Hallo Leute, nach einer langen Diskussion über obiges Thema, versuche ich es hier um Klarheit zu erlangen: Wie der Betreff schon vermuten lässt würde ich gerne wissen, ob man als (werdender) VATER (nicht MUTTER) VERPFLICHTET IST, seinen Arbeitgeber darüber zu informieren? Es soll keine Sonderleistung wie Vaterschaftsurlaub o.ä. oder zusätzliche finanzielle Leistungen vom Arbeitgeber im Bezug auf das Vaterwerden/Vatersein in Anspruch genommen werden. Konkret formuliert: Muss der AG wissen, dass ich Kinder habe? Wie ist die Rechtslage? Danke!
Haste Angst, Du mußt einen ausgeben? Mal im Ernst, spätestens wenn "auf der Lohnsteuerkarte" (ja, ist ja heute alles elektronisch) der Kinderfreibetrag auftaucht, fällt es eh auf.
Realist schrieb: > Haste Angst, Du mußt einen ausgeben? > > Mal im Ernst, spätestens wenn "auf der Lohnsteuerkarte" (ja, ist ja > heute alles elektronisch) der Kinderfreibetrag auftaucht, fällt es eh > auf. Ist blos die Frage, ob die Personalabteilung diese Info wegen Datenschutz intern ausposaunen darf.
>Kinderfreibetrag
Wenn er diesen nicht braucht bzw. wahrnehmen will? Wenn derjenige also
genau so "weiterarbeiten möchte" als hätte er kein Kind?
Anton schrieb: > Wenn er diesen nicht braucht bzw. wahrnehmen will? Wenn derjenige also > genau so "weiterarbeiten möchte" als hätte er kein Kind? -> Babyklappe. Sorry, entweder Kind oder nicht Kind. Alles andere ist doch dezent absurd.
Anton schrieb: >>Kinderfreibetrag > > Wenn er diesen nicht braucht bzw. wahrnehmen will? Wenn derjenige also > genau so "weiterarbeiten möchte" als hätte er kein Kind? *Dann verdient er eindeutig ZU VIEL und hat das bischen Freibetrag nicht nötig!* :-P Aber es wird auffallen, wenn auch Papa alle paar Wochen mal mit dem Spross zum Arzt muss und dafür freinimmt, obwohl er doch selbst (evtl. sogar laut Betriebsarzt) kerngesund ist...
>Sorry, entweder Kind oder nicht Kind. Alles andere ist doch dezent >absurd. Es geht hier um die Rechtslage und nicht um deine subjektive Meinung.
Anton schrieb: > Es geht hier um die Rechtslage und nicht um deine subjektive Meinung. Da hier in Deutschland jeder Spleen seine Chance hat, als diskrimimimiminierte Mimimiminderheit anerkannt zu werden, kannst Du bestimmt vor dem Bundesverfassungsgericht genau dafür eine Ausnahme einklagen. Blöd nur, daß das nur für die, die nach Dir kommen, was nützt, weil Du dann bekannt bist.
Anton schrieb: > nach einer langen Diskussion über obiges Thema, versuche ich es hier um > Klarheit zu erlangen: Klarheit gibst hier net, nur Meinungen und Idee bei denen manchmal ein Klarer die Vaterschaft hat ;-) > Muss der AG wissen, dass ich Kinder habe? Frag nen Anwalt. Oder die Lohnbuchhaltung, wenn da nen Kinderfreibetrag auf der LSK gelten machen willst lässt de quasi vor denen in Sachen Vaterschaft die Hose runter ... Oder wenn wegen micht geleister Alimente dein Gehalt gepfändet wird ... Oder schau in andere Foren, auch da wird man Vater. Nicht nur die die wissen mit ihrem Lötkolben produktiv umzugehen... https://www.eltern.de/foren/schwangerschaftsguide/294418-werdender-vater-informationspflicht-beim-arbeitgeber.html https://www.gutefrage.net/frage/muss-ich-meinen-arbeitgeber-ueber-vaterschaft-informieren http://www.parents.at/forum/showthread.php?t=605759 https://www.bmfsfj.de/blob/95324/f9d34122fdba0c97bbd4ce9c4a27ab11/so-sag-ich-s-meinen-vorgesetzten-data.pdf
Mike B. schrieb: > Anton schrieb: >>>Kinderfreibetrag >> >> Wenn er diesen nicht braucht bzw. wahrnehmen will? Wenn derjenige also >> genau so "weiterarbeiten möchte" als hätte er kein Kind? > > *Dann verdient er eindeutig ZU VIEL und hat das bischen Freibetrag nicht > nötig!* :-P Der "Kinderfreibetrag" mindert die Steuern im Abzugsverfahren des AG eh nicht, lediglich für Solidaritätszuschlags und Kirchensteuer braucht man den auf der Steuerkarte. Das gibt dann nur wenige Euro mehr Netto im Monat...
Nicht mal der Vater muss über seien Vaterschaft informiert werden. Das liegt in der Hand der Mutter ob sie das will.
Beitrag #5233538 wurde von einem Moderator gelöscht.
In der Pflegeversicherung zahlt man weniger, wenn man Kinder hat. Das ist gegenüber dem Arbeitgeber z.B. durch eine Geburtsurkunde nachzuweisen.
Anton schrieb: > Es geht hier um die Rechtslage und nicht um deine subjektive Meinung. Dann solltest Du auch in entsprechenden Foren oder, noch besser, jemanden fragen, der sich damit auskennt (Rechtsanwalt). Ein ELEKTRONIKforum ist da definitiv die falsche Stelle.
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Mike B. schrieb: > Ist blos die Frage, ob die Personalabteilung diese Info wegen > Datenschutz intern ausposaunen darf. Pfändungen darf sie nicht herausposauen, so wußten bei uns noch nichteinmal die Führungskräfte über die Privatinsolvenz eines Kollegen Bescheid. Ausgelöst wurde diese aufgrund seiner vorherigen vierjährigen Selbständigkeit, wobei er selbst sich als einzigen Mitarbeiter anpries, der 'unternehmerisches Denken' besitze.... Realist schrieb: > Sorry, entweder Kind oder nicht Kind. Alles andere ist doch dezent > absurd. Sollte man meinen, aber besagter Mitarbeiter hatte uns Kollegen auch nix von seiner erneuten Vaterschaft erzählt. Das bekamen wir zufällig mit, als er am Telefon einem Vertriebler eines anderen Unternehmens davon erzählte. Fazit: Es gibt Menschen, von denen man sich nicht vorstellen kann, das es sie gibt.
Weshalb sollte man ein Kind nicht verheimlichen duerfen solange man den Pflichten nachkommt ? Vielleicht weiss seine Neue nichts davon ?
Markus schrieb: > wobei er selbst sich als einzigen Mitarbeiter anpries, > der 'unternehmerisches Denken' besitze Hatte er doch. Erst möglicht umfassend absahnen, dann den Betrieb bankrott gehen lassen. Wer weiss schon wo er sonst noch ein Konto oder eine Stiftung hat.
Mike B. schrieb: > Ist blos die Frage, ob die Personalabteilung diese Info wegen > Datenschutz intern ausposaunen darf. Wo siehts Du hier den Unterschied zum AG? Willst du jetzt behaupte die Personalabteilung darf die Infos ihrem Chef nicht mitteilen? Anton schrieb: > Es geht hier um die Rechtslage und nicht um deine subjektive Meinung. Falsches Forum. Hier gibts nur die Meinung der Community. Markus schrieb: > Pfändungen darf sie nicht herausposauen, Hier gehts um den AG, nicht um die Kollegen.
Sabberalot W. schrieb: > Weshalb sollte man ein Kind nicht verheimlichen duerfen solange > man den Pflichten nachkommt ? Vielleicht weiss seine Neue nichts davon ? Wahrscheinlicher ist, dass seine Alte nichts davon weiss und nie wissen soll auch nicht über die Firma und er glaubt die gesetzlich verpflichtende Unterhaltszahlung an sein neues uneheliches Kind schon irgendwie abzweigen zu können ohne dass sie was davon merkt, und verzichtet auf die steuerliche Anrechenbarkeit dieser Zahlungen denn die Steuerklärung kennt sie natürlich auch. Was Leute nicht alles tun um ihre Lügengebäude aufrecht zu erhalten.
Steffen R. schrieb: > Mike B. schrieb: >> Ist blos die Frage, ob die Personalabteilung diese Info wegen >> Datenschutz intern ausposaunen darf. > > Wo siehts Du hier den Unterschied zum AG? Willst du jetzt behaupte die > Personalabteilung darf die Infos ihrem Chef nicht mitteilen? Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) § 28 Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke (1) Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig 1. ... 2. soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt, ... ab hier fragen wir die Rechtsanwälte... anderswo...
MaWin schrieb: > Wahrscheinlicher ist, dass seine Alte nichts davon weiss und nie wissen > soll auch nicht über die Firma und er glaubt die gesetzlich > verpflichtende Unterhaltszahlung an sein neues uneheliches Kind schon > irgendwie abzweigen zu können ohne dass sie was davon merkt, und > verzichtet auf die steuerliche Anrechenbarkeit dieser Zahlungen denn die > Steuerklärung kennt sie natürlich auch. Nicht wirklich Verzicht; Eine Scheidung kommt ihn deutlich teurer (ungünstige Steuerklasse, Scheidungskosten, Unterhalt für die künftige Ex) >Was Leute nicht alles tun um ihre Lügengebäude aufrecht zu erhalten. Oder er will seine Alte bei der Testamentseröffnung mal so richtig überraschen. }:^) Oder sich selbst vor Enterbung resp. Entzug des Pflichtteil schützen, da „Ehrloser, sittenwidriger Lebenswandel“ ausreicht um als Sohn komplett leer auszugehen. Alkoholismus, Glücksspiel oder ein Seitensprung reichen als Gründe aus.)
Ordner schrieb: > Oder sich selbst vor Enterbung resp. Entzug des Pflichtteil schützen, da > „Ehrloser, sittenwidriger Lebenswandel“ ausreicht um als Sohn komplett > leer auszugehen. Alkoholismus, Glücksspiel oder ein Seitensprung reichen > als Gründe aus.) Du kennst Dich ja richtig gut aus. Das Leben ist ein harter Lehrmeister, was? :)) Paul
Paul B. schrieb: > Du kennst Dich ja richtig gut aus. Das Leben ist ein harter Lehrmeister, > was? > :)) Lernen ist Beobachten, man kann auch gut aus den Fehlern anderer lernen. Denen spendiert man auch gerne ein Bier, damit die einem Zuhörer ihre Leidensgeschichte als lehrreiches Beispiel vorheulen. So sind Looser als abschreckendes Exampel noch zu etwas nütze }:-)
>Oder sich selbst vor Enterbung resp. Entzug des Pflichtteil schützen, da >„Ehrloser, sittenwidriger Lebenswandel“ ausreicht um als Sohn komplett >leer auszugehen. Alkoholismus, Glücksspiel oder ein Seitensprung reichen >als Gründe aus.) Du solltest deine falschen Kenntnisse schleunigst aktualisieren und keinen Unfug verbreiten: Die Enterbung wegen ehrlosem und unsittlichen Lebenswandel istbei der Erbrecht-Reform zum 01.01.2010 ersatzlos gestrichen worden. http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/enterbung/enterbung_01.html
Ordner schrieb: > Denen spendiert man auch gerne ein Bier, damit die einem Zuhörer ihre > Leidensgeschichte als lehrreiches Beispiel vorheulen. Ich ahnte schon, daß Du einen tadellosen Charakter hast. Jeetzt habe ich Gewissheit. Paul
Paul B. schrieb: > Ordner schrieb: >> Denen spendiert man auch gerne ein Bier, damit die einem Zuhörer ihre >> Leidensgeschichte als lehrreiches Beispiel vorheulen. > > Ich ahnte schon, daß Du einen tadellosen Charakter hast. Jeetzt habe ich > Gewissheit. Um meinen Ruf als tadellose Charakter zu erhalten, muss sich diese Lobhudelei natürlich sofort als völlig übertrieben und absolut unnötig zurückweisen. Genauso wie das scheinheilige Bemühen mir Vielweiberei und Ehebruch zu unterstellen. Unter einem anderen Pseudonym als Paul B. schrieb jemand: > Die Enterbung wegen ehrlosem und unsittlichen Lebenswandel ist bei der > Erbrecht-Reform zum 01.01.2010 ersatzlos gestrichen worden. Ersatzlos stimmt wohl nicht ganz, es gibt immer Situationen bei denen man den Erbanspruch verliert: -rechtskräftig wegen einer Vorsatztat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt sein muss -Schwere Vergehen gegenüber dem Erblasser oder ihm nahestehende Personen Aussereheliches Heldenzeugen zählt wohl nicht darunter, außer es sind die Voraussetzungen für §177 StGB erfüllt.
Ordner schrieb: > Unter einem anderen Pseudonym als Paul B. schrieb jemand:... Na, na! Das tat Paul B. nicht. Kannst ja die freundlichen Moderatoren diesbezüglich zu Rate ziehen. Paul
Mike B. schrieb: > soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen... wenn solche Gummiparagraphen schon zitiert werden, kann man seiner Fantasie freien Lauf lassen.
Paul B. schrieb: > Ordner schrieb: >> Unter einem anderen Pseudonym als Paul B. schrieb jemand:... > > Na, na! Das tat Paul B. nicht. Kannst ja die freundlichen Moderatoren > diesbezüglich zu Rate ziehen. Moderatoren sind meines Wissens nicht für Rat zuständig, sondern eher das der Rat andere nicht im Gelabber Unwissender untergeht. Und ich hab ja auch nicht ausdrücken wollen, daß der der Paul B. als Pseudonym benutzt auch die selbe Person sei die ein anderes Pseudonym als Paul B. benutzt, sondern nur das beide Zitate nicht unter dem selben Pseudonym geschrieben worden. Da achten manche von den Kleinen ganz wie Spitz drauf: Beitrag "Re: Niedriges Einstiegsgehalt. Auswirkungen?"
Ordner schrieb: > Und ich hab ja auch nicht ausdrücken wollen, daß der der Paul B. als > Pseudonym benutzt auch die selbe Person sei die ein anderes Pseudonym > als Paul B. benutzt, sondern nur das beide Zitate nicht unter dem selben > Pseudonym geschrieben worden. Da kann ich nur noch Nena zitieren: "Ich bin total verwirrt, ich werd' verrückt, wenn's heut' passiert..." ;-) Paul
Chris D. schrieb: > Dann solltest Du auch in entsprechenden Foren oder, noch besser, > jemanden fragen, der sich damit auskennt (Rechtsanwalt). auch Anwälte geben nur (mehr oder weniger fundierte) Meinungen wieder, was Recht ist spricht ein Richter oder mehrere. Anwälte fragen ist Geld verbrennen, 2 Anwälte 3 Meinungen.
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Paul B. schrieb: > Da kann ich nur noch Nena zitieren: > > "Ich bin total verwirrt, > ich werd' verrückt, wenn's heut' passiert..." > ;-) Da zitier ich mit: "Wenn du sie nicht überzeugen kannst, verwirr' sie" - Harry S Truman zugeschrieben. http://www.quotez.net/german/harry_s._truman.htm ;-)
>Ersatzlos stimmt wohl nicht ganz Doch das stimmt ganz und gar. Einfach den Link lesen. Der ist von Juristen verfasst. >-rechtskräftig wegen einer Vorsatztat zu einer Freiheitsstrafe von >mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt sein muss >-Schwere Vergehen gegenüber dem Erblasser oder ihm nahestehende Personen Es geht um deinen ehrlosen und sittlichen Lebenswandel resp. Seitensprung und Glücksspiel. Auch wenn es dir schwerfällt, das zuzugeben: Deine Aussage war und ist definitiv falsch.
Cerberus schrieb: > Mike B. schrieb: >> soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen... > > wenn solche Gummiparagraphen schon zitiert werden, > kann man seiner Fantasie freien Lauf lassen. Das überlaß den Anwälten, die sind da ganz geübte Zauberkünstler drin und verbiegen die Sätze notfalls so, daß sie nach ner 360° Schleife doch wieder vorne raus kommen.
IchGlaubeEsNicht schrieb: > Es geht um deinen ehrlosen und sittlichen Lebenswandel resp. > Seitensprung und Glücksspiel. Nope; zu meinem Lebenswandel gehört weder Ehrlosigkeit, Seitensprung noch Glücksspiel. -- Naja es ist halt die Frage ob manStraftaten begehn als Untermenge des unsittlichen Lebenswandel auffasst ode nicht. Die Formulierung > Die Enterbung wegen ehrlosem und unsittlichen Lebenswandel ist bei der > Erbrecht-Reform zum 01.01.2010 ersatzlos gestrichen worden. bedeutet nun nicht das mensch trotz eines erheblichen Verstoss gegen das Gebot eines ehrhaften und sittlichen Lebenswandels wie das Begehen einer (schweren) Straftat es zweifellos darstellt, keinesfalls vom Erbe ausgeschlossen werden kann. Klar sind inzwischen milde Formen der Ausgestaltung von "Hurerei" und "Trinksucht" gesellschaftlich akzeptiert, schwere Formen die zu einer rechtskräftigen Verurteilung führen wie "Herbeiführung eines Verkehrsunfalles unter Alkoholeinfluss" oder "Sexuelle Nötigung" dagegen nicht. Diese schweren Fälle der Unsittlichkeit sind immer noch ein guter Grund jemanden zu enterben. Ob das auf den Fall des TO zutrifft kann man bei bisheriger Faktenanlage weder ausschliessen noch schlüssig belegen. PS: Ich geh jetzt in den Keller und lach ne halbe Stunde am Stück.
>PS: Ich geh jetzt in den Keller und lach ne halbe Stunde am Stück.
Viel Spaß dabei. Und nimm dir ein paar Hühner dazu mit.
Mike B. schrieb: > Anton schrieb: >>>Kinderfreibetrag >> >> Wenn er diesen nicht braucht bzw. wahrnehmen will? Wenn derjenige also >> genau so "weiterarbeiten möchte" als hätte er kein Kind? > > *Dann verdient er eindeutig ZU VIEL und hat das bischen Freibetrag nicht > nötig!* :-P ...oder er nutzt die Möglichkeiten zur Steuergestaltung kreativ aus. Verzugszinsen gibts nicht nur bei Nachzahlungen, sondern auch bei Überzahlungen. Dieser Zinssatz ist relativ hoch...
Volle schrieb: > Nicht mal der Vater muss über seien Vaterschaft informiert werden. > Das liegt in der Hand der Mutter ob sie das will. Das ist nun aber definitiv falsch. Auch der Vater hat selbstverständlich ein recht darauf, am Leben seines Kindes genau so teilzunehmen, wie die Mutter. Ausnahmen müssen vom Gericht gut begründet werden.
Also, zu den Fragen: Es ist der Personalabteilung ziemlich egal. Und bis auf kleine Ausnahmen spart es auch kein Geld, wenn der Kinderfreibetrag eingetragen ist. Von Deiner Einkommensssteuer-Erklärung bekommen sie eh nichts mit. Was Du vermutlich verlierst ist der eine oder zwei Tage Sonderurlaub. Ob die Personalbteilung so ein Fakt ausplaudern darf, ... nein. Auf der anderen Seite wird man kaum jemanden einen strafbaren Vorwurf machen können, wenn es doch anonym ausgeplaudert wurde oder durch welchen Zufall auch immer fahrlässig bekannt wurde. Bei uns bekommt man jetzt z.B. ein Willkommens-Set. Ähnlich wie Geburtstage, die zwar auch nirgends stehen dürfen, wo der Chef dann aber manchmal doch im Beisein anderer gratuliert. Wenn es keiner Wissen soll, rede einfach nicht drüber und melde es nicht. Wenn Du es eintragen lassen willst, rede vertraulich mit der Dame im Personalbüro oder lass es drauf ankommen.
Da D. schrieb: > Volle schrieb: >> Nicht mal der Vater muss über seien Vaterschaft informiert werden. >> Das liegt in der Hand der Mutter ob sie das will. > > Das ist nun aber definitiv falsch. Auch der Vater hat selbstverständlich > ein recht darauf, am Leben seines Kindes genau so teilzunehmen, wie > die Mutter. ... Njein, bis 2013 galt das Schweigerecht der Mutter: "(1) Der gesetzliche Vertreter hat dafür zu sorgen, daß die Vaterschaft festgestellt wird, es sei denn, daß die Feststellung der Vaterschaft für das Wohl des Kindes nachteilig ist oder die Mutter von ihrem Recht, den Namen des Vaters nicht bekanntzugeben, Gebrauch macht." 163a Abs 1 letzter Halbsatz ABGB Das würde bereits 2011 dahingehend eingeschränkt, dat Kuckucksväter ein Recht erhielten den Namen des biologischen Vaters zu erfahren um die Knete von ihm zurückzufordern: https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/bgh-urteil-mutter-muss-vatersnamen-nennen_242_80500.html Zwei Jahre später, 2013 würde dann der Paragraph bezüglich Schweigerecht der Mutter aufgehoben, das Recht der Mutter dem Vater den Umgang mit dem Kind aus Gründen wie kindliche Stimmungsschwankungenen, Trinkprobleme, etc. zu werweigern bleibt aber bestehen: http://www.kanzlei-hasselbach.de/2017/umgangsrecht-verweigern/06/
Achim S. schrieb: > Also, zu den Fragen: Es ist der Personalabteilung ziemlich egal. > Und bis auf kleine Ausnahmen spart es auch kein Geld, wenn der > Kinderfreibetrag eingetragen ist. Von Deiner Einkommensssteuer-Erklärung > bekommen sie eh nichts mit. Meine Personalabteilung hat für mich 0,5 Kinderfreibeträge eingetragen, obwohl ich dort das Kind meiner Frau nie gemeldet habe. Ich vermute sie haben die Info vom Finanzamt.
Name schrieb: > Meine Personalabteilung hat für mich 0,5 Kinderfreibeträge eingetragen, > obwohl ich dort das Kind meiner Frau nie gemeldet habe. Ich vermute sie > haben die Info vom Finanzamt. Klar, das Zauberwort heißt hier ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale), darüber fragen Arbeitgeber die relevanten Infos wie Steuerklasse usw. über dich vom Finanzamt ab.
Name schrieb: > Meine Personalabteilung hat für mich 0,5 Kinderfreibeträge eingetragen, Bist Du sicher? Die Personalabteilung sollte sich eigentlich nicht darin einmischen, welche Steuerklasse Du wählst oder welche Freibeträge. Für die korrekte Berechnung müssen sie aber das berücksichtigen, was Du gewählt hast, vielleicht meinst Du das?
Achim S. schrieb: > Name schrieb: > Meine Personalabteilung hat für mich 0,5 Kinderfreibeträge eingetragen, > > Bist Du sicher? Die Personalabteilung sollte sich eigentlich nicht darin > einmischen, welche Steuerklasse Du wählst oder welche Freibeträge. > Für die korrekte Berechnung müssen sie aber das berücksichtigen, was Du > gewählt hast, vielleicht meinst Du das? Ich habe nichts aktiv gewählt. Ich habe nur die Einkommessteuererklärung gemacht und dort das Kind angegeben. Ich glaub ich muss mich mit der Thematik nochmal beschäftigen ;-)
Achim S. schrieb: > Name schrieb: >> Meine Personalabteilung hat für mich 0,5 Kinderfreibeträge eingetragen, > > Bist Du sicher? Die Personalabteilung sollte sich eigentlich nicht darin > einmischen, welche Steuerklasse Du wählst oder welche Freibeträge. Lassen wir mal weg, dass du wahrscheinlich die Buchhaltung, nicht die Personalabteilung meinst, der Ablauf ist grob: Meldung einer Geburt beim Standesamt (verpflichtend, PStG). Standesamt, wenn es nicht gleichzeitig Meldebehörde ist, teilt der Meldebehörde die Geburt mit. Meldebehörde teilt dem Bundeszentralamt für Steuern die Änderung der Daten mit (§ 39e EStG). Die pflegen das in ihre ELStAM Datenbank ein (auch § 39e EStG). Arbeitgeber ruft die Daten ab (Berechtigt nach § 42b EStG; nach § 39e EStG ist er sogar zu einem monatlichen Abruf verpflichtet). Du kannst dem Abruf der Daten durch den Arbeitgeber widersprechen. Dann wirst du mit Steuerklasse VI behandelt. Steht auch alles in § 39e EStG. Für genaue belastbare Informationen bitte einen Anwalt oder Steuerberater fragen, oder dein Finanzamt. > Für die korrekte Berechnung müssen sie aber das berücksichtigen, was > Du gewählt hast, vielleicht meinst Du das? Du wählst bei Kindern nichts. Du hast sie, dann landen sie in der ELStAM, wobei das Bundeszentralamt für Steuern die Kinderfreibeträge automatisch bildet. Ok, eine Wahl hattest du vorher, ein Kondom zu benutzen. Dann sind wir wieder beim Fremdvögeln ...
Hannes J. schrieb: > Meldung einer Geburt beim Standesamt (verpflichtend, PStG). Standesamt, > wenn es nicht gleichzeitig Meldebehörde ist, teilt der Meldebehörde die > Geburt mit. Meldebehörde teilt dem Bundeszentralamt für Steuern die > Änderung der Daten mit (§ 39e EStG). Wird dazwischen nicht geprüft, ob der von der Mutter genannte Vater die Vaterschaft auch anerkennt? https://de.wikipedia.org/wiki/Vaterschaftsanerkennung Also bei Verheiratetetn isses wohl automatisch, bei Unverheirateten kann man schon vor Geburt die Vaterschaft anerkennen, muss aber nicht. Sonst könnte man ja x-beliebigen erstmal ein Kind auf Steuerkarte drücken!?
Anton schrieb: > nach einer langen Diskussion über obiges Thema, versuche ich es hier um > Klarheit zu erlangen: > Wie der Betreff schon vermuten lässt würde ich gerne wissen, ob man als > (werdender) VATER (nicht MUTTER) VERPFLICHTET IST, seinen Arbeitgeber > darüber zu informieren? Ganz klares nein. Es gibt keine Pflicht, den Arbeitgeber über die Vaterschaft zu informieren. > Konkret formuliert: > Muss der AG wissen, dass ich Kinder habe? Er muss es nicht wissen, allerdings muss der Arbeitgeber regelmäßig die Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen und dort wird dann irgendwann ein KInderfreibetrag drin stehen (vorausgesetzt natürlich, die Geburt wird beurkundet und Du als Vater eingetragen). Das ganze läuft vollautomatisch ab und im Regelfall wird nicht mal der Lohnbuchhalter davon Kenntnis nehmen. Prinzipiell ist die Information dann aber im Lohnbuchhaltungsystem der Firma vorhanden und könnte bei gezielter Nachforschung und Indisktretion auch verbreitet werden, gerade in kleineren Unternehmen. Sehr wahrscheinlich ist das allerdings nicht, mehr ein theoretisches Risiko. Es gibt auch Möglichkeiten zu verhindern, dass der Kinderfreibetrag an die Firma gemeldet wird, dazu muss man den entweder (rechtzeitig) an den anderen Elternteil übertragen oder dem elektronischen Datenabruf generell widersprechen, was dann aber schon sehr komisch wäre und sehr auffallen würde, da das praktisch niemand macht und dann sehr viel Steuern vom Lohn abgezogen werden würden.
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