Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Wettbewerb zu ehemaligem Arbeitgeber


von Felix B. (felix0815)


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Hallo,

ich möchte einen Sensor auf den Markt bringen, den ich vor vielen Jahren 
bei einer Firma entwickelt habe.
Diese Firma stellt diesen Sensor aktuell nicht mehr her.
Seit über 2 Jahren arbeite ich nicht mehr bei dieser Firma.
In meinem damaligen Arbeitsvertrag gab es bzgl. Wettbewerb, Ausscheiden, 
etc. keine Klausel.

Meine Frage:
Kann ich diesen Sensor (leicht abgeändert, neue Features) ohne Probleme 
auf den Markt bringen?
Meine Erfahrungen kann ich ja nicht ausschalten - den Schaltplan habe 
ich immer noch Kopf - ansonsten hätte ich ja Berufsverbot?

Wie ist die Rechtslage - hat jemand hiermit Erfahrung?

Liebe Grüße

: Bearbeitet durch User
von wendelsberg (Gast)


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Reiner B. schrieb:
> Wie ist die Rechtslage - hat jemand hiermit Erfahrung?

Ja. Darauf spezialisierte Rechtsanwaelte.
Auf jeden Fall NICHT das Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik

wendelsberg

von René H. (Gast)


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Hat die Firma ein Patent auf den Sensor?

Grüsse,
René

von Felix B. (felix0815)


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Nein, es gibt kein Patent

von grundschüler (Gast)


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Reiner B. schrieb:
> ich möchte einen Sensor auf den Markt bringen, den ich vor vielen Jahren
> bei einer Firma entwickelt habe.

Im Falle von Streitigkeiten ist es relativ schlecht, sich mit so einer 
Aussage festzulegen. Stell dir vor, der frühere AG liest hier mit.

Besser, den Sensor ganz neu entwickeln.

von Felix B. (felix0815)


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Ich würde den Sensor aber wieder so entwickeln, weil es zu der damaligen 
Schaltung bzgl. vielen Punkten keine grossen Alternativen gibt - 
vielleicht andere OP, andere Dioden und Transistoren, Bauteile.
Aber die generelle Schaltung ist O.K.

von grundschüler (Gast)


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Felix B. schrieb:
> Aber die generelle Schaltung ist O.K.

Auch sowas solltest du hier nicht schreiben. Ob es eine Neuentwicklung 
oder eine Weiterentwicklung ist, darüber kann man immer diskutieren. 
Versuch einfach eine Neuentwicklung bzw. versuch es als Neuentwicklung 
einzutüten. Vielleicht kann man ja irgendwas noch deutlich verbessern.

von René H. (Gast)


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Felix B. schrieb:
> Nein, es gibt kein Patent

Na dann, frag Deinen Anwalt wie das rechtliche sonst ist.

Grüsse,
René

von Zocker_52 (Gast)


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> Autor: Felix B. (felix0815)
> Datum: 13.11.2017 17:14

> Ich würde den Sensor aber wieder so entwickeln

Na dann mach es doch !

Wenn du das Rad neu entwiggeln solltest wird es wohl auch wie das alte 
aussehen.

Wo ist da das Problem ?

von iaär (Gast)


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>Wo ist da das Problem ?

Rechtschreibung und Plenks.

von Felix B. (felix0815)


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Ich denke die "gg" waren Absicht...

von klausi (Gast)


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Einfach machen!
So wie es die Chinesen tun: Vollgas.
Nur so kommst du zu was.

Aber da wir hier in Europa sind, sichere dir gleich ein Patent, da ja da 
keines angemeldet wurde:

Felix B. schrieb:
> Nein, es gibt kein Patent

Lass deine Ideen in die Entwicklung trotzdem einfliessen, du willst ja 
einen Mehrwert haben.

von Bürovorsteher (Gast)


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> Kann ich diesen Sensor (leicht abgeändert, neue Features) ohne Probleme
> auf den Markt bringen?

Ja, was sonst? Als Selbständiger kommt der Momemt, wo du mindestens 
einmal über Leichen gehen musst.

von bitwurschtler (Gast)


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Felix B. schrieb:
> In meinem damaligen Arbeitsvertrag gab es bzgl. Wettbewerb, Ausscheiden,
> etc. keine Klausel.

Aber sicher gibt es dort eine Klausel das du (geistiges wie 
materielles)Eigentum des Arbeitgebers nicht einfach mitnehmen und 
weiterverwenden kannst. Und das das was du dort entwickelst Eigentum des 
AG ist. Wenn es nicht im Arbeitsvertrag, dann im BGB, AGB oder was 
anderes in dem sich (nur?) der passend ausgebildete Rechtsanwalt 
auskennt.

Um das rechtlich sauber nach zu entwickeln, müsstest du schon eine 
knallharte Clean room /Chinese Wall Entwicklung fahren:
https://en.wikipedia.org/wiki/Clean_room_design

Also keinesfalls einen Entwickler dransetzen der irgendeine Verbindung 
zum ursprünglichen Entwickler hat.

von FartSparkle (Gast)


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Felix B. schrieb:
> ich möchte einen Sensor auf den Markt bringen, den ich vor vielen Jahren
> bei einer Firma entwickelt habe.

Damit ist eigentlich schon alles gesagt: Was immer Du im Rahmen des 
Arbeitsvertrags für einen Arbeitgeber getan oder gedacht hast, gehört 
pauschal dem AG - inkl. des geistigen Eigentums.
Es sei denn, es gab anderslautende vertragliche Vereinbarungen, oder Du 
warst unabhängig im Auftrag tätig.

Generell würde ich sagen: Probier's, versuche, bei der Beschreibung der 
Features/Vorteile des Sensors vergleichbare Parallelen zur ersten Idee 
beim alten AG zu vermeiden, und richte Dich - im Erfolgsfall - auf einen 
eventellen Prozeß mit Deinem alten AG ein.

Viel Erfolg

FartSparkle

von Zocker_52 (Gast)


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> Autor: iaär (Gast)
> Datum: 13.11.2017 18:50

Quatschkopp ?

von Bürovorsteher (Gast)


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> Diese Firma stellt diesen Sensor aktuell nicht mehr her.

Hat das einen Grund, z.B. zu geringer Umsatz damit?

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