Hallo mir ist was eigenartiges passiert. Ich habe bei Ebay eine Drohne verkauft. Nun wurde sie ersteigert und das Geld auf mein Konto gebucht. Es stammt von einem Konto aus Finnland. Der Absender ist die "The Currency Cloud LTD". Der Käufer meinte, dass er das Geld über Azimo gesendet hat. Ich wollte dann bei Azimo anrufen und mich zwecks der Zahlung versichern bzw. nachfragen, ob sie das Geld wieder zurückbuchen können. So hab ich unter https://azimo.com im Impressum ne Nummer in England und eine in Deutschland gefunden. Unter beiden Nummern war niemand erreichbar bzw, war die Nummer nicht mal auf Azimo angemeldet. Ich habe dann Azimo per Mail angeschrieben und die meinten, dass die Überweisung nichts mit ihnen zu tun hat und es sich um einen Betrüger handeln muss. Daraufhin hab ich dem Käufer mitgeteilt, dass ich diese komische Auslandszahlung nicht akzeptiere und er solle das Geld doch direkt von seinem Konto überweisen. Er möchte nun, dass ich ihm das Geld auf ein anderes Konto - nun plötzlich sogar auf ein deutsches Konto zurückbuchen soll. Könnt ihr euch vorstellen, wie der Betrug laufen soll? Alles am ganzen Mailverlauf ist total spanisch, zudem hat er nur eine Bewertung bei Ebay. Aber kann das Geld auf meinem Konto überhaupt zurückgenommen werden? Was wenn er gar nicht der Eigentümer ist und er die Zahlung wie auch immer "geklaut/manipuliert" hat und die Polizei an den ursprünglichen Eigentümer zurückgibt? Wie würdet ihr reagieren?
H. C. schrieb: > Er möchte nun, dass ich ihm das Geld auf ein > anderes Konto - nun plötzlich sogar auf ein deutsches Konto zurückbuchen > soll. Sieh das mal umgekehrt: Jemand klaut Geld von dir, das landet aber nicht bei ihm, sondern bei einem Dritten. Und der überweist es dann dem Gauner auf dessen Konto. Daumenregel im Zahlungsverkehr: Rückweg gleich Hinweg, sonst kann das bös ins Auge gehen.
Sei erst einmal froh, dass Du das Geld schon mal hast. Alles andere ist erst einmal nicht so wichtig. Es gibt doch immer wieder neue Tricks.
Ralf L. schrieb: > Sei erst einmal froh, dass Du das Geld schon mal hast. Alles andere ist > erst einmal nicht so wichtig. Doch, ist es. Wenn er nun die Ware versendet, kann es am Ende drauf rauslaufen, dass er Geld und Ware los ist. Man kann Ebay-Accounts wie auch Zahlungsverkehr-Accounts klauen. Eine der möglichen Adressen für korrekte Vorgehensweise ist Ebay.
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Genau das ist ja nun mein Problem. Der Käufer möchte natürlich, dass ich die Ware versende. Ich hab aber dann die Befürchtung, dass mir das Geld wieder abgebucht wird und ich Ware und Geld verliere. Das Geld auf sein per Mail angegebenes Konto, werd ich bestimmt nicht überweisen. Aber soll ich es auf das Finnische Konto buchen von dem es kommt, oder übergeb ich alles komplett der Polizei?
H. C. schrieb: > Könnt ihr euch vorstellen, wie der Betrug laufen soll? Kein Betrug, du tust dem (modernen, er hat das Handy erfunden) Finnen unrecht. The Currency Cloud ist ein Finanzdienstleister, der ähnlich wie PayPal Geldtransfers ins Ausland billiger macht als die abzockerischen Banken bzw. Western Union, aber mit denselben Problemen der Geldwäsche zu leben hat wie Western Union. Azimo schaltet der Currency Cloud ein handybedienbares Frontend vor und bedient sich damit dieses Geldtrandsfersystems bei Auslandstransfers. Das Geld wurde auf dein Konto überwiesen, du hast es nicht per Lastschrift eingezogen, also kann es nicht zurückgebucht werden, das Geld ist bei dir und gehört dir, nur du kannst es weiterversenden, z.B. zurück an Currency Cloud (die damit nichts anfangen können weil ihre Transaktion gelaufen ist, sie müssten es an Azimo zurücksenden und die wiederum müssten es dem Buchungsvorgang zuordnen können, was eventuell alles schon nicht mehr geht weil Datenschutz das Löschen von Datensätzen verlangt). Daher muss er ein Konto finden, auf das du zurücküberweisen kannst, er hat das deutsche Konto genannt. Die einzige Möglichkeit, wie das Geld von dir zurückverlangt werden kann ist, wenn es Geld aus einer kriminellen Handlung ist, hier Geldwäsche. Da das beim Bezahlen eine eBay-Artikels nicht zu erwarten ist, bist du aber nicht verpflichtet dich zu versichern daß du kein Hehler bzw. Geldwascher bist, es sei denn der Betrag liegt über 10000 EUR. Du bist irritiert, weil Azimo selbst schreibt, daß sie Currency Cloud nicht verwenden. Ich befürchte, hier weiss der Sachbearbeiter nicht, was seine Firma macht.
Currency Cloud - klingt nach einem Sickerloch für Currency ... Wie kommt man auf solch einen Namen ... (auch wenn Cloud "in" ist)
Ein Trick geht so: a) Verbrecher V ersteigert Deine Drohne für 99.99€. Sofort bietet er unter einem Fake-Account einen HPxy für 99.99€ an. b) Käufer K ersteigert den HPxy. Als Bankkonto nennt V ihm Deines. c) K überweist 99.99€ an Dich und freut sich auf den HPxy. Du bekommst Dein Geld und versendest die Drohne an V. d) Du streitest mit K um Geld und HPxy. V fliegt Drohne.
Interessant, scheint aber nur dann zu funktionieren wenn man nicht bei ebay angeschwärzt wird. Warte ab und frage bei ebay nach was sie dir raten könnten.
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Deswegen schaue ich beim Geldeingang jedes Mal genau nach woher das Geld kam. Dadurch würde der Schwindel bei mir auffliegen bevor irgendwas verschickt wird und hätte eine üble Anzeige für V (dessen Adresse ich ja habe weil ich die Drohne ja verschicken müßte) zur Folge. Da kommen dann mindestens zwei Polizei-Dronen und dann möchte ich sehen wie er sich rausredet.
Michael B. schrieb: > The Currency Cloud ist ein Finanzdienstleister, der ähnlich wie PayPal > Geldtransfers ins Ausland billiger macht als die abzockerischen Banken Finnland ist ein EU-Mitglied, da ist so etwas nicht nötig, und Finnland ist in der Euro-Zone, damit ist eine Überweisung zwischen Finn- und Deutschland für Normalsterbliche kostenfrei. Einer der wenigen Punkte, bei denen den Banken die Möglichkeit der "Abzocke" genommen wurde. H. C. schrieb: > Nun wurde sie ersteigert und das Geld auf mein Konto gebucht. Es stammt > von einem Konto aus Finnland. Das Geld ist also auf Deinem Girokonto. Warum sollte das zurückgebucht werden können? Das ist eine Überweisung, irrelevant, von welchem Geldinstitut sie ausgeführt wurde. Eine Rückbuchung einer Überweisung ist ohne weiteres nicht möglich. Das gibt es nur bei Geldtransfer in der Gegenrichtung, d.h. durch Lastschrift oder ähnliches. Anders sähe es aus, wenn das Geld nicht auf Deinem Girokonto, sondern auf Deinem PayPal- oder Was-auch-immer-Konto liegen würde, oder mit Deiner Kreditkarte verrechnet würde. Zur Sicherheit: Frag' Deine Bank, ob so eine Überweisung auf Dein Konto überhaupt zurückgebucht werden könnte. Frag' zur Belustigung mal nach, was Du tun müsstest, um von Dir irgendwohin überwiesenes Geld wiederzubekommen.
Rufus Τ. F. schrieb: > Frag' zur Belustigung mal nach, was Du tun müsstest, um von Dir > irgendwohin überwiesenes Geld wiederzubekommen. Das ist (laut Aussage des für mich zuständigen Mitarbeiters meiner Bank) nur so lange möglich, solange es noch nicht final auf dem Konto des Empfängers angekommen ist. Beispielsweise: Man macht eine Überweisung. Geld ist sofort weg, logisch. Aber es kann bis zu 3 Tagen dauern, bis das Geld beim Empfänger als guthaben auftaucht. Bis dahin kann man das Geld zurückbuchen lassen, danach nicht mehr.
Rufus Τ. F. schrieb: > Eine Rückbuchung einer Überweisung ist ohne weiteres nicht möglich. Man kann sie natürlich einfach aktiv selbst rückgängig machen. Das Gegenkonto bekommt man bei ordentlichen Banken im Kontoauszug angezeigt oder zumindest in den elektronisch abrufbaren MT-940-Daten, ansonsten sollte es einem die Bank zumindest auf Anfrage nennen können. Da, wie du schon sagst, Inner-EU-Buchungen in der Regel hierzulande kostenfrei sind, bezahlt man für eine derartige Rückbuchung auch nichts extra. Inwiefern das Ganze natürlich wirklich sinnvoll ist, ist eine andere Frage.
Jörg W. schrieb: > Man kann sie natürlich einfach aktiv selbst rückgängig machen. Nur in einem sehr kurzen Zeitrahmen, wie im Beitrag vor Deinem steht. Oder worauf beziehst Du Dich da?
Rufus Τ. F. schrieb: > Oder worauf beziehst Du Dich da? Dass es jedem freisteht, das Geld einfach dahin zurück zu überweisen, von wo es gekommen ist.
H. C. schrieb: > Hallo > > mir ist was eigenartiges passiert. Ich habe bei Ebay eine Drohne > verkauft. Nun wurde sie ersteigert und das Geld auf mein Konto gebucht. > Es stammt von einem Konto aus Finnland. Der Absender ist die "The > Currency Cloud LTD". Wo ist das Problem? Das Geld wurde auf dein Konto überwiesen. Es kann nicht mehr zurückgeholt werden. Es kann dir auch egal sein wer es überwiesen hat. Vorsicht ist ja schön und gut, aber wenn man Dinge ins Ausland verkauft, dann muss man damit leben dass das Geld von ausländische Dienstleistern kommt. Und Ahnungslosigkeit passt ganz ganz schlecht zu Paranoia. Du bist ein Horror-Geschäftspartner. Übervorsichtig und machst einen Aufstand obwohl du das Geld hast und willst es jetzt nicht mehr zurückgeben. Übel!
Cyblord -. schrieb: > wenn man Dinge ins Ausland verkauft Davon war allerdings nicht die Rede. Im Gegenteil, hat der Möchtegern-Käufer ja dann ein deutsches Konto genannt, auf das er das Geld zurück haben möchte.
Jörg W. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> wenn man Dinge ins Ausland verkauft > > Davon war allerdings nicht die Rede. Wenn du den TE antworten lassen würdest, würden wir es genau wissen. > Im Gegenteil, hat der > Möchtegern-Käufer ja dann ein deutsches Konto genannt, auf das er > das Geld zurück haben möchte. Ja zurück. Es geht aber erst mal um den hinweg. Und sorry, wenn ich Zahlungen aus dem Ausland nicht akzeptiere, sollte ich das in den Angebotsdetails vermerken. Globalisierung und so. Ich kaufe viel aus dem Ausland und verkaufe auch viel ins Ausland. Das ist heute doch normal.
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Rufus Τ. F. schrieb: > Frag' zur Belustigung mal nach, was Du tun müsstest, um von Dir > irgendwohin überwiesenes Geld wiederzubekommen. Oder wie du von Unbekannt auf dein Konto gebuchtes, wieder zurück Überweisen kannst.
Teo D. schrieb: > Rufus Τ. F. schrieb: >> Frag' zur Belustigung mal nach, was Du tun müsstest, um von Dir >> irgendwohin überwiesenes Geld wiederzubekommen. > > Oder wie du von Unbekannt auf dein Konto gebuchtes, wieder zurück > Überweisen kannst. Die einzige Möglichkeit das Geld wieder zu verlieren ist im Falle eines Ermittlungsverfahrens, wenn das Geld wirklich aus einem Betrug stammen sollte. Aber das kann einem mit JEDER Transaktion und IMMER passieren.
Cyblord -. schrieb: > Und sorry, wenn ich Zahlungen aus dem Ausland nicht akzeptiere, sollte > ich das in den Angebotsdetails vermerken. Zwischen „Zahlung aus dem Ausland“ und „anonym(isiert)er Zahlung“ ist schon noch ein großer Unterschied. Warum jemand von einem deutschen Konto über den Umweg eines britischen Zahlungsdienstleisters, der wiederum einen finnischen Anonymisierer ins Spiel bringt, Geld überweisen will, wäre auch mir rätselhaft – zumal man bei Azimo laut deren Eigenwerbung zwar „90 % günstiger als bei den Banken“ ist, aber trotzdem mindestens einen Euro für die Transaktion sehen möchte. Zumindest meine Bank nimmt für online eingereichte Überweisungen keine Gebühr. Teo D. schrieb: > Oder wie du von Unbekannt auf dein Konto gebuchtes, wieder zurück > Überweisen kannst. Schrieb ich doch oben: Gegenkonto nehmen und zurück überweisen. Das sollte nun wirklich technisch gar kein Problem sein. Allerdings wie „laberkopp“ schon ausführte: dann hat diese seltsame Cloud wohl ein Problem, und der Absender des Geldes sieht es so schnell vermutlich nicht wieder.
Jörg W. schrieb: > Warum jemand von einem deutschen Konto Ääähm: > Es stammt von einem Konto aus Finnland. Und der Käufer hat freundlicherweise für die Rücküberweisung ein Konto in D angegeben, nach dem der TE bei Auslandskonten wohl Paranoia schiebt. Was soll der arme Käufer denn jetzt bitte noch tun? Erst ist das Auslandskonto nicht recht, dann ist das deutsche Rückgabekonto auch nicht recht. Und nochmal: Kann der Käufer nicht einfach Finne sein? Der halt einfach einen Dienstleister für Auslandszahlungen nutzt. Bisher sagt der TE ja nichts zum Käufer.
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Jörg W. schrieb: > Schrieb ich doch oben: Gegenkonto nehmen und zurück überweisen. Das > sollte nun wirklich technisch gar kein Problem sein. Ich Schrieb "von Unbekannt". Wenn dir der Überweisende dies nicht mitteilt, geht das nicht. Dank unser Datenschützer, darf dir die Bank, keinerlei Daten über das "Gegenkonto" mitteilen! Ein Storno/Ablehnung ist auch ausgeschlossen. Klingt verrückt, ist verrückt!
Jörg W. schrieb: > Möchtegern-Käufer Junge, der hat das Ding gekauft und BEZAHLT. Was stimmt mit dir eigentlich nicht? Wie aufgehetzt kann man sein? Der Käufer ist all seinen Pflichten nachgekommen. Im Gegensatz zum TE übrigens. Bisschen Sachlichkeit schadet hier nicht.
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Jörg W. schrieb: > Rufus Τ. F. schrieb: >> Oder worauf beziehst Du Dich da? > > Dass es jedem freisteht, das Geld einfach dahin zurück zu überweisen, > von wo es gekommen ist. Ah, dann liegt hier ein Missverständnis vor. Mir geht es um das ursprüngliche Problem des Threadstarters, der eine Überweisung erhalten hat, und diese nicht akzeptieren will, weil er annimmt, daß diese vom Überweisenden (bzw. dessen Dienstleister) rückgängig gemacht werden kann. Und genau das geht eben nicht, weswegen die komplette Rückabwicklung des eBay-Kaufs völlig unnötig ist. Das ganze Bohei mit Betrugsvermutung etc. ist komplett überflüssig.
Ok, war etwas OT. Bin auf das "spaßeshalber Nachfragen" aufgesprungen. (sry)
Alter Finne, das hält ja keiner aus. Wenn ich der Finne wäre, hätte ich diesem paranoiden Verkäufer längst eine Frist gesetzt: Entweder ist die Kohle in 3 Tagen wieder auf meinem Konto oder ich habe eine Trackingnummer. Ansonsten wäre aus meiner Sicht vollkommen klar, wer hier ein Betrüger ist.
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Teo D. schrieb: > Dank unser Datenschützer, darf dir die Bank, keinerlei Daten über das > "Gegenkonto" mitteilen! Bei welcher Bank ist das denn so? In den MT-940-Daten stand das Gegenkonto schon immer drin. Mittlerweile steht es auch im Kontoauszug drin, in der PDF-Version direkt, bei der Online-Ansicht verbirgt es sich hinter einem Link mit dem kleinen „i“. Wenn jemand bei ebay bislang nur eine Bewertung hat, sich in den Emails seltsam benimmt, und einen Geldtransfer über zwei Ecken anleiert, wo es ein direkter auch getan hätte – stutzig werden darf man dabei wohl schon einmal.
Thomas E. schrieb: > Wenn ich der Finne wäre Von einem solchen war übrigens nie die Rede – abgesehen von der ominösen Geldwolke.
Jörg W. schrieb: > Bei welcher Bank ist das denn so? Postbank, kein MT-940, nur PDF. IBAN nur bei Überweisung/Lastschrift. Bei Gutschrift, nur Mitteilungen vom Überweiser. (kein Geschäftskonto) Teo D. schrieb: > Dank unser Datenschützer, darf dir die Bank, keinerlei Daten über > das "Gegenkonto" mitteilen! Laut Schriftverkehr, Postbank ~2013 / Internetrecherche.
Krass. Ein Grund mehr, diese Bank zu meiden … Hier mal, wie das bei der Spaßkasse online aussieht. (Diese IBAN findet man ohnehin auch im Netz, ist also eher unbedenklich. ;)
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Sorry für die späte Rückmeldung, ich kam gestern einfach nicht mehr dazu. @ Michael Bertrandt vielen herzlichen Dank für die sachliche und ausführliche Information Nur um evtl. bestehende Unklarheiten zu klären, nochmal der Sachverhalt: -VK einer Drohne bei Ebay (nur Überweisung und Abholung akzeptiert) -Geldeingang von "The Currency Clould LTD, Finland", ohne eindeutigen Verwendungszweck, nur "AWV-Meldepflicht beachten... und den Namen", keine Nummer oder Eindeutigkeit -parallel Nachricht vom Käufer, dass er über "Azimo" gezahlt hat und ob ich die Ware bereits versendet habe (Deutsche Empfängeradresse) >>skeptisch, da in D lebender Käufer über England > Finnland bezahlt >>skeptisch geworden, da Azimo & CurrencyCloud telefonisch nicht erreichbar ist >>skeptisch geworden, da AZIMO selbst geschrieben hat, dass sie "The Curreny Cloud" nicht kennen und ihr Verwendungszweck anders aussieht! >>skeptisch geworden, da mir der Käufer sofort gemailt hat, dass ich das Geld nun eben auf sein dt. Konto zurücküberweisen soll >>skeptisch geworden, da mir der Käufer gesagt hat, er wollte über Azimo zahlen, da das Konto mit "Advanzia" verbunden ist Über "Advanzia" hab ich folgendes gelesen: Advanzia ist eine Bank in Luxemburg, dort braucht man für die Kontoeröffnung kein PostIdent (nur eine Ausweiskopie per Mail), außerdem braucht man bei Advanzia nur 3% des Rechnungsbetrags pro Monat zahlen und den Rest irgendwann einmal auf Kredit (Sollzinssatz 19,9% !!) >>skeptisch geworden, da der Käufer am Telefon erst meinte, dass er, dass er problemlos auch nochmal das Geld von einem dt. Konto zahlen könnte, oder auch ein paar Monate warten könnte, bis er die Drohne bekommt (wenn ich soviel Geld ehrlich wem gegeben habe, red ich nicht so daher!) -was ist nun, wenn der Käufer viele Schulden macht und Inkasso geht. Gibt es dann eine Möglichkeit, dass die Advanzia-Bank das Geld von mir wieder holt? -was wenn das Geld auf meinem Konto nun jemand anderem gehört und er es durch eine Straftat erhalten kann. Kann an die Polizei kommen und mir das Geld wieder wegnehmen, um es dem rechtmäßigen Eigentümer zu geben? Ich bin kein böser Mensch, der hinter jedem (insbesondere mit ausländischen Namen und Mutter in Kenia) einen Übeltäter sieht. Doch in diesem Fall gibt es eine Verkettung von eigenartigen "Zufällen" die es sehr wohl rechtfertigen, dass man aufhorcht und zumindest nachforscht, ob alles OK ist.
H. C. schrieb: > Kann an die Polizei kommen und mir das Geld wieder wegnehmen, um es dem > rechtmäßigen Eigentümer zu geben? Die Polizei nicht, aber ein Gericht u. U. schon. Unter welchen Umständen, da müsstest du aber wohl einen Juristen fragen.
Jörg W. schrieb: > Krass Teo D. schrieb: > Teo D. schrieb: >> Dank unser Datenschützer, darf dir die Bank, keinerlei Daten über >> das "Gegenkonto" mitteilen! > > Laut Schriftverkehr, Postbank Krass² }8-§
Teo D. schrieb: > Teo D. schrieb: >> Dank unser Datenschützer, darf dir die Bank, keinerlei Daten über >> das "Gegenkonto" mitteilen! > > Laut Schriftverkehr, Postbank ~2013 / Internetrecherche. Das ist ja drollig. Ich hab' nämlich auch ein Konto bei der Pstbank und tatsächlich, in der Buchungsübersicht auf der Web-basierten Oberfläche ist das Gegenkonto jeder Buchung nicht zu sehen. War mir bisher nie aufgefallen, denn ich benutze normalerweise eine Banking-Software, und in den damit abgerufenen Buchungsdaten sind die Gegenkonten dabei - Auftraggeber, IBAN, BIC, alles da... Konsequent ist das jedenfalls nicht.
Matthias L. schrieb: > abgerufenen Buchungsdaten ???? Teo D. schrieb: > Postbank, kein MT-940, nur PDF. Hatte ich Gestern, irgend wo auf denen Ihrer Seiten gelesen...... Wo bei die Betonung auf NUR lag, a la sonst gibt's NICHTS! Matthias L. schrieb: > Konsequent ist das jedenfalls nicht. Ich werd langsam zu alt für sonen Scheiß. :(
Teo D. schrieb: >> abgerufenen Buchungsdaten > > ???? Was genau ist daran unklar? Banking-Software, Kontoabgleich, Buchungen ansehen, fertig... Teo D. schrieb: > Ich werd langsam zu alt für sonen Scheiß. :( Das kenn' ich... ;-)
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Teo D. schrieb: > Wenn dir der Überweisende dies nicht mitteilt, geht das nicht. > Dank unser Datenschützer, darf dir die Bank, keinerlei Daten über > das "Gegenkonto" mitteilen! Ein Storno/Ablehnung ist auch > ausgeschlossen. Ich denke, hier geht was durcheinander. Die Bank darf wahrscheinlich keine Information über den Inhaber eines Kontos rausrücken. Hingegen steht die Kontonummer, von der die Überweisung kommt, (bei mir) im Kontoauszug drin, auch online. Für eine Rücküberweisung ist freilich die Kontonummer allein problematisch. Wenn das beispielsweise ein Transferkonto eines Zahlungsvermittlers ist, dann kann eine Rücküberweisung u.U. nicht der ursprünglichen Zahlung zugeordnet werden, ohne dafür entsprechende Information im Textfeld zu hinterlegen. Und was die dort dann haben wollen...
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Matthias L. schrieb: > Banking-Software, Kontoabgleich, Buchungen ansehen, fertig... Am Ende werden die sich auch irgendwie Datensätze a la MT-940 oder dergleichen krallen, nur dass man über das reguläre Webinterface offenbar da keinen Zugang dazu eingebaut hat. Ja, konsequent ist das nicht wirklich.
Matthias L. schrieb: > Was genau ist daran unklar? > Banking-Software, Kontoabgleich, Buchungen ansehen, fertig... Das auf der betreffenden Seite steht, KEIN MT-940, NUR PDF..... Brauch ich nicht, will ich nicht => Nie darüber informiert. A. K. schrieb: > im > Kontoauszug drin Nööp nicht bei der PB. A. K. schrieb: > Ich denke, hier geht was durcheinander. Die Bank darf wahrscheinlich > keine Information über den Inhaber eines Kontos rausrücken. Passt schon eher, nur ein Hinweis daß das, über den Datenaustausch mit einer App, doch gemacht wird/muss => Fehlanzeige. :( Also IBAN, mehr wollte/brauchte ich ja nicht.
Teo D. schrieb: > Also IBAN, mehr wollte/brauchte ich ja nicht. Dann installier' dir doch ein Gnucash und sieh mal zu, ob sie die nötigen Schnittstellen-Infos bereits eingebaut haben. ;-)
Teo D. schrieb: > A. K. schrieb: >> im Kontoauszug drin > > Nööp nicht bei der PB. Ich schrieb von meinem Konto. Da ich davon ausgehen darf, dass meine Bank (an dieser Stelle) keinen Rechtsbruch begeht, dürfte folglich die Nennung des Gegenkontos kein Datenschutzproblem sein. Ob eine bestimmte Bank das freilich überall nennt ist dann deren Sache, ist aber kein Datenschutzproblem.
Da auch die Postbank die Daten an ein Banking-Programm 'rausrückt, KANN es in der Tat kein Datenschutz-Thema sein, da hast du IMHO Recht. Aber was hilft das, wenn man eben kein solches Programm hat oder mag - Teo Derix hat auch Recht, die Postbank zeigt das Gegenkonto wirklich nicht in der Web-Oberfläche an - und im Papier-Kontoauszug auch nicht. Doof...
Jörg W. schrieb: > Ja, konsequent ist das nicht wirklich. Die Postbank ist die Bank für den Pöbel und der muss bekanntlich bevormundet werden, weil er völlig lebensuntauglich ist... Ich hatte früher auch mal ein Konto bei denen. Einmal bekam ich eine Überweisung über ~ 20.000 DM - die haben sie umgehend wieder zurückgeschickt, denn das konnte ja nicht sein...
Is mir auch nich wirklich wichtig. Nur wenn mein erster Poast wirklich zuträfe, wer's einfach der Hammer gewesen! Bin eigentlich froh, das die PB mir da scheiß aufgetischt hat.
Hi, H. C. schrieb: > -was ist nun, wenn der Käufer viele Schulden macht und Inkasso geht. > Gibt es dann eine Möglichkeit, dass die Advanzia-Bank das Geld von mir > wieder holt? NEIN! Grundsätzlich ist eine Überweisung Bezahlmethode wo der Eigentumsübergang an der Summe vom Geld versendenen an den Geld Empfangenen mit der Buchung auf dem Empfängerkonto abgeschlossen ist. Die Advanzia wollte dir zu dem Zeitpunkt im Auftrag des Verkäufers das Geld senden, damit ist es deren Geschäftliches Risiko. ABER: Das gilt so absolut nur wenn der tatsächliche Kontoinhaber oder ein von ihm Beauftragter die Überweisung vorgenommen hat! Daher: > -was wenn das Geld auf meinem Konto nun jemand anderem gehört und er es > durch eine Straftat erhalten kann. Kann an die Polizei kommen und mir > das Geld wieder wegnehmen, um es dem rechtmäßigen Eigentümer zu geben? Hier muss man zwei Fälle unterscheiden: 1. Der Käufer kommt durch Betrug, Unterschlagung oder Diebstahl an eine Geldsumme und Zahlt die auf SEIN Konto bzw. auf ein Konto ein über das er Verfügen darf. Von diesem Zahlt er dir den Kaufbetrag... -> Hier ist das Geld sicher so lange dir keine Kenntnis über den unrechtmäßigen Erwerb des Geldes nachgewiesen werden kann. (Eine Besonderheit im Zahlungsverkehr. Anders wäre der gesamte Zahlungsverkehr durch das ständige Risiko einer Rückforderung bedroht) 2. Das Geld kommt von einem Konto das mit dem "Käufer" in keiner Verbindung steht. Die Zahlung wurde durch Betrug, "Hackerangriff" und ähnliches Veranlasst. Hier gab es in der Vergangenheit Urteile das der Geldempfänger die Summe erstatten musste und damit um den Kaufpreis betrogen wurde. Teilweise sogar dann wenn er selbst über das Geld nicht mehr verfügte und keine anderen Geldreserven mehr hatte, tatsächlich also keine Bereicherung mehr Bestand. (Ohne noch vorhandene Bereicherung entfällt ohne Mitschuld die Herausgabepflicht!) Dies wurde damit begründet das man als Zahlungsempfänger besondere Sorgfaltspflichten hätte und vor erbringen der Gegenleistung hätte prüfen müssen müssen ob alles Plausibel sei. (Beispielsweise ob der Name und Verwendungsweck passen würde) Dies sei in den entsprechenden Fällen nicht ausreichend erfolgt... Diese Sorgfaltprüfung ist GENAU DAS was du gerade machst! Und diese hat mögliche Unstimmigkeiten ergeben da du weder Absender noch Verwendungszweck zuordnen kannst. ABER: -ZUM ZWEITEN- Das Geld scheint ja schon von einem Zahlungsdienstleister zu stammen... Und dann ist das unter Umständen NOCH EINMAL eine ganz andere Kiste! Denn der Zahlungsdienstleister WOLLTE dir ja in dem Moment das Geld VON SEINEM KONTO überweisen. Das dieser Wille vielleicht nur deshalb zu stande gekommen ist weil jemand im System des Zahlungsdienstleisters Mist gebaut hat ist wieder eine völlig andere Baustelle. DAS DÜRFTE dann wieder das alleinige Problem des Zahlungsdienstleisters sein... Sofern es hier nicht nur um ein paar zehn Euro geht sondern um eine "bedeutende" Summe von ettlichen hundert bis tausenden Euros (Kenne die Drohne ja nicht) lasse dich daher nicht von anderen verunsichern sondern lehne im Zweifelsfalls den Versand mit Hinweis auf die NICHT VEREINBARTE Zahlungsmethode vorerst ab und überweise entweder über GENAU DENSELBEN Weg zurück über den du das Geld bekommen hast oder versuche einen handfesten Beweis dafür zu bekommen das er die Zahlung wirklich veranlasst hat. (Er müsste ja eine Zahlungsbestätigung /Transaktionsnummer bekommen haben. Wenn er dir diese Zukommen lässt und du MIT DIESER bei dem ausstellenden Unternehmen nochmals die Richtigkeit abprüfst...) Keinesfalls aber würde ich das Geld auf ein Konto überweisen was ebenfalls nicht nachweisbar dem Käufer gehört... Wobei deine Leistungspflicht nicht mit der Rücksendung des Geldes endet. Der Käufer hat weiterhin einen Anspruch auf Erhalt der Ware sobald er einen für den neutralen Beobachter plausiblen Zahlungsweg einschlägt. Also ohne erklärten Verzicht des Käufers darfs du nicht unmittelbar die Drohne Zwischenverkaufen... Etwas erschwerend an der Sachlage ist auch noch, das der Verkäufer selbst zwar über Zahlungsdienstleister gezahlt hat, aber das für dich im ersten Moment eben die vereinbarte Überweisung bedeutet. Das macht es noch einmal komplizierter. Aber ohne Verwendungszweck und Namen kann man keine Plausibilitätsprüfung machen. Häufiger hört man solche Dinge ja in etwas anderer Form: Das ist ja durchaus noch eine gängige Masche zur "Reinwaschung" durch Betrug erbeuteter Gelder. Ahnugnslose (Meist etwas einfach gestrickte) "Kontoinhaber" werden durch Versprechen von "Viel Geld für Wenig Arbeit" dazu verleitet ihr Konto zur Verfügung zu stellen. Darauf würden zahlungen eingehen und sie könnten jeweils einen gewissen Betrag davon behalten (z.B. 10%) wenn sie den Rest der Summe abheben und z.b. über Western Union weiterleiten würden. IRgendwann klingelt dann die Polizei - Nach dem dann die Strafrechtliche Sache ausgestanden ist und klar ist das man selbst nur betrogen wurde klingelt dann nochmals der Postbote mit dem Einschreiben die die Rückzahlungsaufforderungen der GEschädigten beinhalten... Im Allgemeinen wird, sofern sich der "Geldempfänger" weigert, vor Gericht ganz klar auf vollständigen Herausgabeanspruch entschieden. Selbstverständlich ist müssen bei einem normal Denkenden Menschen bei solchen "Geschäften" die Alarmglocken klingeln weshalb die Richter da wohl besonders hohe Anforderungen an die Sorgfalt stellen und auch bei enfallener Bereicherung noch Schadensersatz zusprachen. Bei einer Zahlung für einen Verkauf dürften die Anforderungen geringer sein und wohl kaum verlangt werden das man Schulden für die Rückzahlung machen muss wenn das Geld bereits "verbraucht" ist. Aber so lange noch Guthaben auf IRGENDEINEM dem Zahlungsempfänger gehörendem Konto liegt könnte es zu einer Rückzahlungsverpflichtung kommen. ABER GANZ WICHTIG: In Deutschland ist das recht INDIVIDUELL und jeder Fall ist anders. "Präzedenzsfälle" wie im angelsächsischen Raum haben wir nicht! Wir haben nur Höchstrichterliche Grundsatzurteile die nur einzelne Vorgaben zur rechtlichen Auslegung von Gesetzestexten machen. Daher können schon bei kleinsten Unterschieden zwischen zwei Fällen gewaltige Unterschiede im Urteil bei ein und demselben Richter vorkommen. Und das zwei unterschiedliche Gerichte bei exakt derselben Rechtslage auch mal zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen ist ja gemeinhin bekannt. (Sonst bräuchte man ja keine Berufungsmöglichkeit usw.) Daher ist alles oben geschriebene nur eine Grundsätzliche Überlegung. Wirklich Rechtssichere Auskunft kann dir nur ein Anwalt geben. Gruß Carsten P.S.: Ich bin bei dem oben geschriebenen jetzt davon ausgegangen das wir über einen Verkaufswert von ettlichen hundert bis einigen tausend Euro reden. Also eine Summe deren Verlust die für die meisten Menschen schon erhebliche Einschnitte bedeuten kann und vor allem für die sich ein evtl. kompliziertes Kriminelles Vorgehen auch erst Lohnt! Sollten es aber nur eine zweistellige bis sehr niedrige dreistellige Summe sein: SCHICK DEM KÄUFER DAS DING und mach dich nicht verrückt!
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Carsten S. schrieb: > Wirklich Rechtssichere Auskunft kann dir nur ein Anwalt geben. Nicht einmal der: die Entscheidung liegt ja letztlich bei einem Gericht. Das kann auch ein Anwalt nicht immer exakt vorhersagen. Das würde lediglich gehen, wenn in der Vergangenheit Gerichte in vergleichbaren Fällen stets in die eine oder andere Richtung entschieden haben.
Sollte ich noch einmal etwas im Internet verkaufen, dann kommt als Zahlungsbedingung nur Überweisung vom deutschen Bankkonto des Käufers mit Angabe der Auktionsnummer als Bedingung in den Angebotstext. Anders scheint es ja nicht wirklich sicher zu sein. Ausland würde ich ausschließen und PayPal sowieso.
Thomas L. schrieb: > und PayPal sowieso Warum würdest Du PayPal ausschließen? Im Zusammenhang mit eBay hat mir das schon einige Male Ärger erspart. Allerdings war ich jedes Mal der Käufer.
Thomas L. schrieb: > Ausland würde ich ausschließen Ich würde ja Ausland nicht generell ausschließen, aber das Konto sollte halt schon zum Käufer passen und nicht irgendein ominöser Zahlungsverschleierer sein. Carsten S. schrieb: > Sollten es aber nur eine zweistellige bis sehr niedrige dreistellige > Summe sein: SCHICK DEM KÄUFER DAS DING und mach dich nicht verrückt! Dem würde ich mich allerdings auch anschließen.
H. C. schrieb: > Nur um evtl. bestehende Unklarheiten zu klären, nochmal der Sachverhalt: Um es mal zusammenzufassen. Der Käufer gibt eine deutsche Empfängeradresse für die Ware an, verwendet aber angeblich einen Zahlungs-Anonymisiere Azimo aus England, der vielleicht einen weiteren merkwürdigen Dienst aus/über Finnland (The Currency Cloud, LTD Finnland) verwendet, von dem Azimo aber nichts weiß. Dann kommt der Empfänger auf Nachfrage plötzlich noch mit einem deutsch/luxemburger Konto (Advanzia?), bzw. ein weitere deutsches Konto an. Und er wünscht eine Dreiecksüberweisung: Dubiose Quelle -> Du -> Konto in DE (oder Luxemburg). Na danke aber auch ... Würde mir das passieren, dann wäre meine Reaktion: Auf ein drittes Konto überweisen? Arschlecken! Nicht mit mir, FINGER WEG! Ich würde das Geld genau dorthin zurück überweisen von wo es her kam. Das mit dem dritten Konto zurück überweisen klingt ähnlich wie eine klassischen Betrugsmasche, wie sie beim Autokauf gemacht wurde. "Wir haben aus versehen zu viel überwiesen, können Sie den überzähligen Betrag bitte direkt an den eigentlichen Empfänger Überweisen? Danke!". Übrigens, sollte er wirklich mit Azimo gezahlt haben, dann sollte ihm kein Schaden entstehen, auch wenn das Geld bei der Rücküberweisung irgendwo in der Cloud verschwindet. Azimo behauptet auf ihrer Webseite "100% Geld-zurück-Garantie All deine Geldtransfers sind durch unsere Garantie gedeckt.". Sollen doch diese dubiosen Anonymisiere sich darum kümmern. Ach ja, schau mal auf Google Maps und in Bing wie die Gegend mit der deutschen Empfängeradresse so aussieht. Hochhaus? Asi-Gegend? Viele Briefkästen? Google mal ob es an der Adresse viele Geschäfte gibt. Vielleicht eine Abholstelle eines Paketdienstes?
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Philipp C. schrieb: > Thomas L. schrieb: >> und PayPal sowieso > > Warum würdest Du PayPal ausschließen? Im Zusammenhang mit eBay hat mir > das schon einige Male Ärger erspart. Allerdings war ich jedes Mal der > Käufer. Ja als Käufer ist paypal gut, aber als Verkäufer stehst du dumm da, wenn der Empfänger behauptet, dass das Gerät defekt ist, oder er nur einen Ziegelstein bekommen hat. Dann kannst du versuchen das Gegenteil zu beweisen und das Geld ist erst einmal gesperrt.
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@Carsten Sch. vielen herzlichen Dank für deine ausführliche Antwort! Leider handelt es sich bei der Drohne um einen Kaufbetrag und mehr als 1300 EUR. Dies ist für mich schon eine Summe, auf die ich nicht ohne weiteres verzichten kann. Mir ist der Verkäufer nicht geheuer, da sich alle möglichen Ungereimtheiten ergeben. Z.B. die unterschiedlichen Vornamen, die er bei seinen verschiedenen "Banken" angegeben hat. Er hat mir zwar Screenshot des Zahlungsverlaufs gesendet, doch das könnte jeder auch am PC manipuliert haben. Ich sehe auf den Screenshots: 1.Zahlung der Summe von Advanzia an "Azimo Ltd" (kein Name , keine Zuordnung sichtbar, allerdings hat er viele Zahlungen via PayPal an zahlreiche OnlineShops). Auch keine Geldeingänge sind zu sehen und er sagte mir er nutzt die Kreditkarte (MasterCard - kostenlos bei Advanzia) um nicht sofort zahlen zu müssen und es "angeblich" auf Monate zu verteilen (bei einem Zinssatz wie ich sehe von ca. 20%, LOL). 2.Als Beweis der Identität schickte er keinen Ausweis (bzw. er sagte er hätte nur eine Deutsche Frau und ein Kind , er selbst arbeite angeblich in DE) wie abgesprochen, stattdessen nur den Briefkopf einer Reise und Unfallversicherung mit Haftpflicht - für eine Frau mit gleichem Nachnamen wohnhaft in Nairobi - in DE abgeschlossen. Auch das könnte man sicherlich Betrugsmäßig nutzen - ohne das unterstellen zu wollen. 3.Dann hat er noch einen Screenshot von AZIMO gemailt , auf dem ich sehe, das er dort eine Zahlung auf mein Konto veranlasst hat. Oben steht noch eine 6stellige Transfernummer. Aber kein Hinweis bzgl. "The Currency Cloud"! Also strenggenommen sehe ich keinen Zusammenhang zwischen der eingegangenen Zahlung auf meinem Konto und dem Screenshot von AZIMO! 4.Nach einem Telefonat mit ihm, kann ich nur sagen das dieser Mann sehr eigenartig ist und ich micht nicht wohl damit fühle. Ich hatte am Tel. extra gesagt , ob der Screenshots innerhalb von 5-10 Minuten senden kann, da ich nur so sicher sei , das diese echt und nicht gefälscht sind, doch er sendete diese dennoch erst 1h später zu! Und wie gesagt seinen Ausweis / Ausländerausweis hat er nicht gesendet, obwohl er das angeboten hatte. Da er bei Advancia ja auch ohne Postident ein Konto und eine Kreditkarte nutzen kann stellt sich auch die Frage , ob der der Bank vorgezeigte mtl. Geldeingang (als Vorraussetzung und "Sicherheit" für die Kreditkarte) überhaupt irgendeine Sicherheit darstellt. Am Ende könnte das alles ein großer Schwindel sein und die Advancia versuchen überall (nur nicht bei ihm, denn der ist dann auffindbar, oder es ist nichts mehr zu holen) ihr Geld bekommen, eben auch bei mir, obwohl ich ihm dann die Drohne schon gesendet hätte. 5.Die Drohne ist inzwischen auch im Preis gefallen und bei Ebay hatte ich eine Sonderaktion max. 10EUR Verkaufsgebühr genutzt, insofern würde ich die Drohne auch gerne versenden. Er hat mir komischerweise angeboten, das Geld nochmals von seinem Deutschen Konto direkt zu überweisen*. Wäre das eine Option um wenigstens den Verkauf über Ebay ordnungsgemäß abzuschließen? Kann ich dieser "Überweisung" dann vertrauen oder kann man auch da noch betrogen werden bzw. das irgendwann Forderungen von "seinen" Gläubigern oder Banken an mich erfolgen? *Obwohl er am Tel. sagte, dass er via Kreditkarte zahlte, damit er die Zahlung auf 6 Monate a ca. 200 EUR strecken kann. (19% Zins). 6.Und wie mach ich das dann mit der Rückzahlung der über ADVANCIA-AZIMO-CURRENCY CLOUD bezahlten Summe? Wie bekomm ich das wieder zurück - und zwar genau dorthin wo es herkommt? Wenn ich einfach auf Rücküberweisung klicke würde es ja nur auf CurrencyCloud gehen und ich müsste seinen Namen im Betreff schreiben damit es ihm zuzuordnen wäre. WIE WÜRDET IHR DAS GENAU MACHEN - UM SICHER ZU SEIN???? ...wie gesagt, wenn er wirklich ein Konto gehackt hat, dann konnte er auch seinen Namen in den Verwendungszweck schreiben - und mehr Infos hab ich nun mal leider nicht. Entschuldigt den langen Text, aber sowas passiert mir bestimmt nicht nochmal, ich werde zukünftig auch in der Ausschreibung vermerken das für mich Überweisung von Konto zu Konto ist und nichts anderes! Vielen Dank für eure Hilfe.
Nochmal: Mit diese Fragen solltest du dich an Ebay wenden. Die dürften damit öfter konfrontiert werden.
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H. C. schrieb: > Und wie mach ich das dann mit der Rückzahlung der über > ADVANCIA-AZIMO-CURRENCY CLOUD bezahlten Summe? Wie bekomm ich das wieder > zurück - und zwar genau dorthin wo es herkommt? Frag' Deine Bank. Die sollten das wissen.
In Deiner Haut möchte ich nicht stecken. Wenn die Daten des Bezahlkontos nicht mit dem Ebay-Konto übereinstimmen, soll er das gefälligst vorher anfragen. Es sind reichlich Fälle bekannt, wo Paßwörter oder Webseiten geknackt wurden, und dann einfach der Zusteller mit der Warensendung abgefangen wurde. Auch wenn es Aufwand ist, geh zur Polizei. Eine andere Lösung sehe ich nicht. Ich würde auch mal bei der Bank anfragen, ob man unklare Überweisungen nicht ablehnen kann.
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Ebay fragen bringt gar nichts! Dafür das Ebay bei jedem Verkauf i.d.R. 10% des Verkaufspreises einsteckt machen sie nichts - wirklich gar nichts! Das ist eine Unverschämtheit. Auch meine Bank kennt weder Azimo noch The Currency Cloud, meinten nur, dass man eine Überweisung eigentlich nicht so ohne weiteres zurücknehmen kann. Die Polizei hab ich bereits angerufen. Dort habe ich mit verschiedenen Mitarbeitern gesprochen. Alle finden es eigenartig, doch von ihrer Seite aus tun sie da nichts (ich bin ja noch nicht geschädigt). Auf meine Frage was ich nun tun soll meinten sie nur - auf keinen Fall die Ware raussenden und auch nicht das Geld an ihn überweisen! Ich solle nun mal abwarten. Klingt lustig und sehr hilfreich, mal schauen was dabei herauskommt. Wenn ich die Wahl gehabt hätte, wär ich diesen Verkauf gar nicht eingegangen. Natürlich kann es auch gut gehen, aber das ganze stinkt zum Himmel und ich seh keinen Weg, wie ich hier sicher wieder rauskomme. Zudem verhält sich der Käufer auch jetzt so eigenartig, dem kann man nicht trauen :-(
H. C. schrieb: > Zudem verhält sich der Käufer auch jetzt so eigenartig, dem kann man > nicht trauen :-( Derjenige, dem man nicht trauen kann, bist du: Du hast das Geld bekommen (das gibst du gegenüber dem Käufer ja sogar zu) und erfindest nun tausend an den Haaren herbeigezogene Gründe, warum du ihm die Ware nicht zuschicken willst und ihm auch nicht das Geld zurückgibst. Er antwortet dir auf jede noch so hanebüchene Frage und schickt einen Beleg nach dem anderen, aber du hältst ihn hin mit immer neuen Anforderungen.
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Michael B. schrieb: > Du bist irritiert, weil Azimo selbst schreibt, daß sie Currency Cloud > nicht verwenden. Ich befürchte, hier weiss der Sachbearbeiter nicht, was > seine Firma macht. Over 200 companies use Currencycloud's technology and more than $25 billion has been sent across its network. It works with leading UK fintech businesses such as mobile remittance business Azimo, crowdfunding platform Seedrs, and foreign exchange card Revolut http://www.businessinsider.de/currencycloud-raises-20-million-from-googles-gv-to-expand-in-us-and-asia-2017-3?r=UK&IR=T
Schau doch mal, ob die Drohne bei eBay genau zu dem Preis von jemandem anderen verkauft wurde, kurz nachdem deine Auktion beendet wurde.(über "beendete Angebote"). Das wäre ja der Fall, wenn der Käufer die Drohne mit einem fremden Account direkt weiterverkauft und seinem Käufer deine Bankverbindung gibt um kostenlos an die Drohne zu kommen. Wenn ja, dann könntest du vielleicht über eBay den zweiten Käufer ansprechen. Grüße Thomas
Thomas L. schrieb: > Schau doch mal, ob die Drohne bei eBay genau zu dem Preis von jemandem > anderen verkauft wurde, Dafür müsste er ja aber nur irgendetwas zu dem Preis verkaufen. Das zu finden könnte schwierig werden.
Philipp C. schrieb: > Thomas L. schrieb: >> Schau doch mal, ob die Drohne bei eBay genau zu dem Preis von jemandem >> anderen verkauft wurde, > > Dafür müsste er ja aber nur irgendetwas zu dem Preis verkaufen. Das zu > finden könnte schwierig werden. OK, hast recht. Hatte nicht daran gedacht, dass auch der Verwendungszweck in der Überweisung fehlt. Ich kann aber die Bedenken gut nachvollziehen. Nur weil ich von irgend wo her, von irgend jemandem, für irgend etwas eine Überweisung bekomme, würde ich auch keine Ware von diesem Wert versenden. Und dann alles noch über das Ausland mit Wohnsitz in Nairobi. Das sind doch genau die Betrugsmaschen, wo jeder hinterher sagt " wie kann man nur darauf reinfallen" Gruss Thomas
Thomas L. schrieb: > Und dann alles noch > über das Ausland mit Wohnsitz in Nairobi. Das sind doch genau die > Betrugsmaschen, wo jeder hinterher sagt " wie kann man nur darauf > reinfallen" Wenn man sein Zeug bei ebay international Anbietet muss man in der Tat mit sowas rechnen.
Er soll Dir Fotos vom Einzahlungsbeleg und vom Personalausweis schicken.
Peter D. schrieb: > Er soll Dir Fotos vom Einzahlungsbeleg und vom Personalausweis schicken. Dazu DNA-Probe, Fingerabdruck. Irisscan, Führungszeugnis, Eidesstattliche Versicherung... Irgendwo hörts auch mal auf mit eurer Paranoia.
Cyblord -. schrieb: > Irgendwo hörts auch mal auf mit eurer Paranoia. Meinst du diese Top-Paranoiker vom Trachtenverein? H. C. schrieb: > Die Polizei hab ich bereits angerufen. Dort habe ich mit verschiedenen > Mitarbeitern gesprochen. Alle finden es eigenartig, doch von ihrer Seite > aus tun sie da nichts (ich bin ja noch nicht geschädigt). Auf meine > Frage was ich nun tun soll meinten sie nur - auf keinen Fall die Ware > raussenden und auch nicht das Geld an ihn überweisen!
A. K. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Irgendwo hörts auch mal auf mit eurer Paranoia. > > Meinst du diese Top-Paranoiker vom Trachtenverein? > > H. C. schrieb: >> Die Polizei hab ich bereits angerufen. Dort habe ich mit verschiedenen >> Mitarbeitern gesprochen. Alle finden es eigenartig, doch von ihrer Seite >> aus tun sie da nichts (ich bin ja noch nicht geschädigt). Auf meine >> Frage was ich nun tun soll meinten sie nur - auf keinen Fall die Ware >> raussenden und auch nicht das Geld an ihn überweisen! Ja klar. Rechtsberatung durch die Polizei war schon immer nichts Wert. Ist auch nicht deren Job. Denn die helfen nicht, wenn dem TE demnächst Straf- und Zivilrechtlich auf die Pelle gerückt wird. 1300 EUR einfach behalten und abwarten, denkst du das lässt sich jemand einfach so gefallen? Da kann eine Anzeige wegen Betrug und ordentliche Kosten wegen Inkasso und Mahnbescheide ins Haus flattern. Die Polizei die solche Tipps gibt, hilft dir dann dabei sicher nicht mehr. Wenn dann sollte der TE zum Anwalt, der kann ihm wenigstens kompetenten Rat geben.
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Beitrag #5079420 wurde vom Autor gelöscht.
Cyblord -. schrieb: > Wenn dann sollte der TE zum Anwalt, der kann ihm wenigstens kompetenten > Rat geben. Für den er allerdings auch Geld nehmen wird. > 1300 EUR einfach behalten Dass das nicht geht, sollte auch klar sein. Es muss schon mindestens das Geld zurück, aber eben auch zurück, und nicht an irgendein Konto, von dem es gar nicht kam.
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