Hallo zusammen, vom Oktober 2013 bis Februar 2017 war ich als Stipendiat bei einem Automobilzulieferer tätig. Seitdem arbeite ich dort als Angestellter, nun gab es das erste Weihnachtsgeld und dieses war niedriger als erwartet. Es wurde der Bemessungssatz für 6 Monate Betriebszugehörigkeit genommen, nicht der Höchstsatz für 36 Monate. Zähl das Stipendium nichts als Betriebszugehörigkeit oder lohnt es sich nochmal genauer nachzufragen? Vielen Dank schonmal...
Geh zum Betriebsrat. DER kann dir helfen. Hier wirst Du nur teils vollkommen blöde Antworten erhalten. Prinzipiell hängt das vom Tarif- bzw. der Betriebsvereinbarung abhängen.
War bei mir bei einem der Auto-Hersteller ähnlich. Nach Beschwerde im Personalbereich wurde es korrigiert (der Personalbereich musste es aber noch über einen Juristen klären lassen). Ansonsten könnte auch der BR helfen (aber am besten ein Unabhängiger, der nicht nur rote Fahnen schwingt, sondern auch Verträge, Gesetze etc. pp. liest).
Scheint mir häufiger vorzukommen. "Betriebszugehörigkeit" ist da allerdings eindeutig.
name123 schrieb: > vom Oktober 2013 bis Februar 2017 war ich als Stipendiat bei einem > Automobilzulieferer tätig. Warst du als Werkstudent angestellt oder hast du nur das Stipendium kassiert? Bei Erstgenannten --> zählt zur Betriebszugehörigkeit, evtl. nur anteilig. Nachfragen im Personalbüro und beim BR. Stipendium: Verpflichtung nach dem Studium bei der Firma zu arbeiten?
Ist ein Stipendiat denn ein Belegschaftsangehöriger (mit Gehalt)? Wohl vermutlich nicht.
Das kommt darauf an ob es einen (ruhenden) Arbeitsvertrag gab. Was man macht wenn es vor dem Stipendium einen unbefristeten Vertrag gab. lässt man den ruhen bis nach dem Studium. Das gilt dann als Betriebszugehörigkeit. Oft verbunden mit Ferientätigkeiten und auch der Zahlung von Prämien.
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