Hallo, endlich fand sich ich in der näheren Umgebung eine Garage zu mieten. Die Garagenanlage besteht aus ca. 20 abschließbaren Garagen, die sich jeweils gegenüberstehen. Ich staune allerdings nicht schlecht über die Verriegelung des Garagentors: In Bodenmitte ist im Bereich des Tores ein Stahlwinkel aufgeschraubt (s. Bilder), hinter dem beim Verschließen eine Schubstange des Garagentors einrastet. Beim Ausladen des PKW hat man den Winkel genau zwischen den Füßen, ich habe mich jetzt schon mehrmals am Knöchel verletzt. Das letzte Mal richtig übel - ein Arztbesuch war angezeigt. Übrigens sind alle Garagen ausnahmslos mit einem solchen Winkel am Boden ausgerüstet. Der eine hat den Winkel leuchtend orange angemalt, der nächste hat eine rote Schleife drum gebunden. Ein Anderer empfiehlt, ganz einfach "daran denken". Meine Frage: Gibt es nicht eine Unfallverhütungsvorschrift und ist ein solcher unsinniger Winkel am Boden als Stolperfalle und beim seitlichen Auftreten nicht unzulässig? Gilt die Pflicht zur Unfallverhütung eigentlich auch im privaten Bereich, wie in diesem Fall? Es grüßt euch Gustav
Stell ein Schild auf, damit die (Schild)bürger nicht über den Winkel stolpern und du bist aus dem Schneider... Oder als Bild an den Toren innen und außen...
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Schloss (siehe Bild) austauschen und die Verriegelung an den Seiten machen.
Bohre ein Loch, zementiere da ein Stahl-Rohr ein und verlängere die Arretierung. Problem gelöst. Durch Rumreiten auf irgend welche Vorschriften wird sich das Problem nicht von alleine lösen. Und ziehe in der Zwischenzeit Sicherheitsschuhe an, dann verletzt man sich auch nicht wenn man mal dran kommt.
> Beim Ausladen des PKW hat man den Winkel genau zwischen den Füßen, > ich habe mich jetzt schon mehrmals am Knöchel verletzt. Lernen durch Schmerzen. > Das letzte Mal richtig übel - ein Arztbesuch war angezeigt. Manchmal dauert das halt länger, dafür kannst Du nichts.
Klar ist, daß der, der das gebaut/geplant hat, ein Idiot ist.
Ich habe in meiner privaten Garage vor dem Einbau eines Torantriebes eine dreiseiten-Verriegelung gehabt, also die von Reinhard ### gepostete Variante PLUS der Verriegelung im Boden. Letztere verriegelte sich aber nicht hinter einem grauslichen Stahlwinkel, sondern einem abgerundeten GFK-Formteil. Das ist zwar auch eine kleine Stolperfalle, aber nur wenn man herumschlurft und die Füße nicht vom Boden bekommt. An den (nicht vorhandenen) Kanten kann man sich da jedenfalls nicht verletzen. So ähnlich wie dieses Teil: http://www.meurer-shop.de/garagentore/novoferm-siebau/schwingtore/schwingtor-ersatzteile/bodenschuh-siebau-kunststoff-bodenteil Also, sowas gibt's auch in weniger unfallträchtiger Ausführung. Ich würde den Winkel abschrauben und einen Torantrieb einbauen - wenn ein Stromanschluss vorhanden ist.
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Gustav K. schrieb: > Ich staune allerdings nicht schlecht über die Verriegelung des > Garagentors: Ich staune auch, denn einen solch gefährlichen Riegel habe ich in Garagen noch nie gesehen. Es gibt tausende von Möglichkeiten, sowas auch bei Bodenverriegelungen wesentlich besser zu gestalten.
Das Vermieten einer Garage ist bereits gewerblich. Da muss man sich an die bestehenden UVVs halten. Aber jeder Vermieter freut sich wie Bolle, wenn ein neuer Mieter gleich her kommt und ihm diese auf den Tisch knallt. Da wäre es sicher sinnvoller mal mit dem Vermieter vernünftig zu reden und ihn zu fragen, ob man das nicht anders lösen kann. Natürlich wird diesem das nicht gefallen, da er dafür Geld in die Hand nehmen muss. Ich persönlich würde einfach ein Formteil, wie von Matthias L. beschrieben kaufen und anbohren. Frank
Markus M. schrieb: > Bohre ein Loch, zementiere da ein Stahl-Rohr ein und verlängere die > Arretierung. Problem gelöst. Wie in meinem Eingangspost geschrieben, ist die Garage gemietet. Ich kann also nicht einfach den Boden aufreißen, rumzementieren und/oder das Garagentor umbauen. Mir scheint, dass es die dortige Hausordnung nicht erlaubt, den Schließmechanismus der Garagentore zu ändern. Je eine Garage gehört zu einer Eigentumswohnung und keiner hat sein Garagentor dbzgl. umgebaut. Wäre die Garage mein Eigentum, wäre dieser gefährliche Bodenwinkel als erstes verschwunden. Mir ein absolutes Rätsel, dass 20 Parteien diese gefährliche Konstruktion einfach so hinnehmen. > Durch Rumreiten auf irgend welche Vorschriften wird sich das Problem > nicht von alleine lösen. Wenn ich mich als Mieter auf irgendwelche Vorschriften berufen könnte, hätte ich einen Trumpf auf der Hand. Dann müsste dies geändert werden und ich wäre aus dem Schneider. Ansonsten wird da nichts passieren.
Frank B. schrieb: > Aber jeder Vermieter freut sich wie Bolle, wenn ein neuer Mieter gleich > her kommt und ihm diese auf den Tisch knallt. Zu "knallen" habe ich hier sowieso nichts, denn Garagen sind hier absolute Mangelware. Wenn ich hier "rumknalle", hat die Garage jemand anders.
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Gustav K. schrieb: > Wie in meinem Eingangspost geschrieben, ist die Garage gemietet. Ich > kann also nicht einfach den Boden aufreißen, rumzementieren und/oder das > Garagentor umbauen. Im Prinzip hast Du Recht, aber wie siehts in der Praxis aus? Falls wirklich an dem Samtag vormittag der Vermieter vorbeikommt während Du da rumzementierst kannst Du es ihm beispielhaft erklären.
Gustav K. schrieb: > Wenn ich hier "rumknalle", hat die Garage jemand > anders. Unfallverhütung ist kein Kündigungsgrund.
Gustav K. schrieb: > Mir ein absolutes Rätsel, dass 20 Parteien diese > gefährliche Konstruktion einfach so hinnehmen. Mir nicht. Im Land der Lemminge, Duckmäuser und Leisetreter ist das so. Wenn der Winkel so hoch wäre, daß man mit dem Differential aufsitzt, wird eben ein Auto mit Voderradantrieb gekauft. Herbert
Herbert B. schrieb: > Im Land der Lemminge, Duckmäuser und Leisetreter ist das so. Ich denke, man muss das etwas differenzierter sehen, da ja die meisten Mieter nicht über mechanische Praxis und Einfallsreichtum verfügen, bzw. alles andere ist wichtiger...
K. L. schrieb: > Unfallverhütung ist kein Kündigungsgrund. Sorry, die Kündigungsfrist ist 1 Monat und kann von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen jederzeit ausgesprochen werden. Willst die Leute verklagen ? Herbert B. schrieb: > Im Land der Lemminge, Duckmäuser und Leisetreter ist das so. > Wenn der Winkel so hoch wäre, daß man mit dem Differential aufsitzt, > wird eben ein Auto mit Voderradantrieb gekauft. Da ist möglicherweise was dran. Solch ein arrangieren oder anpassen an ungute Gegebenheiten erlebe ich in meinem Umfeld immer wieder (öfter?). Mani W. schrieb: > Ich denke, man muss das etwas differenzierter sehen, da ja die > meisten Mieter nicht über mechanische Praxis und Einfallsreichtum > verfügen, bzw. alles andere ist wichtiger... Das sind keine Mieter, sondern allesamt Eigentümer. Die Wohnanlage incl. den Garagen ist Bj. 77, das Problem besteht also nicht erst seit gestern.
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Oliver S. schrieb: > Falls wirklich an dem Samtag vormittag der Vermieter vorbeikommt während > Du da rumzementierst kannst Du es ihm beispielhaft erklären. Also hier bin ich der Ansicht, dass solch eine Aktion auf jeden Fall vorher abzusprechen wäre. In meinem Fall sind die Vermieter ein älteres Ehepaar, die ihren PKW abgeschafft haben. Die beiden haben sich offensichtlich über Jahrzehnte mit dieser Stolper- und Verletzungsfalle bestens arrangiert, so dass ich deren Verständnis für mein Anliegen bei nahe Null einordne.
>...so dass ich deren Verständnis für mein Anliegen bei nahe Null einordne.
Völlig richtig. bloß nicht das ruhige und sachliche Gespräch suchen, es
könnte ja etwas Positives dabei herauskommen.
Sich in Foren auskotzen ist da deutlich hilfreicher.
Also Taschenlampen mitnehmen, einschließen lassen und schauen, wo der Verschluss am Winkel schleift. Dann per 3D Druck oder aus dem Vollen einen Klotz schnitzen, den man auf den Winkel steckt.so das stolpern nur von vorne, Verletzung gar nicht mehr möglich ist. Dann bis zu 19 weitere anbieten.
Beitrag #5161766 wurde von einem Moderator gelöscht.
Man könnte den/die Eigentümer mal höflich fragen wie sie mit dieser Situation umgegangen sind. Vielleicht haben sie das Auto beim Be- und Entladen ja so abgestellt, dass der Stolperwinkel unter dem Fahrzeug lag. Dann braucht man zum Ein- und Aussteigen nur an der Seite zu laufen und "umgeht" im Wortsinne das corpus delicti.
Kara B. schrieb: > Sich in Foren auskotzen ist da deutlich hilfreicher. Ich fragte in meinem Eingangspost nach einer möglicherweise existierenden Unfallverhütungsvorschrift, die hier greifen würde und auf die ich mich berufen könnte. Nebenbei: Wenn die Leute als Eigentümer 40 Jahre lang keine Notwendigkeit sahen, diesen Winkel zu beseitigen, dann haben die sicherlich nur auf mich gewartet. Dieter W. schrieb: > Vielleicht haben sie das Auto beim Be- und Entladen ja so abgestellt, > dass der Stolperwinkel unter dem Fahrzeug lag. Interessante Methode: Nach dem Be- und Entladen startet man erneut den Motor und fährt vollends in die Garage. Dann sollte während dem Ausladen nicht gerade der Gegenüber in seine Garage rein oder raus wollen. Musst dir dann nur noch eine Methode einfallen lassen, das Tor zuzuziehen. Denn dazu musst du dich wieder in den Bereich der Stolperfalle begeben. Und schon wieder ist der Knöchel offen. Und schon wieder vor dem Aussteigen vergessen, die Sicherheitsschuhe anzuziehen.
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Meine bisherigen Recherchen ergaben, dass diese Unfallverhütungsvorschriften nur am Arbeitsplatz wirksam sind. Die Vorschriften werden von den gesetzlichen Unfallversicherungen erlassen, wohl damit sich die Kosten in Grenzen halten. "Die Unfallverhütungsvorschriften stellen die für jedes Unternehmen und jeden Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung verbindlichen Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar" https://de.wikipedia.org/wiki/Unfallverhütungsvorschriften Im privaten Bereich kann anscheinend jeder dem anderen eine Grube graben. Den gesundheitlichen Schaden reguliert dann anstandslos die gesetzliche Krankenversicherung. Na dann ist ja alles gut.
Gustav K. schrieb: > Nebenbei: Wenn die Leute als Eigentümer 40 Jahre lang keine > Notwendigkeit sahen, diesen Winkel zu beseitigen, dann haben die > sicherlich nur auf mich gewartet. Das findest Du sicher nicht heraus, wenn Du hier Beitrag um Beitrag verfasst. Im Bruchteil der Zeit hättest Du Deine Vermieter anrufen können, um das zu klären. Vielleicht haben sie davon bisher schlicht keine Kenntnis? Die großen Flügeltüren unserer Halle schlossen auch seit Jahren nicht mehr wirklich sicher, weil sich der Riegel nicht mehr in die Absenkung im Betonboden schieben liess. War bis zu meinem Einzug auch keinem (weder Mieter noch Vermieter) aufgefallen - im Prinzip konnte jeder das Tor in der Mitte aufziehen. Kurzer Anruf, Vermieter kam vorbei, ich vorgeschlagen, das eben mit meinem Bohrhammer zu erledigen und einen vernünftigen Stahleinsatz einzuzementieren. Gesagt, getan - fertig. Was ist immer so dermaßen schwer daran, andere anzusprechen? > Musst dir dann nur noch eine Methode einfallen lassen, das Tor > zuzuziehen. Denn dazu musst du dich wieder in den Bereich der > Stolperfalle begeben. Und schon wieder ist der Knöchel offen. Und schon > wieder vor dem Aussteigen vergessen, die Sicherheitsschuhe anzuziehen. Unser Tor hier am Wohnhaus hatte diese Lasche auch noch. Da das Tor schon längst auf Elektrikbetrieb umgestellt war, war das das erste, was ich weggeflext habe :-)
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Ich stelle mir gerade vor, ein Motorradfahrer mietet die Garage. Wie wird er wohl da reinfahren? In der Mitte genau über den Stahlwinkel, der Reifen bedankt sich dann mit Luftverlust. Ich hatte auch mal so eine Garage gemietet. Da war einfach ein Loch in den Beton gebohrt worden, und ein flaches Metall auf den Boden geschraubt, das hat nie gestört. Dafür hat man mir den Winkel, der zum offenhalten der Türe da war, umgehauen. Das war ein Massives Eisen 4 mm Dick. Das geschah, als auf dem Nachbargrundstück gebaut wurde, da ist wohl ein Arbeiter darüber gesolpert. Ich habe dann repariert, mit Flex und neu anschweißen. Zurück biegen ging nicht.....
Achim S. schrieb: > Dann per 3D Druck oder aus dem Vollen einen Klotz schnitzen, den man auf > den Winkel steckt.so das stolpern nur von vorne, Verletzung gar nicht > mehr möglich ist. > > Dann bis zu 19 weitere anbieten. Wäre auch mein Vorschlag: (Aus Holz) einen Pyramidenstumpf schnitzen den man über den Winkel stülpt, der eine Öffnung für die Torverriegelung hat. Man kann zwar immer noch stolpern - tut aber nicht mehr so weh..
Gustav K. schrieb: > Meine Frage: Gibt es nicht eine Unfallverhütungsvorschrift und ist ein > solcher unsinniger Winkel am Boden als Stolperfalle und beim seitlichen > Auftreten nicht unzulässig? Nein. Augen Auf im privaten Raum.
Hubert M. schrieb: > Da war einfach ein Loch in > den Beton gebohrt worden, und ein flaches Metall auf den Boden > geschraubt, das hat nie gestört. Das habe ich auch so. Aber: Warum sollte man sich eine halbe Stunde Arbeit machen, wenn man vor dem Rechner treffend über Unfallverhütungsvorschriften sinnieren und mit der Suche danach den Tag herumbringen kann? ;-) Gustav K. schrieb: > Meine bisherigen Recherchen ergaben, dass diese > Unfallverhütungsvorschriften nur am Arbeitsplatz wirksam sind. MfG Paul
Gustav K. schrieb: > Die beiden haben sich offensichtlich über Jahrzehnte > mit dieser Stolper- und Verletzungsfalle bestens arrangiert, so dass ich > deren Verständnis für mein Anliegen bei nahe Null einordne. Oder sie hatten anfangs einfach keine Lust dazu oder keine Idee wie sie diese Stolperfalle abschaffen können, und dann schlug die Gewohnheit zu. Und dann kommst du, rufst das wieder in Erinnerung, und hast sogar eine Lösung parat die deine Vermieter (fast) nix kostet, weil du die selbst umsetzt...
Gustav K. schrieb: > Das sind keine Mieter, sondern allesamt Eigentümer. Die Wohnanlage incl. > den Garagen ist Bj. 77, das Problem besteht also nicht erst seit > gestern. Scheißegal, ob Mieter oder Eigentümer, oder ist das für Dich ein Unterschied bei der Garage? Kara B. schrieb: > Sich in Foren auskotzen ist da deutlich hilfreicher. Wird ja immer wieder erfolgreich verwendet - Auskotzfunktion statt persönlichem Kontakt (Gespräch) mit den Vermietern... Gustav K. schrieb: > Nebenbei: Wenn die Leute als Eigentümer 40 Jahre lang keine > Notwendigkeit sahen, diesen Winkel zu beseitigen, dann haben die > sicherlich nur auf mich gewartet. Der Garagenmessias ist geboren! Chris D. schrieb: > Was ist immer so dermaßen schwer daran, andere anzusprechen? Verängstigt leben?
Mani W. schrieb: > Scheißegal, ob Mieter oder Eigentümer, oder ist das für Dich ein > Unterschied bei der Garage? Sicher ist es das: Wäre die Garage mein Eigentum, kann ich sie innen grün anmalen, wenn mir das gefällt. Selbiges würde ich mir bei einer gemieteten Garage verkneifen. Sicher ist es immer gut, das Gespräch zu suchen. Nur sehe ich hier die Chancen bei 0,000 irgendwas angesiedelt, das sagt mir einfach mein Bauchgefühl. Ohne eine Vorgabe von außen bewegt sich da nichts.
Gustav K. schrieb: > Sicher ist es das: Wäre die Garage mein Eigentum, kann ich sie innen > grün anmalen, wenn mir das gefällt. Selbiges würde ich mir bei einer > gemieteten Garage verkneifen. Warum? Eine gemietete Wohnung kannst Du doch auch von innen grün streichen. Bau den dämlichen Winkel ab und bewahre ihn auf, dann kannst Du bei Aufgabe der Garage den jetzigen traumhaften Zustand mühelos wieder herstellen. Ich habe im Hintergrund immer die Szenen aus "Dinner for one" vor Augen, in der Freddy Frinton etliche Male über den Kopf des Tigers springt. Kann mir gar nicht erklären, warum... :)) MfG Paul
>...das sagt mir einfach mein Bauchgefühl.
Behindert dich deine soziale Phobie eigentlich auch in anderen
Lebensbereichen?
Gustav K. schrieb: > Chancen bei 0,000 irgendwas angesiedelt, das sagt mir einfach mein > Bauchgefühl. Ohne eine Vorgabe von außen bewegt sich da nichts. Da bekomme ich Bauchweh, offensichtlich benötigst Du staatlichen Beistand - kein Selbstvertrauen?
Ok, noch einen Rat. Wer fragt, bekommt oft eine falsche Antwort. Ich würde den Winkel weg flexen und, wie oben vorgeschlagen, ein Loch im Boden stemmen und eine Metallhülse einsetzen. Ausgehend das die Vermieter schon alt sind, werden dir wohl die Erben kündigen. Die wissen nicht um den Zustand bei der Vermietung. Sollte dir der jetzige Eigentümer kündigen, weiß er evtl. nicht mehr von dem Winkel. Wenn doch, klär ihn über den Vorteil auf oder schraube vor Abnahme einen Winkel an und lass andere darüber stolpern.
Jörg P. R. schrieb: > schraube vor Abnahme einen Winkel an Aber schön mit 90 Grad... Wie man wegen so einem Schmarrn so viel Aufsehen machen kann... Über den Rost auf dem Winkel wurde kein Wort verloren...;-))
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