Hallo zusammen, ich habe ein Haushaltsprodukt entworfen, das einen LiPo Akku, eine Elektronik, einen Elektromotor, einige ABS-Kunststoffteile und etwas Kleber beinhaltet. Dieses Produkt möchte ich nun in Deutschland und auch in weiteren europäischen Ländern vertreiben. Handelsketten sind bereits interessiert. Vom Produkt geht grundsätzlich keine Gefahr aus, solange der Akku nicht unvermittelt abfackelt. Der wird aber innerhalb der Spec betrieben, hat eine integrierte Schutzelektronik und ein Zertifikat vom UN-Transporttest (UN38.3) hat mir der Lieferant vorgelegt. Es ist weder irgendeine Funktechnologie verbaut, noch kommen Spannungen >5V zum Einsatz. Das Produkt wird gekennzeichnet mit: - CE-Kennzeichen - Adresse vom Hersteller - WEEE Symbol mit schwarzem Balken statt Datum - Li-Ion + Wattstunden Jetzt weiß ich schon, dass ich mich bei der EAR wegen der WEEE Richtlinie anmelden muss. Aber das gilt dann ja nur für Deutschland. Laut Wikipedia kann ich mich in anderen EU Ländern nur anmelden, wenn ich dort ein Bankkonto habe. Aber das kann doch eigentlich nicht sein!? Nun gibt es natürlich diverse weitere EU Normen/Richtlinien, deren Einhaltung ich durch das Anbringen des CE-Kennzeichens erkläre. Wirklich getestet oder gar testen lassen habe ich aber nichts. Das wäre mir ein viel zu großer zeitlicher und finanzieller Aufwand. Bisher hat mich kein potenzieller Händler nach einer EG-Konformitätserklärung gefragt. Brauche ich die trotzdem? Dafür müsste ich ja erstmal wissen, welche Normen mich überhaupt betreffen. Ich steige da aber leider nicht im geringsten durch. Darum meine Fragen: 1. MUSS ich eine Konformitätserstellung erstellen (lassen), auch wenn mich keiner danach fragt? 2. Kann ich die Konformitätserklärung selbst erstellen und falls ja, woher weiß ich, zu welchen Normen ich diese erstellen muss? 3. Genügt die Anmeldung bei der EAR oder muss ich noch mehr machen? 4. Gibt es ansonsten Dinge die ich aus rechtlicher Sicht beachten muss?
Be W. schrieb: > Laut Wikipedia kann ich mich in anderen EU Ländern nur anmelden, wenn > ich dort ein Bankkonto habe. Aber das kann doch eigentlich nicht sein!? Doch, das ist so und schlimmer, du brauchst eine Niederlassung mit ladungsfähiger Anschrift, Protektionismus wie früher in Fürstentümern, nur die EU ist schlimmer, schliesslich wird das Europaparlamanent von Grosskotzernen beherrscht. Originaltext;: “Directive 2012/19/EU on WEEE aims to prevent or reduce the negative environmental effects resulting from the generation and management of WEEE and from resource use. The WEEE Directive does not pose any ban in sales and does not forbid the sales of EEE from one Member State to another Member State. Producers placing EEE on the market of the Member States have some obligations to fulfill. For example:1.According to Article 12 of the Directive, all producers of EEE (as they are defined in Article 3(1)(f)), including those who sell EEE by means of distance communication directly to the users, shall provide at least for the financing of the collection, treatment, recovery and environmentally sound disposal of WEEE from private households that has been deposited at collection facilities. According to Article 16 of the Directive all producers of EEE (including those who sell EEE by means of distance communication directly to the sers) shall be registered in the Member State that they sell to. This means that if a producer sells to more than one Member State he shall be registered to each register in the Member State that he sells to. Where producers supplying EEE by means of distance communication are not registered in the Member State that they are selling to, they shall be registered through their authorised representative as referred to in Article 17(2) of the Directive. These obligations apply to all producers irrespective of the amount of sales of the producer (big companies/companies with massive sales or smaller companies)" Du musst dich noch ums Batteriegesetz http://www.gesetze-im-internet.de/battg/index.html kümmern und um die Verpackungsverordnung. Oder nimmst einen Rundum-Dienstleister wie http://www.noventiz.de/ oder http://www.garantiesystem-altgeraete.de/ > 1. MUSS ich eine Konformitätserstellung erstellen (lassen), Ja. > auch wenn mich keiner danach fragt? Da du sie dann parat haben musst, hast du dann keine Zeit. > 2. Kann ich die Konformitätserklärung selbst erstellen Ja. > und falls ja, woher weiß ich, zu welchen Normen ich diese erstellen muss? Nachlesen. Da du kein Spielzeug, keine 230V~ (obwohl: Ladegerät ?) also Niederspannungsverorddnung hast, käme höchstens EMV in Frage, ohne Schaltregler in der Elektronik würde ich nach Treu und Glauben von keinem Verstoss ausgehen, obwohl: Hat der Motor ein Entstörglied ?
1 | +--47uH--+---+---+ |
2 | | | | | |
3 | | | 47nF | |
4 | ----------------+ | | | |
5 | verdrillte Zuleitung 47nF +--(M) |
6 | ----------------+ | | | |
7 | | | 47nF | |
8 | | | | | |
9 | +--47uH--+---+---+ |
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Hört sich ja eher nach einem Freitagstrollversuch an - ach ja es ist Freitag... --- Trotzdem: Das thema CE Erklärung habe ich grade hier in der Firma durchdiskutiert. Hätte auch eine schöne Wahlkapfrede für eine junge Partei werden können. Viele Vorschriften, beliebig großer Aufwand insbesondere für kleine Unternehmen (Kosten z.B. mit Produkten in geringen Stückzahlen nur schwer umlegbar). Rechtliche Angreifbarkeit bei Nichtbeachtung mit erheblichen Haftungsrisiken. Kein Wunder - dass Innovation dann woanders stattfindet - wo auf den dortigen Binnenmärkt nicht solche Restriktioen herrschen. Wenn es dann in Großserie läuft kann man es ja für den Export nach Europa anpassen - und hier dann auch die CE bei irgendeiem Disnstleister vom Importeur machen lassen. --- Für die CE Erklärung: EU blue Guide, EU Amtsbalttveröffentlichungen der entsprechenden Normen recherchieren. Alternativ auch mal die CE Erklärungen der Wettbewerber lesen. Dann noch die anderen erwähnten Klein und Mittelständlerärger- ud Abkasiervereine beachten. Setz für eine einigermaßene Einarbeitung in das Thema mal nen Mannmonat an. viel Spaß maik
Maik .. schrieb: > Hört sich ja eher nach einem Freitagstrollversuch an - ach ja es ist > Freitag... Meine Fragestellung klang vielleicht etwas naiv, aber das Projekt läuft seit 2 Jahren und ist ansonsten durchaus professionell aufgezogen. Nur dieses Thema habe ich bisher vor mir hergeschoben. Jedenfalls vielen Dank für die Hinweise, das hilft schon mal weiter. Ein Ladegerät lege ich voraussichtlich nicht bei. Einen Schaltregler habe ich auch nicht verbaut. Ein Entstörglied habe ich dem Motor aber auch nicht spendiert. Der hängt mit 3cm Litzen an der Platine und zieht bei 2,8V 300-400mA. Könnte ich bei dieser Leistung bereits ein EMV Problem bekommen? Die WEEE Thematik im Ausland ist ja echt ein Witz. Sobald ich ins Ausland verkaufe, brauche ich also einen Dienstleister, der leider gar nicht mal so billig ist. In einem ersten Telefonat war von 75€ pro Monat und pro Land die Rede. zzgl. Einmalkosten und die eigentlichen Gebühren natürlich. Das lohnt sich jedenfalls erst, wenn in das jeweilige Land schon eine gewisse Stückzahl fließt. Also erst, wenn ich dort über Handelsketten vertreten bin und nicht nur bei amazon und co. Ich habe mit den neuen Infos mal weiter recherchiert und bekomme so langsam etwas Klarheit. Wenn ich mal nur in Deutschland bleibe, ergeben sich folgende To Do‘s. Bitte korrigiert oder ergänzt mich: WEEE-Richtlinie: - Mülltonnensymbol auf das Produkt - Datum auf das Produkt oder schwarzen Balken unter das Mülltonnensymbol - Adresse auf das Produkt - Anmeldung bei EAR - Insolvenzsichere Garantie erstellen und der Anmeldung beistellen Batteriegesetz: - Ebenfalls Mülltonnensymbol auf das Produkt - Registrierung beim Umweltbundesamt - Registrierung beim GRS - Beiblatt zum Produkt mit Hinweisen zur Entsorgung und Rücknahme - Alternativ zum Beiblatt einen Hinweis auf der Verkaufsseite Verpackungsverordnung: - Material Kennzeichnung aufbringen nach Anhang IV der Verpackungsverordnung (z.B. PAP für Wellpappe) - Teilnahme an einem dualen System wie „der Grüne Punkt“ oder „BellandVision“ - Entsprechende Kennzeichnung vom System auf der Verpackung aufbringen Konformität - Anbringung der CE-Kennzeichnung am Produkt und Verpackung - Erstellung von EG- bzw. EU-Konformitätserklärungen. Ich glaube in meinem Fall diese drei: - RoHs: Directive 2011/65/EU - Produktsicherheit: Directive 2001/95/EC - EMV bzw. EMC: Directive 2014/30/EU Da kann ich ja schon fast jemanden für einstellen. War das denn nun alles oder habe ich etwas übersehen oder ist etwas falsch?
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