Hallo Bei Installationen und IBNs im außereuropäischen Ausland fällt immer wieder mal nicht benötigtes Material an. Unsere Firma löst das meist sehr pragmatisch (außer der Wert übersteigt einige T €) und sagt ab in die Tonne damit vor Ort. Somit kann der ganze bürokratische und organisatorische Aufwand für einen Rücktransport nach Deutschland vermieden werden. HIn und wieder habe ich auch Sachen die ich persönlich respektive hobbymäßig verwenden kann mitgenommen. Bislang bin ich aber noch nie in eine Zollkontrolle gekommen. Wie sieht die Situation rechtlich eigentlich aus? Die ganzen Sachen kommen ursprünglich aus Deutschland zumal auch fast ausschließlich von deutschen Herstellern. Ich habe aber keine Papiere für das Material (wenns mal viel ist 1.500€ Neuwert, oft aber nur 150€).
Rudi FL schrieb: > Wie sieht die Situation rechtlich eigentlich aus? Die ganzen Sachen > kommen ursprünglich aus Deutschland zumal auch fast ausschließlich von > deutschen Herstellern. Für Sachen, die ausgeführt und wieder eingeführt werden, muss normalerweise ein Carnetvorgelegt werden. Ansonsten gibt es Ärger mit dem Zoll. Vor vielen Jahren brauchte man ein solches Papier sogar, wenn man mit einem Wohnwagen nach Italien fuhr.
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Rudi FL schrieb: > Wie sieht die Situation rechtlich eigentlich aus? Die ganzen Sachen > kommen ursprünglich aus Deutschland zumal auch fast ausschließlich von > deutschen Herstellern. Ich habe aber keine Papiere für das Material > (wenns mal viel ist 1.500€ Neuwert, oft aber nur 150€). Rechtlich muss das alles verzollt werden. Im Prinzip zu dem Preis, den Du bezahlt hast. Oder zu dem derzeitigen Wert (und u.U. musst Du dieses 'Geschenk' wenn es rechtlich über die Firma geht als geldwerten Vorteil zusätzlich in Deiner Einkommenssteuer angeben). Problem ist immer wenn es keine Dokumente gibt, dann darf der Zöllner schätzen.
Ohne expliziten Nachweis (z.B. Carnet), führst Du etwas ein. Ab dann interessiert sich der Zoll für: - Den Wert (ev. Rechnung); - ev. das Eigentum (ev. Rechnung); - die Legalität (Ballermänner oder Drogen könnten Probleme aufwerfen); - die Herkunft (Binnenmarkt/Außerhalb); und natürlich für Deine Kohle.
solange es unter der Freigrenze bleibt und Du es für Dich einführst ist es kein Problem. Du musst halt wie geschrieben evtl. den Wert beweisen. Du darfst es aber keinesfalls für die Firma zurück bringen, die Freigrenze gilt nur für Dich selbst
Rudi FL schrieb: > Wie sieht die Situation rechtlich eigentlich aus? Rechtlich begehst du Diebstahl am Arbeitgeber. Dass du lediglich "Müll" mitnimmst der eh in der Mülltonne gelandet wäre spielt dabei keine Rolle. Du riskierst eine fristlose Kündigung. https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/kuendigung/diebstahl-von-muell-als-kuendigungsgrund/
Lu R. schrieb: > echtlich begehst du Diebstahl am Arbeitgeber. Dass du lediglich "Müll" > mitnimmst der eh in der Mülltonne gelandet wäre spielt dabei keine > Rolle. Deswegen gibt es bei uns "Schroffverkauf durch Meister", du kaufst den Müll also ganz offiziell für einen geschätzten Wert. Je nach Verhältnis zum entsprechenden Meister reicht das von einem symbolischen Euro bis zu einer Runde Frühstücksfleischwurst für seine Abteilung. Letzteres bietet sich natürlich an, weil der Schrott dann zufällig haargenauso aussieht, wie die Zeichnung, die man Tage zuvor dort versehentlich hat liegen lassen und dieser Ausschuss irgendwie vor dem eigentlichen Auftrag produziert wurde. ;)
Leroy M. schrieb: > Deswegen gibt es bei uns "Schroffverkauf durch Meister", Muss man denn immer gleich so schroff sein?
Leroy M. schrieb: > Deswegen gibt es bei uns "Schroffverkauf durch Meister", du kaufst den > Müll also ganz offiziell für einen geschätzten Wert. Ich kenne das als "Verkauf ab Werk,VaW". Einen Wert kann man eintragen und muss dann auch eine Kaufquittung haben oder ohne Wert. Hauptsache ein Vorgesetzter oder Leitender weiß oder wusste Bescheid. Das kann auch schon mal ein ausrangiertes Oszilloskop sein. ;-b
Rudi FL schrieb: > Wie sieht die Situation rechtlich eigentlich aus? Wurde ja schon alles geschrieben: Diebstahl, Schmuggel, etc. Das volle Programm... Oliver
- Ein Carnet liegt soweit ich weiß nur dann vor, wenn Ware geplant aus- und wieder eingeführt wird, das heißt es wird bereits bei der AUsfuhr beantragt. Carnet gibt es also keines. - Diebstahl ist es nicht, da die FIrma Bescheid weiß und einverstanden ist. Solange sie keine Umstände haben, ist es für sie irrelevant was mit dem Material passiert. - Freimengen gelten nur für den persönlichen Gebrauch. Der Zollbeamte kann mir das glauben oder auch nicht... Es sind hin und wieder mal defekte Teile darunter. WIe z.B letztes Jahr einmal ein HMI DIsplay, Neupreis etwa 2.000€. Wie werden solche Teile geschätzt? Es kann ja sein, dass ich nur eine defekte Diode wechseln muss und das Teil dann für 1.800€ verkaufe. Oder es könnte TOtalschaden haben und das einzige Teil das man noch gebrauchen kann ist eine USB Buchse... ODer um den Gedanken weiterzuführen, ich kann ja auf sämtliches Material defekt drauf schreiben. Der Beamte wird wahrscheinlich keinen Testaufbau machen um den Defekt zu widerlegen...
Oliver S. schrieb: > Rudi FL schrieb: >> Wie sieht die Situation rechtlich eigentlich aus? > > Wurde ja schon alles geschrieben: Diebstahl, Schmuggel, etc. > Das volle Programm... > > Oliver Gut, dass du nochmal darauf hinweist, dass schon alles gesagt wurde. Abgesehen davon hilft es wenig, in dem Kontext Ausland mit deutschen Straftatbeständen um sich zu werfen. Erstens mal ist nicht mal hier endgültig geklärt, ab wann eine weggeworfene Sache herrenlos wird und zweitens sind die deutschen Maßstäbe im Ausland ja auch unerheblich. Die arbeitsrechtlichen Konsequenzen sind aber auch nicht an eine strafrechtliche Bewertung gebunden.
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Nun ja, er hat einen deutschen Arbeitsvertrag bei einer deutschen Firma und will mit dem Material, was aus Deutschland ausgeführt wurde, zurück durch den deutschen Zoll. Da muß man nicht lange sinnlos rumphilosophieren, welches Recht da zur Andendung kommt. Oliver
Rudi FL schrieb: > > ODer um den Gedanken weiterzuführen, ich kann ja auf sämtliches Material > defekt drauf schreiben. Der Beamte wird wahrscheinlich keinen Testaufbau > machen um den Defekt zu widerlegen... Da kannst du draufschreiben was du moechtest, es wird keinen interessieren. Was aber gehen sollte ist im Zweifelfalls vor Ort dem Zoll zur Vernichtung uebergeben. Du wirst ja gefragt ob du zu verzollendes Gut dabei hast. Dort gibts du das korrekt an, die Einfuhr wurde ja noch nicht vollzogen und von dieser kann man dann ggf. auch absehen. Frag doch einfach mal bei der naechsten Wiederkehr aus der Fremde.
Felix U. schrieb: > Gut, dass du nochmal darauf hinweist, dass schon alles gesagt wurde. Es wurde zwar schon alles gesagt, aber noch nicht von allen. :-)
Oliver S. schrieb: > Da muß man nicht lange sinnlos > rumphilosophieren, welches Recht da zur Andendung kommt. Das stimmt. Die Sache ist eindeutig: deutsches Strafrecht kommt nicht zur Anwendung.
Jetzt mal ganz ehrlich... hast Du jemals am "grünen" Ausgang der Gepäckausgabe jemanden vom Zoll stehen sehen? Ich zumindest in Frankfurt nicht. Da hängt dann nur ein Telefon "Wenn Sie was zu verzollen haben, rufen Sie bitte an." Mehr sage ich dazu mal nicht, denn ich stelle hier auch nur Fragen und stifte weder zu Straftaten an noch gebe ich Rechtsberatungen. ;-)
Ich hatte allerdings schon öfter das "Vergnügen", mein Gepäck bei der Rückkehr nach Deutschland "untersuchen" zu lassen, obwohl ich auf de "grüne Straße" unterwegs war. Kam dabei jeweils aus Asien. Und die Kollegen im grünen Gewand haben sich da schon einiges an Zeit gegönnt, meine schmutzige Unterwäsche durchzukramen. Es waren aber jeweils nur ein paar Päckchen Tee und das ein oder andere Geschenk dabei. Also im wesentlich nur lästig. Hätte ich da allerdings etwas nach Meinung der Zollbeamten "wertvolles" dabei gehabt, wäre erst mal Formalismus angesagt gewesen.
Gelegenheitsdienstreisender schrieb: > ... hast Du jemals am "grünen" Ausgang der > Gepäckausgabe jemanden vom Zoll stehen sehen? Ich zumindest in Frankfurt > nicht. Da hängt dann nur ein Telefon "Wenn Sie was zu verzollen haben, > rufen Sie bitte an." Bist du blauäugig! Sobald du etwas im Gepäck hast, was der Zöllner auf seinem Durchleuchtungsgerät nicht eindeutig zuordnen kann, wirst du am Gate rausgewinkt. Die Durchleuchtung bekommst du garnicht mit.
Lothar M. schrieb: > Sobald du etwas im Gepäck hast, was der Zöllner auf seinem > Durchleuchtungsgerät nicht eindeutig zuordnen kann, Ähm... was hat der deutsche Zoll damit zu tun, wenn die TSA in den USA vor dem Abflug den Koffer durchleuchtet? Nichts, rein gar nichts. Angekommene Koffer, die nicht weiterreisen, werden nicht durchleuchtet. Die gehen direkt aufs Rückgabeband. Ich hab schon an der Förderanlage gearbeitet, da ist nix mit Durchleuchtung für ankommendes Gepäck. Nur Transitgepäck wird -wenn es aus Ländern kommt, die als unsicher gelten- untersucht, und das zusammen mit abgehendem Gepäck durch die Sicherheitskräfte. Da hat der Zoll nix mit zu tun. Durchleuchtet wird ansonsten nur im Frachtbereich, nicht aber beim Gepäck. Wennse Dich rausgewunken haben, könnte es Dein auffälliger Aluhut gewesen sein, der sie irritiert hat.
Rudi FL schrieb: > Bei Installationen und IBNs im außereuropäischen Ausland fällt immer > wieder mal nicht benötigtes Material an. Ich gehe mal davon aus, dass dieses Material bei der Ausfuhr in das Drittland ordnungsgemäß verzollt wurde. > Unsere Firma löst das meist > sehr pragmatisch (außer der Wert übersteigt einige T €) und sagt ab in > die Tonne damit vor Ort. Somit kann der ganze bürokratische und > organisatorische Aufwand für einen Rücktransport nach Deutschland > vermieden werden. Wenn es ordnungsgemäß verzollt wurde, ist das kein Problem. > > HIn und wieder habe ich auch Sachen die ich persönlich respektive > hobbymäßig verwenden kann mitgenommen. Bislang bin ich aber noch nie in > eine Zollkontrolle gekommen. > > Wie sieht die Situation rechtlich eigentlich aus? Die ganzen Sachen > kommen ursprünglich aus Deutschland zumal auch fast ausschließlich von > deutschen Herstellern. Ich habe aber keine Papiere für das Material > (wenns mal viel ist 1.500€ Neuwert, oft aber nur 150€). Da solltest Du Dir die Regelungen für "Rückwaren" ansehen (Wiedereinfuhr innerhalb von max. 3 Jahren). Die Regelungen stehen auf www.zoll.de, verbindliche Auskünfte gibt am besten die lokale Zollbehörde. Die werden aber sicherlich darauf hinweisen, dass es ohne Papiere an jeder Grenze Probleme geben kann. Außerdem wird der Zoll vermutlich auch sagen, dass es auch Ausfuhrzölle in dem Drittland geben kann (kommt aber sehr selten vor).
Gelegenheitsdienstreisender schrieb: > Ähm... was hat der deutsche Zoll damit zu tun, wenn die TSA in den USA > vor dem Abflug den Koffer durchleuchtet? Nichts, rein gar nichts. > Angekommene Koffer, die nicht weiterreisen, werden nicht durchleuchtet. Du liegst total daneben! Auch ankommende Koffer werden durchleuchtet. Da wurde schon einiges gefunden, von Elfenbein über exotische Tiere bis Waffen.
Lothar M. schrieb: > Du liegst total daneben! Glaub, was Du denkst. Die Diskussion isses mir nicht wert.
Wobei doch, einen hab ich noch. Nehmen wir mal an, das Gepäck würde gescannt. Und es würde was gefunden. Dann weiß man also, daß in dem großen schwarzen Trolley von Karl F. (Name geändert) irgendetwas böses drin ist. Woher will man jetzt wissen, wer von den Leuten, die am Ausgang B2 durch die grüne Gasse mit einem schwarzen Trolley gehen, Karl F. ist? Den Namen auf dem Baggage Tag kann man auf die Entfernung nicht lesen, bzw. kenne ich genug Leute, die diese Tags schon beim Entgegennehmen des Koffers abreißen. Und jetzt kommst Du.
Felix U. schrieb: > Oliver S. schrieb: >> Da muß man nicht lange sinnlos >> rumphilosophieren, welches Recht da zur Andendung kommt. > > Das stimmt. Die Sache ist eindeutig: deutsches Strafrecht kommt nicht > zur Anwendung. Ich kanns ja nochmals etwas ausführlicher schreiben: Wenn du eine Arbeitsvertrag bei einer in D ansässigen Firma hast, und Material entwendest, welches dieser in D ansässigen Firma gehört, und diese Firma dich dafür in D anzeigt (und zeitgleich fristlos kündigt), welches Recht wird da wohl angewendet? Oliver
Klaus P. schrieb: > Ich gehe mal davon aus, dass dieses Material bei der Ausfuhr in das > Drittland ordnungsgemäß verzollt wurde. Umso schlimmer/Das ist doch genau der Punkt. Wenn eine Ware aus Deutschland ausgführt wird, muss auf den Kaufpreis keine Mehrwertsteuer bezahlt werden. Jedoch konnte über die Umsatzsteuervoranmeldung die Mehrwertsteuer auf die Teile zurückgefordert werden. Die Ware jetzt wieder 'grau' zurückzuholen ist da ganz böse.
Also auf irgendeinem Fernsehkanal haben sie mal den Zoll an einem deutschen Flughafen begleitet. Die hatten ein mobiles Röntgengerät im Transporter und haben sich einen erfolgversprechenden Flug ausgesucht (vmtl. aus einem Land wo Zigaretten nix kosten) und ihr Gerät dort postiert, wo die Koffer ins Gepäckbandsystem eingeschleust wurden. Wurde was interessantes gesehen, hat sich einer den Koffer gemerkt und ist hoch zur Gepäckausgabe und hat darauf gewartet, daß der Koffer seinen Besitzer fand und ob der Besitzer durch die grüne Schleuse geht. Bevor man also annimmt, es würde nie kontrolliert: Das hängt wohl auch vom Abflugland ab.
Sie warten halt bis sich jemand den schwarzen Trolley greift, in der Annahme es wird schon Karl F. sein.
Tassilo H. schrieb: > Bevor man also annimmt, es würde nie kontrolliert: Das hängt wohl auch > vom Abflugland ab. Zugegeben, meine Außerhalb-der-EU-Einreisen beschränken sich auf die USA. Andere Abflughäfen mögen da für den Zoll interessanter sein. Nichtsdestotrotz stellt sich auch bei dem Fernsehbericht die Frage, wie die hinterher den richtigen finden wollen. Manche Koffer mögen auffällig sein, aber viele Koffer sehen doch so gleich aus, daß regelmäßig Leute den falschen Koffer vom Band ziehen, gucken, und dann wieder drauf werfen.
Oliver S. schrieb: > Ich kanns ja nochmals etwas ausführlicher schreiben: Das kannst du machen, richtiger wird's dadurch aber nicht. > Wenn du eine Arbeitsvertrag bei einer in D ansässigen Firma hast, und > Material entwendest, welches dieser in D ansässigen Firma gehört, und > diese Firma dich dafür in D anzeigt Was für einen Arbeitsvertrag du hast und wem das Material gehört ist im Strafrecht völlig unerheblich. Das dürfte auch in den meisten anderen Ländern so sein. Der Knackpunkt ist, dass §7 StGB voraussetzt, dass eine Tat im Ausland am Tatort mit Strafe bedroht ist, um sie in Deutschland verfolgen zu können. > welches Recht wird da wohl angewendet? Das kannst du dir dann jetzt selbst beantworten. > (und zeitgleich fristlos kündigt), Dass der arbeitsrechtliche Aspekt ein anderer ist, habe ich ja schon mehrfach festgestellt.
Naja, wenn sie nicht in 100% der Fälle den richtigen erwischen ist das ja kein Beinbruch für den Zoll. Und ja: USA scheint kein interessantes Herkunftsland zu sein. Bei bestimmt 20 Flügen in den letzten 10 Jahren hat einmal ein Zöllner (in FRA) gefragt, ob ich wohl viel eingekauft hätte (ich hatte zwei Koffer+Handgepäck). Ich hab nur gesagt, daß ich ein halbes Jahr in den USA gewohnt habe, das wars, keine weiteren Fragen. Das ist aber auch schon sehr lange her.
Bezüglich des Diebstahlaspekts: Eine mit dem Einverständnis des rechtmäßigem Eigentümers durchgeführte Eigentumsübertragung an jemand anderen ist kein Diebstahl! Wenn der Arbeitgeber (rechtmäßiger Besitzer) es erlaubt, daß der Arbeitnehmer diese Teile an sich nimmt, stellt sich weder ein straf- noch ein arbeitsrechtliches Problem. Lediglich ggfs. ein steuerrechtliches, im Bezug auf das (imho absurde) Konstrukt des Geldwerten Vorteils.
Geschartes Feines. schrieb: > Du wirst ja gefragt ob du zu verzollendes Gut dabei hast. Nein, Zöllner fragen in der Regel, ob man etwas anzumelden habe ("anything to declare?"). Btw In vielen Ländern braucht man sich um solche Fragen keinen Kopf zu machen, weil Zöllner sehr oft bestechlich sind. Ich habe mal vor Jahren einen endgeilen Zöllner am New Delhi Airport mit einem Exemplar des aktuellen PLAYBOY bestochen. (Das galt dort als streng verbotene P**nographie.) Ansonsten wären für den Elektro- nikkram aus Hong Kong ca. 200USD Schmiergeld oder aber umgerechnet über 1.000USD Zoll bei der Ausreise fällig gewesen.
Gelegenheitsdienstreisender schrieb: > Zugegeben, meine Außerhalb-der-EU-Einreisen beschränken sich auf die > USA. So weit muss man dazu nicht reisen. Weshalb man hier bei einer Reise zur Aussenstelle öfter mal den langsameren Weg "über die Dörfer" nehmen muss, statt per Autobahn durch die Schweiz fahren zu können. Weil trotzdem noch schneller als der Papierkram an den Grenzen.
traveller schrieb: > Geschartes Feines. schrieb: >> Du wirst ja gefragt ob du zu verzollendes Gut dabei hast. > > Nein, Zöllner fragen in der Regel, ob man etwas anzumelden habe > ("anything to declare?"). Jo, du Wortklauber :) Ein deutscher Zoellner wird einem deutschen kaum in englischer Sprache ... Abgesehen davon hat man mit der Wahl des grünen Ausgangs bereits eine Erklärung abgegeben und zwar das man nur Dinge mitführt die * einfuhrabgabenfrei sind, * keinen Verboten und Beschränkungen unterliegen und * für die keine Formalitäten erforderlich sind. Wenn hier Dinge aufgefunden oder als zu behandelnd befunden werden dann kommt man eben in Erklaerungsnotstand oder muss eben Zahlen. Also im Zweifel den roten nehmen, was denn sonst?! > > Btw In vielen Ländern braucht man sich um solche Fragen keinen Kopf > zu machen, weil Zöllner sehr oft bestechlich sind. > > Ich habe mal vor Jahren einen endgeilen Zöllner am New Delhi Airport > mit einem Exemplar des aktuellen PLAYBOY bestochen. (Das galt dort > als streng verbotene P**nographie.) Ansonsten wären für den Elektro- > nikkram aus Hong Kong ca. 200USD Schmiergeld oder aber umgerechnet > über 1.000USD Zoll bei der Ausreise fällig gewesen. Und was nutzt dir das bei der Einreise in die Heimat?
So ganz nebenbei, darf man Berufswerkzeuge dabei haben. Ein Oszilloskop kann darunter fallen, oder ein Spektrum Analyser.
In einem vernünftig geführten Unternehme sollte sowas geregelt sein! Scherz! Die wissen von nix, während du im Knast sitzt.
Zwölf M. schrieb: > So ganz nebenbei, darf man Berufswerkzeuge dabei haben. Ein Oszilloskop > kann darunter fallen, oder ein Spektrum Analyser. Aber bei den Ersatzteilen dürfte es interessant werden.
Zwölf M. schrieb: > So ganz nebenbei, darf man Berufswerkzeuge dabei haben. Ein Oszilloskop > kann darunter fallen, oder ein Spektrum Analyser. ...Sicher? Ich erinnere mich an einen China Ausflug vor 2 Jahren. Die IHK schrieb traurig, dass es für China keine carnets gäbe.
BastelIng schrieb: > kann darunter fallen, Wenn Ihr öfter fahrt, solltet Ihr Euch hier mal einen Zöllner einladen zur Schulung. Die Fragen hier sind nicht so einfach wie man denkt.
lalala schrieb: > Klaus P. schrieb: >> Ich gehe mal davon aus, dass dieses Material bei der Ausfuhr in das >> Drittland ordnungsgemäß verzollt wurde. > > Umso schlimmer/Das ist doch genau der Punkt. Wenn eine Ware aus > Deutschland ausgführt wird, muss auf den Kaufpreis keine Mehrwertsteuer > bezahlt werden. Jedoch konnte über die Umsatzsteuervoranmeldung die > Mehrwertsteuer auf die Teile zurückgefordert werden. Die Ware jetzt > wieder 'grau' zurückzuholen ist da ganz böse. Auch Du solltest Dir einmal die Texte zu "Rückwaren" auf zoll.de ansehen. Diese Waren sind von der Einfuhrumsatzssteuer befreit. Die USt-VA hat damit m.E. nichts zu tun. Höchstens im Rahmen eines geldwerten Vorteils für Arbeitnehmer - aber bei den kleinen Beträgen, um die es hier geht, wird das kaum jemand ernsthaft in Erwägung ziehen, zumal es ja nur ab und zu vokommt (und es ist ja sicherlich auch im betrieblichen Interesse ist, so dass die Sachbezüge nicht steuerbar sind). Und es ist generell auch nicht anders als bei Waren, die in Deutschland vor der Entsorgung gerettet werden. Verbindliche Auskünfte kann aber in jedem Fall der Zoll geben.
Klaus P. schrieb: > Auch Du solltest Dir einmal die Texte zu "Rückwaren" auf zoll.de > ansehen. Diese Waren sind von der Einfuhrumsatzssteuer befreit. Oder Du solltest Dir zoll.de mal ansehen: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiungen/Aussertarifliche-Zollbefreiung/Rueckwaren/Voraussetzungen/voraussetzungen_node.html "Die Einfuhrumsatzsteuerfreiheit von Rückwaren gemäß Art. 185 bis 187 Zollkodex (ZK) ist jedoch ausgeschlossen, wenn eine der drei genannten Voraussetzungen des § 12 EUStBV erfüllt ist:" Und die erste Voraussetzung ist, falls die Ware schon geliefert wurde. Und das wurde sie. Andererseits ist es auch u.U. keine Rückware, da diese unverändert sein muss. Und defekt gegangen ist nicht unverändert m.M.n.
lalala schrieb: > Und die erste Voraussetzung ist, falls die Ware schon geliefert wurde. > Und das wurde sie. Wurde sie m.E. nicht unbedingt. In der ersten Frage zu diesem Thread steht "Bei Installationen und IBNs im außereuropäischen Ausland fällt immer wieder mal nicht benötigtes Material an.". Da steht nicht, ob sie (vorab) geliefert wurde oder ob der Installateur sie mitgenommen hat. Und da steht auch nicht, wie es mit dem Eigentumsübergang ist - normalerweise ist das ja Eigentum des Verkäufers bis zur Abnahme und Bezahlung. Aber ich blende mich hier aus, ich bin kein Zoll-Experte. Wenn ich so eine Fragestellung hätte, würde ich dieser Diskussion entnehmen, dass hier offenbar niemand ist, der es ganz genau weiß. Und daher würde ich zum Zoll gehen und da fragen.
Lu R. schrieb: > Rudi FL schrieb: >> Wie sieht die Situation rechtlich eigentlich aus? > > Rechtlich begehst du Diebstahl am Arbeitgeber. Dass du lediglich "Müll" > mitnimmst der eh in der Mülltonne gelandet wäre spielt dabei keine > Rolle. Du riskierst eine fristlose Kündigung. 1. Schrott in Mülltonne schmeißen. 2. Schrott aus Mülltonne entnehmen. Problem gelöst.
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