Hallo zusammen! Ich habe eine Anlage mit Not-Halt Schalter. Dazu gehört ein Schaltschrank mit Feldbuskoppler, der mittels Ethernet entsprechende Steuerbefehle bekommt. Die Steuerung erfolgt über ein VB.NET Programm auf einem Windows Rechner. Der Not-Halt-Schalter stoppt die Anlage über ein zugelassenes Modul des Kopplers (SIL3 etc.). Nach dem widereinschalten der Anlage muss dieses quittiert werden. Üblicherweise geschieht dies ja durch einen Taster oder ähnliches, der betätigt wird. Mein Ziel ist es, dieses Taster nicht zu benötigen, sondern das Quittieren des Modules über die Steuerungssoftware und einen anderen digitalen Ausgang des Kopplers zu realisieren. D.h., wenn die Anlage nach einem Not-Halt neugestartet wird und der Not-Halt-Schalter wieder zurückgesetzt wurde, kann der Benutzer in dem Windows-Programm die Anlage quittieren. Also z.B.: ein Button "Anlage Quittieren" wird betätigt. Dann wird ein digitaler Ausgang des Kopplers gesetzt, welches das sichere Einspeisemodul zurücksetzt. Was meint ihr, ist das so sinnvoll/erlaubt? Ich kenne bisher nur Hardware-Quittierungen (Schalter, Taster etc. an Schaltschrank). Ich finde aber auch keine Quellen die eine Softwarequittierung ausschließen würden. Taster realisieren den Not-halt ja auch nicht zwingendermaßen über F-Eingänge...
Meiner Meinung nach muss ein Not-Aus Schalter mechanisch arbeiten und muss so konstruiert sein, daß man ihn nur mechanisch wieder zurücksetzen kann. Eine Fehlfunktion in irgendeinem Autoamtismus darf auf keinen Fall den Not-Aus Schalter zurück setzen können.
Der Not-Halt Schalter wird selbstverständlich mechanisch zurückgesetzt! Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt: Es geht nur um die Quittierung der Störmeldung und das Wiedereinschalten. Solange der Not-Halt-Schalter betätigt ist geht natürlich nichts und man kann auch erst quittieren wenn die Störursache behoben ist.
Du musst die Flanke der Quittierung beachten. Die Qittierung könnte ja anliegen womit beim auflösen die Anlage sich selbst quittieren würde. Es spricht nichts dagegen den Taster per Ausgang auf den Notaus Relais quittieren.
Kristian B. schrieb: > Was meint ihr, ist das so sinnvoll/erlaubt? Ich kenne bisher nur > Hardware-Quittierungen (Schalter, Taster etc. an Schaltschrank). Bei solchen Fragen bitte an den TUV / Berufsgenossenschaft wenden. Die koennen dir das rechtlich erklaeren.
Kristian B. schrieb: > Also z.B.: ein Button "Anlage Quittieren" wird betätigt. Dann wird ein > digitaler Ausgang des Kopplers gesetzt, welches das sichere > Einspeisemodul zurücksetzt. Nö. Das wird nichts ohne eine entsprechende Abnahme. Den Neustart der Anlage kannst du in Software realisieren, aber keine Quittierung eines Fehlers, der zum automatischen Neuanlauf der Maschine führen könnte.
Helmut L. schrieb: > Kristian B. schrieb: >> Was meint ihr, ist das so sinnvoll/erlaubt? Ich kenne bisher nur >> Hardware-Quittierungen (Schalter, Taster etc. an Schaltschrank). > > Bei solchen Fragen bitte an den TUV / Berufsgenossenschaft wenden. Die > koennen dir das rechtlich erklaeren. Dazu sollte aber an der Anlage/Schaltschrank erkennbar sein wenn der Notaus Betätigt wurde sowie im Schaltschrank Manuell Rücksetzbar sein. Immerhin gibt es bei jeder Anlage mal Reparaturen/Wartung wo der Elektriker an der Anlage ist und kenne es selbst von Anlagen wo du keine/kaum noch Statusanzeigen hast sondern vielmehr Elektronisch am PC der x Meter entfernt ist und es kaum ein Tablett dafür gibt wo Reparaturen/Fehlersuche verlängert werden sowie die meiste Zeit nur zwischen Anlage und PC gelaufen wird um zu sehen was sich geändert hat. Der Elektriker vor Ort wird da in der Planung gerne Vergessen und dann Freut sich die Firma wenn wegen eines kleines Fehler die Anlage 1 Woche steht....
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