Forum: Offtopic Unfallverhütung im privaten Bereich


von Gustav K. (hauwech)


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Hallo,

endlich fand sich ich in der näheren Umgebung eine Garage zu mieten. Die 
Garagenanlage besteht aus ca. 20 abschließbaren Garagen, die sich 
jeweils gegenüberstehen.

Ich staune allerdings nicht schlecht über die Verriegelung des 
Garagentors: In Bodenmitte ist im Bereich des Tores ein Stahlwinkel 
aufgeschraubt (s. Bilder), hinter dem beim Verschließen eine Schubstange 
des Garagentors einrastet. Beim Ausladen des PKW hat man den Winkel 
genau zwischen den Füßen, ich habe mich jetzt schon mehrmals am Knöchel 
verletzt. Das letzte Mal richtig übel - ein Arztbesuch war angezeigt.

Übrigens sind alle Garagen ausnahmslos mit einem solchen Winkel am Boden 
ausgerüstet. Der eine hat den Winkel leuchtend orange angemalt, der 
nächste hat eine rote Schleife drum gebunden. Ein Anderer empfiehlt, 
ganz einfach "daran denken".

Meine Frage: Gibt es nicht eine Unfallverhütungsvorschrift und ist ein 
solcher unsinniger Winkel am Boden als Stolperfalle und beim seitlichen 
Auftreten nicht unzulässig? Gilt die Pflicht zur Unfallverhütung 
eigentlich auch im privaten Bereich, wie in diesem Fall?

Es grüßt euch
Gustav

von Mani W. (e-doc)


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Stell ein Schild auf, damit die (Schild)bürger nicht über den Winkel
stolpern und du bist aus dem Schneider...


Oder als Bild an den Toren innen und außen...

: Bearbeitet durch User
von Reinhard #. (gruebler)


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Schloss (siehe Bild) austauschen und die Verriegelung
an den Seiten machen.

von Markus M. (Firma: EleLa - www.elela.de) (mmvisual)


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Bohre ein Loch, zementiere da ein Stahl-Rohr ein und verlängere die 
Arretierung. Problem gelöst.

Durch Rumreiten auf irgend welche Vorschriften wird sich das Problem 
nicht von alleine lösen.
Und ziehe in der Zwischenzeit Sicherheitsschuhe an, dann verletzt man 
sich auch nicht wenn man mal dran kommt.

von Oliver S. (phetty)


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Erstmal die Ecken abrunden.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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> Beim Ausladen des PKW hat man den Winkel genau zwischen den Füßen,
> ich habe mich jetzt schon mehrmals am Knöchel verletzt.
Lernen durch Schmerzen.

> Das letzte Mal richtig übel - ein Arztbesuch war angezeigt.
Manchmal dauert das halt länger, dafür kannst Du nichts.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Klar ist, daß der, der das gebaut/geplant hat, ein Idiot ist.

von Matthias L. (limbachnet)


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Ich habe in meiner privaten Garage vor dem Einbau eines Torantriebes 
eine dreiseiten-Verriegelung gehabt, also die von Reinhard ### gepostete 
Variante PLUS der Verriegelung im Boden. Letztere verriegelte sich aber 
nicht hinter einem grauslichen Stahlwinkel, sondern einem abgerundeten 
GFK-Formteil. Das ist zwar auch eine kleine Stolperfalle, aber nur wenn 
man herumschlurft und die Füße nicht vom Boden bekommt. An den (nicht 
vorhandenen) Kanten kann man sich da jedenfalls nicht verletzen.

So ähnlich wie dieses Teil: 
http://www.meurer-shop.de/garagentore/novoferm-siebau/schwingtore/schwingtor-ersatzteile/bodenschuh-siebau-kunststoff-bodenteil

Also, sowas gibt's auch in weniger unfallträchtiger Ausführung. Ich 
würde den Winkel abschrauben und einen Torantrieb einbauen - wenn ein 
Stromanschluss vorhanden ist.

: Bearbeitet durch User
von Harald W. (wilhelms)


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Gustav K. schrieb:

> Ich staune allerdings nicht schlecht über die Verriegelung des
> Garagentors:

Ich staune auch, denn einen solch gefährlichen Riegel habe ich
in Garagen noch nie gesehen. Es gibt tausende von Möglichkeiten,
sowas auch bei Bodenverriegelungen wesentlich besser zu gestalten.

von Frank B. (frank501)


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Das Vermieten einer Garage ist bereits gewerblich. Da muss man sich an 
die bestehenden UVVs halten.

Aber jeder Vermieter freut sich wie Bolle, wenn ein neuer Mieter gleich 
her kommt und ihm diese auf den Tisch knallt. Da wäre es sicher 
sinnvoller mal mit dem Vermieter vernünftig zu reden und ihn zu fragen, 
ob man das nicht anders lösen kann.

Natürlich wird diesem das nicht gefallen, da er dafür Geld in die Hand 
nehmen muss.

Ich persönlich würde einfach ein Formteil, wie von Matthias L. 
beschrieben kaufen und anbohren.

Frank

von Gustav K. (hauwech)


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Markus M. schrieb:
> Bohre ein Loch, zementiere da ein Stahl-Rohr ein und verlängere die
> Arretierung. Problem gelöst.

Wie in meinem Eingangspost geschrieben, ist die Garage gemietet. Ich 
kann also nicht einfach den Boden aufreißen, rumzementieren und/oder das 
Garagentor umbauen.

Mir scheint, dass es die dortige Hausordnung nicht erlaubt, den 
Schließmechanismus der Garagentore zu ändern. Je eine Garage gehört zu 
einer Eigentumswohnung und keiner hat sein Garagentor dbzgl. umgebaut. 
Wäre die Garage mein Eigentum, wäre dieser gefährliche Bodenwinkel als 
erstes verschwunden. Mir ein absolutes Rätsel, dass 20 Parteien diese 
gefährliche Konstruktion einfach so hinnehmen.

> Durch Rumreiten auf irgend welche Vorschriften wird sich das Problem
> nicht von alleine lösen.

Wenn ich mich als Mieter auf irgendwelche Vorschriften berufen könnte, 
hätte ich einen Trumpf auf der Hand. Dann müsste dies geändert werden 
und ich wäre aus dem Schneider. Ansonsten wird da nichts passieren.

von Gustav K. (hauwech)


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Frank B. schrieb:
> Aber jeder Vermieter freut sich wie Bolle, wenn ein neuer Mieter gleich
> her kommt und ihm diese auf den Tisch knallt.

Zu "knallen" habe ich hier sowieso nichts, denn Garagen sind hier 
absolute Mangelware. Wenn ich hier "rumknalle", hat die Garage jemand 
anders.

: Bearbeitet durch User
von Oliver S. (phetty)


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Gustav K. schrieb:
> Wie in meinem Eingangspost geschrieben, ist die Garage gemietet. Ich
> kann also nicht einfach den Boden aufreißen, rumzementieren und/oder das
> Garagentor umbauen.

Im Prinzip hast Du Recht, aber wie siehts in der Praxis aus?

Falls wirklich an dem Samtag vormittag der Vermieter vorbeikommt während 
Du da rumzementierst kannst Du es ihm beispielhaft erklären.

von K. L. (trollen) Benutzerseite


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Gustav K. schrieb:
> Wenn ich hier "rumknalle", hat die Garage jemand
> anders.

Unfallverhütung ist kein Kündigungsgrund.

von Herbert B. (herbert_b)


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Gustav K. schrieb:
> Mir ein absolutes Rätsel, dass 20 Parteien diese
> gefährliche Konstruktion einfach so hinnehmen.

Mir nicht. Im Land der Lemminge, Duckmäuser und Leisetreter ist das so. 
Wenn der Winkel so hoch wäre, daß man mit dem Differential aufsitzt, 
wird eben ein Auto mit Voderradantrieb gekauft.

Herbert

von Mani W. (e-doc)


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Herbert B. schrieb:
> Im Land der Lemminge, Duckmäuser und Leisetreter ist das so.

Ich denke, man muss das etwas differenzierter sehen, da ja die
meisten Mieter nicht über mechanische Praxis und Einfallsreichtum
verfügen, bzw. alles andere ist wichtiger...

von Gustav K. (hauwech)


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K. L. schrieb:
> Unfallverhütung ist kein Kündigungsgrund.

Sorry, die Kündigungsfrist ist 1 Monat und kann von beiden Seiten ohne 
Angabe von Gründen jederzeit ausgesprochen werden. Willst die Leute 
verklagen ?

Herbert B. schrieb:
> Im Land der Lemminge, Duckmäuser und Leisetreter ist das so.
> Wenn der Winkel so hoch wäre, daß man mit dem Differential aufsitzt,
> wird eben ein Auto mit Voderradantrieb gekauft.

Da ist möglicherweise was dran. Solch ein arrangieren oder anpassen an 
ungute Gegebenheiten erlebe ich in meinem Umfeld immer wieder (öfter?).

Mani W. schrieb:
> Ich denke, man muss das etwas differenzierter sehen, da ja die
> meisten Mieter nicht über mechanische Praxis und Einfallsreichtum
> verfügen, bzw. alles andere ist wichtiger...

Das sind keine Mieter, sondern allesamt Eigentümer. Die Wohnanlage incl. 
den Garagen ist Bj. 77, das Problem besteht also nicht erst seit 
gestern.

: Bearbeitet durch User
von Gustav K. (hauwech)


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Oliver S. schrieb:
> Falls wirklich an dem Samtag vormittag der Vermieter vorbeikommt während
> Du da rumzementierst kannst Du es ihm beispielhaft erklären.

Also hier bin ich der Ansicht, dass solch eine Aktion auf jeden Fall 
vorher abzusprechen wäre.

In meinem Fall sind die Vermieter ein älteres Ehepaar, die ihren PKW 
abgeschafft haben. Die beiden haben sich offensichtlich über Jahrzehnte 
mit dieser Stolper- und Verletzungsfalle bestens arrangiert, so dass ich 
deren Verständnis für mein Anliegen bei nahe Null einordne.

von Kara B. (Firma: ...) (karabenemsi)


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>...so dass ich deren Verständnis für mein Anliegen bei nahe Null einordne.

Völlig richtig. bloß nicht das ruhige und sachliche Gespräch suchen, es 
könnte ja etwas Positives dabei herauskommen.

Sich in Foren auskotzen ist da deutlich hilfreicher.

von A. S. (Gast)


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Also Taschenlampen mitnehmen, einschließen lassen und schauen, wo der 
Verschluss am Winkel schleift.

Dann per 3D Druck oder aus dem Vollen einen Klotz schnitzen, den man auf 
den Winkel steckt.so das stolpern nur von vorne, Verletzung gar nicht 
mehr möglich ist.

Dann bis zu 19 weitere anbieten.

Beitrag #5161766 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Dieter W. (dds5)


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Man könnte den/die Eigentümer mal höflich fragen wie sie mit dieser 
Situation umgegangen sind.

Vielleicht haben sie das Auto beim Be- und Entladen ja so abgestellt, 
dass der Stolperwinkel unter dem Fahrzeug lag.
Dann braucht man zum Ein- und Aussteigen nur an der Seite zu laufen und 
"umgeht" im Wortsinne das corpus delicti.

von Gustav K. (hauwech)


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Kara B. schrieb:
> Sich in Foren auskotzen ist da deutlich hilfreicher.

Ich fragte in meinem Eingangspost nach einer möglicherweise 
existierenden Unfallverhütungsvorschrift, die hier greifen würde und auf 
die ich mich berufen könnte.

Nebenbei: Wenn die Leute als Eigentümer 40 Jahre lang keine 
Notwendigkeit sahen, diesen Winkel zu beseitigen, dann haben die 
sicherlich nur auf mich gewartet.

Dieter W. schrieb:
> Vielleicht haben sie das Auto beim Be- und Entladen ja so abgestellt,
> dass der Stolperwinkel unter dem Fahrzeug lag.

Interessante Methode: Nach dem Be- und Entladen startet man erneut den 
Motor und fährt vollends in die Garage. Dann sollte während dem Ausladen 
nicht gerade der Gegenüber in seine Garage rein oder raus wollen.

Musst dir dann nur noch eine Methode einfallen lassen, das Tor 
zuzuziehen. Denn dazu musst du dich wieder in den Bereich der 
Stolperfalle begeben. Und schon wieder ist der Knöchel offen. Und schon 
wieder vor dem Aussteigen vergessen, die Sicherheitsschuhe anzuziehen.

: Bearbeitet durch User
von Gustav K. (hauwech)


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Meine bisherigen Recherchen ergaben, dass diese 
Unfallverhütungsvorschriften nur am Arbeitsplatz wirksam sind. Die 
Vorschriften werden von den gesetzlichen Unfallversicherungen erlassen, 
wohl damit sich die Kosten in Grenzen halten.

"Die Unfallverhütungsvorschriften stellen die für jedes Unternehmen und 
jeden Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung verbindlichen 
Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am 
Arbeitsplatz dar"
https://de.wikipedia.org/wiki/Unfallverhütungsvorschriften

Im privaten Bereich kann anscheinend jeder dem anderen eine Grube 
graben. Den gesundheitlichen Schaden reguliert dann anstandslos die 
gesetzliche Krankenversicherung. Na dann ist ja alles gut.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Gustav K. schrieb:
> Nebenbei: Wenn die Leute als Eigentümer 40 Jahre lang keine
> Notwendigkeit sahen, diesen Winkel zu beseitigen, dann haben die
> sicherlich nur auf mich gewartet.

Das findest Du sicher nicht heraus, wenn Du hier Beitrag um Beitrag 
verfasst. Im Bruchteil der Zeit hättest Du Deine Vermieter anrufen 
können, um das zu klären.

Vielleicht haben sie davon bisher schlicht keine Kenntnis?

Die großen Flügeltüren unserer Halle schlossen auch seit Jahren nicht 
mehr wirklich sicher, weil sich der Riegel nicht mehr in die Absenkung 
im Betonboden schieben liess. War bis zu meinem Einzug auch keinem 
(weder Mieter noch Vermieter) aufgefallen - im Prinzip konnte jeder das 
Tor in der Mitte aufziehen.

Kurzer Anruf, Vermieter kam vorbei, ich vorgeschlagen, das eben mit 
meinem Bohrhammer zu erledigen und einen vernünftigen Stahleinsatz 
einzuzementieren. Gesagt, getan - fertig.

Was ist immer so dermaßen schwer daran, andere anzusprechen?

> Musst dir dann nur noch eine Methode einfallen lassen, das Tor
> zuzuziehen. Denn dazu musst du dich wieder in den Bereich der
> Stolperfalle begeben. Und schon wieder ist der Knöchel offen. Und schon
> wieder vor dem Aussteigen vergessen, die Sicherheitsschuhe anzuziehen.

Unser Tor hier am Wohnhaus hatte diese Lasche auch noch. Da das Tor 
schon längst auf Elektrikbetrieb umgestellt war, war das das erste, was 
ich weggeflext habe :-)

: Bearbeitet durch Moderator
von Hubert M. (hm-electric)


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Ich stelle mir gerade vor, ein Motorradfahrer mietet die Garage. Wie 
wird er wohl da reinfahren? In der Mitte genau über den Stahlwinkel, der 
Reifen bedankt sich dann mit Luftverlust.

Ich hatte auch mal so eine Garage gemietet. Da war einfach ein Loch in 
den Beton gebohrt worden, und ein flaches Metall auf den Boden 
geschraubt, das hat nie gestört. Dafür hat man mir den Winkel, der zum 
offenhalten der Türe da war, umgehauen. Das war ein Massives Eisen 4 mm 
Dick. Das geschah, als auf dem Nachbargrundstück gebaut wurde, da ist 
wohl ein Arbeiter darüber gesolpert. Ich habe dann repariert, mit Flex 
und neu anschweißen. Zurück biegen ging nicht.....

von Korax K. (korax)


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Achim S. schrieb:

> Dann per 3D Druck oder aus dem Vollen einen Klotz schnitzen, den man auf
> den Winkel steckt.so das stolpern nur von vorne, Verletzung gar nicht
> mehr möglich ist.
>
> Dann bis zu 19 weitere anbieten.

Wäre auch mein Vorschlag: (Aus Holz) einen Pyramidenstumpf schnitzen den 
man über den Winkel stülpt, der eine Öffnung für die Torverriegelung 
hat. Man kann zwar immer noch stolpern - tut aber nicht mehr so weh..

von Michael B. (laberkopp)


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Gustav K. schrieb:
> Meine Frage: Gibt es nicht eine Unfallverhütungsvorschrift und ist ein
> solcher unsinniger Winkel am Boden als Stolperfalle und beim seitlichen
> Auftreten nicht unzulässig?

Nein.

Augen Auf im privaten Raum.

von Paul B. (paul_baumann)


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Hubert M. schrieb:
> Da war einfach ein Loch in
> den Beton gebohrt worden, und ein flaches Metall auf den Boden
> geschraubt, das hat nie gestört.

Das habe ich auch so. Aber: Warum sollte man sich eine halbe Stunde 
Arbeit machen, wenn man vor dem Rechner treffend über 
Unfallverhütungsvorschriften sinnieren und mit der Suche danach den Tag 
herumbringen kann?

;-)

Gustav K. schrieb:
> Meine bisherigen Recherchen ergaben, dass diese
> Unfallverhütungsvorschriften nur am Arbeitsplatz wirksam sind.

MfG Paul

von Matthias S. (da_user)


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Gustav K. schrieb:
> Die beiden haben sich offensichtlich über Jahrzehnte
> mit dieser Stolper- und Verletzungsfalle bestens arrangiert, so dass ich
> deren Verständnis für mein Anliegen bei nahe Null einordne.

Oder sie hatten anfangs einfach keine Lust dazu oder keine Idee wie sie 
diese Stolperfalle abschaffen können, und dann schlug die Gewohnheit zu.

Und dann kommst du, rufst das wieder in Erinnerung, und hast sogar eine 
Lösung parat die deine Vermieter (fast) nix kostet, weil du die selbst 
umsetzt...

von Mani W. (e-doc)


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Gustav K. schrieb:
> Das sind keine Mieter, sondern allesamt Eigentümer. Die Wohnanlage incl.
> den Garagen ist Bj. 77, das Problem besteht also nicht erst seit
> gestern.

Scheißegal, ob Mieter oder Eigentümer, oder ist das für Dich ein
Unterschied bei der Garage?



Kara B. schrieb:
> Sich in Foren auskotzen ist da deutlich hilfreicher.

Wird ja immer wieder erfolgreich verwendet - Auskotzfunktion statt
persönlichem Kontakt (Gespräch) mit den Vermietern...


Gustav K. schrieb:
> Nebenbei: Wenn die Leute als Eigentümer 40 Jahre lang keine
> Notwendigkeit sahen, diesen Winkel zu beseitigen, dann haben die
> sicherlich nur auf mich gewartet.

Der Garagenmessias ist geboren!


Chris D. schrieb:
> Was ist immer so dermaßen schwer daran, andere anzusprechen?

Verängstigt leben?

von Gustav K. (hauwech)


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Mani W. schrieb:
> Scheißegal, ob Mieter oder Eigentümer, oder ist das für Dich ein
> Unterschied bei der Garage?

Sicher ist es das: Wäre die Garage mein Eigentum, kann ich sie innen 
grün anmalen, wenn mir das gefällt. Selbiges würde ich mir bei einer 
gemieteten Garage verkneifen.

Sicher ist es immer gut, das Gespräch zu suchen. Nur sehe ich hier die 
Chancen bei 0,000 irgendwas angesiedelt, das sagt mir einfach mein 
Bauchgefühl. Ohne eine Vorgabe von außen bewegt sich da nichts.

von Paul B. (paul_baumann)


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Gustav K. schrieb:
> Sicher ist es das: Wäre die Garage mein Eigentum, kann ich sie innen
> grün anmalen, wenn mir das gefällt. Selbiges würde ich mir bei einer
> gemieteten Garage verkneifen.

Warum? Eine gemietete Wohnung kannst Du doch auch von innen grün 
streichen.
Bau den dämlichen Winkel ab und bewahre ihn auf, dann kannst Du bei 
Aufgabe der Garage den jetzigen traumhaften Zustand mühelos wieder 
herstellen.

Ich habe im Hintergrund immer die Szenen aus "Dinner for one" vor Augen, 
in der Freddy Frinton etliche Male über den Kopf des Tigers springt. 
Kann mir gar nicht erklären, warum...
:))

MfG Paul

von Kara B. (Firma: ...) (karabenemsi)


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>...das sagt mir einfach mein Bauchgefühl.

Behindert dich deine soziale Phobie eigentlich auch in anderen 
Lebensbereichen?

von Mani W. (e-doc)


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Gustav K. schrieb:
> Chancen bei 0,000 irgendwas angesiedelt, das sagt mir einfach mein
> Bauchgefühl. Ohne eine Vorgabe von außen bewegt sich da nichts.

Da bekomme ich Bauchweh, offensichtlich benötigst Du staatlichen
Beistand - kein Selbstvertrauen?

von Jörg P. R. (jrgp_r)


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Ok, noch einen Rat. Wer fragt, bekommt oft eine falsche Antwort.

Ich würde den Winkel weg flexen und, wie oben vorgeschlagen, ein Loch im 
Boden  stemmen und eine Metallhülse einsetzen. Ausgehend das die 
Vermieter schon alt sind, werden dir wohl die Erben kündigen. Die wissen 
nicht um den Zustand bei der Vermietung. Sollte dir der jetzige 
Eigentümer kündigen, weiß er evtl. nicht mehr von dem Winkel. Wenn doch, 
klär ihn über den Vorteil auf oder schraube vor Abnahme einen Winkel an 
und lass andere darüber stolpern.

von Mani W. (e-doc)


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Jörg P. R. schrieb:
> schraube vor Abnahme einen Winkel an

Aber schön mit 90 Grad...


Wie man wegen so einem Schmarrn so viel Aufsehen machen kann...


Über den Rost auf dem Winkel wurde kein Wort verloren...;-))

: Bearbeitet durch User
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