Hallo an alle, ich studiere derzeit ein Master und außerdem arbeite ich als Werkstudent, aber ich habe die möglichkeit mit endere person eine kleine firma in Ausland mitbegründer sein,aber in der EU , und ich frage mich ob ich es darf (da ich nicht mehr als 20 std. pro Woche arbeiten darf) und wenn ja welche Regelung gibt es oder wo kann ich das finden? grüße!
AAA B. schrieb: > aber ich habe die möglichkeit mit endere person eine kleine > firma in Ausland mitbegründer sein, Ja, vermutlich hast du plötzlich eine Mail bekommen, wo man dir dieses Angebot gemacht hat. Du mußt nur ein paar Zahlungsvorgänge "kontrollieren" ect...
genervt schrieb: > AAA B. schrieb: >> aber ich habe die möglichkeit mit endere person eine kleine >> firma in Ausland mitbegründer sein, > > Ja, vermutlich hast du plötzlich eine Mail bekommen, wo man dir dieses > Angebot gemacht hat. Du mußt nur ein paar Zahlungsvorgänge > "kontrollieren" ect... ich habe kein Angebot bekommen, sondern habe ich mit ein bekannte von mir über das Thema geredet und haben wir uns entschlossen um eine Firma zu gründen, aber ich weiß es nicht ob ich die Gesetze von Deutschland nehmen muss oder von der UE oder von Ausland
Frag Deinen auf Unternehmensgründungen/Startups spezialisierten Rechtsanwalt und Deinen Steuerberater.
AAA B. schrieb: > da ich nicht mehr als 20 std. pro Woche arbeiten darf ach, da gibts ein Verbot? Informiere dich bitte auch dazu. Ich hab zeitweise 30 oder mehr Stunden während des Studiums gearbeitet, das geht schon. Du verlierst ggf. nur einige Vorzüge (Krankenversicherung, Steuern etc.). Der Uni war das bei mir übrigens egal.
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