Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Geräteentwicklung und Verkauf


von Peter H. (hornbach)


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Hallo zusammen,

ich denke eine gute Geschäftsidee zu haben und überlege mir ein 
Unternehmen zu gründen. Ich habe zwar ein Ingenieurstudium absolviert, 
besitze aber formal keinen Abschluss in Elektrotechnik. Die fachliche 
und rechtliche Seite (CE, RoHS, WEEE, LVD, Maschinenrichtlinie, 
Recycling u.s.w.) der Entwicklung im Elektronikbereich ist mir soweit 
klar - das kann man eigentlich überall nachlesen. An Erfahrung in der 
Schaltungsentwicklung mangelt es mir auch nicht...

Die Frage ist jedoch, ob es irgendwelche Einschränkungen gibt bezüglich 
der Frage wer überhaupt elektronische Produkte entwickeln und in Umlauf 
bringen darf. Gibt es da irgendwelche rechtlichen Anforderungen an einen 
Fähigkeitsnachweis o.Ä.? Genau hierzu finde ich keine belastbaren 
Angaben.

Es wäre ja paradox, dass man normalerweise nicht mal eine Steckdose als 
"Nichtelektriker" auswechseln darf, wohl aber ein komplexes Gerät 
entwickeln, testen und darüber Hinaus auch noch verkaufen dürfte... Und 
alles nur mit dem 'Schutz' der Konformitätsdeklaration?

Wer kennt sich hier aus und kann mir evtl. sogar eine belastbare Quelle 
angeben?

: Bearbeitet durch User
von Peter (Gast)


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Normen, Normen sonst sprich mit klein Firmen über das Thema, ob Sie dich 
unterstützen. Ggf. für Produktion usw.. du Entwickelst dann gibst du 
denen natürlich paar % ab dafür bist du für deine erste Idee auf der 
Sicheren Seite.

Grüße
Peter

von Peter H. (hornbach)


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Peter schrieb:
> Normen, Normen sonst sprich mit klein Firmen über das Thema, ob Sie dich
> unterstützen. Ggf. für Produktion usw.. du Entwickelst dann gibst du
> denen natürlich paar % ab dafür bist du für deine erste Idee auf der
> Sicheren Seite.
>
> Grüße
> Peter

Ich würde mich wundern, wenn die reine Auslagerung der Produktion 
irgendetwas an der Sache ändern würde. Bestücken möchte ich ja ohnehin 
nicht selber. Oder habe ich das falsch verstanden?

von Lars R. (lrs)


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Peter H. schrieb:

> Die Frage ist jedoch, ob es irgendwelche Einschränkungen gibt bezüglich
> der Frage wer überhaupt elektronische Produkte entwickeln und in Umlauf
> bringen darf.

Du musst geschäftsfähig sein.

> Es wäre ja paradox, dass man normalerweise nicht mal eine Steckdose als
> "Nichtelektriker" auswechseln darf,

Wo steht das? Hast Du dazu belastbare Quellen?

von Peter H. (hornbach)


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Lars R. schrieb:
> Peter H. schrieb:
>
>> Die Frage ist jedoch, ob es irgendwelche Einschränkungen gibt bezüglich
>> der Frage wer überhaupt elektronische Produkte entwickeln und in Umlauf
>> bringen darf.
>
> Du musst geschäftsfähig sein.
>
>> Es wäre ja paradox, dass man normalerweise nicht mal eine Steckdose als
>> "Nichtelektriker" auswechseln darf,
>
> Wo steht das? Hast Du dazu belastbare Quellen?

Na zum Beispiel hier:
http://www.rheinenergie.com/media/portale/downloads_4/rheinenergie_1/marktpartner_3/installateurverzeichnis_strom_hinweise.pdf
Erster Absatz ...

Oder hier:
https://www.ruv.de/ratgeber/bauen-wohnen/sicher-sorglos/elektroarbeiten

Gut, das sind beides Quellen etwaiger Vertragspartner und ob man Bock 
auf einen Rechtsstreit im Schadensfall hat, ist ein anderes Thema.

Es ging mit auch weniger um die Steckdose an und für sich, sondern 
darum, dass für Installationsarbeiten (insbesondere, wenn man sie z.B. 
gewerbsmässig ausführen würde) wohl eine Eintragung in das 
Installateurverzeichnis benötigt wird, für die Geräteentwicklung aber 
scheinbar nicht. Zumindest ich fände das paradox, wenn es tatsächlich so 
ist...

Aber es wäre schade, wenn dieser Thread in DIY-Darf-ich-das-Richtung 
abdriften würde. Das ist ja immer ein hitzig diskutiertes Problem ...

: Bearbeitet durch User
von Lars R. (lrs)


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Peter H. schrieb:
> Oder hier:
> https://www.ruv.de/ratgeber/bauen-wohnen/sicher-sorglos/elektroarbeiten

Da steht das nicht.

> Gut, das sind beides Quellen etwaiger Vertragspartner und ob man Bock
> auf einen Rechtsstreit im Schadensfall hat, ist ein anderes Thema.

Eben. Das ist genau der Punkt.

> Aber es wäre schade, wenn dieser Thread in DIY-Darf-ich-das-Richtung
> abdriften würde. Das ist ja immer ein hitzig diskutiertes Problem ...

Nicht sollen, nicht dürfen. Du hast davon angefangen, dass xy paradox 
wäre.
Prinzipiell verboten ist es jedoch eben erst einmal nicht. Zumindest 
hast Du noch nichts dazu vorgelegt. Dh, da ist nichts paradox daran, 
dass Du Geräte verkaufen darfst aber keine Steckdosen wechseln darfst, 
denn Du darfst sehr wohl Steckdosen wechseln.

Nun, rechtlich bist Du als Steckdosen-Installateur dran, ggf auch, wenn 
der Schaden nichts mit Deiner Arbeit zu tun hat. Ebenso ist es 
prinzipiell mit dem Verkauf von Geräten (von Ausnahmen mit besonderen 
Auflagen abgesehen MIL, med,..., da musst Du zusätzliche Dinge 
erfüllen).

Ggf steckt der Steckdosen-Installateur tiefer im Schlamassel als der 
Geräteverkäufer, weil der Installateur sich an einer Fest-Installation 
zu schaffen macht bzw etwas installiert. Außerdem kann er den Beweis 
seiner Unschuld eventuell schwerer erbringen. Ganz grob und prinzipiell 
ist es aber rechtlich gleich. Beides nicht verboten.

: Bearbeitet durch User
von Manfred (Gast)


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Peter H. schrieb:
> eine Eintragung in das Installateurverzeichnis benötigt wird,
> für die Geräteentwicklung aber scheinbar nicht.

So ist das aber nun mal. Ich bin in einer Firma, die Systeme entwickelt, 
verkauft und in Betrieb nimmt. In dem Laden gibt es keinen für die Firma 
eingetragenen Handwerksmeister, Geschäftsführer sind ein Bänker und ein 
Elektronik-Ing..

Natürlich gibt es einen Mitarbeiter, der sich mit Zulassungen befasst 
und den Kram extern prüfen lässt - EMV, VDE ... sind also pro Gerät 
belegbar eingehalten.

Im Außendienst gibt es nur "einfache" Facharbeiter, die aber niemals 
eine Netzinstallation (Steckdose) selbst durchführen würden, dafür holt 
man sich dann einen Meister-Fachbetrieb als Subunternehmer.

Im Handelsregister B steht dann irgendwie "Entwicklung, Herstellung und 
Vertrieb von Systemen der xxxx-Technik".

von Hui Nei (Gast)


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Das ganze Elektroinstallationsbusiness ist in den Haenden eines 
Monopolverbandes. Was ueber die Komplexitaet von ein paar Draehten an 
einer Klemme anschrauben hinausgeht ist nicht mehr in deren 
Einflussbereich.

von Peter H. (hornbach)


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Lars R. schrieb:
> Peter H. schrieb:
>> Oder hier:
>> https://www.ruv.de/ratgeber/bauen-wohnen/sicher-sorglos/elektroarbeiten
>
> Da steht das nicht.
>
Ja natürlich nicht! Weil es noch viel allgemeiner ist. Hier werden nur 
"Kleinstreparaturen" (was immer das auch sein mag) als 
(versicherungstechnisch) unkritisch beschrieben. Aber ja, vielleicht ist 
das auch nur das Wunschbild der Versicherung ...

> Nicht sollen, nicht dürfen. Du hast davon angefangen, dass xy paradox
> wäre.
> Prinzipiell verboten ist es jedoch eben erst einmal nicht. Zumindest
> hast Du noch nichts dazu vorgelegt. Dh, da ist nichts paradox daran,
> dass Du Geräte verkaufen darfst aber keine Steckdosen wechseln darfst,
> denn Du darfst sehr wohl Steckdosen wechseln.

Da hast Du hast bestimmt recht, was den konkreten Fall des 
Steckdosentauschs betrifft - da habe ich mich durch die NAV eines 
besseren belehren lassen, falls es tatsächlich unter 
Instandhaltungsarbeiten fallen würde:

"Mit Ausnahme des [...] gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten." 
( Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/nav/__13.html ) Das bezieht 
sich auf den nachfolgend zitierten Satz mit der Forderung nach dem 
Eintrag ins Installateurverzeichnis.

Für den Rest der Tätigkeiten steht da aber wirklich ganz klip und klar:
"... nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, 
erweitert, geändert und instand gehalten werden. [...] Die Arbeiten 
dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein 
Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes 
Installationsunternehmen durchgeführt werden"
( Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/nav/__13.html )

Das ist immerhin eine Verordnung. Für mich als Nichtjurist liesst sich 
das eigentlich sehr eindeutig. Aber eben ... die Juristen ...

Für mich gibt es das Paradox daher im Prinzip noch immer: Auch Bei 
vergleichsweise einfachen Installationsarbeiten bedarf es einem Eintrag 
ins Installateurverzeichnis (und damit einhergehend einem 
Fähigkeitsnachweis), der Bau auch von komplexen elektrischen Geräten 
hingegen scheinbar eben nicht.

: Bearbeitet durch User
von Theor (Gast)


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Naja. Das mag ja alles sein, aber was ist nun der springende Punkt?

Willst Du keine Elektronikentwicklung machen weil und solange dieses 
"Paradox" besteht oder dürfen wir trotzdem damit rechnen, Deine Produkte 
kaufen zu können.

Sag vielleicht mal Bescheid, falls es interessiert.

von Peter H. (hornbach)


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Theor schrieb:
> Naja. Das mag ja alles sein, aber was ist nun der springende Punkt?
>
> Willst Du keine Elektronikentwicklung machen weil und solange dieses
> "Paradox" besteht oder dürfen wir trotzdem damit rechnen, Deine Produkte
> kaufen zu können.
>
> Sag vielleicht mal Bescheid, falls es interessiert.

Nun der springende Punkt ist nach wie vor die Frage ob es für die 
Geräteentwicklung wirklich keinen weiteren Fähigkeitsnachweis braucht. 
Das Paradoxon war eher der Auslöser meiner Frage. Das war so ein 
typischer "kann doch eigentlich nicht so sein"-Moment. Der Post zuvor 
war nur nötig, da manche Leute lieber an den Details einer Frage 
herumbohren, anstatt die eigentlich klar ersichtliche Fragestellung zu 
beantworten. Vielleicht helfen da ja ein paar Quellenangaben ... Dankbar 
bin ich aber auch für solche Beiträge! Diskurs ist immer gut und man 
lernt immer was dazu.

Eigentlich gehofft hatte ich auf eine Antwort wie: Hey klar, kannst Du 
machen, steht hier ###QUELLE

Ich glaube euch SELBSTVERSTÄNDLICH natürlich auch ohne Quelle aber kann 
ich mich später halt nur schlecht darauf berufen :-)

: Bearbeitet durch User
von Hui Nei (Gast)


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Ja. man kann elektrische Geraete machen wie man will. Irgendwann muss 
man allerdings gewisse Vorschriften einhalten. Die haengen dann von der 
Anwendung ab.

Also lass mal hoeren worum's denn geht.

von Lars R. (lrs)


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Peter H. schrieb:
> Der Post zuvor
> war nur nötig, da manche Leute lieber an den Details einer Frage
> herumbohren, anstatt die eigentlich klar ersichtliche Fragestellung zu
> beantworten. Vielleicht helfen da ja ein paar Quellenangaben ... Dankbar
> bin ich aber auch für solche Beiträge! Diskurs ist immer gut und man
> lernt immer was dazu.

Lass es mich so probieren:
Das von Dir Zitierte bezieht sich auf einen Netzanschluss. Der 
Gesetzgeber sieht hier wohl, ggf auf Lobbyistenwirken hin, einen 
Schutzbedarf für das "Allgemeingut" "verfügbare Stromversorgung". Ohne 
Netzanschluss (und trotzdem mit 230V) trifft die Verordnung nicht zu.

Wenn Du Medizin verkaufst, dann musst Du diese zulassen. Gleiches gilt 
für anderes. Die Steckdose neu zu setzen (es sei hier angenommen, dass 
dies in einer Art und Weise geschieht, die von der Verordnung betroffen 
ist), ist nicht deshalb untersagt, weil es etwas mit Elektrik zu tun 
hat, sondern aus anderen Gründen.

Deshalb darfst Du auch Deine elektrischen Geräte prinzipiell verkaufen 
(unter Einhaltung aller Vorschriften). Es sei denn, Du berührst eben 
einen Bereich, der von irgendwelchen Verordnungen aus irgendwelchen 
Gründen weiteres von Dir verlangt.

von Theor (Gast)


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Peter H. schrieb:
> Theor schrieb:
>> Naja. ...
>
> Nun der springende Punkt ist nach wie vor ...

Nun gut. Das ist Dir aber schon vor einiger Zeit beantwortet worden, 
dass es sich nicht um ein Paradox handelt bzw. um zwei Tatsachen, die 
nur Du als widersprüchlich ansiehst; wenn auch nicht in unvernünftiger 
Weise sondern nur im Gegensatz zur Realität. Daraus ergibt sich ohne 
weiteres, dass Du darfst, was Du vorhast.

Wenn Du studiert hast, dann bist Du etwa um die 20 Jahre alt und hast 
vielleicht schon bemerkt, dass es bestimmte Berufsgruppen gibt, für die 
in Gesetzen und Verordnungen positiv festgeschrieben ist, was ihre 
Angehörigen dürfen. Es gibt eben andere, für die das nicht 
festgeschrieben ist. Dazu gehören nun einmal auch Elektronikentwickler. 
In diesem Bereich sind Produkteigenschaften festgelegt.

Woran man sich hier nun ein wenig hochzieht, - es ist halt Samstagabend 
-, ist die Tatsache, dass Du das nicht weißt. Naja. Der 
Unterhaltungswert ist zugegeben begrenzt und wird sich nicht auf Dich 
erstrecken. Aber das solltest Du einfach ignorieren.

Viel Erfolg noch.

von Besucher (Gast)


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Peter H. schrieb:
> Die Frage ist jedoch, ob es irgendwelche Einschränkungen gibt bezüglich
> der Frage wer überhaupt elektronische Produkte entwickeln und in Umlauf
> bringen darf.
Naja, wenn man nur mit einem Diplom oder einem vergleichbaren formalen 
deutschen Befähigungsnachweis Elektrogeräte entwickeln und in Verkehr 
bringen dürfte dann wären Namen wie Samsung, Apple, Sony etc. hier wohl 
völlig unbekannt. ;-)

von Peter H. (hornbach)


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Theor schrieb:
> vielleicht schon bemerkt, dass es bestimmte Berufsgruppen gibt, für die
> in Gesetzen und Verordnungen positiv festgeschrieben ist, was ihre
> Angehörigen dürfen. Es gibt eben andere, für die das *nicht*
> festgeschrieben ist. Dazu gehören nun einmal auch Elektronikentwickler.
> In diesem Bereich sind Produkteigenschaften festgelegt.

Super - eigentlich exakt wie ich mir eine Antwort erhofft hatte. 
Sachlich, belegbar und zielführend.

Herzlichen Dank!

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