Hallo zusammen, ich denke eine gute Geschäftsidee zu haben und überlege mir ein Unternehmen zu gründen. Ich habe zwar ein Ingenieurstudium absolviert, besitze aber formal keinen Abschluss in Elektrotechnik. Die fachliche und rechtliche Seite (CE, RoHS, WEEE, LVD, Maschinenrichtlinie, Recycling u.s.w.) der Entwicklung im Elektronikbereich ist mir soweit klar - das kann man eigentlich überall nachlesen. An Erfahrung in der Schaltungsentwicklung mangelt es mir auch nicht... Die Frage ist jedoch, ob es irgendwelche Einschränkungen gibt bezüglich der Frage wer überhaupt elektronische Produkte entwickeln und in Umlauf bringen darf. Gibt es da irgendwelche rechtlichen Anforderungen an einen Fähigkeitsnachweis o.Ä.? Genau hierzu finde ich keine belastbaren Angaben. Es wäre ja paradox, dass man normalerweise nicht mal eine Steckdose als "Nichtelektriker" auswechseln darf, wohl aber ein komplexes Gerät entwickeln, testen und darüber Hinaus auch noch verkaufen dürfte... Und alles nur mit dem 'Schutz' der Konformitätsdeklaration? Wer kennt sich hier aus und kann mir evtl. sogar eine belastbare Quelle angeben?
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Normen, Normen sonst sprich mit klein Firmen über das Thema, ob Sie dich unterstützen. Ggf. für Produktion usw.. du Entwickelst dann gibst du denen natürlich paar % ab dafür bist du für deine erste Idee auf der Sicheren Seite. Grüße Peter
Peter schrieb: > Normen, Normen sonst sprich mit klein Firmen über das Thema, ob Sie dich > unterstützen. Ggf. für Produktion usw.. du Entwickelst dann gibst du > denen natürlich paar % ab dafür bist du für deine erste Idee auf der > Sicheren Seite. > > Grüße > Peter Ich würde mich wundern, wenn die reine Auslagerung der Produktion irgendetwas an der Sache ändern würde. Bestücken möchte ich ja ohnehin nicht selber. Oder habe ich das falsch verstanden?
Peter H. schrieb: > Die Frage ist jedoch, ob es irgendwelche Einschränkungen gibt bezüglich > der Frage wer überhaupt elektronische Produkte entwickeln und in Umlauf > bringen darf. Du musst geschäftsfähig sein. > Es wäre ja paradox, dass man normalerweise nicht mal eine Steckdose als > "Nichtelektriker" auswechseln darf, Wo steht das? Hast Du dazu belastbare Quellen?
Lars R. schrieb: > Peter H. schrieb: > >> Die Frage ist jedoch, ob es irgendwelche Einschränkungen gibt bezüglich >> der Frage wer überhaupt elektronische Produkte entwickeln und in Umlauf >> bringen darf. > > Du musst geschäftsfähig sein. > >> Es wäre ja paradox, dass man normalerweise nicht mal eine Steckdose als >> "Nichtelektriker" auswechseln darf, > > Wo steht das? Hast Du dazu belastbare Quellen? Na zum Beispiel hier: http://www.rheinenergie.com/media/portale/downloads_4/rheinenergie_1/marktpartner_3/installateurverzeichnis_strom_hinweise.pdf Erster Absatz ... Oder hier: https://www.ruv.de/ratgeber/bauen-wohnen/sicher-sorglos/elektroarbeiten Gut, das sind beides Quellen etwaiger Vertragspartner und ob man Bock auf einen Rechtsstreit im Schadensfall hat, ist ein anderes Thema. Es ging mit auch weniger um die Steckdose an und für sich, sondern darum, dass für Installationsarbeiten (insbesondere, wenn man sie z.B. gewerbsmässig ausführen würde) wohl eine Eintragung in das Installateurverzeichnis benötigt wird, für die Geräteentwicklung aber scheinbar nicht. Zumindest ich fände das paradox, wenn es tatsächlich so ist... Aber es wäre schade, wenn dieser Thread in DIY-Darf-ich-das-Richtung abdriften würde. Das ist ja immer ein hitzig diskutiertes Problem ...
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Peter H. schrieb: > Oder hier: > https://www.ruv.de/ratgeber/bauen-wohnen/sicher-sorglos/elektroarbeiten Da steht das nicht. > Gut, das sind beides Quellen etwaiger Vertragspartner und ob man Bock > auf einen Rechtsstreit im Schadensfall hat, ist ein anderes Thema. Eben. Das ist genau der Punkt. > Aber es wäre schade, wenn dieser Thread in DIY-Darf-ich-das-Richtung > abdriften würde. Das ist ja immer ein hitzig diskutiertes Problem ... Nicht sollen, nicht dürfen. Du hast davon angefangen, dass xy paradox wäre. Prinzipiell verboten ist es jedoch eben erst einmal nicht. Zumindest hast Du noch nichts dazu vorgelegt. Dh, da ist nichts paradox daran, dass Du Geräte verkaufen darfst aber keine Steckdosen wechseln darfst, denn Du darfst sehr wohl Steckdosen wechseln. Nun, rechtlich bist Du als Steckdosen-Installateur dran, ggf auch, wenn der Schaden nichts mit Deiner Arbeit zu tun hat. Ebenso ist es prinzipiell mit dem Verkauf von Geräten (von Ausnahmen mit besonderen Auflagen abgesehen MIL, med,..., da musst Du zusätzliche Dinge erfüllen). Ggf steckt der Steckdosen-Installateur tiefer im Schlamassel als der Geräteverkäufer, weil der Installateur sich an einer Fest-Installation zu schaffen macht bzw etwas installiert. Außerdem kann er den Beweis seiner Unschuld eventuell schwerer erbringen. Ganz grob und prinzipiell ist es aber rechtlich gleich. Beides nicht verboten.
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Peter H. schrieb: > eine Eintragung in das Installateurverzeichnis benötigt wird, > für die Geräteentwicklung aber scheinbar nicht. So ist das aber nun mal. Ich bin in einer Firma, die Systeme entwickelt, verkauft und in Betrieb nimmt. In dem Laden gibt es keinen für die Firma eingetragenen Handwerksmeister, Geschäftsführer sind ein Bänker und ein Elektronik-Ing.. Natürlich gibt es einen Mitarbeiter, der sich mit Zulassungen befasst und den Kram extern prüfen lässt - EMV, VDE ... sind also pro Gerät belegbar eingehalten. Im Außendienst gibt es nur "einfache" Facharbeiter, die aber niemals eine Netzinstallation (Steckdose) selbst durchführen würden, dafür holt man sich dann einen Meister-Fachbetrieb als Subunternehmer. Im Handelsregister B steht dann irgendwie "Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Systemen der xxxx-Technik".
Das ganze Elektroinstallationsbusiness ist in den Haenden eines Monopolverbandes. Was ueber die Komplexitaet von ein paar Draehten an einer Klemme anschrauben hinausgeht ist nicht mehr in deren Einflussbereich.
Lars R. schrieb: > Peter H. schrieb: >> Oder hier: >> https://www.ruv.de/ratgeber/bauen-wohnen/sicher-sorglos/elektroarbeiten > > Da steht das nicht. > Ja natürlich nicht! Weil es noch viel allgemeiner ist. Hier werden nur "Kleinstreparaturen" (was immer das auch sein mag) als (versicherungstechnisch) unkritisch beschrieben. Aber ja, vielleicht ist das auch nur das Wunschbild der Versicherung ... > Nicht sollen, nicht dürfen. Du hast davon angefangen, dass xy paradox > wäre. > Prinzipiell verboten ist es jedoch eben erst einmal nicht. Zumindest > hast Du noch nichts dazu vorgelegt. Dh, da ist nichts paradox daran, > dass Du Geräte verkaufen darfst aber keine Steckdosen wechseln darfst, > denn Du darfst sehr wohl Steckdosen wechseln. Da hast Du hast bestimmt recht, was den konkreten Fall des Steckdosentauschs betrifft - da habe ich mich durch die NAV eines besseren belehren lassen, falls es tatsächlich unter Instandhaltungsarbeiten fallen würde: "Mit Ausnahme des [...] gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten." ( Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/nav/__13.html ) Das bezieht sich auf den nachfolgend zitierten Satz mit der Forderung nach dem Eintrag ins Installateurverzeichnis. Für den Rest der Tätigkeiten steht da aber wirklich ganz klip und klar: "... nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. [...] Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden" ( Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/nav/__13.html ) Das ist immerhin eine Verordnung. Für mich als Nichtjurist liesst sich das eigentlich sehr eindeutig. Aber eben ... die Juristen ... Für mich gibt es das Paradox daher im Prinzip noch immer: Auch Bei vergleichsweise einfachen Installationsarbeiten bedarf es einem Eintrag ins Installateurverzeichnis (und damit einhergehend einem Fähigkeitsnachweis), der Bau auch von komplexen elektrischen Geräten hingegen scheinbar eben nicht.
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Naja. Das mag ja alles sein, aber was ist nun der springende Punkt? Willst Du keine Elektronikentwicklung machen weil und solange dieses "Paradox" besteht oder dürfen wir trotzdem damit rechnen, Deine Produkte kaufen zu können. Sag vielleicht mal Bescheid, falls es interessiert.
Theor schrieb: > Naja. Das mag ja alles sein, aber was ist nun der springende Punkt? > > Willst Du keine Elektronikentwicklung machen weil und solange dieses > "Paradox" besteht oder dürfen wir trotzdem damit rechnen, Deine Produkte > kaufen zu können. > > Sag vielleicht mal Bescheid, falls es interessiert. Nun der springende Punkt ist nach wie vor die Frage ob es für die Geräteentwicklung wirklich keinen weiteren Fähigkeitsnachweis braucht. Das Paradoxon war eher der Auslöser meiner Frage. Das war so ein typischer "kann doch eigentlich nicht so sein"-Moment. Der Post zuvor war nur nötig, da manche Leute lieber an den Details einer Frage herumbohren, anstatt die eigentlich klar ersichtliche Fragestellung zu beantworten. Vielleicht helfen da ja ein paar Quellenangaben ... Dankbar bin ich aber auch für solche Beiträge! Diskurs ist immer gut und man lernt immer was dazu. Eigentlich gehofft hatte ich auf eine Antwort wie: Hey klar, kannst Du machen, steht hier ###QUELLE Ich glaube euch SELBSTVERSTÄNDLICH natürlich auch ohne Quelle aber kann ich mich später halt nur schlecht darauf berufen :-)
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Ja. man kann elektrische Geraete machen wie man will. Irgendwann muss man allerdings gewisse Vorschriften einhalten. Die haengen dann von der Anwendung ab. Also lass mal hoeren worum's denn geht.
Peter H. schrieb: > Der Post zuvor > war nur nötig, da manche Leute lieber an den Details einer Frage > herumbohren, anstatt die eigentlich klar ersichtliche Fragestellung zu > beantworten. Vielleicht helfen da ja ein paar Quellenangaben ... Dankbar > bin ich aber auch für solche Beiträge! Diskurs ist immer gut und man > lernt immer was dazu. Lass es mich so probieren: Das von Dir Zitierte bezieht sich auf einen Netzanschluss. Der Gesetzgeber sieht hier wohl, ggf auf Lobbyistenwirken hin, einen Schutzbedarf für das "Allgemeingut" "verfügbare Stromversorgung". Ohne Netzanschluss (und trotzdem mit 230V) trifft die Verordnung nicht zu. Wenn Du Medizin verkaufst, dann musst Du diese zulassen. Gleiches gilt für anderes. Die Steckdose neu zu setzen (es sei hier angenommen, dass dies in einer Art und Weise geschieht, die von der Verordnung betroffen ist), ist nicht deshalb untersagt, weil es etwas mit Elektrik zu tun hat, sondern aus anderen Gründen. Deshalb darfst Du auch Deine elektrischen Geräte prinzipiell verkaufen (unter Einhaltung aller Vorschriften). Es sei denn, Du berührst eben einen Bereich, der von irgendwelchen Verordnungen aus irgendwelchen Gründen weiteres von Dir verlangt.
Peter H. schrieb: > Theor schrieb: >> Naja. ... > > Nun der springende Punkt ist nach wie vor ... Nun gut. Das ist Dir aber schon vor einiger Zeit beantwortet worden, dass es sich nicht um ein Paradox handelt bzw. um zwei Tatsachen, die nur Du als widersprüchlich ansiehst; wenn auch nicht in unvernünftiger Weise sondern nur im Gegensatz zur Realität. Daraus ergibt sich ohne weiteres, dass Du darfst, was Du vorhast. Wenn Du studiert hast, dann bist Du etwa um die 20 Jahre alt und hast vielleicht schon bemerkt, dass es bestimmte Berufsgruppen gibt, für die in Gesetzen und Verordnungen positiv festgeschrieben ist, was ihre Angehörigen dürfen. Es gibt eben andere, für die das nicht festgeschrieben ist. Dazu gehören nun einmal auch Elektronikentwickler. In diesem Bereich sind Produkteigenschaften festgelegt. Woran man sich hier nun ein wenig hochzieht, - es ist halt Samstagabend -, ist die Tatsache, dass Du das nicht weißt. Naja. Der Unterhaltungswert ist zugegeben begrenzt und wird sich nicht auf Dich erstrecken. Aber das solltest Du einfach ignorieren. Viel Erfolg noch.
Peter H. schrieb: > Die Frage ist jedoch, ob es irgendwelche Einschränkungen gibt bezüglich > der Frage wer überhaupt elektronische Produkte entwickeln und in Umlauf > bringen darf. Naja, wenn man nur mit einem Diplom oder einem vergleichbaren formalen deutschen Befähigungsnachweis Elektrogeräte entwickeln und in Verkehr bringen dürfte dann wären Namen wie Samsung, Apple, Sony etc. hier wohl völlig unbekannt. ;-)
Theor schrieb: > vielleicht schon bemerkt, dass es bestimmte Berufsgruppen gibt, für die > in Gesetzen und Verordnungen positiv festgeschrieben ist, was ihre > Angehörigen dürfen. Es gibt eben andere, für die das *nicht* > festgeschrieben ist. Dazu gehören nun einmal auch Elektronikentwickler. > In diesem Bereich sind Produkteigenschaften festgelegt. Super - eigentlich exakt wie ich mir eine Antwort erhofft hatte. Sachlich, belegbar und zielführend. Herzlichen Dank!
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