es kann 
nicht mehr zurückgeholt werden. Es kann dir auch egal sein wer es 
überwiesen hat.

Vorsicht ist ja schön und gut, aber wenn man Dinge ins Ausland verkauft, 
dann muss man damit leben dass das Geld von ausländische Dienstleistern 
kommt. Und Ahnungslosigkeit passt ganz ganz schlecht zu Paranoia.

Du bist ein Horror-Geschäftspartner. Übervorsichtig und machst einen 
Aufstand obwohl du das Geld hast und willst es jetzt nicht mehr 
zurückgeben. Übel!

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Cyblord -. schrieb:
> wenn man Dinge ins Ausland verkauft

Davon war allerdings nicht die Rede.  Im Gegenteil, hat der
Möchtegern-Käufer ja dann ein deutsches Konto genannt, auf das er
das Geld zurück haben möchte.

von Cyblord -. (cyblord)


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Jörg W. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> wenn man Dinge ins Ausland verkauft
>
> Davon war allerdings nicht die Rede.

Wenn du den TE antworten lassen würdest, würden wir es genau wissen.

>  Im Gegenteil, hat der
> Möchtegern-Käufer ja dann ein deutsches Konto genannt, auf das er
> das Geld zurück haben möchte.

Ja zurück. Es geht aber erst mal um den hinweg.
Und sorry, wenn ich Zahlungen aus dem Ausland nicht akzeptiere, sollte 
ich das in den Angebotsdetails vermerken. Globalisierung und so. Ich 
kaufe viel aus dem Ausland und verkaufe auch viel ins Ausland. Das ist 
heute doch normal.

: Bearbeitet durch User
von Teo D. (teoderix)


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Rufus Τ. F. schrieb:
> Frag' zur Belustigung mal nach, was Du tun müsstest, um von Dir
> irgendwohin überwiesenes Geld wiederzubekommen.

Oder wie du von Unbekannt auf dein Konto gebuchtes, wieder zurück 
Überweisen kannst.

von Cyblord -. (cyblord)


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Teo D. schrieb:
> Rufus Τ. F. schrieb:
>> Frag' zur Belustigung mal nach, was Du tun müsstest, um von Dir
>> irgendwohin überwiesenes Geld wiederzubekommen.
>
> Oder wie du von Unbekannt auf dein Konto gebuchtes, wieder zurück
> Überweisen kannst.

Die einzige Möglichkeit das Geld wieder zu verlieren ist im Falle eines 
Ermittlungsverfahrens, wenn das Geld wirklich aus einem Betrug stammen 
sollte. Aber das kann einem mit JEDER Transaktion und IMMER passieren.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Cyblord -. schrieb:
> Und sorry, wenn ich Zahlungen aus dem Ausland nicht akzeptiere, sollte
> ich das in den Angebotsdetails vermerken.

Zwischen „Zahlung aus dem Ausland“ und „anonym(isiert)er Zahlung“
ist schon noch ein großer Unterschied.

Warum jemand von einem deutschen Konto über den Umweg eines
britischen Zahlungsdienstleisters, der wiederum einen finnischen
Anonymisierer ins Spiel bringt, Geld überweisen will, wäre auch mir
rätselhaft – zumal man bei Azimo laut deren Eigenwerbung zwar „90 %
günstiger als bei den Banken“ ist, aber trotzdem mindestens einen
Euro für die Transaktion sehen möchte.  Zumindest meine Bank nimmt
für online eingereichte Überweisungen keine Gebühr.

Teo D. schrieb:
> Oder wie du von Unbekannt auf dein Konto gebuchtes, wieder zurück
> Überweisen kannst.

Schrieb ich doch oben: Gegenkonto nehmen und zurück überweisen.  Das
sollte nun wirklich technisch gar kein Problem sein.

Allerdings wie „laberkopp“ schon ausführte: dann hat diese seltsame
Cloud wohl ein Problem, und der Absender des Geldes sieht es so schnell
vermutlich nicht wieder.

von Cyblord -. (cyblord)


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Jörg W. schrieb:
> Warum jemand von einem deutschen Konto

Ääähm:
> Es stammt von einem Konto aus Finnland.

Und der Käufer hat freundlicherweise für die Rücküberweisung ein Konto 
in D angegeben, nach dem der TE bei Auslandskonten wohl Paranoia 
schiebt. Was soll der arme Käufer denn jetzt bitte noch tun? Erst ist 
das Auslandskonto nicht recht, dann ist das deutsche Rückgabekonto auch 
nicht recht.

Und nochmal: Kann der Käufer nicht einfach Finne sein? Der halt einfach 
einen Dienstleister für Auslandszahlungen nutzt.
Bisher sagt der TE ja nichts zum Käufer.

: Bearbeitet durch User
von Teo D. (teoderix)


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Jörg W. schrieb:
> Schrieb ich doch oben: Gegenkonto nehmen und zurück überweisen.  Das
> sollte nun wirklich technisch gar kein Problem sein.

Ich Schrieb "von Unbekannt".
Wenn dir der Überweisende dies nicht mitteilt, geht das nicht.
Dank unser Datenschützer, darf dir die Bank, keinerlei Daten über 
das "Gegenkonto" mitteilen! Ein Storno/Ablehnung ist auch 
ausgeschlossen.
Klingt verrückt, ist verrückt!

von Cyblord -. (cyblord)


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Jörg W. schrieb:
> Möchtegern-Käufer

Junge, der hat das Ding gekauft und BEZAHLT. Was stimmt mit dir 
eigentlich nicht? Wie aufgehetzt kann man sein?

Der Käufer ist all seinen Pflichten nachgekommen. Im Gegensatz zum TE 
übrigens. Bisschen Sachlichkeit schadet hier nicht.

: Bearbeitet durch User
von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Jörg W. schrieb:
> Rufus Τ. F. schrieb:
>> Oder worauf beziehst Du Dich da?
>
> Dass es jedem freisteht, das Geld einfach dahin zurück zu überweisen,
> von wo es gekommen ist.

Ah, dann liegt hier ein Missverständnis vor.

Mir geht es um das ursprüngliche Problem des Threadstarters, der eine 
Überweisung erhalten hat, und diese nicht akzeptieren will, weil er 
annimmt, daß diese vom Überweisenden (bzw. dessen Dienstleister) 
rückgängig gemacht werden kann.

Und genau das geht eben nicht, weswegen die komplette Rückabwicklung 
des eBay-Kaufs völlig unnötig ist.

Das ganze Bohei mit Betrugsvermutung etc. ist komplett überflüssig.

von Teo D. (teoderix)


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Ok, war etwas OT.
Bin auf das "spaßeshalber Nachfragen" aufgesprungen.
(sry)

von Thomas E. (thomase)


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Alter Finne, das hält ja keiner aus.

Wenn ich der Finne wäre, hätte ich diesem paranoiden Verkäufer längst 
eine Frist gesetzt: Entweder ist die Kohle in 3 Tagen wieder auf meinem 
Konto oder ich habe eine Trackingnummer. Ansonsten wäre aus meiner Sicht 
vollkommen klar, wer hier ein Betrüger ist.

: Bearbeitet durch User
von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Teo D. schrieb:
> Dank unser Datenschützer, darf dir die Bank, keinerlei Daten über das
> "Gegenkonto" mitteilen!

Bei welcher Bank ist das denn so?

In den MT-940-Daten stand das Gegenkonto schon immer drin.
Mittlerweile steht es auch im Kontoauszug drin, in der PDF-Version
direkt, bei der Online-Ansicht verbirgt es sich hinter einem Link
mit dem kleinen „i“.

Wenn jemand bei ebay bislang nur eine Bewertung hat, sich in den
Emails seltsam benimmt, und einen Geldtransfer über zwei Ecken
anleiert, wo es ein direkter auch getan hätte – stutzig werden darf
man dabei wohl schon einmal.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Thomas E. schrieb:
> Wenn ich der Finne wäre

Von einem solchen war übrigens nie die Rede – abgesehen von der
ominösen Geldwolke.

von Teo D. (teoderix)


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Jörg W. schrieb:
> Bei welcher Bank ist das denn so?

Postbank, kein MT-940, nur PDF.
IBAN nur bei Überweisung/Lastschrift.
Bei Gutschrift, nur Mitteilungen vom Überweiser.
(kein Geschäftskonto)

Teo D. schrieb:
> Dank unser Datenschützer, darf dir die Bank, keinerlei Daten über
> das "Gegenkonto" mitteilen!

Laut Schriftverkehr, Postbank ~2013 / Internetrecherche.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


Angehängte Dateien:

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Krass.  Ein Grund mehr, diese Bank zu meiden …

Hier mal, wie das bei der Spaßkasse online aussieht.  (Diese IBAN
findet man ohnehin auch im Netz, ist also eher unbedenklich. ;)

: Bearbeitet durch Moderator
von H. C. (sunshine)


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Sorry für die späte Rückmeldung, ich kam gestern einfach nicht mehr 
dazu.

@ Michael Bertrandt
vielen herzlichen Dank für die sachliche und ausführliche Information

Nur um evtl. bestehende Unklarheiten zu klären, nochmal der Sachverhalt:

-VK einer Drohne bei Ebay (nur Überweisung und Abholung akzeptiert)
-Geldeingang von "The Currency Clould LTD, Finland", ohne eindeutigen 
Verwendungszweck, nur "AWV-Meldepflicht beachten... und den Namen", 
keine Nummer oder Eindeutigkeit
-parallel Nachricht vom Käufer, dass er über "Azimo" gezahlt hat und ob 
ich die Ware bereits versendet habe (Deutsche Empfängeradresse)

>>skeptisch, da in D lebender Käufer über England > Finnland bezahlt
>>skeptisch geworden, da Azimo & CurrencyCloud telefonisch nicht erreichbar ist
>>skeptisch geworden, da AZIMO selbst geschrieben hat, dass sie "The Curreny 
Cloud" nicht kennen und ihr Verwendungszweck anders aussieht!
>>skeptisch geworden, da mir der Käufer sofort gemailt hat, dass ich das Geld nun 
eben auf sein dt. Konto zurücküberweisen soll
>>skeptisch geworden, da mir der Käufer gesagt hat, er wollte über Azimo zahlen, 
da das Konto mit "Advanzia" verbunden ist
Über "Advanzia" hab ich folgendes gelesen:
Advanzia ist eine Bank in Luxemburg, dort braucht man für die 
Kontoeröffnung kein PostIdent (nur eine Ausweiskopie per Mail), außerdem 
braucht man bei Advanzia nur 3% des Rechnungsbetrags pro Monat zahlen 
und den Rest irgendwann einmal auf Kredit (Sollzinssatz 19,9% !!)
>>skeptisch geworden, da der Käufer am Telefon erst meinte, dass er, dass er 
problemlos auch nochmal das Geld von einem dt. Konto zahlen könnte, oder auch ein 
paar Monate warten könnte, bis er die Drohne bekommt
(wenn ich soviel Geld ehrlich wem gegeben habe, red ich nicht so daher!)

-was ist nun, wenn der Käufer viele Schulden macht und Inkasso geht. 
Gibt es dann eine Möglichkeit, dass die Advanzia-Bank das Geld von mir 
wieder holt?
-was wenn das Geld auf meinem Konto nun jemand anderem gehört und er es 
durch eine Straftat erhalten kann. Kann an die Polizei kommen und mir 
das Geld wieder wegnehmen, um es dem rechtmäßigen Eigentümer zu geben?

Ich bin kein böser Mensch, der hinter jedem (insbesondere mit 
ausländischen Namen und Mutter in Kenia) einen Übeltäter sieht. Doch in 
diesem Fall gibt es eine Verkettung von eigenartigen "Zufällen" die es 
sehr wohl rechtfertigen, dass man aufhorcht und zumindest nachforscht, 
ob alles OK ist.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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H. C. schrieb:
> Kann an die Polizei kommen und mir das Geld wieder wegnehmen, um es dem
> rechtmäßigen Eigentümer zu geben?

Die Polizei nicht, aber ein Gericht u. U. schon.  Unter welchen
Umständen, da müsstest du aber wohl einen Juristen fragen.

von Teo D. (teoderix)


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Jörg W. schrieb:
> Krass

Teo D. schrieb:
> Teo D. schrieb:
>> Dank unser Datenschützer, darf dir die Bank, keinerlei Daten über
>> das "Gegenkonto" mitteilen!
>
> Laut Schriftverkehr, Postbank

Krass² }8-§

von Matthias L. (limbachnet)


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Teo D. schrieb:
> Teo D. schrieb:
>> Dank unser Datenschützer, darf dir die Bank, keinerlei Daten über
>> das "Gegenkonto" mitteilen!
>
> Laut Schriftverkehr, Postbank ~2013 / Internetrecherche.

Das ist ja drollig. Ich hab' nämlich auch ein Konto bei der Pstbank und 
tatsächlich, in der Buchungsübersicht auf der Web-basierten Oberfläche 
ist das Gegenkonto jeder Buchung nicht zu sehen.

War mir bisher nie aufgefallen, denn ich benutze normalerweise eine 
Banking-Software, und in den damit abgerufenen Buchungsdaten sind die 
Gegenkonten dabei - Auftraggeber, IBAN, BIC, alles da...

Konsequent ist das jedenfalls nicht.

von Teo D. (teoderix)


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Matthias L. schrieb:
> abgerufenen Buchungsdaten

????

Teo D. schrieb:
> Postbank, kein MT-940, nur PDF.

Hatte ich Gestern, irgend wo auf denen Ihrer Seiten gelesen......
Wo bei die Betonung auf NUR lag, a la sonst gibt's NICHTS!

Matthias L. schrieb:
> Konsequent ist das jedenfalls nicht.

Ich werd langsam zu alt für sonen Scheiß. :(

von Matthias L. (limbachnet)


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Teo D. schrieb:
>> abgerufenen Buchungsdaten
>
> ????

Was genau ist daran unklar?
Banking-Software, Kontoabgleich, Buchungen ansehen, fertig...

Teo D. schrieb:
> Ich werd langsam zu alt für sonen Scheiß. :(

Das kenn' ich... ;-)

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Teo D. schrieb:
> Wenn dir der Überweisende dies nicht mitteilt, geht das nicht.
> Dank unser Datenschützer, darf dir die Bank, keinerlei Daten über
> das "Gegenkonto" mitteilen! Ein Storno/Ablehnung ist auch
> ausgeschlossen.

Ich denke, hier geht was durcheinander. Die Bank darf wahrscheinlich 
keine Information über den Inhaber eines Kontos rausrücken. Hingegen 
steht die Kontonummer, von der die Überweisung kommt, (bei mir) im 
Kontoauszug drin, auch online.

Für eine Rücküberweisung ist freilich die Kontonummer allein 
problematisch. Wenn das beispielsweise ein Transferkonto eines 
Zahlungsvermittlers ist, dann kann eine Rücküberweisung u.U. nicht der 
ursprünglichen Zahlung zugeordnet werden, ohne dafür entsprechende 
Information im Textfeld zu hinterlegen. Und was die dort dann haben 
wollen...

: Bearbeitet durch User
von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Matthias L. schrieb:
> Banking-Software, Kontoabgleich, Buchungen ansehen, fertig...

Am Ende werden die sich auch irgendwie Datensätze a la MT-940 oder
dergleichen krallen, nur dass man über das reguläre Webinterface
offenbar da keinen Zugang dazu eingebaut hat.

Ja, konsequent ist das nicht wirklich.

von Teo D. (teoderix)


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Matthias L. schrieb:
> Was genau ist daran unklar?
> Banking-Software, Kontoabgleich, Buchungen ansehen, fertig...

Das auf der betreffenden Seite steht, KEIN MT-940, NUR PDF.....
Brauch ich nicht, will ich nicht => Nie darüber informiert.

A. K. schrieb:
> im
> Kontoauszug drin

Nööp nicht bei der PB.

A. K. schrieb:
> Ich denke, hier geht was durcheinander. Die Bank darf wahrscheinlich
> keine Information über den Inhaber eines Kontos rausrücken.

Passt schon eher, nur ein Hinweis daß das, über den Datenaustausch mit 
einer App, doch gemacht wird/muss => Fehlanzeige. :(
Also IBAN, mehr wollte/brauchte ich ja nicht.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Teo D. schrieb:
> Also IBAN, mehr wollte/brauchte ich ja nicht.

Dann installier' dir doch ein Gnucash und sieh mal zu, ob sie die
nötigen Schnittstellen-Infos bereits eingebaut haben. ;-)

von (prx) A. K. (prx)


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Teo D. schrieb:
> A. K. schrieb:
>> im Kontoauszug drin
>
> Nööp nicht bei der PB.

Ich schrieb von meinem Konto. Da ich davon ausgehen darf, dass meine 
Bank (an dieser Stelle) keinen Rechtsbruch begeht, dürfte folglich die 
Nennung des Gegenkontos kein Datenschutzproblem sein. Ob eine bestimmte 
Bank das freilich überall nennt ist dann deren Sache, ist aber kein 
Datenschutzproblem.

von Matthias L. (limbachnet)


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Da auch die Postbank die Daten an ein Banking-Programm 'rausrückt, KANN 
es in der Tat kein Datenschutz-Thema sein, da hast du IMHO Recht.

Aber was hilft das, wenn man eben kein solches Programm hat oder mag - 
Teo Derix hat auch Recht, die Postbank zeigt das Gegenkonto wirklich 
nicht in der Web-Oberfläche an - und im Papier-Kontoauszug auch nicht. 
Doof...

von Uhu U. (uhu)


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Jörg W. schrieb:
> Ja, konsequent ist das nicht wirklich.

Die Postbank ist die Bank für den Pöbel und der muss bekanntlich 
bevormundet werden, weil er völlig lebensuntauglich ist...

Ich hatte früher auch mal ein Konto bei denen. Einmal bekam ich eine 
Überweisung über ~ 20.000 DM - die haben sie umgehend wieder 
zurückgeschickt, denn das konnte ja nicht sein...

von Teo D. (teoderix)


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Is mir auch nich wirklich wichtig.

Nur wenn mein erster Poast wirklich zuträfe, wer's einfach der Hammer 
gewesen!
Bin eigentlich froh, das die PB mir da scheiß aufgetischt hat.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

H. C. schrieb:
> -was ist nun, wenn der Käufer viele Schulden macht und Inkasso geht.
> Gibt es dann eine Möglichkeit, dass die Advanzia-Bank das Geld von mir
> wieder holt?

NEIN!
Grundsätzlich ist eine Überweisung Bezahlmethode wo der 
Eigentumsübergang an der Summe vom Geld versendenen an den Geld 
Empfangenen mit der Buchung auf dem Empfängerkonto abgeschlossen ist.
Die Advanzia wollte dir zu dem Zeitpunkt im Auftrag des Verkäufers das 
Geld senden, damit ist es deren Geschäftliches Risiko.

ABER:
Das gilt so absolut nur wenn der tatsächliche Kontoinhaber oder ein von 
ihm Beauftragter die Überweisung vorgenommen hat!

Daher:
> -was wenn das Geld auf meinem Konto nun jemand anderem gehört und er es
> durch eine Straftat erhalten kann. Kann an die Polizei kommen und mir
> das Geld wieder wegnehmen, um es dem rechtmäßigen Eigentümer zu geben?
Hier muss man zwei Fälle unterscheiden:

1. Der Käufer kommt durch Betrug, Unterschlagung oder Diebstahl an eine 
Geldsumme und Zahlt die auf SEIN Konto bzw. auf ein Konto ein über das 
er Verfügen darf. Von diesem Zahlt er dir den Kaufbetrag...
-> Hier ist das Geld sicher so lange dir keine Kenntnis über den 
unrechtmäßigen Erwerb des Geldes nachgewiesen werden kann.
(Eine Besonderheit im Zahlungsverkehr. Anders wäre der gesamte 
Zahlungsverkehr durch das ständige Risiko einer Rückforderung bedroht)

2. Das Geld kommt von einem Konto das mit dem "Käufer" in keiner 
Verbindung steht. Die Zahlung wurde durch Betrug, "Hackerangriff" und 
ähnliches Veranlasst.
Hier gab es in der Vergangenheit Urteile das der Geldempfänger die Summe 
erstatten musste und damit um den Kaufpreis betrogen wurde. Teilweise 
sogar dann wenn er selbst über das Geld nicht mehr verfügte und keine 
anderen Geldreserven mehr hatte, tatsächlich also keine Bereicherung 
mehr Bestand. (Ohne noch vorhandene Bereicherung entfällt ohne Mitschuld 
die Herausgabepflicht!)

Dies wurde damit begründet das man als Zahlungsempfänger besondere 
Sorgfaltspflichten hätte und vor erbringen der Gegenleistung hätte 
prüfen müssen müssen ob alles Plausibel sei. (Beispielsweise ob der Name 
und Verwendungsweck passen würde) Dies sei in den entsprechenden Fällen 
nicht ausreichend erfolgt...

Diese Sorgfaltprüfung ist GENAU DAS was du gerade machst!
Und diese hat mögliche Unstimmigkeiten ergeben da du weder Absender noch 
Verwendungszweck zuordnen kannst.

ABER: -ZUM ZWEITEN-
Das Geld scheint ja schon von einem Zahlungsdienstleister zu stammen...
Und dann ist das unter Umständen NOCH EINMAL eine ganz andere Kiste!
Denn der Zahlungsdienstleister WOLLTE dir ja in dem Moment das Geld VON 
SEINEM KONTO überweisen. Das dieser Wille vielleicht nur deshalb zu 
stande gekommen ist weil jemand im System des Zahlungsdienstleisters 
Mist gebaut hat ist wieder eine völlig andere Baustelle. DAS DÜRFTE dann 
wieder das alleinige Problem des Zahlungsdienstleisters sein...

Sofern es hier nicht nur um ein paar zehn Euro geht sondern um eine 
"bedeutende" Summe von ettlichen hundert bis tausenden Euros (Kenne die 
Drohne ja nicht) lasse dich daher nicht von anderen verunsichern sondern 
lehne im Zweifelsfalls den Versand mit Hinweis auf die NICHT VEREINBARTE 
Zahlungsmethode vorerst ab und überweise entweder über GENAU DENSELBEN 
Weg zurück über den du das Geld bekommen hast oder versuche einen 
handfesten Beweis dafür zu bekommen das er die Zahlung wirklich 
veranlasst hat.
(Er müsste ja eine Zahlungsbestätigung /Transaktionsnummer bekommen 
haben. Wenn er dir diese Zukommen lässt und du MIT DIESER bei dem 
ausstellenden Unternehmen nochmals die Richtigkeit abprüfst...)
Keinesfalls aber würde ich das Geld auf ein Konto überweisen was 
ebenfalls nicht nachweisbar dem Käufer gehört...

Wobei deine Leistungspflicht nicht mit der Rücksendung des Geldes endet.
Der Käufer hat weiterhin einen Anspruch auf Erhalt der Ware sobald er 
einen
für den neutralen Beobachter plausiblen Zahlungsweg einschlägt.
Also ohne erklärten Verzicht des Käufers darfs du nicht unmittelbar die 
Drohne Zwischenverkaufen...
Etwas erschwerend an der Sachlage ist auch noch, das der Verkäufer 
selbst zwar über Zahlungsdienstleister gezahlt hat, aber das für dich im 
ersten Moment eben die vereinbarte Überweisung bedeutet.
Das macht es noch einmal komplizierter. Aber ohne Verwendungszweck und 
Namen kann man keine Plausibilitätsprüfung machen.

Häufiger hört man solche Dinge ja in etwas anderer Form:
Das ist ja durchaus noch eine gängige Masche zur "Reinwaschung" durch 
Betrug erbeuteter Gelder. Ahnugnslose (Meist etwas einfach gestrickte) 
"Kontoinhaber" werden durch Versprechen von "Viel Geld für Wenig Arbeit" 
dazu verleitet ihr Konto zur Verfügung zu stellen. Darauf würden 
zahlungen eingehen und sie könnten jeweils einen gewissen Betrag davon 
behalten (z.B. 10%) wenn sie den Rest der Summe abheben und z.b. über 
Western Union weiterleiten würden. IRgendwann klingelt dann die Polizei 
- Nach dem dann die Strafrechtliche Sache ausgestanden ist und klar ist 
das man selbst nur betrogen wurde klingelt dann nochmals der Postbote 
mit dem Einschreiben die die Rückzahlungsaufforderungen der GEschädigten 
beinhalten...
Im Allgemeinen wird, sofern sich der "Geldempfänger" weigert, vor 
Gericht ganz klar auf vollständigen Herausgabeanspruch entschieden.
Selbstverständlich ist müssen bei einem normal Denkenden Menschen bei 
solchen "Geschäften" die Alarmglocken klingeln weshalb die Richter da 
wohl besonders hohe Anforderungen an die Sorgfalt stellen und auch bei 
enfallener Bereicherung noch Schadensersatz zusprachen.

Bei einer Zahlung für einen Verkauf dürften die Anforderungen geringer 
sein und wohl kaum verlangt werden das man Schulden für die Rückzahlung 
machen muss wenn das Geld bereits "verbraucht" ist.
Aber so lange noch Guthaben auf IRGENDEINEM dem Zahlungsempfänger 
gehörendem Konto liegt könnte es zu einer Rückzahlungsverpflichtung 
kommen.

ABER GANZ WICHTIG: In Deutschland ist das recht INDIVIDUELL und jeder 
Fall ist anders. "Präzedenzsfälle" wie im angelsächsischen Raum haben 
wir nicht!
Wir haben nur Höchstrichterliche Grundsatzurteile die nur einzelne 
Vorgaben zur rechtlichen Auslegung von Gesetzestexten machen.
Daher können schon bei kleinsten Unterschieden zwischen zwei Fällen 
gewaltige Unterschiede im Urteil bei ein und demselben Richter 
vorkommen.
Und das zwei unterschiedliche Gerichte bei exakt derselben Rechtslage 
auch mal zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen ist ja gemeinhin 
bekannt.
(Sonst bräuchte man ja keine Berufungsmöglichkeit usw.)

Daher ist alles oben geschriebene nur eine Grundsätzliche Überlegung.
Wirklich Rechtssichere Auskunft kann dir nur ein Anwalt geben.

Gruß
Carsten

P.S.: Ich bin bei dem oben geschriebenen jetzt davon ausgegangen das wir 
über einen Verkaufswert von ettlichen hundert bis einigen tausend Euro 
reden. Also eine Summe deren Verlust die für die meisten Menschen schon 
erhebliche Einschnitte bedeuten kann und vor allem für die sich ein 
evtl. kompliziertes Kriminelles Vorgehen auch erst Lohnt!

Sollten es aber nur eine zweistellige bis sehr niedrige dreistellige 
Summe sein: SCHICK DEM KÄUFER DAS DING und mach dich nicht verrückt!

: Bearbeitet durch User
von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Carsten S. schrieb:
> Wirklich Rechtssichere Auskunft kann dir nur ein Anwalt geben.

Nicht einmal der: die Entscheidung liegt ja letztlich bei einem
Gericht.  Das kann auch ein Anwalt nicht immer exakt vorhersagen.
Das würde lediglich gehen, wenn in der Vergangenheit Gerichte in
vergleichbaren Fällen stets in die eine oder andere Richtung
entschieden haben.

von Thomas L. (ics1702)


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Sollte ich noch einmal etwas im Internet verkaufen, dann kommt als 
Zahlungsbedingung nur  Überweisung vom deutschen Bankkonto des Käufers 
mit Angabe der  Auktionsnummer als Bedingung in den Angebotstext.
Anders scheint es ja nicht wirklich sicher zu sein.
Ausland würde ich ausschließen und PayPal sowieso.

von Philipp C. (e61_phil) Benutzerseite


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Thomas L. schrieb:
> und PayPal sowieso

Warum würdest Du PayPal ausschließen? Im Zusammenhang mit eBay hat mir 
das schon einige Male Ärger erspart. Allerdings war ich jedes Mal der 
Käufer.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Thomas L. schrieb:
> Ausland würde ich ausschließen

Ich würde ja Ausland nicht generell ausschließen, aber das Konto sollte
halt schon zum Käufer passen und nicht irgendein ominöser
Zahlungsverschleierer sein.

Carsten S. schrieb:
> Sollten es aber nur eine zweistellige bis sehr niedrige dreistellige
> Summe sein: SCHICK DEM KÄUFER DAS DING und mach dich nicht verrückt!

Dem würde ich mich allerdings auch anschließen.

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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H. C. schrieb:
> Nur um evtl. bestehende Unklarheiten zu klären, nochmal der Sachverhalt:

Um es mal zusammenzufassen. Der Käufer gibt eine deutsche 
Empfängeradresse für die Ware an, verwendet aber angeblich einen 
Zahlungs-Anonymisiere Azimo aus England, der vielleicht einen weiteren 
merkwürdigen Dienst aus/über Finnland (The Currency Cloud, LTD Finnland) 
verwendet, von dem Azimo aber nichts weiß.

Dann kommt der Empfänger auf Nachfrage plötzlich noch mit einem 
deutsch/luxemburger Konto (Advanzia?), bzw. ein weitere deutsches Konto 
an. Und er wünscht eine Dreiecksüberweisung: Dubiose Quelle -> Du -> 
Konto in DE (oder Luxemburg).

Na danke aber auch ... Würde mir das passieren, dann wäre meine 
Reaktion:

Auf ein drittes Konto überweisen? Arschlecken! Nicht mit mir, FINGER 
WEG!

Ich würde das Geld genau dorthin zurück überweisen von wo es her kam.

Das mit dem dritten Konto zurück überweisen klingt ähnlich wie eine 
klassischen Betrugsmasche, wie sie beim Autokauf gemacht wurde. "Wir 
haben aus versehen zu viel überwiesen, können Sie den überzähligen 
Betrag bitte direkt an den eigentlichen Empfänger Überweisen? Danke!".

Übrigens, sollte er wirklich mit Azimo gezahlt haben, dann sollte ihm 
kein Schaden entstehen, auch wenn das Geld bei der Rücküberweisung 
irgendwo in der Cloud verschwindet. Azimo behauptet auf ihrer Webseite 
"100% Geld-zurück-Garantie All deine Geldtransfers sind durch unsere 
Garantie gedeckt.". Sollen doch diese dubiosen Anonymisiere sich darum 
kümmern.

Ach ja, schau mal auf Google Maps und in Bing wie die Gegend mit der 
deutschen Empfängeradresse so aussieht. Hochhaus? Asi-Gegend? Viele 
Briefkästen? Google mal ob es an der Adresse viele Geschäfte gibt. 
Vielleicht eine Abholstelle eines Paketdienstes?

: Bearbeitet durch User
von Thomas L. (ics1702)


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Philipp C. schrieb:
> Thomas L. schrieb:
>> und PayPal sowieso
>
> Warum würdest Du PayPal ausschließen? Im Zusammenhang mit eBay hat mir
> das schon einige Male Ärger erspart. Allerdings war ich jedes Mal der
> Käufer.

Ja als Käufer ist paypal gut, aber als Verkäufer stehst du dumm da, wenn 
der Empfänger behauptet, dass das Gerät defekt ist, oder er nur einen 
Ziegelstein bekommen hat. Dann kannst du versuchen das Gegenteil zu 
beweisen und das Geld ist erst einmal gesperrt.

: Bearbeitet durch User
von H. C. (sunshine)


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@Carsten Sch. vielen herzlichen Dank für deine ausführliche Antwort!

Leider handelt es sich bei der Drohne um einen Kaufbetrag und mehr als 
1300 EUR. Dies ist für mich schon eine Summe, auf die ich nicht ohne 
weiteres verzichten kann.

Mir ist der Verkäufer nicht geheuer, da sich alle möglichen 
Ungereimtheiten ergeben. Z.B. die unterschiedlichen Vornamen, die er bei 
seinen verschiedenen "Banken" angegeben hat. Er hat mir zwar Screenshot 
des Zahlungsverlaufs gesendet, doch das könnte jeder auch am PC 
manipuliert haben.

Ich sehe auf den Screenshots:

1.Zahlung der Summe von Advanzia an "Azimo Ltd" (kein Name , keine 
Zuordnung sichtbar, allerdings hat er viele Zahlungen via PayPal an 
zahlreiche OnlineShops). Auch keine Geldeingänge sind zu sehen und er 
sagte mir er nutzt die Kreditkarte (MasterCard - kostenlos bei Advanzia) 
um nicht sofort zahlen zu müssen und es "angeblich" auf Monate zu 
verteilen (bei einem Zinssatz wie ich sehe von ca. 20%, LOL).

2.Als Beweis der Identität schickte er keinen Ausweis (bzw. er sagte er 
hätte nur eine Deutsche Frau und ein Kind , er selbst arbeite angeblich 
in DE) wie abgesprochen, stattdessen nur den Briefkopf einer Reise und 
Unfallversicherung mit Haftpflicht - für eine Frau mit gleichem 
Nachnamen wohnhaft in Nairobi - in DE abgeschlossen. Auch das könnte man 
sicherlich Betrugsmäßig nutzen - ohne das unterstellen zu wollen.

3.Dann hat er noch einen Screenshot von AZIMO gemailt , auf dem ich 
sehe, das er dort eine Zahlung auf mein Konto veranlasst hat. Oben steht 
noch eine 6stellige Transfernummer. Aber kein Hinweis bzgl. "The 
Currency Cloud"! Also strenggenommen sehe ich keinen Zusammenhang 
zwischen der eingegangenen Zahlung auf meinem Konto und dem Screenshot 
von AZIMO!

4.Nach einem Telefonat mit ihm, kann ich nur sagen das dieser Mann sehr 
eigenartig ist und ich micht nicht wohl damit fühle. Ich hatte am Tel. 
extra gesagt , ob der Screenshots innerhalb von 5-10 Minuten senden 
kann, da ich nur so sicher sei , das diese echt und nicht gefälscht 
sind, doch er sendete diese dennoch erst 1h später zu! Und wie gesagt 
seinen Ausweis / Ausländerausweis hat er nicht gesendet, obwohl er das 
angeboten hatte.
Da er bei Advancia ja auch ohne Postident ein Konto und eine Kreditkarte 
nutzen kann stellt sich auch die Frage , ob der der Bank vorgezeigte 
mtl. Geldeingang (als Vorraussetzung und "Sicherheit" für die 
Kreditkarte) überhaupt irgendeine Sicherheit darstellt. Am Ende könnte 
das alles ein großer Schwindel sein und die Advancia versuchen überall 
(nur nicht bei ihm, denn der ist dann auffindbar, oder es ist nichts 
mehr zu holen) ihr Geld bekommen, eben auch bei mir, obwohl ich ihm dann 
die Drohne schon gesendet hätte.

5.Die Drohne ist inzwischen auch im Preis gefallen und bei Ebay hatte 
ich eine Sonderaktion max. 10EUR Verkaufsgebühr genutzt, insofern würde 
ich die Drohne auch gerne versenden. Er hat mir komischerweise 
angeboten, das Geld nochmals von seinem Deutschen Konto direkt zu 
überweisen*. Wäre das eine Option um wenigstens den Verkauf über Ebay 
ordnungsgemäß abzuschließen? Kann ich dieser "Überweisung" dann 
vertrauen oder kann man auch da noch betrogen werden bzw. das irgendwann 
Forderungen von "seinen" Gläubigern oder Banken an mich erfolgen?
*Obwohl er am Tel. sagte, dass er via Kreditkarte zahlte, damit er die 
Zahlung auf 6 Monate a ca. 200 EUR strecken kann. (19% Zins).

6.Und wie mach ich das dann mit der Rückzahlung der über 
ADVANCIA-AZIMO-CURRENCY CLOUD bezahlten Summe? Wie bekomm ich das wieder 
zurück - und zwar genau dorthin wo es herkommt? Wenn ich einfach auf 
Rücküberweisung klicke würde es ja nur auf CurrencyCloud gehen und ich 
müsste seinen Namen im Betreff schreiben damit es ihm zuzuordnen wäre. 
WIE WÜRDET IHR DAS GENAU MACHEN - UM SICHER ZU SEIN???? ...wie gesagt, 
wenn er wirklich ein Konto gehackt hat, dann konnte er auch seinen Namen 
in den Verwendungszweck schreiben - und mehr Infos hab ich nun mal 
leider nicht.

Entschuldigt den langen Text, aber sowas passiert mir bestimmt nicht 
nochmal, ich werde zukünftig auch in der Ausschreibung vermerken das für 
mich Überweisung von Konto zu Konto ist und nichts anderes!

Vielen Dank für eure Hilfe.

von (prx) A. K. (prx)


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Nochmal: Mit diese Fragen solltest du dich an Ebay wenden. Die dürften 
damit öfter konfrontiert werden.

: Bearbeitet durch User
von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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H. C. schrieb:
> Und wie mach ich das dann mit der Rückzahlung der über
> ADVANCIA-AZIMO-CURRENCY CLOUD bezahlten Summe? Wie bekomm ich das wieder
> zurück - und zwar genau dorthin wo es herkommt?

Frag' Deine Bank. Die sollten das wissen.

von Peter D. (peda)


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In Deiner Haut möchte ich nicht stecken. Wenn die Daten des Bezahlkontos 
nicht mit dem Ebay-Konto übereinstimmen, soll er das gefälligst vorher 
anfragen. Es sind reichlich Fälle bekannt, wo Paßwörter oder Webseiten 
geknackt wurden, und dann einfach der Zusteller mit der Warensendung 
abgefangen wurde. Auch wenn es Aufwand ist, geh zur Polizei. Eine andere 
Lösung sehe ich nicht.
Ich würde auch mal bei der Bank anfragen, ob man unklare Überweisungen 
nicht ablehnen kann.

: Bearbeitet durch User
von H. C. (sunshine)


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Ebay fragen bringt gar nichts! Dafür das Ebay bei jedem Verkauf i.d.R. 
10% des Verkaufspreises einsteckt machen sie nichts - wirklich gar 
nichts! Das ist eine Unverschämtheit.

Auch meine Bank kennt weder Azimo noch The Currency Cloud, meinten nur, 
dass man eine Überweisung eigentlich nicht so ohne weiteres zurücknehmen 
kann.

Die Polizei hab ich bereits angerufen. Dort habe ich mit verschiedenen 
Mitarbeitern gesprochen. Alle finden es eigenartig, doch von ihrer Seite 
aus tun sie da nichts (ich bin ja noch nicht geschädigt). Auf meine 
Frage was ich nun tun soll meinten sie nur - auf keinen Fall die Ware 
raussenden und auch nicht das Geld an ihn überweisen! Ich solle nun mal 
abwarten. Klingt lustig und sehr hilfreich, mal schauen was dabei 
herauskommt.

Wenn ich die Wahl gehabt hätte, wär ich diesen Verkauf gar nicht 
eingegangen. Natürlich kann es auch gut gehen, aber das ganze stinkt zum 
Himmel und ich seh keinen Weg, wie ich hier sicher wieder rauskomme.
Zudem verhält sich der Käufer auch jetzt so eigenartig, dem kann man 
nicht trauen :-(

von Michael B. (laberkopp)


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H. C. schrieb:
> Zudem verhält sich der Käufer auch jetzt so eigenartig, dem kann man
> nicht trauen :-(

Derjenige, dem man nicht trauen kann, bist du: Du hast das Geld bekommen 
(das gibst du gegenüber dem Käufer ja sogar zu) und erfindest nun 
tausend an den Haaren herbeigezogene Gründe, warum du ihm die Ware nicht 
zuschicken willst und ihm auch nicht das Geld zurückgibst.

Er antwortet dir auf jede noch so hanebüchene Frage und schickt einen 
Beleg nach dem anderen, aber du hältst ihn hin mit immer neuen 
Anforderungen.

: Bearbeitet durch User
von Michael B. (laberkopp)


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Michael B. schrieb:
> Du bist irritiert, weil Azimo selbst schreibt, daß sie Currency Cloud
> nicht verwenden. Ich befürchte, hier weiss der Sachbearbeiter nicht, was
> seine Firma macht.

Over 200 companies use Currencycloud's technology and more than $25 
billion has been sent across its network. It works with leading UK 
fintech businesses such as mobile remittance business Azimo, 
crowdfunding platform Seedrs, and foreign exchange card Revolut

http://www.businessinsider.de/currencycloud-raises-20-million-from-googles-gv-to-expand-in-us-and-asia-2017-3?r=UK&IR=T

von Thomas L. (ics1702)


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Schau doch mal, ob die Drohne bei eBay genau zu dem Preis von jemandem 
anderen verkauft wurde, kurz nachdem deine Auktion beendet wurde.(über 
"beendete Angebote"). Das wäre ja der Fall, wenn der Käufer die Drohne 
mit einem fremden Account direkt weiterverkauft und seinem Käufer deine 
Bankverbindung gibt um kostenlos an die Drohne zu kommen.
Wenn ja, dann könntest du vielleicht über eBay den zweiten Käufer 
ansprechen.

Grüße Thomas

von Philipp C. (e61_phil) Benutzerseite


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Thomas L. schrieb:
> Schau doch mal, ob die Drohne bei eBay genau zu dem Preis von jemandem
> anderen verkauft wurde,

Dafür müsste er ja aber nur irgendetwas zu dem Preis verkaufen. Das zu 
finden könnte schwierig werden.

von Thomas L. (ics1702)


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Philipp C. schrieb:
> Thomas L. schrieb:
>> Schau doch mal, ob die Drohne bei eBay genau zu dem Preis von jemandem
>> anderen verkauft wurde,
>
> Dafür müsste er ja aber nur irgendetwas zu dem Preis verkaufen. Das zu
> finden könnte schwierig werden.

OK, hast recht. Hatte nicht daran gedacht, dass auch der 
Verwendungszweck in der Überweisung fehlt.

Ich kann aber die Bedenken gut nachvollziehen. Nur weil ich von irgend 
wo her, von irgend jemandem, für irgend etwas eine Überweisung bekomme, 
würde ich auch keine Ware von diesem Wert versenden. Und dann alles noch 
über das Ausland mit Wohnsitz in Nairobi. Das sind doch genau die 
Betrugsmaschen, wo jeder hinterher sagt " wie kann man nur darauf 
reinfallen"

Gruss Thomas

von Claus M. (energy)


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Thomas L. schrieb:
> Und dann alles noch
> über das Ausland mit Wohnsitz in Nairobi. Das sind doch genau die
> Betrugsmaschen, wo jeder hinterher sagt " wie kann man nur darauf
> reinfallen"

Wenn man sein Zeug bei ebay international Anbietet muss man in der Tat 
mit sowas rechnen.

von Peter D. (peda)


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Er soll Dir Fotos vom Einzahlungsbeleg und vom Personalausweis schicken.

von Cyblord -. (cyblord)


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Peter D. schrieb:
> Er soll Dir Fotos vom Einzahlungsbeleg und vom Personalausweis schicken.

Dazu DNA-Probe, Fingerabdruck. Irisscan, Führungszeugnis, 
Eidesstattliche Versicherung...

Irgendwo hörts auch mal auf mit eurer Paranoia.

von (prx) A. K. (prx)


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Cyblord -. schrieb:
> Irgendwo hörts auch mal auf mit eurer Paranoia.

Meinst du diese Top-Paranoiker vom Trachtenverein?

H. C. schrieb:
> Die Polizei hab ich bereits angerufen. Dort habe ich mit verschiedenen
> Mitarbeitern gesprochen. Alle finden es eigenartig, doch von ihrer Seite
> aus tun sie da nichts (ich bin ja noch nicht geschädigt). Auf meine
> Frage was ich nun tun soll meinten sie nur - auf keinen Fall die Ware
> raussenden und auch nicht das Geld an ihn überweisen!

von Cyblord -. (cyblord)


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A. K. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Irgendwo hörts auch mal auf mit eurer Paranoia.
>
> Meinst du diese Top-Paranoiker vom Trachtenverein?
>
> H. C. schrieb:
>> Die Polizei hab ich bereits angerufen. Dort habe ich mit verschiedenen
>> Mitarbeitern gesprochen. Alle finden es eigenartig, doch von ihrer Seite
>> aus tun sie da nichts (ich bin ja noch nicht geschädigt). Auf meine
>> Frage was ich nun tun soll meinten sie nur - auf keinen Fall die Ware
>> raussenden und auch nicht das Geld an ihn überweisen!

Ja klar.

Rechtsberatung durch die Polizei war schon immer nichts Wert. Ist auch 
nicht deren Job.
Denn die helfen nicht, wenn dem TE demnächst Straf- und Zivilrechtlich 
auf die Pelle gerückt wird.
1300 EUR einfach behalten und abwarten, denkst du das lässt sich jemand 
einfach so gefallen?
Da kann eine Anzeige wegen Betrug und ordentliche Kosten wegen Inkasso 
und Mahnbescheide ins Haus flattern.
Die Polizei die solche Tipps gibt, hilft dir dann dabei sicher nicht 
mehr.

Wenn dann sollte der TE zum Anwalt, der kann ihm wenigstens kompetenten 
Rat geben.

: Bearbeitet durch User
Beitrag #5079420 wurde vom Autor gelöscht.
von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Cyblord -. schrieb:
> Wenn dann sollte der TE zum Anwalt, der kann ihm wenigstens kompetenten
> Rat geben.

Für den er allerdings auch Geld nehmen wird.

> 1300 EUR einfach behalten

Dass das nicht geht, sollte auch klar sein.  Es muss schon mindestens
das Geld zurück, aber eben auch zurück, und nicht an irgendein Konto,
von dem es gar nicht kam.

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